Parlamentskorrespondenz Nr. 701 vom 05.11.1998
NATIONALRAT WÄGT ARGUMENTE FÜR UND GEGEN SONDERVOTEN AM VFGH AB
Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Sitzung befassen sich die Abgeordneten zunächst weiter mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. So befasst sich Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) mit dem Antrag der Grünen und Liberalen und meint, es sei zu hoffen, dass in einem weiteren Schritt, wenn man über die Aufgabenerweiterung des NS-Opfer-Fonds nachdenkt, auch noch die Zwangsarbeiter einbezogen werden können. Es gehe vor allem darum, ein Versäumnis wiedergutzumachen, das längst hätte wiedergutgemacht werden sollen. Man könne zwar nicht das Rad der Geschichte zurückdrehen, aber man solle aus diesen Erfahrungen lernen, argumentiert die Rednerin. Die politisch‑rassistische und pseudo‑religiöse Weltanschauung der Nazis war ein anti‑rationales Konzept; und auch heute tauchen wieder Zeitströmungen auf, die den jungen Menschen mit esoterisch‑spiritistischen Erklärungen das Denken abnehmen will, warnt Brinek.
Da die österreichischen Juden im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert weitgehend assimiliert und integriert waren, ahnten sie nicht, dass ihnen kurz nach Einmarsch der deutschen Truppen der völlige Verlust der Menschenrechte und die Vernichtung drohte, erinnert Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP). Um ihr nacktes Leben zu retten, waren sie gezwungen, ihr Eigentum zu Spottpreisen den Machthabern zu überlassen. Deshalb erfülle es sie ‑ als Kind einer entrechteten Jüdin und einziger in Österreich lebender Nachkomme einer grossen vernichteten und vertriebenen Familie ‑ mit Genugtung, dass wenige Tage vor der 60. Wiederkehr der November‑Progromnacht im Hohen Haus mit Stimmen aller fünf Parteien beschlossen wird, die geraubten Kunstschätze und das Gold der NS‑Opfer endlich zurückzuerstatten. Denn eine demokratische Republik könne sich eines Besitzes nicht erfreuen, der ihr auf so grauenhafte Weise zuging. Ein Land müsse auch zugeben können, welche Verbrechen hier möglich waren, und wenigstens den materiellen Schaden wieder zurückerstatten, um mit der Vergangenheit ins Reine kommen.
Abgeordneter Dr. OFNER (F) hält den Begriff der "Gnade der späten Geburt" für falsch, denn es sei ein Nachteil bei der Beurteilung von Dingen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, wenn man sie selbst nicht miterlebt hat. Österreich habe zweifellos eine Fürsorgepflicht für die Opfer des verbrecherischen NS‑Regimes, so Ofner, aber auch für jene Altösterreicher aus dem Gebiet der früheren Monarchie, die aus ihrer Heimat vertrieben worden sind. Er wehre sich dagegen, dass zwischen guten und schlechten Vertriebenen unterschieden werde, weshalb er in einem Abänderungsantrag dafür eintritt, dass der Nationalfonds sowohl für die direkten als auch die indirekten Opfer des Nationalsozialismus Leistungen zu erbringen hat.
Abgeordneter Dr. KIER (L) sieht die vorliegenden Gesetze als Aufarbeitung der doppelbödigen Verhaltensweise der ersten Jahre der Zweiten Republik, womit diese Diskussion aber noch lange nicht zu Ende sei. Was das Problem der vertriebenen Altösterreicher angeht, so vertrete er die Ansicht, dass diese Frage nicht in dieser Debatte zu erörtern ist, denn er sei es leid, immer wieder eine Aufrechnungsdiskussion zu führen. Schliesslich bringt er einen L‑G‑Abänderungsantrag zum Nationalfondsgesetz ein, der eine Reduzierung der Frist des Anspruches auf Erlangung der Staatsbürgerschaft von zehn auf vier Jahren vorsieht und damit eine Erweiterung des Personenkreis hinsichtlich der Opfer des Nationalsozialismus zum Inhalt hat. In einem Entschliessungantrag spricht sich Kier zudem dafür aus, zusätzliche Mittel für den Nationalfonds bereitzustellen, um die Zwangsarbeiter entschädigen zu können.
Abgeordneter MORAK (VP) beklagt ein, wie er sagt, bis zum Zynismus gehendes Spiel der österreichischen Bürokratie mit den heimgekehrten Opfern. Worte wie "Ich bin dafür, die Sache in die Länge zu ziehen" haben das Klima der Zweiten Republik vergiftet, sagt er. Mit dem heutigen Beschluss verbindet Morak die Hoffnung, dass man nun endlich sagen kann, "Wir sind am Ende dieser Länge angekommen". Es ist das Verdienst einer ÖVP‑Ministerin, 15 Jahre nach Kreisky und 4 Jahre nach Scholten dieses Gesetz vorgelegt zu haben, betont der Redner mit Nachdruck.
Zu den Äusserungen Haigermosers über das Springer‑Schlössl, in dem
sich heute die politische Akademie der ÖVP befindet, stellt Morak klar: Dieses Gebäude wurde nach 1938 arisiert. 1947 wurde es an seine Besitzerin zurückgegeben, die es 1953 zu einem marktüblichen Preis verkauft hat. Wenn die FPÖ nun sagt, das Gebäude wäre von der ÖVP gestohlen worden, dann ist dies eine politische Verleumdung der Sonderklasse!
Abgeordneter SCHEIBNER (FP) übt Kritik an SPÖ und ÖVP, denen er vorwirft, in der Nachkriegszeit die Rückgabe von Vermögen an die Überlebenden des Holocaust verhindert zu haben. Irritiert zeigt er sich darüber, dass es 50 Jahre gedauert hat, ein Gesetz wie das heutige zu beschliessen.
Abgeordneter SMOLLE (L) konstatiert, die österreichischen Volksgruppen hätten auch in der Zweiten Republik nicht die ihnen gebürende Entschädigung erhalten. Er erinnert an die Liquitation von slowenischen Vermögen in Kärnten und macht ferner auf den Umstand aufmerksam, dass Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag über Ortstafeln und Gerichtssprache noch immer nicht erfüllt sind. An die Adresse der FPÖ gerichtet warnt er davor, nachträgliche Opferschaft gegen frühere Täterschaft aufzurechnen.
Abgeordneter Dr. GRAF (FP) betont, Aufarbeitung bedeute nicht Aufrechnung. Der FPÖ gehe es darum, sämtliche Opfer gleich zu behandeln, auch die Sudetendeutschen. In der Frage der Opfer dürfe es jedenfalls keine Schlussstrich-Debatte geben.
In einem Entschliessungsantrag fordert er die Bundesregierung auf, eine Historikerkommission zur Aufarbeitung der Versäumnisse der Nachkriegszeit einzusetzen.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) kritisiert den Umgang der Zweiten Republik mit den NS‑Opfern und meint, bürokratische Schikanen hätten oft eine Wiedergutmachung unmöglich gemacht. Sie weist in diesem Zusammenhang auf den Fall des ehemaligen Klimt‑Ateliers hin, den sie als Geschichte eines entsetzlichen Unrechtes sieht.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) spricht sich mit Nachdruck gegen eine Aufrechnung von Unrecht aus. Es bedürfe in Europa einer gemeinsamen Kraftanstengung, um alle Verbrechen des Zweiten Weltkriegs restlos aufzuklären, meint er.
Bei der Abstimmung wird das Gesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen nach Ablehnung von Zusatz‑ und Abänderungsanträgen der FPÖ in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Der F‑Entschliessungsantrag betreffend Historikerkommission findet keine Mehrheit.
Einstimmig wird auch das Gesetz über Zuwendungen an den Fonds für Opfer des Nationalsozialismus verabschiedet.
Die Änderung des Gesetzes über den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus wird in der Fassung eines 5‑Parteien‑Zusatzantrages in dritter Lesung einstimmig angenommen. Zusatzanträge von FPÖ, Grünen und Liberalen bleiben in der Minderheit.
Der Entschliessungsantrag von Grünen und Liberalen betreffend Absicherung der finanziellen Dotation des Nationalfonds im Hinblick auf die ausstehenden Entschädigungen von Zwangsarbeitern wird abgelehnt.
STENOGRAPHISCHES PROTOKOLL DER PARLAMENTARISCHEN ENQUETE ZUM THEMA "EINFÜHRUNG DES MINDERHEITSVOTUMS AM VERFASSUNGSGERICHTSHOF"
Abgeordneter Dr. KRÜGER (VP) spricht sich gegen ein Minderheitsvotum aus. Der derzeitige Bestellungsmodus der Verfassungsrichter habe dazu geführt, dass das Alleinbesetzungsrecht der großen Koalition zukommt. Ein Minderheitsvotum würde bloss dazu dienen, Loyalitäten einzufordern. In der gegenständlichen Diskussion sieht Krüger nichts anderes als einen Versuch, den Verfassungsgerichtshof, der in jüngster Zeit unliebsame Entscheidungen getroffen hat, zu disziplinieren.
Abgeordneter Dr. KOSTELKA (SP) tritt für das Minderheitsvotum als Gebot der Öffentlichkeit, Transparenz und demokratischen Verantwortung in der Justiz ein. Der gesamte angelsächsische Raum, aber auch ein Grossteil der Reformstaaten kenne dieses Instrument, es gibt also einen Zug in diese Richtung. Das subjektive Recht eines Verfassungsrichters, in der Öffentlichkeit so zu argumentieren, wie er es im Gericht getan hat, könne man nicht als politischen Zwang bezeichnen, unterstreicht Kostelka.
Abgeordneter Mag. JUNG (FP) bringt dem Minderheitsvotum grundsätzlich Sympathien entgegen, lehnt es aber angesichts des Parteienproporzes in Österreich ab. Dieses Instrument würde nur zu einem noch grösseren Einfluss der Parteien auf die Verfassungsrichter führen, argumentiert er.
Abgeordneter Mag. FRIESER (VP) ist gegen die Einführung des Minderheitsvotums zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Dies würde nach den kotroversiellen Erkenntnissen der letzten Zeit den Geruch einer Anlassgesetzgebung haben, meint sie. Das Minderheitsvotum sollte nur dann kommen, wenn dies die Verfassungsrichter auch wollen und wünschen.
Abgeordneter Dr. KIER (L) bedauert die geringe Anwesenheit im Plenum und meint, er hätte an die Abgeordneten gerne den Appell gerichtet, das Protokoll der Enquete tatsächlich zu lesen, da die Debatte sehr interessant gewesen sei. Insbesondere verweist Kier auf das Modell in der Schweiz, wo es zwar keine "dissenting opinion" gibt, die Beratungen dafür aber öffentlich abgehalten werden. Er erachtet es nun für eine Aufgabe des Parlaments, auch in Österreich eine politische Lösung zu finden, die gewährleistet, dass die Entscheidungsfindung am VfGH so transparent wie möglich abläuft.
Für Abgeordnete Mag. STOISITS (G) wäre es, wie sie sagt, ein qualitativer Sprung in der Rechtssprechung des VfGH, wenn man von der Anonymität zur Transparenz übergehe. Auch der Erfahrungsbericht der Präsidentin des deutschen Bundesverfassungsgerichts habe bestätigt, dass die Möglichkeit von Sondervoten dazu führe, Argumente stärker zu überdenken und besser zu begründen. Laut Stoisits haben die bei der Enquete anwesenden Rechtswissenschaftler ebenfalls "durch die Bank" das Instrument des Minderheitsvotums begrüsst bzw. dessen Einführung gefordert.
Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) bedauert, dass die ÖVP der Einführung der dissenting opinion am VfGH derzeit nicht zustimmt. Seiner Auffassung nach halten die bei der Enquete geäusserten Argumente gegen Sondervoten einer kritischen Betrachtungsweise nämlich nicht stand. So kann er sich nicht vorstellen, dass die Richter durch Minderheitsvoten in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt würden, da sie schliesslich auf Lebenszeit gewählt seien. Für Jarolim selbst wäre die Einführung der dissenting opinion am VfGH ein demokratiepolitischer Fortschritt, er erwartet sich davon auch mehr Argumentationsschärfe. Zum Bestellmodus für VfGH‑Richter merkt der Abgeordnete an, der Verfassungsgerichtshof treffe Werteentscheidungen, es sei daher logisch, dass jene ein Vorschlagsrecht besitzen, die die grösste Akzeptanz in der Bevölkerung hätten.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) meint, es sei einfach falsch, wenn die Grünen behaupten, es habe bei der Enquete eine Mehrheit für die dissenting opinion am VfGH gegeben, vielmehr habe das Gros der Experten Bedenken geäussert. Auch er glaube nicht, dass die Einführung der dissenting opinion einen Vorteil bringe, da die Verfahrensregeln bereits jetzt so gestaltet seien, dass jeder Richter seine Meinung einbringen und dieser zum Durchbruch verhelfen könne. Aus seiner Sicht ist die auch vom Präsidenten des Schweizer Bundesgerichtes eingeforderte Solidarität mit dem Urteil ein ganz wichtiger Punkt.
Das Stenografische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema "Einführung des Minderheitsvotums am Verfassungsgerichtshof" wird einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)