Parlamentskorrespondenz Nr. 730 vom 17.11.1998

SOZIALAUSSCHUSS: NEUE ARBEITNEHMERSCHUTZREGELUNGEN FÜR KLEINBETRIEBE

Wien (PK) - Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben kann in Hinkunft durch Präventionszentren, die vom jeweils zuständigen Träger der Unfallversicherung anzubieten sind, erfolgen. Dies sieht eine heute vom Sozialausschuss mit SP-VP-Mehrheit angenommene Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vor. Damit wird die Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen für Klein- und Mittelbetriebe erleichtert. Arbeitsstätten, in denen regelmässig elf bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind, sind laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nämlich ab 1. Jänner 1999 verpflichtet, Präventivfachkräfte zu bestellen, für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern gilt diese Verpflichtung ab 1. Jänner 2000.

Konkret sieht die Regierungsvorlage vor, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern wahlweise durch die eigene Bestellung von Sicherheitsfachkräften, durch die Inanspruchnahme eines Präventionszentrums des zuständigen Trägers der Unfallversicherung oder, wenn eine entsprechende Ausbildung vorliegt, durch den Arbeitgeber selbst ("Unternehmermodell") erfolgen kann. Präventionszentren können allerdings nur von jenen Unternehmen herangezogen werden, die (an verschiedenen Arbeitsstätten) insgesamt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen.

Um die Bemühungen, Betriebe zur Einstellung von mehr Lehrlingen und mehr begünstigten Behinderten zu bewegen, nicht zu konterkarieren, enthält ein heute von VP-Abgeordnetem Feurstein eingebrachter SP-VP-Abänderungsantrag darüber hinaus die Bestimmung, dass die begünstigte Regelung für Kleinbetriebe auch dann gilt, wenn in einer Arbeitsstätte bis zu 53 Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Grenze von 50 Arbeitnehmern nur deshalb überschritten wird, weil in dieser Arbeitsstätte Lehrlinge oder begünstigte Behinderte beschäftigt werden.

Die Präventionszentren müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von sich aus anbieten, haben aber auch auf Verlangen der Arbeitgeber tätig zu werden. Grundsätzlich müssen eine Sicherheitsfachkraft und ein Arbeitsmediziner jede Arbeitsstätte mindestens einmal in zwei Jahren (bei bis zu zehn Arbeitnehmern) bzw. mindestens einmal jährlich (bei elf bis 50 Arbeitnehmern) begehen.

Mit der Regierungsvorlage im Ausschuss mitverhandelt wurde ein Entschliessungsantrag der Liberalen, der darauf abzielt, die erforderliche Einsatzzeit von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern in Betrieben vom jeweils spezifischen Gefährdungspotential der Branche abhängig zu machen und das Stundenausmass nicht ausschliesslich nach der Anzahl der Beschäftigten zu bemessen. Dadurch könnten einerseits in Unternehmen mit ungefährlichen Produktionsabläufen oder reinen Dienstleistungsunternehmen unnötige direkte Lohnzusatzkosten vermieden und andererseits auch Kosten auf Seiten des Bundes oder der Sozialversicherungsträger verringert werden, heisst es im Antrag.

Im Zuge der Verhandlungen brachte zudem Abgeordneter GAUGG im Namen der Freiheitlichen einen Abänderungsantrag ein, in dem u.a. vorschlagen wird, auch für Kleinbetriebe Mindesteinsatzzeiten von Arbeitsmedizinern vorzuschreiben und die Durchführung aller Präventivdienste privatwirtschaftlichen Vereinbarungen und damit der Auswahl der Arbeitgeber zu überlassen. Sowohl Gaugg als auch sein Fraktionskollege Abgeordneter Mag. HAUPT kritisierten darüber hinaus die Ungleichbehandlung zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst hinsichtlich der vorgeschriebenen Arbeitnehmerschutzbestimmungen. So wies Haupt darauf hin, dass in vielen Gemeinden nicht akzeptable Arbeitsbedingungen herrschten, er urgierte daher, diesen Themenkomplex bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen anzusprechen. Unbestritten ist für Haupt, dass Gesundheits- und Sicherheitsprävention am Arbeitsplatz im Interesse sowohl der Arbeitnehmer als auch des Betriebes ist.

Erfreut über die rechtzeitige Vorlage der Novelle zeigten sich die Vertreter der Koalitionsparteien. Abgeordnete Sophie BAUER (SP) gab zu bedenken, dass es derzeit in vielen kleinen Betrieben problematische Zustände gebe, die leicht zu  verhindern wären. SP-Abgeordnete Dr. PITTERMANN betonte, jeder Schilling, den man in die Arbeitsmedizin stecke, sei es in Lärm- oder Staubschutz oder in ergonomische Sitze, erspare später Rehabilitationskosten und verhindere Invalidität.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) meinte, das Konzept der Einrichtung von Präventionszentren der AUVA sei sehr zukunftsorientiert. Er glaubte aber, man werde die Regelung, dass grössere Betriebe zweimal für Präventionsmassnahmen zahlen müssten, nämlich einerseits durch ihre Beiträge zur Unfallversicherung und andererseits in Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, nicht auf Dauer beibehalten können.

Allgemein bekräftigte Stummvoll, dass die Vorsorgemedizin in keinem Bereich so ausgebaut ist wie in der Arbeitsmedizin. Viele, die im Privatbereich gegen ihre eigene Gesundheit sündigten, bestünden am Arbeitsplatz strikt auf die Einhaltung aller Schutzbestimmungen, erklärte er. Für den Antrag der Liberalen zeigte der Abgeordnete "viel Sympathie", er wies aber auf die bestehende Koalitionsvereinbarung hin. VP-Sozialsprecher Dr. FEURSTEIN unterstrich, ihm wäre eine über den Abänderungsantrag hinausgehende Abfederung der Schwellenwerte lieber gewesen.

Abgeordneter Dr. KIER (L) kritisierte die "mutwillige Grenzziehung" bei der Betriebsgrösse und hielt fest, dass das Gesetz damit eine arbeitsplatzvernichtende Lenkungswirkung habe. Dies hätten, so Kier, offensichtlich auch die Koalitionsparteien erkannt und daher einen Abänderungsantrag vorgelegt, der aber nur Lehrlinge und begünstigte Behinderte betreffe.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bemängelte generell, dass AUVA und Arbeitgeber beim Arbeitnehmerschutz falsche Ziele verfolgten. Er machte geltend, dass in Deutschland viermal so viel für Präventionsmassnahmen ausgegeben werde und in Österreich eine Senkung der Unfallzahlen nur durch die Einführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, also durch gesetzliche Vorschriften, habe erreicht werden können.

Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, glaubte Öllinger nicht, dass die vorgeschriebenen ein- bzw. zweijährigen Begehungen der Arbeitsstätten angesichts der grossen Zahl der unter die Bestimmungen fallenden Betriebe eingehalten werden können. Zudem werde überhaupt nicht nach der Art des Betriebes differenziert, etwa ob es sich um eine Trafik oder einen Kleinproduzenten chemischer Produkte handle, bedauerte er und zeigte sich auch bezüglich der "Arbeitsstätten"‑Definition skeptisch.

Sozialministerin HOSTASCH wertete die neuen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen als einen Quantensprung hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten kleiner Betriebe. Sie glaubt, dass es gelungen ist, eine praxisorientierte Lösung zu finden. Arbeitnehmerschutz sei ein Vorteil für beide Seiten, für Arbeitnehmer und die Betriebe, stellte die Ministerin fest. Auch die Volkswirtschaft profitiere davon. Für die Einrichtung von Präventionszentren durch die AUVA sind ihr zufolge zusätzlich 300 Mill. S vorgesehen.

Eine Expertin des Sozialministeriums teilte auf Anfrage von Abgeordnetem Stummvoll mit, dass das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für den öffentlichen Dienst voraussichtlich nicht mehr vor dem 1.1.1999 dem Parlament zugeleitet wird, es soll aber zu Beginn des nächsten Jahres fertiggestellt werden.

Bei der Abstimmung wurde die Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes unter Berücksichtigung des SP-VP-Abänderungsantrages mit SP-VP-Mehrheit angenommen. Der Entschliessungsantrag der Liberalen blieb ebenso in der Minderheit wie der Abänderungsantrag der Freiheitlichen.

MEHR SICHERHEIT AUF BAUSTELLEN UND IN BERGWERKEN

Mit SP-VP-G-Mehrheit beschloss der Sozialausschuss heute das Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Es dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Mindeststandards bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen vorschreibt. Bauherren und Projektleiter werden verpflichtet, bereits im Planungsstadium die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für auf Baustellen beschäftigte Arbeitnehmer zu berücksichtigen, es müssen sowohl ein Planungskoordinator als auch ein Baustellenkoordinator eingesetzt werden. Ziel ist es, das in diesem Wirtschaftsbereich besonders hohe Unfallrisiko herabzusetzen. Österreich hätte die EU-Richtlinie bereits unmittelbar nach dem Beitritt zur Europäischen Union umsetzen müssen und wurde von der Kommission wiederholt dazu gedrängt.

Abgeordneter GAUGG (F) sprach im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung von Auswüchsen der Bürokratie und äusserte die Befürchtung, dass es zu einer Verkomplizierung des Bauwesens und zu vermehrten Kostenbelastungen kommen wird. Er fragte sich ausserdem, warum man für diesen Bereich ein eigenes Gesetz braucht.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bedauerte die späte Vorlage des Gesetzes und machte darauf aufmerksam, dass Österreich bei einer Vergleichsuntersuchung mehrerer Industriestaaten über die Unfallhäufigkeit auf Baustellen sehr schlecht abgeschnitten habe. Seiner Ansicht nach bedarf es einer Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektoren, um das Gesetz umzusetzen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) meinte demgegenüber, die meisten im Gesetz enthaltenen Vorschriften würden in der Praxis ohnehin bereits erfüllt, auf jeder grösseren Baustelle gebe es einen Koordinator. Mit einem von ihm vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag wird lediglich ein Redaktionsversehen korrigiert.

Warum die vorliegenden Bestimmungen nicht in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz integriert wurden, sondern ein eigenes Gesetz geschaffen wurde, begründete Bundesministerin HOSTASCH mit dem hohen Unfallrisiko in der Baubranche und der damit verbundenen Notwendigkeit spezieller Vorschriften. Es habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass für viele Unfälle auf Baustellen Planungs- und Koordinierungsfehler verantwortlich gewesen seien, erklärte sie. Eine Expertin ihres Ressorts stellte klar, dass man mit dem vorhandenen Personalstand der Arbeitsinspektion das Auslangen finden werde.

Mehr Sicherheit soll es aber nicht nur auf Baustellen, sondern auch in Bergwerken geben. Einen ersten Schritt dazu setzte heute der Ausschuss mit seinem Beschluss, dem Plenum des Nationalrates zu empfehlen, das bereits 1995 unterzeichnete Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in Bergwerken (ILO-Übereinkommen Nr. 176) zu ratifizieren und die zugehörige Empfehlung (Nr. 183) zur Kenntnis zu nehmen. Zur Umsetzung des Übereinkommens, das darauf abzielt, den Arbeitsschutz für Beschäftigte in Bergwerken zu verbessern, bedarf es allerdings in einigen Punkten Gesetzesanpassungen. Diese sollen, heisst es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, vom Sozialministerium so umgehend wie möglich in die Wege geleitet werden.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) begründete seine ablehnende Haltung zur Regierungsvorlage mit der seiner Auffassung nach nicht akzeptablen Art, wie die Koalition mit ILO-Übereinkünften umgeht. Er vertritt die Ansicht, dass in Österreich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens fehlen. Noch vor einem Jahr habe es in einem Bericht der Regierung geheissen, dass die im Übereinkommen festgeschriebenen strengeren Arbeitnehmerschutzbestimmungen in Österreich nicht verwirklicht werden können, skizzierte Öllinger, nach der Katastrophe von Lassing sollte das auf einmal aber möglich sein, ohne dass sich seither die Rechtslage geändert hätte. Ähnlich argumentierte auch Abgeordneter Dr. KIER (L).

Für die Freiheitlichen äusserten die Abgeordneten MEISINGER und GAUGG Bedenken gegen eine Ratifikation. Meisinger zitierte Passagen aus dem Übereinkommen und hielt fest, dass die österreichische Rechtslage in einigen Punkten mangelhaft sei.

Eine Expertin des Sozialministeriums versuchte, die Bedenken der Opposition zu zerstreuen. Sie wies darauf hin, dass das ILO-Übereinkommen im innerstaatlichen Recht nicht wörtlich umgesetzt werden müsste, sondern vielmehr eine sinngemässe Umsetzung genüge. Dieses Missverständnis sei auch der Grund, warum es in einem Bericht der Regierung fälschlicherweise geheissen habe, eine Ratifizierung sei ohne weitreichende Gesetzesanpassungen nicht möglich. Einige noch nicht gesetzlich verankerte Punkte des Übereinkommens werden der Sektionschefin zufolge ausserdem im Mineralrohstoffgesetz festgeschrieben. Gegen eine Ratifikation des Übereinkommens gebe es daher keine Bedenken.

Für eine Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 176 stimmten SPÖ, ÖVP und Freiheitliche; einstimmig fiel der Beschluss, dem Plenum die Kenntnisnahme der Empfehlung Nr. 183 zu empfehlen, aus.

HEFTIGE KONTROVERSEN ÜBER ERHÖHTES KARENZGELD FÜR ALLEINERZIEHERINNEN

Vom Ausschuss auf Antrag von VP-Sozialsprecher Feurstein ein weiteres Mal vertagt wurde ein Antrag der Grünen, alleinstehenden Müttern, die den Vater des Kindes nicht nennen können oder wollen, ebenfalls erhöhtes Karenzgeld zu gewähren, sofern sie sich verpflichten, den Zuschuss selbst zurückzuzahlen. Zwar sprachen sich sowohl die SPÖ als auch alle drei Oppositionsparteien für die Umsetzung dieser Forderung aus, die SPÖ stimmte aus Koalitionsräson aber dennoch gemeinsam mit der ÖVP für die Vertagung.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) begründete den Vertagungsantrag damit, dass die Forderung nach erhöhtem Karenzgeld für alleinerziehende Mütter, die den Vater des Kindes nicht nennen können oder wollen, Teil eines 12 Punkte umfassenden Paketes sei, das derzeit gerade zwischen Frauenministerin Prammer und Familienminister Bartenstein ausverhandelt werde. Es wäre falsch, einen Punkt daraus vorzuziehen. Auch VP-Abgeordnete STEIBL sprach sich gegen eine Aufschnürung des Paketes aus.

Kein Verständnis für diese Argumentation zeigten hingegen die Abgeordneten der anderen Fraktionen. So sagte Abgeordnete HALLER (F), es gehe hier um Frauen, die in Notsituationen seien, mit einer umfassenden Neuregelung des Karenzgeldes habe das überhaupt nichts zu tun. Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass selbst Familienminister Bartenstein die Umsetzung der im Antrag der Grünen enthaltenen Forderung für notwendig erachte, wie er bereits mehrfach betont habe. Er vermutet, dass es eine Junktimierung zwischen erhöhtem Karenzgeld und der Kilometerregelung bei der Schülerfreifahrt gibt.

Enttäuscht äusserten sich die Oppositionsvertreter über die Koalitionstreue der SPÖ in diesem Punkt. Abgeordneter Dr. KIER (L) rief die SPÖ-Abgeordneten auf, für die Aufhebung der bestehenden Ungleichbehandlung zu stimmen, VP-Klubobmann Khol werde, so Kier, die Regierung sicher nicht verlassen, wenn die SPÖ dem Antrag der Grünen heute zustimme. Ausserdem wäre es vielleicht den Regierungsmitgliedern Prammer und Bartenstein ganz recht, "wenn sie nur noch über elf Punkte verhandeln müssen".

Seitens der SPÖ bekundeten die Abgeordneten SILHAVY und Dr. PITTERMANN sowie Ausschussvorsitzende REITSAMER ihre Sympathie für die Intention des Antrages der Grünen. Pittermann konstatierte, es sei wirklich beschämend, dass es für alleinerziehende Mütter, die den Vater des Kindes nicht nennen können oder wollen, kein erhöhtes Karenzgeld geben solle. Da werde einerseits Druck von Abtreibungsgegnern auf Frauen ausgeübt, beklagte sie, auf der anderen Seite mache man es alleinerziehenden Frauen besonders schwer. Abgeordnete Silhavy führte aus, sie verstehe die ÖVP in diesem Punkt nicht, es gehe ja um keine finanzielle Frage, sondern um eine gesellschaftspolitische Wertung.

Ebenfalls mit SP-VP-Mehrheit vertagt wurden schliesslich die Beratungen über einen Entschliessungsantrag der Grünen, der die Einführung der sogenannten Chipkarte im Bereich der Sozialversicherung betrifft. SP-Abgeordnete Dr. PITTERMANN schlug vor, mit der Diskussion über den Antrag zu warten, bis ein Bericht des Sozialministeriums über den Verhandlungsstand in dieser Causa vorliegt.

Die Grünen wollen im Zusammenhang mit der Einführung der Chipkarte insbesondere Datenmissbrauch vermeiden und fordern daher, dass sich die gespeicherten Daten auf Versicherungsnummer, Namen, Geschlecht, akademischen Grad und Versicherungsstatus beschränken. Es dürfe technisch keine Möglichkeit geben, sensible Gesundheitsdaten oder andere Daten für eine weitere Nutzung zu speichern, bekräftigen sie, auch jegliche Verknüpfung der gespeicherten Daten mit anderen Dateien müsse ausgeschlossen sein. Zudem dürften für die Versicherten keine Kosten bei der Ausstellung der Karte bzw. bei Datenänderungen und Verlust entstehen.

Gegen eine Vertagung des Antrags sprachen sich die drei Oppositionsparteien aus. Abgeordneter Dr. KIER (L) unterstrich, man soll sich entscheiden, ob man ein paar Rahmenbedingungen definieren wolle, an die sich die Verhandlungspartner zu halten hätten, oder nicht. Die Abgeordneten ÖLLINGER (G) und DOLINSCHEK (F) wiesen auf die schleppenden Verhandlungen hin.

Sozialministerin HOSTASCH gab bekannt, dass sie heute nachmittag Gespräche mit der Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger über die Chipkarte führen werde. Sie sicherte den Parlamentsparteien zu, sie über den Stand der Verhandlungen zu informieren. (Schluss)