Parlamentskorrespondenz Nr. 762 vom 26.11.1998

KURZDEBATTE ÜBER AB-BESPRECHUNG BETREFFEND PSYCHOSCRENNINGS

Wien (PK) - Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) zeigt sich enttäuscht über die Beantwortung der Anfrage der Liberalen betreffend Psychoscrennings, da daraus nicht hervorgehe, dass die Ministerin Hostasch spürt, in welcher Situation sich jene Menschen befinden, die von diesen Massnahmen betroffen sind, und anscheinend davon ausgeht, dass Datenschutz in Österreich funktioniert. Ende Juli wurde in Erfahrung gebracht, dass das AMS Testinstitute sucht, um die fachliche, gesundheitliche und psychologische Qualifikation von Arbeitslosen zu prüfen. Mit diesen Tests werde ihrer Ansicht nach aber bloss eine schlechte Ausgangslage betoniert, da Menschen, die sich in einer Stresssituation befinden, sich Tests unterziehen müssen und von dieser Momentaufnahme werde es dann abhängig gemacht, wie mit diesen Personen künftig umzugehen ist und ob sie noch für einen Arbeitsplatz geeignet sind.

So wurde z.B ein arbeitsloser Akademiker, der erzählt hat, dass er eine Therapie gemacht hat, von seiner Beraterin aufgefordert, ein neurologisches Gutachten beizubringen, denn sonst müsste man sich etwas bezüglich der Weitergewährung der Notstandshilfe überlegen, gibt Schmidt zu bedenken. Kritisch beurteilt die Rednerin auch die Unterstützung eines Projektes des Roten Kreuzes durch das AMS, was mittlerweile aber aufgrund der öffentlichen Diskussion zurückgezogen werden musste. Schmidt appelliert daher an die Ministerin, diese "Alibiaktion" noch rechtzeitig zu stoppen, da von einer Freiwilligkeit überhaupt keine Rede sein könne und der Schutz der sensiblen Daten nicht gewährleistet sei. Die dafür vorgesehenen 28 Mill. S sollten besser in eine aktive Arbeitsmarktpolitik investiert werden, schlägt sie vor.

Bundesministerin HOSTASCH stellt eingangs fest, dass weder sie selbst noch ihr Ressort diese Aktion durchführe, sondern es sich dabei um eine Initiative des AMS handle. Sie habe sich bemüht, diese Anfrage nach bestem Wissen zu beantworten, und bedauert, dass die inhaltliche und emotionale Botschaft, die sie damit vermitteln wollte, nicht angekommen ist. Nach Ansicht der Sozialministerin haben parlamentarische Anfragebeantwortungen in erster Linie Fakten festzuhalten, weshalb es eine "Art Unterstellung" sei, wenn das Faktum der Freiwilligkeit wieder indirekt in Frage gestellt werde. Hostasch verweist darauf, dass sie jahrzehntelang Betriebsrätin und Gewerkschafterin gewesen ist und daher Erfahrung im Umgang mit Menschen habe, die sich in schwierigen Situationen befinden. Aber sie sei überzeugt, dass die Mitarbeiter des AMS mit einem grossem Verantwortungsbewusstsein und mit Sensibilität an ihre Aufgaben herangehen. Die ausgegliederte Arbeitsmarktverwaltung sei verpflichtet, den öffentlich-rechtlichen Auftrag - bei Wahrung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften - wirkungsvoll umzusetzen und greife daher auf moderne Formen von Tests und Befragungen zurück, wie sie auch in der Privatwirtschaft verwendet werden.

Abgeordnete HAGENHOFER (SP) bezeichnet die Kritik der Liberalen als etwas eigenartig, wenn man bedenke, dass die Zeitungen voll sind mit Personalvermittlungsfirmen, die von den Bewerbern oft sehr diffizile Tests verlangen. Man müsse sich fragen, ob dort genauso sorgfältig mit den Daten umgegangen werden, wie es vom AMS verlangt werde. Sie sei sich jedoch bewusst, dass das Arbeitsmarktservice besonders transparent agieren muss, was aber nicht dazu führen dürfe, dass jegliche Initiative in Zukunft verhindert werde, unterstreicht Hagenhofer.

Die Ausgliederung des AMS und die Übertragung der Zuständigkeiten an die Landesorganisationen war ein zukunftsweisender und erfolgreicher Weg, meint Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP). Die Sozialministerin habe korrekt und ehrlich geantwortet, denn die Verantwortung für die angesprochenen Massnahmen liege beim AMS Wien, betont Feurstein, der die Arbeitsweise dieser Landesorganisation als nicht erfolgversprechend bezeichnet. Es wäre wünschenswert, wenn das Wiener Arbeitsmarktservice endlich den Nationalen Beschäftigungsplan umsetzen würde und zudem sollten auch die Führungsstrukturen durchleuchtet werden.

Wien war das erste Bundesland, das einen territorialen Beschäftigungspakt abschliessen konnte, und habe somit eine Pionierleistung bei der Umsetzung des NAP erbracht, merkt Sozialministerin HOSTASCH an. Überdies habe der Wiener Arbeitsmarkt, wie alle anderen Grossstädte Europas, mit besonderen Problemen zu kämpfen und sei vor allem vom Strukturwandel und der restriktiven Einstellungspolitik der öffentlichen Hand, der Banken und Versicherungen etc. betroffen, gibt Hostasch zu bedenken.

Wien glänze mit Erfolglosigkeit, da es wesentlich schlechtere Zahlen als die anderen Bundesländer aufweise, argumentiert Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F). Was die konkrete Beantwortung betrifft, so stehle sich die Ministerin seiner Meinung nach aus der Verantwortung, wenn sie erklärt, dass sie nach der Ausgliederung des AMS nur mehr die Aufsicht habe. Über 28 Mill. S werden für eine Aktion hinausgeschleudert, die - laut Aussagen von Hostasch - keinerlei Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen der Betroffenen habe, kritisiert Pumberger. Er sei grundsätzlich nicht gegen Tests, die als Grundlage dazu dienen, ob jemand für eine teure Umschulung geeignet ist, aber nur auf freiwilliger Basis.

Abgeordneter Dr. KIER (L) zeigt sich unzufrieden mit der Beantwortung durch die Ministerin, da es nicht sicher sei, ob der Datenschutz wirklich garantiert werde. Grundsätzliche Kritik übt er an der Ausgliederung des AMS, da ausgliederungsfähige Aufgaben gemeinsam mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben in einem Paket ausgelagert wurden.

Nicht nur in Wien werden derartige Tests durchgeführt, sondern auch in anderen Bundesländern, macht Abgeordneter ÖLLINGER (G) aufmerksam. Diese Landesorganisationen seien aber erpicht darauf, dass dies nicht öffentlich wird, um nicht dasselbe Schicksal wie das AMS Wien zu erleiden. Für bedenklich hält Öllinger auch die Vorstellungen des Leiters des Bundes-AMS, Buchinger, der vorschlägt, dass jeder Arbeitsuchende vor dem Test drei Erklärungen zu unterschreiben habe:

die Zustimmung zum Eignungstest und zur Verwertung der Ergebnisse; die Zustimmung zum Aufheben der Ergebnisse und schliesslich die Zustimmung, dass die erste und zweite Erklärung ohne Druck und freiwillig abgegeben wurde. (Schluss)