Parlamentskorrespondenz Nr. 767 vom 27.11.1998

NATIONALRAT BESCHLIESST ÄNDERUNG DES ASYLGESETZES

Wien (PK) – An der Spitze der Tagesordnung des heutigen Nationalratsplenums steht die heftig diskutierte Änderung des Asylgesetzes, die wegen der höchstgerichtlichen Aufhebung der auf zwei Tage beschränkten Berufungsfrist gegen negative Asylbescheide für Flüchtlinge aus "sicheren Drittstaaten" notwendig geworden ist. Der Innenausschuss empfiehlt eine neue zehntägige Berufungsfrist, eine Verordnungsermächtigung zur Feststellung sicherer Drittstaaten und die Beschleunigung der Verfahren.

Mit den weiteren Tagesordnungspunkten kommen Budget- und Finanzthemen aufs Tapet. Ein Abgabenänderungsgesetz bringt die Verankerung von Jubiläumsgeldrückstellungen im Einkommensteuergesetz, die Verlängerung der Frist für die Verwendung steuerfrei gebildeter Mietzinsreserven bis Ende 1999, die Anhebung der Bausparprämie und die Verschiebung der Hauptfeststellung für die bäuerlichen Einheitswerte um zwei Jahre. Ein Finanzreformgesetz 1998 zielt auf Zuständigkeitsveränderungen bei einer Reihe von Wiener Finanzämtern und auf die Auflassung des Finanzamts Wien-Umgebung. Weitere Vorlagen bringen ein neues Besoldungsschema für Richter und Staatsanwälte und eine "Flexibilisierungsklausel" im Bundeshaushaltsgesetz, um durch ausgewählte Pilotprojekte Erfahrungen mit längerfristigen Budgetierungen zu sammeln.

Schliesslich werden sich die Abgeordneten mit Änderungen im laufenden sowie im Budget des kommenden Jahres befassen. Bundesfinanzgesetz-Novellen 1998 und 1999 sowie ein Budgetüberschreitungsgesetz gehen auf aktuelle und im kommenden Jahr zu erwartende budgetäre Notwendigkeiten ein, unter anderem im Zusammenhang mit der Rindfleischkampagne, der verstärkten Filmförderung, der Einsetzung der Historikerkommission, dem Personalbedarf des Bundesasylamts sowie den Hilfsmassnahmen für die vom Wirbelsturm Mitch betroffenen Länder Mittelamerikas.

Eingangs kündigt Präsident Dr. FISCHER für 15 Uhr eine kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4597/AB des Wirtschaftsministers betreffend Vorfälle im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing an. Das Verlangen stammt von den Grünen. Im Anschluss daran wird auf Antrag der Liberalen eine Fristsetzungsdebate betreffend Änderungen des Handelsgesetzbuches sowie des Einkommen- und Körperschaftssteuergesetzes (442/A) stattfinden.

SP-VP-ANTRAG 842/A ZUR ÄNDERUNG DES ASYLGESETZES*G-ANTRAG 746/A(E) BETREFFEND NOVELLIERUNG DES FREMDENGESETZES

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Alle diejenigen, die bisher nicht zugeben wollten, dass der riesige Ausländeranteil in der EU zu einem grossen Problem geworden ist, haben jetzt das Gegenteil bewiesen bekommen, meint eingangs Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F). Der "ultralinke" Innenminister der neuen rot-grünen Regierung in der Bundesrepublik Deutschland, Otto Schilly, habe sich für eine Null-Einwanderung ausgesprochen und gesagt, das Boot sei voll. Die Bundesregierung betreibe eine kurzsichtige und naive Politik. Obwohl bekannt sei, dass das Asylrecht missbraucht werde, wurden Gesetze gelockert, das vorläufige Aufenthaltsrecht eingeführt und der Unabhängige Asylsenat ins Leben gerufen, der die Slowakei und Ungarn als unsichere Länder bezeichnet hat. Die Rednerin bringt einen F-Entschliessungsantrag betreffend Fehlentwicklung in der Fremdenpolitik ein. Die FPÖ sprechen sich für einen sofortigen Einwanderungsstopp, die Aussetzung des Schengener Abkommens, eine konsequente Rückführung illegaler Migration und eine umfangreiche Schubhaftreform aus.

Vor rund einem Jahr wurde das Asylgesetz 1997 im Parlament diskutiert und damals habe sich Minister Schlögl dafür ausgesprochen, den Vollzug dieses Gesetzes zu beobachten, um dann eventuelle Änderungen vorzunehmen, erinnert Abgeordneter LEIKAM (SP). Heute werden nun die notwendigen Reparaturen (Änderung der Fristen, Drittstaatensicherheit und Beschleunigung der Verfahren) vorgenomen, die u.a aufgrund des Urteils des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes erforderlich wurden. Zudem haben sich auch die Rahmenbedingungen seit dem Inkrafttreten des Asylgesetzes entscheidend verändert, erklärt Leikam, und macht darauf aufmerksam, dass die Zahl der Asylanträge von etwa 7.000 (1997) auf derzeit 11.000 und bis Jahresende auf wahrscheinlich 14.000 - 15.000 angestiegen sind bzw. ansteigen werden.

Leikam bedauert, dass Grüne und Liberale im Vorfeld der Novelle eine unseriöse Diskussion geführt, "auf dem Rücken der Ärmsten Parteipolitik betrieben" und versucht haben, Österreich als "schlimmes Land" darzustellen, das für Fremde nichts übrig habe. Als Sozialdemokrat bekenne er sich zur Genfer Konvention und zu einem fairen Asylgesetz, schliesst Leikam.

Abgeordneter Dr. KIER (L) erinnert, dass den NGOs versprochen wurde, ihren Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Erfahrungen bei der Anwendung des Asylgesetzes zu berücksichtigen. Über ihren Bericht wurde nicht einmal diskutiert. Für entlarvend hält Kier auch die Argumentation des Leikams, der die Gesetzesänderung mit der steigenden Zahl der Asylanträge rechtfertigt. Kritik übt Kier an der Verordnungsermächtigung über sichere Drittstaaten, die seiner Ansicht nach einen Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Rechtsstaates darstellt. Man könne Kriterien in einem Gesetz festlegen, aber nicht einen Befund in einer Verordnung festschreiben, betont der Redner. Die Novelle soll verhindern, dass Flüchtling auf dem Landweg legal nach Österreich kommen. Damit werden Menschen in die Illegalität gezwungen und das Schlepperwesen gefördert, befürchtet Kier. Die Liberalen fordern ein rechtsstaatliches, faires Asylverfahren; Europa dürfe nicht zu einer inhumanen Festung werden, vor deren Mauern man die Menschen erfrieren und verhungern.

Abgeordneter KISS (VP) zitiert Werner Blatter vom UNHCR, der im Zusammenhang mit den Änderungen des Asylgesetzes von einer "eindeutigen Entschärfung" spricht. Blatter glaubt nicht, dass die Stellung des Unabhängigen Asylsenates ausgehebelt werde. Daher sei die mediale Aufregung um den heutigen Beschluss unverständlich. Der beschrittene "Weg der Mitte, der Vernunft und des Augenmasses" sei genau richtig, im Interesse der Bürger, der Asylanten und der Beamten, die das Gesetz vollziehen müssen. Hätte die ÖVP die Innenminister Schlögl nicht voll unterstützt, wäre das Gesetz heute nicht beschlossen worden, zeigt sich Kiss überzeugt.

Gegenüber ihrem Vorredner führt Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) aus, ein Weg der Mitte habe in Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Humanität keine Berechtigung. Hier müsse ein starker Rechtsschutz herrschen und sehr behutsam vorgegangen werden. Menschen, die eine Gefährdung des Lebens und der körperlichen Integrität glaubhaft angeben können, sollen staatliche Verfahrenshilfe erhalten. Dass sich zu diesem sensiblen Thema nur die Sicherheitsexperten von SPÖ und ÖVP sprechen, sei bedenklich - Menschen würden ausschliesslich unter dem Aspekt des Sicherheitsrisikos betrachtet.

Für in Österreich lebende Kosovo-Albaner fordert Petrovic als "Minimum an humanitärer Hilfe" eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige. Sie nennt das Beispiel einer Familie in Reichenau, wo Behörden versuchten, die nach Österreich geflüchtete Frau eines seit 1991 in Österreich lebenden Mannes nach Serbien abzuschieben. Nach vielen Versuchen und Abweisungen habe diese Frau nur deswegen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil sie schwanger sei. Um solche Fälle zu vermeiden, urgiert Petrovic eine Öffnung der Quoten für Familienangehörige aus dem Kosovo.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (SP) wirft der Vorrednerin Polarisierung vor. Er selbst sei 1956 als ungarischer Flüchtling nach Österreich gekommen und wisse aus eigener Erfahrung, dass man die Sache nicht einfach schwarz oder weiss, rechts oder links sehen könne. Die Richtung der österreichischen Asylpolitik stimme, man könne nicht für alle Fremden Tür und Tor öffnen, sondern müsse sich am Menschen und am Einzelschicksal orientieren.

Innenminister Mag. SCHLÖGL unterstreicht sein Anliegen, sowohl mit den Freiheitlichen als auch mit den Grünen und den Liberalen ein funktionierendes Gesprächsklima zu haben. In der Asyl- und Zuwanderungspolitik gehe es nicht nur um einen Weg der Mitte, sondern auch darum, auf berechtigte Kritik zu reagieren. Daher bemühe er sich auch um den Dialog mit nichtstaatlichen Organisationen, Sozialpartnern und betroffenen Behörden.

Das im vergangenen Sommer beschlossene Asylgesetz hat sich für Schlögl in der Praxis bewährt. Diee Einführung des Unabhängigen Bundesasylsenats habe sehr positive Auswirkungen gezeitigt. Er bekenne sich zu seinem Versprechen, das neue Asylgesetz ein Jahr zu beobachten und dann mit Unterstützung der NGOs und der betroffenen Behörden die notwendigen Konsequenzen im Vollzug und auf legistischer Ebene zu ziehen.

Zur vorliegenden Novelle merkt der Innenminister an, eine Einzelfallsprüfung der Asylanträge sei auch weiterhin gewährleistet. Die Verordnung zur Drittstaatssicherheit nehme er "sehr, sehr ernst" und werde sie erst nach Einholung eines auführlichen Gutachtens und einer Anhörung des UNHCR erlassen. Die Entscheidung sei jederzeit widerrufbar, wenn sich die Situation in einem Land ändere.

Schlögl unterstreicht das Asylrecht als wichtiges Menschenrecht, gibt aber zu bedenken, dass es kein Recht auf Asyl in einem bestimmten Staat gebe. Österreich liege bei der Anerkennungsquote von Asylanträgen mit 12,2 % deutlich über dem internationalen Schnitt. Schlögl weist auch darauf hin, dass 1998 3.500 Personen einen Asylantrag stellten, danach aber untertauchten.

Zu den von Petrovic genannten Einzelfälle erklärt Schlögl, er sehe es als gemeinsame Aufgabe aller Politiker an, Fehlentscheidungen aufzuzeigen und zu korrigieren. Eine generelle Öffnung der Familienzuzugsquote für Kosovo-Albaner kann er sich aber nicht vorstellen. Schlögl regt aber an, im nächsten Jahr beim Familienzuzug Kosovo-Albaner zu bevorzugen, alle Landeshauptleute haben darauf breits positiv reagiert, sagt der Innenminister.

Abgeordneter Dr. HAIDER (F) wirft dem Innenminister vor, er sehe sich nicht als Problemlöser, sondern als Schiedsrichter zwischen FPÖ und Grünen. Statt "irgendwelcher faulen Kompromisse" sollte er die Österreicher vor Schaden bewahren. Haider registriert ein zunehmendes Ausländerproblem und kritisiert, dass die Zahl der Arbeitsbewilligungen für Ausländer erhöht werde, obwohl unter ihnen die Arbeitslosigkeit bereits doppelt so hoch sei wie unter den Österreichern. Von den 95.000 Bosnien-Flüchtlingen seien 70.000 geblieben, Haider fürchtet eine ähnliche Entwicklung auch bei den Kosovo-Albanern. Eine erleichterte Einbürgerung lehne er ab. 

Für Abgeordneten FREUND (VP) sind Österreich und Deutschland die am meisten von Zuwanderung betroffenen Staaten. Er verlangt daher eine ausgewogene Aufteilung der Flüchtlinge auf ganz Europa. Freund begrüsst die zehntägige Berufungsfrist im verkürzten Asylverfahren, da sich herausgestellt habe, dass Berufungen überwiegend am letzten Tag eingebracht und die Verfahren unnötig verlängert wurden. Den Verordnungsweg bei der Drittstaatssicherheit sieht Freund als Kompromiss, "mit dem alle zufrieden sein sollten".

Innenminister Mag. SCHLÖGL bekennt sich zur Asylgewährung für politisch Verfolgte, ist sich aber auch klar über den Missbrauch von Asylrecht für kriminelle Zwecke. Österreich müsse hier einen geraden Weg finden. Es dürfe zu keiner Neuzuwanderung grösseren Ausmasses kommen. Nächstes Jahr wird es rund 8.000 Zuwanderer geben, 6.000 davon im Rahmen der Familienzusammenführung.

Abgeordneter Hans Helmuth MOSER (L) tritt für eine Asylpolitk ein, die sich an der Genfer Flüchtlingskonvention und an den Menschenrechten orientiert und keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit offen lässt. In einem Abänderungsantrag fordert er die Streichung der Verordnungsermächtigung bezüglich Drittstaatssicherheit, die Prüfung von Asylanträgen in jedem Einzelfall und ein Aufenthaltsrecht von Asylwerbern bis zur Erledigung neuer Anträge.

Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) verteidigt die Drittstaatsregelung: Tschechien, Ungarn und Slowenien sind demokratische Staaten und EU-Beitrittswerber. Es sei eine Anmassung, diesen Ländern die Drittstaatssicherheit abzusprechen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) lehnt die Drittstaatsregelung hingegen ab. Chile hätte bereits unter Pinochet in den 80er Jahren nach Unterzeichnung der Anti-Folter-Konvention die Anforderungen erfüllt, die Österreich heute für einen sicheren Drittstaat verlangt. In einem Entschliessungsantrag fordert Öllinger ein Aufenthaltsrecht für Familienangehörige integrierter Kosovo-Albaner.

Abgeordneter MURAUER (VP) begrüsst die Verlängerung der Berufungsfrist und zeigt sich überzeugt, dass bei der Asylgewährung auch auf Einzelfälle Bedacht genommen wird. Murauer appelliert an Schlögl, per Verordnung möglichst rasch klarzustellen, welche Staaten sichere Drittländer sind.

Abgeordneter LAFER (FP) lehnt die Verlängerung der Berufungsfrist über das vom Gerichtshof geforderte Ausmass hinaus ab und schliesst, die Regierung stehe in der Asylpolitik unter Einfluss der Grünen.

Abgeordneter GAAL (SP) erwartet sich vom Gesetz ein rechtsstaatlich einwandfreies Asylverfahren, das die faire Überprüfung in jedem Fall sicherstellt. Der Innenminister ist für Gaal ein Garant dafür, dass dieses Gesetz im Geist der Menschlichkeit vollzogen wird.

Abgeordneter JUNG (FP) warnt vor Missbrauch des Asyls und meint, Kriminelle hätten kein Recht auf Aufnahme. Kein Verständnis zeigt er für Kurden, die ihren Konflikt nach Österreich hineintragen.

Abgeordneter ACHS (SP) ruft zu europaweitem Vorgehen gegen Schlepperei auf, da das Problem der illegalen Einwanderung kein Land alleine lösen könne. Er fordert eine einheitliche Flüchtlingspolitik der EU und einen Lastenausgleich bei grossen Flüchtlingsbewegungen.

Ein von Achs eingebrachter SP-VP-Abänderungsantrag stellt klar, dass Asylwerber, die über Drittländer nach Österreich kommen, nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden dürfen, wenn sie dort bedroht sind.

Abgeordneter FISCHL (F) stellt gegenüber den Grünen fest, die Freiheitlichen "polarisieren für die Interessen der Österreicher", weil sie wissen, wem sie es zu verdanken haben, dass sie hier im Parlament sitzen dürfen. Der Antrag der Abgeordneten Stoisits sei unnötig, weil es bereits sehr gute Regelungen für den Profi- und Amateursport gibt.

Von Abgeordnetem SCHEIBNER (F) dazu aufgefordert, zieht

Abgeordneter SMOLLE (L) einen unglücklichen Zwischenruf gegenüber Abgeordneter Partik-Pable mit Bedauern zurück. Man müsse aber gleichzeitig verstehen, so Smolle, dass man von der Ausländerpolitik der Freiheitlichen emotionell berührt wird.

Die Änderung des Asylgesetzes 1997 wird in der Fassung eines SP-VP-Abänderungsantrages mit den Stimmen der SPÖ (mit Ausnahme der Abgeordneten Ablinger) und der ÖVP angenommen. Die Zusatz- und Abänderungsanträge des Abgeordneten Kier finden keine Mehrheit. Abgelehnt werden auch die Entschliessungsanträge der Freiheitlichen und der Grünen. Der (negative) Ausschussbericht über den G-Entschliessungsantrag betreffend Novellierung des Fremdengesetzes wird sodann mit SP-VP-F-Mehrheit zur Kenntnis genommen. (Schluss)

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