Parlamentskorrespondenz Nr. 782 vom 01.12.1998

HARTE VERHANDLUNGEN ZUM MINERALROHSTOFFGESETZ IM WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS

Wien (PK) - Der Wirtschaftsausschuss nahm heute die am 27. Oktober unterbrochenen Beratungen über die Regierungsvorlage für ein Mineralrohstoffgesetz wieder auf und verabschiedete den Entwurf nach lebhafter Debatte in der Fassung zweier VP-SP-Abänderungsanträge, die Ausschussobfrau TICHY-SCHREDER und SP-Abgeordneter EDER vorlegten. Der Beschluss erfolgte mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien.

Das neue Gesetz regelt den Abbau aller mineralischen Rohstoffe, umfasst also auch die obertägige Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe, wie z.B. Sand, Schotter und Kies, mit der Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft in erster und des Landeshauptmannes in zweiter Instanz. Für Schottergruben wird eine Bedarfsprüfung, ein mit der Gemeinde abgestimmtes verbindliches Verkehrskonzept und grundsätzlich die Einhaltung einer 300 Meter-Schutzzone vorgeschrieben.

Der Abbau bergfreier Mineralien (etwa Metalle, Kohle, Ölschiefer) und bundeseigener Rohstoffe (Steinsalz, Kohlenwasserstoffe, Uran, Thorium) sowie jeglicher Abbau untertags soll hingegen der Zuständigkeit des Wirtschaftsministers unterstehen. 

Bergrechtliche Bewilligungsverfahren werden bei Wahrung berührter Interessen zusammengezogen und vereinfacht. Das geplante einheitliche Anlagenrecht sowie EU-Richtlinien über "Integrierte Betrachtungsweise in Umweltschutzangelegenheiten" und "Vermeidung gefährlicher Emissionen aus bestimmten Anlagen" werden mit dem neuen Gesetz umgesetzt.

Länder und Gemeinden erhalten im bergrechtlichen Verfahren volle Parteienstellung und damit die Möglichkeit, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof anzurufen. Umfassende Parteienstellung ist für Grundeigentümer, Nachbarn, Anrainer und sonstige betroffene Personen vorgesehen.

Zudem werden die Obsorgepflicht des Bergbauberechtigten und die Anforderungen an verantwortliche Personen verstärkt. Der Strafrahmen wird im neuen Gesetz von bisher maximal 50.000 S auf 1 Mill. S angehoben.

Die wichtigsten Punkte der beiden Abänderungsanträge, die Ausschussobfrau TICHY-SCHREDER (VP) im Detail erläuterte, betreffen Präzisierungen hinsichtlich der Umsetzung der Seveso-Richtlinie, der Digitalisierung des Kartenwerks und der Anhebung des Strafrahmens. Weiters tragen die Abänderungen dafür Sorge, dass genehmigte Aufschluss- und Abbaupläne sowie Hauptbetriebspläne weiter gelten, andernfalls der Bergbau mit 1.1.1999 eingestellt werden müsste. Wesentlich ist auch eine stufenweise Überleitung der Behördenzuständigkeit: Anhängige Verfahren können für maximal zwei Jahre noch von der alten Bergbehörde durchgeführt werden. Jedes neue Ansuchen und wesentliche Änderungen bestehender Bewilligungen müssen aber bereits ab dem 1.1.1999 bei der neuen Behörde eingereicht werden. Um den Abbau der in Österreich selten vorkommenden Mineralien Magnesit, Kalkstein mit mehr als 95 % Kalziumkarbonat, Diabas (basaltische Gesteine), bestimmte Quarzsande, Illitton und Blähtone sicherzustellen, werden sie in die Liste der bergfreien Mineralien aufgenommen, aber ausdrücklich nicht dem Grundeigentum entzogen. Die Inhaber der Gewinnungsbewilligungen für diese Mineralien können die Umwandlung der den Gewinnungsbewilligungen zugrunde liegenden Abbaufelder in Grubenmasse bis zum 31.12.2003 beantragen. Schottergruben werden Ausnahmen von der 300-Meter-Schutzzone eingeräumt, und zwar dann, wenn Autobahnen, Schnellstrassen und Bahntrassen zwischen den jeweiligen Grundstücken und dem Betrieb liegen. Bestehende Betriebe erhalten die Möglichkeit, ihren Abbau auf unmittelbar angrenzende Grundstücke zu erweitern. Weitere Änderungen der Regierungsvorlage und des Arbeitsinspektionsgesetzes beinhalten die Überführung des Arbeitnehmerschutzes auch untertags in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das Mineralrohstoffgesetz steht an der Spitze der Tagesordnung der Plenarsitzung am Freitag und wird voraussichtlich am 1.1.1999 in Kraft treten.

In der Debatte hob Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) die Parteistellung für jede Anrainergemeinde, die Bewilligungspflicht bei jeder Erweiterung von Gewinnungsplänen als positiv hervor, ortete aber auch gravierende Verschlechterungen, etwa der verlängerte Fortbestand der Bergbehörde. Laut Petrovic sei es nicht angebracht, Beamten für weitere zwei Jahre das Vertrauen zu schenken, deren Bescheide wegen des Ignorierens von Gesundheitsgefahren aufgehoben werden. Überdies befürchtete sie, dass die Frist genützt wird, um auf Vorrat Genehmigungen anzulegen, wodurch das Inkrafttreten des Gesetzes viele Jahre verschoben würde. Ein eininstanziges Verfahren beim untertägigen Abbau grundeigener Mineralien hielt Petrovic für rechtsstaatlich bedenklich. Sollte es dabei bleiben, dann müsste es für die Länder mehr Mitspracherechte geben. Dasselbe gelte beim Abschlussverfahren, zumal Bergwerksbetriebe auch als Deponien genutzt werden. Ausserdem drängte Petrovic darauf, die Parteienstellung der Anrainer und Gemeinden nicht nur auf den obertägigen Abbau grundeigener Mineralstoffe zu beschränken, sondern - im Lichte der Erfahrungen in Lassing – auch den untertägigen Abbau einzubeziehen. Die Grünen fordern weiters für leichte Bergwerksunfälle eine Meldepflicht, da – so die Erfahrung in Lassing – auch kleinere Unfälle auf Mängel hinweisen, die zu grösseren Unfällen führen können. Die Ausnahme von der 300-Meter-Schutzzone bei Anrainern von Autobahnen und Bahntrassen lehnt Petrovic entschieden ab, sie fragt sich, wieso Menschen, die ohnehin bereits von Lärm und Abgasen belastet sind, zusätzlichen Lärm und Staub ertragen sollen. - Ein Experte des Ressorts klärte dazu auf, dass durch die genannte Ausnahmebestimmung keinerlei Immissionserhöhung eintreten dürfe.

Massive Kritik übte Petrovic an Bestimmungen, die auch beim Schotterabbau Enteignungen ermöglichen. Dies sei ein nicht notwendiger Grundrechtseingriff, da Schotter massenhaft vorhanden sei. Warnungen der Freiheitlichen vor einem Zusammenbruch der Rohstoffversorgung hielt Petrovic für nicht zutreffend, zumal  Österreich beim Schotter Nettoexporteur sei. Konkrete Hinweise Petrovics veranlassten die Abgeordneten TICHY-SCHREDER (VP) und EDER (SP), in ihren Abänderungsantrag eine Passage aufzunehmen, die Grundenteignungen zugunsten von Schottergruben auf sicherheitstechnische Massnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Ereignissen einschränkt. Abgeordnete Petrovic hielt ihren eigenen, zuletzt abgelehnten Abänderungsantrag aufrecht, kündigte aber punktuelle Zustimmung zum Mineralrohstoffgesetz im Plenum an.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) begrüsste die vorgesehenen Übergangsregelungen, betrachtete den vorliegenden Text aber keineswegs als beschlussreif. Er lehnte die terminlichen und inhaltlichen Vorgaben, die der Wirtschaftsminister unter dem Eindruck des Bergwerkunglücks in Lassing seinen Beamten gestellt habe, ab.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) hält es für unnötig, Salz nach der Privatisierung der österreichischen Salinen als einen bundeseigenen Rohstoff zu bezeichnen. Fragwürdig sei auch, warum Erdöl im Eigentum der Republik stehe. An manchen Stellen, etwa bei den Bestimmungen für die Schurfbewilligungen sei der Gesetzentwurf unnötig detailliert, während er an anderen Stellen grosszügige Verordnungsermächtigungen enthalte. Die Befürchtung Schöggls, die Übertragung bergrechtlicher Zuständigkeiten an die Bezirkshauptmannschaften werde zu einer Verwaltungsaufblähung und personellem Mehrbedarf führen, zerstreute Ausschussvorsitzende TICHY-SCHREDER (VP) mit dem Hinweis, dass die Bezirkshauptmannschaften über genügend Experten verfügen.

Abgeordneter Mag. PETER (L) hielt ein neues Gesetz für den Bergbau für notwendig, weil das alte, autoritäre Berggesetz nicht mehr in eine moderne BürgerInnengesellschaft passt. Er sei aber dagegen, dieses Gesetz um jeden Preis bis zum 1.1.1999 durchzupeitschen. Inhaltlich treten die Liberalen dafür ein, den Abbau grundeigener Rohstoffe im Gewerberecht zu regeln. Dort seien ausreichende Anrainerrechte vorgesehen und es sei gewährleistet, dass eine Gemeinde sich entscheiden könne, ob sie Schotter abbauen oder Hotels betreiben möchte. Peters Fragen richteten sich nach einem Bundesbergbauplan und nach der EU-Konformität der Bedarfsprüfung. 

Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) machte Abgeordnete Petrovic darauf aufmerksam, dass weniger Schottergruben nicht weniger Verkehr bedeuten – umso weniger Gruben, umso längere Anfahrtswege, lautete sein Argument.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER stellte klar, dass die vorgesehenen Übergangsregelungen notwendig seien, weil Bezirkshauptmannschaften und Länder signalisiert haben, dass sie die Umstellung der Behördenzuständigkeit nicht so rasch bewältigen können. Die neue Behörde werde sehr schlank sein, sagte der Ressortchef, wie viele Aussenstellen geschaffen werden, sei noch offen. Für die Mitarbeiter der bisherigen Bergbehörde sei vorgesehen, sie teils in den Landesdienst, teils in das Sozialressort zu verlagern; Schlechterstellungen seien damit nicht verbunden.

Abgeordneter KOPF (VP) erinnerte daran, dass bis zum Unglück in Lassing vernünftig an einer Novelle des Berggesetzes gearbeitet worden sei, und bedauerte, dass danach eine "Anlassgesetzgebung" in der Sache und in der politischen Dimension und ein Missbrauch des Gesetzes für "überschiessende Aktivitäten" zu beobachten gewesen sei. Er begrüsste die Normalisierung der letzten Tage und die Massnahmen zur Sicherung bestehender und neuer Betriebe. Bei der 300-Meter-Schutzzone hätte sich Kopf stärkere Rücksichtnahme auf landschaftliche Gegebenheiten gewünscht, ein vernünftiges Anliegen, für das er weiterhin eintreten wolle, um kleinen Betrieben das Überleben zu sichern.

Abgeordneter EDER (SP) machte darauf aufmerksam, dass schon vor dem Sommer Überlegungen für eine umfassende Neugestaltung des Berggesetzes angestellt wurden. Er verteidigte die Schutzzonenregelung, da Menschen vor den Auswirkungen von Sprengungen zu schützen seien. Hinsichtlich der Ausnahmen wies Eder Petrovic auf Lärmschutzwände hin, die es erlaubten, jenseits von Strassen und Bahntrassen Schotter abzubauen, ohne die Belastung für die Anrainer zu erhöhen. Schliesslich ging Eder auf die neuen Parteienrechte und die Einbeziehung der untertags arbeitenden Menschen in den allgemeinen Arbeitnehmerschutz ein. 

MEHR GELD FÜR SANIERUNG UND RISIKOFÖRDERUNG IN  DER TOURISMUSBRANCHE

Ein weiterer Punkt  auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses war eine Änderung des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) soll ein Haftungsrahmen

von 3,5 Mrd. S. für die Restrukturierungsaktion eingeräumt und der bestehende Haftungsrahmen der BÜRGES im Zusammenhang mit der Gewerbeverbesserungsaktion von 7 auf 10,5 Mrd. S aufgestockt werden.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) wollte zunächst die Grundsatzfrage klären, was den kleinen und mittleren Unternehmen wirklich nützt. Sie bezweifelte nämlich, dass Förderungen über die Strukturnachteile hinwegtäuschen können, mit denen kleine Betriebe im Wettbewerb zu kämpfen haben. Deren Nachteile werden durch die Steuerpolitik, die Ladenöffnungszeiten und vor allem durch das Mietrecht verstärkt, dessen Liberalisierung zu exorbitant steigenden Kosten für kleine Betriebe geführt hat. In den Wiener Gunstlagen können sich nur noch einige Fastfood- und Bekleidungsketten halten, die kleinen Geschäfte und der für Österreich so charakteristische Branchenmix verschwinden zunehmend, klagte sie und verlangte eine Enquete zur Situation der kleinen und mittleren Betriebe und ein Gutachten der Finanzierungsgarantiegesellschaft über die durch das vorliegende Gesetz zu erwartenden finanziellen Ausfälle durch schlagend werdende Haftungen.

Abgeordneter Mag. PETER (L) liess kritische Distanz gegenüber Förderungen erkennen, weil sie zu politischer Dankbarkeit und Abhängigkeit führen; ausserdem sei die tatsächliche Rentabilität von Förderungen zu hinterfragen. Zu dem vorliegenden Vorschlag gratulierte der Wirtschaftssprecher der Liberalen Minister Farnleitner jedoch, weil er in Richtung Förderung der Kapitalaufbringung und in Richtung Risikohaftung gehe. Dieser Weg sei richtig, daher stimme er zu.

Auch Abgeordneter PARNIGONI (SP) hielt es für richtig, seitens der ÖHT nicht nur Darlehen zu gewähren, sondern auch Haftungen zu übernehmen. Ihm ist es aber wichtig, dass dieses neue Instrument nicht nur defensiv zur Rekonstruierung von Betrieben, sondern offensiv zur Garantieübernahme bei innovativen Projekten, etwa bei der Kooperation von Tourismusbetrieben, eingesetzt wird.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (VP) begrüsste Haftungen für innovative und saisonverlängernde Infrastrukturmassnahmen; die Gesetzesänderung finde seine Zustimmung.

Positiv äusserte sich auch Abgeordneter MAROLT (F), zumal die Gesetzesänderung jahrelangen Forderungen der FPÖ entspreche. Hilfsmassnahmen, so gut sie auch sein mögen, können der Tourismusbranche aber nur kurzfristig helfen. Das Überleben jener 42.000 Betriebe, denen es schlecht geht, ist nur durch bessere Rahmenbedingungen zu sichern. Marolt erinnerte einmal mehr an die diesbezüglichen Forderungen seiner Fraktion nach Senkung der Umsatzsteuer, Abschaffung der Getränkesteuer, Verkürzung der Abschreibungsintervalle und Senkung der Lohnnebenkosten.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER stellte klar, dass es sich bei den vorgesehenen Haftungen nicht nur um ein Sanierungsinstrument handle, sondern auch um ein Förderungsinstrument für Risikoprojekte. Das von den Freiheitlichen vorgeschlagene Modell einer 100prozentigen Abschreibung würde der Branche nichts bringen, sondern nur zu Verlustabschreibungen und neuen Überkapazitäten führen. Mit der  vorliegenden Massnahme werde der Tourismusbranche für Jahre eine verlässliche Risikofinanzierungsmöglichkeit geboten.

Abgeordneter KIERMAIER (SP) wies auf freiheitliche Gemeindevertreter hin, die die Getränkesteuer verteidigen, und forderte die FPÖ auf, eine klare Linie zu vertreten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) bekräftigte die Forderung seiner Fraktion nach Abschaffung der Getränkesteuer.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (VP) konterte mit dem Argument, man dürfe den Gemeinden nicht 50 % ihrer Einnahmen wegnehmen, mit denen sie die für den Tourismus notwendige Infrastruktur finanzieren.

Bei der Abstimmung wurde die Gesetzesänderung mit SP-VP-F-L-Mehrheit verabschiedet. (Schluss)