Parlamentskorrespondenz Nr. 795 vom 03.12.1998
AMBULATORIEN KÖNNEN AB 1.1.1999 ZAHNKRONEN HERSTELLEN
Wien (PK) - In weiterer Folge befassten sich die Mitglieder des Sozialausschusses mit einem SP-VP-Antrag auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass - wenn kein Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer über den Tätigkeitsumfang der Zahnambulatorien und über die Richttarife für den festsitzenden Zahnersatz mit 1. Jänner 1999 in Kraft tritt - die Zahnambulatorien ab diesem Zeitpunkt Zahnkronen herstellen können. Gleichzeitig wird festgestellt, dass sich Zahnambulatorien auf ständige Patienten, Patienten mit besonderen medizinischen Indikationen sowie auf Personen mit geringem Einkommen zu konzentrieren haben. Ebenso dürfen die Ambulatorien keine kosmetischen Luxusleistungen und keine umfangreichen festsitzenden Zahnersatzkonstruktionen erbringen, heisst es in dem Antrag.
Zum Thema Zahnkronen brachten auch die Liberalen einen Antrag ein, der bei einem Nichtzustandekommen eines Gesamtvertrages vorsieht, dass die einzelnen Krankenversicherungsträger mit der jeweils zuständigen Ärztekammer in Verhandlung treten sollen. Sollten bis 31. März 1999 keine solchen Verträge zustande kommen, dann dürfen die Zahnambulatorien ab diesem Zeitpunkt Leistungen des festsitzenden Zahnersatzes so lange erbringen, als keine derartigen Verträge oder ein Gesamtvertrag bestehen oder besteht.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) plädierte dafür, faire Verhältnisse zwischen der Ärztekammer und den niedergelassenen Ärzten zu schaffen, und erinnerte daran, dass manche Krankenkassen für die Zahnkronen bereits zwischen 3.200 und 3.700 S verrechnen. Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) hielt den SP-VP-Antrag für sozial nicht vertretbar, weil nur 5 bis 10 % der Bevölkerung die Leistungen von Ambulatorien in Anspruch nehmen können. Bedenklich sei zudem die Einschränkung des Personenkreises sowie die Formulierung "Personen mit geringen Einkommen bzw. Vermögensverhältnissen", weil dies schwer zu überprüfen sei. Die Freiheitlichen fordern einen unverzerrten Wettbewerb und eine Ausgliederung und Privatisierung der Ambulatorien.
Die Zahnambulatorien seien heute ein gleichwertiger Mitbewerber am Markt und sollten daher ein breites Leistungsspektrum anbieten können, meinte Abgeordneter DIETACHMAYR (SP). Wenn sich dadurch eine Preissenkung bei den Zahnkronen ergeben sollte, dann sei dies im Sinne der Konsumenten nur zu begrüssen.
Glücklicherweise sei für das Gesundheitssystem noch immer die öffentliche Hand verantwortlich, konstatierte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G), denn Wettbewerb habe in diesem Bereich nichts zu suchen. Ein gesundes Gebiss dürfe nicht als Luxus betrachtet werden, betonte Petrovic, die eine Diskussion über einen modernen Leistungskatalog der Sozialversicherung für dringend notwendig erachtete.
Abgeordneter Dr. KIER (L) sprach von einem Paradigmenwechsel im Sozialversicherungsrecht, weil diese Lösung zu einer Ungleichbehandlung der Patienten führe. 5.500 S für einen festsitzenden Zahnersatz, der ein selbstverständlicher medizinischer Standard ist, seien kein sozial indizierter Preis, kritisierte er.
Bundesministerin HOSTASCH bedauerte, dass trotz der 17 Verhandlungen kein Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband und der Ärztekammer zustande gekommen ist. Seitens der Sozialversicherungsträger wurde eine grosse Anzahl an Vorschlägen und Angeboten gemacht, auf die die Vertreter der Ärzte jedoch nicht eingegangen sind. In Richtung der Abgeordneten Povysil merkte die Sozialministerin an, dass im Gesundheitsbereich keine marktwirtschaftlichen Verhältnisse herrschen dürfen.
Bei der Abstimmung wurde der SP-VP-Antrag mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Volkspartei und der Grünen angenommen, der Antrag des Abgeordneten Kier fand die Unterstützung der Opposition und blieb somit in der Minderheit.
AUSGLEICHSZULAGENBEZIEHER PROFITIEREN BESONDERS VON PENSIONSERHÖHUNG
Das auf einem SP-VP-Antrag basierende Sozialrechtsänderungsgesetz 1998 sieht Einmalzahlungen in Form einer "zusätzlichen Ausgleichszulage" und einer "besonderen Pensionszulage" für das Jahr 1999 vor. Neben der grundsätzlichen Erhöhung der Pensionen per 1. Jänner 1999 um 1,5 % sollen 600 Mill. S in Form von Einmalzahlungen zur Verfügung gestellt werden: Einerseits erhalten alle Pensionsbezieher im Juni eine besondere Zulage in der Höhe von monatlich 3,5 % des monatlichen Gesamtpensionseinkommens (limitiert mit 300 S und für Ausgleichszulagenbezieher auf jeden Fall 300 S) und andererseits bekommen rund 251.000 Ausgleichszulagenbezieher im Jänner 1999 eine "zusätzliche Ausgleichszulage". Der Gesamtaufwand für die Pensionsanpassung wird sich auf 4,8 Mrd. S belaufen.
L-Abgeordneter Dr. KIER und G-Abgeordnete Dr. PETROVIC lehnten diese Form der Pensionserhöhung ab, weil durch die prozentuelle Anhebung keine höhere Gerechtigkeit erzielt werde und Einmalzahlungen keinen Ausgleich für zu niedrige Pensionen darstellen. Petrovic forderte zudem eine Grundsicherung im Alter, um der Armutsfalle, die vor allem Frauen betreffe, entgegenzutreten.
Das SRÄG wurde mit SP-VP-F-Mehrheit angenommen.
JUGENDAUSBILDUNGS-SICHERUNGSGESETZ: GELTUNGSBEREICH WIRD AUSGEWEITET
Einstimmig genehmigte der Sozialausschuss auf Basis einer Regierungsvorlage und eines von Abgeordneter Silhavy eingebrachten SP-VP-Abänderungsantrages eine Novellierung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes. Damit erhalten künftig nicht nur wie bisher Schulabgänger der Jahre 1998 und 1999, sondern auch Jugendliche der Schulentlassjahrgänge 1997 und früher Zugang zu Ausbildungsplätzen in Projekten des JASG. Zudem wird klargestellt, dass Teilnehmer von Lehrlingsstiftungen ebenfalls das Recht auf Lehrlingsfreifahrt haben.
Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) wies darauf hin, dass sich das vor dem Sommer beschlossene Auffangnetz für Schulabgänger, die keinen regulären Ausbildungsplatz bekommen, bewährt habe. Dass die Massnahmen gegriffen hätten, zeige allein die Tatsache, dass die Zahl der Lehrstellensuchenden gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um ein Drittel zurückgegangen sei.
Von den Oppositionsparteien erfolgten zur Gesetzesänderung durchwegs positive Stellungnahmen, Abgeordneter Dr. KIER (L) und Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) bezweifelten jedoch den Erfolg der von der Regierung eingeleiteten Massnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit. Petrovic kritisierte ausserdem die häufigen Gesetzesänderungen im Sozialbereich.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen SPÖ und ÖVP gab es hinsichtlich des Vorschlages von Abgeordnetem Dr. FEURSTEIN (VP), im Rahmen von Lehrlingsstiftungen auch eine Vorlehre-Ausbildung zu ermöglichen. Feurstein machte darauf aufmerksam, dass es eine kleine Gruppe junger Leute gebe, die nicht imstande sei, eine volle Lehrlingsausbildung zu absolvieren; da die Vorlehre jedoch nur von Unternehmern angeboten werden dürfe, erhielten sie keine Ausbildungsmöglichkeit. Abgeordnete SILHAVY (SP) gab demgegenüber zu bedenken, dass es bei einer Umsetzung des Vorschlages zu Problemen hinsichtlich der Lehrlingsentschädigung komme. Feurstein hofft dennoch auf eine Einigung bis zur Plenardebatte.
Sozialministerin HOSTASCH erläuterte, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz sei als ergänzende Massnahme zu den übrigen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten in bezug auf die Jugendbeschäftigung geschaffen worden. Es sei schwer abschätzbar gewesen, wie viele der Schulabgänger der Jahre 1998 und 1999 weiterführende Schulen besuchen würden bzw. in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Da sich nunmehr herausgestellt habe, dass nicht alle der in Lehrlingsstiftungen zur Verfügung stehenden 4.000 Plätze benötigt würden, habe man sich rasch entschlossen, den Geltungsbereich des JASG auf frühere Schulentlassjahrgänge auszuweiten.
FREIHEITLICHE FÜR STREICHUNG DER KRANKENSCHEINGEBÜHR
Zuletzt debattierte der Ausschuss über einen Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr. Diese Gebühr sei ein unwirtschaftlicher Verwaltungsaufwand für Kassen und Unternehmer und erfülle auch nicht die Patientensteuerungsfunktion, erläuterte Abgeordneter Mag. HAUPT (F).
Zu dem oft vorgebrachten Argument, die Krankenkassen würden Überschüsse vorweisen, erklärte Sozialministerin HOSTASCH, dass es sich dabei um Barreserven handle, die oft nur für 5 bis 6 Tage ausreichen. Wenn man schon eine Streichung der Gebühr verlange, dann müsse gleichzeitig auch über eine Rücknahme von Leistungen gesprochen werden, gab Hostasch zu bedenken.
Der von SP-Abgeordneter Dr. Pittermann eingebrachte Vertagungsantrag wurde mit SP-VP-Mehrheit angenommen. (Schluss)