Parlamentskorrespondenz Nr. 803 vom 05.12.1998
MEHRHEIT IM NATIONALRAT GENEHMIGT STABILITÄTSPAKT
Wien (PK) - Zur Verhandlung gelangen:
ÄNDERUNG DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES 1997 * ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT
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Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) meint, eine Koordination der Haushalte der Gebietskörperschaften sei zwar wünschenswert, seiner Ansicht nach verstösst der Österreichische Stabilitätspakt aber gleich gegen mehrere Grundprinzipien der Verfassung. Er ortet beispielsweise einen weiteren Schritt in Richtung Regierungsgesetzgebung und beklagt, dass auch in die Verfassungsautonomie der Länder eingegriffen werde. Als problematisch erachtet Nussbaumer ausserdem die vorgesehene Ermächtigung an den Städte- und den Gemeindebund, da diese nicht legitimiert seien, alle Städte bzw. Gemeinden zu vertreten.
Abgeordnete HAGENHOFER (SP) hält demgegenüber fest, eine Haushaltsdisziplin aller Gebietskörperschaften sei im Hinblick auf die Maastrichter Konvergenzkriterien unbedingt notwendig. Sie erläutert, dass der Österreichische Stabilitätspakt Regelungen über die Haushaltsziele, die Haushaltsdisziplin und eine gegenseitige Informationspflicht über den Haushaltsverlauf beinhalte. Ohne den Stabilitätspakt könne ausserdem der Konsultationsmechanismus nicht in Kraft treten.
Abgeordneter Dr. KIER (L) bringt einen Zusatzantrag zum Finanzausgleichsgesetz 1997 ein, dem zufolge das Gesetz am 31.12.1999 ausser Kraft treten soll. Er begründet den Antrag damit, dass parallel zu den Verhandlungen über die Steuerreform Neuverhandlungen zum Finanzausgleich geführt werden müssten, wenn man eine substantielle Steuerreform erreichen wolle. Kier kündigt darüber hinaus aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Ablehnung des Österreichischen Stabilitätspaktes durch seine Fraktion an.
Abgeordneter AUER (VP) wertet es als wichtiges Ziel für den Staat, gleichwertige Lebensbedingungen für die ländliche und die städtische Bevölkerung zu schaffen. In diesem Sinn kritisiert er den seiner Ansicht nach ungerechten Finanzausgleich, da dieser zu sehr auf die Bevölkerungszahl abstelle. Der Abgeordnete fordert daher den Finanzminister zu einer grundlegenden Reform des Finanzausgleiches auf, um einen echten Ausgleich zu erreichen und nicht bestehende Ungerechtigkeiten weiter fortzuschreiben.
Für Abgeordneten Dr. STUMMVOLL (VP) ist der Österreichische Stabilitätspakt ein wichtiges Koordinierungsinstrument zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, um die im Maastrichter Vertrag festgelegten Ziele zu erreichen. Er hält ihn ausserdem für eine Voraussetzung dafür, dass Österreich den begonnenen Stabilitätskurs fortsetzen könne.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) übt generell Kritik daran, dass Massnahmen zur Stabilität des Haushaltes immer in die Richtung liefen, dass man in den Bereichen Soziales, Kultur und Bildung Ausgabeneinsparungen vornehme. Ihrer Meinung nach wird dadurch aber keine Stabilität gewährleistet. Im Zusammenhang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt spricht Petrovic von einer Entmündigung der Parlamente sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Weiters urgiert sie die Schaffung einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Abgeordneter KRÖLL (VP) weist darauf hin, dass auf der einen Seite die Gemeinden und die Länder am Konsultationsmechanismus interessiert gewesen seien, auf der anderen Seite verlange der Bund Haushaltsstabilität auf allen drei Ebenen der Gebietskörperschaften. Er begrüsst daher das vorliegende Übereinkommen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kröll zufolge ist der Stabilitätspakt durchaus flexibel, da er beispielsweise den Ländern eine Änderung der jeweiligen Defizitquote erlaube, wenn die Länder insgesamt keine höhere Verschuldung eingingen.
Die Abgeordneten stimmen dem Finanzausgleichsgesetz 1997 mehrheitlich zu, der Zusatzantrag der Liberalen wird abgelehnt. Ebenfalls mehrheitlich genehmigt der Nationalrat die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung (Österreichischer Stabilitätspakt).
POSTSTRUKTURGESETZ-NOVELLE 1998
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Abgeordneter GAUGG (F) hält fest, die Post sei in Wirklichkeit deshalb in Schwierigkeiten gekommen, weil sie vor der Ausgliederung nicht nach kaufmännischen Grundsätzen geführt worden sei. Überhöhte Telefontarife habe man dazu benutzt, die Budgetsanierung über die Bühne zu bringen, und nicht dazu, die Post zu stärken. Daher sei jetzt der für 31.12.1999 geplante Börsegang der PTA nicht realisierbar.
Abgeordneter MARIZZI (SP) sieht die Ausgliederung der Post 1996 als grossen Erfolg. Er macht geltend, dass die finanzielle Entwicklung weit über dem Ziel liege. Zur Verschiebung des Börseganges führt Marizzi aus, jeder Kaufmann gehe dann an die Börse, wenn er das Unternehmen am besten verkaufen könne, nunmehr sei eine flexible Vorgangsweise möglich.
Für Abgeordneten Mag. FIRLINGER (F) wurde die Möglichkeit versäumt, die PTA auf einen geordneten Börsegang vorzubereiten. Seiner Auffassung nach ist die Ausgliederung jedoch "schlampig" erfolgt.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) betont, mit der vorliegenden Novelle werde der mit der Ausgliederung der Post eingeschlagene Weg in Richtung mehr Wettbewerb und mehr Kundenorientierung forgesetzt. Die ÖVP sei immer für die Teilung der Post in sinnvolle wirtschaftliche Einheiten und selbständige Kapitalgesellschaften gewesen, bekräftigt er, nun habe auch die SPÖ eingesehen, dass durch eine getrennte Privatisierung des Telekomsektors höhere Privatisierungserlöse zu erzielen seien. Ihm zufolge führt auch kein Weg an einer eigenen Bundesbusgesellschaft vorbei, die sowohl den Busdienst der Bahn als auch jenen der Post umfassen soll.
Abgeordneter Mag. PETER (L) äussert prinzipielle Zustimmung zur Poststrukturgesetz-Novelle. Er tritt dafür ein, dass die Telekom Austria "sehr bald" an die Börse geht. Kritik übt Peter an der immer noch bestehenden Sonderstellung eines Teils der Postbediensteten gegenüber Angestellten der Privatwirtschaft.
Die Poststrukturgesetz-Novelle 1998 wird mehrheitlich verabschiedet.
2. DIENSTRECHTS-NOVELLE 1998
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Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) bemängelt, dass heute hinsichtlich der Lehrerbesoldung "eine Neuregelung der Neuregelung" zum Beschluss anstehe, offensichtlich sei die letzte Novelle "nicht der Weisheit letzter Schluss" gewesen. Bedauerlich findet er es, dass man die Gelegenheit nicht nutze und gleichzeitig einen Antrag der Freiheitlichen mitverhandle, der auf ein modernes, leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer abziele.
Abgeordneter PENDL (SP) beurteilt die vorliegende Dienstrechts-Novelle als wichtigen und notwendigen Schritt in die richtige Richtung, die Polizei und Militär ebenso betreffe wie Lehrer. Als einen der positiven Punkte nennt er die Einführung von Ausgleichsmassnahmen für besondere Erschwernisse, die der Exekutive durch Nachtdienste erwachsen.
Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) erklärt, ihre Fraktion lehne die Dienstrechts-Novelle aus prinzipiellen Gründen ab. Es gehe nicht darum, ob Lehrer nun eine doppelte Aufwandsentschädigung für Exkursionen bekommen oder nicht, da sich die Summe in einem vernachlässigbaren Bereich bewege, sagt sie, vielmehr hielten die Liberalen das Dienstrecht für Lehrer insgesamt "für hochgradig reparaturbedürftig". Das bestehende System sei leistungsfeindlich und ungerecht.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) begrüsst die besoldungsrechtlichen Anpassungen im Bereich von Exekutive, Landesverteidigung und Schulen. Zur Weiterentwicklung des Besoldungssystems im Schulbereich weist der Redner auf eine Arbeitsgruppe hin, die vor kurzem eingerichtet wurde.
Abgeordneter Dr. ANTONI (SP) konzentriert sich auf die Neuregelung für die EDV-Betreuung in Pflichtschulen, die bereits den Volksschülern den Zugang zu den neuen Medien eröffnet. Auch Antoni spricht sich für intensive Verhandlungen mit den Lehrervertretern über ein neues Besoldungssystem aus. .
Die Dienstrechts-Novelle wird mehrheitlich angenommen.
BUNDESGESETZ ÜBER DIE ERHÖHUNG DER QUOTE ÖSTERREICHS BEIM INTERNATIONALEN WÄHRUNGSFONDS * SP-VP-ANTRAG 945/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE LEISTUNG ÖSTERREICHISCHER BEITRÄGE ZUM VON DER WELTBANK TREUHÄNDISCH VERWALTETEN HIPC-TREUHANDFONDS BZW. ZU INTERNATIONAL AKKORDIERTEN NOTSTANDSHILFE- BZW. WIEDERAUFBAUFONDS ZUR LINDERUNG DER DURCH DEN WIRBELSTURM MITCH VERURSACHTEN KATASTROPHE IN MITTELAMERIKA
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Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) beziffert die Aufstockung des IWF-Beitrags Österreich mit mehr als 11 Mrd. S und zeigt sich verwundert darüber, dass kaum jemand frage, was mit diesem Geld geschehe. Die Schadensregulierungsaktionen des IWF dienten, so die Kritik Trattners häufig internationalen Fonds, die darauf spekulieren können, dass der IWF Risken ohnedies abfängt. Anleger machen schnelles Geld, auf der Strecke bleiben die Bevölkerung dieser Länder – solange dies so bleibe, stimmen die Freiheitlichen IWF-Beitrittserhöhungen nicht mehr zu.
Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (SP) hält die Kritik des Abgeordneten Trattner an den IWF für berechtigt und zitiert den Chefökonomen der Weltbank, der in einer aktuellen Studie sehr präzise nachweist, dass die Politik des IWF ihren eigenen Zielsetzungen nicht entspricht. Eine fundamentale Reform des IWF sei daher gefordert, sagt Gusenbauer. Dennoch sei es wichtig, den IWF weiterhin als Instrument zur Verfügung zu haben.
Ausserdem tritt Gusenbauer für eine 100 Mill. S Hilfe für die vom Wirbelsturm Mitch betroffenen mittelamerikanischen Länder ein und hält es für richtig, das Geld über die vorhandenen direkten Kanäle der Entwicklungszusammenarbeit fliessen zu lassen, damit es auch sicher dort ankommt, wo es gebraucht wird.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) stimmt der Hilfeleistung für die Mitch-Opfer selbstverständlich zu, klagt aber darüber, dass Österreich zu wenig tut, um den Ursachen der Naturkatastrophen beizukommen. Petrovic fordert entsprechende Klimaschutzkonzepte, um die Häufigkeit solcher Katastrophen zu reduzieren. Der Erhöhung der Quote beim IWF stimmen die Grünen nicht zu. Dessen Politik habe 25 Millionen Menschen in Indonesien und Malaysien in die Armut abgedrängt, es bestehe kein Anlass, die österreichische IWF-Quote zu erhöhen.
Abgeordneter FINK (VP) sagt, die vorgeschlagene Mittelamerikahilfe könne angesichts der schweren Schäden nach dem Wirbelsturm Mitch guten Gewissens gewährt werden.
Abgeordneter Mag. PETER (L) hält es für falsch, dem IWF wegen der an ihm geübten Kritik keine Mittelerhöhungen einzuräumen und ihm damit die Möglichkeit zu nehmen, gegen Krisen einzuschreiten. Peter hielte es für richtig, seitens der EU auf eine neue Führung des IWF und auf eine stärkere Kontrolle durch die Geldgeber zu drängen. Die Unterstützung der Opfer des Wirbelsturms Mitch hält Peter für selbstverständlich.
Die Erhöhung der Quote Österreich beim IWF erzielt mehrheitliche Zustimmung. Der SP-VP-Antrag auf Finanzhilfe zur Linderung der Katastrophe in Mittelamerika wird einstimmig angenommen.
G-ANTRAG 800/A(E) BETREFFEND VORLAGE EINES BERICHTES ÜBER ERFOLGTE BUDGETAUSGLIEDERUNGEN
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Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erinnert an die zahlreichen Budgetausgliederungen der letzten Jahre, wobei bislang beide Regierungsparteien den Beweis für ihre Behauptung schuldig geblieben sind, Ausgliederungen führten zu Kosteneinsparungen und volkswirtschaftlichen Vorteilen. Die Ausgliederung des AMS habe jedenfalls nicht zu einer Senkung der Arbeitslosenrate geführt. Auch die Kosten seien nicht gesunken. Der Antrag der Grünen ist nicht gegen Ausgliederungen gerichtet, er verlangt nur einen Beweis für deren ökonomische Zweckmässigkeit. Sollte das Hausrecht eine effiziente Gebarung tatsächlich nicht zulassen, müsste man es reformieren. Voraussetzung dafür wäre die verlangte Evaluierung - das würde dem demokratiepolitischen Mindeststandard in diesem Haus entsprechen.
Der (negative) Bericht des Finanzausschusses wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)