Parlamentskorrespondenz Nr. 804 vom 05.12.1998

NATIONALRAT BESTIMMT NEUE VFGH-MITGLIEDER

Wien (PK) - Als vorletzter Punkt der Tagesordnung wird behandelt der

SP-VP-ANTRAG 958/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES MIETRECHTSGESETZES

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Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) spricht von einer kurzen, aber sehr wichtigen Novelle zum Mietrechtsgesetz, mit der die Wirkungsweise der Schlichtungsstellen als Einrichtungen der Bezirksgerichte erhalten und verbessert wird.

Abgeordnete BURES (SP) spricht ihr Bedauern darüber aus, dass die MRG-Novelle nicht zu weitergehenden Verbesserungen für die Mieter, etwa bei der Betriebskostenaufteilung oder zur Beseitigung der Benachteiligung homosexueller Mieter beim Eintrittsrecht genützt wurde.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) spricht sein Bedauern darüber aus, dass eine Reihe von Anträgen der Opposition, darunter Massnahmen zur Verbesserung der Situation von Verbrechensopfern sowie gegen den Kindesmissbrauch im Justizausschuss vertagt wurden. Die Methode, Anträge der Opposition, die den Regierungsparteien unangenehm sind, zu vertagen, sodass sie möglicherweise in dieser Gesetzgebungsperiode nicht mehr behandelt werden, sei abzulehnen.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) pflichtet seinem Vorredner bei und bringt einen Antrag zur Verbesserung des Eintrittsrechts für Homosexuelle im Mietrecht ein.

Abgeordnete PARFUSS (SP) weist darauf hin, dass Schlichtungsstellen eine bürgerfreundliche Alternative zum Gang vor das Bezirksgericht darstellen. Den Antrag des Liberalen Forums unterstützen die Sozialdemokraten vollinhaltlich. Dem Partner eines verstorbenen Homosexuellen soll das Recht eingeräumt werden, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben.

Die auf Verlangen des Abgeordneten Mag. BARMÜLLER (L) unter Auszählung der Pro- und Contra-Stimmen durchgeführte Abstimmung seines Zusatzantrages ergibt 11 Ja- und 73 Nein-Stimmen; er ist damit abgelehnt. 

Die Verabschiedung der Änderung des Mitrechtsgesetzes erfolgt einstimmig.

ERSTATTUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR DIE ERNENNUNG EINES MITGLIEDES UND EINES ERSATZMITGLIEDES DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES

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Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dr. NEISSER gibt bekannt, dass für die Stelle eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes mehrere Wahlvorschläge vorliegen. Zur Wahl als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes stehen: auf gemeinsamen Vorschlag von SPÖ und ÖVP DDr. Hans Georg Ruppe, auf Vorschlag der Freiheitlichen Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, auf Vorschlag der Liberalen Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer und auf Vorschlag der Grünen Dr. Brigitte Hornyik. Neisser weist darauf hin, dass bei der Wahl auch Stimmzettel gültig sind, die den Namen eines anderen wählbaren Kandidaten enthalten.

Bei der Wahl fallen - bei 153 abgegebenen und 147 gültigen Stimmen - auf DDr. Hans Georg Ruppe 92 Stimmen, auf Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer 32 Stimmen, auf Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer 9 Stimmen, auf Dr. Brigitte Hornyik 7 Stimmen sowie auf sonstige KandidatInnen ebenfalls 7 Stimmen. DDr. Hans Georg Ruppe wird somit vom Nationalrat als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen.

Für die Stelle eines Ersatzmitgliedes am Verfassungsgerichtshof gibt es folgende Wahlvorschläge: Dr. Robert Schick auf gemeinsamen Vorschlag von SPÖ und ÖVP, Univ.-Prof. Dr. Heinz Schäffer auf Vorschlag der Freiheitlichen, Dr. Brigitte Hornyik auf Vorschlag der Liberalen sowie Dr. Andrea Wukovits auf Vorschlag der Grünen.

Das Wahlergebnis lautet - bei 152 abgegebenen und 144 gültigen Stimmen - wie folgt: 86 Stimmen für Dr. Robert Schick, 32 Stimmen für Univ.-Prof. Dr. Heinz Schäffer, 12 Stimmen für Dr. Brigitte Hornyik, 7 Stimmen für Dr. Andrea Wukovits und 7 Stimmen für andere KandidatInnen. Somit wird Dr. Robert Schick vom Nationalrat als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen.

Zum Schluss der Sitzung stimmt der Nationalrat noch über zwei Fristsetzungsanträge ab. Der Antrag der Liberalen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den L-Antrag 858/A(E) betreffend Einführung eines Gutpunkteführerscheins eine Frist bis zum 20. Jänner 1999 zu setzen, bleibt ebenso in der Minderheit wie ein Antrag der Grünen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den G-Antrag 954/A(E) betreffend die Entwicklung eines gesamtösterreichischen Verkehrsgestaltungsplanes eine Frist bis 19. Jänner 1999 zu setzen.

Weiters teilt der vorsitzführende Präsident Dr. NEISSER mit, dass das Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates vorliegt, dem Unterausschuss des Rechnungshofes einen Prüfungsauftrag zu erteilen betreffend die Überprüfung der zweckmässigen Mittelverwendung von Förderungen der Organisation World Vision durch den Bund. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Prüfantrag gegeben sind, ist er ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.

Im Anschluss an die 152. Sitzung des Nationalrates findet eine weitere (153.) Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen und Zuordnungen dient. (Schluss)