Parlamentskorrespondenz Nr. 815 vom 14.12.1998

ERGEBNIS DER BEAMTENLOHNRUNDE AUF DEM WEG ZUR GESETZESFORM

Wien (PK) - Erster Punkt auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Finanzausschusses war ein Antrag der Abgeordneten Dr. NOWOTNY (SP) und Dr. STUMMVOLL (VP) zur rechtlichen Umsetzung der am 2. Dezember abgeschlossenen Gehaltsverhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Demnach werden die Beamten-Gehälter, Vertragsbediensteten-Entgelte und Sondervertrags-Honorare sowie die Zulagen mit Ausnahme der Kinderzulage und die Entgelte der Teilnehmer an der Eignungsausbildung um 2,5 % erhöht. Die ursprünglich erst ab dem Jahr 2000 vorgesehene Übernahme des ASVG-Nettoanpassungsfaktors anstelle der Pensionsautomatik wird um ein Jahr vorverlegt und die Beamtenpensionen 1999 im Gleichklang mit den ASVG-Pensionen um 1,5 % angehoben. Gleichzeitig wird der Pensionsbeitrag von Pensonisten, die vor Ende 1998 in Pension gehen, um 0,2 Prozentpunkte gesenkt. Der budgetäre Mehraufwand für die Besoldungs-Novelle 1999 wird auf 3,8 Mrd. S geschätzt.

In der Debatte brachte Abgeordneter PENDL (SP) zunächst einen SP-VP-Abänderungsantrag ein, mit dem die zur Abgeltung der Lehrtätigkeit der Universitäts(Hochschul)assistenten vorgesehene Dienstzulage und die ab 1.4.1999 vorgesehene Abgeltung für Reife-, Diplom- und Abschlussprüfungen vereinbarungsgemäss in den Gehaltsabschluss einbezogen werden.

Abgeordneter MOSER (L) erinnerte an die Absicht der Bundesregierung, Erhöhungen der Personalkosten durch Einsparungen wettzumachen, und erkundigte sich danach, wo solche Einsparungsmassnahmen geplant seien.

Die Abgeordneten Dr. GRAF (F) und Mag. STOISITS (G) hätten einen Sockelbetrag statt des Prozentsatzes bevorzugt, weil man damit den kleinen Einkommen entgegengekommen wäre.

Demgegenüber besprachen die Abgeordneten Dr. HÖCHTL (VP) und PENDL (SP) Verhandlungsergebnis und Antrag positiv und unterstrichen die Notwendigkeit, nach einer längeren Durststrecke für den öffentlichen Dienst einen prozentuellen Gehaltsabschluss herbeizuführen.

Auch Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER bezeichnete die prozentuelle Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst für sinnvoll, zumal die Fixbeträge der letzten Jahre dazu geführt haben, dass niedrige und höhere Gehälter "zueinandergewachsen" seien. Die Gehälter der Kategorien E bis C lägen nunmehr über dem Niveau der Privatwirtschaft, was bei den A- und B-Gehältern (Akademiker, Maturanten) nicht der Fall sei. Dies sei auch ein Grund dafür, warum der Bund handwerkliche Tätigkeiten zunehmend auslagere.

Aus der Sicht der Staatsfinanzen hätte der Staatssekretär einen niedrigeren Abschluss bevorzugt, die vorgesehene Erhöhung füge sich aber in den Rahmen der KV-Abschlüsse der letzten Monate ein.

Ziel der Bundesregierung sei es nicht, die Ausgaben für den öffentlichen Dienst einzufrieren, stellte Ruttenstorfer gegenüber Abgeordnetem Moser klar. Dies wäre unrealistisch, es gehe vielmehr darum, die Personalausgaben im öffentlichen Dienst nicht rascher wachsen zu lassen als das nominelle BIP. Dies sei während der letzten Jahre gelungen. "Wir verwenden einen immer kleineren Teil des Gesamtbudgets für Personalausgaben. Das ist eine realistische Politik", betonte das Regierungsmitglied.

Die Besoldungs-Novelle 1999 wurde mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet.

F-ANTRÄGE ZUM ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ CSSR

Schliesslich nahm der Finanzausschuss seine zuletzt vertagten Verhandlungen über zwei Anträge der Freiheitlichen zum Entschädigungsgesetz CSSR wieder auf. Die Antragsteller verlangten die Ausdehnung der Anmeldefrist für Entschädigungsanträge bis Ende 2000 und die Übertragung nicht verteilter Entschädigungsmittel an die sudetendeutschen Vertriebenenverbände.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER erinnerte daran, dass von den 1,5 Mrd. S, die der Republik Österreich im Vermögensvertrag mit der CSSR im Jahr 1974 zur Verteilung an vertriebene Sudentendeutsche zugesprochen wurden, 385 Mill. S übriggeblieben seien. Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Nationalrates vom Oktober 1997 habe man begonnen, diesen Betrag den Anspruchsberechtigten zuzuteilen. 60 Mill. S wurden bereits ausbezahlt. Übrigbleiben werde letztlich nur ein Rest von einigen Zehntausend Schilling, resultierend aus nicht zugestellten Einzelbeträgen von jeweils weniger als 100 S.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) wiederholte seine Klage darüber, dass die 385 Mill. S-Valorisierung, wie er sie nannte, auf Kosten jener Personen ausbezahlt werde, die aufgrund von Fristversäumnissen oder weil ihnen Unterlagen zur Geltendmachung ihrer Wiedergutmachungsansprüche fehlten, keine Entschädigung erhalten haben. - Demgegenüber stellte Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER fest, dass den Antragstellern bei der Beischaffung von Unterlagen amtswegige Hilfestellung geboten wurde.

Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) erinnerte Abgeordneten Graf daran, dass er das Gesetz über die Verteilung des Restbetrages selbst mitbeschlossen habe.

Beide Anträge blieben bei der Abstimmung in der Minderheit der Freiheitlichen und wurden abgelehnt. (Schluss)