Parlamentskorrespondenz Nr. 13 vom 14.01.1999

F-DRINGLICHE: AUSLÄNDISCHER ZUGRIFF AUF WASSERRESSOURCEN ÖSTERREICHS

Wien (PK) - Bundesrat DDr. KÖNIGSHOFER (F) begründet die Dringliche Anfrage seiner Fraktion an den Landwirtschaftsminister und die Konsumentenschutzministerin mit den Gefahren, die dem österreichischen Wasser seiner Meinung nach drohen. Die Wasserreserven nehmen weltweit ab, weil immer mehr Wasser durch Überdüngung des Bodens, Mülldeponien und die Verschmutzung von Flüssen und Seen unbrauchbar werde. Die Wasserversorgung gestalte sich daher zunehmend teurer. Dies erkläre die Bemühungen um eine europäische Wasserbewirtschaftung, wie sie eine Entschliessung des Europäischen Parlaments zur Vernetzung von Wassereinzugsgebieten deutlich erkennen lasse. Königshofer befürchtet, dass es auf der Grundlage des EU-Vertrages zur Abschöpfung einer der wichtigsten Naturressourcen Österreichs kommen könnte. Die Freiheitlichen seien nicht dagegen, das "weisse Gold" Österreichs wirtschaftlich vernünftig zu nützen, erklärt Königshofer, die Verfügungsgewalt müsse aber bei den österreichischen Bundesländern bleiben. Dies sei durch die Beteiligung ausländischer Gesellschaften an österreichischen Wasserwerken gefährdet. Ausländische Beteiligungen an den Grazer Wasserwerken sowie an den Bundesforsten, beides sei geplant, könnten zu einer Umgehung des Wasserrechts und der Zuständigkeit österreichischer Behörden führen, fürchtet Königshofer.

Bundesministerin Mag. PRAMMER stellt vorweg fest, dass sie dem Wasser einen besonderen Stellenwert einräumt, zumal es sich um eine wichtige Lebensgrundlage der Menschen handelt. In Beantwortung der Einzelfragen klärt sie darüber auf, dass die Stadt Wien Inhaberin und Nutzerin sämtlicher Wasserrechte der Wiener Wasserwerke ist und ein Zugriff ausländischer Unternehmen auf diese Rechte derzeit nicht möglich sei. Ähnliches gelte für Graz, dessen Gemeinderat am 4.2. eine Sondersitzung zum Thema Stadtwerke abhalten werde. Die Aufbringung von Wasser in Wien diene ausschliesslich zur Versorgung der Bundeshauptstadt mit einwandfreiem Wasser. Eine ausländische Nutzung heimischer Wasserquellen sei durch die Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes nahe unmöglich, sagt die Konsumentenschutzministerin.

Hinsichtlich der Kontrolle der lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Trinkwasser bekennt sich Ministerin Prammer zur Versorgung mit nicht aufbereitetem Trinkwasser gemäss österreichischem Lebensmittelbuch. Selbstverständlich müsse auch aufbereitetes Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Die Aufrechterhaltung des Einstimmigkeitsprinzipes bei europäischen Entscheidungen über die Wasserbewirtschaftung hält die Konsumentenschutzministerin für wichtig und weist darauf hin, dass auch der Vertrag von Amsterdam an diesem Prinzip festhalte.

Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER schildert eingangs seiner Anfragebeantwortung die günstige Ausgangsposition des Alpenlandes Österreich mit seinen grossen Wasserreserven. Nur drei Prozent des verfügbaren Wasserdargebotes werden zur Abdeckung des Wasserbedarfes der österreichischen Bevölkerung einschliesslich der Haushalte und der Industrie benötigt. 97 % des Dargebotes verlassen Österreich in bester Qualität über die Flüsse in das Ausland. Dennoch unternimmt Österreich grosse Anstrengungen zum Schutz des Trinkwassers und hat sowohl beim Schutz der Wasserqualität der Seen als auch der Flüsse grosse Erfolge erzielt. Als Musterbeispiel nennt Molterer die Mur, die, einst als "Industrieabwasserkanal" bezeichnet, heute ein ökologisch voll funktionsfähiges Gewässer darstellt, das Österreich mit Güteklasse 2 verlässt. Mit Stolz verweist der Landwirtschaftsminister auch auf die vorausschauenden Aktivitäten im Zusammenhang mit einer umweltgerechten landwirtschaftlichen Bodennutzung im Rahmen des ÖPUL.

Im Detail geht Bundesminister Molterer auf den rechtlichen Schutz der natürlichen Ressource Wasser durch das Wasserrechtsgesetz ein. Jede Wasserentnahme sei bewilligungspflichtig, wobei eine Bewilligung nur erteilt werden könne, wenn öffentliche Interessen nicht verletzt werden. Öffentliche Interessen wären verletzt, wenn Wasser zum Nachteil des Inlandes ins Ausland abgeleitet werden sollte. In diesem Fall wäre eine wasserrechtliche Bewilligung zu versagen. Diese Bestimmung gilt ohne Rücksicht darauf, welche natürliche oder juristische Person den Antrag auf eine Wasserbewilligung stellt. Bedient sich eine Gemeinde eines ausländischen Betreibers ihrer Trinkwasserversorgungsanlage, gilt selbstverständlich auch für diesen das österreichische Wasserrechtsgesetz, hält der für die Vollziehung des Wasserrechtsgesetz zuständige Landwirtschaftsminister fest.

Im einzelnen räumt der Landwirtschaftsminister ein, dass es zu den Zielen der Bundesforste AG zähle, Wasserressourcen verstärkt zu nutzen, auf dem Gebiet der Wasserversorgung werden derzeit Informationsgespräche mit in- und ausländischen Wasserverteilern geführt. Molterer hält aber fest, dass derzeit keine Pläne bestehen, Wasservorkommen in bedeutendem Umfang neu oder verstärkt zu nutzen. Die Bestimmungen des österreichischen Wasserrechtsgesetzes sollten in jedem Fall auch für die Bundesforste gelten, unterstreicht Minister Molterer.

Jede wasserrechtliche Bewilligung enthalte die Festlegung von Maximalentnahmemengen. Dabei werden die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der öffentlichen Interessensprüfung berücksichtigt.

Hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung in der EU bekennt sich die Bundesregierung zum Einstimmigkeitsprinzip. Für dessen Erhaltung werde er sich auch weiterhin vehement einsetzen, schliesst Bundesminister Mag. Molterer.

Bundesrat Dr. TREMMEL (F) zeigt sich überzeugt, dass das österreichische Instrumentarium zum Schutz der Trinkwasserreserven unvollkommen ist, und appelliert an die Bundesregierung, dieses Netz sicherer zu machen. In Graz etwa, wo sehr konkrete Verhandlungen über eine ausländische Beteiligung an den Wasserwerken geführt werden, befürchtet der steirische Bundesrat den Verkauf von Trinkwasser per Leitung oder Tank nach Slowenien.

Bestimmungen des EU-Vertrages zielen auf eine ökonomische Verteilungsgerechtigkeit bei den europäischen Wasserressourcen hin, ohne Rücksicht auf die Bemühungen der einzelnen Mitgliedstaaten um eine ökologische Bewirtschaftung ihrer Wasservorräte. Tremmel verlangt Auflagen für mögliche Wasserbezieher in der Europäischen Union und kündigt einen entsprechenden Entschliessungsantrag seiner Fraktion an.

Bundesrat STEINBICHLER (VP) spricht von lächerlicher Angstmache der Freiheitlichen und macht darauf aufmerksam, dass Österreich über das dichteste Wasserkontrollnetz und die beste Trinkwasserqualität in Europa verfüge. Vorwürfe an die Bauern, die Böden zu überdüngen, seien nicht haltbar, sagt Steinbichler, der hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserressourcen dazu anregt, über vernünftige Verträge zu reden, zumal 97 % der Wasserressourcen ungenützt ins Ausland abfliessen.

Bundesrat MEIER (SP) konstatiert positive Seiten der Dringlichen Anfrage, die der Regierung Gelegenheit gibt, die Gesetzeslage in Österreich zu erläutern und festzuhalten, dass die Befürchtungen der Freiheitlichen gegenstandslos seien. Meier sieht nicht einmal den Ansatz einer Diskussion, österreichisches Wasser in einem unvertretbaren Ausmass in das Ausland zu verkaufen. Die FPÖ sollte darauf verzichten, die Menschen mit unrichtigen Darstellungen über Wasserlieferungen nach Spanien und der Sahara zu verunsichern. Die Sozialdemokraten bestehen darauf, die Wasserressourcen für Österreich zu erhalten und die ausgezeichnete Qualität des Trinkwassers zu bewahren. 

Bundesrat Ing. POLLERUHS (VP) erinnert daran, dass jährlich 5 Milliarden Menschen an Krankheiten sterben, die durch verunreinigtes Wasser verursacht werden. Deshalb müsse mit grosser Verantwortung mit dem kostbarsten und wichtigsten Lebensmittel umgegangen werden, um auch in Zukunft Trinkwasser in entsprechender Qualität zur Verfügung stellen zu können. In Richtung der Freiheitlichen stellt Polleruhs ausdrücklich fest, es sei nicht richtig, dass die Hochschwab AG eine fertige Planung für eine zweite Megawasserleitung von der Obersteiermark bis zur slowenischen Grenze in der Schublade habe.

In einer tatsächlichen Berichtigung teilt Bundesrat WEILHARTER (F) mit, dass in der Dringlichen Anfrage der Freiheitlichen keine Lügen enthalten sind.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) hält es für beunruhigend, dass die Europäische Kommission derzeit Überlegungen anstelle, die Wasserressourcen von wasserreichen auf wasserarme Länder durch ein transeuropäisches Netz umzuverteilen. Dies komme letztlich einem "Abschöpfen" eines der wichtigsten Naturressourcen Österreichs gleich, warnt Gudenus. 

Die Diskussion über die Gefährdung der Wasserressourcen habe nicht die freiheitliche Partei vom Zaun gebrochen, konstatiert Bundesrat EISL (F), der auf eine Reihe von Zeitungsartikeln zu diesem Thema verweist. Er gibt zu bedenken, dass heute schon 28 Nationen kein bzw. zu wenig Wasser haben und man befürchten müsse, dass in Zukunft Kriege um die Wasserressourcen ausbrechen.

Seit Monaten werde über einen Verkauf eines Teils der Grazer Wasserwerke an den französischen Konzern SLDE gesprochen, gibt Bundesrat Dr. TREMMEL (F) bekannt, was unbedingt verhindert werden müsse. In der Folge bringt er einen Antrag auf namentliche Abstimmung ein.

Bundesminister Mag. MOLTERER unterstreicht, dass das Wasserrechtsgesetz eine Bewilligungspflicht vorsieht, soferne eine Änderung des Zweckes der bestehenden Wasserbenutzung beabsichtigt ist. Er, so Molterer, teile die Einschätzung des Bundesrates Königshofer, dass Österreich auch in Zukunft über das eigene Wasser verfügen soll. Deshalb könne man es keineswegs ausschliessen, dass jemand auf die vernünftige Idee kommt, Wasser - unter Wahrung der Interessen der inländischen Bevölkerung - wirtschaftlich zu verwerten. Was die Mitterndorfer Senke betrifft, so informiert Molterer darüber, dass vor kurzem die Sanierung der Berger-Deponie abgeschlossen wurde, wobei 2 Mrd. S von der öffentlichen Hand aufgewendet wurden. Auch der Räumungsbescheid des Landwirtschaftsressorts im Falle der Fischer-Deponie habe nun Rechtskraft erlangt, führt Molterer weiter aus. In Richtung des Abgeordneten Gudenus erklärt der Minister, dass es seiner Ansicht nach sinnvoll sei, die  gesamten Wasserreserven in der Europäischen Union zu erfassen. Österreich habe dabei sogar die "ehrenvolle Aufgabe erhalten", ein flächendeckendes Grundwassermonitoring für die EU erstellen.

Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Massnahmen zur Sicherstellung der österreichischen Wasserressourcen bleibt in namentlicher Abstimmung bei 11 Pro- und 34 Gegenstimmen in der Minderheit. (Schluss)

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