Parlamentskorrespondenz Nr. 91 vom 24.02.1999

NR-SITZUNG: VON PALAIS EPSTEIN BIS HÖHERE SCHÜLERBEIHILFEN

Wien (PK) - Nach der Aktuellen Stunde, für die die Freiheitlichen das Thema „Betrug an Österreichs Bauern“ gewählt haben, wird Wirtschaftsminister Dr. Farnleitner eine Erklärung zu den Treibstoffpreisen abgeben, wird doch seit etlichen Wochen darüber diskutiert, dass die Treibstoffpreise in unserem Land viel zu hoch sind. Sodann steht eine Reihe von Gesetzesbeschlüssen auf der Tagesordnung, die sich u.a. mit der Schaffung eines „Gewerblichen Buchhalters“ (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz), der Übertragung des Palais Epstein an das Parlament (5. BIG-Novelle), der Einführung der Gebührenfreiheit von Sichtvermerken für Lehrer und Hörer an österreichischen Universitäten und für Stipendiaten (Änderung des Konsulargebührengesetzes) sowie der Erhöhung der Schülerbeihilfen (Novelle zum Schülerbeihilfengesetz) befassen. Zuletzt werden noch zwei Anträge in eine Erste Lesung genommen, und zwar die VP-Forderung nach Einführung der Briefwahl in der Nationalrats-Wahlordnung und das L-Anliegen, dass im Nationalrat der Bundesrechnungsabschluss des Vorjahres vor den Budgetverhandlungen für das folgende Jahr behandelt wird.

Eingangs der heutigen Sitzung bringt Nationalratspräsident Dr. FISCHER den Angehörigen der Opfer des Lawinenunglücks von Galtür sein Mitgefühl zum Ausdruck, dankt den Hilfsmannschaften für ihren Einsatz und spricht die Hoffnung aus, dass noch möglichst viele Verschüttete gerettet werden können. - In einer Schweigeminute gedenken die Abgeordneten der Opfer der Katastrophe.

Dann teilt der Präsident mit, dass F-Abgeordneter Meischberger auf sein Mandat verzichtet hat und nimmt sogleich die Angelobung von Abgeordnetem Wilfried Tilg vor. Tilg ist Berufsoffizier, war von 1991 bis 1994 Abgeordneter zum Tiroler Landtag und fungiert als Bezirksparteiobmann der FPÖ von Innsbruck-Land.

Für 15 Uhr kündigt Dr. Fischer eine von der ÖVP verlangte kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung des Justizministers betreffend Vorgehen der Justizbehörden in der Causa Rieger Bank an.

Anschliessend wird auf Antrag der Liberalen eine kurze Debatte über einen L-Fristsetzungsantrag an den Verfassungsausschuss über den Antrag 901/A betreffend Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus stattfinden.

ERKLÄRUNG DES WIRTSCHAFTSMINISTERS ZUM THEMA TREIBSTOFFPREISE

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Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER stellt fest, im österreichischen Markt für Treibstoffe bestehe ein erhebliches Wettbewerbsdefizit. Die Treibstoffpreise seien überhöht und müssen gesenkt werden. Auch gehe es um eine Forcierung von Bio-Sprit und Bio-Diesel.

Die Wirtschaftspolitik habe nun die Möglichkeit, marktkonforme Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbes zu ergreifen oder zur amtlichen Preisregelung zurückzukehren. In den nächsten Wochen werde die Preiskommission über entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung entscheiden. Er, Farnleitner, scheue jedenfalls nicht vor den ihm eingeräumten kartellgesetzlichen Möglichkeiten zurück. Der Minister appelliert aber an die Mineralölwirtschaft, freiwillig zu einer marktkonformen Anpassung der Benzinpreise zu finden.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) macht die hohen Steuern und Abgaben für die hohen Benzinpreise verantwortlich und spricht sich vehement gegen eine Wiedereinführung der Preisregelung aus. Der Redner verlangt vielmehr eine Wettbewerbsklage seitens des Wirtschaftsministers, eine Liberalisierung des Verkaufsangebots der Tankstellen sowie erhöhte Transparenz bei der Preispolitik der OMV.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) führt die hohen Treibstoffpreise auf die vorherrschende Position der OMV und das dadurch verursachte Wettbewerbsdefizit zurück. Er fordert wettbewerbsfördernde Massnahmen und meint, das Absprachekartell der Mineralölkonzerne müsse endlich aufgebrochen werden. Handlungsbedarf sieht Kukacka auch bei den ehemaligen Managern der OMV in der Bundesregierung. Klima und Ruttenstorfer sollen der OMV endlich auf die Zehen steigen anstatt ihr ständig die Mauer zu machen, sagt er. Scharf geht der Redner auch mit den Grünen ins Gericht, denen er vorwirft, Preiserhöhungen bei Benzin auf 20 S pro Liter zu fordern.

Kukacka unterstützt mit Nachdruck eine Forcierung von Bio-Sprit und tritt dafür ein, dem Kraftstoff bis zu 2 % Bio-Diesel beizumengen.

Das österreichische Kartellrecht stamme aus der "Steinzeit der Marktwirtschaft" kritisiert Abgeordneter Mag. PETER (L), weshalb eine Novellierung dringend erforderlich sei. Ein wichtiger Bestandteil eines modernen Kartellrechtes wäre seiner Auffassung nach die Installierung eines Kartellanwaltes, der im Justizministerium angesiedelt ist und dieselben Rechte wie ein Staatsanwalt hat. Zudem sei es die Aufgabe der Politik, faire Bedingungen für die Tankstellenpächter zu schaffen, meint Peter, der u.a. eine Änderung bei den Ladenöffnungszeiten vorschlägt.

Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) zeigt sich erfreut darüber, dass sich der Wirtschaftsminister nach jahrelangem Zögern dieser Problematik angenommen hat. Es müsse endlich etwas gegen die zu hohen Preise bei Benzin und Diesel getan werden, betont Kaufmann, und wenn ein Markt nicht funktioniere, dürfe auch eine Preisregulierung kein Tabuthema sein. Die WIFO-Studie habe deutlich gezeigt, wie hoch die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind und dass in Österreich die Kraftstoffpreise auf Änderungen wesentlich schwächer reagieren als in Deutschland. Wenn die Preise nicht innerhalb kurzer Zeit sinken, sollten daher Preisregulierungsmassnahmen gesetzt werden, argumentiert der Redner. Mittel- bis langfristig gesehen gehe es darum, einen funktionierenden Markt zu schaffen, das Verhaltenskartell zu regeln und zu mehr Preistransparenz zu gelangen.

Es sei seit vielen Jahren bekannt, dass die Nettopreise für Treibstoffe in Österreich sehr hoch sind, erklärt Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G). Trotz des bestehenden Oligopols in der Mineralölwirtschaft wurde jedoch nie eine Kartellklage eingebracht, gibt er zu bedenken. Hinsichtlich der Ausführungen des Wirtschaftsministers zeigt sich Van der Bellen verwundert, dass Farnleitner nicht über die Bruttopreise gesprochen hat. Er hätte sich zudem Vorschläge bezüglich der Änderung des Kartellrechtes sowie die Präsentation eines umfassenden verkehrspolitischen Konzepts erwartet.

Seine Einstellung zum Kartellrecht sei hinlänglich bekannt, stellt Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER fest, und er habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass die derzeitige gesetzliche Regelung seiner Meinung nach ein "Abdanken der österreichischen Souveränität" darstelle. Weiters unterstreicht der Ressortleiter, dass er als "Preisminister" gesetzlich daran gebunden sei, dass im Falle eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erst ein Antrag gestellt werden muss, bevor sein Ressort agieren könne. In Richtung des Abgeordneten Van der Bellen teilt der Wirtschaftsminister mit, dass er in Kürze dem Parlament seine Pläne bezüglich der zukünftigen Strassenbauprojekte vorlegen werde.

Abgeordneter Mag. MÜHLBACHLER (VP) begrüsst die Erklärung von Farnleitner, weil damit der Minister seine Aufgabe wahrgenommen und ein aktuelles Thema in den Nationalrat gebracht habe. Er glaube, dass es unbedingt notwendig sei, die Verantwortung gegenüber den Autofahrern zu übernehmen und entsprechende Gesetzesänderungen einzuleiten. Viele Österreicher sind auf Individualverkehrsmittel angewiesen und müssen täglich pendeln, gibt Mühlbachler zu bedenken, der den Abgeordneten der SPÖ, der Liberalen und der Grünen vorwirft, die Anliegen der Autofahrer nicht ernst zu nehmen.

Den Oligopolisten der Mineralölwirtschaft sei es - wie in keinem anderen Land - erfolgreich gelungen, Wettbewerb in diesem Sektor zu verhindern, zeigt F-Abgeordneter Dkfm. BAUER auf. Nur in Neuseeland, Mexiko und Japan gebe es noch höhere Treibstoffpreise als in Österreich, wo sechs grosse Firmen den Markt beherrschen und den Pächtern die Preise vorschreiben. Die Ankündigung des Wirtschaftsministers, an die Unternehmen zu appellieren, sei "viel Lärm um nichts", beurteilt Bauer kritisch.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (SP) spricht von einer "unendlichen Geschichte der Treibstoffpreise in der Ära der letzten drei VP-Wirtschaftsminister". In der Amtszeit von Minister Farnleitner sind zwar die Rohölpreise um mehr als 60 % gesunken, die Treibstoffpreise haben sich aber kaum nach unten bewegt. Es sei daher höchst an der Zeit, zu handeln, denn allein die letzten 1,5 Jahre haben der Bevölkerung 7 Mrd. S gekostet, kritisiert er. Im Namen der Sozialdemokraten legt Oberhaidinger sodann folgenden Forderungskatalog vor: Senkung der Preise um mindestens 50 Groschen pro Liter, Forcierung des Wettbewerbs, Einstieg der Grosskaufmärkte ins Tankstellengeschäft, Lockerung bei den Öffnungszeiten, mehr Transparenz durch Veröffentlichung der Preise in den Medien, bessere Marktüberwachung sowie ein "schärferes" Kartellrecht.

Es sei ein "Armutszeugnis" der Gesetzgebung, wenn die Mandatare der Regierungskoalition an die Minister Farnleitner und Michalek appellieren, Gesetzentwürfe vorzulegen, bemängelt Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L). Er habe den Eindruck, dass diese Debatte vor allem dazu diene, in Wahlkampfreden die jeweilige Klientel anzusprechen. Wenn man verhindern wolle, dass so viele Menschen pendeln müssen, dann sollte eine ökologische Steuerreform durchgeführt und das Angebot bei den öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert werden, schlägt Barmüller vor. Das grundlegende Problem sei jedoch, dass derzeit die Sozialpartner in vielen Bereichen verhindern, dass ein echter Wettbewerb entstehen kann.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) unterstreicht in Richtung seines Vorredners, nicht der Wahlkampf sei der Grund für die Abgabe der heutigen Erklärung von Wirtschaftsminister Farnleitner gewesen, sondern dessen Sorge um vier Millionen Autofahrer, um die Wirtschaft und um die Pendler. Die ÖVP begrüsse diese Initiative des Ministers. Farnleitner werde die Mineralölwirtschaft zwingen "Farbe zu bekennen“, sagt Trinkl, schliesslich habe die Wifo-Studie ergeben, dass die Treibstoffpreise in Österreich zu hoch seien und die Mineralölwirtschaft zu wenig auf die Schwankungen der Rohstoffpreise reagiere.

Abgeordneter KIERMAIER (SP) nimmt sich in seiner Rede der Tankstellenpächter an und beklagt, diese "haben nichts zu lachen". Den Ölmultis sei es in erster Linie wichtig, dass die Dividenden für die Aktionäre stimmen, meint er, den Tankstellenbesitzern werde hingegen "der Brotkorb ordentlich hinaufgehängt". Kiermaier will sich dafür einsetzen, dass es zwischen Tankstellenpächtern und den Ölmultis wieder zu einer echten Partnerschaft kommt.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) weist darauf hin, dass sich die Rohölpreise auf einem historischen Tiefststand befinden, ohne dass sich das auf die Benzinpreise an den Tankstellen auswirke. Dadurch komme es zu einer grossen Belastung für die Autofahrer und die Wirtschaft. In einem von ihm eingebrachten Entschliessungsantrag wird Wirtschaftsminister Farnleitner aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. März 1999 darüber zu berichten, in welchen Bereichen es zu "Schutzgeldzahlungen" bzw. anderen Marktzutrittsbarrieren für Unternehmen, insbesondere bei öffentlichen Auftragsvergaben, komme, und bei Bedarf Massnahmen dagegen zu setzen.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) hebt hervor, sofort nach dem EU-Beitritt Österreichs seien die Preise für landwirtschaftliche Produkte auf EU-Niveau abgesunken, während es diese Absenkung im Bereich der Betriebsmittel nur in unzureichendem Ausmass gegeben habe. Dies treffe auch auf den Dieselpreis zu. Lobend äussert sich der Abgeordnete zu einer Initiative von Wirtschaftsminister Farnleitner und Landwirtschaftsminister Molterer hinsichtlich einer Beimischungsverpflichtung von Bio-Kraftstoff zu Dieselprodukten. Ein solcher Schritt würde sich positiv auf die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft auswirken, unterstreicht er.

Abgeordneter BLÜNEGGER (F) bezweifelt, dass die Erklärung von Wirtschaftsminister Farnleitner Auswirkungen haben und es zu einer Senkung der Treibstoffpreise kommen werde. Schliesslich bestehe die jetzige Situation bei den Benzinpreisen schon seit Jahren. "Wir in den westlichen Bundesländern haben schön langsam die Nase voll", sagt Blünegger und rechnet vor, dass ein durchschnittlicher Tiroler Autofahrer jährlich um 612 S mehr für Benzin ausgeben müsse als ein Autofahrer in Wien. Hochgerechnet ergebe das Mehrkosten für die Tiroler von 117 Mill. S pro Jahr.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) spricht von einer "länger vorbereiteten Wahlkampferklärung" Farnleitners, die in höchstem Mass deplaziert und störend gewesen sei. Ausserdem wirft sie dem Wirtschaftsminister Versäumnisse in den Bereichen Luftreinhaltung, Schadstoffreduktion und Störfallprävention vor.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER  weist Vorwürfe, wonach er zu spät gehandelt habe, zurück und macht geltend, dass er auf das Ergebnis der Wifo-Studie aufgrund einiger Nachbesserungen mehrere Monate gewartet habe. Für "durchaus legitim" hält er es, der Mineralölwirtschaft mit preisrechtlichen Massnahmen zu drohen, da die angestrebte Verschärfung des Kartellrechtes nicht in wenigen Wochen umsetzbar sei.

Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Schutzgeldzahlungen im Bereich der Wirtschaftskammer Österreich wird bei der Abstimmung nur von der eigenen Fraktion unterstützt und bleibt damit in der Minderheit.

WIRTSCHAFTSTREUHANDBERUFSGESETZ * ÄNDERUNG DER GEWERBEORDNUNG 1994 * ÄNDERUNG DES VERWALTUNGSGERICHTSHOFGESETZES 1985

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Abgeordneter HAIGERMOSER (F) erachtet es zwar als positiv, dass nunmehr "frischer Wind in die Buchhalterstuben hineingelassen wird", gleichzeitig qualifiziert er das neue Wirtschaftstreuhandberufsgesetz aber als insgesamt nicht innovativ und weit entfernt von Bürgernähe und Transparenz. Besonders bemängelt er, dass mit dem Gewerblichen Buchhalter und dem Selbständigen Buchhalter zwei Klassen von Buchhaltern geschaffen werden, die sich noch dazu auch künftig "im Würgeeisen des Kammerstaates" befänden. Die Freiheitlichen seien für ein System ohne Kammerzwang, wie es derzeit auch in der Schweiz diskutiert werde, erläutert Haigermoser.

Abgeordnete TICHY-SCHREDER (VP) verteidigt hingegen das ihrer Ansicht nach sehr moderne Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und hält fest, Wirtschaftsminister Farnleitner sei es in Verhandlungen mit den Wirtschaftstreuhändern gelungen, die Berufsordnung zu entstauben und zu liberalisieren. Man habe zudem versucht, einen Mittelweg zu gehen, der sowohl den Buchhaltern als auch den Steuerberatern gerecht werde. So sei es eines der Ziele gewesen, Personen, die in Betrieben als Buchhalter arbeiten, die Möglichkeit zu geben, selbständig tätig zu sein.

Tichy-Schreder unterstreicht darüber hinaus, durch die gesetzliche Neuregelung könnten Klein- und Mittelbetriebe in Hinkunft Aufgaben der Buchhaltung kostengünstiger einkaufen. Mit einem von ihr vorgelegten Abänderungsantrag zum Verwaltungsgerichtshofgesetz wird lediglich eine Berichtigung von Zitierungsfehlern vorgenommen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) bekräftigt, seine Fraktion sei nicht bereit, dem seiner Auffassung nach "faulen Kompromiss" ihre Zustimmung zu geben. Er bedauert, dass es in Zukunft zwei Gruppen von Buchhaltern geben wird, eine, die der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, und eine, die der Wirtschaftskammer angehört. Hofmann glaubt auch nicht, dass das vorliegende Gesetz eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation für die betroffenen Berufsgruppen bringen wird.

Abgeordneter Dr. HEINDL (SP) spricht von einem sehr wichtigen Gesetz, zumal sich der Dienstleistungssektor stark entwickle und das Umsatzwachstum der freien Berufe zwei- bis dreimal höher liegt als das Bruttoinlandsprodukt. In diesem Sektor liegt ein hohes Potential an neuen hochqualifizierten Arbeitsplätzen. Bilanzbuchhalter sollen als Selbständige tun dürfen, was sie als Angestellte tun müssen. Dies liege auch im Interesse der kleineren und mittleren Unternehmen, die ein breiteres und preisgünstigeres Angebot erhalten. Die Kritik der Freiheitlichen weist Heindl zurück, es sei unmöglich, gleichzeitig zu liberalisieren und geschützte Bereiche aufrechtzuerhalten.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) klagt über den Bruch mit alten Traditionen in der Rechtspflege. Mit der StPO-Novelle werde der Beruf des Mediators geschaffen, der unter Ausschaltung der Rechtsanwälte rechtsfreundliche Vertretung betreibe, und mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz erlaube man den Wirtschaftstreuhändern die Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshof, um sie für die Marktverluste durch die selbständigen Buchhalter zu entschädigen. Dies führe zur Wettbewerbsverzerrung, da die Rechtsanwälte gegenüber den Wirtschaftstreuhändern einem strengen Werbeverbot unterliegen.  Wirtschaftsminister Farnleitner sei einer der "Totengräber der freien Berufe". Die von den Freiheitlichen vorgeschlagene Alternativlösung lautet auf Einrichtung interdisziplinärer Gesellschaften zwischen verschiedenen freien Berufen.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER hält es für eine Auszeichnung, ein Totengräber überholter Berufsordnungen genannt zu werden. Zur Frage der interdisziplinären Gesellschaften merkt Farnleitner an, es hätte keinen Sinn, sie nur bei den Wirtschaftstreuhändern vorzusehen, nicht aber auch gleichzeitig bei den Rechtsanwälten und Notaren. Regierungsvorlagen zur Änderung auch dieser Berufsordnungen wurden kürzlich eingebracht.

Abgeordneter Mag. PETER (L) spricht von richtigen Reformschritten und einem Gesetz, dem man auch als Oppositioneller zustimmen könne. Was noch fehle, sei eine wirkliche Reform der Kammern, bei denen sich die Liberalen Alternativen zur Pflichtmitgliedschaft wünschen. Die Fundamentalopposition der FPÖ sei für ihn unverständlich, sie zeige, dass diese Partei zwischen Liberalisierung und dem Schutz der Pfründe von Rechtsanwälten schwanke.

Auch G-Abgeordneter Ing. LANGTHALER nennt Gründe, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz zuzustimmen. Sie hält die Einführung des Gewerblichen Buchhalters für einen grossen Fortschritt. Bemerkenswert sei auch, dass ein Handelsschulabsolvent nunmehr die Möglichkeit erhält, durch Weiterbildung bis zum Steuerberater aufzusteigen. Frauen werden es leichter haben, als Gewerbliche Buchhalter Arbeit zu finden. Zudem begrüsst Langthaler die Möglichkeit der Einrichtung von "Gemeinschaftspraxen".

Abgeordneter Mag. STEINDL (VP) bekennt sich nachdrücklich dazu, mit dem Selbständigen und dem Gewerblichen Buchhalter zwei neue Berufsbilder zu haben, damit den Markt zu öffnen, Schwarzarbeit zurückzudrängen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es sei richtig, den Weg zur Liberalisierung und grösseren Durchlässigkeit zwischen den Berufen weiterzugehen.

Abgeordneter KIERMAIER (SP) zeigt sich als Vertreter kleinerer und mittlerer Betriebe erleichtert über die Abschaffung der Honorarrichtlinien für Wirtschaftstreuhänder. Die kleinliche Verrechnung jeder Briefmarke und jedes Telefongesprächs sei dieses Berufsstandes nicht würdig, sagt Kiermaier. Die Einrichtung des Gewerblichen Buchhalters komme den kleinen Gewerbetreibenden entgegen. Dieses Gesetz sei kein "laues Lüfterl", wie die FPÖ sagt, sondern eine ordentliche Reform.

Abgeordneter MARIZZI (SP) begrüsst die Liberalisierung und Entbürokratisierung, die das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz mit sich bringt. Frauen bekommen in ländlichen Regionen bessere Arbeitsplatzchancen, zeigt sich Marizzi überzeugt und macht auf Schätzungen aufmerksam, die 3.000 bis 5.000 zusätzliche Arbeitsplätze erwarten lassen.

Abgeordneter Mag. GASSNER (SP) erinnert an die langen Verhandlungen, die geführt werden mussten, um ein Gesetz zu schaffen, das die Interessen der Buchhalter und der Wirtschaftstreuhänder in Einklang bringt. Die neuen Bestimmungen werden vielen Menschen den Weg in die Selbständigkeit ermöglichen und anderen einen Ausweg aus der Illegalität schaffen. Die Durchlässigkeit der Ausbildung und der Berufskarriere ohne Zwang zu Matura und Hochschulabschluss bezeichnet Gassner als grosse Errungenschaft. Kritik merkt er hinsichtlich der Beschränkungen an, denen der Selbständige Buchhalter unterworfen ist.

Abgeordneter Mag. MAIER (SP) begrüsst das Gesetz und die Ausschussentschliessung aus der Sicht des Konsumentenschutzes. Aktuelle Ereignisse legen es nahe, den Umgang mit Treuhandgeldern neu zu regeln, Musterverträge vorzuschreiben, ein Treuhandregister anzulegen und ein Versicherungspaket zu verabschieden.

Bei der Abstimmung werden das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz samt Ausschussentschliessung, die Änderung der Gewerbeordnung und die Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes, dieses unter Berücksichtigung eines SP-VP-Abänderungsantrages, jeweils mit SP-VP-L-G-Mehrheit verabschiedet.

5. BIG-GESETZ-NOVELLE * F-ANTRAG 821/A(E) BETREFFEND DEN VERDACHT VON PREISABSPRACHEN IM HOCH- UND STRASSENBAU

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Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) erläutert zunächst die BIG-Novelle, mit der das Palais Epstein zur Nutzung für Parlamentszwecke erworben wird, das Universitätszentrum Althanstrasse an die BIG übertragen wird und 1.200 Bundeswohnungen aus dem Bereich der Landesverteidigung verkauft werden sollen.

Während Schöggl die parlamentarische Nutzung des Palais Epstein begrüsst, kritisiert er die hohen Zahlungen, die die Universitäten an die BIG zu leisten haben; und hält dies angesichts des grossen Nachholbedarfs der Forschung und Entwicklung in Österreich für unverantwortlich. Beim Verkauf der Bundeswohnungen befürchtet der Redner Probleme infolge von Mischeigentum. Überdies warnt er vor der Belastung von Beamten im Ruhestand bzw. von deren Hinterbliebenen. In einem Entschliessungsantrag verlangt er daher eine Novellierung des Gehaltsgesetzes, um Vorkehrungen gegen Mieterhöhungen für Beamte im Ruhestand zu treffen. Um Spekulationen vorzubeugen, fordert Schöggl darüber hinaus Transparenz bei der Liegenschaftsverwertung und einen jährlichen Bericht an den Nationalrat.

Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) begrüsst den Verkauf von Bundeswohnungen an interessierte Mieter und fordert den Koalitionspartner auf, dem Wunsch von Mietern, ihre Wohnung im Eigentum zu erwerben, zu entsprechen, wo immer dies möglich ist. Die Übertragung des Universitätszentrums Althanstrasse an die BIG dient dem Ziel, alle Universitätsgebäude in Wien von der BIG betreuen zu lassen. Der Erwerb des Palais Epstein sei notwendig, um den Abgeordneten zeitgemässe Arbeitsbedingungen zu bieten. Gleichzeitig verdiene aber auch das Anliegen, ein "Haus der Zeitgeschichte", ein "Haus der Toleranz" einzurichten, Unterstützung. In diesem Sinne legt Schwimmer einen Fünf-Parteien-Entschliessungsantrag vor, in dem die Bundesregierung ersucht wird, dieses Projekt weiterzuverfolgen und gemeinsam mit den Bundesländern Wien und Niederösterreich nach geeigneten Standorten zu suchen. Die Abgeordneten treten zudem für einen Ideenwettbewerb ein, der mithelfen soll, eine optimale Lösung der gestellten Aufgabe zu finden. Über ihre diesbezüglichen Aktivitäten möge die Bundesregierung dem Nationalrat bis spätestens 31.10.1999 berichten, heisst es in diesem Entschliessungsantrag.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur 5. BIG-Gesetz-Novelle an, die in den Grundzügen – insbesondere was den Verkauf früherer Naturalwohnungen betrifft - zweifellos richtig ist. Es dürfe jedoch nicht passieren, dass nun jene Pensionisten, die schon jahrelang in den Liegenschaften wohnen, durch Mieterhöhungen "geschröpft" werden. Aus diesem Grund haben die Freiheitlichen einen dementsprechenden Antrag eingebracht. Die Unterbringung von Teilen des Parlaments im Palais Epstein halte er für richtig, für ein Museum der Gegenwartsgeschichte sollte jedoch auch ein Standort gesucht werden.

Im Ausschuss habe es eine sehr sachliche und konstruktive Debatte zu diesem Thema gegeben, erinnert eingangs Abgeordneter EDER (SP). Bei der Konstruktion der BIG-Liegenschafts GesmbH sei vor allem im Vordergrund gestanden, einen Bezug zu den Kosten herzustellen, meint Eder, denn man könne feststellen, dass ein Ressortverantwortlicher, der auf die Kosten zu schauen hat, weniger Büroflächen braucht. Weiters bittet er den Wirtschaftsminister, noch weitere Liegenschaften in die BIG einzubringen, wie z.B. Flächen des Bundesheeres, auf denen keine Kasernen mehr gebaut werden.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) kommt auf den von den Freiheitlichen eingebrachten Entschliessungsantrag betreffend Preisabsprachen im Hoch- und Strassenbau zu sprechen, der u.a. folgende Forderungen enthält: Dokumentation aller bei der EU-Kommission anhängigen Verfahren, Auflistung sämtlicher bei der Bundesvergabekontrollkommission eingegangenen Beschwerden, rechtzeitige Ausschreibungen zur Hintanhaltung von Preisabsprachen sowie kartellrechtliche Verschärfungen. Weiters gibt er zu bedenken, dass jene Verdachtsmomente, die im Falle des Flughafens Wien zu einer Anzeige durch die FPÖ geführt haben, nun vom Korneuburger Staatsanwalt genauer untersucht werden.

Abgeordneter SMOLLE (L) zeigt sich erfreut darüber, dass eine beachtliche Anzahl von Bundeswohnungen ins Privatvermögen übertragen wird und meint, dies könnte ein positives Beispiel für andere Gebietskörperschaften sein. Smolle erachtet die Unterbringung des Parlaments im Palais Epstein als einen vernünftigen Weg und plädiert überdies für die Schaffung eines "Hauses der Geschichte". Hinsichtlich des Antrages des Abgeordneten Firlinger stellt er fest, dass es sich dabei um "Sammelsurium" von sowohl guten als auch inakzeptablen Vorschlägen handle, weshalb er nicht zustimmen könne.

Für Abgeordneten ELLMAUER (VP) stellt die BIG-Novelle die Fortsetzung eines ökonomisch erfolgreichen Weges dar, was auch bereits vom Rechnungshof anlässlich zweier Schwerpunktprüfungen anerkannt wurde. Er begrüsst ebenfalls die Nutzung des Palais Epstein durch das Parlament, weil damit die Arbeitsbedingungen beträchtlich verbesssert werden können. Schliesslich weist Ellmauer die Kritik am Wirtschaftsminister zurück und erinnert daran, dass Farnleitner im Ausschuss darauf hingewiesen habe, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die mittlerweile einen Rohbericht erstellt hat. Dieser Bericht, der ein umfassendes Massnahmenpaket zur Verhinderung von Preisabsprachen enthält, werde in Kürze dem Parlament vorgelegt.

Die BIG-Novelle erfülle zwei wichtige Ziele, und zwar die Schaffung einer einheitlichen Verwaltung und die Anpassung an die Gegebenheiten der Privatwirtschaft, meint SP-Abgeordnete BURES. Sie richtet an Minister Farnleitner die Bitte, dafür zu sorgen, dass gerade die BIG auf die strengste Einhaltung aller miet- und eigentumsrechtlichen Vorschriften achtet und die Mieter ausführlich über ihre Rechte informiert. Erfreut zeigt sie sich zudem über die geplante Machbarkeitsstudie für ein Haus der Toleranz.

Es sei erstaunlich, erklärt Abgeordnete Dr. PETROVIC (G), dass das Parlament bereits über die fünfte Novelle des BIG-Gesetzes diskutiere, wo es sich doch um eine Einrichtung handle, die es noch nicht lange gibt. Ihrer Ansicht nach sei es in einem Rechtsstaat unerlässlich, über ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu verfügen, weshalb sie die Erstellung eines Berichts über den Erfolg bzw. Misserfolg der durchgeführten Ausgliederungen einfordert. Überdies plädiert sie dafür, auf dem Grundstück des Klimt-Ateliers im 13. Bezirk eine Gedenkstätte einzurichten.

In beiden Punkten gehe es darum, wie die öffentliche Auftragsvergabe abgewickelt werde, konstatiert Abgeordneter RIEPL (SP). Man erlebe leider immer wieder, so der Redner, dass trotz gesetzlicher Grundlagen kriminelle Machenschaften und Preisabsprachen stattfinden. Oberstes Ziel der Sozialdemokraten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sei es, die Beschäftigung zu fördern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden, unterstreicht Riepl.

Bei der Abstimmung wird die 5. BIG-Gesetz-Novelle ebenso wie der Fünf-Parteien-Entschliessungsantrag betreffend Ideenwettbewerb für ein "Haus der Geschichte" bzw. ein "Haus der Toleranz", einstimmig angenommen. Der F-Entschliessungsantrag betreffend Übertragung von 1.200 Bundeswohnungen findet keine Mehrheit. Der (negative) Ausschussbericht zum F-Antrag betreffend Verdacht von Preisabsprachen im Hoch- und Strassenbau wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

ÄNDERUNG DES KONSULARGEBÜHRENGESETZES 1992 * ABKOMMEN ÜBER WIRTSCHAFTLICHE PARTNERSCHAFT, POLITISCHE KOORDINIERUNG UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND IHREN MITGLIEDSSTAATEN EINERSEITS UND DEN VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN ANDERERSEITS * F-ANTRAG 905/A(E) BETREFFEND EU-BEITRAGSSENKUNGEN * L-ANTRAG 561/A(E) BETREFFEND AUSBAU DER FINANZIELLEN MITTEL FÜR DAS INTERNATIONALE KRIEGSVERBRECHERTRIBUNAL FÜR EX-JUGOSLAWIEN

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Abgeordneter Mag. STADLER (F) bringt einen Abänderungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die österreichischen Zahlungen an die EU so lange auszusetzen, bis die betrügerischen und korrupten Machenschaften, die ineffiziente und missbräuchliche Verwendung von Geldern rückhaltlos aufgeklärt und eine effiziente Korruptionsbekämpfung sowie eine geordnete Mittelgebarung sichergestellt sind. Anlass für diesen Antrag sei ein Bericht der Kommission zur Betrugsbekämpfung aus dem Jahre 1997, der sich "wie ein Kriminalroman liest", führt Stadler aus. Kritisch setzt er sich mit dem Aussenminister und dem Bundeskanzler auseinander, die seiner Meinung nach während der EU-Präsidentschaft in dieser Angelegenheit nichts unternommen haben.

In Richtung seines Vorredners hält Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) kritisch fest, mit dem "Holzhammer" könne keine Aussenpolitik betrieben werden. Sodann befasst er sich mit den Kosovo-Friedensverhandlungen, wo es, so Spindelegger, offensichtlich positive Entwicklungen gebe. Im besonderen hebt er dabei die Rolle des Sonderbotschafters Petritsch hervor, was auch als konkreter Erfolg der österreichischen Präsidentschaft gewertet werden könne. Schliesslich dankt er den Mitarbeitern im Aussenministerium für die ausgezeichnete Arbeit in den letzten Monaten.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) betrachtet die aktuellen Entwicklungen im Kosovo als beunruhigend, weil bei den Verhandlungen bloss eine Atempause von 15 Tagen, aber keine endgültige Lösung erzielt werden konnte. Auch sie lobt die Arbeit des österreichischen Sonderbotschafters. Gredler fordert schliesslich die Abgeordneten auf, den Antrag der Liberalen betreffend Ausbau der finanziellen Mittel für das internationale Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien zuzustimmen, da zusätzliche Mittel u.a. für weitere Massengräber-Exhumierungen, Verhaftungen und logistische Unterstützung dringend erforderlich wären.

Abgeordneter SCHIEDER (SP) bezeichnet die Schilderungen des Abgeordneten Stadler über die Missstände in der EU als richtig, stellt aber die Frage, ob die Freiheitlichen wirklich die Missstände beseitigen oder nicht vielmehr die EU abschaffen wollen.

Die SPÖ sagt ihren europäischen Schwesterparteien und den sozialdemokratischen Kommissaren klar, was sie nicht will. Was sie will, ist eine Stabilisierung der EU-Ausgaben, Sparsamkeit und eine Reform des Agrarförderungssystems, denn es gehe nicht an, dass die englische Königin den grössten Nutzen aus der Agrarförderung zieht.

Aussenminister Dr. SCHÜSSEL weist zunächst Kritik an der österreichischen EU-Präsidentschaft mit Hinweisen auf positive Stimmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zurück und meint, die österreichische Präsidentschaft, die einiges zustande gebracht habe, werde in anderen Mitgliedstaaten vielfach fairer beurteilt als von der eigenen Opposition.

Zum Ergebnis der Friedenskonferenz in Rambouillet verweist Schüssel auf den Text eines Dokuments, das in 14tägiger Arbeit erstellt und in seiner Substanz von beiden Seiten akzeptiert wurde. Es stelle die Basis für eine politische Lösung dar, die Albanern und Serben zumutbar sei. Vorgesehen sei, den Albanern einen Status knapp unterhalb der Autonomie zuzusprechen, ein gewisses Mass an eigener Aussenpolitik, den Rückzug der serbischen Truppen und internationale militärische Präsenz im Kosovo. Die Serben erhalten die Auflösung der UCK, den Ausschluss einer Separation des Kosovo, die Rückkehr in die Staatengemeinschaft und die Lockerung der Sanktionen. Erstmals seit Jahren liege damit ein vernünftiges politisches Abkommen auf dem Tisch, das in seiner Substanz von beiden Seiten akzeptiert wird. Die Hoffnung lebt, sagt der Aussenminister - bis zu einer Lösung werde in den nächsten Wochen aber noch ein weiter Weg zu beschreiten sein.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) bezieht sich zunächst auf die Aussage des Aussenministers, eine Beteiligung Österreichs an einer Nato-Truppenpräsenz sei in der Bundesregierung akkordiert, und mahnt in diesem Zusammenhang die Solidarität in der Sicherheitspolitik ein, wenn EU-Partner im Rahmen einer Evakuierungsübung Waffen über österreichisches Gebiet transportieren wollen.

Die Freiheitlichen verlangen eine Aussenpolitik für die Österreicher. Das bedeute nicht, gegen die EU zu sein oder die EU zerstören zu wollen. Das Projekt der Union werde aber scheitern, wenn man diesen Weg über die Köpfe der Menschen hinweg, statt gemeinsam mit den Bürgern gehen will.

Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) begrüsst die Verhandlungen in Rambouillet und zeigt sich erleichtert, dass sie zu einem Ergebnis geführt haben. Die übergrosse Euphorie des Aussenministers könne sie aber nicht teilen. Man hätte sich mehr Zeit für die Verhandlungen nehmen sollen, statt militärische Drohungen auszusprechen, von denen die Serben, die Europäer und die UCK wissen, dass sie kaum durchführbar sind, weil die Zivilbevölkerung massiv betroffen wäre.

Dann wendet sich die Rednerin der Situation in Kurdistan zu, die sie moralisch mit dem Kosovo vergleicht. Auch hier sei die europäische Aussenpolitik und die europäische Menschenrechtspolitik gefordert. Es genüge nicht, an die Türkei zu appellieren, es brauche Anstrengungen, wie sie im Kosovo unternommen worden sind. "Reagieren Sie auf einen Konflikt, dessen Auswirkungen ungleich grösser sein werden als im Fall des Kosovo", sagt Kammerlander zum Aussenminister.

Abgeordnete Dr. KARLSSON (SP) unterstreicht das Recht Öcalans auf einen fairen Prozess, fordert aber auch dazu auf, die Kurden nicht einfach mit Öcalan gleichzusetzen, zumal innerhalb der Kurden unterschiedliche politische Strömungen herrschen.

Die gemeinsame Politik im Rahmen des Schengen-Übereinkommens dürfe die bilateralen aussenpolitischen Beziehungen Österreichs nicht beeinträchtigen, sagt Karlsson und unterstreicht das österreichische Interesse, eine gebührenfreien Visaerteilung gegenüber Ländern wie Südafrika aufrechtzuerhalten.

Abgeordnete Dr. KONRAD (SP) begrüsst die Befreiung von Forschern und Studenten von Konsulargebühren und plädiert dafür, die Befreiung nicht auf die EU-Länder zu beschränken, sondern auch Studenten aus den ehemaligen Ostblockstaaten und Entwicklungsländern erleichterte Einreisebedingungen einräumen. Man sollte nicht vergessen, dass 600 S Visumgebühr in vielen Ländern der Dritten Welt den Lebenshaltungskosten eines Monats entspricht. Konrad tritt für eine grosszügige Regelung ein. Jahrzehntelange gute Beziehungen dürfen durch Schengen nicht verschlechtert werden, sagt sie.

Bei der Abstimmung wird die Änderung des Konsulargebührengesetzes einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig wird das Abkommen mit Mexiko genehmigt.

Der F-Antrag betreffend EU-Beitragssenkungen wird in der Fassung des Ausschussberichts mit SP-VP-G-L-Mehrheit angenommen. Ein gesamtändernder Abänderungsantrages der FPÖ dazu bleibt in der Minderheit der Freiheitlichen.

Der (negative) Bericht des Aussenpolitischen Ausschusses über den L-Antrag auf Ausbau der finanziellen Mittel für das Internationale Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien wird mit SP-VP-F-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

SP-VP-ANTRAG 731/A(E) BETREFFEND MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER GENITALEN VERSTÜMMELUNG VON FRAUEN * L-ANTRAG 788/A(E) BEZÜGLICH MASSNAHMEN ZUGUNSTEN VON MÄDCHEN UND FRAUEN, DIE VON MENSCHENRECHTSVERLETZENDEN PRAKTIKEN DER VERSTÜMMELUNG DER WEIBLICHEN GESCHLECHTSORGANE BETROFFEN SIND * G-ANTRAG 432/A(E) BETREFFEND VERLÄNGERUNG DER ÖSTERREICHISCHEN NATIONALINITIATIVE WALD – DRITTE WELT * L-ANTRAG 538/A(E) HINSICHTLICH MILITÄR- UND RÜSTUNGSAUSGABEN IN DEN ENTWICKLUNGSLÄNDERN ALS KRITERIUM DER ÖSTERREICHISCHEN ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

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Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) schildert anhand des Berichts einer betroffenen Afrikanerin das grausame Ritual der Genitalverstümmelung, wie sie in manchen Regionen Afrikas, Asiens und in Regionen der Türkei praktiziert wird. Zwei Millionen Frauen werden jährlich beschnitten, wobei jedes vierte Mädchen an Infektionen stirbt. Die Zuwanderung nach Europa hat nun dazu geführt, dass in Frankreich 40.000, in Deutschland 20.000 und in Österreich zwischen 1.000 und 2.000 beschnittene Frauen leben. Povysil drängt darauf, Entwicklungshilfe vom Verbot der Genitalverstümmelung abhängig zu machen, und warnt davor, derartige Praktiken aus falsch verstandener kultureller Liberalität in Österreich zu dulden.

Abgeordneter AMON (VP) sieht in der Beschneidung von Frauen eine schwere Menschenrechtsverletzung und lässt medizinische Argumente dafür nicht gelten. Von dem Entschliessungsantrag erwartet sich Amon eine wichtige Signalwirkung. Der Redner setzt insbesondere auf Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung in den betroffenen Entwicklungsländern.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) plädiert dafür, das Problem der weiblichen Genitalbeschneidung mit dem Asylrecht zu koppeln, und weist auf entsprechende Beispiele in anderen Staaten hin.

In einem Abänderungsantrag fordert Gredler die Bundesregierung auf, im Rahmen der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik Richtlinien auszuarbeiten, die sich mit der spezifischen Situation weiblicher Flüchtlinge beschäftigen, und in diesem Zusammenhang auch das Problem der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane aufzunehmen. Gredler erinnert daran, dass diese Initiative eigentlich auf eine Kollegin der SPÖ zurückgeht.

Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (SP) spricht sich für einen Zusammenhang zwischen Entwicklungspolitik und Militärausgaben aus. Es stellt sich für ihn die Frage, ob es sinnvoll ist, in einem Land Entwicklungshilfe zu betreiben, in dem ein grosser Teil des Budgets in Rüstungsausgaben fliesst. Gusenbauer will auch die Entwicklungszusammenarbeit stärker auf jene Länder mit den geringsten Einkommen orientieren.

In einem SP-VP-L-G-Entschliessungsantrag zum Thema Westsahara fordert Gusenbauer die Bundesregierung auf, den UN-Generalsekretär und seine Vermittlungsbemühungen mit Nachdruck zu unterstützen, um die Abhaltung eines Referendums zu ermöglichen. Weiters solle Österreich an beide Konfliktparteien appellieren, ihrerseits zu einer friedlichen Lösung beizutragen.

Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) hält es für angebracht, hinsichtlich der Entwicklungspolitik auch das Problem des Verkaufs von leichten Waffen zu thematisieren. Sie sieht dabei das österreichische Bundesheer angesprochen, dem sie vorwirft, kleine Waffen auszumustern, die dann in Entwicklungsländern landen.

Als politischen Schritt gegen die Verstümmelung von Frauen fordert Kammerlander die Einräumung von Asylrecht für jene Frauen, die vor dieser Menschenrechtsverletzung flüchten.

Abgeordneter Mag. POSCH (SP) sieht in der Beschneidung von Frauen eine verabscheuungswürdige kulturelle Perversion und spricht sich dafür aus, dieses Problem auch im Zusammenhang mit den Asylrichtlinien aufzunehmen.

Abgeordneter Dkfm. BAUER (F) meint, weibliche Genitalbeschneidung in Europa sei eine Konsequenz der von den Linken propagierten multikulturellen Gesellschaft. Man müsste den Einwanderern von vornherein sagen, dass sich der, der bei uns leben will, an unsere Wertvorstellungen und kulturellen Normen anzupassen hat, fordert Bauer.

Abgeordneter JÄGER (SP) fordert in einem SP-VP-Antrag die Bundesregierung auf, im Rahmen der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik für die Ausarbeitung von Richtlinien einzutreten, die sich mit der spezifischen Situation von weiblichen Flüchtlingen beschäftigen und in diesem Zusammenhang auch das Problem der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane umfassen.

Abgeordneter MOSER (L) hält es angesichts der hohen Militärausgaben in den Entwicklungsländern für sinnvoll, diese Frage im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit zu diskutieren.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) bezeichnet den Antrag der Regierungsparteien betreffend die Beschneidung von Frauen als zu zögerlich, Es sei notwendig, tatsächlichen Druck auf die Entwicklungsländer auszuüben und Sanktionen zu setzen, die wehtun. In diesem Sinne sollte Entwicklungshilfe von einem Verbot der Beschneidung abhängig gemacht werden. Die Statuierung eines eigenen Asylgrunds ist nach Meinung Partik-Pables nicht zielführend.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) fordert in einem Abänderungsantrag, Entwicklungshilfeleistungen von einem Verbot der Genitalverstümmelung abhängig zu machen.

Bei der Abstimmung werden der Abänderungsantrag der FPÖ und der Zusatzantrag des Liberalen Forums abgelehnt. Der Zusatzantrag der Regierungsparteien wird mehrheitlich angenommen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung wird ebenfalls mehrstimmig verabschiedet.

Der (negative) Bericht des Ausschusses über den Antrag des Liberalen Forums betreffend Genitalbeschneidung wird mehrheitlich angenommen. Mehrheit ergibt sich auch für den (negativen) Bericht des Ausschusses über den G-Antrag betreffend Verlängerung der Österreichischen Nationalinitiative Wald - Dritte Welt sowie über den L-Antrag hinsichtlich Militärausgaben in den Entwicklungsländern.

Der SP-VP-G-L-Entschliessungsantrag betreffend Friedensprozess in der Westsahara wird ebenfalls mehrheitlich angenommen.

ÄNDERUNG DES SCHÜLERBEIHILFENGESETZES 1983

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Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) betont, grundsätzlich sei die Novelle zum Schülerbeihilfengesetz zu begrüssen. Diese sei durchaus geeignet, den Bezieherkreis auszudehnen und die Beihilfen zu erhöhen. Warum sie die Gesetzesänderung trotzdem ablehnt, begründet die Abgeordnete damit, dass es für sie unakzeptabel sei, für den Erhalt einer Schülerbeihilfe einen bestimmten Notendurchschnitt zur Voraussetzung zu machen. Schaffenrath spricht von einer untragbaren Koppelung von sozialer Hilfe und "verquerer Leistungsideologie" und bringt einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) wirft den Liberalen vor, leistungsfeindlich zu sein. Die ÖVP sei demgegenüber weiterhin der Auffassung, dass jemand der eine derartige Unterstützung wie die Schülerbeihilfe haben möchte, eine entsprechende Leistung erbringen müsse, sagt er. Höchtl weist darauf hin, dass die Schulbeihilfe mit der vorliegenden Novelle in erheblichem Mass erhöht wird und zusätzlich rund 4.000 Schüler in den Genuss dieser Unterstützung kommen werden.

Auch Abgeordneter Dr. ANTONI (SP) begrüsst die "positive Weiterentwicklung des Schülerbeihilfengesetzes" und hebt hervor, dass künftig auch kleine Beträge an die Betroffenen ausgezahlt werden. Allerdings gebe es aus sozialdemokratischer Sicht noch einige "Druckpunkte". So bezeichnet es Antoni als Problem, dass ein Schüler einen Notendurchschnitt von 2,9 erreichen muss, um die staatliche Unterstützung zu erhalten. Ihm zufolge sind aus diesem Grund im vergangenen Jahr immerhin rund 2.000 Anträge auf Schülerbeihilfe abgewiesen worden. Weiters spricht sich die SPÖ für eine Staffelung der Heimfahrtbeihilfe aus.

Abgeordnete MADL (F) unterstreicht, eine gute Grundausbildung dürfe keine Frage des Einkommens sein. Sie äussert sich daher positiv zur Erhöhung der Schülerbeihilfe und zeigt sich insbesondere auch über die Anhebung der Zusatzförderung bei ausgezeichnetem Schulerfolg erfreut. Was den verlangten Notendurchschnitt von 2,9 betrifft, hält Madl fest, es wäre besser den Erhalt der Schülerbeihilfe auf einen positiven Schulerfolg abzustellen. Wie Abgeordneter Antoni spricht sie sich ausserdem für eine Staffelung der Heimfahrtbeihilfe abhängig von der Entfernung des Wohnortes zum Schulort aus.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Gesetzesänderung an, meint aber, die Novelle sei kein grosser Wurf. Seiner Auffassung nach hätte eine Anpassung der Schülerbeihilfe an die Geldwertentwicklung schon längst erfolgen müssen. Nicht einsichtig ist für Öllinger, warum der für den Erhalt der Schülerbeihilfe erforderliche Notendurchschnitt mit 2,9 festgesetzt wird, er will daher dem Abänderungsantrag der Liberalen zustimmen.

Verteidigt wird der vorgesehene Notendurchschnitt von Abgeordnetem AMON (VP). Die Festsetzung des Wertes mit 2,9 sei der Versuch, die vorhandenen Mittel unter Berücksichtigung einer gewissen Leistungskomponente gerecht zu verteilen, argumentiert er und betont, es gebe überhaupt keinen Hinweis, dass Kinder, die aus sozial schwachen Verhältnissen kommen, automatisch schwächere Leistungen in der Schule erbringen.

Abgeordnete DUNST (SP) hält es für erfreulich, dass in Zukunft mehr Schüler und Schülerinnen von der Schülerbeihilfe profitieren werden. Für die SPÖ sei es wichtig, weiterhin allen einen Zugang zur Bildung zu gewährleisten, konstatiert sie.

Abgeordneter Dr. STIPPEL (SP) weist auf die positive Einstellung der SPÖ zur Gesetzesnovelle hin, macht aber einige kritische Anmerkungen zum erforderlichen Notendurchschnitt. Wenig Verständnis zeigt er darüber hinaus für die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Selbständigen und Unselbständigen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Schülerbeihilfe.

Abgeordnete FUCHS (SP) erscheint es, wie sie ausführt, problematisch, dass der Bezug von Schülerbeihilfe an das Erreichen eines bestimmten Notendurchschnittes gebunden ist. Sie hofft, dass es hier bald zu einer besseren Lösung kommen wird.

Abgeordneter RIEPL (SP) gibt zu bedenken, Ziel des Schülerbeihilfengesetzes sei es, soziale und regionale Bildungsschranken abzubauen. In diesem Sinn bedauert er ebenfalls die Regelung in bezug auf den Notendurchschnitt.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (SP) befasst sich mit der besonderen Schulbeihilfe. Er erachtet dieses Förderinstrumentarium für ganz wichtig, da es den Betroffenen ermögliche, im zweiten Bildungsweg die Matura nachzuholen.

Unterrichtsministerin GEHRER erläutert nochmals die wichtigsten Punkte der Gesetzesnovelle und weist u.a. auf die flachere Einkommensstaffelung hin, welche ihr zufolge ebenfalls zu einer Ausweitung der Schülerbeihilfe beitragen wird. In Zukunft würde über eine halbe Milliarde Schilling ausbezahlt, um Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen zu unterstützen, betont sie. Zum Thema Notendurchschnitt merkt die Ministerin an, auch bei allen anderen Stipendien seien gewisse Leistungsanforderungen vorgesehen.

Die Änderung des Schülerbeihilfengesetzes wird mehrheitlich beschlossen, der Abänderungsantrag der Liberalen bleibt in der Minderheit.

F-ANTRAG 923/A(E) BETREFFEND REFORM DES DIENST- UND BESOLDUNGSRECHTS FÜR LEHRER

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Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) meint, es sei unbestritten, dass das Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer reparaturbedürftig sei, derzeit hätte das Gehalt der Lehrer überhaupt nichts mit Leistung zu tun. Die Freiheitlichen schlagen ihm zufolge daher vor, künftig das Lehrergehalt aus drei Komponenten zusammenzusetzen. Zu einem Grundgehalt solle eine Funktionskomponente, beispielsweise für die Übernahme von Kustodiaten, und eine Leistungskomponente, etwa für die Durchführung von Projekten oder Schulveranstaltungen, kommen. Biennalsprünge sollte es nur dann geben, wenn die Lehrer ausserhalb der Unterrichtszeit an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Schweitzer beklagt, dass die anderen Fraktionen nicht ernsthaft über den Vorschlag der Freiheitlichen diskutierten.

Abgeordneter STAMPLER (VP) hält fest, die Anforderungen an die Lehrer würden immer weiter steigen. Er glaubt, dass das zum Teil negative Image der Berufsgruppe ungerechtfertigt ist, und meint, ein Grossteil der Lehrer sei idealistisch eingestellt. In Richtung seines Vorredners sagt Stampler, es sei begrüssenswert, wenn sich Abgeordneter Schweitzer über die Bezahlung der Lehrer Gedanken mache, nicht in Ordnung sei aber, wenn er auf dem Rücken der Lehrer parteipolitisches Kleingeld wechseln wolle. Er selbst erachtet das bestehende Gehaltssystem als durchaus differenziert.

Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) kritisiert, ihr Vorredner hätte so viel Euphorisches über das Schulsystem erzählt, was einfach nicht der Realität entspreche. Ihrer Auffassung nach wird es Probleme geben, das Bildungssystem in den nächsten Jahren zu finanzieren. Zum Antrag von Abgeordnetem Schweitzer hält sie fest, wenn man im Zusammenhang mit der Lehrerbezahlung von mehr Gerechtigkeit, mehr Fairness und mehr Motivation spreche, müsse man auch berücksichtigen, dass Hauptschullehrer und AHS-Lehrer die gleichen Leistungen erbringen.

Abgeordneter Dr. ANTONI (SP) erachtet den Antrag der Freiheitlichen zum gegenwärtigen Zeitpunkt als kontraproduktiv und macht geltend, dass derzeit eine intensive Diskussion über die Neugestaltung der Lehrerausbildung stattfinde. Seiner Ansicht nach wäre es fahrlässig, dem Verlangen der FPÖ zuzustimmen, die Lehrerbesoldung innerhalb von drei Monaten gänzlich neu zu regeln.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) wirft Unterrichtsministerin Gehrer vor, den Finanzbedarf für ihr Ressort falsch kalkuliert zu haben. Die Personalkosten für Lehrer würden das Budget aus dem Lot bringen, mahnt er. Deshalb müsste die Diskussion über ein neues Gehalts- und Besoldungsrecht rasch beginnen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sieht bei der geltenden Besoldung von Lehrern sehr wohl Probleme und unterstreicht, die jüngste Neuregelung habe dazu beigetragen, dass sich das Klima an den Schulen verschlechtert habe. Zum Antrag der Freiheitlichen sagt er, dieser enthalte sowohl richtige als auch falsche "Sachen", insgesamt könne er ihm aber nicht zustimmen.

Abgeordneter Dr. RADA (SP) führt aus, eine Änderung des Gehalts- und Besoldungsrechtes für Lehrer sei eine sehr sensible Angelegenheit, die nicht innerhalb von drei Monaten erledigt werden könne. Wenn eine Diskussion in diese Richtung begonnen werde, müsse sie auf eine Verbesserung der Lehrerbezahlung bei gleichzeitigem Abbau des bestehenden "Zulagendschungels" ausgerichtet sein.

Unterrichtsministerin GEHRER bekräftigt, es stimme einfach nicht, dass es in letzter Zeit keine Verbesserungen im Bildungsbereich gegeben habe. Sie macht u.a. auf pädagogische Fortschritte, die Schulautonomie und den Anschluss der Schulen an das Internet aufmerksam. Verteidigt wird von der Ministerin auch die neue Regelung, wonach Lehrer nur für jene Überstunden bezahlt werden, die sie tatsächlich halten. Bezüglich einer Änderung des Besoldungsrechtes ist ihrer Auskunft nach eine gemischte Arbeitsgruppe von Beamtenstaatssekretariat und ihrem Ressort eingerichtet worden.

Der (negative) Bericht des Unterrichtsausschusses über den F-Antrag wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

JUGENDWOHLFAHRTSGESETZ-NOVELLE 1998 * F-ANTRAG 382/A(E) BETREFFEND EINRICHTUNG EINER ZENTRALEN NOTRUFSTELLE ZUR PRÄVENTION GEGEN KINDESMISSHANDLUNG * F-ANTRAG 870/A(E) ZUR EINFÜHRUNG DES KINDERBETREUUNGSSCHECKS *  F-ANTRAG 871/A(E) HINSICHTLICH ERHÖHUNG DES MUTTER-KIND-PASS-BONUS * F-ANTRAG 926/A(E) BEZÜGLICH HEIMFAHRTBEIHILFE FÜR SCHÜLER UND LEHRLINGE

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Abgeordnete HALLER (F) beklagt, dass für Familien wichtige Themen so spät behandelt würden. Kritik übt sie an der vorliegenden Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Aus einer geplanten Meldestelle für Kindesmisshandlung sei eine "Verheimlichungsstelle" geworden, skizziert die Abgeordnete, die entsprechenden Daten der Opfer würden viel zu kurz gespeichert, jene der Täter überhaupt "in der Versenkung verschwinden". Auch eine Meldung an die Strafgerichte werde verhindert. Haller will dem von den Liberalen in Aussicht genommenen Abänderungsantrag zustimmen, weil dieser, wie sie festhält, zumindest in einigen wenigen Bereiche Konkretisierungen enthalte.

Abgeordnete Dr. MOSER-STARRACH (VP) erläutert, die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes habe drei wesentliche Schwerpunkte: eine Professionalisierung der in der Jugendwohlfahrt Tätigen, eine Ausweitung des Angebotes an sozialen Diensten sowie die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Positiv hebt die Mandatarin auch hervor, dass der Gesetzentwurf die Weichen für eine institutionalisierte bzw. eine private Tagesbetreuung von Kindern ausserhalb von Kindergarten und Schule stelle.

Das Gesetz bringe zwar kleine Fortschritte, weise aber eine Reihe von Schwachpunkten auf, bemerkt Abgeordneter Dr. KIER (L). Beispielsweise wurde der Bericht betreffend das bundeseinheitliche Berufsbild von Tageseltern in der Regierungsvorlage nicht berücksichtigt. Zudem zeigt er sich verwundert darüber, dass im Gesetz darauf hingewiesen werde, dass keine Kosten entstehen.

Ziel der Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 1998 sei es, führt SP-Abgeordnete Dr. MERTEL aus, mutmassliche Fälle von Kindesmisshandlungen systematischer zu erfassen und die diesbezüglichen Meldungen datenschutzrechtlich abzusichern. Die Novelle sieht auch eine Professionalisierung der sozialen Dienste vor und regelt überdies die gewerbsmässige Tagesbetreuung von Kindern. Zu den Anträgen der Freiheitlichen merkt Mertel an, dass sich die Sozialdemokraten einer Erhöhung des Mutter-Kind-Pass-Bonus nicht gänzlich verschliessen.

Mit dieser Novelle werde der seinerzeitigen Entschliessung des Parlaments aus dem Jahre 1996 klar Rechnung getragen, meint Abgeordnete Mag. STOISITS (G), die als Beispiel die Einführung der zentralen Meldestelle anführt. Sodann kommt sie auf den L-G-Abänderungsantrag zu sprechen, der u.a. die Schaffung von bundeseinheitlichen Regelungen für die Ausbildung von Tageseltern zum Inhalt hat.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN verwehrt sich dagegen, die familienpolitische Massnahme "Karenzgeld für alle" den Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt gegenüberzustellen. In Richtung der Abgeordneten Stoisits weist Bartenstein darauf hin, dass es sich bei der JWG-Novelle um ein Grundsatzgesetz handle, dessen Ausführung den Ländern überlassen werde, wodurch nicht alles genau vorgegeben werden könne. Ein wichtiges Element des JWG sei die Einführung der zentralen Meldestelle, die verhindern solle, dass "Prügeleltern" ihre Kinder von einem Arzt zum anderen "schleppen". Was die Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge anbelangt, so hoffe er, dass diese Problematik spätestens ab 1.1.2000 einer Regelung zugeführt werden könne.

Primäre Aufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt sei die Stärkung der Erziehungskraft der Familien, unterstreicht Abgeordneter ELLMAUER (VP). Es sei daher erfreulich, dass das JWG den heutigen Bedürfnissen angepasst werde, erklärt der Redner. Als die wichtigsten Änderungen nennt Ellmauer u.a. die Ausweitung des Angebots an sozialen Diensten sowie die Erweiterung des Pflegeanspruches auf verwandte Personen.

Seit Jahren benachteilige die Bundesregierung die österreichischen Familien, kritisiert Abgeordneter DOLINSCHEK (F). Durch die Sparpakete 1995/96 habe sich die soziale Treffsicherheit weiterhin verschlechtert und ein Drittel der Förderungen komme den reichen Familien zugute. Obwohl eigentlich nur jede 20. Österreicherin kein Kind haben will, habe sich schon jede dritte Frau gegen ein Kind entschieden. Als Lösung schlägt Dolinschek das freiheitliche Kinderbetreuungsscheck-Modell vor, um eine optimale und kindgerechte Betreuung zu gewährleisten. Abschliessend bringt er einen Entschliessungsantrag betreffend Aufwertung, Stärkung und Schutz der Familien ein.


Es war ein weiter Weg von der "Fürsorgepolizei" zur Jugendwohlfahrt, konstatiert eingangs Abgeordnete TEGISCHER (SP). Die JWG-Novelle sei ein richtiger Schritt, da sie sinnvolle Rahmenbedingungen schaffe und weg von der behördlichen Kontrolle hin zu freiwilligen Hilfsangeboten gehe. Der Kritik der Liberalen und der Grünen könne sie sich jedoch anschliessen, weshalb sie dem L-G-Antrag zustimmen werde.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) appelliert an die Bundesländer, ihre Verantwortung im Bereich der Kinderbetreuung wahrzunehmen. Er sehe nicht ein, warum der Bund keine bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Tageseltern festlegen könne. Dies heisse ja nicht, dass man den Ländern in allen Punkten etwas vorschreiben müsse, argumentiert Öllinger.

Der dramatisch ansteigende Geburtenrückgang gefährde bereits jetzt den Generationenvertrag, warnt VP-Abgeordnete HORNGACHER. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sollte ein "Karenzgeld für alle" und ein Kinderbetreuungsscheck für Kinder bis sechs Jahre eingeführt werden, regt die Rednerin an. Neben der finanziellen Absicherung gehe es aber auch darum, kindergerechte Lebensräume und Ausbildungsplätze für Jugendliche zu schaffen.

Abgeordnete MADL (F) verweist nochmals auf das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks, das ihrer Auffassung nach Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Eltern und Kinder gleichermassen herzustellen vermag.

Das JWG biete nunmehr die Möglichkeit, dass Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr von der Jugendwohlfahrt betreut werden können, sagt Abgeordneter RIEPL (SP). Dies sei vor allem für jene Jugendlichen sehr positiv, die sich noch in der Berufsausbildung befinden.

Abgeordneter SCHUSTER (VP) macht darauf aufmerksam, dass jedes vierte Mädchen Opfer von sexueller Gewalt wird. Aus diesem Grund sei die Stärkung der Erziehungskraft der Familien eine vordringliche Aufgabe.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) protestiert gegen die geschäftsordnungsmässig festgelegte Redezeitbeschränkung, wodurch das freie Mandat nicht mehr ausübbar sei.

Die Ausübung des freien Mandats sei nicht gefährdet, betont Abgeordneter Dr. KOSTELKA (SP). Zudem wurde die Redezeitbeschränkung einstimmig, somit auch mit den Stimmen der Freiheitlichen, beschlossen.

Die Umsetzung der Novelle sichere in Zukunft eine moderne und problembezogene Betreuung von Kindern und Jugendlichen, hält Abgeordnete PARFUSS (SP) fest. Aus ihrer eigenen Erfahrung wisse sie, dass die Ausbildung der Tagesmütter in der Steiermark eine sehr hohe Qualität aufweise. Sie hoffe, dass dieser Standard auch in den anderen Bundesländern umgesetzt werde.

Der von den Freiheitlichen vorgeschlagene Kinderbetreuungsscheck würde zu einer Verteuerung der Kinderbetreuungseinrichtungen führen und damit eine Schlechterstellung für die Familien bedeuten, bemängelt Abgeordneter MÜLLER (SP).

Die JWG-Novelle 1998 wird mehrheitlich angenommen. Der L-G-Abänderungsantrag verfällt der Ablehnung. Sämtliche (negativen) Ausschussberichte über die F-Anträge werden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Einführung des Kinderbetreuungsschecks bleibt bei namentlicher Abstimmung mit 34 Pro- und 109 Kontra-Stimmen in der Minderheit.

Ein Antrag von Abgeordnetem Mag. STADLER (F), die Abstimmung über den Entschliessungsantrag zu wiederholen, wird vom vorsitzführenden Dritten Nationalratspräsidenten Dr. BRAUNEDER abgelehnt. Abgeordneter Stadler hatte argumentiert, dass das Protokoll beim Abgeordneten Seidinger ein Nein vermerke, obwohl dieser bei der Abstimmung nicht anwesend gewesen sei. Von SP-Klubobmann Dr. KOSTELKA war zudem eingeworfen worden, dass auch das Stimmverhalten von Abgeordneter Schaffenrath nicht richtig erfasst wurde. Nationalratspräsident Brauneder räumt ein, dass es sich um einen Hörfehler seinerseits gehandelt haben könnte, da sich am Abstimmungsergebnis aber nichts ändere, nehme er von einer Wiederholung der Abstimmung Abstand.

ERSTE LESUNG DES VP-ANTRAGES 971/A BETREFFEND ÄNDERUNG DER NATIONALRATS-WAHLORDNUNG 1992

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Abgeordneter MURAUER (VP) erklärt, der vorliegende Antrag ziele auf die Einführung der Briefwahl ab. Seiner Auffassung nach würde man damit der zunehmenden Mobilität der Bürger und der Weiterentwicklung der Demokratie gerecht. Murauer weist ausserdem darauf hin, dass viele Wähler über 80 Jahre alt seien.

Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) betont, 70 % der österreichischen Bevölkerung seien für die Einführung der Briefwahl. Die Briefwahl sei ein modernes Wahlrecht für eine moderne Zeit.

Nationalratspräsident Dr. BRAUNEDER weist den Antrag der ÖVP dem Verfassungsausschuss zu.

ERSTE LESUNG DES L-ANTRAGES 974/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES GESCHÄFTSORDNUNGSGESETZES 1975

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Abgeordneter Dr. KIER (L) stellt fest, die heutige Erste Lesung wäre prinzipiell nicht notwendig gewesen, da die anderen Fraktionen bereits ihre Zustimmung zum Anliegen der Liberalen signalisiert hätten. Er zeigt sich daher auch zuversichtlich, dass die vorgeschlagene Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes umgesetzt wird.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (SP) bestätigt, dass man bereits Einvernehmen über den Antrag der Liberalen erzielt habe.

Nationalratspräsident Dr. BRAUNEDER weist den Antrag der Liberalen dem Geschäftsordnungsausschuss zu. (Schluss)

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