Parlamentskorrespondenz Nr. 105 vom 08.03.1999

LANDTAGSWAHLEN: KEINE MANDATSVERÄNDERUNGEN IM BUNDESRAT

Wien (PK) – Die Ergebnisse der gestrigen Landtagswahlen in Kärnten, Salzburg und Tirol haben keine Auswirkungen auf die Mandatsverteilung im Bundesrat. Von den fünf Kärntner Bundesratsmandaten bleiben jeweils zwei bei FPÖ und SPÖ, eines behält die ÖVP. Der Salzburger Landtag wird wie bisher zwei Bundesräte der ÖVP und jeweils einen von SPÖ und FPÖ entsenden. Von den fünf Tiroler Mandaten werden auch in Zukunft drei auf die ÖVP und jeweils eines auf SPÖ und FPÖ entfallen.

Dennoch bleibt im Bundesrat nicht alles beim alten. Während in den Bundesländern Salzburg und Tirol die ÖVP ihre bisherige Spitzenposition im Bundesrat verteidigt hat, wird die erste Stelle in der Reihe der Kärntner Mandatare in Zukunft ein Freiheitlicher (bisher SPÖ) einnehmen und – gemäss Artikel 36 B-VG – als Präsident des Bundesrates fungieren, wenn Kärnten turnusmässig den Vorsitzenden in der Länderkammer stellen wird. Der Vorsitz im Bundesrat wechselt halbjährlich in der alphabetischen Reihenfolge der Bundesländer. Derzeit hat der Tiroler Gottfried Jaud das Amt des Bundesratspräsidenten inne. Mit dem ersten freiheitlichen Bundesratspräsidenten ist im Jahr 2001 zu rechnen. (Schluss)

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