Parlamentskorrespondenz Nr. 154 vom 26.03.1999

AUSWIRKUNGEN SERBISCHER DROHUNGEN AUF ÖSTERREICHS SICHERHEIT

Wien (PK) - Bundesrat Dr. BÖSCH (F) begründet die Einbringung der Dringlichen Anfrage damit, dass sich seine Fraktion im Lichte der jüngsten dramatischen Ereignisse in Serbien verpflichtet sehe, Versäumnisse der Regierung aufzuzeigen. Der Staatspolizei lägen Indizien auf geplante Anschläge serbischer Terrororganisationen in Österreich vor, sagt er, deshalb seien die Wiener Verkehrsbetriebe auch vorgewarnt worden. Bösch fürchtet Anschläge auf Infrastruktureinrichtungen in Österreich und meint, die "Ausrede", Österreich könne nichts passieren, weil es nicht Mitglied der Nato sei, gelte nicht. Schliesslich sei Österreich Teilnehmer an der SFOR und an der Nato-Partnerschaft für den Frieden.

Eine Austragung von Konflikten auf österreichischem Boden zwischen ausländischen rivalisierenden Gruppen, scheine, so Bösch, nur noch eine Frage der Zeit. Er erinnert an die Kurdendemonstrationen in ganz Europa, die seiner Ansicht nach im wesentlichen die Sicherheitskräfte aller europäischen Länder überfordert haben, und rechnet mit ähnlichen Problemen in bezug auf Albaner und Serben.

Was eine mögliche Bedrohung von aussen betrifft, ist das Bundesheer Bösch zufolge durch die neue Heeresgliederung nur bedingt in der Lage, seine Aufgaben wahrzunehmen. Eine ernstzunehmende Sicherung österreichischen Territoriums und der österreichischen Bevölkerung werde nur durch eine Mobilmachung möglich sein. Erhebliche Gefahr sieht Bösch aber nicht nur für Österreich, sondern auch für Österreicher im Ausland, insbesondere für die SFOR-Soldaten in Bosnien. Einen Widerspruch ortet er darin, dass Bundeskanzler Klima die Massnahmen der Nato zwar als richtig und notwendig bezeichne, Österreich sich aber gegenüber der Nato nicht solidarisch verhalte.

Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND versicherte, dass nach Ansicht aller Experten die Bedrohungsgefahr für Österreich durch den Konflikt in Jugoslawien vergleichsweise gering sei. Die gesamte Konstellation stelle sich so dar, dass Österreich von Serbien nicht als Träger von Aggressionen gesehen werden könne, argumentiert er.

Der Minister nimmt dennoch zu möglichen Bedrohungsszenarien Stellung und erklärt, dass das Heer jederzeit in der Lage wäre, sofort 10.000 Mann bereitzustellen. Bei länger anhaltenden Ereignissen könnte eine Gesamtstärke von 100.000 Mann mobilisiert werden, was für den Schutz Österreichs in jedem Fall ausreiche. Er verweist in diesem Zusammenhang zudem auf das seiner Meinung nach hervorragende Luftraumüberwachungssystem und den in den letzten Jahren getätigten Ankauf von Boden-Luft-Raketen und Luft-Luft-Systemen. Eine Raketenbedrohung Österreichs sei, so Fasslabend, aber allein deshalb ausgeschlossen, weil Jugoslawien keine weitreichenden Raketensysteme besitze.

Prinzipiell erklärt der Verteidigungsminister, das Vorgehen der serbischen Armee in den letzten Monaten und Jahren habe zu einer absolut atypischen Situation für Europa geführt. Jugoslawien sei de facto die einzige verbliebene Diktatur in Europa, deren Führung bereits vier Kriege begonnen habe, bei denen es bisher eine Viertelmillion Tote gab. Da nicht alle Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates bereit gewesen seien, vorbeugende Massnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs eines weiteren Krieges in Südosteuropa zu setzen, habe sich eine Aktion ausserhalb des normalen Regelmechanismus der UNO als notwendig erwiesen. Die Nato habe eingegriffen, um eine Ausweitung der Krise zu verhindern. Fasslabend zufolge stellt jede Einschränkung des Konfliktes im Kosovo auch für Österreich die wichtigste Sicherheitsmassnahme dar.

Der Minister erläutert darüber hinaus, es sei zwischen Experten umstritten, ob es sich bei der militärischen Aktion in Jugoslawien um Krieg handle. Der Nato-Angriff sei zwar vom UNO-Sicherheitsrat nicht angeordnet oder genehmigt worden, werde aber vom UN-Generalsekretär gebilligt. Es gehe um eine begrenzte Aktion mit dem Ziel, dem Aggressor die Waffen aus der Hand zu nehmen und Verhandlungen zu erzwingen. Aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage habe sich Österreich, so Fasslabend, in Übereinstimmung der betroffenen Minister dazu entschieden, jedenfalls keine Handlungen zu unternehmen, die die Neutralität in Frage stellen und bis zur strafrechtlichen Verfolgung auch von Regierungsorganen führen könnten. Deshalb würden keine Überflugsrechte oder Durchfuhrgenehmigungen erteilt.

Der Verteidigungsminister merkt jedoch an, wenn namhafte Mitglieder der Regierung erklärten, die Nato-Aktion sei notwendig, die rechtliche Grundlage verhindere aber gleichzeitig eine Solidarität gegenüber der Nato, müsse man die Frage stellen, ob es nicht angezeigt wäre, die Rechtsgrundlagen des Staates zu ändern. Wenn ein Staat in der internationalen Staatengemeinschaft glaubwürdig und kalkulierbar sein wolle, sei eine Übereinstimmung zwischen Willen und rechtlichen Möglichkeiten notwendig, bekräftigt der Minister.

Innenminister Mag. SCHLÖGL unterstreicht, es bestehe kein Grund zur Panikmache und kein Grund dazu, die innere Sicherheit Österreichs als gefährdet zu betrachten, auch wenn er die Situation im Kosovo als ernst einschätze. Die österreichischen Sicherheitskräfte würden alles tun, um eventuellen Gefahren entgegenzuwirken. Gerade im letzten Jahrzehnt sei es innerhalb der österreichischen Exekutive zu einer sehr guten Ausstattung sowohl in baulicher als auch in technischer Hinsicht gekommen.

Angesichts des Jugoslawien-Konflikts hält es Schlögl, wie er ausführt, im Gegensatz zu Verteidigungsminister Fasslabend auch "für gut und wichtig", dass sich Österreich nach wie vor zur Neutralität bekenne und diese nicht über Bord geworfen habe. In der jetzigen Situation müsse man froh sein, dass Österreich nicht Nato-Mitglied sei und dadurch in den Konflikt nicht hineingezogen zu werden drohe.

Was nun konkret die innere Sicherheit Österreichs betrifft, erinnert Schlögl daran, dass am Beginn der neunziger Jahre nach dem Ausbruch des ersten Krieges in Jugoslawien eine Polarisierung der jugoslawischen Gastarbeiter- und Asylszene in Österreich stattgefunden habe. Damals habe es auch Drohungen gegen österreichische Einrichtungen gegeben, ohne dass dem aber Gewalttaten gefolgt seien. Auch Auseinandersetzungen zwischen den Volksgruppen seien auf sehr, sehr niedrigem Gewaltniveau geblieben.

In den vergangenen Jahren habe es, so Schlögl, keine Anzeichen dafür gegeben, dass extremistische oder terroristische Gruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Österreich existierten. Man habe aber festgestellt, dass es in letzter Zeit innerhalb der Kosovo-Albaner Werbung für radikale Organisationen und Spendensammlungen gegeben habe.

Für besonderen Objekt- und Personenschutz hat Österreich nach Auskunft des Innenministers einen Sicherheitsplan entwickelt, der bei Bekanntwerden des Nato-Militärschlages sofort aktiviert wurde. Die Massnahmen richten sich präventiv gegen eine mögliche Radikalisierung von Einzelpersonen oder Gruppierungen und gegen gewalttätige Handlungen. Natürlich könnten die österreichischen Sicherheitsbehörden nicht permanent jedes einzelne Vereinslokal überwachen und jedes Objekt sichern, sagt Schlögl, die Behörden würden diverse Aktivitäten jedoch genau beobachten. Bislang gebe es aber keine Erkenntnisse bezüglich geplanter gewalttätiger Ausschreitungen oder Anschläge. "Wir werden alles tun, damit Österreich nicht Schauplatz von Gewaltakten wird, die ihre Ursache ausserhalb des Landes habe", betont der Minister.

Im Rahmen der Beantwortung der einzelnen Fragen führt Schlögl aus, dass am 22. März eine anonyme telefonische Bombendrohung beim griechischen Fremdenverkehrsbüro gegen eine Wiener U-Bahnstation und gegen ein Wiener Krankenhaus im Namen der "Schwarzen Hand" durch eine bisher unbekannte Person erfolgt sei. Weitere Hinweise dazu lägen nicht vor. Sonst gebe es keine Indizien für drohende Terroranschläge durch serbische Terrororganisationen. Aktionen sowohl von Einzelpersonen als auch von extremistischen oder terroristischen Gruppierungen könnten zwar, so der Minister, nie gänzlich ausgeschlossen werden, es bestünden aber keinerlei konkrete diesbezügliche Hinweise. Ihm seien auch keine Terroranschläge in Österreich bekannt, die in der Vergangenheit Gruppierungen aus dem ehemaligen Jugoslawien zugerechnet wurden.

In den ersten beiden Monaten des Jahres 1999 hat es nach Auskunft des Innenministers 1.180 Asylanträge aus der Bundesrepublik Jugoslawien gegeben. Daraus zeige sich, dass keine Steigerung der Asylwerberzahlen aus dem Kosovo zu verzeichnen sei und die Spitze der Asylanträge aus dem Herbst des vergangen Jahres derzeit nicht erreicht werde. Österreich sei aber, skizziert der Ressortchef, auf einen möglichen Flüchtlingsstrom vorbereitet. Er betont jedoch, dass Österreich bereits in der Vergangenheit den bosnischen Kriegsflüchtlingen sehr grosszügig geholfen habe und er sich daher für jede grössere Aufnahmeaktion eine internationale Solidarität zwischen den stark betroffenen EU-Staaten und den weniger betroffenen erwarte.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) bezeichnet das Landesverteidigungsbudget als eine Art Versicherungsprämie im zivilen Bereich, um sodann festzustellen, Österreich sei in diesem Bereich chronisch unterversichert. Es könne nicht genügen, die Mannschaftsstärke im Auge zu haben, man benötige auch adäquates Gerät. Aus diesem Grunde sei seine Fraktion stets für eine bessere Dotierung des Landesverteidigungsbudgets eingetreten. Gegenüber dem Nato-Angriff auf Jugoslawien zeigt sich der Redner skeptisch und empfiehlt der Regierung, sich in dieser Frage äusserst zurückhaltend zu verhalten. Es gebe andere Möglichkeiten als den Krieg, die Serben hier zum Einlenken zu bewegen. Abschliessend regt Gudenus an, den Assistenzeinsatz in das Wehrgesetz zu übernehmen, damit es hier eine einheitliche Ordnung gebe.

Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP) sagt, der Kosovo habe gezeigt, dass mit Gewalttätern nicht verhandelt werden könne, dass diese vielmehr nur die Sprache der Gewalt verstünden. Deshalb habe es sich die Nato zur Aufgabe gemacht, eine humanitäre Katastrophe auf dem Amselfeld zu verhindern. Die Alternative zum Nato-Eingriff wäre Gewalt und Vertreibung ohne Ende gewesen. Überdies hätte die Gefahr bestanden, dass Milosevic auch für andere Länder eine Bedrohung geworden wäre.

Bundesrat KONECNY (SP) erklärt, man stünde den Ereignissen mit einer tiefen Gespaltenheit gegenüber. Einerseits sei man voll brennender Sorge ob der Tragödie im Kosovo, andererseits glaube man nicht, dass Gewalt ohne Legitimation durch die Vereinten Nationen die einzige Lösung für dieses Problem darstellen sollte. Generell merkt der Redner an, dass es sich Europa auf Dauer nicht leisten könne, von allein nicht handlungsfähig zu sein. Es gelte daher, im Rahmen der GASP auch jene Instrumente auszubauen und zu verfeinern, Konflikte anders als mit Waffengewalt zu lösen. Es brauche ein System intensiver und offensiver Verhandlungen, verbunden mit abgestuften Pressionen. Für Österreich sei es in der konkreten Lage gut, für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, so Konecny.

Bundesrat Dr. TREMMEL (F) meint, als österreichische Mandatare müsse man zuerst das Interesse haben, dass die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger gewährleistet ist. Hinsichtlich des Zustandes des Bundesheeres müssten Mängel konstatiert werden, die zu beheben im Interesse der inneren und äusseren Sicherheit unseres Landes dringend geboten erscheint. Im Sinne dieser Ausführungen bringt der Redner einen Entschliessungsantrag betreffend Klärung der sicherheitspolitischen Position Österreichs ein.

Bundesrat WINDHOLZ (F) hält die Gefahr einer serbischen Bedrohung für gegeben, weshalb man darauf vorbereitet sein sollte. Die österreichische Exekutive sei gegenwärtig schlecht gerüstet, weshalb hier eine adäquate Verbesserung erforderlich sei. Er bringt einen Entschliessungsantrag betreffend die materiellen und personellen Voraussetzungen zur Gewährleistung der Sicherheit Österreichs und seiner Bewohner ein.

Bundesrat BIERINGER (VP) weist die beiden Anträge der Freiheitlichen zurück und zeigt sich überzeugt davon, dass der Innenminister um die Sicherheit Österreichs im vollen Rahmen gesorgt habe.

Bundesrat Dr. TREMMEL (F) mahnt noch einmal ein, man möge den Soldaten beim Assistenzeinsatz die gleichen Rechte und Pflichten zubilligen wie den Grenzgendarmen.

Die beiden Entschliessungsanträge verfallen der Ablehnung. (Schluss)

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