Parlamentskorrespondenz Nr. 181 vom 15.04.1999
BUNDESRAT HAT UMFANGREICHE TAGESORDNUNG ZU ERLEDIGEN
Wien (PK) - Eingangs der heutigen Sitzung werden aufgrund der Wahlen in den konstituierenden Sitzungen des Kärntner und des Tiroler Landtages die Vertreter dieser beiden Länder im Bundesrat angelobt. Die Kärntner Liste lautet: FPÖ - Ing. Kurt Scheuch, Mag. Christof Neuner; SPÖ – Mag. Harald Repar, Mag. Melitta Trunk; ÖVP – Ing. Franz Gruber.
Tirol wird von folgenden Bundesräten vertreten: Gottfried Jaud (VP), Georg Keuschnigg (VP), Klaus Gasteiger (SP), Wilhelm Grissemann (F) und Maria Grander (VP).
Dann ging der Bundesrat in die FRAGESTUNDE ein, in der sich der Finanzminister den Fragen der Mandatare stellt.
Bundesrat LEDOLTER (VP): Wie sehen Sie die Zukunft der Getränkesteuer auch im Hinblick auf die anhängigen Verfahren?
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Finanzminister EDLINGER informiert über insgesamt drei Verfahren, in denen in Brüssel die Frage der Verträglichkeit der Getränkesteuer mit dem Europäischen Recht überprüft wird. Aufgrund von Expertenmeinungen zeigt sich Edlinger optimistisch, dass es gelingen werde, nachzuweisen, dass die Getränkesteuer EU-rechtskonform ist. Andernfalls wären innenpolitische Entscheidungen notwendig, um den erheblichen Steuerausfall für die Gemeinden auszugleichen. Nach konkreten Ersatzmöglichkeiten gefragt, sagt Edlinger: "Ich habe nicht die Absicht, die Kreativität der Gemeindevertreter in dieser Frage zu präjudizieren."
Bundesrat Dr. LUDWIG (SP): Welcher finanzieller Rahmen ist im Bundeshaushalt 1999 für Massnahmen der Technologieförderung vorgesehen?
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Der Minister bekennt sich nachdrücklich zur Technologieförderung und weist darauf hin, dass im Jahr 1999 3,2 Mrd. S für Massnahmen der Technologieförderung aufgewendet werden. Das sind um 28 % mehr als im Jahr 1996. Konkret geht es um die Errichtung von Kompetenzzentren, die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und eine verstärkte Dotierung des Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft, der einen zusätzlichen Haftungsrahmen von 2 Mrd. S erhält. Um das für 2003 angepeilte Ziel einer 2,5prozentigen F&E-Quote zu erreichen, werden, so Edlinger, auch stärkere Anstrengungen der privaten Wirtschaft notwendig sein.
Bundesrat WEILHARTER (F): In welchen Bereichen sehen Sie Ihre seit Jahren erhobene Forderung nach Ökologisierung des Steuersystems und damit nach kostenmässiger Entlastung des Faktors Arbeit in der geplanten Steuerreform verwirklicht?
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Minister Edlinger bekennt sich zur Ökologisierung des Steuersystems und zur Entlastung des Faktors Arbeit, wie dies in der Europäischen Union derzeit diskutiert werde. Die österreichische Steuerreform 2000 werde allerdings keine spektakulären Massnahmen in diese Richtung setzen. Deren Schwerpunkte lauten: Rückzahlung der Effekte der kalten Progression und massive familienpolitische Zielsetzungen. Ausserdem gelte es zu verhindern, dass einer Steuerreform bereits im Jahr 2001 ein Sparpaket folge.
Zur Entlastung des Faktors Arbeit kommt es zu einer fast 7prozentigen Entlastung bei Betriebsneugründungen und zur Erhöhung des Forschungsfreibetrages. Hinsichtlich der von der Wirtschaftsforschung prognostizierten Wachstums-"Delle" stellt Edlinger fest, die Stabilitätspolitik müsse zentraler Teil der Politik bleiben, andere politische Aufgaben dürften dabei aber nicht vergessen werden. 17 Millionen Arbeitslose in Europa seien nicht zur Kenntnis zur nehmen. Er rechne mit einer "Delle" im europäischen Defizitabbau.
Bundesrat Mag. STRUGL (VP): Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Steuerreform auf die finanzielle Situation der Länder und Gemeinden?
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Der Finanzminister stellt klar, dass eine Senkung der Tarife zu geringeren Einnahmen führe, wovon auch die Länder und Gemeinden betroffen sein werden. Bereits am kommenden Mittwoch werde er darüber mit den Länder- und Gemeindevertretern Gespräche aufnehmen. Hinsichtlich des abgestuften Bevölkerungsschlüssels werde er sich keiner Lösung verschliessen, die die Gemeinden einvernehmlich beschliessen. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen werde er sich bemühen, dass die Gemeinden im neuen Finanzausgleich nicht zu den Zahlern werden, denn dies würde den angestrebten beschäftigungspolitischen Effekten entgegenstehen.
Bundesrat MEIER (SP): Inwieweit kann die geplante Steuerreform zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreich beitragen?
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Der Ressortleiter macht die Bundesräte darauf aufmerksam, dass die Steuererleichterungen im Bereich der kleinen Einkommen und das Familiensteuerpaket, in Summe also 29 Mrd. S oder 1 % des BIP im Jahr 2000 einen massiven Nachfrageschub auf dem Inlandsmarkt auslösen und die Konjunktur stärken werden. Zudem hebt Edlinger die Förderung von Betriebsneugründungen, Massnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen, die Anhebung der Vorsteuerpauschalierung auf 12 %, die Pauschalierung für kleine und mittlere Unternehmen und die Förderung der Ausbildung hervor.
Bundesrat HENSLER (VP): Wie beurteilen Sie die Steuerbefreiung für die verpflichtende Beimischung von 2 % biogenen Treibstoffen zu Dieselkraftstoffen?
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Der Finanzminister gibt ein Bekenntnis zur österreichischen Landwirtschaft als eines wesentlichen Teiles der österreichischen Kultur ab und hält fest, dass gerade in einem Tourismusland der Landschaftspflege grosse Bedeutung zukomme. Eine Beimischungspflicht für Biotreibstoffe werfe aber Fragen der EU-Konformität, der technischen Umsetzung und der Kontrolle auf. Bei freiwilligen Beimischungen sollen die beigemischten Stoffe steuerbefreit werden, sagt Edlinger.
Bundesrätin MÜHLWERTH (F): Ab wann wird in welcher Höhe der jährliche österreichische EU‑Beitrag aufgrund der Ergebnisse des Europäischen Rates von Berlin abgesenkt werden?
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Bundesminister Edlinger spricht von einem respektablen Ergebnis Österreichs und der anderen EU-Nettozahler und informiert darüber, dass der Nettobeitrag Österreichs, der im Jahr 1999 0,43 % des BIP ausmacht, aufgrund der beschlossenen Massnahmen bis 2006 auf 0,31 % reduziert werden wird. Im Jahr 2002 tritt als wesentlicher Entlastungseffekt der Eigenmittelbeschluss in Kraft, dazu kommen Förderungen für die Region an der Ostgrenze. Der Diskussion um eine Europasteuer zur Technologieförderung steht der Finanzminister ebenso positiv gegenüber wie einer Kerosin-Besteuerung.
Bundesrat GRILLENBERGER (SP): Inwiefern hat der Abschluss der Agenda 2000 dazu beigetragen, die Entwicklung der EU nachhaltig abzusichern?
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Der Finanzminister unterstreicht, die Agenda 2000 sei so massvoll angesetzt, dass sie die Akzeptanz der europäischen Bürger erreichen werde. Was die von der EU zugesagten Förderungen für Österreich, insbesondere für die Grenzregionen betrifft, hält er fest, die Mittel für Gemeinschaftsinitiativen würden natürlich nur dann aus Brüssel fliessen, wenn es konkrete Projekte gebe und auch eine nationale Kofinanzierung vorhanden sei. Daher seien die Regionalpolitiker gefordert, entsprechende Projekte zu entwickeln. Von der Kofinanzierung seien nicht nur das Bundesbudget, sondern auch die Budgets der Länder und der Gemeinden betroffen.
Bundesrat Dr. LINZER (VP): Welche Massnahmen planen Sie im Zusammenhang mit der angekündigten Neugestaltung der österreichischen Bankenaufsicht?
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Nach Auskunft von Edlinger sollen die Aufgaben der Bankenaufsicht der Nationalbank übertragen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei derzeit in Ausarbeitung. Die legistische Verantwortung soll aber beim Finanzministerium verbleiben. Als Manko des derzeitigen Systems sieht der Ressortleiter, dass die Verantwortlichkeiten nicht klar definiert sind. Auf eine Frage von Bundesrat Prähauser nach dem Zeitrahmen für die in Aussicht genommene Neuordnung teilt er mit, diese könnte, wenn nicht noch im letzten Augenblick "politische Irritationen" auftauchen, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Bundesrat FREIBERGER (SP): Ist der Umfang der Steuerreform ausreichend, um die kalte Progression auszugleichen?
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Der Finanzminister unterstreicht, die kalte Progression werde mit der geplanten Steuerreform mehr als abgegolten. Es sei geplant, die Lohn- und Einkommensteuerzahler um 17 Mrd. S zu entlasten, Berechnungen zufolge habe die kalte Progression seit der letzten Tarifanpassung 1994 aber lediglich rund 10 Mrd. S ausgemacht.
Ein wichtiger Aspekt der Steuerpolitik ist für Edlinger, wie er ausführt, angewandte Gesellschaftspolitik. Er zeigt sich daher darüber erfreut, dass sich die Koalition darauf verständigt habe, bei der Steuerreform soziale Ausgewogenheit in besonderem Masse zu berücksichtigen. So komme das Volumen der Steuerersparnisse zu 60 % Einkommensbeziehern mit bis zu 20.000 S zugute. Das sei auch aus wirtschaftspolitischer Sicht positiv, weil dadurch die Inlandsnachfrage angekurbelt werde. Die von den Freiheitlichen geforderte Flat-Tax hätte Edlinger zufolge das österreichische Budget ruiniert.
Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP): Wie beurteilen Sie die Zukunft der Wiener Börse im Lichte der nun abgeschlossenen Börsereform?
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Der Minister sieht in der in Aussicht genommenen "Nischenstrategie" den richtigen Zukunftsweg für die Wiener Börse. Seiner Auffassung nach ist es wichtig, dass die Wiener Börse einerseits eine "liquide Heimatbörse" ist, andererseits könnte sie eine Drehscheibenfunktion für Osteuropa wahrnehmen. "Kleine Mitspieler" im Börsenbereich müssten darüber hinaus Allianzen bilden, um sich in Europa zu behaupten, betont er, daher sei eine Kooperation mit der deutschen Börse zu begrüssen.
Verteidigt wird vom Finanzminister die beabsichtigte Verlängerung der Spekulationsfrist bei Aktiengewinnen. Er spricht von einer fairen Lösung und meint, es sei nicht einleuchtend, dass spekulative Gewinne steuerfrei bleiben. Gewinne aus Aktien müssten ausserdem auch jetzt bereits versteuert werden, dies werde aber leider, so Edlinger, oft "vergessen". Im übrigen hätten sieben europäische Länder eine Aktienbesteuerung innerhalb unterschiedlicher Spekulationsfristen. Keinesfalls treffen will man mit der Spekulationssteuer "Aktiensparer", die beispielsweise durch Aktienkauf für ihre Pension vorsorgten.
Vor Eingang in die Tagesordnung findet eine Debatte über das Verlangen der Freiheitlichen statt, den F-Antrag betreffend Abhaltung einer Enquete zum Thema "Mitwirkung des Bundesrates bei der Nominierung der EU-Kommissare und der übrigen Organe gemäss Art. 23 c Abs. 2 B-VG durch die Bundesregierung" ohne Ausschussvorberatungen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bundesrates zu stellen. Die Bundesräte Dr. BÖSCH und Dr. TREMMEL begründeten dieses Verlangen damit, dass Terminnot herrsche, weil Personalentscheidungen auf EU-Ebene in nächster Zeit fallen, ohne dass der Bundesrat jetzt ein Mitspracherecht habe.
Bundesratsvizepräsident WEISS (VP) wandte ein, dass zahlreiche Fragen hinsichtlich der Abhaltung einer solchen Enquete, wie etwa die Präzisierung des Teilnehmerkreises und der Tagesordnung, noch ungeklärt seien. Er hält aus diesem Grund Ausschussvorberatungen für notwendig.
Seitens der SPÖ warnte Bundesrat PRÄHAUSER vor Schnellschüssen. In der von den Freiheitlichen angepeilten kurzen Zeit werde es nicht möglich sein, geeignete Experten für die Enquete zu finden, argumentiert er.
Das Verlangen der Freiheitlichen, den F-Antrag 115/A auf die heutige Tagesordnung zu setzen, bleibt bei der Abstimmung in der Minderheit.
Bundesratsvizepräsidentin HASELBACH gibt bekannt, dass die Freiheitlichen beantragt haben, ihre Anfrage an den Bundeskanzler betreffend rot-schwarzer Postenschacher dringlich zu behandeln. Die Anfrage wird nach Schluss der Sitzung, spätestens jedoch um 16 Uhr zur Verhandlung gelangen.
WAHL EINES SCHRIFTFÜHRERS FÜR DEN REST DES 1. HALBJAHRES 1999
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SP-Bundesrätin Hedda KAINZ wird für den Rest des ersten Halbjahres 1999 einstimmig zur Schriftführerin gewählt. Die Wahl war aufgrund des Ausscheidens von Bundesrätin Irene Crepaz notwendig geworden.
ÄNDERUNG DES BANKWESENGESETZES, DES WERTPAPIERAUFSICHTSGESETZES, DES DEPOTGESETZES UND DES KAPITALMARKTGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat Mag. REPAR (SP)
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Bundesrat Dr. d'ARON (F) hält fest, die Umsetzung der EU-Anlegerschutzrichtlinie in Österreich führe in ihrer konkreten Ausformulierung zu negativen und nicht befriedigenden Ergebnissen. Darüber hinaus beklagt er sich darüber, dass die Länder viel zu kurze Fristen hätten, um zu Gesetzen Stellung zu nehmen.
Bundesrat Dr. MAIER (VP) meint demgegenüber, das Gesetz sei im Interesse eines funktionierenden Kapitalmarktes zu begrüssen. Wertpapieranleger erhielten einen wichtigen Schutz, was nicht zuletzt angesichts des Trends im Sparverhalten der Österreicher, welches weg vom klassischen Sparbuch führe, positiv sei.
Skeptisch äussert sich Maier hingegen zur Ausdehnung der Spekulationssteuer. Er rechnet mit einem grösseren Aufwand zur Erfassung dieser Steuerschuld und plädiert für eine EU-weit abgestimmte Vorgangsweise.
Bundesrat PRÄHAUSER (SP) zeigt sich ebenfalls erfreut darüber, dass das Instrument der Einlagensicherung, das sich bereits bei Sparbüchern bewährt habe, auf Wertpapiervermögen ausgedehnt wird. Darüber hinaus macht er auf die verbesserte Informationspflicht für Konsumenten über Sicherheitseinrichtungen aufmerksam. Deutliche Verbesserungen bringe das Gesetz, so Prähauser, auch für kleine Vermögensberater.
Bundesrat WEILHARTER (F) klagt, die Gesetzesvorlage sei eine sehr späte Reaktion auf verschiedene Vorkommnisse im österreichischen Bankensektor. Er erwartet sich vom Entwurf aber keine bessere Rechtssicherheit für die Konsumenten. Die Grundproblematik liegt ihm zufolge in der Eigentümerstruktur im österreichischen Bankensektor.
Bundesrat Mag. SCHERB (F) begrüsst die Anpassung der Einlagensicherung an die EU-Richtlinie, äussert aber einige grundsätzliche Kritikpunkte. Vor allem bemängelt er, dass das Wertpapieraufsichtsgesetz innerhalb von eineinhalb Jahren jetzt zum zweiten Mal novelliert wird, was zu Rechtsunsicherheit führe. Noch dazu solle es rückwirkend in Kraft treten.
Finanzminister EDLINGER skizziert, die EU-Staaten seien aufgrund der EU-Richtlinie verpflichtet, das Schutzsystem für Anleger auf Wertpapiere auszudehnen. Das Gesetz bringe einen erheblichen Schutz für Wertpapier-Anleger, sei aber auch im Interesse des Kapitalmarktes positiv zu werten, betont er. 20.000 Euro seien der Wert, der von der Richtlinie empfohlen wird. Zu den Ausführungen von Bundesrat Maier merkt Edlinger an, es sei notwendig, bei der Besteuerung von Kapitalerträgen innerhalb der EU in möglichst koordinierter Form vorzugehen, wenn man das Ziel habe, die Besteuerung des Faktors Arbeit zu senken.
Mehrheitlich kein Einspruch.
BUNDES-BEDIENSTETENSCHUTZGESETZ UND ÄNDERUNG DES BEAMTEN-DIENSTRECHTSGESETZES 1979, DES VERTRAGSBEDIENSTETENGESETZES 1948, DES RICHTERDIENSTGESETZES, DES BUNDES-PERSONALVERTRETUNGSGESETZES, DES MUTTERSCHUTZGESETZES 1979 UND DES ARBEITNEHMER/INNENSCHUTZGESETZES * AUSLANDSZULAGENGESETZ * ÄNDERUNG DES AUSLANDSEINSATZGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat GRILLENBERGER (SP)
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Bundesrat Dr. TREMMEL (F) bemängelt, dass die Gebietskörperschaft Bund mitunter die Vorgaben nicht ganz ernst nehme, die sie sich selbst stellt. Auch beim Einkommen der Bundesbediensteten gebe es Anlass zu Kritik. Die Besoldungsreform sei eine Enttäuschung. Auch habe die Arbeitsinspektion realiter keine Sanktionsmöglichkeit, weshalb seine Fraktion ob der genannten Mängel der Vorlage die Zustimmung versagen müsse. Dies gelte aus ähnlichen Gründen auch für die beiden anderen Materien. Schliesslich bringt der Redner einen Entschliessungsantrag betreffend ausreichende Pensionsvorsorge für Präsenzdiener des österreichischen Bundesheeres ein, bei dem er um namentliche Abstimmung ersucht.
Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP) meint, gute Schutzbestimmungen seien im Interesse von Arbeitnehmer wie –geber. Es müssten im Bund dieselben Schutzbestimmungen wie in der Privatwirtschaft gelten. Der vorliegende Entwurf gehe hier in die richtige Richtung, weshalb seine Fraktion die Zustimmung geben werde.
Bundesrat Mag. REPAR (SP) schliesst an seinen Vorredner an und erklärt, eine zeitgemässe Dienstleistungsgesellschaft müsse ihren Dienstnehmern einen optimalen Schutz bieten. Besonderen Stellenwert habe dabei die Prävention. Mit diesem Gesetz komme man den Ansprüchen eines modernen Arbeitnehmerschutzes einen Schritt näher, erklärt Repar.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) spricht die aktuelle politische Lage an und vertritt die Auffassung, ein Krieg sei zwar schnell begonnen, aber niemand wisse, wie er ende. Es sei auch bemerkenswert, dass in diesem Krieg Milliarden für Bomben, aber nur Millionen für die Opfer ausgegeben werden. Die Vorlage betreffend die Auslandseinsätze trage dieser Entwicklung nicht Rechnung, weshalb ihr seine Fraktion nicht zustimmen werde.
Bundesrat FREIBERGER (SP) sieht das Auslandszulagengesetz nicht negativ und sagt, er vertraue darauf, dass die Sozialpartner hier eine taugliche Lösung gefunden hätten. Zufrieden zeigt er sich auch mit dem Entwurf zum Bundes-Bedienstetenschutzgesetz.
Bundesminister EDLINGER erläutert die Haltung der Regierung und seines Ressorts zu diesen Materien. Die negative Entwicklung bei den Entlohnungsschemata werde man überprüfen und bis Sommer gegebenenfalls korrigieren. Was das Auslandszulagengesetz anbelange, so verweist der Ressortleiter auf die Einigung der Sozialpartner. Abschliessend zeigt er sich froh darüber, dass Österreich nicht einem System angehöre, welches es ermöglichen würde, Österreichs junge Männer für die NATO in einen Krieg zu schicken.
Gegen die Vorlagen wird kein Einspruch erhoben. Der F-Entschliessungsantrag wird in einer namentlichen Abstimmung mit 32 zu 16 Stimmen abgelehnt.
BUNDESGESETZ ÜBER DIE ZEICHNUNG VON ZUSÄTZLICHEN KAPITALANTEILEN IM RAHMEN DER FÜNFTEN ALLGEMEINEN KAPITALERHÖHUNG DER AFRIKANISCHEN ENTWICKLUNGSBANK * ABKOMMEN MIT KROATIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN * ABKOMMEN MIT CHILE ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN SAMT PROTOKOLL * VEREINBARUNG ÜBER DIE INTERPRETATION BESTIMMTER ARTIKEL ZWISCHEN ÖSTERREICH UND PARAGUAY UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
Berichterstatter: Bundesrat Mag. REPAR (SP)
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Bundesrat Mag. GUDENUS (F) lehnt die Erhöhung der Beiträge zur Afrikanischen Entwicklungsbank ab, weil dies Kosten für Österreich mit sich bringt, ohne dass eine zweckmässige Verwendung gewährleistet sei. Trotz verstärkten Engagements der europäischen Staaten sei die Entwicklung der afrikanischen Staaten rückläufig. Österreich habe am Balkan genügend Entwicklungsaufgaben zu erfüllen, es sollte darauf verzichten, in eine Entwicklungsbank einzuzahlen, deren Effektivität nicht nachweisbar sei. Dem Abkommen mit Kroatien und Chile sowie der Vereinbarung mit Paraguay stimmt Gudenus hingegen zu.
Bundesrat PRÄHAUSER (SP) hält die Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank für eine sinnvolle Massnahme, die zur Entwicklung Afrikas beiträgt und zudem die Perspektiven der österreichischen Wirtschaft auf diesem Kontinent verbessert.
Kein Einspruch gegen die Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank.
Die beiden Beschlüsse des Nationalrates betreffend Abkommen mit Kroatien und Chile sowie die Vereinbarung mit Paraguay erzielen einhellige Zustimmung.
ABKOMMEN MIT DER ORGANISATION DER ERDÖLEXPORTIERENDEN LÄNDER ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Berichterstatter: Bundesrat FREIBERGER (SP)
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Bundesrat SCHAUFLER (VP) bezeichnet es als positiv, wenn Abkommen mit internationalen Organisationen geschlossen werden, mit denen Menschen sozial abgesichert werden, die in Österreich arbeiten. Schauflers Fragen gelten der Möglichkeit der Rückzahlung geleisteter Beiträge und dem Nachkauf von Versicherungszeiten.
Bundesrat DROCHTER (SP) weist darauf hin, dass auch österreichische Arbeitnehmer der OPEC die Möglichkeit haben, die Sonderregelung für die OPEC in Anspruch zu nehmen. Er begrüsst ausdrücklich die umfassende soziale Absicherung, die die Bediensteten internationaler Organisationen in Österreich geniessen.
Bundesrat WEILHARTER (F) hält den Nachkauf von Versicherungszeiten im ASVG für problematisch, weil eine solche Möglichkeit für österreichische Staatsbürger nicht besteht. Weilharter verweist in diesem Zusammenhang auf den Gleichheitsgrundsatz und hält das in diesem Zusammenhang ins Treffen geführte Argument der Umwegrentabilität internationaler Organisationen für nicht zulässig. Der OPEC-Standort Wien ist staatspolitisch wichtig, dennoch müsse man Bedacht darauf nehmen, dass Gesetzesänderungen nicht gegen die Verfassung verstossen.
Bundesministerin HOSTASCH teilt mit, dass weder die Experten ihres Hauses noch des Parlaments Verfassungsprobleme erkannt haben. Die Beitragserstattung sei ein Instrument, das auch beim Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst angewendet werde, der Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt. Zumal Ausländer keine Möglichkeit haben, sich in die Pflichtversicherung hineinzureklamieren, sei es fair, ihnen die Möglichkeit zu geben, Versicherungszeiten nachzukaufen.
Bundesrat EISL (F) verabschiedet sich nach fünfjähriger Tätigkeit in der Länderkammer und wünscht seinen Kollegen aus diesem Anlass viel Erfolg. Sie sollten sich künftig mehr trauen und aus dem Bundesrat mehr als ein Diskussionsgremium machen.
Präsident JAUD würdigt die Bereitschaft von Bundesrat Eisl, seine persönliche Auffassung über Parteigrenzen hinweg zu äussern, und dankt ihm für seine Arbeit im Interesse Österreichs und der Länderkammer.
Kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES, MIT DEM EIN BUNDESGESETZ ÜBER MASSNAHMEN ANLÄSSLICH DER AUSGLIEDERUNG DER WIENER STADTWERKE ERLASSEN UND DAS ALLGEMEINE SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ GEÄNDERT WIRD
Berichterstatter: Bundesrat FREIBERGER (SP)
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Bundesrat Dr. d'ARON (F) verlangt, dass Ausgliederungen auf der Grundlage bestehender Gesetze erfolgen, und kritisiert die lex specialis für die Wiener Stadtwerke. Das Gesetz bringe eine Besserstellung des Unternehmens gegenüber anderen, die Vermeidung von Steuerzahlungen und die Verlängerung der derzeit amtierenden Personalvertreter, was, so d'Aron, möglicherweise dazu diene, die Wahl freiheitlicher Personalvertreter zu verhindern. D'Aron stellt auch die Frage, ob an eine Beteiligung ausländischer Unternehmen gedacht sei und äussert Skepsis, ob die Versorgungsinteressen der Bürger sichergestellt seien.
Bundesrat Mag. HIMMER (VP) macht darauf aufmerksam, dass die Liberalisierung des Strommarktes und des Gasmarktes in der Gesellschaftsform der Stadtwerke ihre Rückkoppelung haben müsse. Es sei langfristig unabdingbar ist, dass sich die Wiener Stadtwerke neue Partner suchen, wobei sich die EVN oder der Verbund anbieten, denn nur ein grosser Konzern kann auf dem liberalisierten Strommarkt überleben. Aufgabe der Politik ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die kommunalen Stromversorger den Gegebenheiten des Marktes anpassen können, daher stimmt die ÖVP zu.
Bundesrat DROCHTER (SP) macht zunächst auf grundlegende Unterschiede zwischen Gemeinwirtschaft und Privatwirtschaft aufmerksam. Von einer lex specialis könne keine Rede sein, da spezielle gesetzliche Regelungen bei einer Vielzahl von Ausgliederungen getroffen wurden. Die vorliegenden Bestimmungen liegen im Interesse der Kunden und der Beschäftigten der Stadtwerke, unterstreicht er. Drochter sagt ja zu einer effektiven Struktur der Stadtwerke, aber nein zu einem Personalabbau. Die Übergangsregelung für die Personalvertretung sei ebenso gerechtfertigt wie die Kollektivvertragsfähigkeit des Unternehmens und die Aufrechterhaltung der Betriebskrankenkasse, die besonders kostensparend arbeitet.
Sozialministerin HOSTASCH macht darauf aufmerksam, dass auch bei anderen Ausgliederungen spezielle Regelungen hinsichtlich des Arbeitsverfassungsrechts erforderlich gewesen seien. Es ist ihrer Ansicht nach sowohl für das Unternehmen als auch für die betroffenen Beschäftigten sinnvoll, klare Rechtsvorschriften und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Mit dem Gesetz werde nicht nur die eigene Kollektivvertragsfähigkeit, sondern auch Kontinuität bei der Personalvertretung sichergestellt, unterstreicht Hostasch.
Mehrheitlich kein Einspruch.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE MARKIERUNG VON PLASTIKSPRENGSTOFFEN ZUM ZWECK DES AUFSPÜRENS SAMT ANHANG UND ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Berichterstatter: Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP)
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Bundesrat WINTER (SP) macht darauf aufmerksam, dass 35 Vertragsstaaten dem Übereinkommen zur Markierung von Plastiksprengstoffen beigetreten seien. Sie hätten sich verpflichtet, Plastiksprengstoffe mit Markierungsstoffen zu kennzeichnen und darüber hinaus wirksame Massnahmen einzuleiten, um die Herstellung von nichtmarkierten Sprengstoffen zu verhindern.
Bundesrat RODEK (VP) erinnert daran, dass der durch Plastiksprengstoff verursachte Flugzeugabsturz in Lockerbie Ausgangspunkt für das Übereinkommen gewesen sei. Er gibt zu bedenken, dass mit den herkömmlichen Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen auf Flughäfen Plastiksprengstoff nicht bzw. nur äusserst schwer entdeckt werden könne. Vom Übereinkommen erwartet sich Rodek unter anderem eine leichtere Täterausforschung. Er betont aber, dass ein effektiver Schutz vor Anschlägen nur dann gegeben sein wird, wenn möglichst viele Staaten dieses Übereinkommen ratifizieren.
Bundesrat Dr. TREMMEL (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Übereinkommen an, sieht aber einige formale Mängel. Darüber hinaus kritisiert er, dass ein einziger "Monopolist" in Amerika den Markierstoff erzeugt.
Kein Einspruch.
RECHTSANWALTS-BERUFSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 1999 * NOTARIATS-BERUFSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 1999
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
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Bundesrat Dr. BÖHM (F) sieht im Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz zwar manche Verbesserung, meint aber, den positiven Aspekten wie der Verschärfung des Disziplinarrechts und dem Ausbau der Kontrolle stünden so erhebliche Kritikpunkte gegenüber, dass seine Fraktion der Novelle nicht zustimmen könne. So beklagt er im Hinblick auf die mögliche freie Berufsausübung innerhalb der EU, dass inländische Rechtsanwälte gegenüber ausländischen diskriminiert würden, weil der Zugang zum Anwaltsberuf in anderen Staaten viel einfacher als in Österreich sei. Böhm fordert daher eine Anpassung des österreichischen Berufsrechts und auch eine verbesserte Stellung der Rechtsanwaltsanwärter.
Kritik übt der Bundesrat auch am Tarifrecht. Er hält die vorgesehene Tarif-Obergrenze für einvernehmliche Scheidungen hinsichtlich des Preis-Leistung-Verhältnisses für unausgewogen. Alle seriösen Rechtsanwälte würden durch diese Bestimmung, so Böhm, für einige schwarze Schafe der Branche bestraft.
Bundesrat Dr. LINZER (VP) weist auf die Bedeutung der Notare und der Rechtsanwälte im Rechts- und Wirtschaftsleben hin. Er warnt vor einer vollständigen Liberalisierung und Deregulierung in diesem Bereich und fordert einen sorgfältigen Umgang mit der Problematik. Liberalisierung und Deregulierung dürften nicht zu Qualitätsverlust und vermehrter Rechtsunsicherheit der Bürger führen. Die beiden vorliegenden Gesetze sind Linzer zufolge eine gute Basis für Rechtsanwälte und Notare, um den heutigen Anforderungen besser gerecht werden zu können. Zu den Honorarrichtlinien merkt er allerdings an, er sei ebenfalls nicht besonders glücklich mit dem vorgesehenen Mindestsatz bei einvernehmlichen Scheidungen.
Bundesrat Dr. LUDWIG (SP) setzt sich mit den beiden Gesetzentwürfen aus Sicht des Konsumenten auseinander und begrüsst in diesem Sinn die deutliche Anhebung der Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflicht in der Rechtsanwalts- und in der Notarordnung. Er urgiert aber weitergehende Verbesserungen und meint, es ist sicher kein Zufall, dass die angebotene Rechtsvertretung von Interessenvertretungen immer stärker nachgefragt werde. So kann er sich für Notare und Rechtsanwälte eine ähnliche Regelung wie für Immobilienmakler vorstellen, die eine Kürzung der Maklergebühr hinnehmen müssen, wenn sie gewisse Aufklärungspflichten nicht erfüllen. Darüber hinaus hielte Ludwig bundeseinheitliche Regelungen für die Abwicklung von Treuhandschaften für sinnvoll.
Justizminister Dr. MICHALEK verweist auf die wesentliche Bewahrungsrolle, die den Rechtsanwälten und Notaren bei der Pflege der Rechtsordnung zukomme. Natürlich brauche es von Zeit zu Zeit adäquate Anpassungen an die gesellschaftliche Entwicklung, doch müsse man hier mit dem notwendigen Augenmass vorgehen. Unverzichtbar sei dabei die absolute Seriosität als Grundlage der Berufsausübung. Von diesen Grundsätzen habe man sich bei der Erarbeitung der in Diskussion stehenden Vorlagen leiten lassen, erklärt Michalek, der sodann die Intentionen seines Ressorts in diesem Zusammenhang erläutert, resümierend, damit werde ein wesentlicher Schritt in Richtung sinnvolle Modernisierung dieses Berufsstandes gesetzt, dem nächstes Jahr weitere Schritte folgen sollen.
Gegen die Vorlagen wird kein Einspruch erhoben.
ÜBEREINKOMMEN UND PROTOKOLL AUFGRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGES ÜBER DIE EU ÜBER DENM SCHUTZ DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH; PROTOKOLL AUFGRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGS ÜBER DIE EU BETREFFEND DIE AUSLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN SCHUTZ DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS ART. 2 * ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BEKÄMPFUNG DER BESTECHUNG AUSLÄNDISCHER AMTSTRÄGER IM INTERNATIONALEN GESCHÄFTSVERKEHR
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
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Bundesrat Ing. POLLERUHS (VP) hebt besonders den Artikel 6 der Regierungsvorlage hervor, gemäss dem die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Strafverfolgung im Vordergund steht. Gleichzeitig verleiht er seiner Hoffnung Ausdruck, dass dieses Übereinkommen möglichst schnell von allen Staaten ratifiziert werde, damit es so schnell wie möglich in Kraft treten könne.
Bundesrat PAYER (SP) verweist zunächst darauf, dass mit dem Abschluss des Pakets „Agenda 2000“ die nötigen Schritte zu einer Reform der Agrar- und Strukturpolitik gesetzt wurden. Korruption und Misswirtschaft in der EU müssen wirkungsvoll bekämpft werden, unterstreicht er. Im Sinne einer positiven Weiterentwicklung der EU stimme seine Fraktion diesen Vorlagen zu, die zum Erreichen dieses Zieles geeignet seien.
Bundesrat Dr. TREMMEL (F) sagt, die entsprechenden Vorlagen seien hoch an der Zeit, seien doch Hinweise auf Missstände schon seit mehr als einem Jahr bekannt gewesen. An der Vorlage sei zu kritisieren, dass der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit nicht berücksichtigt wurde. Ungeachtet der Tatsache, dass es bei diesen Vorlagen einige Details zu bemängeln gebe, werde seine Fraktion ihnen zustimmen.
Gegen die beiden Vorlagen wird kein Einspruch erhoben.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN SCHUTZ VON KINDERN UND DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER INTERNATIONALEN ADOPTION SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Berichterstatter: Bundesrat Dr. LUDWIG (SP)
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Bundesrätin PÜHRINGER (VP) erklärt, man habe sich bei diesem Übereinkommen von dem Gedanken an das Wohlergehen der Kinder leiten lassen, um Glück und Geborgenheit von Kindern möglichst umfassend gewährleisten zu können. Dieses Übereinkommen solle nun klare Massgaben bei Adoptionen schaffen, sodass allfälliger Missbrauch hintangehalten werden könne.
Bundesrat RAUCHENBERGER (SP) schliesst sich vollinhaltlich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und ergänzt, die österreichische Rechtsordnung entspreche dem Übereinkommen voll und ganz, weshalb seine Fraktion diesem Beschluss die Zustimmung gebe.
Bundesrätin MÜHLWERTH (F) begrüsst das gegenständliche internationale Übereinkommen und signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion, dabei grundsätzliche Überlegungen zum Aspekt Adoption anschliessend.
Bundesrat PRÄHAUSER (SP) lenkt die Aufmerksamkeit der Debatte auf die Probleme, denen sich Paare ausgesetzt sähen, deren Kinderwunsch auf natürlichem Wege unerwünscht bleibt. Die Kriterien für eine Adoption seien gemeinhin nicht leicht zu erfüllen, es müssten jedoch auch alle sozialen Aspekte erfüllt sein, um ein sorgloses Heranwachsen von Adoptivkindern zu erzielen. Die Politik habe dafür zu sorgen, dass in diesem Zusammenhang der richtige Weg gefunden werde. Der Redner schliesst mit einer Würdigung des ausscheidenden Bundesrates Andreas Eisl.
Bundesrat RAM (F) unterstreicht, dass seine Fraktion diesem Übereinkommen die Zustimmung nicht versagen werde, wobei er hofft, dass durch dieses Abkommen ermöglicht werde, werdenden Müttern tatsächlich eine Alternative zur Abtreibung zu bieten.
Gegen die Vorlage wird kein Einspruch erhoben.
INSOLVENZVERWALTER-ENTLOHNUNGSGESETZ * ÄNDERUNG DES FIRMENBUCHGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat Dr. LUDWIG (SP)
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Bundesrat WEILHARTER (F) zeigt sich mit dem IVEG wenig zufrieden, entspreche die Vorlage doch nicht wirklich einer zeitgemässen Form. Hier tue sich ein Spannungsfeld auf, wodurch einige schwarze Schafe mit dieser neuen Vorlage Missbrauch betreiben könnten. Ebensowenig stimme seine Fraktion dem Firmenbuchgesetz zu.
Bundesrat LEDOLTER (VP) begrüsst das IVEG als einheitlich, zeitgemäss und leistungsorientiert, wobei die Wirtschaftsfreundlichkeit dieser neuen Regelung hervorzuheben sei. Ähnlich positiv äussert er sich zum Firmenbuchgesetz. Generell solle man die Wirtschaft wirtschaften lassen, dann werde es weniger Insolvenzen und Ausgleiche geben.
Bundesrat RAUCHENBERGER (SP) erinnert an die Genese der Vorlagen und daran, dass es sich hiebei um den bislang letzten Baustein in einer Neufassung des Insolvenzrechtes handle, um sodann, wie sein Vorredner, die Vorzüge des neuen IVEG herauszustreichen. Generell beinhalteten beide Vorlagen notwendige Änderungen, weshalb seine Fraktion diesen zustimme.
Kein Einspruch.
ABKOMMEN MIT DER SLOWAKEI BETREFFEND ÄNDERUNG DES ABKOMMENS ÜBER DIE REGELUNG DES GRENZÜBERGANGES DER EISENBAHNEN VOM 22. SEPTEMBER 1962 IN DER FASSUNG DES ABKOMMENS VOM 3. JÄNNER 1967 UND DES NOTENWECHSELS VOM 22. DEZEMBER 1993 UND VOM 14. JÄNNER 1994
Berichterstatter: Bundesrat D´ARON (F)
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Bundesrat GSTÖTTNER (SP) verweist darauf, dass die historische Verbindung zwischen Wien und Bratislava durch die Grenzöffnung nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wieder an Bedeutung gewonnen habe, weshalb sich dieses Abkommen als sinnstiftend erweisen werde, bringe es doch eine nennenswerte Fahrzeitverkürzung.
Bundesrat Mag. HIMMER (VP) pflichtet seinem Vorredner voll inhaltlich bei und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zu.
Bundesrat WINDHOLZ (F) erklärt, auch seine Fraktion werde dieser längst nötigen Massnahme die Zustimmung nicht versagen.
Gegen den Beschluss des Nationalrats wird kein Einspruch erhoben.
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUND UND DEM LAND BURGENLAND ZUR ERHALTUNG UND WEITERENTWICKLUNG DES NATIONALPARKS NEUSIEDLER SEE-SEEWINKEL
Berichterstatter: Bundesrat MEIER (SP)
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Bundesrat Dr. LINZER (VP) verweist eingangs auf eine literarische Behandlung des Burgenlandes, in welcher der Neusiedler See eine „kleine Unendlichkeit“ benannt werde. Dieser habe für die Region eine enorme ökologische Bedeutung, weshalb es das Burgenland mit Stolz erfülle, dieses Biotop sein eigen nennen zu können. Die einzigartige Flora und Fauna müsse im Sinne des Naturschutzes erhalten bleiben, dazu diene die Errichtung des Nationalparks.
Bundesrat PAYER (SP) zeigt sich erfreut über die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Weiterentwicklung und Erhaltung des besagten Naturschutzparkes, wobei es umso erfreulicher sei, dass eine einstimmige Zurkenntnisnahme dieses Vertragswerkes zu erwarten stehe.
Bundesrat RAM (F) sagt, auch er gehöre zu jenen, die den Nationalpark gerne aufsuchen, einen einzigartigen Ort, dessen Schutz von enormer Wichtigkeit sei, weshalb auch seine Fraktion dieser Vorlage zustimme.
Bundesrat SCHAUFLER (VP) nennt den Neusiedler See ein einmaliges Kleinod, weshalb es umso erfreulicher sei, dass in der Frage seiner Erhaltung alle Fraktionen eines Sinnes seien.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) meint, man brauche Nationalparks, damit Igel und andere Tiere nicht davon abgehalten werden müssten, Strassen zu überqueren. Zum vorliegenden Gesetz merkt er an, er habe Zweifel, dass die Vorgaben der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung der Grund dafür seien, warum der wissenschaftliche Beirat von 16 auf 8 Personen halbiert werde. Dennoch kündigt er die Zustimmung zur Vorlage an.
Kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES MONTREALER PROTOKOLLS ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN
Berichterstatter: Bundesrat HAGER (SP)
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Bundesrat RODEK (VP) erläutert die Ziele einiger internationaler Umwelt-Übereinkommen und weist darauf hin, dass die klimarelevanten Gase bis zum Jahr 2010 um 5,2 % reduziert werden sollen. Österreich habe sich sogar bereit erklärt, die sechs für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gase um 8 % zu senken, und sei auf dem besten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Bezüglich des heutigen Beschlusses führt Rodek aus, bedauerlicherweise habe nach dem Verbot der ozonabbauenden Substanzen wie FCKW der Schwarzhandel zugenommen. Mit der Änderung des Montrealer Protokolls werde nun der Handel mit ozonabbauenden Substanzen verboten.
Bundesrat MEIER (SP) skizziert, das vorliegenden Übereinkommen sehe verstärkt Regelungen und Kontrollen vor, um Praktiken zur Umgehung des Montrealer Protokolls entgegenzutreten. Österreich hat seiner Ansicht nach bei der Einhaltung des Montrealer Protokolls "eine reine Weste".
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) erklärt, seine Fraktion stimme dem Übereinkommen gerne zu, weil dieses notwendig sei. Er kritisiert aber, dass immer wieder hochgesteckte Ziele gesetzt würden, wo von vornherein absehbar sei, dass sich die Industrie nicht daran halten werde.
Kein Einspruch. (Schluss)