Parlamentskorrespondenz Nr. 199 vom 22.04.1999
NATIONALRAT: ABGEORDNETE ANALYSIEREN AGENDA 2000 IM DETAIL
Wien (PK) – Die heutige Sitzung des Nationalrates steht zunächst im Zeichen des 50. Jahrestages der Gründung des Europarates, den Nationalratspräsident Dr. Heinz FISCHER in seiner Ansprache als „Schule, Motor und Hüter der Demokratie“ würdigt. Danach setzen sich die Abgeordneten anhand von Erklärungen der Minister Edlinger und Mag. Molterer mit den Auswirkungen der Agenda 2000 auf die österreichischen Finanzen und die Landwirtschaft auseinander. Gleichzeitig stehen agrarpolitische Initiativen der Opposition und eine Ausschussentschliessung zur Kennzeichnung von Eiern aus verschiedenen Haltungsformen zur Debatte.
Erste Lesungen gelten SPÖ-Anträgen mit Änderungsvorschlägen für das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Mutterschutzgesetz sowie einer Initiative der Grünen auf Änderung des Arbeiterkammergesetzes.
Schliesslich bilden der erste Bericht der Gentechnikkommission und diesbezügliche Oppositionsanträge, Bürgerinitiativen sowie eine Petition die Grundlagen für eine umfassende Plenardebatte zum Thema Gentechnologie.
Eingangs der Sitzung richtet Präsident Dr. FISCHER an den Abgeordneten Ing. Meischberger das öffentliche Ersuchen, zur Angelobung zu erscheinen. Auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. KHOL (VP) teilt Fischer mit, dass in der Parlamentsdirektion der gültige Wahlschein vorliegt. Bis jetzt sei noch keine Verzichtserklärung Meischbergers eingelangt.
Dann teilt Nationalratspräsident Dr. FISCHER mit, dass um 15 Uhr zwei Kurze Debatten über die Anfragebeantwortung 5440/AB des Innenministers betreffend Verhängung der Schubhaft über Jugendliche - Innenminister) sowie über 5475/AB des Bundeskanzlers zum Export von Alt- und Gebrauchtwaffen stattfinden werden. Hierauf folgt eine Fristsetzungsdebatte über F-Antrag 1024/A(E) betreffend „Schutzgeldzahlungen“ im Bereich der Wirtschaftskammer Österreich. Dazu wollen die Freiheitlichen dem Wirtschaftsausschuss eine Frist bis 18. Mai 1999 setzen.
50 JAHRE EUROPARAT – SCHULE, MOTOR UND HÜTER DER DEMOKRATIE
Anfang Mai 1949 ist der Vertrag zur Bildung des Europarates von zehn europäischen Staaten unterzeichnet worden, ruft Nationalratspräsident Dr. FISCHER in Erinnerung. Da der Europarat in wenigen Tagen seinen 50. Geburtstag feiert, sind die Mitglieder der Präsidialsitzung übereingekommen, diesen Jahrestag auch im österreichischen Nationalrat in geeigneter Weise zu berücksichtigen und zu würdigen. Dies umso mehr, als Österreich bereits am 16. April 1956 dem Europarat beigetreten ist und sich seither als aktives, engagiertes und wertvolles Mitglied erwiesen hat. Die Fraktionen des Parlaments sollen heute die Möglichkeit haben, aus ihrer Perspektive die Tätigkeit des Europarates zu beleuchten, erklärt Fischer. Er sei überzeugt davon, dass der gemeinsamer Nenner dieser Beurteilungen dahingehend zusammengefasst werden könne, dass der Europarat eine Schule, ein Motor und ein Hüter der Demokratie ist.
Nach Ansicht des Abgeordneten SCHIEDER (SP) leiste der Europarat wichtige Arbeit vor allem in folgenden Bereichen: Demokratie und Menschenrechte, sozialer Zusammenhalt, Sicherheit der Bürger, demokratische Werte und kulturelle Vielfalt, Umwelt- und Flüchtlingspolitik sowie Medien. Nach dem Ende des Kalten Krieges müsse man den Mut aufbringen, die Vorstellungen von Europa wieder so breit zu fassen und so stark einigend zu sehen wie zum Gründungszeitpunkt. Die Europäische Union habe eine neue Dynamik gebracht, aber dies dürfe nicht dazu führen, dass andere wichtige Institutionen in den Schatten gestellt werden. Da der Europarat sicher noch lange dringend gebraucht wird, müsse er rasch reformiert werden, fordert Schieder. Dazu gehöre u.a. eine bessere Überwachung und Beobachtung der Mitgliedsländer, die Einräumung einer Haushaltsautonomie für die parlamentarische Versammlung und eine Stärkung der Rolle des Generalsekretärs.
Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) kommt zunächst auf die Tragödie im Kosovo zu sprechen, die seiner Auffassung nach die Notwendigkeit der vollständigen Realisierung der dem Europarat zugrundeliegenden Vision eines friedlichen und durch die gemeinsamen Werte geeinten Europas beweist. 1949 hat der Europarat mit 10 Mitgliedsländern begonnen und in wenigen Tagen werden es - mit dem Beitritt Georgiens - bereits 41 Staaten sein. Der Europarat habe in den letzten 50 Jahren schon sehr viel erreicht, betont Schwimmer, wobei die grösste Errungenschaft wohl die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt. Es sei daher bedauerlich, dass der Europarat trotz seiner wichtigen Aufgaben etwas in den Hintergrund getreten ist. Um sichtbarer und effizienter zu werden, muss der Europarat nach mehr praktischen Ergebnissen trachten, die von den Bürgern der Mitgliedsländer wahrgenommen werden, und enger mit der EU und der OSZE kooperieren, schlägt der Redner vor.
Es sei von bleibender historischer Bedeutung, dass nach zwei Weltkriegen, die beide ihren Ausgang in Europa genommen haben, mit dem Europarat eine Institution geschaffen wurde, die die Zusammenarbeit zwischen den Staaten gefördert und vorangetrieben hat, betont Abgeordneter Dkfm. BAUER (F). Kritisch merkt der Redner jedoch an, dass der Europarat seiner Meinung nach schwerfällig und zahnlos ist und ein "beträchtliches Demokratiedefizit" hat, weil die Minister und die Botschafter "das Sagen haben". Zudem werde in 200 Ausschüssen zwar viel bedrucktes Papier produziert, ohne letztlich etwas zu bewirken.
Abgeordneter MOSER (L) weist auf die zahlreiches Verdienste des Europarates hin und nennt u.a. die Europäische Menschenrechtskonvention, das Protokoll betreffend Abschaffung der Todesstrafe sowie das Übereinkommen zur Vermeidung von Folter. Der Europarat leiste zudem eine unschätzbare Aufgabe im Bereich der Entwicklung der Demokratie in Osteuropa. Moser macht jedoch darauf aufmerksam, dass in der letzten Zeit eine Entwicklung eingeleitet wurde, auch Staaten in den Europarat aufzunehmen, die noch nicht alle Kriterien der Demokratie und Menschenrechte voll erfüllen, wodurch die Wertestandards verwässert würden. In der Ukraine z.B. werde die Todesstrafe weiterhin vollstreckt und in Kroatien gibt es Probleme mit den Minderheitenrechten und der Pressefreiheit, zeigt Moser auf.
Die Gründerväter des Europarates hatten die Vision eines gemeinsamen Europas ohne Krieg, eines Europas der Vielfalt und der Toleranz, das die Minderheitenrechte schützt, erinnert Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G). Gerade für kleine Staaten habe der Europarat eine grosse Relevanz, stellt Langthaler fest, und er zeige zudem auf, dass Europa mehr ist als die 15 Mitgliedstaaten der Union. Für bedeutsam hält Langthaler auch, dass den NGOs im Rahmen eines konsultativen Status eine Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt wurde. Für die Zukunft würde sie sich einen Ausbau des Monitorings und der Kontrolle wünschen.
ERKLÄRUNGEN DES FINANZMINISTERS ZUM THEMA "ERGEBNISSE DES ECOFIN VOM 15. MÄRZ 1999 UND DES EUROPÄISCHEN RATES VON BERLIN VOM 25. MÄRZ 1999" UND DES BUNDESMINISTERS FÜR LAND‑ UND FORSTWIRTSCHAFT ZUM THEMA "ERGEBNISSE DES RATES LANDWIRTSCHAFT VOM 11. MÄRZ 1999 UND DES EUROPÄISCHEN RATES VON BERLIN VOM 26. MÄRZ 1999 ‑ BEREICH LANDWIRTSCHAFT" * F-ANTRAG 833/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES PFLANZGUTGESETZES 1997 * F-ANTRAG 834/A AUF ÄNDERUNG DES SAATGUTGESETZES 1997 * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 873/A(E) BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR ÖSTERREICHS SCHWEINEHALTER * VP-SP-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG BETREFFEND DIE KENNZEICHNUNG VON EIERN AUS VERSCHIEDENEN HALTUNGSFORMEN * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE 897/A(E) UND 899/A(E) ZUR KONZEPTION DES ÖPUL 2000 * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE 898/A(E) BETREFFEND VERZICHT AUF GENTECHNISCH VERÄNDERTES SAATGUT UND GENTECH‑FUTTERMITTEL FÜR ALLE ÖPUL‑BETRIEBE * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 900/A(E) ZUR SICHERUNG DES WALDES ALS ERHOLUNGSGEBIET * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 946/A(E) BETREFFEND PLANUNG, ERRICHTUNG UND FINANZIERUNG VON FISCHAUFSTIEGSHILFEN BEI BESTEHENDEN FLUSSKRAFTWERKEN
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Finanzminister EDLINGER unterstreicht, mit der Einigung zur Agenda 2000 beim Gipfel in Berlin Ende März habe die EU einmal mehr ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Das Ergebnis sei aus Sicht des österreichischen Budgets erfreulich, weil nicht nur eine deutliche Verbesserung der Nettozahlerposition Österreichs erreicht werden konnte, sondern es auch gelungen sei, den Grundsatz der Haushaltsdisziplin auf Gemeinschaftsebene stärker zu verankern. Darüber hinaus habe man mit der Agenda 2000 den notwendigen finanziellen Spielraum für die geplante Erweiterung der EU im nächsten Jahrzehnt geschaffen.
Edlinger glaubt, dass das Ergebnis nicht zuletzt deswegen für Österreich so positiv ausgefallen ist, weil es von Beginn an einerseits seine Nettozahlerposition betont hat, ohne aber andererseits seine solidarische Haltung gegenüber der EU zu vernachlässigen. "Wir haben für diesen Erfolg hart gearbeitet", sagt der Minister und in der Vorbereitungsphase nicht nur die finanzielle Ausgangsposition Österreichs, sondern auch jene der anderen EU-Staaten gründlich analysiert. Im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs sei das letztendlich realisierte Konzept der realen Ausgabenstabilisierung federführend entwickelt worden.
Konkret werden Edlinger zufolge die EU-Beitragszahlungen Österreichs bis zum Jahr 2006 sukzessive von 0,43 % des BIP 1999 auf 0,31 % des BIP 2006 gesenkt. Dabei kommen die wesentlichen Einsparungen ab dem Jahr 2002 zum Tragen, weil dann die Änderung des Eigenmittelsystems in Kraft tritt. Insgesamt beträgt die Ersparnis für Österreich im Zeitraum 2000 bis 2006 13,6 Mrd. S; im letzten Jahr, wo die Reform voll in Kraft tritt, sind es allein 4 Mrd. S. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission betrage die Ersparnis, so Edlinger, sogar 17 Mrd. S.
Obwohl die Fördergebiete im Rahmen der Strukturpolitik der EU gestrafft werden, erhält Österreich nach Auskunft des Finanzministers im Geltungszeitraum der Agenda 2000 aus diesem Topf nicht weniger Mittel als bisher, da die EU die besondere Position der östlichen Grenzregionen Österreichs anerkannt habe. Insgesamt 22 Mrd. Euro werden laut Edlinger für die Heranführung der EU-Beitrittskandidaten an die Wirtschaftskraft der EU und zur Beschleunigung der Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes durch diese Länder zur Verfügung gestellt. Er hält diese Investitionen für sinnvoll, um die Wohlstandsgrenze zwischen Ost und West zu verringern und so auch den Migrationsdruck zu reduzieren.
Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER erklärt, Kernpunkt der Agenda 2000 sei die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Frage sei sehr emotionell diskutiert worden, weil es dabei um die Grundlage eines ganzen Wirtschaftssektors gehe. Als Ausgangspunkt für die Verhandlungen habe das europäische Modell der Landwirtschaft, das 1997 beschlossen wurde und auf die Aufrechterhaltung einer multifunktionellen, flächendeckenden, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft ausgerichtet ist, gedient.
Die Reformvorschläge der Europäischen Kommission zielten Molterer zufolge darauf ab, die Förderung der Landwirtschaft auf zwei Säulen zu stellen: die Marktordnungen einerseits und eine integrierte Politik für den ländlichen Raum andererseits. Österreich habe die Etablierung und den Ausbau der zweiten Säule begrüsst, hinsichtlich der Marktordnungsvorschläge aber eine differenzierte Position eingenommen und klargemacht, dass diese nicht den Vorstellungen der österreichischen Landwirtschaft entsprechen. Konkret sei es ihm bei den Verhandlungen darum gegangen, die integrierte Politik für den ländlichen Raum ausser Streit zu stellen, die Marktordnungsvorschläge verträglicher zu gestalten und in manchen Punkten österreichische Sonderwünsche durchzusetzen.
Im Hinblick auf diese Aspekte beurteilt Molterer das Ergebnis für Österreich positiv. Der Ausbau der Ländlichen Entwicklung ermögliche die Auszahlung von Sockelbeträgen für Betriebe in benachteiligten Gebieten, den Ausbau der Umweltförderungen, die Beseitigung der Diskriminierung von Nebenerwerbsbauern bei Investitionsförderungen und die Ausweitung der forstlichen Förderung. Darüber hinaus sei die Ländliche Entwicklung ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft des ländliches Raumes, weil sie eine verstärkte Kooperation zwischen Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft sowie zwischen Landwirtschaft und Tourismus ermögliche.
Bei der Marktordnung konnte Österreich nach Auskunft von Molterer erreichen, dass die Milchquote bis zum Jahr 2006 verlängert wird und die Änderung der Milchmarktordnung erst im Jahr 2005 und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ab dem Jahr 2000 in Kraft tritt. Im Rindersektor würden die Interventionspreise nur um 20 % und nicht um 30 % abgesenkt, bei den Ackerkulturen gebe es eine Kürzung um 15 % statt um 20 %. Zudem würden die Flächenstillegungsprämien als mengensteuerndes Element beibehalten, die Tierhaltungsprämien aufgestockt und Österreich eine Sonderförderung für Kalbinnen ermöglicht. Bedauert wird vom Landwirtschaftsminister allerdings, dass keine spezielle Förderung für nachwachsende Rohstoffe erreicht werden konnte. Insgesamt glaubt Molterer, dass die Agenda 2000 der österreichischen Landwirtschaft Sicherheit und Perspektiven für die nächsten Jahre bietet.
Von ebenso grosser Bedeutung für die europäische Landwirtschaft wie die Agenda 2000 sind nach Auffassung des Landwirtschaftsministers die WTO-Verhandlungen. Er meint, die Agenda 2000 biete eine gute Grundlage für eine gemeinsame Position Europas. Allgemein unterstreicht der Minister, die Agenda 2000 dürfe nicht nur unter dem Blickwinkel von Zahlen und Prozenten gesehen, sondern müsse auch als Beitrag zum weiteren Ausbau des friedens- und sicherheitspolitischen Konzepts Europa verstanden werden.
Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) beklagt die seiner Meinung nach einseitige Darstellung der Ergebnisse der Agenda 2000 durch Finanzminister Edlinger. Es habe nicht nur Erfolge für Österreich gegeben, sagt er, in manchen Bereichen musste man zu Lasten der österreichischen Steuerzahler auch nachgeben. So relativiert der Abgeordnete die Österreich zuerkannte Grenzlandförderung von 4,8 Mrd. S bis zum Jahr 2006 und führt an, dass sowohl die Region Lissabon als auch Irland für ein Sonderprogramm 6,8 Mrd. S erhielten und Schottland 4 Mrd. S für seine Hochländer bekomme.
Der Finanzminister habe darüber hinaus kein Wort über die vorgesehene Aufstockung des Kohäsionsfonds verloren, kritisiert Trattner. Er erinnert daran, dass der Kohäsionsfonds seinerzeit eingerichtet wurde, um die wirtschaftsschwachen Länder der EU wie Portugal, Spanien, Irland oder Griechenland an die anderen EU-Staaten heranzuführen. Da drei dieser Staaten nunmehr an der gemeinsamen Währung teilnehmen, wäre eine weitere Förderung unter diesem Titel aber nicht mehr erforderlich. Ungeklärt habe Edlinger auch die Frage gelassen, inwieweit der österreichische Steuerzahler für die 56 Mrd. S "Korruptionsskandalgelder" aufkommen müsse.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) erklärt, der Beschluss der Agenda 2000 bedeute, dass die Interventionspreise und die Exportstützungen für Rindfleisch, Getreide und ab dem Jahr 2005 auch für Milch reduziert, gleichzeitig aber die Flächen- und Tierprämien erhöht würden. Er befürchtet, dass die Absenkung der Interventionspreise und der Exportstützungen auch zu einem Sinken der Marktpreise führen wird, und gibt zu bedenken, dass die österreichische Landwirtschaft den EU-Markt brauche und auf Exporte angewiesen sei, da die Produktion sowohl bei Rindfleisch als auch bei Milchprodukten und bei Getreide über den österreichischen Eigenbedarf hinausgehe.
Österreich hat Schwarzenberger zufolge Wettbewerbsnachteile im europäischen Binnenmarkt, weil die Umweltschutz- und die Tierschutzstandards hierzulande höher als in anderen Ländern seien und die Landwirtschaft ausserdem kleinbetrieblich strukturiert sei. Daher wären auch österreichische Antworten auf die Agenda 2000 gefordert. In diesem Sinn zeigt er sich erfreut, dass die EU nunmehr einen Ausbau der Umweltförderungen und die Einführung eines Sockelbetrages für die Bergbauernförderung erlaube, ersucht aber gleichzeitig den Finanzminister, einen Teil der eingesparten EU-Beitragszahlungen zur Aufstockung der nationalen Agrarförderungen zu verwenden. Positiv bewertet er auch die für Österreich durchgesetzten spezifischen Förderungen wie die Extensivierungsprämie für Milchkühe in Berggebieten und die Kalbinnenprämie.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) ortet einen Widerspruch zwischen der von den Ministern behaupteten „Ausserstreitstellung“ einerseits und den in Brüssel demonstrierenden Bauern andererseits. Die Landwirtschaftsfrage werde durch die Osterweiterung sogar noch verschärft, wenn man nicht jetzt schon klar Position beziehe. Ihre Fraktion trete für den Erhalt der kleinen Strukturen ein, um verwaiste Landschaften in Europa zu vermeiden. Dazu müsse aber das derzeitige System nachhaltig geändert werden.
Man solle Kreativität in Europa fördern und Existenzen nicht gefährden. Unternehmerisches Risiko sollte minimiert werden, wodurch Arbeitsplätze gesichert würden. Abschliessend plädiert die Rednerin für einen Marshall-Plan für den Balkan, um nach der Befriedung eine Demokratisierung und Stabilisierung der Region zu gewährleisten.
Abgeordneter Dr. NOWOTNY (SP) urgiert eine europapolitische Grundsatzdebatte, die auch von diesem Haus einmal im breiten Rahmen geführt werden sollte. Der Berliner Gipfel sei aus finanzpolitischer Sicht ein Erfolg gewesen und bringe auch eine finanzielle Entlastung für Österreich. Es stelle sich aber die Frage, ob Europa nach dem Berliner Gipfel für die Zukunft gerüstet ist. Zwei Punkte stünden dabei im Mittelpunkt: die Beschäftigung und die Erweiterung.
Nötig sei eine Anhebung der privaten und öffentlichen Investitionen sowie eine Ermutigung des privaten Konsums, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU weiterhin hochzuhalten. Der Faktor Arbeit müsse im Sinne einer gerechteren Verteilung der steuerlichen Belastung im Rahmen einer Steuerharmonisierung entlastet werden. Erforderlich sei aber auch eine zeitgemässe Institutionenreform der EU, so Nowotny abschliessend.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hält fest, es gebe kaum ein europäisches Land, in dem die Vermögensbesteuerung so gering sei wie in Österreich, wie gleichzeitig das Fehlen einer grossen europapolitischen Vision konstatiert werden müsse. Auch stelle sich die Frage, wofür Geld investiert werde. Es müsse darüber debattiert werden, wohin das Geld fliesst: “Fliesst es in den Frieden oder in den Krieg?“
Ohne einen stabilen Frieden werden alle Debatten über Landwirtschaft nachrangig sein, warnt Petrovic, die darauf hinweist, es seien seitens der Nato im Kosovo auch Atomwaffen eingesetzt worden, was die dortige Landwirtschaft auf längere Sicht verunmögliche. Zuerst einmal brauche Europa den Frieden, weshalb dieser Konflikt dringend politisch gelöst werden müsse.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) zeigt sich betroffen über den Konflikt im Kosovo, meint aber, man solle die heutige Debatte über die Agenda 2000 nicht durch eine Atomdiskussion überlagern. Für ihn sei der Berliner Gipfel ein Erfolg für den österreichischen Steuerzahler, für die Bewohner der Grenzregionen und für die Bauern. Für die Zukunft müsse man sich überlegen, wie man verhindern könne, dass „der ländliche Raum unter die Räder kommt“, meint Stummvoll, der entsprechende Szenarien zur Erhaltung der ländlichen Struktur einreferiert. Das Ergebnis der Agenda 2000 sei eine konstruktive Basis für solche Strategien, schliesst der Redner.
Abgeordnete AUMAYR (F) relativiert den Erfolgsgehalt des Berliner Gipfels für Österreich, vor allem, wenn man diesen mit dem Erfolg anderer Staaten vergleiche. Irland und Schottland etwa hätten von den Beschlüssen wesentlich mehr profitiert als Österreich, selbst die Niederlande und Portugal könnten ein besseres Ergebnis vorweisen. Die Last für die Osterweiterung dürften nicht die Bauern allein tragen, noch dazu, wo diese gegen den Willen der Bauern durchgeführt werde. In diesem Sinn bringt Aumayr Entschliessungsanträge betreffend verbilligter Dieseltreibstoff für die Bauern respektive eine AMA-Novelle ein.
Abgeordneter GRADWOHL (SP) bezeichnet die Agenda 2000 als ein „Reform- und Sicherheitspaket“. Die Entwicklung des ländlichen Raumes beginne bei der Struktur und ende beim Gewerbebetrieb, weshalb es gelte, diesen nachhaltig zu sichern. Das Reformpaket Agenda 2000 hätte in dieser Hinsicht ein wenig engagierter sein können, doch sei er überzeugt, dass die dazu zu erlassenden Verordnungen dieser Aufgabe gerecht werden.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) sagt, man dürfe nicht erwarten, dass die Bauern die gesamten Kosten für die Ostintegration übernehmen könnten. Hier müssten die richtigen Relationen gewahrt werden. Auch in puncto Betrugsbekämpfung bestehe Handlungsbedarf. Schliesslich fordert Barmüller eine transparente Regelung der Gentechnik und bringt einen Entschliessungsantrag betreffend Kennzeichnung aller Haltungsformen von in Verkehr gebrachten Eiern auch auf europäischer Ebene ein.
Abgeordnete HORNGACHER (VP) dankt Landwirtschaftsminister Molterer für seine Bemühungen auf EU-Ebene und spricht von einem erfreulichen Ergebnis für die Bauern. Beispielsweise könne durch die Einführung eines Sockelbetrages für Bergbauern die Existenz der kleinstrukturierten Betriebe gesichert werden, zeigt sich die Rednerin erfreut. Für wesentlich hält Horngacher auch die Erhaltung der Milchquote und die Abschaffung der Herodes-Prämie. Ablehnend steht sie den Vorschlägen der Liberalen gegenüber, die ihrer Ansicht nach dazu führen würden, dass der Bauer zum Sozialhilfeempfänger wird.
Nach Auffassung der Abgeordneten Mag. KAMMERLANDER (G) wurden die ursprünglichen Ziele der Agenda 2000 nicht erreicht. Weder wurden entscheidende Weichenstellungen in Richtung Osterweiterung vorgenommen, noch habe man die Strukturfonds einer echten Reform unterzogen, kritisiert sie. Zudem versuche man, das bisher schon bestehende Interreg-Programm als Grenzlandförderung zu verkaufen. Es wäre dringend notwendig, eine grundsätzliche Debatte darüber zu führen, welchen Sinn es hat, quantitative Kriterien in den Vordergrund zu stellen und ob es richtig sei, den europäischen Agrarbereich an die globalen Märkte anzupassen zu wollen. Aus der Sicht der Grünen ist es erforderlich, eine soziale Staffelung vorzunehmen, den Beschäftigungsaspekt bei den Förderungen stärker zu berücksichtigen und sich vermehrt für die Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen.
Abgeordneter Dr. CAP (SP) unterstreicht, dass die Probleme im Agrarbereich alle angehen, da auch jene Wirtschaftsbereiche davon betroffen sind, die ausserhalb der Landwirtschaft angesiedelt sind. Er sei davon überzeugt, dass die Minister Edlinger und Molterer sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten wirklich bemüht haben, für die Bauern das Beste herauszuholen. Aber wenn 48 % des EU-Budgets für die Landwirtschaft aufgewendet werden, dann ist die Frage berechtigt, wohin die Entwicklung in Österreich und Europa gehen soll. Veränderungen sind sicher notwendig, denn Europa könne keine Einrichtung werden, die nur Agrarsubventionen verteilt, gibt Cap zu bedenken.
Angesichts der Aussage des Abgeordneten Nowotny, dass die steuerliche Belastung der Humanressourcen zu hoch sei, müsse man sich fragen, warum die sozialdemokratischen Finanzminister nicht schon längst etwas unternommen haben, merkt Abgeordneter BÖHACKER (F) an. Kritisch setzt er sich auch damit auseinander, dass es nicht gelungen sei, die Steuerpolitik in der EU zu harmonisieren. Koordinierungsbedarf herrsche bei der Kapital-, der Unternehmens-, und der Energiebesteuerung sowie bei der Umsatzsteuer, wobei vom Bestimmungslandprinzip auf das Ursprungslandprinzip übergegangen werden müsste.
Finanzminister EDLINGER hält seinem Vorredner entgegen, dass es aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nicht einfach sei, in diesen Fragen einen Konsens zu finden. Es sei daher wichtig, einen Kompromiss einzugehen, wenn man davon überzeugt ist, dass es in die richtige Richtung gehe. Gerade in der Frage der Steuerharmonisierung sei Österreich sehr aktiv gewesen und habe dieses Thema während der EU-Präsidentschaft aktualisiert, betont der Minister. Weiters sei er stolz darauf, an der gemeinsamen europäischen Währung mitgewirkt zu haben. Der Euro sei aber nicht das Ziel, sondern ein Weg, um verschiedene Probleme, wie z.B. den unredlichen Steuerwettbewerb, zu lösen, erklärt Edlinger. In diesem Zusammenhang kündigt er an, dass bis Jahresende der Abschlussbericht der Verhaltenskodexgruppe vorliegen wird.
Abgeordneter KAMPICHLER (VP) weist darauf hin, dass es eine Reihe wichtiger Massnahmen gibt, um Benachteiligungen im ländlichen Raum abzubauen, neue Wirtschaftsimpulse zu geben und Spielraum für Initiativen zu schaffen. Dadurch will man die Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Produkten erhöhen und Arbeitsplätze in der Region halten.
F-Abgeordneter KOLLER wirft der ÖVP vor, bürokratische Barrieren, wie z.B. zusätzliche steuerliche Belastungen und Hürden für Selbstvermarkter, aufzubauen. Die Österreicher werden seiner Ansicht nach getäuscht, da etwa ausländische Schweine, die bei uns geschlachtet werden, den A-Stempel erhalten. Aus diesem Grund präsentiert er einen Entschliessungsantrag, in dem eingefordert wird, diese Konsumententäuschung zu beenden.
Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER zeigt sich in Richtung der L-Abgeordneten verwundert darüber, dass das LIF die Abschaffung der Milchquote verlangt, brauchen doch die Bergbauern zur Sicherung der Produktionsmöglichkeiten Marktregulierungselemente. Auch die L-Ansichten zum Marketing, die keineswegs der Fairness im Wettbewerb entsprechen, kann der Ressortleiter nicht teilen.
Fest steht für Molterer, dass die Erweiterung der EU kommen wird. Er sieht darin eine historische Chance, Friede, Wohlstand und Stabilität noch mehr Menschen als bisher bieten zu können. An die Erweiterung sollte man aber mit der notwendigen politischen Sensibilität gehen und keinen Wert darauf legen, die „eine oder andere Stimme zu fischen“. Die Erweiterung ist laut Molterer nur dann ein Erfolg, wenn sie gut vorbereitet ist. Dazu zählen eine Vorbeitrittszeit und Übergangsmechanismen, bis die Länder die Marktfähigkeit erreicht haben, um in einen fairen Wettbewerb zu treten.
Abgeordneter GRABNER (SP) befasst sich mit dem Thema „Wald als Erholungsgebiet“ und erinnert daran, dass in den siebziger und achtziger Jahren im Forstgesetz eine Zurückdrängung des freien Wegerechtes festgeschrieben wurde. Laut einer AK-Studie sind Wanderer, Mountainbiker und Skitourengeher derzeit teilweise von der Benutzung des Waldes ausgenommen. Auch die Naturfreunde und der Alpenverein sehen die freie Begehbarkeit des Waldes gefährdet. Nicht diese Gruppen bringen den Wald in Gefahr, sondern der Überbestand an Wild, betont der Sportsprecher der SPÖ, der zugleich an die Fraktionen appelliert, die festgeschriebene Wegefreiheit kompromisslos zu verteidigen.
Abgeordneter Dr. SALZL (F) wirft der ÖVP und dem Landwirtschaftsminister vor, keine Probleme zu lösen, sondern sie „auszusitzen“. Rot und schwarz werden seiner Meinung nach immer mehr zu einer „Problemverschieberpartie“. Das gilt auch für die Frage der Kennzeichnung von Eiern aus den verschiedenen Haltungsformen.
Angesichts sinkender Einkommen der Bauern und zunehmender Verarmung der ländlichen Bevölkerung, vor allem der Frauen, treten die Freiheitlichen in einem Entschliessungsantrag für die stufenweise Beseitigung der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges ein.
Abgeordneter AUER (VP) meint, die Freiheitlichen halten Sonntagsreden vor Ort und handeln im Parlament ganz anders. So stelle die FPÖ etwa die Zuschüsse zur Hagelversicherung in Frage, wolle den Bauern die Subventionen kürzen, lehne das 30 Mill.-Paket für Schweine ab und spreche sich gegen die Imagekampagne für Rindfleisch aus. Auch bei sozialpolitischen Anliegen wenden sich die Freiheitlichen, so Auer, gegen die Landwirte.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) streicht in seiner tatsächlichen Berichtigung heraus, dass der F-Bundesparteiobmann nie für die Kürzung der Förderungen für die Landwirtschaft um 50 % eingetreten ist, Abgeordneter Dr. SALZL (F) hingegen betont in seiner tatsächlichen Berichtigung, dass er als Tierarzt niemals die Bauern im Regen stehen lasse, und Abgeordneter WENITSCH (F) gibt bekannt, dass er vor acht Jahren seinen Betrieb übernommen habe und ihn in der selben Grösse heute noch führt.
Abgeordneter Mag. GROLLITSCH (F) macht auf die Forderung der EU hinsichtlich des Zusammenschlusses fliessender und stehender Augewässer aufmerksam und erklärt, die Betreiber von Wasserkraftwerken, die sich an das Wassergesetz halten, hätten wasserökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Deshalb bedauert er es, dass sein wasserökologischer Antrag nicht behandelt wird.
Abgeordnete HAGENHOFER (SP) vermerkt vorerst stolz, dass Österreich für ausländische Investoren noch nie so attraktiv war wie heute, und meint überleitend zu landwirtschaftlichen Fragen, die Landwirtschaft habe sich nach dem Bedarf zu richten. Für Molterer muss Bauer gleich Bauer sein. Daher sollten sich die Förderungen am Arbeitskräfteeinsatz orientieren.
Abgeordnete KLEIN (F) macht auf die schwierige Lage der österreichischen Bauern nach dem EU-Beitritt aufmerksam und hebt hervor, dass auch die Weinbauern 1998 durch die Einführung der 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer Absatz- und Einkommensrückgänge hinnehmen mussten. Die Agenda 2000 wird Klein zufolge für viele kleinstrukturierte Betriebe das Todesurteil bedeuten, sollte es keine zusätzlichen Förderungsmassnahmen gebe. Sie legt daher einen Entschliessungsantrag vor, in dem die Regierung aufgefordert wird, sich in den zuständigen EU-Gremien massiv für eine Renationalisierung der Agrarpolitik bei gleichzeitiger adäquater Reduzierung der österreichischen EU-Beitragszahlungen einzusetzen.
Abgeordneter ZWEYTICK (VP) weist seine Vorrednerin darauf hin, dass die Agenda 2000, die er prinzipiell positiv bewertet, auch eine Erhöhung der Mittel für die integrierte ländliche Entwicklung beinhalte. Damit könnten benachteiligte Gebiete kultiviert und beispielsweise Terrassierungen für den Weinbau vorgenommen werden. Weiters spricht sich Zweytick gegen die Öffnung aller Forststrassen für Mountainbiker aus und erklärt, man müsse auch die Bedürfnisse des Wildes berücksichtigen.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) verweist auf die Einkommensverluste der österreichischen Bauern und konstatiert, es wäre Aufgabe der Regierungsparteien, Gegenmassnahmen zu ergreifen. Beispielsweise urgiert er Entlastungen der bäuerlichen Betriebe bei den Sozialversicherungsbeiträgen und bringt dazu einen Entschliessungsantrag ein. Demnach wird die Sozialministerin ersucht, dem Nationalrat innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, demzufolge die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern künftig an die (negative) Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft angepasst werden.
Abgeordneter AUER (VP) weist die freiheitliche Kritik an seinen Ausführungen zurück und bekräftigt seine Standpunkte in der Debatte vorgebrachten Argumente.
Abgeordneter WENITSCH (F) erklärt, er bewirtschafte seinen Betrieb selbst. Was sein eigener Vater mache, gehe von der ÖVP „niemanden etwas an“. Die Agrarpolitik der ÖVP sei wenig erfolgreich, ausserdem weist er auf das unterschiedliche Verhalten von VP-Bauernvertretern ausserhalb und innerhalb des Hauses hin. Schliesslich bringt Wenitsch einen Entschliessungsantrag betreffend Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz für Nebenerwerbsbauern ungeachtet ihrer Betriebsgrösse ein.
Abgeordneter SCHWARZBÖCK (VP) weist die Vorwürfe des Abgeordneten Wenitsch zurück und hinterfrägt seinerseits die Effizienz der freiheitlichen Agrarpolitik.
Bei der Abstimmung wird die Ausschussentschliessung zur Kennzeichnung von Eiern aus verschiedenen Haltungsformen einstimmig angenommen. Hinsichtlich der oppositionellen Anträge folgt die Mehrheit des Plenums den Empfehlungen des Landwirtschaftsausschusses, die durchwegs auf Ablehnung lauten.
Auch die im Laufe der Debatte eingebrachten Entschliessungsanträge der FPÖ („Verbilligung von Agrardiesel“, „Novelle zum AMA-Gesetz“, „stufenweise Beseitigung des fiktiven Ausgedinges“, „Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für Nebenerwerbsbauern“, „Renationalisierung der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik“, „Anpassung der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge“, „Ende der Konsumententäuschung durch A-Gütesiegel für ausländische Schweine“) und der Liberalen („Bundesgesetz zur Kennzeichnung aller Eier betreffend die Haltungsform der Legehennen“) finden keine Mehrheit.
ERSTE LESUNG VON SP-ANTRÄGEN: ÄNDERUNG DES ARBEITSVERTRAGSRECHTS‑ANPASSUNGSGESETZES (751/A) * ÄNDERUNG DES KARENZGELDGESETZES (752/A UND 753/A) * ÄNDERUNG DES MUTTERSCHUTZGESETZES 1979 (754/A UND 755/A)
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Abgeordnete Dr. HLAVAC (SP) spricht von einem breiten Bedürfnis der Frauen, Arbeit und Familie zu vereinbaren. Dies erweise sich in der Realität jedoch nach wie vor als schwierig. Daher gelte es, den Frauen geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. In der Folge erläutert die Rednerin die Intention der einzelnen Anträge, die vorrangige Bedeutung für die Frauen haben, weshalb es wichtig sei, sie ausführlich im Haus zu behandeln.
Abgeordnete BURES (SP) schliesst an ihre Fraktionskollegin an und erinnert in diesem Zusammenhang an das seinerzeitige Frauenvolksbegehren. Seitdem sei es gelungen, in einer ersten Etappe konkrete Verbesserungen herbeizuführen, weitere Schritte seien jedoch nötig, wozu die in Diskussion stehenden Anträge dienen sollen.
Auch Abgeordnete RAUCH-KALLAT (VP) erklärt, diese Anträge dienten einer verbesserten Kompatibilität von Familie und Beruf. Es sei erfreulich, dass es innerhalb der Regierung gelungen sei, für die Frauen massgebliche Verbesserungen zu intendieren. In diesem Zusammenhang sollte man nicht zwischen Frauen, die karenzgeldbezugsberechtigt sind und solchen, die es nicht sind, unterscheiden, weshalb Rauch-Kallat neuerlich die Forderung nach einem „Karenzgeld für alle“ erhebt.
Im Gegensatz zu ihren Vorrednerinnen kann Abgeordnete HALLER (F) den vorliegenden Materien wenig abgewinnen, da diese teilweise lebensfremd, teilweise wirtschaftsfeindlich, teilweise undurchführbar seien. Hier würden die falschen Antworten auf die richtigen Fragen gegeben. Ihre Fraktion hätte bessere Konzepte, zeigt sich Haller überzeugt. Die Regierungsparteien wären gut beraten, die Frauen selbst zu fragen, welche Lösungen sie bevorzugen.
Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) bezeichnet das Frauenvolksbegehren als eines der erfolgreichsten Volksbegehren in Österreich, allerdings nur was die Zahl der UnterzeichnerInnen anbelange, nicht aber was die Umsetzung der Forderungen betreffe. Sie habe grosse Sorge um die Anliegen der Frauen, wenn die grosse Koalition in dieser Form bestehen bleibe, existierten doch grundlegende ideologische Differenzen zwischen den beiden Parteien. Die heute in Diskussion stehenden Anträge seien schon zu einem früheren Zeitpunkt von Grünen und Liberalen vertreten worden, damals aber auch von der SPÖ abgelehnt worden.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) steht dem Antrag 752/A ablehnend gegenüber, da eine Zuschussverpflichtung für Männer auf Kosten der Frauen gehe und diese Massnahme seiner Auffassung nach letztendlich eine Privatisierung der Sozialpolitik darstelle. Die Zustimmung der Grünen findet hingegen der Vorschlag, die Behaltefrist nach der Karenz auf 26 Wochen auszudehnen, auch wenn es sich dabei aufgrund der verschärften Anspruchsbedingungen nur um eine reaktive Massnahme handle.
Frauen sollen nicht nur Beruf und Familie vereinbaren können, sondern auch eine echte Wahlmöglichkeit haben, unterstreicht Bundesministerin GEHRER. Was die heute zur Diskussion stehende Karenzgeldfrage angeht, so müsse die Politik entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. In diesem Bereich wurde schon vieles erreicht, erinnert Gehrer, die unter anderem auf die Familiensteuerreform, die Elternbildung, die Familienberatungsstellen, die Erhöhung des Härteausgleichs und das Karenzzeitkonto hinweist. Um eine noch bessere soziale Absicherung zu erreichen, trete sie für die Ausweitung des Karenzgeldanspruches auf alle und die Anhebung der Teilzeitbeihilfe für Selbständige und Bäuerinnen ein.
Abgeordnete BAUER (SP) befasst sich mit dem Antrag, der die Ausdehnung der Behaltefrist nach der Karenz von 4 Wochen auf 26 Wochen zum Inhalt hat. Diese Massnahme sei besonders wichtig, weil dadurch die Frauen die Möglichkeit erhalten, die Qualität ihrer Arbeit unter Beweis zu stellen und ihre Chancen wachsen, den Arbeitsplatz zu behalten.
Ziel der Frauenpolitik müsse es sein, den Frauen Hilfe anzubieten, anstatt neue Hürden aufzubauen, erklärt Abgeordnete GATTERER (VP). Deshalb lehne sie die Forderung ab, die Behaltefrist nach der Karenz auf 26 Wochen zu verlängern. Für einen grossen Fortschritt hält sie die Einführung des Karenzzeitkontos, das es beiden Partnern bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes erlaubt, die Betreuungspflichten aufzuteilen.
Abgeordneter GAUGG (F) wirft der Bundesregierung Versagen in der Sozialpolitik vor, die Frauen dazu zwingt, Arbeit für Mindestlöhne zu unattraktiven Arbeitszeiten anzunehmen. Eine gute Lösung wäre seiner Ansicht nach das freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks, das den Frauen die Wahlfreiheit garantiert.
Die vorliegenden Anträge bekräftigen das Anliegen der Sozialdemokratie, den beruflichen Wiedereinstieg für Frauen nach der Karenz zu unterstützen, hebt Abgeordnete JÄGER (SP) hervor. Es müssen Massnahmen gesetzt werden, damit in Zukunft mehr als nur ein Drittel der Arbeitnehmerinnen wieder in ihren Job zurückkehren und die niedrige Frauenbeschäftigungsquote erhöht wird.
Abgeordnete STEIBL (VP) bedauert, dass die Vorschläge der ÖVP bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bzw. des Home-Service vom Koalitionspartner abgelehnt wurden. Ausserdem sei es ungerecht, dass noch immer 11 % der Frauen kein Karenzgeld erhalten, gibt Steibl zu bedenken. Sie spricht sich für ein Karenzgeld für alle aus.
In Richtung der Abgeordneten Jäger merkt die Abgeordnete MADL (F) an, es sei nicht richtig, dass der Kinderbetreuungsscheck die Frauen zwinge, zu Hause zu bleiben. Das Gegenteil sei der Fall, betont Madl, da die Frauen dadurch eine echte Wahlfreiheit erhalten.
Bundesministerin Mag. PRAMMER macht darauf aufmerksam, dass im Vorjahr in Norwegen ein Kinderbetreuungsscheck-Modell eingeführt wurde, das zu einer reihenweisen Schliessung von Kinderbetreuungseinrichtungen geführt und die Berufschancen für Frauen, insbesondere in den ländlichen Regionen, drastisch verringert hat. Das Karenzgeld, das einen Ersatz für entfallenes Einkommen darstellt, müsse zunächst auf 6.000 S angehoben werden, fordert die Frauenministerin. Zudem sollte es einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz geben und gemeinsam mit den Sozialpartnern eine neue Arbeitsplatzbewertung vorgenommen werden.
Abgeordnete BUDER (SP) zeigt sich erfreut darüber, dass gestern die Umsetzung des Familienpakets der Bundesregierung beschlossen wurde. Damit in Zukunft mehr Männer in die Karenz gehen, brauche man sowohl Frauenförderungspläne als auch ein Umdenken bei den Unternehmen und in der Gesellschaft. Überdies tritt sie dafür ein, dass Mütter einen Karenzgeldvorschuss erhalten, wenn sie aus irgendwelchen Gründen den Namen des Vaters ihres Kindes nicht nennen können bzw. wollen.
Seit 1996 ist der zweijährige Bezug des Karenzgeldes an die Teilung der Karenzzeit zwischen Mutter und Vater geknüpft, erinnert Abgeordnete Dr. BRINEK (VP). Dies habe u.a. zur Folge gehabt, dass die Anzahl der Bezieher von Sondernotstandshilfe und Arbeitslosengeld stark gestiegen ist. Sie plädiert daher für eine Vollkarenz von zwei Jahren für alle sowie für flexiblere Verdienstmöglichkeiten.
Die vorliegenden Anträge waren die Folge der Beratungen über das Frauenvolksbegehren, da die sozialdemokratischen Abgeordneten erkennen mussten, dass die Konsensmöglichkeiten mit dem Koalitionspartner äusserst gering sind, stellt Abgeordnete SILHAVY (SP) fest. Skeptisch steht sie dem Vorschlag Bartensteins - "Karenzgeld für alle" - gegenüber, weil dadurch berufstätige Frauen benachteiligt würden.
Abgeordnete Dr. MOSER-STARRACH (VP) meint, Betreuungs- und Erziehungsarbeit sollte staatlich unterstützt werden. Karenzgeld für alle ist der erste Schritt für das langfristige Ziel des Betreuungsschecks, sagt sie. Nur dadurch könne die absolute Wahlfreiheit ermöglicht werden. Aus Studien leitet Moser ab, dass 87 % der Frauen in der ersten wichtigen Phase ihr Kind selbst betreuen wollen.
Bundesministerin Mag. PRAMMER will Karenzgeld für alle, die es brauchen. Wer erwerbstätig war und dann zu Hause bleibt und deshalb auf das Erwerbseinkommen verzichten muss, der braucht das Karenzgeld, präzisiert sie.
Die fünf Anträge werden dem Sozialausschuss zugewiesen.
ERSTE LESUNG: G-ANTRAG 1038/A AUF ÄNDERUNG DES ARBEITERKAMMERGESETZES 1992
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Abgeordneter ÖLLINGER (G) fordert vehement die Einräumung des passiven Wahlrechtes für ausländische Staatsbürger bei den Arbeiterkammerwahlen und verweist auf ein entsprechendes Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs. Österreich handelt in bezug auf die EU-Bürger vertragswidrig, stellt er fest. Eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof ist so sicher wie das Amen im Gebet, gibt sich Öllinger überzeugt.
Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) stellt klar, dass EU-Staatsbürger das passive Wahlrecht bei der Arbeiterkammerwahl haben. Bei Angehörigen von Drittstaaten ist die Frage nach Meinung Kaufmanns noch nicht ausjudiziert. Wesentlich für den Redner ist es allerdings, dass die Dienstleistungen der Arbeiterkammer auch ausländischen Arbeitskräften zur Verfügung stehen. In diesem Bereich gibt es, wie Kaufmann unterstreicht, keinerlei Diskriminierung.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) wirft den Grünen vor, sie wollten bloss provozieren und wahltaktisch agieren. Feurstein betont im übrigen den engen Zusammenhang von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft. Passives Wahlrecht ist seiner Einschätzung nach ein entscheidendes Recht von Österreicherinnen und Österreichern.
Abgeordneter GAUGG (F) äussert Bedenken gegen die Einräumung des passiven Wahlrechtes für Ausländer. Es sei problematisch, ethnische Konflikte auch im Arbeiterparlament zuzulassen. Kritik übt Gaugg an der 600.000 S-Spende der AK für den Kosovo. Hier werde der Krieg missbraucht, um aus Zwangsbeiträgen PR für die Arbeiterkammer zu betreiben, meint er.
Abgeordneter Dr. KIER (L) schliesst sich der Forderung Öllingers an und meint, dieses Thema werde den Regierungsparteien auch in der nächsten Legislaturperiode nicht erspart bleiben.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) fordert die SPÖ auf, endlich das passive Wahlrecht für Ausländer zuzulassen, und warnt die Sozialdemokraten davor, in dieser Frage der FPÖ entgegenzukommen.
Der Antrag wird dem Sozialausschuss zugewiesen.
ERSTER BERICHT DER GENTECHNIKKOMMISSION GEMÄSS GENTECHNIKGESETZ, VORGELEGT VON DER BUNDESMINISTERIN FÜR FRAUENANGELEGENHEITEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ IM EINVERNEHMEN MIT DEM BUNDESMINISTER FÜR WISSENSCHAFT UND VERKEHR * PETITION NR. 30 "DER GESETZGEBER SOLL HANDELN, BEVOR ES ZU SPÄT IST", ÜBERREICHT VON VP-ABGEORDNETER RAUCH‑KALLAT * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 186/A(E) BETREFFEND MORATORIUM FÜR FREISETZUNGSANTRÄGE VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN * F-ANTRAG 192/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES GENTECHNIKGESETZES UND DES PRODUKTHAFTUNGSGESETZES * G-ANTRÄGE 207/A UND 208/A SOWIE L-ANTRAG 452/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES GENTECHNIKGESETZES * G-ANTRAG 206/A AUF ÄNDERUNG DES LEBENSMITTELGESETZES * L-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 213/A(E) FÜR HAFTUNGSREGELN BEI FREISETZUNG GENTECHNISCH VERÄNDERTER ORGANISMEN * G-ANTRAG 399/A FÜR EIN BUNDESGESETZ, MIT DEM ARBEITEN MIT GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN, DAS FREISETZEN UND INVERKEHRBRINGEN VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN UND DIE ANWENDUNG VON GENANALYSE UND GENTHERAPIE AM MENSCHEN GEREGELT WERDEN (GENTECHNIKGESETZ - GTG) * BÜRGERINITIATIVE NR.6 "GENTECHNOLOGIE ‑ NEIN DANKE" * BÜRGERINITIATIVE NR.13 BETREFFEND "KLONIERUNGSVERBOT VON TIEREN" * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 757/A(E) BETREFFEND SCHAFFUNG EINES EIGENEN BUNDESGESETZES ZUR REGELUNG DES KLONENS BZW. KLONIERENS VON MENSCHEN UND TIEREN
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Abgeordneter Mag. HAUPT (F) kritisiert die Zusammensetzung der Gentechnik-Kommission als einseitig und als zu stark wirtschaftlich orientiert. Die Regierung habe im Bereich des Schutzes der Umwelt und der Konsumenten kläglich versagt, meint er. Alarmiert zeigt er sich auch über den Umstand, dass bereits mehr als 80 % der Lebensmittel auf gentechnisch vorbearbeitete Grundstoffe zurückgreifen. Haupt bedauert, dass das Parlament mit seinen Beschlüssen immer stärker hinter der Wissenschaft zurückhinkt. Politik und Verwaltung hätten zu zögerlich reagiert und nicht immer weise Entscheidungen getroffen, stellt Haupt kritisch fest.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) betont, die derzeitige Gesetzeslage in Sachen Gentechnik gehe umfassend auf alle Bedürfnisse ein, eine Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht notwendig. Die Rednerin sieht grosse Chancen für die Gentechnik in der Medizin, insbesondere in der Krebsforschung. Sie fordert eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Gentechnik und meint im übrigen, Österreich solle nicht Aussenseiter sein, sondern Mitstreiter auf dem Weg ins dritte Jahrtausend.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) beklagt, die wirklichen Kernpunkte der Gentechnik - Kennzeichnung und Haftungsbestimmungen - seien bis heute nicht ausreichend geregelt. Er vermisst zudem auch eine ausgewogene Zusammensetzung der wissenschaftlichen Ausschüsse und kündigt die Ablehnung des Berichtes durch seine Fraktion an.
Abgeordneter Dr. LEINER (VP) meint, Gentechnik dürfe nicht aus ihrer spezifischen Natur heraus als unethisch bewertet werden. Entscheidend sei vielmehr, wie der Mensch damit umgeht. Es wäre unethisch, die Möglichkeiten der Gentechnik in der Medizin oder bei der Verbesserung der Ernährungslage in den Entwicklungsländern nicht zu nützen, sagt er. Wichtig ist daher für Leiner eine dauernde ethische Begleitung der Gentechnik, um gefährliche Anwendungen zu verhindern.
Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) kritisiert die Zusammensetzung der Gentechnik-Kommission als zu wenig objektiv und stellt fest, die Gentechnik-Lobby habe sich durchgesetzt. Langthaler erinnert an Gefahren der Gentechnik, die jüngst in Grossbritannien festgestellt wurden, und fordert ein Moratorium für Freisetzungen. Der Gentechnikindustrie gehe es nicht um altruistische Ziele, sondern bloss um Gewinnmaximierung, kritisiert sie.
Abgeordnete REITSAMER (SP) lehnt Gentechnik nicht grundsätzlich ab, ist aber, wie sie sagt, kritisch vorsichtig. Sie plädiert für eine klare Kennzeichnung der Lebensmittel, um den Konsumenten die Entscheidung zu erleichtern. Vehement spricht sich Reitsamer gegen das Klonen von Tieren und Menschen aus.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) wirft der SPÖ vor, den Gentechnikbericht kritiklos zur Kenntnis zu nehmen und die Sorgen der Bevölkerung nicht zu berücksichtigen. Die Kennzeichnungsfrage ist überhaupt nicht geregelt, obwohl gerade dies der Wunsch der Bevölkerung war. Pumberger stellt fest, Österreich sei seit dem EU-Beitritt auf dem Gebiet der Gentechnik machtlos. Mängel sieht der Redner auch hinsichtlich der Haftungen. Er untermauert die Forderung der FPÖ nach einer nach oben hin unbegrenzten, verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung.
Zur Vorberatung des Gentechnikvolksbegehrens wurde ein besonderer Ausschuss eingesetzt, der sieben Monate unter Einbindung von 60 anerkannten Experten die Materie erörtert hat, teilt Abgeordneter SCHUSTER (VP) mit. Das Ergebnis sei nun ein Interessenausgleich zwischen ethischen und ökologischen Prinzipien, zwischen den Sorgen und Ängsten der Bürger und der Wirtschaft.
Abgeordneter Dr. SALZL (F) erinnert daran, dass 1996 erstmals Freisetzungsanträge für gentechnisch veränderten Mais und Kartoffeln gestellt wurden. Es kam dann zu einem Proteststurm innerhalb der Bevölkerung und zur Einleitung des Gentechnikvolksbegehren, das von 1,3 Mill. Menschen unterschrieben wurde. Vielen Forderungen, wie z. B. "Kein Essen aus dem Genlabor", wurde aber überhaupt nicht Rechnung getragen. Der Konsument habe ein Recht auf ehrliche Information, weshalb eine umfassende Kennzeichnung der Lebensmittel erforderlich sei.
Abgeordneter GRADWOHL (SP) erinnert daran, dass Österreich eines der strengsten Gentechnikgesetze habe und eine Vorreiterrolle in der EU einnehme. Was die Information zum Thema Gentechnik und Biotechnologie betrifft, so gebe es seit geraumer Zeit verstärkte Aufklärungsmassnahmen in den Schulen, merkt Gradwohl an.
Da das Manipulieren mit Erbsubstanz Ängste und Unsicherheiten bei den Menschen hervorrufe, verlange die Bevölkerung Richtlinien in der Gentechnologie, hält Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) fest. Die Politik müsse daher klare Antworten geben und die Chancen und Risiken bei den einzelnen Projekten genau abwägen.
Auch Abgeordneter SAUER (VP) ist der Auffassung, dass die Gentechnologie stärkste Emotionen bei den Menschen erwecke, da die Folgen oft schwer absehbar sind. Skepsis ist sicher angebracht, ohne Gentechnik könne es aber keine Fortschritte, weder in der Medizin noch in der Landwirtschaft geben.
Gerade im Bereich der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion sei die Gentechnik ein risikoträchtiges Instrument, meint Abgeordneter WENITSCH (F), denn sobald eine gentechnisch veränderte Pflanze freigesetzt werde, könne sie nicht mehr kontrolliert werden. Ausserdem brächten diese Pflanzen für die Konsumenten und die Bauern keinerlei Vorteile.
Abgeordneter Ing. KAIPEL (SP) vertritt die Auffassung, dass die Gentechnikkommission ausgewogen zusammengesetzt ist, was die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen werde. Er sehe in der Gentechnik eine grosse Chance für den Wirtschaftsstandort Österreich und eine Zukunftstechnologie, die zum Nutzen der Menschen eingesetzt werden müsse. Das Klonieren von Menschen, das heisst der Eingriff in die Keimbahn, müsse jedoch auch weiterhin verboten sein.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) hätte sich gewünscht, dass Vertreter aller Fraktionen in die Gentechnikkommission entsandt worden wären. Für bedenklich hält die Rednerin die Entwicklung, dass Unternehmen, die gentechnisch verändertes Saatgut verkaufen, auch gleich die Pestizide mitliefern. Handlungsbedarf ortet Gredler vor allem im Bereich der Haftungsregelungen.
Gentechnologie sei Chance und Risiko zugleich, unterstreicht Abgeordneter Dr. RASINGER (VP), der auf positive Entwicklungen in der Medizin hinweist.
Insbesondere im europäischen Bereich müsse für entsprechende Rahmenbedingungen gesorgt werden, konstatiert Abgeordneter Mag. MAIER (SP), wobei die Haftung der Schlüssel für jede Risikotechnologie sei. Was die Kennzeichnung angeht, so sei dies keine Frage der gesetzlichen Regelung, sondern es liege an den Unternehmen, ob sie sich an die entsprechenden Bedingungen halten.
Bundesministerin Mag. PRAMMER stellt klar, dass sie immer eine konsequente Linie vertreten und deutlich gesagt habe, dass das Gentechnikvolksbegehren nicht wortwörtlich umgesetzt werden könne. Es wurden jedoch eine Reihe von Massnahmen auf nationaler Ebene getroffen und versucht, die gentechnisch veränderten Zusatzstoffe zu kennzeichnen, obwohl es dafür noch keine Regelung in der EU gibt. Sollte bis September keine Entscheidung in der Europäischen Union gefallen sein, werde Österreich bei den Zusatzstoffen einen eigenständigen Weg beschreiten, kündigt sie an. Grundsätzlich gehe es ihr um mehr Transparenz und um eine Förderung des Dialogs der Wirtschaft und Wissenschaft mit der Bevölkerung, betont die Ressortchefin.
Bei der Abstimmung wird der Erste Bericht der Gentechnikkommission mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht des Ausschusses über die Petition Nr. 30 erzielt einstimmige, die Berichte über die beiden Bürgerinitiativen mehrheitliche Kenntnisnahme. Die zur Debatte stehenden Oppositionsanträge werden durch die Annahme jeweils negativer Ausschussberichte mehrheitlich abgelehnt.
Eine weitere Sitzung des Nationalrates (167.) dient geschäftsordnungsmässigen Zuweisungen und Mitteilungen. (Schluss)