Parlamentskorrespondenz Nr. 219 vom 04.05.1999
HAUPTAUSSCHUSS FÜR IMPORTVERBOT VON HORMONFLEISCH
Wien (PK) – Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, die von Nationalratspräsident Dr. Heinz FISCHER geleitet wurde, standen die Auseinandersetzungen zwischen der Europäischen Union und den USA zur Frage der Zulässigkeit des Importverbots für hormonbehandeltes Rindfleisch. Alle Fraktionen traten für die Aufrechterhaltung des Importverbots ein. Auch Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER sagte, für ihn habe die Aufrechterhaltung des Hormonverbots Priorität, wobei für den Fall, dass die Gesundheitsschädlichkeit nicht nachgewiesen werden könne, Handelskonzessionen, vor allem im Agrarsektor anzubieten wären. Eine dritte Option laute auf sofortige Aufhebung mit Umsetzungsfrist bei gleichzeitiger Einführung einer Kennzeichnungspflicht. In diesem Zusammenhang erinnerte der Minister an die mit 15. Mai auslaufende Frist für den Nachweis der Gesundheitsschädlichkeit von hormonbehandeltem Rindfleisch. Das aktuelle Problem bestehe in den Schwierigkeiten der Wissenschaftler, die entsprechenden Nachweise zu führen. Warnend äusserte sich der Wirtschaftsminister hinsichtlich der Folgen eines Handelskriegs zwischen den USA und der EU, die gemeinsam mehr als 50 % des Weltsozialprodukts erwirtschaften.
Nach rund einstündiger Debatte zogen die Abgeordneten Mag. HAUPT (F) und Mag. KAMMERLANDER (G) ihre Anträge zurück und einigten sich mit den Koalitionsparteien auf einen gemeinsamen Vier-Parteien-Antrag, in dem die österreichische Bundesregierung ersucht wird, auf EU-Ebene für eine Beibehaltung des Einfuhrverbotes für hormonbehandeltes Rindfleisch einzutreten. Demgegenüber blieb Abgeordnete Dr. GREDLER (L) bei ihrem – in der Abstimmung abgelehnten – Antrag auf Umwandlung des derzeitigen Importverbots für hormonbehandeltes Fleisch in ein vorläufiges Verbot, bis alle 17 zu erstellenden Studien vorliegen. Sollte sich die Hormonzugabe, wie bei Oestradiol bereits erwiesen, als gesundheitsgefährdend herausstellen, soll, so die Liberalen, das derzeitige Verbot wieder in Kraft gesetzt werden. Zudem setzte sich Gredler für eine umfassende Etikettierungs- und Kennzeichnungsregelung ein.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) unterstrich seine Auffassung, dass der Import von Hormonfleisch aus den USA wie aus anderen Ländern nicht in Frage komme, da die Gesundheitsschädlichkeit von Hormonfleisch ausreichend bewiesen sei. Im übrigen sei es Sache der USA, die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachzuweisen. Haupt hielt es für möglich, bis zum 13.5. die von der WTO verlangten Studien vorzulegen.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) beleuchtete die Hormonproblematik von zwei Seiten. Einerseits gehe es darum, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen, andererseits werfe der Einsatz von Hormonen, die das Fleischwachstum in der Tiermast um bis zu 15 % beschleunigen, Wettbewerbsprobleme auf. Überdies seien die österreichischen Rinderzüchter "gebrannte Kinder", denn obwohl in Österreich kein einziger BSE-Fall aufgetreten sei, sei der Rindfleischkonsum am Höhepunkt der BSE-Krise um bis zu 30 % zurückgegangen. Es gelte dafür zu sorgen, dass hormonbehandeltes Fleisch nicht zu den europäischen Konsumenten kommt.
Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F)sprach die Befürchtung aus, dass eine negative Entscheidung im Hormonstreit auch andere nationale Qualitätsstandards über Bord werfen würde.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) warnte vor dem erhöhten Krebsrisiko infolge des Genusses von hormonbehandeltem Fleisch und drängte darauf, die Kontrollen beim Import von US-Fleisch zu verbessern. Darüber hinaus warnte die Rednerin vor dem Einsatz von Antibiotika in der Tiermast, da sie zu Antibiotika-Resistenzen bei den Menschen und zu oft lebensgefährlicher Unwirksamkeit wichtiger Medikamente führen kann.
Abgeordneter SCHWARZBÖCK (VP) wandte sich dagegen, die Konsumenten zu verunsichern, und hielt es auch noch für verfrüht, über eine Kennzeichnungspflicht zu diskutieren, das sei nur eine defensive Massnahme für den Fall, dass das Importverbot nicht aufrecht erhalten werden könne.
Abgeordneter KOLLER (F) klagte darüber, dass die EU nicht in der Lage sei, wissenschaftliche Studien über die gesundheitlichen Risken von Hormonfleisch in der geforderten Frist vorzulegen. Für ihn kommt eine Aufhebung des Importverbots nicht in Frage.
Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) registrierte zufrieden einen Konsens aller Fraktionen in der Ablehnung hormonbehandelten Fleisches und bewertete die Hormondiskussion als einen Präzedenzfall für die Gentechnik. Sie trat für eine Offensivstrategie gegenüber der WTO ein und schlug vor, die Hormondiskussion nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch mit sozialen, politischen und kulturellen Argumenten zu führen. Es gehe um die Frage, ob es zulässig sein könne, Hormone als Leistungssteigerer einzusetzen.
Abgeordnete HUBER (SP) drängte darauf, in den Verhandlungen mit der WTO, die bislang ausschliesslich wirtschaftliche Interessen berücksichtige, auch die Interessen der Konsumenten zur Geltung zu bringen.
HAUPTAUSSCHUSS DISKUTIERT ÜBER EU-BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK
Drei EU-Vorlagen wurden sodann zum Anlass genommen, um eine grundsätzliche Debatte über die Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union zu führen. Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER wies in seiner einleitenden Wortmeldung darauf hin, dass es den Mitgliedsländern der EU in beeindruckender Weise gelungen sei, ihre Staatshaushalte zu konsolidieren und auch Österreich habe es geschafft, das Budgetdefizit von über 5 % um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Gleichzeitig habe man eine gemeinsame Währung in Europa etabliert, wobei die Einführung als sehr erfolgreich bezeichnet werden könne, unterstrich Ruttenstorfer. Dabei dürfe man aber nicht vergessen, dass all diese Massnahmen nicht das eigentliche Ziel der Wirtschaftspolitik sind. Denn das zentrale Anliegen müsse es sein, Wachstum zu erzeugen und den Wohlstand fair und gerecht zu verteilen. Er begrüsse es daher ausdrücklich, dass in der EU - ausgehend vom Gipfel in Luxemburg - eine intensive Diskussion zum Thema Beschäftigung geführt werde. Beim Treffen in Wien wurde dann der Auftrag erteilt, einen Beschäftigungspakt zu erstellen, welcher beim Ratstreffen in Köln beschlossen werden soll.
Für entscheidend halte er dabei, ein stabiles und nicht-inflationäres Wachstum mit hoher Beschäftigung zu verbinden sowie eine Koordinierung der Fiskal-, der Geld- und der Lohnpolitik anzustreben. Im Bereich der Beschäftigungspolitik solle seiner Ansicht nach vor allem der präventive Teil betont werden, wie der Ausbau des lebensbegleitenden Lernens und die Anpassung des Steuern- und Beihilfensystems insbesondere in Richtung der niedrigeren Einkommen. Von grosser Bedeutung sei in diesem Zusammenhang der makroökonomische Dialog, d.h. die Kooperation zwischen den Finanzministern, der Europäischen Zentralbank und den Sozialpartnern, die - aufgrund der österreichischen Initiative - beim ECOFIN-Rat in Köln erstmals umfassend eingebunden werden.
Abgeordneter Dr. NOWOTNY (SP) bezeichnete die Vorlagen als interessante Diskussionsgrundlagen, die zudem belegen, dass die Fragen der Beschäftigungspolitik erneut grösseres Gewicht in der EU bekommen. Positiv beurteilte er den europäischen Beschäftigungspakt, der auf eine österreichische Initiative zurückführen ist, die stärkere Betonung des makroökonomischen Dialogs sowie den Vorschlag, Regelungen gegen den unfairen Steuerwettbewerb zu schaffen. Kritisch setzte er sich jedoch mit "neoliberalen Passagen" auseinander, wonach das "Heil in der weiteren Deregulierung gesucht werde".
Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) zeigte sich enttäuscht über den Entwurf der deutschen Präsidentschaft für einen europäischen Beschäftigungspakt. Dieser Entwurf enthalte weder Hinweise auf eine Energiesteuer noch auf die Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs oder eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik. Von einer Ergänzung der Wirtschafts- und Währungsunion um eine Sozial- und Beschäftigungsunion könne keine Rede sein. Kammerlander verlangte in ihrem Antrag von der Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen für einen Europäischen Beschäftigungspakt für verbindliche Ziele einzusetzen, u.a. für Vollbeschäftigung und die Schaffung existenzsichernder Arbeitsplätze. Weiters enthält der Zielkatalog der Grünen folgende Punkte: Bekämpfung der Armut und des unfairen Steuerwettbewerbs, europaweite Zinsbesteuerung und Einführung einer Energiesteuer, Beitrag von der Finanz- und Lohnpolitik zur stabilitätsorintierten Geldpolitik, Streichung des Ziels, bis 2002 ausgeglichene Budgets zu erzielen, Ausnahmen für Sozial- und Arbeitsmarktausgaben vom Budgetdefizit, Initiative für Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich, Regulierung der Finanzmärkte, verbindliche soziale Mindeststandards und Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips beim Einsatz von EU-Haushaltsmitteln.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) stand der Stellungnahme des deutschen Finanzministers und des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Europäischen Beschäftigungspakt positiv gegenüber, da davon ausgegangen werde, dass sämtliche Beschäftigungsinitiativen nicht die Stabilitätspolitik gefährden dürfen. Neben der Wachstumspolitik sei aber auch die Bildungspolitik eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Beschäftigungsmassnahmen, erklärte Höchtl, um die Jugend für den stärkeren Wettbewerb zu wappnen.
Er sei mit dem Vorschlag der deutschen Präsidentschaft keinesfalls einverstanden, da dieser viel zu wenig konkret sei, bemängelte hingegen Abgeordneter Mag. HAUPT (F). Er befürchtete zudem, dass eine Harmonisierung der Unternehmenssteuern, die von Grossbritannien und Spanien abgelehnt werde, wieder auf die lange Bank geschoben werde. Weiters machte er darauf aufmerksam, dass Österreich von der Kommission kritisiert werde, beispielsweise in den Bereichen Haushaltspolitik und Kartellgesetzgebung.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Grünen abgelehnt.
VERSTÄRKUNG DES BUNDESHEERKONTINGENTS FÜR ALBANIEN BESCHLOSSEN
Einstimmig beschloss der Hauptausschuss sodann eine Vorlage des Verteidigungsministers, wonach die seit 5. April 1999 entsandte Einheit zur humanitären Hilfeleistung für Vertriebene aus dem Kosovo bis längstens Ende Mai 1999 um bis zu 90 Personen auf insgesamt 490 Personen erhöht werden soll.
Die Einsatzkräfte des Bundesheeres haben sofort nach ihrer Ankunft in Nordalbanien im Raum Shkodra mit der Errichtung des Österreich-Camps begonnen. Eine zentrale Aufgabe ist dabei die Unterstützung der nicht-staatlichen Organisationen beim Bau der Unterkünfte für die Vertriebenen. Dies erfordert vor allem auch das Herstellen der sanitären Infrastruktur (Vorbeugung gegen Infektionen etc.) und die Sicherung des Lagers. Der durch diese Massnahmen erreichte hohe Standard des Camps hat sehr dazu beigetragen, dass es bereits den Ruf mustergültiger Hilfe erlangt hat, heisst es in der Vorlage. Die Erfahrungen zeigen nunmehr, dass die - mit Rücksicht auf örtliche Wünsche vereinbarte - Dislozierung des Camps einen erhöhten Personalbedarf bei den Pionieren (lange Wege zwischen Lagerungs- und Aufbauzone) und beim Wachpersonal (mehrere getrennte Zonen sind zu kontrollieren) notwendig macht. Gerade die Wachmannschaft, die für die Sicherheit des Camps und der gespendeten Hilfsgüter sowie für die Zutrittskontrolle zuständig ist, müsse dringend erweitert werden, um den planmässigen Auf- und Ausbau des Österreich-Camps zu ermöglichen.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) monierte in der Debatte eine Intensivierung der Aktivitäten Österreichs in der Frage der Kosovo-Flüchtlinge. Angesichts von 677.000 Flüchtlingen sei es "beschämend", dass Österreich bislang nur 1.165 Flüchtlinge aufgenommen habe.
Abgeordneter JUNG (F) bemängelte, dass der Nationalrat erst so spät mit diesem Anliegen konfrontiert werde, weshalb sich die Frage stelle, ob hier seitens des Verteidigungsministeriums überhaupt gesetzeskonform agiert worden sei. In der Folge wollte Jung wissen, wie hoch die Kosten für die Aufstockung seien und ob es im Lager Shkodra zu Diebstählen gekommen sei. Weiters formulierte der Mandatar Fragen verteidigungstechnischer Natur.
Staatssekretär Dr. WITTMANN erklärte, die 90 Mann würden benötigt, um den Lageraufbau und die Aufnahme der Flüchtlinge zu beschleunigen. Ob der topographischen Gegebenheiten musste das Lager in mehrere Teile geteilt werden, was auch erhöhte Mannschaftsstärke erfordere, erklärte ein Oberst des Verteidigungsministeriums. Für diese Aufstockung würden keine zusätzlichen Mittel über den bislang beschlossenen Rahmen hinaus in Aussicht genommen. Von Diebstählen im Camp sei dem Ministerium nichts bekannt, so der Vertreter des Ressorts.
1998 ERHIELTEN 123 ZEITSCHRIFTEN PUBLIZISTIKFÖRDERUNG
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien nahm der Hauptausschuss einen Bericht der Bundesregierung über die Publizistikförderung 1998 zur Kenntnis. Der nach dem Publizistikförderungsgesetz eingerichtete Beirat hat im Vorjahr 181 Förderungsansuchen geprüft und zunächst für 125 Zeitschriften positive Empfehlungen ausgesprochen. In zwei Fällen hat die Bundesregierung eine von der Beiratsempfehlung abweichende Ablehnung des Förderungsansuchens beschlossen. Somit wurden im Jahr 1998 123 Zeitschriften gefördert und 57 Ansuchen abgelehnt. Ein Ansuchen wurde zurückgezogen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung pro Zeitschrift lag zwischen 45.688 S und 137.066 S. Die Summe der Förderungen betrug im Vorjahr 6,944.703,69 S. Ziel des Publizistikförderungsgesetzes ist es, die Vielfalt periodischer Druckschriften, die der staatsbürgerlichen Bildung dienen, zu erhalten.
In der Diskussion merkte Abgeordneter JUNG (F) an, die Förderung sei eigentlich nicht gesetzeskonform, weil die geförderten Blätter unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.i. primär als Vereinsnachrichten erschienen. Auch habe es den Anschein, dass hier einige Zeitungen künstlich am Leben erhalten würden. Überdies sei eine gewisse "Lateinamerikalastigkeit" der geförderten Publikationen zu konstatieren. Die Abgeordneten Mag. STOISITS und Mag. KAMMERLANDER (beide G) sowie Dr. GREDLER (L) wollten wissen, weshalb die Zeitschriften "Die Linke" und "Zoom" entgegen der Empfehlung des Beirates nicht gefördert worden seien. Staatssekretär Dr. WITTMANN hielt dem entgegen, dass für die Beschlussfassung im Ministerrat Einstimmigkeit gegeben sein müsse, was im Falle der beiden genannten Organe nicht der Fall gewesen sei. (Schluss)