Parlamentskorrespondenz Nr. 230 vom 07.05.1999
FASSLABEND ZIEHT POSITIVE BILANZ ÜBER MILITÄRDIENST VON FRAUEN
Wien (PK) - Seit 1. Jänner 1998 besteht für Frauen die Möglichkeit, freiwillig Militärdienst beim Bundesheer zu leisten. In einem Bericht an den Nationalrat zieht Verteidigungsminister Fasslabend nunmehr eine durchwegs positive Bilanz über die bisherigen Erfahrungen. "Der Dienstbetrieb zwischen männlichen und weiblichen Soldaten ist im wesentlichen friktionsfrei verlaufen", heisst es dort, "die hohe Motivation der Frauen hat auch bei den Männern eine deutliche Steigerung des Engagements bewirkt". Äusserst positiv habe sich ausserdem das Prinzip der vollständigen Integration - gemischte Ausbildung, Öffnung aller Waffengattungen, regional gleichmässige Verteilung - erwiesen. Fasslabend überlegt nun, per Gesetzesänderung auch die Miliz für Frauen zu öffnen.
Insgesamt wurden im Jahr 1998 90 Frauen zum Ausbildungsdienst zugelassen, 77 traten diesen auch an. Unter ihnen befanden sich 16 Leistungssportlerinnen, die den Leistungszentren der HSNS eingegliedert wurden. Zehn Frauen beendeten den Ausbildungsdienst vorzeitig durch Austritt. Langfristig erwartet das Verteidigungsministerium einen Frauenanteil im österreichischen Heer von rund 5 Prozent.
Dem Verteidigungsminister zufolge hat es sich bewährt, die Leistungskriterien der Eignungsprüfung verhältnismässig hoch anzusetzen, da damit Ausfälle während des Ausbildungsdienstes aufgrund mangelnder körperlicher, seelischer oder geistiger Leistungsfähigkeit weitgehend vermieden werden konnten. Die Ausbildungsziele wurden von nahezu allen Frauen erreicht, der Notendurchschnitt lag dabei durchwegs über jenem der männlichen Soldaten. Als erste Frauen wurden mit 1. Dezember 1998 zwei Ärztinnen mit dem Dienstgrad "Hauptmannarzt" in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit übernommen.
Hinsichtlich des Dienstes der Frauen im Bundesheer gilt das Prinzip, dass ihnen alle Verwendungen und Waffengattungen zugänglich sind, wobei im Sinne einer grösstmöglichen Integration eine regional gleichmässig gestreute Dienstverrichtung über das Bundesgebiet angestrebt wird.
In zwei Punkten regt der Verteidigungsminister aufgrund der bisherigen Erfahrungen eine Änderung des Gesetzes an, das die Ausbildung von Frauen beim Bundesheer regelt. Zum einen will er auch die Miliz für Frauen öffnen. Fasslabend macht darauf aufmerksam, dass Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst vorzeitig beenden, nach der geltenden Rechtslage keine Möglichkeit für eine weitere freiwillige Wehrdienstleistung haben. So können sie derzeit beispielsweise, selbst wenn sie eine vorbereitende Kaderausbildung absolviert haben, keinen freiwilligen Auslandseinsatz leisten.
Zum anderen hat sich dem Bericht zufolge die mit zwölf Monaten begrenzte Dauer des Ausbildungsdienstes in der Praxis für einige Soldatinnen, die eine Laufbahn als Unteroffizier anstrebten, als zu kurz erwiesen. Vergleichbaren männlichen Soldaten steht bis zur Übernahme in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit eine Gesamtwehrdienstzeit von 18 Monaten zur Verfügung. Im Sinn einer umfassenden Gleichbehandlung hält Fasslabend daher eine flexiblere Dauer des Ausbildungsdienstes für geboten.
Um möglichst viele österreichische Staatsbürgerinnen auf die Perspektive einer Offiziers- bzw. Unteroffizierslaufbahn beim Bundesheer aufmerksam zu machen, ist das Bundesheer im übrigen um eine intensive Öffentlichkeitsarbeit bemüht und hat unter der Nummer 07114-312112 auch ein "Frauentelefon" zum Ortstarif eingerichtet. (III-188 d.B.) (Schluss)