Parlamentskorrespondenz Nr. 250 vom 12.05.1999

UNTERHALTSZAHLUNGEN WERDEN WIEDER AUF NOTSTANDSHILFE ANGERECHNET

Wien (PK) - Der Sozialausschuss beschloss heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien eine Änderung des Arbeitslosenversicherungs-gesetzes und reagierte damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom März dieses Jahres. In dem SP-VP-Antrag wird klargestellt, dass Unterhaltsleistungen geschiedener Ehegatten auch weiterhin auf die Notstandshilfe anzurechnen sind. Nur bei Anträgen, die vor dem 23. April 1999 gestellt und noch nicht nicht rechtskräftig erledigt wurden, ist auf die Gesetzesinterpretation des VwGH Bedacht zu nehmen. Dieser hatte festgestellt, dass durch eine Gesetzesänderung im Rahmen des Sparpaketes 1995 Unterhaltszahlungen bei der Berechnung der Notstandshilfe nach dem Wortlaut der entsprechenden Bestimmung keine Berücksichtigung finden dürften.

Die Vertreter der Grünen und der Liberalen im Ausschuss, Abgeordneter ÖLLINGER (G) und Abgeordneter Dr. KIER (L), übten heftige Kritik an der Gesetzesreparatur. So machten sie u.a. darauf aufmerksam, dass Frauen, denen die Notstandshilfe aufgrund von Unterhaltsleistungen vollständig gestrichen wird, auch nicht mehr krankenversichert sind. Man wolle bei Frauen "abkassieren", die an und für sich Versicherungsnehmerinnen seien, klagte Öllinger.

Der Sozialsprecher der Grünen sprach darüber hinaus eine Presseaussendung des Sozialministeriums an, in der behauptet wurde, der VwGH habe in seiner Entscheidung von groben sozialpolitischen Widersprüchen und von missverständlichen Formulierungen gesprochen. Vielmehr habe er das AlVG klar beurteilt, betonte Öllinger. Im übrigen erachtet er den Initiativantrag samt Übergangsbestimmung als verfassungsrechtlich bedenklich.

Abgeordneter Kier sprach von einem legistischen Rückschritt und wies darauf hin, dass Unterhaltszahlungen keine Bezüge seien, sondern aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Die vorgesehene Bestimmung, wonach Anträge auf Notstandhilfe, die nach dem 23. April eingebracht werden, auf Basis der erst vom Nationalrat zu beschliessenden Gesetzesnovellierung zu bewerten sind, qualifizierte er als evident gleichheitswidrig und beim Verfassungsgerichtshof anfechtbar. Insgesamt warf er der Koalition vor, nach dem Motto "Hauptsache die Kassen stimmen!" vorzugehen. Ein von Kier eingebrachter Vertagungsantrag fand keine Mehrheit.

Für die Freiheitlichen forderte Abgeordnete HALLER die Regierungsparteien auf, einmal grundsätzlich festzulegen, was Notstandshilfe überhaupt sei, eine Versicherungsleistung oder eine Fürsorgeleistung. Dem vorliegenden Antrag könne ihre Fraktion schon allein deswegen nicht zustimmen, weil es bei den seit 1995 rechtswidrig abgehandelten Fällen keine Refundierungen geben solle, sagte sie.

Vertreter der Koalitionsparteien wiesen demgegenüber darauf hin, dass es beim vorliegenden Antrag lediglich darum gehe, die vor 1995 geltende Gesetzeslage wiederherzustellen, räumten aber ein, dass die Frage der Krankenversicherung ein Problem darstelle. Abgeordnete SILHAVY (SP) brachte daher eine Ausschussbemerkung ein, die von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde. Darin wird eine Novellierung des ASVG noch in dieser Legislaturperiode in Aussicht gestellt, mit dem Ziel, Personen, die wegen der Anrechnung von Unterhaltsleistungen die Notstandshilfe verlieren, "zu geringen, den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Beiträgen" in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen.

VP-Sozialsprecher Dr. FEURSTEIN führte aus, es sei ein grundsätzliches Anliegen seiner Fraktion, dass alle Personen eine Krankenversicherung haben. Mit der Ausschussfeststellung werde klar zum Ausdruck gebracht, dass man das Problem bei diesen speziellen Fällen, aber auch für vergleichbare Notsituationen lösen wolle.

Sozialministerin HOSTASCH erinnerte daran, dass es Ziel des Strukturanpassungsgesetzes gewesen sei, den Einkommensbegriff strenger zu definieren, man habe nie die politische Absicht gehabt, die schon vor 1995 geltende Praxis der Anrechnung von Unterhaltsleistungen auf die Notstandshilfe zu ändern. Auch der Verwaltungsgerichtshof habe festgestellt, dass seine Interpretation des Gesetzes offensichtlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sei. Zur Frage des Krankenversicherungsschutzes merkte Hostasch an, man werde versuchen, für die Betroffenen eine geeignete Lösung zu finden und etwaig bestehende Lücken zu schliessen. Im übrigen betonte sie, die Notstandshilfe habe einen starken Fürsorge- bzw. Sozialhilfecharakter.

Ein Experte des Sozialministeriums fügte der Stellungnahme der Ministerin hinzu, die volle Auszahlung der Notstandshilfe trotz Unterhaltsleistungen könnte eine Kürzung des Unterhaltes zur Folge haben. Darüber hinaus machte er geltend, dass bei aufrechter Lebensgemeinschaft oder Ehe das Einkommen des Partners ebenfalls auf die Notstandshilfe angerechnet wird.

ARBEITSINSPEKTION: 1997 457 BEANSTANDUNGEN VON BUNDESBEDIENSTSTELLEN

Mit SP-VP-Mehrheit nahm der Sozialausschuss den Bericht von Sozialministerin Hostasch über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 1997 zur Kenntnis. Im Berichtszeitraum wurden von den Organen der Arbeitsinspektion 749 Dienststellen des Bundes besucht und dabei 466 Überprüfungen und 343 Erhebungen vorgenommen. Insgesamt kam es dabei zu 457 Beanstandungen, was einen leichten Rückgang gegenüber 1996 bedeutet. Positiv hervorgehoben wird, dass es in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung der Bausubstanz gekommen ist.

Mit dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion mitverhandelt wurde ein Entschliessungsantrag der Liberalen. Abgeordneter Kier drängt darauf, dass die Mitglieder der Bundesregierung ihrer bestehenden Verpflichtung zur Stellungnahme zu den vom Arbeitsinspektorat mitgeteilten Beanstandungen oder empfohlenen Massnahmen fristgerecht nachkommen, die für die Behebung der Mängel notwendige Budgetierung vorsehen sowie über die erfolgte Sanierung unverzüglich Meldung erstatten.

In der Diskussion kritisierte die Opposition insbesondere die ungleiche Behandlung zwischen Privatwirtschaft und Bundesdienst beim Arbeitnehmerschutz. So hielt Abgeordneter GAUGG (F) fest, dass private Unternehmen bestraft würden, wenn sie vom Arbeitsinspektorat festgestellte Mängel nicht beheben würden. Der Bund argumentiere hingegen, dass einzelne Beanstandungen nicht saniert werden könnten, weil die finanziellen Mittel fehlten. Sein Fraktionskollege Abgeordneter DOLINSCHEK urgierte eine Dringlichkeitsreihung der beanstandeten Mängel.

Ähnlich wie Gaugg argumentierte auch Abgeordneter Dr. KIER (L). Er bedauerte zudem, dass es im Öffentlichen Dienst nicht möglich sei, die Behebung der vom Arbeitsinspektorat festgestellten Beanstandungen durchzusetzen. Erfreut zeigte sich Kier hingegen über die "verdichteten" Stellungnahmen der Ministerien zu Beanstandungen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass die Zahl der Überprüfungsfälle gegenüber dem vorangegangen Jahr zurückgegangen sei. Er habe den Eindruck, so Öllinger, "dass das Arbeitsinspektorat etwas müde geworden ist". So würden beispielsweise noch nicht erledigte Fälle aus Vorjahren ebenfalls nicht weiter verfolgt.

Abgeordneter TRINKL (VP) begrüsste die weitere Abnahme von Beanstandungen. Auch die Bereitschaft der Arbeitsinspektorate, verstärkt beratend vorzugehen, hat sich seiner Ansicht nach bewährt. Zum Entschliessungsantrag der Liberalen merkte er an, dieser sei aus heutiger Sicht nicht mehr notwendig, er habe im ganzen Bericht keinen Fall gefunden, zu dem keine Stellungnahme abgegeben wurde.

Eine Vertreterin des Sozialministeriums verwies darauf, dass im Juni ein neues Bundesbedienstetenschutzgesetz in Kraft tritt, dass in manchen Bereichen Verbesserungen bringe. Im übrigen bekräftigte sie, dass in der Zwischenzeit alle Ressortleiter auf Beanstandungen reagierten und Stellungnahmen zu festgestellten Mängel abgeben.

Der Entschliessungsantrag der Liberalen wurde bei der Abstimmung nur von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

HEILMITTEL UND HEILBEHELFE: OPPOSITION ÜBT KRITIK

Ebenfalls von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurden zwei Anträge der Freiheitlichen zum Thema Heilmittel und Heilbehelfe. Die FPÖ wollte zum einen erreichen, dass der Zuschuss für Heilbehelfe und Heilmittel direkt an den Versicherten ausbezahlt wird und dieser somit die Möglichkeit erhält, Heilmittel und Hilfsbehelfe unabhängig von den vorgeschriebenen Vertragspartnern der Krankenversicherungsträger selbst zu beschaffen. Zum anderen mahnten die Freiheitlichen eine verstärkte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht gegenüber dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger ein, um "Insiderabsprachen und gesetzwidrige Auftragsvergaben an dubiose Firmen und Personen" hintanzuhalten.

Im Rahmen der Beratungen brachte auch Abgeordnete HAIDLMAYR (G) einen Entschliessungsantrag zu dieser Materie ein, der jedoch nur die Unterstützung der Opposition erhielt. Demnach sollte die Sozialministerin aufgefordert werden, Massnahmen zu treffen, damit es im Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln und Heilbehelfen zu einer Kostentransparenz für die Versicherten kommt. Erfahrungen in der Praxis zeigten, dass Rechnungen für Heilmittel bzw. Reparaturen oftmals nicht mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmten, begründete die Abgeordnete ihre Initiative.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) beklagte, dass es im Bereich der Heilmittel und Heilbehelfe trotz des Rechnungshofberichtes immer noch stark überhöhte Kosten gäbe. Nach wie vor versuchten Firmen, über Innungsverträge zu Monopolstellungen zu kommen. Auch Abgeordneter Dr. KIER (L) meinte, dass Monopole zu überhöhten Preisen führen könnten.

Abgeordneter DONABAUER (VP) sprach sich demgegenüber gegen die von den Freiheitlichen beantragte Wahlfreiheit aus. Er hält die bestehende Praxis insgesamt für tauglich und sagte, nicht jeder Anbieter, der billig sei, würde die entsprechende Qualität liefern. Bei voller Wahlfreiheit laufe der Versicherte zudem Gefahr, so Donabauer, Werbung zum Opfer zu fallen und überhöhte Kosten zu bezahlen. Allgemein konzedierte er den Sozialversicherungsträgern, aus Fehlentscheidungen in der Vergangenheit gelernt zu haben.

Sozialministerin HOSTASCH unterstrich, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe Interesse daran, den Versicherten qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung zu stellen. Ihrer Ansicht nach ist durch die Fülle von Anbietern am Markt auch der Wettbewerb gewährleistet. Die Vertreterin der Grünen ersuchte sie, die negativen Erfahrungen in der Praxis an den Hauptverband heranzutragen.

FPÖ TRITT FÜR NEUREGELUNG DES PFLEGEGELDES FÜR HÖRBEHINDERTE EIN

Dem Ausschuss lag darüber hinaus ein Antrag der Freiheitlichen auf Änderung des Bundespflegegeldgesetzes vor, der nach kurzer Beratung mit SP-VP-Mehrheit vertagt wurde. Die FPÖ kritisierte, dass hochgradig hörbehinderte, aber auch taube Menschen, derzeit vielfach kein Pflegegeld bzw. nur eines in geringer Höhe erhielten. Die mangelnde Mindesteinstufung wirke sich insbesondere bei Kindern deutlich negativ aus, da diese nur durch aufwendige Trainingsmassnahmen ihre Fähigkeiten schulen oder verbessern können.

Auch Abgeordnete HAIDLMAYR (G) hielt eine Regelung in diesem Bereich für längst überfällig. Ihrer Ansicht nach sollte aber die Gewährung des Pflegegeldes nicht allein von der Benutzung eines Hörgerätes abhängig gemacht werden, was sie in einem Abänderungsantrag zum Ausdruck brachte.

Dieser Wunsch der hörbehinderten Menschen sei seit langer Zeit bekannt, meinte Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP), der dafür eintrat, dieses Problem zunächst im Bundesbehindertenbeirat zu behandeln.

LIBERALE FORDERN DATEN FÜR DURCHRECHNUNG DES GRUNDSICHERUNGSMODELLS

Abgelehnt wurde sodann ein Entschliessungsantrag des Liberalen Forums, in dem von der Bundesregierung entsprechendes Datenmaterial eingefordert wird, um berechnen zu können, welche budgetären, volks- und finanzwirtschaftlichen sowie beschäftigungspolitischen Auswirkungen die vom LIF vorgeschlagene schrittweise Einführung einer Grundsicherung hat.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) unterstützte die Initiative der Liberalen und machte darauf aufmerksam, dass in der BRD das Finanzministerium bereits Berechnungen zu derartigen Modellen durchgeführt hat.

Sozialministerin HOSTASCH informierte den Ausschuss darüber, dass es in ihrem Ressort seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit der "bedarfsorientierten Mindestsicherung" befasst. Ein diesbezüglicher Zwischenbericht werde in Kürze vorliegen und allen Interessierten zugesandt werden, versprach die Ministerin.

LIF FÜR BUNDESEINHEITLICHE STANDARDS IN DER SOZIALHILFE

Für die Schaffung von bundeseinheitlichen Standards hinsichtlich der Gewährung und der Höhe der Sozialhilfe traten die Liberalen in einem Entschliessungsantrag ein, um die "vollkommen unbefriedigende Gesetzeslage im Bereich der Sozialhilfe" zu ändern. Nach wie vor besteht beispielsweise bei den Sozialhilferichtsätzen eine Schwankungsbreite zwischen 3.715 S und 5.460 S, gab Abgeordneter Kier zu bedenken. Weiters sollte seiner Meinung nach über eine Eingliederung der derzeitigen Notstandshilfe in eine neue, erweiterte Bundes-Sozialhilfe sowie über den Umbau des Sozialhilfesystems in Richtung einer Grundsicherung nachgedacht werden.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) stand dem Antrag der Liberalen positiv gegenüber, da die Sozialhilfe in Österreich "schlecht organisiert und ausgestattet ist". Nur 0,05 % des BIP werden für die Armutspolitik ausgegeben, zeigte Öllinger auf, der zudem die schlechte Vergleichbarkeit der Daten kritisierte.

Der Entschliessungsantrag fand nur die Unterstützung der Oppositionsparteien und verfiel somit der Ablehnung.

WEITERE OPPOSITIONSANTRÄGE WURDEN VERTAGT

Ein zweites Mal vertagt wurde ein Entschliessungsantrag der Freiheitlichen, der eine bundeseinheitliche Anerkennung der Berufe AltenfachbetreuerIn und FamilienhelferIn zum Inhalt hat, sowie ein Antrag der Freiheitlichen betreffend geschlechtsneutrale Regelung der Nachtarbeit.  Durch das derzeit geltende Nachtarbeitsgesetz würden Frauen am Arbeitsmarkt benachteiligt bzw. von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen, argumentieren die Freiheitlichen.

Zum Thema Nachtarbeit wies Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) ebenso wie Abgeordnete BAUER (SP) darauf hin, dass bereits die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, dies über Kollektivverträge zu regeln.

Schliesslich wurden sowohl die Beratungen über einen Entschliessungsantrag der Liberalen, in dem sie einen eigenen Rechtsstatus für Au-Pairs und die Festsetzung einer jährlichen Höchstzahl für Au-Pair-Bewilligungen fordern, als auch ein Antrag der Grünen, in dem die umgehende Verwirklichung des passiven Wahlrechts für ausländische ArbeitnehmerInnen bei den Arbeiterkammerwahlen verlangt wird, vertagt.

Zur Initiative der Grünen merkte Abgeordneter ÖLLINGER (G) an, eine weitere Verzögerung der Gesetzesanpassung sei nicht nur beschämend, sondern auch politisch untragbar. Er hält das Arbeiterkammergesetz in der derzeitigen Form für EU-rechtswidrig.

Sozialministerin HOSTASCH teilte mit, dass vor einigen Tagen ein Anfechtungsverfahren einer wahlwerbenden Gruppe gegen die AK-Wahlen in Vorarlberg in ihrem Ressort eingelangt sei, das derzeit behandelt werde. Weiters machte sie darauf aufmerksam, dass kein Vertragsverletzungsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und Österreich eingeleitet wurde. (Schluss)