Parlamentskorrespondenz Nr. 264 vom 20.05.1999

NR-PLENUM DURCHLEUCHTET BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK DER REGIERUNG

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der heutigen Nationalratssitzung steht die Präsentation des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung durch die beiden Minister Hostasch und Dr. Farnleitner. Sodann wird eine Reihe von Sozialvorlagen behandelt und abgestimmt. So stellt eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes klar, dass auch in Hinkunft Unterhaltsleistungen geschiedener Ehegatten auf die Notstandshilfe anzurechnen ist, und eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes ermöglicht durchgehende Bereitschaftsdienste, die für den Betrieb einer Apotheke und für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig ist. Nach der Verabschiedung von vier Abkommen über soziale Sicherheit wendet sich der Nationalrat der Kunstpolitik zu. Zur Diskussion stehen der Kunstbericht 1997 und der Bericht des Bundestheaterverbandes 1997/98. Abgerundet wird die Tagesordnung mit einer Novelle zum Gebührengesetz – künftig werden alle schriftlichen Anfragen an Behörden gebührenfrei sein – und einer Änderung des Staatsdruckereigesetzes, die die legistischen Voraussetzungen für eine Abspaltung des Wert- und Sicherheitsdruckes von der Staatsdruckerei schafft.

Vor Eingang in die Tagesordnung berichtet Präsident Dr. FISCHER dem Haus vom Antrag des F-Abgeordneten Mag. Firlinger, den selbständigen Antrag 1098/A(E) dringlich zu behandeln. Weiters stellten die Abgeordneten Mag. Stoisits (G) und Dr. Kier (L) den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Beratung des Antrages 1080/A(E) eine Frist bis 1. Juni 1999 zu setzen und darüber eine Kurze Debatte abzuführen.

ERKLÄRUNGEN DER SOZIALMINISTERIN UND DES WIRTSCHAFTSMINISTERS ZUM THEMA NAP * SP-VP-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES BAUARBEITENKOORDINIERUNGSGESETZES * SP-VP-ANTRAG ZUR ÄNDERUNG DES GSVG * SP-VP-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES 1977 * TÄTIGKEITSBERICHT DER ARBEITSINSPEKTION AUF DEM GEBIETE DES BUNDESBEDIENSTETENSCHUTZES 1997 * L-ANTRAG BETREFFEND VERPFLICHTUNG ZUR STELLUNGNAHME ZU MÄNGELERHEBUNGEN DURCH DAS ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT IM BEREICH DES BUNDESBEDIENSTETENSCHUTZES * ABKOMMEN MIT POLEN, BOSNIEN UND HERZEGOWINA, DEN NIEDERLANDEN UND PORTUGAL ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

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Bundesministerin HOSTASCH stellt in ihrer Erklärung zum NAP 1999 eingangs fest, Erwerbsarbeit sei die Grundlage gesellschaftlichen Reichtums und somit auch für das gut ausgebaute Sozialsystem in Österreich, das auf dem Prinzip einer solidarischen Gemeinschaft beruhe. Denn soziale Solidarität gewährleiste inneren Frieden, verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und politische Stabilität.

Sie sei zutiefst davon überzeugt, so die Ministerin weiter, dass der österreichische Weg und die Weiterentwicklung eines Sozialmodells Europa sich im globalen Wettbewerb als Vorteil für Europa erweisen werden. Hostasch unterstreicht die Notwendigkeit eines sozialen Fundamentes, um gesellschaftlicher Spaltung, Ausgrenzung, sozialer Ungerechtigkeit und Fremdenfeindlichkeit den Nährboden zu entziehen.

Sie stehe zum Grundsatz der Erwerbsorientierung und gehe davon aus, dass er auch im nächsten Jahrtausend die finanzielle Basis für die Sozialsysteme darstellen werde. Daher müsse das Hauptaugenmerk darin liegen, möglichst vielen Menschen eine Beschäftigung, und das unter sozial- und arbeitsrechtlich geordneten Verhältnissen, zu ermöglichen. Eine aktive Beschäftigungspolitik zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sei für die österreichische Bundesregierung stets ein vorrangiges Anliegen gewesen, mit dem NAP werde dieses Ziel nunmehr verbindlich verankert und konkretisiert.

Mit dem NAP, der erstmals im April 1998 beschlossen wurde, würden die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union umgesetzt, würde also gleichsam eine Verpflichtung erfüllt, die alle Mitgliedstaaten der Union übernommen hätten. Eine Zwischenbilanz über die Erfahrungen mit dem NAP zeige deutlich, dass dieser wichtige Impulse gab und damit eine neue Ära in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit begonnen habe.

Im ersten Jahr des NAP konnte die Zahl der unselbständig Beschäftigten um 30.000 gesteigert werden. 16.300 unselbständig beschäftigte Frauen waren Ende 1998 mehr zu konstatieren als Ende 1997. Die Zahl der Arbeitslosen sank um fast 10.000 gegenüber dem Vorjahr, und die finanziellen Mittel für die aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik wurden um nicht weniger als 36 % erhöht.

Auch 1999 ziele der NAP auf eine bessere Vermittelbarkeit und Qualifikation für ArbeitnehmerInnen, auf eine Förderung des Unternehmertums, eine Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und auf Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ab.

Unter österreichischer EU-Präsidentschaft sei es gelungen, in einigen wichtigen Punkten neue Akzente zu setzen, so im Bereich des „gender mainstreaming“, des lebensbegleitenden Lernens, der speziellen Massnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen und der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Eine weitere wichtige Zielsetzung sei die Anhebung der Forschungs- und Entwicklungsquote sowie die Weiterentwicklung und Absicherung der Stärken der bisherigen österreichischen Arbeitsmarktpolitik.

Bei einer entsprechenden Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vor allem bei einem entsprechenden Wirtschaftswachstum, werde es daher möglich sein, bis 2002 eine Zunahme der Beschäftigung von etwa 100.000 sowie eine Reduktion der Arbeitslosigkeit auf etwa 3,5 % zu erreichen. Es zeige sich also, schliesst Hostasch, dass Österreich mit dem NAP und der Gesamtheit österreichischer Beschäftigungspolitik auf dem richtigen Weg sei.

Bundesminister Dr. FARNLEITNER verweist sodann in seiner Rede auf die hohe Quote von 8,3 % bei den Selbständigen im nicht‑landwirtschaftlichen Bereich, womit Österreich bei einem ähnlichen Wert wie EU‑Mitgliedstaaten mit einer vergleichbaren Wirtschaftsstruktur, etwa Deutschland (8,8 %), Frankreich (8,3 %), Dänemark (6,7 %), Schweden (9 %) oder die Niederlande (10 %) liege. 1997 ergab sich für die EU ein Wachstum der gesamten Selbständigenzahl (ohne Land­- und Forstwirtschaft) von 0,3 %, in Österreich (nach einem Rückgang 1996) ein Wachstum von 1 %.

Einer Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zufolge wurden im Jahre 1998 zirka 20.400 Unternehmen neu gegründet ‑ gegenüber 12.500 Neugründungen 1990. Eine Studie der Synthesis Forschungsgesellschaft gehe von 37.000 neuen ArbeitgeberInnenbetrieben 1998 aus. Zu einer Gesamtsicht der Unternehmenslandschaft gehörten auch eine hohe Überlebensrate, die in Österreich mit 72 % nach fünf Jahren im europäischen Spitzenfeld liegt.

Die österreichische Position bei den Unternehmen sei somit auch im internationalen Vergleich sehr positiv. Er, Farnleitner, arbeite aber weiter daran, mit Massnahmen im Bereich des NAP Anreize für Unternehmensgründungen zu schaffen und die Tätigkeit bereits bestehender Unternehmen zu erleichtern.

Mit der Steuerreform, die in den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung integriert wurde, würden die Unternehmen stark entlastet: Die Pauschalierung von kleinen Unternehmen, die Befreiung von staatlichen Gebühren bei der Unternehmensgründung, die Einführung eines Freibetrages bei der Erbschafts‑ und Schenkungssteuer im Falle einer Betriebsübergabe in der Höhe von 5 Mill. S sowie die Förderung der jährlichen Eigenkapitalzufuhr im Wege einer fiktiven Verzinsung seien hier zu nennen.

Auch sollen Massnahmen zur Hintanhaltung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen bei der Forderung und Vereinbarung von Zahlungsbedingungen gesetzt werden. Dadurch werde die wirtschaftliche Bedrohung, die sich für viele, vor allem kleine, Unternehmen durch Zahlungsverzug ihrer ‑ meist grossen ‑ Kunden ergibt, verringert und so Beschäftigungsabbau verhindert.

Das Instrument des Teilgewerbes soll in Zukunft verstärkt genutzt werden und so die Selbständigkeit von Fachkräften erleichtern. Die entsprechende Verordnung befinde sich zurzeit im Begutachtung, so der Minister.

Das Konzept der "Better Regulation", der "Deregulierung" im positiven Sinn, werde weiter fortgesetzt. Dabei würden die Wünsche der Unternehmen in bezug auf die Reduzierung der Gemein‑ und Verwaltungskosten direkt berücksichtigt. Es sei im NAP auch vorgesehen, dass anlässlich der Umsetzung von EU‑Richtlinien Zusatzregelungen, die nicht beschäftigungspolitisch begründet sind, zu vermeiden sind.

Im EU‑Vergleich mit einer durchschnittlichen Jugendarbeitslosenquote von 21,2 % 1997 weise Österreich mit einer Quote von 6,7 % den niedrigsten Wert auf. Die Jugendarbeitslosenquote sei 1998 von einem sehr niedrigen Niveau sogar noch weiter gesunken (6,6 %). Dieses hervorragende Ergebnis bei der Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen sei nicht zuletzt auf das duale Ausbildungssystem zurückzuführen, weshalb es auch im NAP einen zentralen Bestandteil der Massnahmen für Jugendliche darstelle.

Die Bundesregierung setze konsequent ihren Weg fort, günstige Rahmenbedingungen zur Beschäftigungssicherung und zur weiteren Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreich zu schaffen, zumal dies die wirksamste Methode zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen darstelle, schliesst der Minister.

Abgeordneter GAUGG (F) meint, die Papiere zum NAP seien voll von Allgemeinplätzen. Die Bundesregierung habe in der Sozial- und Einkommenspolitik „versagt“. Sie verschliesse vor der Realität die Augen, erweise sich die Beschäftigungslage im Land doch als immer angespannter, was man auch täglich in den Medien nachlesen könne.

In den letzten Jahren habe es ein Sozial- und Einkommensdumping bei den Arbeitnehmern gegeben, und das trotz der geringsten Inflationsrate seit langem. Dazu aber schweige die Arbeitnehmervertretung. Der ÖGB „schlummere vor sich hin“, und die AK beschränke sich darauf, Gesetze zu begutachten. Die Gewerkschaft, fordert Gaugg, solle endlich in die Offensive gehen.

Der NAP sei das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist, so fehlten etwa Erfolgsindikatoren. Die Regierung verfolge eine verfehlte Politik, sie solle „endlich aufwachen“ und die Probleme erkennen.

Abgeordnete REITSAMER (SP) sieht eine Verbesserung der Arbeitslage in Österreich, woraus sich ableiten lasse, dass sich der NAP bewährt habe. Obwohl dies vielfach in Abrede gestellt werde, könne man auf äusserst ermutigende Zahlen verweisen. Schwierigkeiten gebe es bei älteren Arbeitnehmern, wofür ein eigenes Massnahmenpaket geschaffen wurde.

Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt sei ein weiterer wichtiger Aspekt, den die Regierung konsequent verfolge. Die Vorwürfe gegen den NAP seien daher haltlos, die Kritik werde durch die entsprechenden Zahlen entkräftet.

Abgeordneter Dr. KIER unterstreicht, auch die Liberalen hielten es für notwendig, dass im Bereich Beschäftigung etwas geschehe, das, was als NAP dargestellt werde, wertet er aber als "strukturell und qualitätsmässig daneben". Kier sieht im NAP höchstens ein psychologisches Instrument und meint, dies sei zwar für eine positive Grundstimmung in der Wirtschaft ebenfalls wichtig, die von den beiden Ministern heute genannten erfreulichen Zahlen seien aber ganz sicher nicht Folge des NAP, sondern Ausfluss der guten Konjunktur. Man dürfe nicht Ursache und Wirkung verwechseln.

Kier macht geltend, die durch die Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung angestrebten zusätzlichen 100.000 Arbeitsplätze seien bereits zuvor von den Wirtschaftsforschern prognostiziert worden. Die Regierung setze aber keine Massnahmen, um darüber hinaus Beschäftigung zu schaffen. Es gebe eine Zunahme der Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer um 30 %, klagt der Abgeordnete, das vom AMS angebotene "Job-Coaching" sei mehr "fürs Schaufenster" als für eine Besserqualifizierung der Betroffenen und diene lediglich dazu, die Arbeitslosenstatistik zu beschönigen.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) sagt in Richtung seines Vorredners, es sei ihm völlig egal, ob die guten Arbeitsmarktdaten auf den NAP oder generell auf die gute Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zurückzuführen seien. Seiner Ansicht nach hat der NAP auch eine Signalwirkung, für die Wirtschaft sei es wichtig zu sehen, dass die Bundesregierung der Arbeitsmarktpolitik höchste Priorität einräume.

Um seine Aussage, die Regierung betreibe eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, zu untermauern, listet Stummvoll einige Daten und Fakten auf. Er weist u. a. auf die niedrige Inflationsrate von 0,3 %, die im EU-Vergleich extrem niedrige Jugendarbeitslosigkeit und die positive Exportentwicklung hin. Zudem hätten die Auslandsinvestitionen in Österreich von 4 Mrd. S 1991 auf 40 Mrd. S 1996 und 73 Mrd. S 1998 zugenommen. Während in den Jahren 1993, 1994 und 1995 durchschnittlich 14.000 neue Unternehmen gegründet worden seien, seien es in den Jahren 1996, 1997 und 1998 im Durchschnitt 20.000 gewesen. Als Herausforderungen für die Zukunft nennt der Abgeordnete Bürokratieabbau, eine Senkung der Lohnnebenkosten und ein verstärktes Augenmerk auf die Bildungspolitik.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) kann, wie er ausführt, dem NAP nichts Positives abgewinnen. Die Arbeitslosen bzw. Noch-Beschäftigten hätten nichts davon, "ausser viel Papier". Nach Meinung von Öllinger macht die Bundesregierung sieben Kardinalfehler im Bereich der Beschäftigungspolitik: es gebe keine gemeinsame europäische Beschäftigungspolitik, es gebe keine österreichische Beschäftigungspolitik, es fehle eine aktive Arbeitsmarktpolitik, langfristige und nachhaltige Umschulungsmassnahmen würden durch kurzfristige Aktionen ersetzt, man verstecke Arbeitslose in der Statistik, statt sie in den Arbeitsmarkt zurückzubringen, Arbeitslose würden in prekäre Arbeitsverhältnisse und in den Niedriglohnbereich abgedrängt und schliesslich machten sich Parteipolitik und Nepotismus breit.

Konkret kritisiert der Sozialsprecher der Grünen etwa, dass es bei den Qualifizierungsangeboten nur noch darum gehe, die Arbeitslosen durch Kurse in einem Kreislauf zu halten, der aber nicht in einem Beschäftigungsverhältnis ende. Darüber hinaus ist ihm zufolge die Beschäftigungspolitik viel zu sehr auf die Konjunktur ausgerichtet. "Glauben Sie wirklich noch allen Ernstes, dass Wachstumsförderung ausreichen wird, um Beschäftigung zu schaffen?", fragt Öllinger.

Sozialministerin HOSTASCH nimmt zu den Aussagen von Abgeordnetem Öllinger Stellung und bekräftigt, die Regierung reagiere sehr wohl auf strukturelle Probleme der Wirtschaft. Das zeige sich z.B. dadurch, dass neue Dienstleistungsberufe den Verlust von Arbeitsplätzen im primären und sekundären Bereich überkompensierten. Was die Qualifizierungsmassnahmen betrifft, ist die Regierung laut Hostasch bestrebt, Arbeitssuchende aktiv zu halten und ihnen nicht nur Arbeitslosengeld zur Sicherung ihrer Existenz zu zahlen.

Abgeordneter NÜRNBERGER (SP) führt die Tatsache, dass es nunmehr in allen Staaten der EU Nationale Beschäftigungspläne gibt, auf die Initiative der Bundesregierung zurück. Unter österreichischer Präsidentschaft habe sich die EU beim Gipfel in Pörtschach erstmals intensiv mit Fragen des Arbeitsmarktes beschäftigt, erklärt er. Hinsichtlich der Massnahmen in unserem Land zeigt sich der Abgeordnete insbesondere über das geschaffene Fangnetz für Jugendliche erfreut, das zur Folge gehabt habe, dass kein Jugendlicher, der arbeiten wollte, auf der Strasse stehen musste. Nach der Verbilligung der Lehrlingsausbildung sei jetzt aber die Wirtschaft gefordert, Arbeitsplätze auch konkret zur Verfügung zu stellen.

Für Abgeordneten HAIGERMOSER (F) liegt in der Wirtschaftspolitik der Regierung "so manches im argen". So gehe aus dem Mittelstandsbericht des Wirtschaftsministers hervor, dass kleine Betriebe über zu wenig Eigen- und Risikokapital verfügten. Gerade diese Unternehmen wolle man aber in die Osterweiterung der EU hineinschicken, bemängelt der Abgeordnete, das werde eine Vernichtung von Arbeitsplätzen sonder Zahl zur Folge haben. Kritik übt er auch daran, dass die Regierung 25 Mill. S für die Bewerbung des NAP ausgibt.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) hält demgegenüber fest, es sei wichtig, dass man die Unternehmen und die Arbeitssuchenden auch über die neuen Förderungsmöglichkeiten, die der NAP biete, informiere. Niemand sage, dass am Arbeitsmarkt alles in Ordnung sei, meint Feurstein, die Regierung setze aber eine Reihe von Aktivitäten, um die nach wie vor zu hohen Arbeitslosenzahlen zu senken und beispielsweise Probleme für junge Unternehmer zu reduzieren. Er urgiert jedoch weitere Schritte in diesem Bereich und spricht sich u.a. für eine grössere Flexibilität der Gestaltung der Arbeitszeit, für eine Ausweitung des Modells der Altersteilzeit und für zusätzliche Anreize zu Unternehmensneugründungen aus. Der Weg sei richtig, werde aber zu langsam beschritten, konstatiert der Sozialsprecher der ÖVP.

Abgeordneter Mag. PETER (L) wirft der Regierung vor, sämtliche Strukturreformen, die eine Stärkung von Anpassungsfähigkeit und Flexibilität ermöglicht hätten, versäumt zu haben. Die Ausgaben des Staates sollten nach Meinung des Redners hinterfragt und gesenkt werden. Nur so könnte man die Kaufkraft und die Nachfrage erhöhen, meint er.

Der NAP hat sicherlich Impulse gesetzt. Wenige Ansätze darin kann Peter allerdings in Richtung einer Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit und einer Forcierung der Selbständigkeit erkennen. Nach wie vor offen sind, wie Peter betont, eine Reform der dualen Ausbildung, die Entlastung der Unternehmen von den Lohnnebenkosten und eine Öffnung der Gewerbeordnung.

Mit Nachdruck spricht sich der Redner für die EU-Osterweiterung aus, in der er vor allem Chancen Österreichs auf neue Märkte und damit auch auf neue Beschäftigung sieht.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER bekennt sich ebenfalls zur Ostöffnung und bezeichnet diesbezügliche Ängste als nicht gerechtfertigt. Unbestritten ist für den Ressortchef, dass Österreich bereits jetzt aus der Ostöffnung 60.000 Arbeitsplätze netto gewonnen hat.

Abgeordneter Dr. ANTONI (SP) würdigt die Ausbildungsoffensive der Bundesregierung. Massnahmen im Schulbereich, die sich bewährt haben, sollten schrittweise in das Regelschulwesen übergeführt werden, schlägt er vor. Der Redner nennt dabei vor allem das kostenfreie Nachholen des Hauptschulabschlusses und das Repetierverbot an berufsbildenden Schulen.

Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) zweifelt an der Aussagekraft der Arbeitslosenziffern. Die Sonderaktionen des NAP kosten viel, bringen aber wenig, da sie Arbeitslose nur herumschieben, ohne ihnen eine wirkliche Beschäftigung zu vermitteln. Kritik übt Kammerlander auch an der EU-Beschäftigungspolitik, die ihrer Meinung nach bloss zu einem Anstieg der geringfügigen Beschäftigung geführt hat.

Abgeordnete STEIBL (VP) hebt die Leistungen des NAP für Jugendliche und für Frauen als positiv hervor. Im Zusammenhang mit Angeboten von Wiedereinstiegskursen und Massnahmen in Stiftungen regt sie eine Qualitätszertifizierung an. Weiteres Anliegen Steibls ist die Förderung des Unternehmertums für Frauen, wobei sie auf das Beispiel eines Gründerinnenzentrums in der Steiermark hinweist.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) schätzt die Lage am Arbeitsmarkt als nach wie vor trist ein und spricht von einem Nullsummenspiel. Dem leichten Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen stehen Zehntausende von zusätzlichen versteckten Arbeitslosen gegenüber, meint er. Der Regierung wirft Haupt vor, im Vorfeld der Wahlen Schönfärberei zu betreiben.

Der Redner bringt schliesslich einen Abänderungsantrag zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz ein, in dem er die Streichung von seiner Meinung nach restriktiven Bestimmungen bezüglich des Opting-out für die freien Berufe verlangt.

Abgeordnete SILHAVY (SP) weist Kritik am AMS scharf zurück. Sie begrüsst insbesondere die Förderungsmassnahmen für Frauen und Jugendliche sowie die territorialen Beschäftigungspakte. Grosse Bedeutung misst Silhavy auch dem lebenslangen Lernen bei.

Der Nap ist Nepp für alle Arbeitssuchenden, lautet das kritische Urteil der G-Abgeordneten HAIDLMAYR. Sie beklagt eine Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen für Behinderte und meint, es gehe nicht an, behinderte Menschen bloss in Beschäftigungstheraphie-Einrichtungen zum Körbeflechten zu stecken. Dies sei sinnlos und entwürdigend und habe mit Qualifizierung überhaupt nichts zu tun. Die Rednerin macht die Regierung verantwortlich für die Arbeitslosigkeit von hunderttausend Behinderten in Österreich.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) bezeichnet die Gründer- und die Lehrlingsoffensive als Erfolg, fordert aber, keine neuen bürokratischen Belastungen vorzusehen. "Bürokratie vernichtet Arbeitsplätze", betont Trinkl und appelliert an die Gewerkschaft, mit dem "Umverteilungsmärchen aufzuhören" und "dem Arbeitsmarkt die Fesseln zu nehmen". Vor allem Dienstleistungen brauchten mehr Flexibilität. Es gelte auch, die Effizienz der Arbeitsvermittlung zu steigern. Trinkl verweist in diesem Zusammenhang auf die höchste Beschäftigtenzahl bei gleichzeitig sehr langsamem Rückgang der Arbeitslosenzahl. Das AMS dürfe nicht die Arbeitslosigkeit verwalten, sondern müsse aktiv in die Arbeitsvermittlung einsteigen. Daher seien das Betriebsservice auszubauen und Qualitätsprogramme für die Zukunft zu entwickeln.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) kritisiert, dass Österreich in Beschäftigungsprogrammen nachhinke, und fordert vehement eine Steuerreform. Die Betonung des Dienstleistungssektors, des sozialen und des Umweltbereichs, dürfe nicht dazu führen, dass in der Industrie Arbeitsplätze verlorengehen. Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation von Frauen seien zu begrüssen, seien allerdings im ländlichen Raum kaum oder nur sehr teuer zu entwickeln. Der für Kärnten angekündigte Kinderbetreuungsscheck werde im übrigen Österreich nachgemacht werden, gibt sich Dolinschek überzeugt.

Abgeordneter SEIDINGER (SP) betont, es werde vergessen, dass es gewisse Erfolge im wirtschaftlichen Bereich gibt, und führt diese Erfolge auf die gute Zusammenarbeit des Sozial- und  Wirtschaftsministeriums zurück. Die Politik allein könne nicht für Arbeitsplätze sorgen, betont Seidinger, würdigt die niedrige Inflationsrate als wirtschaftspolitische Leistung und begrüsst die vorgesehenen Änderungen in der gewerblichen Sozialversicherung.

Für Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) erinnert der NAP an den von der Regierung vor einigen Jahren vorgelegten Nationalen Umweltplan (NUP). Auch dieser Plan sei in der Öffentlichkeit gross verkauft worden, ohne dass dem etwas gefolgt wäre. Langthaler appelliert an die Sozialministerin, den NAP hinsichtlich seiner Umsetzung mit dem Parlament zu beraten und einen konkreten Arbeitsplan zu entwickeln, um so auch eine Evaluierung zu ermöglichen. Die Abgeordnete erinnert an die Pläne zu einer ökosozialen Steuerreform, durch die Arbeitskosten reduziert, Ressourcenverbrauch besteuert und erneuerbare Energie gefördert würden.

Die besondere Berücksichtigung des ländlichen Raums stellt Abgeordneter SCHWARZBÖCK (VP) in den Mittelpunkt seiner Wortmeldung. Er weist auf eine besondere Härtesituation für Nebenerwerbslandwirte bei Verlust ihres Arbeitsplatzes hin. Bei Arbeitskosten dürfe es nicht zu weiteren Belastungen kommen, die Möglichkeiten der Biomassenutzung müssten genützt werden. Allein in diesem Bereich könnten 60.000 Arbeitsplätzen geschaffen werden, betont Schwarzböck.

Grundsätzlich positiv wertet Abgeordneter BLÜNEGGER (F) einige der im NAP genannten Ziele, kritisiert aber, dass diese begrüssenswerten Vorhaben nicht in den letzten Jahren längst verwirklicht worden seien. Österreich brauche eine Wachstumspolitik statt einer wirtschafts-, standort- und technologiefeindlichen Politik. Der Abgeordnete bringt zum Schluss seiner Wortmeldung einen Entschliessungsantrag zur Umsetzung des "Luxemburger Modells" ein, nach dem für private Bauherren eine Umsatzsteuerrückvergütung in der Höhe von 15 %-Punkten für Arbeitsleistungen von Professionisten erfolgt. 

SP-Abgeordnete Sophie BAUER begrüsst die zu beschliessenden Sozialabkommen mit Bosnien-Herzegowina, Polen, den Niederlanden und Portugal. Durch diese Abkommen würden für Arbeitnehmer, die in Österreich und einem dieser Länder sozialversicherungsrechtliche Ansprüche erwerben, diese Ansprüche sichergestellt.

Abgeordneter MEISINGER (F) beschuldigt die Regierung, der Wirtschaft Fesseln anzulegen, nur Ankündigungen von sich zu geben und über 200.000 Arbeitslose zu "verstecken". Meisinger kritisiert weiter, dass ein Brückenprojekt in Linz seit 27 Jahren auf die lange Bank geschoben werde.

Abgeordnete AUMAYR (F) meint in ihrer Wortmeldung, es wäre schon etwas, wenn Arbeitsplätze nicht vernichtet würden, wie dies geschehe. So seien in der Landwirtschaft seit dem Beitritt Österreichs zur EU zigtausend Arbeitsplätze verloren gegangen, dies werde durch die Agenda 2000 fortgesetzt. In der Landwirtschaft würden die Einkommen ständig sinken und die Beiträge steigen, kritisiert Aumayr. Namens ihrer Fraktion bringt sie Anträge zur Entlastung der bäuerlichen Betriebe und zur Verbesserung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes ein.

Bundesminister Dr. FARNLEITNER sagt in einer Replik auf F-Abgeordneten Meisinger, das Linzer Brückenprojekt sei nunmehr machbar, das UVP-Verfahren bereits eingeleitet. Der Nachfragestoss im Zusammenhang mit der Steuerreform betrage 26 Mrd. S. Er appelliert an die Abgeordneten, von einem einheitlichen Begriff der Arbeitslosigkeit auszugehen, statt die jeweils besser in die eigene Argumentation passende Berechnungsmethode zu verwenden. 

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) klagt, die für Jungunternehmer vorgesehenen Verbesserungen würden für 78 % der Betroffenen keine Erleichterungen bringen, weil sie keine bzw. nur einen Arbeitnehmer angestellt hätten. Er fordert stattdessen eine Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer von 15.000 S und die Befreiung der Jungunternehmer von den Kammerumlagen. "Schaffen Sie endlich Rahmenbedingungen für sichere Arbeitsplätze in Österreich", sagt der Abgeordnete in Richtung Regierungsbank.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) spricht im Zusammenhang mit den Arbeitsmarktdaten von geschönten Statistiken und kritisiert, dass "die grosse Jobchance Gesundheit" nicht genutzt werde. Immerhin könnten ihrer Auffassung nach in diesem Bereich in den nächsten Jahren 40.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei z.B. in der Hauskrankenpflege oder im Pflegebereich mehr Personal gebraucht würde. In der Realität habe es aber 1998 um 10 % mehr Arbeitslose in den Gesundheitsberufen gegeben als 1997.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) befasst sich in einer zweiten Wortmeldung mit der geplanten Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und bedauert, dass Frauen einmal mehr benachteiligt werden sollten. Seit über drei Jahren würde die Bestimmung des Gesetzes, wonach Unterhaltszahlungen von geschiedenen Partnern nicht auf die Notstandshilfe anzurechnen sind, in der Praxis nicht administriert, erläutert der Abgeordnete, nunmehr wolle man den betroffenen Frauen diesen Anspruch auch noch rückwirkend entziehen.

Sozialministerin HOSTASCH nimmt zu einigen Debattenbeiträgen Stellung und bekräftigt, dass der NAP eine Fülle von ganz konkreten Massnahmen beinhalte, wobei ein Teil davon, wie etwa das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, bereits vom Nationalrat beschlossen worden sei. Zum Grundsicherungsmodell der Liberalen merkt sie an, dieses biete nicht die Chance, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung am wirtschaftlichen Fortschritt und am Wirtschaftswachstum teilhaben zu lassen. Zudem würde es sich gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen richten.

Den Vorwurf, die Arbeitslosenstatistik sei geschönt, weist Hostasch strikt zurück, sie beurteilt die Statistik vielmehr als "absolut transparent, nachvollziehbar und ehrlich". Die Einführung des Kinderbetreuungsschecks lehnt sie mit dem Argument ab, dass ein Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen viel wichtiger wäre.

Bei der Abstimmung werden die drei von den Freiheitlichen zu den Erklärungen von Sozialministerin Hostasch und Wirtschaftsminister Farnleitner eingebrachten Entschliessungsanträge - betreffend Einführung des sogenannten "Luxemburger Modells", betreffend sozial gerechte Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge der Bauern und betreffend unbegrenzte Weitergeltung der Ehegattensubsidiarität in der bäuerlichen Sozialversicherung - abgelehnt.

Die Novellierung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes wird mit SP-VP-L-G-Mehrheit verabschiedet, die Änderung des GSVG sowie die Änderung des AlVG erzielt die Zustimmung der beiden Koalitionsparteien. Ein Abänderungsantrag der Freiheitlichen zum GSVG wird lediglich von der Opposition unterstützt.

Einstimmig genehmigt der Nationalrat die Abkommen über soziale Sicherheit mit den Niederlanden und mit Portugal. Das Abkommen mit der Republik Polen erhält die Genehmigung von SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen, das Abkommen mit Bosnien-Herzegowina jene von SPÖ, ÖVP, Freiheitlichen und Liberalen.

Der Bericht der Sozialministerin über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes 1997 wird ebenso mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen wie der (negative) Bericht des Sozialausschusses über den Entschliessungsantrag der Liberalen zum Thema Arbeitsinspektion.

ÄNDERUNG DES ARBEITSZEITGESETZES, DES ARBEITSRUHEGESETZES UND DES KRANKENANSTALTEN-ARBEITSZEITGESETZES

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Zu Beginn der Debatte nimmt Berichterstatterin Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) eine Druckfehlerberichtigung vor.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärt, er wisse, dass sich das Personal in den Apotheken bei der Arbeitszeit längere Blöcke wünsche, meint aber, er könne der vorgesehenen Regelung nicht zustimmen, da Apotheker ebenso wie Piloten oder Mediziner eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe hätten.

Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) erinnert daran, dass das vor zwei Jahren beschlossene Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz für die meisten Betroffenen in den Spitälern Verbesserungen gebracht habe. Nunmehr würden auch die Apotheken in das Gesetz miteinbezogen. Da es sich um eine verantwortungsvolle Berufsgruppe handle, sei nicht nur der Arbeitnehmerschutz wichtig, sondern auch, dass es ausgeruhte Arbeitnehmer gebe, sagt sie. Allgemein wünscht sich Pittermann, dass die Spitäler mehr Personal einstellen, auch wenn das zu höheren Kosten führt.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) erläutert, bei der Gesetzesnovelle handle es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie für den Apothekendienst. Um das Gesetz, wie er sagt, praktikabler zu gestalten, bringt er einen Abänderungsantrag ein, der vorsieht, dass der Dienst der Beschäftigten im Falle eines Bereitschaftsdienstes per Kollektivvertrag von 32 auf 34 Stunden verlängert werden kann. Damit werde genau ein Tagdienst, der volle Nachtdienst und wieder ein Tagdienst erfasst.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Regierungsvorlage an und wertet es als grundsätzlich positiv, dass in Apotheken an Feiertagen und am Wochenende verlängerte Dienste absolviert werden können. Kritisiert wird von ihm, dass die notwendige EU-Anpassung mit dreijähriger Verspätung erfolgt.

Das vorliegende Bundesgesetz wird unter Berücksichtigung des SP-VP-Abänderungsantrages mit SP-VP-F-L-Mehrheit beschlossen.

F-ANTRAG BETREFFEND ERSTE KONSEQUENZEN AUS DEM BERICHT ÜBER DIE PREISGESTALTUNG AUF DEM MEDIKAMENTEN(HEILMITTEL)SEKTOR IN ÖSTERREICH UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER DIESBEZÜGLICHEN AUFGABEN UND MASSNAHMEN DES HAUPTVERBANDES DER SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER UND ÜBER DIE UNTERSUCHUNG BETREFFEND VERGABEPRAXIS DES HAUPTVERBANDES UND DER KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER IM BEREICH HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL * F-ANTRAG BETREFFEND HEILMITTEL UND HEILBEHELFE – VERSÄUMNISSE IM BEREICH DES SOZIALMINISTERIUMS

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Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) macht geltend, dass seine Fraktion bereits im Juni 1996 im Rahmen einer dringlichen Anfrage auf die Missstände bei der Preisgestaltung von Heilmitteln und Heilbehelfen durch Kartellbildungen aufmerksam gemacht habe. Ein Bericht des Rechnungshofes habe der FPÖ in allen Punkten recht gegeben. Bis jetzt habe Sozialministerin Hostasch aber aus diesem Bericht keine Konsequenzen gezogen. Sie nehme ihre Aufsichtspflicht, so der Abgeordnete, gegenüber dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger nicht wahr.

Pumberger zufolge fordern die Freiheitlichen, dass sich die Patienten ihren Heilbehelf selbst aussuchen und per Aufzahlung ein besseres Produkt erwerben können. Derzeit müssten sie freigewählte Produkte vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen.

Abgeordneter HUMS (SP) hebt hervor, zum Zeitpunkt der Einbringung der von seinem Vorredner angesprochenen dringlichen Anfrage habe der Hauptverband längst über Kostensenkungen für Heilmittel und Heilbehelfe verhandelt. Das seitens der Beteiligten ausverhandelte Konsolidierungspaket habe inzwischen zu einer Sanierung der Krankenversicherungen in kürzester Zeit geführt, und das bei Aufrechterhaltung der vollen Qualität des Sozialversicherungssystems und der Gesundheitsvorsorge. "Konstruktive Kritik ja, aber nein zu Diffamierungen", sagt Hums in Richtung der Freiheitlichen.

Abgeordnete MOTTER (L) glaubt im Gegensatz zu ihrem Vorredner nicht, "dass alles gelungen ist". Ihrer Auffassung nach gibt es immer noch überhöhte Tarife für Heilbehelfe und Preiskartelle. Hier versage ein System, das die SPÖ krampfhaft aufrechterhalten wolle und das von Parteienproporz, Monopolstellungen und Intransparenz gekennzeichnet sei, konstatiert sie. Motter hält es für "unglaublich", wie schwerfällig der Gesundheitsbereich auch im fünften Jahr des österreichischen EU-Beitritts auf den Markt reagiere.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) betont, sie könne den beiden Entschliessungsanträgen der Freiheitlichen nicht zustimmen, weil diese sehr einseitig und nicht umfassend seien. Auch sie ortet Ungereimtheiten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und Heilbehelfen und bemängelt, dass Preise für nicht erbrachte Leistungen verrechnet würden, ihrer Meinung nach zielt der Antrag der Freiheitlichen aber nur auf die Besserstellung einer bestimmten Firma ab.

Bereits im Februar 1996 haben die Freiheitlichen in einem Antrag auf die ständig überhöhten Preise bei Heilbehelfen hingewiesen, erinnert Abgeordnete Dr. POVYSIL (F). Auch die Sonderprüfung des Rechnungshofes habe der Kritik der FPÖ Recht gegeben, aber der Hauptverband und das zuständige Ministerium haben darauf in keiner Weise reagiert.

Österreich sei ein vorbildliches Land, was die Bereitstellung von Heilmitteln und Heilbehelfen betrifft, führt Abgeordneter DONABAUER (VP) ins Treffen. Hinsichtlich der Kritik an den Kosten müsse man bedenken, dass der Patient ein Recht darauf habe, auch mit teuren Produkten versorgt zu werden.

Bei der Abstimmung werden die beiden (negativen) Berichte mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

L-ANTRAG BETREFFEND ERSTELLUNG VON BERECHNUNGSGRUNDLAGEN ZUR FINANZIERUNG EINER GRUNDSICHERUNG * L-ANTRAG BETREFFEND ENTWURF FÜR EIN BUNDESGRUNDSATZGESETZ IN DER SOZIALHILFE

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Abgeordneter Dr. KIER (L) betont die Tragweite der zur Abstimmung stehenden Anträge und die Notwendigkeit einer sozialen Absicherung der Bürger. Dass diese Anträge im Ausschuss in der Minderheit blieben, sei bedauerlich, da eine Perpetuierung des Ist-Zustandes real eine Verschlechterung bedeuten werde. Daher wäre es von substantieller Bedeutung, sich dieses Themas anzunehmen.

Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) meint, diese Thematik verdiene eine grundlegende Überlegung, eine sorgsame Abwägung der Pro und Contra. Bei näherer Betrachtung stellten sich nämlich auch einige negative Facetten ein, weshalb seine Fraktion diesen Anträgen skeptisch gegenüberstehe.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) verweist auf die beachtenswerte Zahl armutsgefährdeter Österreicher und meint, die Unterprivilegierten hätten ein Recht darauf, ihr Leben in würdiger Form zuzubringen, weshalb eine Änderung des Ist-Zustandes dringend geboten erscheint. 400 000 Arme und eine Viertelmillion Arbeitslose belegten, dass am gegenwärtigen System der Sozialhife einiges falsch laufe, weshalb es geändert werden müsse.

Abgeordneter KAMPICHLER (VP) kann den Anträgen ebenfalls nichts abgewinnen. Er verweist auf das existierende soziale Netz, das jene trage, die keine Erwerbsarbeit haben. Damit sei eine Grundsicherung gegeben, die, abgesehen von einigen vielleicht erforderlichen Nachbesserungen, sich bewährt habe.

Abgeordneter GAUGG (F) gibt zu bedenken, dass das System vielleicht in der Vergangenheit funktioniert habe, es aber jetzt dringend Adaptionen brauche, liege doch in der Sozialpolitik einiges im argen. Wenn ihm auch die Modelle der Grünen und Liberalen zu einfach erschienen, so könne er auch die Haltung der Regierungsparteien nicht goutieren.

Die beiden (negativen) Berichte werden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

KUNSTBERICHT 1997 * ABKOMMEN MIT DER RUSSISCHEN FÖDERATION ÜBER KULTURELLE ZUSAMMENARBEIT * BERICHT DES BUNDESTHEATERVERBANDES 1997/98

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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) nennt das nunmehr in Endredaktion vorliegende Weissbuch zur Kultur einen Bericht von Kulturfunktionären und erinnert daran, dass seine Fraktion seit vielen Jahren dafür eintrete, die Unterstützung zeitgenössischer Kultur steuerlich absetzbar zu machen. Solange man diese Möglichkeit nicht biete, sei die Nähe der Kunst zur Politik vorgegeben. Umsomehr überrasche ihn der diesbezügliche Meinungsumschwung des Abgeordneten Cap. Im Sinne der steuerlichen Absetzbarkeit von Kultursponsoring bringt Krüger einen Entschliessungsantrag ein.

Abgeordneter MORAK (VP) nennt den Kunstbericht ob seiner Ausführlichkeit und Informationsfülle vorbildlich. Viele andere Berichte könnten sich am Kunstbericht ein Beispiel nehmen. In diesem Sinne wäre es sinnvoll, die in diesem Bericht verwendete Likus-Statistik europaweit anzuwenden, um eine entsprechende Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sodann spricht Morak über das System der Kuratoren. Die Idee des Kuratorensystems sei an sich eine positive, doch brauche es hier auch entsprechend akkurate Berichte und Evaluierungen.

Abgeordnete MOTTER (L) beklagt zunächst das Fehlen des Kunstministers in dieser Debatte. Das Weissbuch könne als wertvolle Grundlage für die Kulturpolitik gesehen werden. Mit der neuen Präsentation des Kunstberichtes werde ein altes Anliegen der Liberalen erfüllt, meint die Rednerin lobend, um daran grundsätzliche kulturpolitische Überlegungen anzuschliessen. So spricht sie sich für eine Vereinheitlichung aller kulturellen Agenden in einem Ressort aus. Ebenfalls sei das Engagement für die Buchpreisbindung fortzusetzen.

Abgeordneter Dr. CAP (SP) zeigt sich mit dem Kunstbericht ebenfalls zufrieden und würdigt die bisherige Tätigkeit des Staatssekretärs. Auch das Weissbuch sei gelungen, weshalb man eine eigene Enquete des Kulturausschusses zu diesem Thema abhalten sollte. Bei der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit des Kunstsponsorings stelle sich die Frage, wie diese bewerkstelligt werden solle. Cap kommt auch auf die Ausgliederung der Bundestheater zu sprechen, ein Weg, der sehr erfolgreich beschritten wurde.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) signalisiert ihre Zustimmung zum Kunstbericht, weil sie mit etlichen Grundaussagen dieses Berichts konform gehen könne. Über das Weissbuch zeigt sie sich erfreut, wobei sie allerdings darauf verweist, dass nun der Ball bei den handelnden Politikern liege. Überfällig sei weiters die Künstlersozialversicherung sowie eine Aufstockung des Kulturbudgets. Auch erwarte sie sich spezifische Frauenförderung im Kunstbereich. Problematisch sieht sie die niedrige Entlohnung des Volksopernorchesters sowie die grosszügige Subvention des Vereins Wiener Philharmoniker.

Staatssekretär Dr. WITTMANN erläutert das neue Likus-System zur besseren Vergleichbarkeit der Kulturausgaben von Bund und Ländern und sein Bestreben, es zugleich inhaltlich anzureichern. In der Zukunft gelte es, die internationale Vergleichbarkeit der Kulturförderungspolitik zu verbessern. Deutlich werde die Unterstützung des Bundes für die Länder, was um so bemerkenswerter sei, da Kultur eigentlich Ländersache ist. Kritik an der Wienlastigkeit der Kunstförderung relativiert Wittmann mit dem Hinweis darauf, dass zahlreiche zentrale Förderungsprojekte, etwa für den Film oder die Frankfurter Buchmesse Wien zugeschlagen werden, obwohl die Gelder grossteils den Ländern zugute kommen.

In seinen weiteren Ausführungen verweist der Staatssekretär hinsichtlich der Frauenförderung zunächst auf sein Bemühen, die Frauenparität in den Beiräten herzustellen. Dann informiert er über Schwerpunktsetzungen der Förderungspolitik zugunsten des Films und der Architektur, wobei es gelungen sei, mit den ÖBB eine Kooperation zur Förderung zeitgenössischer Architektur bei Bahnhofsbauten einzugehen. Der Film bilde einen Schwerpunkt der Steuerreform. Die massiven Investitionen in das Arnold Schönberg-Center stellen für Wittmann auch ein demonstratives Signal in Richtung der vom Nationalsozialismus vertriebenen Intelligenz dar. Der Staatssekretär will weg von verstreuten Förderungen zugunsten konzentrierter Förderungen, um einen Bereich nach dem anderen zu fördern und Strukturen zu entwickeln.

Das funktionierende Instrument der Buchpreisbindung will Dr. Wittmann erhalten, er kündigt an, alles einzusetzen, um die Buchpreisbindung zu verteidigen. Er wisse sich darin mit dem neuen Kulturverantwortlichen in Deutschland einig. Sollte das nichts nützen, denke er an eine nationale Buchpreisbindung.

Abgeordnete Dr. MOSER-STARRACH (VP) setzt sich zunächst für eine bessere Bezahlung des Volksopernorchesters ein und befasst sich dann grundsätzlich mit Kulturabkommen als Instrument der Auslandskulturpolitik. Sie wendet sich dagegen, diese Abkommen als nicht mehr zeitgemäss zu betrachten und unterstreicht die guten Erfahrungen mit den Kulturabkommen, die mit mittelosteuropäischen Staaten abgeschlossen wurden. Moser-Starrach hält es für positiv, das Netz der Kulturabkommen auch auf neue Staaten auszudehnen, etwa auf die Volksrepublik China.

Abgeordnete Dr. HÖBINGER-LEHRER (F) bekennt sich zur Kunstförderung, hält manche Förderungen aber für hinterfragenswert. Sie kritisiert, dass Bundeskuratoren, die vielleicht die künstlerischen, aber sicher keine wirtschaftlichen Voraussetzungen besitzen, in wenigen Monaten ihrer Tätigkeit über 30 Mill. S entscheiden können. Als merkwürdig bezeichnet es die Rednerin, wenn ein Bundeskurator, der sich als Ombudsmann der Künstler versteht, bei der Wiener Finanzstadträtin interveniert, Leute nicht zur Verantwortung zu ziehen, die öffentliche Gebäude beschmieren. "Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen auch Zwerge lange Schatten", zitiert die Rednerin in diesem Zusammenhang Karl Kraus.

Abgeordnete Dr. KONRAD (SP) schliesst sich dem Lob für den Kunstbericht und den Staatssekretär an und spricht von einer tauglichen Arbeitsunterlage für die Kulturpolitik. Auch Konrad hebt die neue Systematik hervor und würdigt die Einzeldokumentation der Förderungen. Konrad hofft, in Zukunft werde man für die Kunstförderung mehr Mittel zur Verfügung stellen, wie dies der Perspektive des Weissbuches entspricht. Aus der Beleuchtung des Geschlechterverhältnisses in der Kunst - die nur ein erster Schritt sein kann, da es für die Frauen in der Kunst ähnlich aussehe wie in der Gesellschaft insgesamt – zieht Konrad den Schluss, auch der Kunstbericht gebe Anlass, die Frauenförderung intensiver zu betreiben.

Abgeordnete Dr. PREISINGER (F) klagt über den rückläufigen Auslastungsgrad der Bundestheater, der besonders beim Burgtheater auffallend niedrig sei. Gegenüber Vorschlägen für eine aggressive Theaterwerbung  zeigt die Rednerin Skepsis. Preisinger setzt auf höhere Qualität der Aufführungen und der Stücke im Burgtheater.

Abgeordneter ZWEYTICK (VP) geht auf die heftigen Diskussionen über die regionale Verteilung der Kunstförderungsmittel ein und weist darauf hin, dass Wien den höchsten und das Burgenland den geringsten Anteil aufweist. Auch die Steiermark liege weit abgeschlagen, kritisiert er. Angesichts der Wienlastigkeit der Kunst- und Kulturförderung besteht für ihn Handlungsbedarf in Richtung einer Dezentralisierung.

Abgeordneter REHEIS (SP) lobt den Kunstbericht als ein äusserst gelungenes Werk mit detaillierten Informationen zur Kunstpolitik. Für bedauerlich hält er die schwache Dotierung der Jugendkulturarbeit. Reheis schlägt ein eigenes Bundesgesetz zur Förderung der kooperativen Jugendkulturarbeit vor, mit dem die Gemeinden Anreize erhalten, Jugendkulturarbeit finanziell zu unterstützen. Besonders förderungswürdig scheint ihm die Förderung neuer kultureller Formen etwa im das Internet, das neue Möglichkeiten zur Verbreitung jugendkultureller Ausdrucksformen bietet.

Abgeordnete Mag. WURM (SP) beklagt unterschiedliche Kriterien der verschiedenen Bundesländer bei der Zuordnung von Förderungsmitteln. So nehmen manche Bundesländer die Musikschulförderung in das Likus-System auf, andere nicht. Es bedarf noch einiger Anstrengungen, um die Vergleichbarkeit zwischen Bundes- und Länderförderung herzustellen, was eine Diskussion der verschiedenen Kulturbegriffe voraussetzt.

Der Kunstbericht wird mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der F-Entschliessungsantrag betreffend Kunstförderung durch Sponsoring erhält keine Mehrheit.

Das Kulturabkommen mit Russland wird einstimmig genehmigt.

Die Kenntnisnahme des Bundestheaterberichts erfolgt mehrheitlich.

BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINHOLUNG VON VORABENTSCHEIDUNGEN DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

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Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) begrüsst Vorabentscheidungen des EuGH auch in österreichischen Streitfällen im Bereich der Dritten Säule, womit Österreich zwar Souveränität abgibt, zugleich aber grössere Rechtssicherheit gewinnt und einen weiteren Schritt der europäischen Integration vollzieht.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) hält es für folgerichtig, den EuGH in Zweifelsfällen entscheiden zu lassen, wenn innerstaatliche Gerichte einen entsprechenden Antrag stellen. Diesbezügliche Erfahrungen im zivilgerichtlichen Bereich seien nicht schlecht, sagt Krüger, bemängelt aber die inakzeptabel lange Verfahrensdauer in konkreten Fällen.

Das Gesetz wird einstimmig angenommen.

ÄNDERUNG DER NATIONALRATS-WAHLORDNUNG 1992

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Abgeordneter SCHIEDER (SP) bezeichnet es als sehr wichtig, die Gesetze Österreichs auf ihre Behindertenfreundlichkeit zu durchforsten. Der Gesetzgeber müsse darauf achten, für ohnehin benachteiligte Gruppen nicht noch weitere Benachteiligungen zu schaffen. Daher begrüsst es Schieder, dass Blinde die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme bei Nationalratswahlen mit Stimmzettelschablonen abgeben zu können.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (VP): Es darf keine Frage der Kosten sein, ob die Menschenrechte für blinde Menschen eingehalten werden oder nicht. Diesem erfreulichen gemeinsamen Schritt sollen noch viele weitere folgen, um die tatsächliche Gleichstellung der Behinderten auf gesetzlicher Ebene herbeizuführen, fordert Rauch-Kallat.

Abgeordneter LAFER (F) erinnert daran, dass die vorliegende Massnahme von seiner Fraktionskollegin Partik-Pable bereits 1992 gefordert wurde. SPÖ und ÖVP haben ihre Hausaufgaben in der Behindertenpolitik noch lange nicht erfüllt. "Helfen Sie den blinden Menschen", appelliert Lafer.

Abgeordneter Dr. KIER (L) spricht von einer sehr erfreulichen Sache und plädiert dafür, gemeinsam und mit grossem Tempo zur Beseitigung von Diskriminierungen beizutragen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bezeichnet die Einführung der Stimmzettelschablonen als einen Erfolg, aber doch nur als einen kleinen Schritt, da nach wie vor viele behinderte Menschen von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden, weil zu wenige barrierefreie Wahllokale für mobilitätsbehinderte Menschen zur Verfügung stehen. Kritik übt Haidlmayr an den Ländern, die bei der Durchforstung ihrer Landesgesetze nach diskriminierenden Bestimmungen säumig seien.

Abgeordneter MURAUER (VP) erinnert Haidlmayr daran, dass die Gemeinden durchaus bemüht sind, den Behinderten den Weg in die Wahllokale zu ermöglichen. Eine Lanze bricht Murauer für die Einführung der Briefwahl, die sich in Deutschland und in der Schweiz überaus bewährt habe. Eine Briefwahl würde der gestiegenen Mobilität der Bevölkerung entsprechen und den Behinderten und Senioren sehr entgegenkommen.

Auch Abgeordneter DONAUBAUER (VP) plädiert für weitere Entwicklungsschritte im Wahlrecht bis hin zur Briefwahl. Eine Lösung verlangt Donabauer auch für die Wahl zum Europäischen Parlament, wo die Stimmenauszählung erst ab 22 Uhr möglich ist. Donabauer verlangt eine bundesweite Regelung auch für die Entschädigung der Mitglieder von Wahlkommissionen.

Die Gesetzesänderung wird einstimmig verabschiedet.   

WIENER ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER INTERNATIONALEN KLASSIFIKATION DER BILDBESTANDTEILE VON MARKEN UND ÄNDERUNGEN DES ÜBEREINKOMMENS

(keine Ausschussvorberatung)

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Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) fragt Staatssekretär Ruttenstorfer, warum das Wiener Übereinkommen bereits zweimal zurückgezogen und nicht im Ausschuss vorberaten wurde. Zudem sei es verwunderlich, weshalb so wichtige Länder wie Japan und Deutschland dem Abkommen nicht beitreten.

Bei der Abstimmung wird der Staatsvertrag einhellig genehmigt.

ÄNDERUNG DES GEBÜHRENGESETZES 1957 * STAATSDRUCKEREIGESETZ-NOVELLE 1999 * ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN BEITRITT ÖSTERREICHS, FINNLANDS UND SCHWEDENS ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BESEITIGUNG DER DOPPLEBESTEUERUNG IM FALLE VON GEWINNBERICHTIGUNGEN ZWISCHEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

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Abgeordneter BÖHACKER (F) bedauert, dass die vorliegende Novelle keine Totalreform des Gebührenrechtes bringe. Nur in kleinen Bereichen werde die Möglichkeit geschaffen, die Gebühren - statt wie bisher mit Stempelmarken - durch Barzahlung oder Kreditkarte zu entrichten, bemängelt er.

Gebührenharmonisierung in der Europäischen Union könne nur ein langfristiges Ziel sein, konstatiert Abgeordneter MARIZZI (SP). Die Novelle zum Gebührengesetz sei seiner Meinung nach ein richtiger Schritt in Richtung effizientere und modernere Verwaltung, hebt der Redner positiv hervor.

Abgeordneter Mag. PETER (L) fordert die Abschaffung von unsinnigen Gebühren, die in einer modernen Verwaltung nichts verloren haben. Erst vor eineinhalb Jahren wurden die Gebühren um 50 % erhöht, erinnert Peter, was zu mehr Verwaltungsaufwand und zu höheren Einhebungskosten geführt habe.

Es habe niemand behauptet, dass diese Novelle eine Gesamtreform des Gebührenrechts darstelle, argumentiert Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP). Er bekenne sich jedoch zu einer Politik der kleinen Schritte, erklärt Stummvoll, der zu bedenken gibt, dass nicht leichtfertig auf 4,5 Mrd. S an mittels Stempelmarken eingehobenen Gebühren verzichtet werden könne.

Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) räumt ein, dass die Novelle kleine Fortschritte bringe, aber insgesamt sei es nur eine kleine Verwaltungsreform.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER ist froh darüber, dass mit der vorliegenden Novelle eine Verwaltungsreform erfolgt, die die Zahlungsmodalitäten bei den Ämtern erleichtern soll. Eine grosse Reform stehe aber noch aus, räumt er ein, er werde das Ziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich dass es bis zum Jahr 2002 keine Stempelmarken mehr gibt.

Abgeordnete HUBER (SP) begrüsst es ausdrücklich, dass alle bisherigen Gebühren für Anfragen und Auskünfte wegfallen, wodurch die Information der Bürger erleichtert würde. Weiter hebt sie als positiv hervor, dass die Gebühr für Reisepässe u.ä. als pauschalierter Betrag ausgewiesen wird.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) steht der Staatsdruckereigesetz-Novelle ablehnend gegenüber, da er den Verdacht hegt, dass wieder nur eine weitere Gesellschaft geplant sei, bei der die Posten für die Generaldirektoren zwischen Rot und Schwarz aufgeteilt werden sollen.

Abgeordneter AUER (VP) befasst sich mit der Änderung des Gebührengesetzes und meint, dies sei ein erster richtiger Schritt, dem aber bald weitere folgen müssen.

Ziel einer grundlegenden Gebührenreform könne es nur sein, die Gebühren überhaupt abzuschaffen, merkt F-Abgeordneter Mag. TRATTNER kritisch an, weshalb die Freiheitlichen dieser Vorlage nicht zustimmen werden.

Abgeordnete Dr. KARLSSON (SP) kommt auf die Staatsdruckereigesetz-Novelle zu sprechen, die sie als grundsätzlich positiv bewertet. Man solle jedoch bei all diesen Privatisierungen gewisse Förderungsmassnahmen, z.B. für Frauen und junge Menschen, ins Auge fassen.

Abgeordnete MOTTER (L) bringt einen Entschliessungsantrag betreffend Gebührenfreiheit von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen und Pässen ein.

Abgeordnete HAGENHOFER (SP) zollt den Initiativen von Staatssekretär Ruttenstorfer Anerkennung, wonach die Verwaltung bürgernäher und serviceorientierter gestaltet werden soll. Diesem Anliegen trage auch die Novelle zum Gebührengesetz Rechnung.

Bei der Abstimmung werden die beiden Regierungsvorlagen mehrheitlich angenommen, das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung wird einstimmig genehmigt. Der Entschliessungsantrag der Liberalen verfällt jedoch der Ablehnung.

ERSTE LESUNG: G-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES ARBEITSVERFASSUNGSGESETZES

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Die Abgeordneten des Nationalrates haben es in der Hand, darüber zu entscheiden, ob man in der Frage des passiven Wahlrechts für Ausländer an der undemokratischen Tradition des Austrofaschismus und des Nationalsozialismus anknüpfen möchte, macht Abgeordneter ÖLLINGER (G) bei der Begründung des G-Antrages geltend.

Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) verweist auf den Entwurf von Ministerin Hostasch, wonach Ausländer das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen erhalten sollen, wenn sie einen Befreiungsschein haben, d.h. nach fünf Jahren.

Abgeordneter Dr. KIER (L) ruft in Erinnerung, dass vor nicht allzu langer Zeit das Eisenbahner-Betriebsverfassungsgesetz im Parlament beschlossen wurde, in dem das passive Wahlrecht verankert wurde.

Die Verantwortung für die Betriebe solle ausschliesslich in den Händen der österreichischen Arbeiter und Angestellten liegen, betont Abgeordneter GAUGG (F), weshalb er die Initiative der Grünen ablehne.

Der Antrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

ERSTE LESUNG: F-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES BUNDESPFLEGEGELDGESETZES

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Die Freiheitlichen haben deshalb einen Antrag auf Änderung des Bundespflegegeldgesetzes eingebracht, weil seit vier Jahren keine Wertberichtigung des Pflegegeldes vorgenommen wurde, obwohl die Kosten, z.B. für Fahrten und Kuraufenthalte, beträchtlich gestiegen sind, erklärt Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F).

Abgeordnete REITSAMER (SP) macht geltend, dass man das Pflegegeld nicht mit den Pensionen vergleichen könne, da es sich dabei um keine Versicherungsleistung, sondern um eine Pauschalabgeltung für Pflegebedürftige handle.

Man sei stetig bemüht, Verbesserungen für Behinderte und ältere Menschen zu erreichen, bekräftigt Abgeordnete GATTERER (VP). Bevor man jedoch eine Valorisierung durchführe, müsse man sich Gedanken über die Finanzierbarkeit dieser Massnahme machen, unterstreicht sie.

Es gehe bei dem freiheitlichen Antrag darum, eine Anpassung des Pflegegeldes vorzunehmen, um den ständig steigenden Kosten für die Tarifleistungen gerecht zu werden, erläutert Abgeordneter FISCHL (F) die Initiative der FPÖ. Er könne sich auch die Einführung eines Pflegeschecks vorstellen, um zu einem praktikableren und zeitgerechteren System zu finden.

Auch Abgeordneter Dr. KIER (L) hält eine Valorisierung des Pflegegeldes für dringend erforderlich, da sich die Kosten, insbesondere dort, wo Assistenzleistungen eingekauft werden, massiv erhöht haben.

Durch die Nichtanpassung des Pflegegeldes haben die behinderten Menschen einen Verlust in der Höhe von 10 % hinnehmen müssen, kritisiert Abgeordnete HAIDLMAYR (G). Sie sehe nicht ein, warum die zwar die Pensionen, nicht aber das Pflegeld valorisiert werde.

Der Antrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

ERSTE LESUNG: G-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES ARBEITSMARKTSERVICEGESETZES 1994

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Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) bemängelt, dass beim AMS - trotz mehrjähriger Anwendung eines Frauenförderungsplanes - speziell in den höchsten Leitungsfunktionen praktisch keine Frauen zu finden sind. Es sei unverständlich, warum gerade jene Institution, die für Arbeitsmarktfragen zuständig ist, eine derart skandalöse Frauenquote aufweist.

Abgeordnete HAGENHOFER (SP) gibt bekannt, dass im Arbeitsmarktservice rund 60 % Frauen beschäftigt sind und das AMS zudem sehr bemüht sei, beispielsweise durch die Förderung von Wiedereinsteigerinnen, Teilzeitjobs und flexibleren Arbeitszeitmodellen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.

Abgeordnete STEIBL (VP) äussert sich ablehnend hinsichtlich einer gesetzlichen Zwangsquotenregelung. Auch werde nicht die Qualität automatisch dadurch gehoben, dass 50 % Frauen Leitungspositionen innehaben.

Abgeordneter GAUGG (F) bezweifelt, dass man qualifizierte Arbeit mit Quoten regeln könne. Vielmehr sollten endlich die Einkommen zwischen Männern und Frauen angeglichen werden, urgiert er.

Der Antrag wird dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG: F-ANTRAG BETREFFEND EIN BG ZUR INTEGRATIVEN PRÜFUNG DER AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN AUF DIE UMWELT (UVP-G)

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Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) erinnert daran, dass die Bundesregierung mit Stichtag 14. März 1999 ein EU-konformes Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz hätte vorlegen müssen. Die Sozialpartner seien aber nicht bereit gewesen, die diesbezüglichen Vorschläge des Umweltministeriums zu akzeptieren. Daher hat die FPÖ einen eigenen Antrag mit Verwaltungsvereinfachungen und verkürzten Fristen vorgelegt. Enthalten sei auch eine klare Liste UVP-pflichtiger Projekte und der Ausbau der Bürgerbeteiligungsrechte. Damit werde Forderungen der EU, der Wirtschaft und der Umweltorganisationen entsprochen, betont Schweitzer.

Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (SP) würdigt die Mühe des Abgeordneten Schweitzer bei der Formulierung des vorliegenden Antrages, der in den Ausschussberatungen Beachtung finden wird. Zugleich weist Kummerer auf den weit fortgeschrittenen Diskussionsstand zwischen den Regierungsparteien hin und unterstreicht die Notwendigkeit einer Verfahrensbeschleunigung.

Abgeordneter KOPF (VP) kritisiert den Antrag der Freiheitlichen, der zwar auf kürzere Verfahren und raschere Entscheidungen ziele, laut Expertenmeinung aber gerade diesen Forderungen nicht entspreche und überdies der EU-Richtlinie nicht Rechnung trage.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) erneuert seinen Vorschlag, die UVP auf Konzepte und Pläne auszuweiten, und wirft der Bundesregierung vor, die Umweltverträglichkeitsprüfung einmal mehr nur als Behinderung von Projekten zu betrachten. Eine Verfahrensbeschleunigung will Barmüller durch eine Bürokratiereform noch in dieser Gesetzgebungsperiode erreichen.

Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) hält das geltende UVP-Gesetz für besser als seinen Ruf und macht auf das Interesse der Umweltschützer und Anrainer an konzentrierten und kurzen Verfahren aufmerksam. Ihr ist eine Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit der UVP wichtig, zudem will sie eine "Konzept-UVP" nach holländischem Vorbild in die Beratungen einzubringen, ein Aspekt, der dem freiheitlichen Antrag fehle. Das Bürgerbeteiligungsverfahren sei zu vereinfachen, sagt Langthaler, sie hoffe auf einen Beschluss noch in dieser Legislaturperiode.

Präsident Dr. NEISSER weist den Antrag dem Umweltausschuss zu.

Eine weitere (172.) Nationalratssitzung dient geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen und Zuweisungen.(Schluss)