Parlamentskorrespondenz Nr. 360 vom 30.06.1999
INNENAUSSCHUSS BESCHLIESST SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ
Wien (PK) - Der Innenausschuss des Nationalrats beschloss heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP das neue Sicherheitspolizeigesetz und lehnte einen Antrag der Oppositionsparteien auf Beratung der Materie in einem Unterausschuss ab. Die ursprüngliche Regierungsvorlage wurde im Sinne eines von Ausschussobmann LEIKAM (SP) zu Beginn der Debatte eingebrachten Abänderungsantrages der Regierungsparteien auf jene Kernbereiche konzentriert, die die Schaffung eines Menschenrechtsbeirates zur Beratung des Ministers, die Einrichtung einer Sicherheitsakademie sowie die Einführung eines Identitätsausweises zum Inhalt hatten. Teil des Gesetzes - und Gegenstand heftiger Kritik vor allem seitens der Grünen und des Liberalen Forums - sind zudem auch Bestimmungen über den Zugriff auf personenbezogene Daten zwecks Sicherheitsprüfung und die Regelung der DNA-Analyse.
Eingangs der Sitzung protestierte Abgeordneter JUNG (F) dagegen, einen umfangreichen gesamtändernden Abänderungsantrag zu behandeln, ohne dass die Abgeordneten ausreichend Zeit gehabt hätten, ihn auch nur zu lesen. Jungs Kritik und seinem Antrag auf Absetzung des Sicherheitspolizeigesetzes von der Tagesordnung unterstützten auch die Abgeordneten Mag. STOISITS (G) und Dr. KIER (L). Die Vertreter der Opposition wandten sich unisono dagegen, als Abgeordnete zur blossen Dekoration degradiert zu werden. - Bei der Abstimmung unterlag der Absetzungsantrag der Mehrheit der Koalitionsparteien. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Oppositionsparteien auf Einsetzung eines Unterausschusses zur Beratung der Gesetzesänderungen.
Auf Wunsch des Abgeordneten Mag. SCHWEITZER (F) leitete Innenminister SCHLÖGL die Debatte mit einer Erläuterung jener Änderungen ein, die er den Ausschussmitgliedern gestern in einem Brief mitgeteilt hatte. Sie betreffen den Menschenrechtsbeirat als Konsequenz des Todes eines Schubhäftlings auf dem Flug nach Sofia, die Bestimmungen über die DNA-Analyse, die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung und die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt.
Die Ausführungen des Innenministers ergänzte Sektionschef Dr. SZYMANSKI, indem er auf die neue Möglichkeit hinwies, dass Opferschutzeinrichtungen als Interventionsstellen proaktiv an potentielle Opfer von Gewalt herantreten können. Der Ressortbeamte erläuterte weiters den Ersatz des Begriffs "Rückkehrverbot" durch "Betretungsverbot" und die Erweiterung der Verbotsfrist auf 10 bzw. maximal 20 Tage. Die Auskunftsverpflichtung der Telekom wird präzisiert und - mit Ausnahme von Notrufen - auf triviale Auskünfte wie Name und Teilnehmernummer beschränkt. Weitere Änderungen dienen Vorkehrungen, damit das Instrument der Sicherheitsüberprüfung nicht zur Dienstnehmerausspähung missbraucht werden kann. Verdeutlicht werden die Bestimmungen über die DNA-Untersuchungen, und zwar dergestalt, dass Personen nur dann erkennungsdienstlich zu behandeln sind, wenn sie im Verdacht einer strafbaren Handlung oder der Tätigkeit in einer kriminellen Verbindung stehen oder dies zur Vorbeugung gegen gefährliche Angriffe erforderlich scheint. Weitere Bestimmungen sehen die Beschränkung des genetischen Materials sowie Löschungsverpflichtungen vor. Besonders wichtig sei die Trennung des genetischen Materials, das bei einem Dienstleister verbleibt, und der diesbezüglichen Daten, über die nur die Behörde verfüge. Dazu kommen begleitende Änderungen im Polizeikooperationsgesetz, im Waffengebrauchsgesetz und im Strafvollzugsgesetz, führte der Sektionschef aus.
Abgeordnete Dr. HLAVAC (SP) drängte auf eine Ausschussentschliessung, um allen Staatsbürgern das Recht auf einen Identitätsausweis zu sichern.
EXPERTENHEARING VOR DER BESCHLUSSFASSUNG
Univ.-Prof. Dr. Christian BERTEL (Innsbruck) beurteilte zunächst die geplante Sicherheitsakademie als "eine sehr gute Sache", deren Erfolg aber davon abhänge, wie sie durchgeführt werde. Er schlug vor, nicht nur Polizisten und Gendarmen, sondern auch Bewährungshelfer und Sozialarbeiter einzubinden. Sehr positiv äusserte sich der Experte auch zum vorgesehenen Menschenrechtsbeirat. Unklarheiten ortete Bertel bei den Bestimmungen über die Sicherheitsüberprüfung. Er plädierte dafür, das Anwendungsgebiet klarer zu umreissen und die bestehenden Kriterien zur Abschätzung der Gefahr, ob jemand wieder straffällig wird, in das Gesetz zu übernehmen. Kopfzerbrechen bereiteten ihm Sicherheitsüberprüfungen auf Ersuchen eines Unternehmens. Für sehr bedenklich hielt er die Einbeziehung des Partners in Sicherheitsüberprüfungen, ohne dass dieser gefragt werde. DNA-Analysen hingegen beurteilte der Jurist als eine gute Sache: Die Belästigung durch einen Mundhöhlenabstrich sei für ihn unwesentlich gegenüber der Gefahr, in einem Geschworenenprozess unschuldig zu 20 Jahren Haft verurteilt zu werden.
Univ.-Prof. Dr. Heinz MAYER (Wien) teilte die positive Einschätzung der DNA-Analyse seines Vorredners, hielt die diesbezüglichen Bestimmungen aber für verbesserungsbedürftig. Er schlug vor, Befähigung und Zuverlässigkeit von DNA-Dienstleistern zu prüfen und zu kontrollieren.
Aus der Sicht eines Exekutivbeamten befürchtete Gerhard REISCHER (Gendarmerieposten Hirtenberg) Probleme bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen für die Wegweisung. Die Einrichtung einer Sicherheitsakademie begrüsste er, bedauerte aber, dass die Personalvertretung nicht eingebunden werde. Grundsätzlich positiv sah er auch die Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates, kritisierte aber die Bestimmung, dass Delegationen des Beirats jederzeit eine Dienststelle besuchen können. Bei den Änderungen im Bereich der Schleierfahndung wies der Gendarm auf mögliche Kompetenzprobleme zwischen Polizei und Gendarmerie sowie der Zollwache hin.
Univ.-Prof. Dr. Richard SCHEITAUER (Innsbruck) berichtete über die DNA-Analysen, die am Institut für Gerichtsmedizin der Universität Innsbruck in einem Pilotversuch durchgeführt werden. Er stellte klar, dass dabei Gesundheits- und Persönlichkeitsinformationen nicht erkannt werden können und dass eine vollkommene Entkoppelung zwischen Personaldaten und dem DNA-hältigen Material garantiert ist. Durch die DNA-Analysen sei es jedenfalls absolut sicher, Personen aus einem Verdächtigenkreis auszuschliessen. DNA-Übereinstimmung wiederum könne aber nur als Hinweis verstanden werden, sie greife der richterlichen Beweiswürdigung nicht vor, betonte Scheitauer.
Den vorliegenden Entwurf qualifizierte Scheitauer aus fachlicher Sicht als ausgezeichnet. Die Bestimmungen ermöglichen all das, was für die DNA-Untersuchung notwendig ist, und verhindern alles, was zu Missbräuchen führen könnte, sagte er. Mit Qualitätskontrollen hätte sein Institut jedenfalls überhaupt keine Probleme, fügte er an.
In der Debatte mit den Experten untermauerten die Vertreter der Opposition abermals ihre ablehnende Haltung. Abgeordneter Dr. KIER (L) befürchtete Eingriffe in den Datenschutz, Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sah ihre Bedenken hinsichtlich missbräuchlicher Verwendungen nicht vollkommen ausgeräumt. Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) fühlte sich mit ihrer Forderung nach Einsetzung eines Unterausschusses bestätigt. Befürchtungen über Missbräuche bei DNA-Untersuchungen hielt sie hingegen nicht für angebracht.
Bei der Abstimmung wurde zunächst der Antrag der Oppositionsparteien auf Einsetzung eines Unterausschusses abgelehnt. Die Regierungsvorlage erhielt in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrages die Zustimmung der Regierungsparteien, die Vertreter der Oppositionsparteien waren bei dieser Abstimmung nicht anwesend. Mit SP-VP-Mehrheit wurde auch die Ausschussfeststellung angenommen.
VERTAGUNGSBESCHLÜSSE: OPPOSITION SPRICHT VON "PARLAMENTARISCHEM MOBBING"
Vertagt wurden zwei Anträge des Liberalen Forums betreffend geschlechtspezifische Gestaltung von Passformularen bzw. Sensibilisierung von Organen der Strassenaufsicht für die Probleme behinderter Menschen im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung.
Mehrheitliche Vertagungsbeschlüsse mit SP-VP-Mehrheit fasste der Ausschuss auch hinsichtlich eines Pakets von Oppositionsanträgen zum Thema Fremdenrecht. Die FPÖ verlangte darin in insgesamt drei Initiativen die Abschaffung des "gelinderen Mittels" im Fremdengesetz, restriktivere Massnahmen zur Bekämpfung der Schlepperei sowie eine Trendwende im Vollzug des Fremden- und des Asylgesetzes. Die Anträge des Liberale Forums wiederum betrafen Nichtverhängung von Schubhaft über Kinder und Jugendliche sowie die Möglichkeit der aufschiebenden Wirkung im Falle einer Beschwerde gegen einen Asylbescheid beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.
Abgeordneter LEIKAM (SP) meinte, die für eine eingehende Diskussion über diese umfangreichen Materien notwendige Zeit sei in der letzten Parlamentswoche nicht mehr gegeben.
Mit scharfen Worten kritisierten die Vertreter der Oppositionsparteien die Vertagungsbeschlüsse. Während die Abgeordneten Dr. PARTIK-PABLE (F) und Abgeordnete Mag. STOISITS (G) auf die Aktualität und Dringlichkeit der fremdenrechtlichen Thematik hinwiesen, bezeichnete Abgeordneter Dr. KIER (L) die Vorgangsweise der Regierungsparteien als Verstoss gegen die politische Kultur und sprach von "parlamentarischen Mobbing". (Schluss)