STRIKTES ATOMWAFFENVERBOT IN ÖSTERREICH WIRD GESETZLICH VERANKERT
Verfassungsausschuss einigt sich auf ein Bundesverfassungsgesetz
Wien (PK) - In Österreich werden Herstellung, Lagerung, Transport und Verwendung von Atomwaffen strikt verboten. Auf ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz einigte sich heute der Verfassungsausschuss des Nationalrates. Wörtlich heisst es in Paragraph 1 des Gesetzes: "In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert, transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden".
Darüber hinaus ist im Gesetz ein Verbot der Errichtung bzw. Inbetriebnahme von Kernkraftwerken verankert. Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet wird untersagt, davon ausgenommen ist nur der Transport für Zwecke der ausschliesslich friedlichen Nutzung. Spaltbares Material, das für die Energiegewinnung durch Kernspaltung gebraucht wird, darf aber keinesfalls befördert werden, gleiches gilt für dadurch entstehenden Atommüll.
Der vom Ausschuss beschlossene Fünf-Parteien-Antrag geht auf entsprechende Anträge der Grünen und der SPÖ zurück, die heute vertagt wurden. Die Grünen, die als erste Fraktion einen Gesetzentwurf für ein atomfreies Österreich im Nationalrat einbrachten, hatten befürchtet, dass Österreich ohne ein verfassungsgesetzliches Verbot bei einem Beitritt zur Nato oder zur WEU verpflichtet wäre, in Krisen- oder Kriegsfällen einer Durchfuhr bzw. Lagerung von Atomwaffen oder nuklearem Material zuzustimmen.
Im Rahmen der Debatte wurde das Bundesverfassungsgesetz von den Abgeordneten einhellig begrüsst. VP-Klubobmann Dr. KHOL unterstrich, dass die ÖVP schon immer der Meinung gewesen sei, dass Österreich atomwaffenfrei und atomkraftwerkfrei sein müsse. Durch das nunmehr vorgelegte Gesetz werde klare Rechtssicherheit geschaffen. Als kleinen Wermutstropfen bezeichnete es Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G), dass vom Gesetz nur Energiegewinnung durch Kernspaltung, aber nicht Energiegewinnung durch Kernfusion umfasst ist.
Abgeordneter Dr. KIER (L) erinnerte daran, dass in Österreich erst nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl ein Umdenken eingesetzt habe und erst danach eine klare Anti-Atom-Politik verfolgt worden sei. VP-Abgeordnete RAUCH-KALLAT unterstrich, Tschernobyl habe ganz klar vor Augen geführt, welche Auswirkungen ein "Supergau" nicht nur auf das eigene Land, sondern auch auf andere Länder habe.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) hielt fest, dass es auf Basis des Bundesverfassungsgesetzes notwendig sein werde, ein neues Atomhaftungsgesetz zu beschliessen. (Fortsetzung)