Parlamentskorrespondenz Nr. 413 vom 14.07.1999

BAKKALAUREAT, NAHVERKEHR, KONSUMENTENSCHUTZ, AKTIENRÜCKKAUF

Wien (PK) - Vom Bakkalaureat über den Nahverkehr, Fragen des Konsumentenschutzes und der elektronischen Unterschrift bis zur Rehabilitation von Deserteuren der Wehrmacht reichte der Themenbogen der Plenarsitzung des Nationalrats am Mittwoch. Vor Eingang in die Tagesordnung kündigte Präsident Dr. FISCHER für 15 Uhr folgende Kurzdebatten an: Besprechung der Anfragebeantwortung 5669/AB von Wirtschaftsminister Dr. Farnleitner betreffend den Vollzug des Mineralrohstoffgesetzes sowie der Anfragebeantwortung 5908/AB von Sozialministerin Hostasch betreffend Standards für Betreuungs- und Pflegeheime. Nach Erledigung der Tagesordnung wurde eine Kurzdebatte über einen F-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Euroteam abgehalten. Gleichfalls nach Erledigung der Tagesordnung fand die Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag der Freiheitlichen statt, der sich auf den VP-Antrag  1123/A(E) betreffend Gesundheitsreform bezieht. Der Antrag sieht eine Fristsetzung für den Gesundheitsausschuss bis 15. Juli 1999 vor.

ÄNDERUNG DES UNIVERSITÄTSSTUDIENGESETZES * UNIVERSITÄTS‑AKKREDITIERUNGSGESETZ

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Abgeordneter Dr. GRAF (F) kritisierte die aus seiner Sicht überhastete Einführung des Bakkalaureatsstudiums, mit der die Universitäten zu einem "akademischen Bauchladen" und ihr Standard nach unten nivelliert würde. Nicht mehr Leistung sei das oberste Ziel an den Universitäten, sondern nur noch die Verhinderung des Drop outs. Damit hätten die Sozialdemokraten ihren ideologischen Ansatz "Gesamtschule" auf universitärem Boden vollzogen, sagte Graf pointiert.

Im einzelnen klagte Graf über fehlende Berechnungen der Kosten eines dreigliedrigen Studiums sowie über den Mangel an Studien über die Arbeitsmarktaussichten der künftigen "Bachelors".

Den Hinweis auf das Vorbild USA liess Graf nicht gelten. Die Amerikaner haben ein anderes System ohne Akademien und ohne Fachhochschulen, sagte er, überdies werde auch in den USA über die Einführung zweigliedriger Studien nachgedacht. Dieses Gesetz habe keine Mehrheit unter Lehrern, Studierenden und in der Bevölkerung und auch nicht im Nationalrat, würde man den Klubzwang aufheben, sagte Graf. Daher legte er einen Antrag auf Rückverweisung des UniStG-Entwurfs an den Wissenschaftsausschuss vor. Schliesslich warnte Graf auch vor Plänen für die Abschaffung der Habilitation.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) verteidigte die Einführung des Bakkalaureats  und machte darauf aufmerksam, dass mit dem UniStG nur die rechtliche Möglichkeit für die Studienkommissionen geschaffen werde, vom zweigliedrigen auf ein dreigliedriges Studiensystem überzugehen, wobei ein positives Gutachten über die Arbeitsmarktakzeptanz des Bachelors in der jeweiligen Studienrichtung Voraussetzung für eine positive Entscheidung sei. Für das dreigliedrige Studium spreche laut Niederwieser die Möglichkeit, auf individuelle und berufliche Bedürfnisse besser einzugehen und früher einen akademischen Abschluss zu erhalten. Ausserdem entspreche die neue Gliederung besser dem Trend zum lebenslangen Lernen.

Weiters begrüsste der SP-Wissenschaftssprecher die neue Verpflichtung der Universitäten, auf die Bedürfnisse berufstätiger Studierender, die bereits 50 % aller Studierenden ausmachen, einzugehen. Die in der heutigen Presse abgedruckte kritische Stellungnahme des Rektors der Montanuniversität Leoben verwundere ihn, weil sich die Montanuniversität am Begutachtungsverfahren nicht beteiligt habe. Dieses Inserat sei daher nicht Ernst zu nehmen.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) meinte, man habe sich bei den Verhandlungen für die Änderung des UniStG zu wenig Zeit genommen, auf gravierende Bedenken einzugehen. Sie führte dies auf ein mangelndes Gesamtkonzept, eine fehlende Vision der Bundesregierung für den Bildungssektor zurück. Die Vielzahl von Novellen führe zu einem bildungspolitischen "Fleckerlteppich", kritisierte Gredler und wies auf verunsicherte Studienkommissionen, ungelöste Probleme bei den technischen Studien und ungeklärte Finanzierungsfragen hin. In einem Entschliessungsantrag verlangte die Abgeordnete daher von der Bundesregierung einen Optionenbericht für ein komplette Neustrukturierung des postsekundären Ausbildungsbereichs unter Berücksichtigung der Kriterien logische Kohärenz, Durchlässigkeit und Harmonisierung mit der europäischen Bildungslandschaft. Es bedürfe einer grundlegenden Organisations-, Dienstrechts-und Studienreform mit Angabe mittel- und langfristiger Ziele. In ihren weiteren Ausführungen klagte Gredler über männliches Mobbing gegen Frauen an den Universitäten sowie darüber, dass die Koalitionsparteien nicht den Mut aufgebracht hätten, den Privatuniversitäten, die nunmehr zugelassen werden können, Forschungsleistungen vorzuschreiben.

In einer tatsächlichen Berichtigung erinnerte Abgeordneter Dr. GRAF gegenüber Abgeordnetem DDr. Niederwieser daran, dass die Montanuniversität Leoben am 7.6.1999 eine Stellungnahme zur Änderung des UniStG abgegeben hat.

In einer persönlichen Erwiderung sagte DDr. NIEDERWIESER, er habe diese Stellungnahme gelesen, sie sei nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens eingelangt.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) sah in der Einführung des Bachelors keinen revolutionären Schritt, sondern eine sinnvolle Weiterentwicklung des UniStG 1997 in Richtung auf eine gemeinsame europäische Hochschularchitektur. Das dreigliedrige Studium könne nur unter klar festgelegten Voraussetzungen eingeführt werden. Die Autonomie der Studienkommissionen und Fakultäten sei gewahrt, 70 % bis 90 % des Stundenkontingents einer Studienrichtung können auf der Stufe des Bachelors angesiedelt werden, damit sei für eine ausreichende Grundlagenausbildung gesorgt. Wo nötig, kann die Dauer von Bakkalaureatstudien um ein bis zwei Semester verlängert werden. Von "Jahrmarkt" und "billigem Jakob" zu sprechen, sei ebenso falsch wie der Vorwurf, hier würde ein "Titel ohne Mittel" geschaffen: Ein Bakkalaureatsstudium kann nur eingeführt werden, wenn die Arbeitsmarktrelevanz nachgewiesen sei.

Die Habilitation werde nicht abgeschafft, solange die Volkspartei etwas zu reden habe, sagte Lukesch dann und befasste sich schliesslich mit der Zulassung privater Universitäten, ein wesentlich revolutionärerer Schritt als die Einführung des Bachelors, zumal der Staat dadurch sein Monopol auf dem Gebiet der universitären Ausbildung verliert. Wichtig  sei, dass mit dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz dafür gesorgt werde, dass nur private Universitäten mit hoher Ausbildungsqualität eingerichtet werden dürfen.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) meinte, sie sei zwar nicht grundsätzlich gegen Bakkalaureat-Studien, verstehe aber diese "Torschlusspanik" nicht, mit der hier seitens der Koalition agiert werde. Ihres Erachtens hätte man diese Gelegenheit gleich zu einer Überprüfung und Durchforstung der Studienpläne nutzen sollen.

Ausserdem befürchtet die Rednerin, dass die Bakkalaureats-Studien nicht als "a-wertig" anerkannt würden, sodass es sich dabei nur um eine "Schmalspurausbildung" handeln würde, in die man offenbar Frauen drängen wolle. In einem Abänderungsantrag trat Petrovic für eine Erweiterung des für Studienkommissionen zuständigen Kreises ein.

Abgeordneter Mag. POSCH (SP) erläuterte den Inhalt des Akkreditierungsgesetzes und ging auf den damit in Zusammenhang stehenden Akkreditierungsrat ein. Die Zukunft werde zeigen, ob dieses Zusatzangebot tatsächlich erforderlich sei oder ob es sich dabei um das Bedürfnis einer sich selbst als solche verstehenden Elite handelt.

Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) hielt es für bemerkenswert, dass in diesem Gesetz der Gesetzgeber zwischen "wesentlichen und unwesentlichen Bestimmungen" unterscheide. Einmal mehr zeige sich, dass das UniStG eben nicht das "Jahrhundertgesetz" sei, als das es Abgeordneter Lukesch immer wieder bezeichne. Unbehagen erzeuge auch die "Flucht aus dem Parlament", werde hier doch vieles dem Minister überlassen, was überdies die Frage aufwerfe, wo dann die Universitätsautonomie bleibe. Hinsichtlich der Privatuniversitäten äusserte der Redner die Befürchtung, davon würden primär Filialen amerikanischer Unis profitieren.

Bundesminister Dr. EINEM resümierte eingangs die Errungenschaften in der Wissenschaftspolitik während dieser GP und wies auf die grundlegende Modernisierung auf dem Universitätssektor hin. Bedeutend sei auch die Untersuchung hinsichtlich der sozialen Lage der Studierenden gewesen, die wesentliche Schritte zu deren Gunsten evoziert hätte. Das Angebot eines dreigliedrigen anstelle eines zweigliedrigen Studiensystems sei fakultativ und entspreche somit dem Geist von Bologna. Beim Akkreditierungsgesetz geht es vor allem um Qualtitätskontrolle, schloss der Minister.

Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) meinte, bei der Novelle des UniStG sei es gelungen, zahlreiche zweckdienliche Änderungen vorzunehmen. In der Praxis werde man sehen, wie sich die Möglichkeiten des dreigliedrigen Studiensystems entwickeln werden. Keine Sorge hege sie hinsichtlich der Position von Frauen in diesem Zusammenhang, hänge es doch eher davon ab, welcher Studienzweig ergriffen werde.

Präsident Dr. NEISSER gab bekannt, dass die freiheitliche Fraktion einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Euroteam eingebracht habe und eine diesbezügliche Debatte verlange, welche nach Beendigung der Tagesordnung stattfinden werde.

Abgeordnete MOTTER (L) brachte zwei Abänderungsanträge betreffend die wissenschaftliche Forschung respektive die Beschäftigungsverhältnisse von Mitgliedern des Akkreditierungsrates ein.

Abgeordneter Dr. RADA (SP) sagte, obwohl er persönlich ein Verfechter staatlicher Universitäten sei, werde es sich Österreich an der Schwelle zum Dritten Jahrtausend nicht leisten können, auf private Bildungseinrichtungen zu verzichten. Es handle sich dabei um ergänzende Angebote, die die Bedeutung des Wissenschaftsstandortes Österreich unterstreichen werden.

Abgeordneter DI SCHÖGGL (F) bezweifelte, dass mit dem dreigliedrigen System tatsächlich eine europäische Vergleichbarkeit gegeben sein werde. Besser sei es, die Möglichkeiten zu schaffen, Studien in der Regelstudienzeit absolvieren zu können. Beim Akkreditierungsgesetz sei vor allem die Sicherung der Qualitätsstandards zu beachten, ein Aspekt, der ihm nicht genügend beachtet erscheint, weshalb er die Vorlage ablehnen werde.

Abgeordneter AMON (VP) bezeichnete die Vorlagen als einen Schritt in Richtung moderne Universitäten. Die dreigliedrige Studienform entspreche den heutigen Bedürfnissen und werde sich auch nicht nachteilig auf den weiteren Berufsweg auswirken.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F)  sprach im Zusammenhang mit dem Bakkalaureat-Studium von einer Zwangsbeglückung durch Wissenschaftsminister Einem. Die Freiheitlichen hätten sich gewünscht, dass diese Reform von unten komme, sagte er, und nicht dass sie aufoktroyiert werde.  Grollitsch vermisst eine Bedarfsanalyse für Bakkalaureats-Studien und kritisierte ausserdem die seiner Meinung nach zu knappe Begutachtungsfrist.

Abgeordnete ABLINGER (SP) unterstrich demgegenüber, dass den Universitäten nichts aufoktroyiert werde. Vielmehr könnten die Universitäten selbst entscheiden, ob sie zwei- oder dreigliedrige Studien anbieten. Prinzipiell betonte Ablinger, Universitäten dürften nicht nur "Zubringer für den Arbeitsmarkt" sein, es gehe vor allem auch darum, dass die Studierenden in einer Zeit, wo Wissen immer wichtiger werde, lernten, Wissen zu analysieren und zu bewerten.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) wies darauf hin, dass durch die vorliegende Novellierung des Universitäts-Studiengesetzes Absolventen der Linzer Kunstuniversität die Möglichkeit erhielten, den Titel "Magister des Designs" zu erwerben. Er zeigte sich erfreut darüber, dass es der FPÖ gelungen sei, diesen Punkt in das Gesetz hineinzureklamieren. Widerstand der Freiheitlichen kündigte Krüger hinsichtlich der Bewerbung von Ursula Pasterk für das Rektorat der Universität für Angewandte Kunst in Wien an.

Nach Ablehnung des Rückverweisungsantrages der Freiheitlichen durch die Koalitionsparteien wurde das Universitäts-Studiengesetz in dritter Lesung mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Der Zusatzantrag der Grünen erhielt lediglich die Unterstützung der Opposition und blieb damit in der Minderheit. Ebenfalls abgelehnt wurde der Entschliessungsantrag der Liberalen betreffend Optionenbericht zur Neustrukturierung des postsekundären Ausbildungsbereiches.

Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz erhielt in Dritter Lesung mit der Zustimmung der beiden Koalitionsparteien und der Liberalen ebenfalls die notwendige Zweidrittelmehrheit. Zuvor war der Abänderungsantrag der Liberalen abgelehnt worden.

ÄNDERUNG DES TIERVERSUCHSGESETZES 1988

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Abgeordneter Mag. HAUPT (F) äusserte sich zur Novellierung des Tierversuchsgesetzes ablehnend und brachte einen Abänderungsantrag ein, um, wie er sagte, vielleicht doch noch die eine oder andere Bestimmung zu verbessern. Unter anderem urgierte er ein generelles Verbot von Tierversuchen im Bereich der Kosmetika und ein Verbot des Transportes von Muttertieren im letzten Fünftel der Trächtigkeit. Zum vorliegenden Entwurf merkte er an, die geplanten Bestimmungen würden der EU-Richtlinie nicht vollinhaltlich entsprechen. Generell habe er gehofft, konstatierte Haupt, dass die Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes Teil eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetztes würden.

Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) führte aus, bereits das geltende österreichische Tierversuchsgesetz aus dem Jahr 1988 zähle international gesehen zu den modernsten und fortschrittlichsten seiner Art. Es sei schon jetzt in vielen Punkten strenger als dies die EU-Vorschriften verlangen würden. So seien Tierversuche nur in beschränktem Mass zulässig und nur dann, wenn es keine Alternativmethoden gebe. Mit der vorliegenden Novelle würden weitere Verbesserungen vorgenommen und beispielsweise Tierversuche für Kosmetika grundsätzlich verboten.

Persönlich kann sich Pittermann, wie sie festhielt, schwer vorstellen, dass Tierversuche generell vermeidbar wären, sie hält sie nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft für unentbehrlich. Bedauern drückte sie darüber aus, dass es in dieser Legislaturperiode nicht gelungen sei, eine Einigung über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu erzielen.

Abgeordnete MOTTER (L) stellte fest, das Gesetz beinhalte zwar kleine Verbesserungen, Österreich sei von modernen, zukunftsweisenden Regelungen, die einem echten Tierschutz das Wort redeten, aber noch weit entfernt. Kein Verständnis zeigte sie etwa für die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit einer Ausnahmeverordnung in bezug auf das Tierversuchsverbot für Kosmetika. Zudem vermisst sie Regelungen über eine artgerechte Haltung von Versuchstieren. Zu den Abänderungs- und Entschliessungsanträgen der Freiheitlichen signalisierte Motter die Zustimmung der Liberalen.

Abgeordneter Dr. LEINER (VP) erklärte, die Gesetzesnovelle berge eine weitreichende Schonung der Tierwelt in sich, es sei Zeit gewesen, die Tiere vor kosmetischen Versuchszwecken zu schützen.

Der Abgeordnete ging in seiner Rede vor allem prinzipiell der Frage nach, ob Tierversuche ethisch überhaupt zulässig seien, ob sie einen Fluch oder einen Segen für den Menschen darstellten. Im Gegensatz zu früher wisse man heute, sagte Leiner, dass sich Tierexperimente nicht so einfach auf den Menschen übertragen liessen, viele Produkte, die sich bei Tierversuchen bewährt hätten, müssten vom Markt wieder zurückgezogen werden. Seiner Auffassung nach sind geeignete In-vitro-Verfahren repräsentativer und ethisch vertretbarer als Tierversuche.

Aus Sicht von Abgeordneter Dr. PETROVIC (G) greift das Tierversuchsgesetz viel zu kurz und bleibt mittlerweile weit hinter dem EU-Recht zurück. So findet sie es unverständlich, dass es noch immer keine Verordnung über die artgerechte Haltung von Versuchstieren gibt.

Positiv überrascht zeigte sich Petrovic über die Wortmeldung von Abgeordnetem Leiner. Auch sie stellte die Frage nach der prinzipiellen Notwendigkeit von Tierversuchen und plädierte für eine stufenweise Abschaffung. Dabei gehe es ihr in erster Linie nicht einmal so sehr um Tierschutz, erklärte die Abgeordnete, sondern um den Schutz des Menschen. Durch die Tierversuche ist ihr zufolge ein hohes Mass an Leichtfertigkeit in der medizinschen Forschung entstanden, mit Arzneimitteln und Chemikalien werde viel zu wenig sorgfältig umgegangen. Immerhin würden bei mehr als der Hälfte der Präparate schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, die bei Tierversuchen nicht erkannt worden seien.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) brachte einen Entschliessungsantrag seiner Fraktion ein, der auf die Erlassung von Verordnungen und Durchführungsbestimmungen zum Tierversuchsgesetz durch den Wissenschaftsminister abzielt. Konkret wird Minister Einem ersucht, mittels Verordnungen die Unzulässigkeit bestimmter Versuchsmethoden klar zu stellen und eine artgerechte Haltung von Versuchstieren vorzuschreiben.

Die Änderung des Tierversuchsgesetzes wurde vom Plenum mit SP-VP-Mehrheit beschlossen, der Abänderungsantrag der Freiheitlichen blieb in der Minderheit. Ebenfalls mehrheitlich lehnten die Abgeordneten den Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Erlassung von überfälligen Verordnungen und Durchführungsbestimmungen zum Tierversuchsgesetz 1988 ab.

SCHIENENVERKEHRSMARKT‑REGULIERUNGSGESETZ UND SP-PETITION NR. 42 GEGEN DEN AUSVERKAUF STEIRISCHER SCHIENENWEGE

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Grundsätzlich hätten die Freiheitlichen nichts gegen die Errichtung einer Regulierungsbehörde, betonte Abgeordneter Mag. FIRLINGER, es bestünden aber gravierende Vorbehalte, die dazu führten, dass die FPÖ nicht zustimmen könne. Er nannte als Gründe für die Ablehnung das Fehlen einer Grundlage für die Tätigkeit des Schienenregulators, eine nicht bestehende Liberalisierung im Bahnbereich, das Kopieren des Telekomregulators, mit dem man negative Erfahrungen gesammelt habe, und die Absicht der EU, eine eigene Regulierungsbehörde zu installieren. In einem  Entschliessungsantrag fordert die FPÖ, dass die ÖBB ihre Leistungen flächendeckend und auf der Schiene erbringt.

Abgeordneter SIGL (SP) strich heraus, dass ein freier Bahnverkehr sozial verträglich sein müsse, wolle man nicht 300.000 Jobs im Bereich der europäischen Eisenbahngesellschaften verlieren. Aus diesem Grunde erachte er die Einführung eines Regulators als zielführend. Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Kostenwahrheit müssen seiner Ansicht nach Hauptkriterien für künftige Verkehrsentscheidungen sein. Gewinnmaximierung auf Kosten der Sicherheit und der Umwelt sollte der Vergangenheit angehören. Da Abgeordneter Sigl mit Ende der Legislaturperiode den Nationalrat verlassen wird, verabschiedete er sich von den Abgeordneten mit einem herzlichen Glückauf und Bahn frei für die Schiene.

Nach Ansicht des L-Abgeordneten Mag. BARMÜLLER werden strukturelle Probleme bei den ÖBB deshalb nicht behoben, weil der parteipolitische Einfluss der Eisenbahner sehr gross sei und dadurch ein Wettbewerb verhindert werde. Auch wolle man keine Liberalisierung im Bahnbereich. Solange man planwirtschaftlich reguliere statt marktwirtschaftlich zu liberalisieren, würden die ÖBB auch in Zukunft ein Sorgenkind bleiben.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) machte seinen Vorredner darauf aufmerksam, dass sich einiges gegenüber dem Entwurf von Minister Einem verändert habe, und zwar was die Stärkung der rechtlichen Position und die Kompetenz des unabhängigen Regulators anlangt. Dass es sich bei diesem Gesetz wirklich um einen Meilenstein handelt, schloss Kukacka aus dem Verhalten der SP-Abgeordneten Hums und Edler - beide "wortgewaltige Vertreter des ÖBB-Monopols" -, die sich im Ausschuss der Abstimmung entzogen haben, weil die ÖBB zuviel Macht einbüssen. Mit diesem Gesetz werde ein neues Zeitalter der Bahnliberalisierung anbrechen und mehr Wettbewerb auf der Schiene Einzug halten, gab sich der Redner überzeugt.

Weiters sprach der ÖVP-Verkehrssprecher die Tatsache an, dass sich Minister Einem bei der letzten europäischen Verkehrsministertagung gemeinsam mit Frankreich gegen eine  weitere Liberalisierung der Schiene stark gemacht und auch gegen die Trennung von Infrastruktur und Bahnbetrieb ausgesprochen hat. Kukacka vertrat die Ansicht, dass dies nicht der richtige Weg sei, zeigte aber Verständnis für diese Handlungsweise, stehe doch eine Wahl vor der Tür.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) betonte, dieses Gesetz verdiene seinen Namen nicht, da nur halbherzig und schaumgebremst liberalisiert wird. Der Regulator ist mit schwachen Kompetenzen ausgestattet und bei weitem nicht so unabhängig wie der Regulator im Telekommunikationsbereich. Bei der Vorlage handelte es sich keineswegs um einen Meilenstein, sondern lediglich um einen ersten Halbschritt.

Verkehrsminister Dr. EINEM knüpfte an die Ausführungen der G-Rednerin an und verwies darauf, dass es nicht um die Liberalisierung des österreichischen Schienenverkehrsmarktes gehe. Bereits seit eineinhalb Jahren bestünden die rechtlichen Voraussetzungen, dass andere Bahnen das österreichische Schienennetz benutzen dürfen, was aber nicht wahrgenommen werde. Mit dem Gesetz werde ein guter österreichischer Weg beschritten, der die Interessen der Steuerzahler wahre, meinte abschliessend der Ressortverantwortliche.

Abgeordneter WALLNER (SP) warf L-Abgeordnetem Barmüller vor, Einfluss auf das Gemeinwohl mit parteipolitischem Einfluss zu verwechseln, denn mit der Petition wolle man die Bahnlinie erhalten und bestehende Arbeitsplätze sichern, bestand doch die Gefahr, dass die Bahn in der obersteirischen Industrieregion nach einer gewissen Zeit eingestellt werde. Auch Wallner, der nach neun Jahren das Hohe Haus verlässt, verabschiedete sich von den Mandataren.

Abgeordneter GAUGG (F) meinte, in den Jahren, in denen die Autobahnen ausgebaut wurden, habe man es verabsäumt, auch die Bahn zu modernisieren. Postenschacher und Packelei stünden damals wie heute im Vordergrund. Priorität zur Erlangung einer Position bei den ÖBB habe nach wie vor das rote Parteibuch. Würde es das Parteidiktat der SPÖ nicht geben, würden die ÖBB heute anders dastehen, meinte er.

Abgeordneter PARNIGONI (SP) widersprach vorerst der Behauptung von Gaugg, die ÖBB hätten nur 50 Lehrlinge aufgenommen, und stellte richtig, dass bei der Bahn in vier Jahren insgesamt 1.400 Lehrlinge untergebracht worden seien. Dieses Gesetz gebe vor allem den ÖBB neue unternehmerische Möglichkeiten, könne sie doch mit ihrer Cargo-Strategie europäische Transporte beeinflussen. Ein weiteres Anliegen war ihm die Einführung des Lkw-Road-pricing vor dem Jahr 2002.

Abgeordneter LAFER (F) warf den Sozialdemokraten vor, ihnen sei es gleichgültig, ob jemand die Voraussetzungen für einen Job erfülle, es gehe ausschliesslich um eine parteipolitische Besetzung. Das habe man u.a. bei den ÖBB und beim Flughafen Wien gesehen; neuester Fall sei Ursula Pasterk, die neue Rektorin der Universität für angewandte Kunst werden will.

Abgeordneter MENTIL legte ein Bekenntnis zur Schiene ab und sah sich daher zur Kritik am Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz veranlasst, da es die Weiterentwicklung der Bahn nicht garantieren könne. Notwendig wären verkehrspolitische Visionen und das konsequente Eintreten für konkrete Projekte. Mentil nannte etwa den Ausbau der Maria-Zeller-Bahn von St. Pölten bis Kapfenberg, die  statt der Einstellung dieser traditionsreichen Schmalspurbahn mit hohem touristischen Wert und grossem Potential zur Entlastung der Transportwege diskutiert werden sollte.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet. Der FPÖ-Entschliessungsantrag betreffend Rettung der Bahn in Österreich blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

SP-VP-ANTRAG 1132/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE ORDNUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAH‑ UND REGIONALVERKEHRS, VP-SP-SCHLIESSUNGSANTRAG 1119/A(E) BETREFFEND DIE NACHHALTIGE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAH‑ UND REGIONALVERKEHRS, VP-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 325/A(E) BETREFFEND VORLAGE EINES NAHVERKEHRSFINANZIERUNGSGESETZES, G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 932/A(E) BETREFFEND STRUKTUR‑ UND FINANZIERUNGSREFORM DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS, G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 248/A(E) ZUR VERBESSERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS, G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 276/A(E) BETREFFEND FINANZIELLE ABSICHERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS DURCH EIN NAHVERKEHRSFINANZIERUNGSGESETZ AUCH NACH STREICHUNG VON GELDERN AUS DEM FAMILIENLASTENAUSGLEICHSFONDS (FLAF) UND G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1069/A(E) BETREFFEND BARRIEREFREIER ÖFFENTLICHER PERSONENNAH‑ UND ‑FERNVERKEHR * SP-VP-ANTRAG 1118/A BETREFFEND KRAFTFAHRLINIENGESETZ

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Abgeordneter Mag FIRLINGER (F) wertete die Beschlussfassung des Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes als grossen Erfolg der FPÖ, die jahrelang auf dieses Gesetz gedrängt habe. Grundsätzlich sah Firlinger auch das Kraftfahrliniengesetz positiv, da er es für notwendig hielt, den Wildwuchs in den Verkehrsverbünden zu regeln. Als Bedingung für die Zustimmung seiner Fraktion nannte der Redner aber die Beseitigung zweier Schwachstellen und legte einen entsprechenden Abänderungsantrag vor: Erstkonzessionen sollten seiner Meinung nach nicht für zehn, sondern für fünf Jahre vergeben werden. Ausserdem wandte sich Firlinger gegen zu grosszügige Liberalisierungen für ausländische Kraftfahrlinien. Es sei nicht einzusehen, dass Busse aus Ungarn heimischen Linienbussen Konkurrenz machen.

Abgeordneter PARNIGONI (SP) erläuterte die Ziele seines Antrags zur Weiterentwicklung und zur Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs. Das Gesetz wird Markt-, Wettbewerb und Kundenorientierung in den regionalen Verkehr einführen und für höhere Qualitätsstandards sorgen. Es gehe darum, mit einem Fahrschein vom Beginn der Reise bis zu ihrem Ziel zu gelangen, bessere Informationen zu erhalten und die Umstiegszeiten durch die Vernetzung der Verkehrssysteme zu reduzieren. Überfüllte und leere Busse mit ungenügenden Intervallen und unbequemen Sitzen werde in Zukunft nur noch Opa kennen, sagte Parnigoni pointiert.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L)meinte, das Personennah- und Regionalverkehrsgesetz sei leider kein grosser Wurf geworden. Die Gebietskörperschaften würden während der nächsten Jahre grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um den Nahverkehr auszubauen. Denn es bedürfe dringend eines effizienteren öffentlichen Verkehrssystems, sowohl im Interesse jener, die kein Privatfahrzeug besitzen als auch jener, die auf den Strassen hohe Staukosten zu tragen haben, weil der Trend zum privaten Verkehr ungehindert anhält. Überbordende Regelungen bei Voraussetzungen zur Erlangung einer Linienkonzession wertete Barmüller als Behinderung freier Berufsausübung.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP)sprach von einem gelungenen Gesetz, zu dem die Freiheitlichen, entgegen ihrer Behauptung, wenig beigetragen haben. Die Neugestaltung des öffentlichen Verkehrs sei ein dringliches Anliegen. Die zusätzliche Infrastruktur, die der Ausbau des Nahverkehrs voraussetze, mache aber in der nächsten Gesetzgebungsperiode die Verabschiedung eines eigenen Nahverkehrsfinanzierungsgesetzes nach dem Vorbild Deutschlands notwendig. Ausdrücklich zu begrüssen sei laut Kukacka die Möglichkeit, die Verursacher von zusätzlichem Verkehr, Einkaufszentren und Freizeitzentren etwa, mit einer Nahverkehrsabgabe zu belegen, diese Entscheidung bleibe aber eine autonome Entscheidung der jeweiligen Gemeinde.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) erinnerte an die langjährigen Verhandlungen über das Nahverkehrsgesetz und zeigte sich enttäuscht vom Ergebnis. Die Verkehrsminister Klima, Scholten und Einem seien "als Tiger weggesprungen, aber als Bettvorleger gelandet". Dieses Gesetz sei nicht mehr als eine Grundlage, ein erster Schritt, der aber nicht ausreiche, den aus umweltpolitischen und verkehrspolitischen Gründen so dringlichen Ausbau der öffentlichen Verkehrsnetze voranzutreiben. Das Gesetz sei nicht EU-konform, die Qualitätskriterien würden unter den Bedingungen der Konkurrenz kaum einzuhalten sein und die Gemeinden bei Betriebsansiedlungen kaum den Mut haben, Nahverkehrsabgaben einzuheben. Demgegenüber verlangen die Grünen die Einführung einer fahrleistungsabhängigen Kilometerabgabe als Finanzierungsquelle für den öffentlichen Verkehr. In einem Abänderungsantrag schlug die Rednerin vor, das Inkrafttreten des Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes mit 1.1.2000 zu fixieren.

Verkehrsminister Dr. EINEM zeigte sich überrascht von den Ausführungen der Abgeordneten Moser, die ohne jede Rücksicht auf politische Realisierbarkeit einen verkehrspolitischen Wunschkatalog vorgelegt habe. Er brauche sich mit dem vorliegenden Gesetz nicht zu verstecken. Es sichere die Finanzgrundlagen für den Nahverkehr während der nächsten zehn Jahre, enthalte Qualitätskriterien und diene all jenen, die täglich an ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz pendeln müssen.

Mit dem Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs werden die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, meinte Abgeordneter SEIDINGER (SP). Natürlich könnten nicht a priori alle Bereiche ausreichend berücksichtigt werden, räumte er ein, aber die Wünsche der Opposition würden sicherlich in die zukünftigen Beratungen einfliessen. Sodann brachte er einen Abänderungsantrag zum Kraftfahrliniengesetz ein, der u.a. Regelungen für Sammeltaxis vorsieht. Abschliessend trat Seidinger für den raschen Bau des Semmering-Basis-Tunnels ein.

Vor allem im Sinne der zahlreichen Pendler müsste das Angebot des Nahverkehrs attraktiver gestaltet werden, forderte Abgeordneter BLÜNEGGER (F). Auch wenn etwa die finanziellen Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes noch schwer abzuschätzen sind, werden die Freiheitlichen der Vorlage zustimmen, da ein "schwächeres Gesetz noch besser sei, als gar keines". In einem Entschliessungsantrag setzte er sich zudem dafür ein, dass ÖBB-Seniorenermässigungen auch für Frühpensionisten gelten.

Die starken Zunahmen beim Kraftfahrzeugbestand und bei den Pendlern mache eine Verlagerung des Verkehrs auf öffentliche Verkehrsträger dringend erforderlich, argumentierte Abgeordneter KURZBAUER (VP). Nach zähen Verhandlungen sei es nunmehr gelungen, Grundlagen für eine Neuordnung des Personennah- und Regionalverkehrs zu schaffen, wobei in die diesbezüglichen Planungen verstärkt die Gemeinden und Länder einbezogen werden sollen. Die durch die Vermeidung von Parallelverkehr freiwerdenden Mittel werden in qualitätssichernde Massnahmen investiert, erläuterte er. Überdies brachte er einen Entschliessungsantrag betreffend die nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs ein.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) machte in ihrer Wortmeldung insbesondere auf die zahlreichen Probleme behinderter Menschen bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufmerksam. Auch im vorliegenden Gesetz werden die Anliegen behinderter Menschen wieder nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte sie, weshalb sie in einem Entschliessungsantrag forderte, dass der öffentliche Verkehr barrierefrei gestaltet und für alle Menschen zugänglich gemacht werden müsse. Ein weiterer Entschliessungsantrag hatte zahlreiche Vorschläge der Grünen zur Reform des öffentlichen Verkehrs zum Inhalt.

Abgeordneter EDLER  (SP) wertete es als Meilenstein, dass nunmehr nach jahrelangen Verhandlungen das Nahverkehrsgesetz beschlossen wird. Damit werde eine Grundversorgung im Bereich des öffentlichen Verkehrs gesichert und weiterhin eine soziale Tarifverträglichkeit gewährleistet, betonte er. Zu den Österreichischen Bundesbahnen sagte Edler, sie seien grundsätzlich gut, müssten aber noch besser werden.

Abgeordneter Mag. PETER (L) kritisierte, dass das vorliegende Gesetz keiner Begutachtung unterzogen worden sei, und machte darauf aufmerksam, dass sich darin eine neue Steuerbelastung verstecke. Es sei darüber zu diskutieren, wie man die Kosten des öffentlichen Verkehrs in den Griff bekommen könne, erklärte der Abgeordnete, das Problem einfach mit einer neuen Steuer zu lösen, sei aber "ökonomischer Unsinn". Solche Schritte führten zu einer Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Peter brachte daher einen Abänderungsantrag ein, der auf die Streichung des Abschnitts VI des Nahverkehrsgesetzes abzielt.

Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) begrüsste das Personennahverkehrsgesetz und wies darauf hin, dass damit der öffentliche Verkehr in ländlichen Regionen zu sozial verträglichen Tarifen aufrechterhalten werden könne. Viele Pendler seien auf den öffentlichen Verkehr angewiesen, unterstrich er. Prinzipiell merkte Dietachmayr an, Verkehrspolitik müsse sich an den Zielen Umweltschutz und Schutz der Gesundheit orientieren.

Verkehrsminister Dr. EINEM nahm zur Wortmeldung von Abgeordneter Haidlmayr Stellung und machte geltend, dass der Bund in bezug auf eine behindertengerechte Adaptierung öffentlicher Verkehrsmittel einiges in Gang gesetzt habe und noch einiges in Gang setzen werde. Unter anderem verwies er auf die Förderung des laufenden Umbaus von Reisezugwagen und des Einbaus von leichter zugänglichen Toiletten. Zudem gebe es ein kostenloses Resevierungssystem für Behinderte in Schnellzügen und eine Halbpreispassaktion.

Das Österreichische Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 wurde ebenso mit SP-VP-F-Mehrheit beschlossen wie die dem Ausschussbericht über das Gesetz beigedruckte Entschliessung. Der Antrag der Liberalen auf Streichung des Artikels VI fand lediglich die Unterstützung der Oppositionsparteien und blieb damit in der Minderheit. SPÖ und ÖVP stimmten dem VP-SP-Entschliessungsantrag betreffend nachhaltige Finanzierung des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs zu.

Von der Mehrheit des Plenums abgelehnt wurden der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend ÖBB-Seniorenermässigungen, der Entschliessungsantrag der Grünen betreffend barrierefreier öffentlicher Personennah- und Fernverkehr sowie der Entschliessungsantrag der Grünen betreffend Struktur- und Finanzierungsreform des öffentlichen Verkehrs.

Das Kraftfahrliniengesetz wurde unter Berücksichtigung einer Druckfehlerberichtigung und eines Abänderungsantrages der beiden Koalitionsparteien mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet. Damit wurde auch der von den Liberalen und den Grünen gemeinsam eingebrachte Abänderungsantrag angenommen, da er sich mit den von SPÖ und ÖVP beantragten Änderungen zum Teil wörtlich deckte. Abgelehnt wurde der Abänderungsantrag der Freiheitlichen.

G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 934/A(E) BETREFFEND HEBUNG DER  VERKEHRSSICHERHEIT FÜR FUSSGÄNGERINNEN, G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 949/A(E) ZUR VERLÄNGERUNG DES WOCHENENDFAHRVERBOTES FÜR LKW, F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1029/A(E)BETREFFEND VERBESSERUNG DER SICHERHEIT VON REISEBUSSEN UND G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1101 /A(E) BETREFFEND NATIONALES VERKEHRSSICHERHEITSPROGRAMM „SICHERHEIT 2000“ * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 956/A(E) ZUR FORSCHUNGSOFFENSIVE UND  INFORMATIONSPFLICHT IM BEREICH DER GSM‑BASISSTATIONEN

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Abgeordneter Lafer (F) bezeichnete es als Kuriosum, was mit den vorliegenden Anträgen der Opposition passiere. Üblicherweise würden sie abgelehnt oder vertagt, meinte er, in diesem Fall sollten sie aber per Entschliessungsantrag einer Expertenkommission zugewiesen werden. Zum Thema Mobiltelefone brachte Lafer einen Entschliessungsantrag der Freiheitlichen ein. Darin wird der Wissenschaftsminister aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Mobiltelefone in Hinkunft hinsichtlich ihrer Strahlungsintensität gekennzeichnet werden müssen. Zudem solle die Bevölkerung rechtzeitig über das Aufstellen von Sendemasten informiert werden.

Abgeordnete BINDER (SP) unterstrich, bei den vorliegenden Anträgen gehe es vor allem um die Hebung der Verkehrssicherheit und die Senkung von Unfallrisken. Fussgänger zählten zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern, sagte sie, daher gelte es, auf ihre Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen. Vorrang müssten dabei all jene Massnahmen haben, die Kindern und älteren Menschen zugute kommen. Binder begrüsste in diesem Sinn die Kampagne des Verkehrsministeriums "Brems dich ein".

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) führte aus, die Anträge würden eine gute Gelegenheit bieten, um über das Thema Verkehrssicherheit zu sprechen. Er verwies darauf, dass nach der Einführung der 0,5-Promille-Grenze ein merkbarerer Anstieg der Verkehrssicherheit zu verzeichnen gewesen sei, jetzt gebe es aber wieder einen negativen Trend. Um dem entgegenzuwirken plädierte Barmüller für eine freie Abstimmung über den Punkteführerschein im Nationalrat. Zum Thema Mobiltelefon stellte er fest, es wäre sinnvoll, wenn die Bevölkerung über die Aufstellung von Sendemasten informiert würde.

Abgeordneter Ing. MADERTHANER (VP) skizzierte, der Antrag der Grünen auf Verlängerung des Wochenendfahrverbots für LKW sei nicht durchdacht, schädige die Wirtschaft und würde nicht zu mehr Sicherheit auf den Strassen führen. Er hält diesen Antrag jedoch für symptomatisch für die laufende verkehrspolitische Diskussion in Österreich. Die LKW- und Verkehrswirtschaft würde durch einseitige Massnahmen diskriminiert, beklagte der Abgeordnete. Es trage aber nicht zu mehr Verkehrssicherheit bei, wenn Gefahrenguttransporte durch Verordnungen gezwungen wären, auf niederrangige Strassen auszuweichen und Chemieladungen durch Wohngebiete geschickt werden müssten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) warf ihrem Vorredner vor, lediglich die Interessen der Industrie zu vertreten und sich nicht um die Interessen der Betroffenen, "die unter die Räder kommen", zu kümmern. Täglich würden nämlich drei Menschen auf der Strasse sterben, schuld sei ein Verkehrssystem, "für das Maderthaner Lobbying betreibt". Für wichtig erachtet Moser insbesondere auch den Schutz der Fussgänger, da sie die schwächsten Verkehrsteilnehmer seien.

Abgeordnete TEGISCHER (SP) brach zunächst eine Lanze für die Intensivierung der Verkehrserziehung und appellierte an alle Erwachsenen, sich ihrer Vorbildwirkung im Strassenverkehr bewusst zu sein. Als korrekturbedürftig bezeichnete die Rednerin die Entscheidung, Leichtfahrzeuge ohne Führerschein lenken zu dürfen. Aus Anlass ihres Ausscheidens aus dem Nationalrat wünschte Tegischer den Abgeordneten alles Gute, viel Humor und Gesundheit und appellierte an die Kollegen, sich ihrer Kontrollfunktion bewusst und, wo nötig, auch bereit zu sein, von der Klublinie abzuweichen.

Präsident Dr. NEISSER dankte Abgeordneter Tegischer für ihr Engagement in grundsätzlichen parlamentarischen Fragen, mit dem sie das Haus belebt hat.

Abgeordnete Dr. PREISINGER (FP) erinnerte angesichts schwerer Busunfälle an das langjährige Eintreten ihrer Fraktion für die Ausstattung und Nachrüstung von Schulbussen mit Sicherheitsgurten. Ausserdem warnte die Rednerin vor "rollenden Bomben" aus dem Osten und drängte darauf, einreisende Fahrzeuge an den Grenzen stärker zu kontrollieren.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) analysierte die Ursachen für die steigenden Zahlen an Unfällen und Verkehrstoten seit dem Jahr 1996. 1998 haben die Zahlen zwar geringfügig abgenommen, nahmen 1999 aber wieder stark zu, wobei Radfahrer und Fussgänger wesentlich mehr Unfälle verursachen als LKW-Lenker. Die meisten Unfälle gehen auf die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen zurück, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen eine bedeutende Rolle spielen. Diese Ergebnisse seien zu berücksichtigen, wenn es um Massnahmen zur Verminderung der häufigsten Unfallursachen geht. Für unverständlich hielt Schwarzenberger das Nachtfahrverbot für LKW, weil es LKW-Fahrer zwingt, zu Zeiten hohen Verkehrsaufkommens zu fahren.

Abgeordneter HAIGERMOSER (FP) dankte dem scheidenden Zweiten Präsidenten Neisser für seine Vorsitzführung und seine in einem Interview geäusserten mahnenden Worte zum Thema Parlamentarismus. Für die steuerlichen Belastungen, die der heimischen Transportwirtschaft das Überleben schwermachen, sei die ÖVP verantwortlich, sagt Haigermoser. Konkret wandte er sich dagegen, "Billigflaggen-LKW" österreichischer Unternehmer, die im östlichen Ausland Dependancen gegründet haben, im Inland dieselben Chancen zu geben wie heimischen Frächtern. Die österreichischen LKW-Unternehmer brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen erlauben, wirtschaftlich zu überleben und Arbeitsplätze zu schaffen.

Abgeordneter KOPF (VP) lehnte die Ausdehnung des LKW-Wochenendfahrverbots ab und übte Kritik an "Schikanen" des Verkehrsministers und der Sozialministern gegenüber Transportunternehmern. In diesem Zusammenhang sprach Kopf die Vermutung aus, das Strategiepapier des Bundeskanzlers zur Verbesserung des Industriestandorts richte sich weniger an die Industriellen als an SP-Mitglieder in der Bundesregierung.

Abgeordneter SEVIGNANI (FP) wandte sich gegen die Errichtung von Verkehrsinseln und die Verschmälerung von Strassen, durch die die Autofahrer gezwungen werden, zu bremsen. So entstehen Staus, Lärm und Abgase, sagte der Redner.

Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) machte darauf aufmerksam, dass das derzeitige Verkehrssystem europaweit 66 Mrd. Kilometer Leerfahrten hervorrufe. Das sei unökonomisch, sagte Moser und zeigte sich verwundert darüber, dass die Wirtschaft nicht schon längst ein neues Verkehrssystem fordert. Angesichts der Installierung tausender neuer Telefonsendemasten verlangte Moser in weiterer Folge eine kostenlose Information der betroffenen Anrainer, wie dies Ministerin Prammer versprochen hat. Auch sei es notwendig, die Auswirkungen der Sendemasten auf die Gesundheit der Anrainer zu untersuchen, Grenzwerte festzulegen, eine Haftung für Gesundheitsrisken einzuführen und einen bundesweiten Emissions- und Immissionskataster zu erstellen. Diese Forderungen legte Moser als Entschliessungsantrag ihrer Fraktion vor.

Bei der Abstimmung wurden die beiden Ausschussentschliessungen mehrheitlich angenommen. Der F-Entschliessungsantrag betreffend Kennzeichnung von Mobiltelefonen und Information der betroffenen Bevölkerung über geplante Netzausbaumassnahmen

wurde ebenso abgelehnt wie der G-Entschliessungsantrag betreffend GSM-Basisstationen.

ÄNDERUNG DES BASLER ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE KONTROLLE DER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERBRINGUNG GEFÄHRLICHER ABFÄLLE UND IHRER ENTSORGUNG SOWIE ÄNDERUNG UND ANNAHME VON ANLAGEN DES BASLER ÜBEREINKOMMENS

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Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (SP) befasste sich mit der mengenmässigen Entwicklung des Exports und des Imports gefährlicher Abfälle, wie sie vom Bundesumweltamt im Internet mit Zahlenreihen bis 1996, bis zur Änderung der Berichtswege infolge einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, publiziert wurden. Kummerer ersuchte den Umweltminister, weiterhin das Umweltbundesamt mit der Dokumentation des Handels mit gefährlichen Abfällen zu beauftragen. Dank sagte der scheidende Abgeordnete Umweltminister Bartenstein für sein Verhandlungsgeschick bei den grossen internationalen Umweltkonferenzen der letzten Jahre. Dem Umweltausschuss wünschte Kummerer auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode viel Erfolg.

Abgeordneter ZWEYTICK (VP) begrüsste die Umsetzung der Forderung der G7-Staaten auf ein umfassendes Exportverbot für gefährliche Abfälle in die Entwicklungsländer. Es gehe darum, Entwicklungsländer vor schädlichen Einfuhren zu schützen und einen Anreiz zu bieten, die Entstehung gefährlicher Abfälle in den Industriestaaten zu vermeiden.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (FP) fand es schlimm, auch 1999 noch mit Verboten arbeiten zu müssen und bedauerte es, dass es der Regierung nicht gelungen sei, das Steuersystem ökologisch zu reformieren. Für die nächste Gesetzgebungsperiode forderte der Vorsitzende des Umweltausschusses den Marathonläufer Bartenstein auf, seine ganze Energie in die Umweltpolitik einzubringen. "Laufen wir auch in der Umweltpolitik unter drei Stunden ins Ziel, dann wird es eine gute Gesetzgebungsperiode für die Umwelt".

Als Voraussetzung für eine gute Umweltpolitik in der Zukunft nannte Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) mehr Kompetenzen für das Umweltministerium, insbesondere im Bereich des Wasserrechts. Ein ausdrückliches Bekenntnis legte Barmüller für die Vermeidung gefährlicher Abfälle und für das vorliegende Exportverbot aus.

Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zur gegenständlichen Vorlage, die sie als einen Erfolg für die Umweltbewegung insgesamt bezeichnete. Die Rednerin nutzte ihre letzte Rede im Hohen Haus zu Fragen der Abfallwirtschaft für eine Bilanz, meinend, dass zwar einiges erreicht worden sei, weitere Massnahmen jedoch immer noch erforderlich seien.

Auch Abgeordneter HEINZL (SP) kündigte Zustimmung im Namen seiner Fraktion an, müsse doch eine ordentliche Entsorgung von Abfällen auch in Österreich gewährleistet sein. Die SPÖ werde nicht locker lassen, die noch vorhandenen Missstände auf diesem Gebiet aufzuzeigen und für ihre Behebung Sorge zu tragen.

Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) nutzte die Debatte für einen Appell, auch jene Materien einer Lösung zuzuführen, die bislang nicht in der gebotenen Form behandelt wurden. Konkret kam er dabei auf das gegenwärtige UVP-Gesetz zu sprechen. Kritik übte Nussbaumer daran, dass der diesbezügliche F-Antrag ohne ersichtlichen Grund vertagt worden war. Auch beim Anlagenrecht stehe eine Entscheidung nach wie vor aus.

Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (SP) hielt zunächst fest, dass Österreich in Sachen Umweltschutz durchaus führend sei, was seit Kreiskys Zeiten Tradition habe. Was die noch offenen Fragen anbelange, so erscheine es ihm sinnvoller, die nötige Sorgfalt obwalten zu lassen, auch auf die Gefahr hin, dass die Vorlagen dann etwas später beschlossen würden. Die heutige Novelle wurde von dem Redner begrüsst.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erläuterte den Stand der Dinge hinsichtlich des geplanten Anlagenrechts und verwahrte sich gegen den Vorwurf, seine Partei verzögere diese Materie. Erfreut zeigte er sich darüber, dass hinsichtlich der Änderung des Basler Übereinkommens Einstimmigkeit herrsche. Zeige es doch, dass die Arbeit, die die Regierung auf diesem Gebiet geleistet habe, durch das Hohe Haus Bestätigung erfahre. Abschliessend bedankte sich der Minister für eine gute Zusammenarbeit im Umweltausschuss.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

FERNABSATZ‑GESETZ * BUNDESGESETZ ÜBER DIE HEMMUNG DES FRISTENABLAUFS DURCH DEN 31. DEZEMBER 1999 * SIGNATURGESETZ

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Abgeordnete Dr. FEKTER (VP)betonte die konsumentenschützerischen Aspekte der Vorlagen und meinte, es sei evident, dass man in Hinkunft ohne eine elektronische Signatur nicht auskommen werde, weshalb via Zertifikat ein Vertrauensschutz dahingehend geschaffen werden solle, dass eine Signatur nicht unbefugt verwendet werden könne. Dabei sei auch auf den europäischen Gleichklang geachtet worden.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) nannte die Entwicklung in den gesellschaftlichen Kommunikationsmitteln als Anlass für eine Anpassung des Rechts. Dabei verwies er auf die Vorteile der Fernabsatz-Richtlinie, dabei besonders an die Möglichkeit der Verbandsklage durch den Seniorenrat erinnernd. Insgesamt bedeuteten diese Vorlagen eine Verbesserung des gegenwärtigen Standards.

Abgeordneter Dkfm. BAUER (F) gab zu bedenken, dass es sich beim Fernabsatzgesetz lediglich um die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie handle, weshalb es wenig Grund zu Euphorie gebe. Überdies werde es zu Problemen darüber kommen, was nun unter das Fernabsatzgesetz falle und was nicht.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) erklärte, auch seine Fraktion werde den Vorlagen ihre Zustimmung geben. Generell hielt der Redner fest, dass man der Frage des Schutzes der Privatsphäre auch im Internet entsprechende Aufmerksamkeit widmen müsse. So müsse es ein elektronisches Briefgeheimnis geben.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bedeutete ebenfalls Zustimmung zu den Vorlagen, die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes noch einmal unterstreichend. Hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Hemmung des Fristenlaufs stellte die Rednerin die Frage in den Raum, inwieweit es nicht Sinn mache, den 31.12.99 generell zu einem Feiertag zu erklären.

Bundesminister MICHALEK meinte, die hier zusammengefassten Gesetzesentwürfe beruhten auf dem einheitlichen Ansatz, für unsere Informationsgesellschaft den adäquaten rechtlichen Rahmen zu schaffen. Sicherheit und Transparenz seien gleichsam die obersten Prinzipien der hier vorgelegten Materien. Das Fernabsatzgesetz fusse zwar auf dem EU-Recht, trage aber der heimischen Rechtstradition Rechnung und berücksichtige die entsprechenden österreichischen Eigenheiten und Bedürfnisse. Sein Haus habe sich damit bemüht, den Interessen der heimischen Konsumenten entgegenzukommen.

Abgeordneter SCHREFEL (VP) begrüsste die Vorlage als konsumentenfreundlich, dies an konkreten Beispielen manifest machend. Da er dem Hohen Haus in der neuen GP nicht mehr angehören werde, dankte er allen für die Zusammenarbeit und wünschte dem Hohen Haus, dem Land und den Menschen alles Gute.

Abgeordnete HUBER (SP) meinte, sie hätte sich zwar einige noch günstigere Schritte für die Konsumenten vorstellen können, doch handle es sich auch hier fraglos um wichtige Regelungen in deren Interesse. Erfreut zeigte sie sich darüber, dass nun auch land- und forstwirtschaftliche Produkte dem Produkthaftungsgesetz unterliegen. Bedauerlich seien jedoch die Ausnahmeregelungen, die nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegen, müsse es doch generell ein Mindestmass an Verbraucherschutz geben. 

Bundesministerin Mag. PRAMMER zeigte sich froh darüber, dass sich hinsichtlich des Konsumentenschutzes in letzter Zeit viel entwickelt habe, wenngleich weitere Schritte auf diesem Gebiet erforderlich seien. Die heute vorliegenden Gesetzesentwürfe seien ein weiterer Schritt auf diesem Weg.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) kam auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu sprechen, wo er eine Harmonisierung zwischen dem österreichischen und dem EU-Rechtsansatz für geboten hielt. An diese Ausführungen schloss der Redner einige Aussagen zur Arbeit des Justizausschusses an.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) gratulierte eingangs der Ausschussvorsitzenden Fekter zu ihrer hervorragenden Arbeit, um sodann seinen Stolz über die erfolgreich geleistete Arbeit auf dem Gebiet der Justizpolitik zu bekunden.

Bundesminister Dr. MICHALEK stellte in einer zweiten Wortmeldung das Verhältnis zwischen Sexualdelikten und Möglichkeiten einer Diversion klar.

Abgeordneter PENDL (SP) sprach im Zusammenhang mit dem Fernabsatz-Gesetz und dem Signaturgesetz von einem wesentlichen Fortschritt für die Konsumenten. Österreich könne darauf stolz sein, als eines der ersten Länder eine rechtliche Grundlage für den Internet-Bereich geschaffen zu haben.

Bei der Abstimmung wurden sowohl das Fernabsatz-Gesetz als auch das Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenablaufs durch den 31.12.1999 und das Signaturgesetz mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

AKTIENRÜCKERWERBSGESETZ * ÜBEREINKOMMEN AUF GRUND VON ARTIKEL K.3 ABSATZ 2 BUCHSTABE C DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION ÜBER DIE BEKÄMPFUNG DER BESTECHUNG, AN DER BEAMTE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ODER DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION BETEILIGT SIND * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1070/A(E) BETREFFEND REHABILITATION DER DESERTEURE DER WEHRMACHT

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Abgeordneter Dr. OFNER (F) befasste sich mit dem Antrag des Abgeordneten Wabl betreffend Rehabilitation der Deserteure der Wehrmacht. Unter Hinweis auf das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz aus dem Jahre 1945 gab Ofner zu bedenken, dass aus seiner Sicht kein Anlass bestehe, dieser Initiative beizutreten. Er glaube zudem, dass man damit auch den Betroffenen nichts Gutes tue.

Das Aktienrückerwerbsgesetz ist nach Auffassung der Abgeordneten Dr. FEKTER (VP) ein Anleger- und Gläubigerschutzgesetz, das den "Kapital- und Finanzmarkt Österreichs an internationale Standards annähere". Nunmehr solle der Rückkauf eigener Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals in bestimmten Fällen ermöglicht werden, sofern diese nicht zum Zweck des Handels verwendet werden, erläuterte sie.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) bezeichnete das Ziel des Gesetzes - Rückkauf von Aktien als Finanzierungsinstrumentarium und als Mittel zur Erhöhung des Kurswertes - als durchaus positiv. Er befürchte jedoch, dass der Rückerwerb der Aktien hauptsächlich dafür eingesetzt werde, um - durch die Einräumung von stock options - die Einkommen der Vorstandsdirektoren grosser Konzerne zu maximieren.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) zeigte sich erschüttert darüber, dass die Freiheitlichen den Antrag, der die Rehabilitation der Deserteure der Wehrmacht zum Inhalt hat, ablehnen werden. Was das Aktienrückerwerbsgesetz betrifft, so teile er durchaus die Bedenken des Abgeordneten Krüger, räumte Jarolim ein. Die Sozialdemokraten sind daher bestrebt, verbesserte Transparenzregelungen einzuführen.

Abgeordneter JUNG (F) sah wie sein Fraktionskollege Ofner keinen Handlungsbedarf in der Frage der Rehabilitation der Deserteure. Zudem wies er darauf hin, dass auch der Kameradschaftsbund vor gesetzgeberischen Schnellschüssen gewarnt habe.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) kündigte an, dass die Liberalen dem Aktienrückerwerbsgesetz zustimmen werden. Er könne sich den Bedenken des Abgeordneten Krüger nicht anschliessen, da der Rückkauf von eigenen Aktien ohnehin auf 10 % des Grundkapitals beschränkt sei. Positiv stand Barmüller auch dem Antrag des Abgeordneten Wabl gegenüber, weil es erforderlich sei, die Verurteilungen durch die nationalsozialistische Militärgerichtsbarkeit historisch aufzuarbeiten.

Bei dem Antrag der Grünen betreffend die Deserteure gehe es darum, erläuterte Abgeordnete Mag. STOISITS (G), die historischen Fakten aufzuarbeiten und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Jener kleinen Gruppe von Menschen, die jahrzehntelang geschmäht wurde, solle mit dem heutigen Beschluss die Hand gereicht werden.

Abgeordneter AMON (VP) brachte einen Fünf-Parteien-Entschliessungsantrag ein, in dem die Bundesregierung und insbesondere der Aussenminister ersucht werden, sich für das Anliegen einer weltweiten Aussetzung der Todesstrafe einzusetzen.

Abgeordnete Dr. KONRAD (SP) bezeichnete die Aussagen des Abgeordneten Jung, der anscheinend im Vorwahlkampf versuche, bei einer gewissen Gruppe zu punkten, als beschämend. Weiters kam sie auf das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung von Beamten zu sprechen, wodurch die justitielle Zusammenarbeit verbessert und eine Angleichung der rechtlichen Begriffe vorgenommen werde.

Abgeordneter WABL (G) berichtete über persönliche Schicksale von österreichischen Deserteuren der Wehrmacht, die jahrzehntelang unter Anfeindungen leiden mussten und oft als "Feiglinge" oder "Vaterlandsverräter" verunglimpft wurden. Er verstehe nicht, warum die Freiheitlichen sich dagegen wehren, dass diesen Menschen nach 50 Jahren endlich Gerechtigkeit widerfahre.

Österreich habe viel versäumt, wenn es darum gegangen ist, den Opfern des Nationalsozialismus Genugtuung zu leisten, meinte Abgeordneter SCHEIBNER (F). Der Antrag der Grünen diene aber nicht der Rehabilitierung, sondern ziele bloss auf eine pauschale aktenmässige Aufarbeitung von Fakten durch eine Historikerkommission. Die Freiheitlichen wenden sich nur dagegen, betonte der Redner, dass jede Desertion per se gerechtfertigt werde.

Man solle sich davor hüten, heute, 55 Jahre nach dem Unrechtsregime der Nationalsozialisten, mit dem moralischen Zeigefinger auf die Kriegsgeneration zu zeigen, warnte Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP). Es könne nicht gefordert werden, dass alle Deserteure pauschal rehabilitiert werden sollen, sondern jeder Einzelfall müsse genau geprüft werden, unterstrich er.

Abgeordneter HEINZL (SP) begrüsste die vorliegende Entschliessung, denn damit setze der Nationalrat einen wichtigen symbolischen Schritt. Damit verbunden sei auch die deutliche und unmissverständliche Ablehnung des Nazi-Verbrecherregimes, hob Heinzl hervor. Zudem werde klargestellt, dass jene Personen, die sich diesem Regime entzogen haben, nicht selbst als Verbrecher behandelt werden dürfen.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) merkte in Richtung des Abgeordneten Scheibner an, dass es in dieser Frage nicht darum gehe, Pauschalverurteilungen vorzunehmen.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) klar, dass er keineswegs Konzentrationslager als Straflager verniedlicht habe.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) erachtete die Entschliessung als zu pauschal formuliert, da nicht akzeptiert werde, dass ein einziger Antrag eines Deserteurs auf Urteilsaufhebung negativ beschieden werde.

Bei der Abstimmung wurde das Aktienrückerwerbsgesetz mit Mehrheit angenommen. Mehrheitlich wurde sodann auch das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, genehmigt. Die dem Bericht des Justizausschusses beigedruckte Entschliessung wurde mehrheitlich, der Fünf-Parteien-Entschliessungsantrag betreffend Aussetzung der Todesstrafe einstimmig angenommen. (Schluss)

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