Parlamentskorrespondenz Nr. 419 vom 15.07.1999

HEUTE IM NR: WASSERRECHT, MEHR GELD FÜR DRITTE WELT, WOHNREFORM

Wien (PK) - Vor Eingang in die Tagesordnung teilte Präsident Dr. FISCHER mit, dass die Freiheitlichen eine Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler mit dem Titel "Proporz und Postenschacher feiern fröhliche Urständ" eingebracht haben. Weiters hat das Liberale Forum eine kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag betreffend den Bericht des Innenministers über die Folgen aus dem Tod des Schubhäftlings Omofuma verlangt.

ÄNDERUNG DES WASSERRECHTSGESETZES 1959 SOWIE DIESBEZÜGLICHER G-ANTRAG 1071/A * NOVELLIERUNG DES HYDROGRAPHIEGESETZES * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1018/A(E) BETREFFEND FÖRDERUNGSRICHTLINIE FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN NACH § 33F ABS. 6 WASSERRECHTSGESETZ * ÄNDERUNG DES LEBENSMITTELGESETZES 1975

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Abgeordnete AUMAYR (F) äusserte die Befürchtung, dass die Wasserrechtsgesetz-Novelle eine gesetzliche Grundlage dafür bietet, dass Landwirtschaftsminister Molterer per Verordnung und damit ohne Befassung des Nationalrates festlegen könne, österreichische Wasserressourcen in andere EU-Staaten zu liefern. Österreich werde "die erste Adresse als Wasserlieferant für spanische und portugiesische Gemüsebauern" werden, warnte sie, die österreichischen Bauern müssten dann mit deren Billigimporten konkurrieren. Aumayr bekräftigte, die Freiheitlichen würden mit aller Vehemenz gegen einen solchen Ausverkauf der österreichischen Wasserressourcen kämpfen.

Abgeordneter AUER (VP) unterstrich, sauberes Trinkwasser, saubere Flüsse und Seen zu haben, seien Schätze, die zu erhalten, das Wasserrecht diene. Die Wasserrechtsgesetz-Novellen 1990 und 1997 hätten bereits dem Anliegen eines verstärkten Schutzes des Wassers Rechnung getragen, mit der nunmehrigen Novelle würde insbesondere mehr Handlungsspielraum und Autonomie für die Wassergenossenschaften und -verbände geschaffen und Bürokratie abgebaut. Zudem ermögliche diese eine Fristverlängerung für die Sanierung kleiner Abwasseranlagen. Zum Thema Grundwasserbelastung merkte Auer an, die Landwirtschaft sei nicht der einzige Problemverursacher, Schwierigkeiten bereiteten auch tausende aufgelassene Deponien und undichte Senkgruben.

Abgeordneter SMOLLE (L) kündigte die Ablehnung des Wasserrechtsgesetzes durch seine Fraktion an, obwohl er einige gute Ansätze ortete. So begrüsste er die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie der Wasserverbände, die Verwaltungsvereinfachung und die sehr strengen Richtlinien für Typengenehmigungen. Bedauern drückte er jedoch darüber aus, dass die in der ursprünglichen Regierungsvorlage noch verankerten Ziele und Grundsätze des Wasserrechts - z.B. äusserste Sorgfalt bezüglich der Wassergüte, keine Veränderung der Wassermenge, Deregulierung - durch einen Abänderungsantrag im Ausschuss aus dem Gesetz eliminiert worden seien. Unterstützung signalisierte Smolle hinsichtlich der Änderung des Hydrographiegesetzes und der Änderung des Lebensmittelgesetzes.

Abgeordneter GRADWOHL (SP) lobte die geplante Wasserrechtsgesetz-Novelle hingegen und hob insbesondere das vorgesehene Typisierungsverfahren positiv hervor. Zudem würden mit der Novellierung Probleme ausgeräumt, die auf einige Bundesländer bei der Umsetzung des Wasserrechtsgesetzes zugekommen wären, erklärte er. Der künftig verpflichtende Trinkwasserbericht ermögliche, sich ein Gesamtbild über die Wassersituation in Österreich zu machen.

Zur Grundwasserproblematik sagte Gradwohl, es gebe natürlich neben der Landwirtschaft auch andere Gefährder und Verschmutzer, Tatsache sei aber, dass es gerade im Agrarbereich zu Vollzugsmängeln komme. Er äusserte die Hoffnung, im Herbst eine Lösung zu erreichen.

Abgeordneter WABL (G) betonte, als Abgeordneter müsse man sich die Frage stellen, welche Menschen die bestehenden Altlasten verursacht und nicht rechtzeitig für eine Sanierung gesorgt hätten bzw. wer für die Entwicklung der Landwirtschaft hin in Richtung Chemikalisierung und Industrialisierung verantwortlich sei. Grundsätzlich gilt es ihm zufolge ausserdem zu klären, ob Wasser beliebig als Handelsware eingestuft werden könne und welche Schritte notwendig seien, das Gut Wasser auch für die nächsten Generationen zu schützen.

Ein von Wabl eingebrachter G-L-Abänderungsantrag zielt auf eine "Variantenoptimierung" bei der Errichtung von Versorgungs- und Abwasseranlagen ab. Es gehe nicht an, dass "verantwortungslose Techniker" die teuersten Anlagen vorschlagen, ohne sich die Frage zu stellen, was wirklich notwendig sei. Der Abgeordnete klagte, dass die von ihm vorgeschlagene Änderung bereits politisch akkordiert gewesen war, Beamte des Landwirtschaftsministeriums dann jedoch eine vernünftige Lösung blockiert hätten.

Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER wies in einer kurzen Stellungnahme die Vorwürfe von Abgeordnetem Wabl zurück und wertete es als unfair, wenn dieser seine Mitarbeiter angreife. Deren Aufgabe sei es, eine optimale Gesetzwerdung sicherzustellen, bekräftigte er, in der von Wabl angeschnittenen Frage dürfe man den Gesamtzusammenhang mit dem Umweltförderungsgesetz nicht ausser acht lassen.

Abgeordneter KAMPICHLER (VP) führte aus, das Wasserrecht gewährleiste eine vielfältige Nutzung der heimischen Gewässer und schütze die Qualität des Trinkwassers. Österreich habe sehr strenge Regelungen in diesem Bereich. Die Versorgung mit Wasser und die Entsorgung ist seiner Auffassung nach bei den Gemeinden in guten Händen, er nannte aber zwei Probleme. Zum einen sei es schwierig, sich laufend an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, zum anderen bereiteten die sehr hohen Anforderungen der Altlastensanierung grosse Schwierigkeiten. So zwinge das Gesetz dazu, jede Deponie auszuräumen, obwohl von den meisten keine Gefahr ausgehe.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) forderte vom Landwirtschaftsminister Aufklärung darüber, wie jener Passus des Gesetzes zu verstehen sei, der den Minister ermächtige, Verordnungen zu erlassen, wenn dies zur Erfüllung von EU-Programmen notwendig sei. Schweitzer glaubt, dass die von seiner Fraktionskollegin Aumayr geäusserten Befürchtungen durchaus berechtigt sind. In diesem Zusammenhang machte er auch darauf aufmerksam, dass es Unterschiede zwischen dem öffentlichen Interesse Österreichs und dem öffentlichen Interesse der EU gebe.

Abgeordneter Mag. GASSNER (SP) besprach die neuen Regelungen für Wasserverbände bzw. -genossenschaften und die neuen Strafbestimmungen positiv und gab seiner Hoffnung auf eine konsequente Anwendung durch die Behörden Ausdruck. Er begrüsste auch die neuen Bestimmungen für Typengenehmigung und die Verbesserung des Lebensmittelgesetzes hinsichtlich der Wasserqualität. Dennoch bezeichnete Gassner die Wasserrechtsgesetz-Novelle als eine "Novelle light", da sie zur Verbesserung von Grundwasserproblemen, beispielsweise im oberösterreichischen Machland, nichts beitrage. Die Pestizid- und Nitratgrenzwerte bleiben gleich, was es notwendig mache, teure Kohlefilter einzubauen und neue Quellen zu erschliessen. Die Kosten dafür müssen die Konsumenten tragen.

Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) wandte sich zunächst gegen Ausnahmegenehmigungen bei der Überschreitung der Nitrat- und Atrazingrenzwerte im Trinkwasser, weil dies zur Verzögerung von Sanierungsmassnahmen führe. In einem Entschliessungsantrag ihrer Fraktion drängte Moser daher auf die Aufhebung der Trinkwasser-Ausnahmeverordnung, um Massnahmen gegen den Eintrag gesundheitsgefährdender Stoffe in das Grundwasser zu beschleunigen.

In ihren weiteren Ausführungen hielt es die Rednerin angesichts des positiven EU-Beschlusses zur Entwicklung nationaler Förderungsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raumes für notwendig, in die Programmentwicklung Vertreter des Natur- und Umweltschutzes einzubinden. Analog zum ÖPUL-Beirat sollte ein Beirat zur ländlichen Entwicklung eingerichtet werden, der sich den Umwelt- und Naturschutzaspekten im österreichischen Programm zur ländlichen Entwicklung widmet.

In ihren Ausführungen über die Bedeutung des Ökosystems Wald als wichtigen Wasserspeicher kritisierte die Rednerin die immer stärkere Tendenz, Waldgebiete für Wanderer, Mountain-Biker und Skitouren-Geher abzusperren, um den Wald vor überhöhten Wildbeständen zu schützen. In einem Entschliessungsantrag verlangte Moser daher, die freie Begehbarkeit des Waldes, wie im Forstgesetz festgeschrieben, für erholungsuchende Menschen zu erhalten.

Abgeordneter ZWEYTICK (VP) widersprach seiner Vorrednerin und wandte sich gegen die vollständige Öffnung der Wälder für Mountain-Biker, zumal es genügend Möglichkeiten gebe, diesen Sport auszuüben. Die Wasserrechtsgesetz-Novelle bezeichnete er als einen grossen Schritt vorwärts und hob insbesondere die neuen Bestimmungen für die Typengenehmigungen hervor, noch offene Fragen sollten im Herbst gelöst werden, sagte Abgeordneter Zweytick.

Abgeordneter KOLLER (F) warf den Koalitionsparteien vor, sie seien mit ihrem Abänderungsantrag zur Wasserrechtsgesetz-Novelle im Landwirtschaftsausschuss über die Oppositionsparteien "drübergefahren". Positiv sah der Redner das Verbot der Einleitung von Klärschlämmen in Gewässer - dieser Bestimmung werden die Freiheitlichen bei der getrennten Abstimmung zustimmen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (SP) bezeichnete das Wasserrecht als ein taugliches Instrument, um punktförmige Kontaminationen des Grundwassers, etwa infolge von Tankwagenunfällen, in den Griff zu bekommen. Schwieriger sei die Kontrolle grossflächiger Kontaminationen. Da es nicht möglich sei, 6.000 Quadratkilometer Problemflächen in einem Schritt zu sanieren, werde es notwendig sein, eine Prioritätenreihung vorzunehmen. Kummerer wollte dafür EU-Förderungsmittel in Anspruch nehmen und am Ziel "Trinkwasserqualität für Grundwasser" festhalten. Die Verhandlungen darüber werden im Herbst zu führen sein, wobei Kummerer den Wunsch äusserte, Abwasserbeauftragte nach dem Modell des Abfallbeauftragten zu installieren.

Abgeordnete KLEIN (F) machte darauf aufmerksam, dass der Mangel an Trinkwasser künftig eine der grossen Bedrohungen für die Menschheit darstelle, und nannte es einen Skandal, wie beim Bau des Semmering-Tunnels mit Quellen umgegangen werde. Darüber hinaus sprach sie die Befürchtung aus, dass österreichisches Trinkwasser per Pipeline in europäische Trockengebiete geleitet werden soll. (Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER widersprach.)

Daher forderte die Abgeordnete die Bundesregierung auf, keiner Änderung des EG-Vertrages zuzustimmen, mit der vom Einstimmigkeitsprinzip in Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen abgegangen wird.

Abgeordneter SAUER (VP) meinte zu den Ausführungen der Abgeordneten Moser, es sei einer Tierschützerin unwürdig, dem Wild die notwendigen Ruhezonen im Wald zu verweigern. Den Schwerpunkt seiner letzten Rede im Nationalrat bildete die Frage nach den Ursachen der Kontamination des Grundwassers mit Nitrat. Anhand zahlreicher Beispiele machte Sauer darauf aufmerksam, dass die Landwirtschaft zwar einen Beitrag zur Lösung des Nitratproblems leisten könne, aber keineswegs als alleiniger Verursacher bezeichnet werden dürfe. Abschliessend wünschte Abgeordneter Sauer den im Nationalrat verbleibenden Abgeordnetenkollegen alles Gute sowie Gesundheit und sprach den Wunsch aus, der Nationalrat möge seine Sprachkultur und das positive Denken weiterentwickeln.

Präsident Dr. NEISSER dankte Abgeordnetem Sauer für den Beitrag, den der als ein sachorientierter Abgeordneter zur Dialogkultur des Hauses geleistet habe.

Abgeordnete MADL (F) setzte sich mit einem Entschliessungsantrag dafür ein, Wasserverbänden eine wirksame Gebarungskontrolle vorzuschreiben, die Wirtschaftlichkeitsprüfung ihrer Projekte zu verstärken und eine begleitende Kontrolle sicherzustellen.

Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (SP) nannte die Wasserrechtsgesetz-Novelle brauchbar und notwendig, obwohl sie nicht alles enthalte, was er sich gewünscht hätte. Unverständlich sei aber die Kritik der Grünen in punkto Typengenehmigungen, zumal die neuen Bestimmungen eine Entbürokratisierung bedeuten und Erleichterungen für die Errichtung kleiner Anlagen im ländlichen Raum bringen.

Besondere Freude äusserte Keppelmüller über die Lösung der spezifischen Kärntner Probleme und wandte sich dagegen, dass die Freiheitlichen diese Lösung als einen Erfolg Jörg Haiders auszugeben versuchen. Behauptungen über geplante Wasserpipelines in Richtung Portugal erinnerten Keppelmüller an Schildlaus- und Blutschokolade-Argumentationen der Freiheitlichen im Vorfeld des EU-Beitritts.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) erklärte, die Befürchtungen der Freiheitlichen hinsichtlich der Auswirkungen des EU-Beitritts hätten sich als unberechtigt herausgestellt. Die Donau werde auch in 20 Jahren noch ins Schwarze Meer fliessen und nicht nach Spanien umgeleitet werden.

Abgeordneter MÜLLER (SP) meinte, die Änderung des Wasserrechtsgesetzes sei für Kärnten von eminenter Wichtigkeit, seien doch 30 % der Hausbesitzer noch ohne Kanalanschluss. Dank gebühre dem Abgeordneten Gradwohl und Bundesminister Molterer, die die dafür nötige Fristerstreckung ermöglichten.

Bundesminister Mag. MOLTERER ging in seiner Wortmeldung auf offene Themen ein und antwortete auf von den Abgeordneten in der Debatte aufgeworfene Detailfragen. Für die nächste Gesetzgebungsperiode werde eine weitere Novelle zum Wasserrechtsgesetz angestrebt, wo auch der heute andiskutierte § 33 entsprechende Veränderung erfahren solle. Schliesslich dankte er dem Landwirtschaftsausschuss für die gute Zusammenarbeit, der zahlreiche gute Novellen entsprangen.

Die Vorlagen wurden angenommen, die Zusatz-, Abänderungs- und Entschliessungsanträge der Opposition verfielen der Ablehnung.

BUNDESGESETZ ÜBER DIE LEISTUNG EINES ÖSTERREICHISCHEN BEITRAGES ZUR 8. ALLGEMEINEN WIEDERAUFFÜLLUNG DER MITTEL DES AFRIKANISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS * BUNDESGESETZ ÜBER DIE LEISTUNG EINES ÖSTERREICHISCHEN BEITRAGES ZUR 12. WIEDERAUFFÜLLUNG DER MITTEL DER INTERNATIONALEN ENTWICKLUNGSORGANISATION

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Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) führte Klage darüber, dass den prinzipiellen Bedenken der FPÖ nicht Rechnung getragen würde, sei doch auch die UN-Wirtschaftskommission für Afrika zu dem Schluss gekommen, dass das Gros der Entwicklungshilfegelder nicht der Bevölkerung zugute komme.

Abgeordneter Dr. NOWOTNY (SP) begann seine Abschiedsrede mit der Feststellung, man könne stolz darauf sein, was gerade in dieser Gesetzgebungsperiode auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik erreicht wurde. Zum eigentlichen Thema hielt er fest, die markanteste Entwicklung der letzten 20 Jahre sei die immer stärkere internationale Verflechtung gewesen. Wenn er nun auch seine Funktion im europäischen Bankwesen antrete, so werde er sich immer Österreich verpflichtet und dem Hohen Haus verbunden fühlen. Er wünschte diesem Parlament weiterhin viel Erfolg im Interesse dieses Landes.

Präsident Dr. NEISSER dankte sodann dem scheidenden Abgeordneten, mit dem er in diesem Hause ein Stück Weges zusammen gegangen sei, für seine Tätigkeit, dabei seine Wertschätzung für den Redner zum Ausdruck bringend.

Abgeordneter GAUGG (F) meinte, es sei im gegenständlichen Fall besser, das Geld in einem bestimmten Land in ein ganz konkretes Projekt zu investieren, anstatt es in einem anonymen Topf zu zahlen. Seine Partei stehe für Entwicklungshilfe und Solidarität, sie stehe aber auch für die Nachvollziehbarkeit von Hilfeleistungen.

Abgeordneter Mag. PETER (L) erklärte, es gebe eine gemeinsame Verantwortung des Teilens, was auch im Interesse einer globalen sozialen und ökologischen Sicherheit liege. Derlei umfangreiche Aufgaben könnten nur international gelöst werden, wenngleich die österreichische Bundesregierung hier engagierter als bisher sein könnte.

Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) betonte die Bedeutung der multilateralen Entwicklungshilfe. Gleichzeitig beklagte sie, dass die Entwicklungspolitik im Hohen Hause ein Schattendasein geführt habe, weshalb sie anregte, in der nächsten Legislaturperiode einen eigenen Vollausschuss für Entwicklungspolitik einzurichten. Ausserdem müsse man den Begriff Entwicklungspolitik neu definieren, weg von einem ausschliesslichen Verständnis der Hilfeleistung hin zu einer internationalen Beziehung gleichberechtigter Partner.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) würdigte in einer eigenen Rede die Verdienste des Abgeordneten Nowotny, dessen Vorsitzführung sachlich, fachkundig und neutral gewesen sei, was ein ebenso angenehmes wie konstruktives Arbeitsklima ergeben habe.

Auch Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) nahm die Debatte zum Anlass, um sich im Namen seiner Fraktion beim Vorsitzenden des Finanzausschusses, Ewald Nowotny, für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Er betrachte das Ausscheiden von Nowotny mit einem lachenden und einem weinenden Auge, meinte Stummvoll, denn einerseits verliere man einen sehr sachkundigen und sympathischen Finanzexperten, andererseits wisse man, dass er eine bedeutende Funktion im internationalen Finanzwesen übernehmen werde, die bei ihm in den besten Händen sei.

Bei der Abstimmung wurden sowohl das BG über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds als auch das BG über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP sowie der Liberalen und Grünen beschlossen.

BUNDESGESETZ BETREFFEND DIE VERÄUSSERUNG DER ANTEILE DES BUNDES AN DER TIMMELSJOCH-HOCHALPENSTRASSE‑AKTIENGESELLSCHAFT * ÄNDERUNGEN DES ZOLLABKOMMENS ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR GEWERBLICHER STRASSENFAHRZEUGE * BUNDESGESETZ BETREFFEND DIE UBERTRAGUNG DES BUNDESANTEILS AN DER OLYMPIA-EISSPORTZENTRUM INNSBRUCK GES.M.B.H. SOWIE DIE ÜBERTRAGUNG VON UNBEWEGLICHEM BUNDESVERMÖGEN

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Abgeordneter Dr. KHOL (VP) zeigte sich erfreut darüber, dass in Hinkunft die Stadt Innsbruck und das Land Tirol für den Betrieb der Olympia-Eishalle sowie den angeschlossenen Eisring und die Bob- und Rodelbahn verantwortlich sein werden. Positiv stand er auch der Privatisierung der Timmelsjoch-Hochalpenstrassen-AG gegenüber.

Abgeordneter BÖHACKER (F) bedankte sich bei Abgeordnetem Dr. Nowotny für dessen sachliche, objektive, korrekte und ausgewogene Vorsitzführung im Finanzausschuss und auch dafür, dass im Vorfeld von schwierigen Steuerrechtsbeschlüssen Gespräche mit hochrangigen Beamten ermöglicht wurden. Bedauerlicherweise sei es aber auch ihm nicht gelungen, eine Überfrachtung der Tagesordnung zu vermeiden oder zu verhindern, dass Regierungsvorlagen und umfassende Abänderungsanträge erst in letzter Minute oder sogar während der Sitzung eingebracht wurden.

Grundsätzlich sei es richtig, dass sich der Bund von nicht betriebsnotwendigen Beteiligungen trenne, meinte eingangs L-Abgeordneter Mag. PETER. Er sei überzeugt, dass das Eissportzentrum einen wesentlichen Beitrag für einen touristischen Neustart von Innsbruck, der dringend notwendig sei, leisten könne. Bei der Timmelsjoch-Hochalpenstrassen-AG handle es sich um sehr attraktives Unternehmen, weshalb er hoffe, dass der Bund einen ordentlichen Erlös erzielen werde.

Auch Abgeordnete Dr. MOSER (G) erwartete sich, dass durch den Verkauf der Timmelsjoch-Hochalpenstrasse die Kassa des Bundes ordentlich gefüllt werde. Was das Sportstadion in Innsbruck betrifft, so wäre es aus ihrer Sicht besser gewesen, es gänzlich verschenken, da der künftige Betreiber mit hohen Sanierungskosten rechnen müsse.

Bei der Übertragung der Sportanlagen in Innsbruck stehe nicht nur der touristische Aspekt, sondern auch die sportliche Komponente im Vordergrund, erklärte Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP). Aus seiner Sicht sei es wichtig, dass z.B. der Rodelsport eine eigene Heimstätte habe, was u.a. Voraussetzung dafür sei, um Spitzensportler hervorzubringen.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den drei Vorlagen an. Kritisch merkte er jedoch an, dass, wie die altertümlichen Anlagen in Innsbruck beweisen, grundsätzlich ein zukunftsweisender Sportstättenplan fehle. Sodann beurteilte er die Arbeit im Finanzausschuss und meinte, dass bedauerlicherweise oft nicht administrierbare Gesetze, wie z.B. jenes über die Abschaffung der Stempelmarke, beschlossen wurden und viele Vorhaben einfach liegen geblieben sind. Ein Beispiel dafür sei die Debatte um die Getränkesteuer. Bereits vor drei Jahren habe es seitens der Wirtschaftskammer eine Unterschriftenaktion gegeben, doch geschehen sei nichts.

Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) bezog sich in seiner Wortmeldung auf die Aussage des Finanzministers im Ausschuss, wonach der Geschäftsführer der Timmelsjoch-Hochalpenstrasse-AG nicht von der Absicht informiert wurde, die Bundesanteile zu veräussern. Der Finanzminister als Eigentümer habe natürlich das Recht, sich so zu verhalten, aber dann dürfe er auch andere Unternehmer nicht kritisieren, wenn sie selbständig über ihr Eigentum entscheiden, gab Nussbaumer zu bedenken. Abschliessend bedankte sich Nussbaumer bei allen Abgeordneten für die Zusammenarbeit und bei den Bediensteten des Hauses für ihre Tätigkeit. Er habe die Meinung anderer immer als Anstoss für die eigene Kreativität verstanden und sei dankbar für die unschätzbaren Erfahrungen, die er im Parlament gemacht hat, sagte er.

Für Abgeordneten Dr. GROLLITSCH (F) ist mit der Übertragung des Bundesanteils an den Olympia-Sportzentren in Innsbruck doch eine gewisse Bankrotterklärung der österreichischen Bundessportstättenverwaltung verbunden. Sodann bat er darum, die Anträge der Freiheitlichen hinsichtlich der Bundessportheime nochmals genau zu prüfen.

In Richtung des Abgeordneten Nussbaumer stellte Finanzminister EDLINGER fest, dass er die Vorgangsweise bei der geplanten Veräusserung der Bundesanteile an der Timmelsjoch-Hochalpenstrasse-AG für korrekt halte, da durch die Information des Nationalrates ein Maximum an Transparenz gewährleistet sei. Alle Eigentümer wurden informiert, nun werde öffentlich ausgeschrieben und das bestmögliche Angebot ausgewählt, informierte er. Was die Übertragung der Sportstätten in Innsbruck anbelangt, so sei er der Überzeugung, dass es langfristig gesehen richtig sei, dass der Betreiber vor Ort situiert ist. Weiters kam der Minister auf die Abschaffung der Stempelmarke zu sprechen, die seiner Auffassung nach nicht mehr das modernste Instrument der Gebühreneinhebung darstelle. Es sei jedoch unmöglich, auf einmal und alle Behörden gleichzeitig mit den erforderlichen technischen Geräten auszustatten, die für die Umstellung notwendig sind. Schliesslich bedankte auch er sich bei den Abgeordneten für die gute Zusammenarbeit und wünschte jenen alles Gute, die dem Nationalrat in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr angehören werden.

Die beiden Bundesgesetze wurden einstimmig beschlossen. Ebenso einhellig genehmigte der Nationalrat die Änderungen des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Strassenfahrzeuge.

ÄNDERUNG DER ANHÄNGE I UND II SAMT BEILAGEN DES ÜBEREINKOMMENS BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH

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Die Regierungsvorlage wurde mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt.

ÄNDERUNG DES POSTSTRUKTURGESETZES, DES POST-BETRIEBSVERFASSUNGSESETZES, DES BEAMTEN-DIENSTRECHTSGESETZES 1979, DES GEHALTSGESETZES 1956, DER REISEGEBÜHRENVORSCHRIFT 1955 UND 8. BFG‑NOVELLE 1999

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Im Zusammenhang mit den Änderungen des Poststrukturgsetzes und des Post-Betriebsverfassungsgesetzes merkte Abgeordneter GAUGG (F) kritisch an, dass er das Gefühl habe, dass hier zu Lasten der Mitarbeiter ein Gesetz vorgelegt werde, das ausschliesslich den Aktionären diene.

Abgeordneter PENDL (SP) erläuterte die wichtigsten Punkte der vorlage, die u.a. eine gesonderte Besoldungsgruppe für die Postbediensteten schaffe, die Übernahme des Konkurrenzverbotes sowie die Gleichstellung von dienstlichen und betrieblichen Interessen vorsehe. Damit werde ein notwendiger und wichtiger Schritt in Richtung eines zeitgemässen und zukunftsorientierten Dienstbetriebes gesetzt und zudem die Rechte der Bediensteten neu geregelt und abgesichert.

Abgeordneter Dr. KIER (L) bezeichnete Ausgliederungen ohne Optionsmöglichkeiten zum Umstieg auf andere Dienstverhältnisse grundsätzlich als Fehler und kritisierte überdies die Aufsplitterung der verschiedenen Arbeits- und Dienstrechte.

Abgeordneter Dr. SPINDLEGGER (VP) warnte vor einer Umwandlung der bestehenden Postämter in Basispostämter mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Dies könnte zu einer Welle von Schliessungen und damit zu negativen Folgen für den ländlichen Raum führen, fürchtete er.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Poststrukturgesetzes mit SP-VP-Mehrheit angenommen.

ÄNDERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES

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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Gesetzesänderung an und begrüsste das Verbot von unverlangter Werbung via e-mail als schon längst überfällig. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein, in Zukunft sollten auch Massnahmen gegen Cookies und unbestellte Werbung aus Übersee getroffen werden.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) äusserte sich ebenfalls zustimmend zum Verbot unbestellter Werbung via e-mail.

Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) führte das Werbeverbot auf eine Initiative der Grünen zurück. Wichtig sei es, Werbeinteressen, die auf Kosten der Internet-User betrieben werden, Einhalt zu gebieten, meinte sie.

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) sah im gegenständlichen Beschluss einen Beweis dafür, dass im Justizausschuss ein gemeinsamer Konsens über mehrheitsfähige Anträge der Opposition durchaus möglich ist.

Den gemeinsamen Beschluss begrüsste auch Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP).

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde einstimmig beschlossen.

ÄNDERUNG DES ÜBERNAHMEGESETZES

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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) signalisierte seine Zustimmung, meinte jedoch, die Novelle werde nicht ausreichen. Als problematisch sah er die in bezug auf die Kollegialbehörde getroffene Lösung.

Abgeordneter Mag. PETER (L) brachte die Frage des Rückkaufes eigener Aktien zur Sprache und zeigte kein Verständnis für die diesbezügliche ablehnende Haltung Krügers.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) begrüsste die Novelle als verfassungskonforme Regelung des Instanzenzuges.

Die Gesetzesänderung wurde einstimmig verabschiedet.

NOVELLIERUNG DES BUNDESSTRASSENGESETZES 1971 * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 847/A(E) BETREFFEND DEN BAU DER BUNDESSTRASSE B 67B, KALVARIENGÜRTEL, KALVARIENBRÜCKE‑GRABENSTRASSE (NORDSPANGE GRAZ) IN GRAZ, STEIERMARK, AUFHEBUNG DER VERORDNUNG

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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) forderte von Minister Farnleitner Massnahmen gegen das Baustellenchaos in der Hauptreisezeit und sprach von Planungs- und Koordinierungsfehlern des Wirtschaftsressorts. Mit schweren Vorwürfen konfrontierte der Redner den Wirtschaftsminister auch im Zusammenhang mit der Vignettenerhöhung. Er untermauerte den Vorschlag der FPÖ auf Senkung der Mineralölsteuer.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER sah derzeit keinerlei Grund, über eine Vignettenerhöhung zu diskutieren. Die ASFINAG habe ausreichend Eigenkapital erhalten, von einer drohenden Pleite könne überhaupt keine Rede sein, betonte er mit Nachdruck.

Zum Baustellenchaos hielt Farnleitner fest, er habe dafür gesorgt, dass Begrenzungen von Baustellen nun erst kurz vor Baubeginn vorgenommen und dringende Reparaturarbeiten in Tag- und Nachtschicht gemacht werden.

Abgeordneter Ing. MADERTHANER (VP) begrüsste es, dass das Gesetz nun die Anbindung der für die Wirtschaft so wichtigen Nachbarregion im Norden ermögliche. Er betonte bei dieser Gelegenheit, ein Mautstreckensystem könne nur in Form einer gesamteuropäischen Lösung in Frage kommen. Von vorrangiger Bedeutung war es für ihn, dass durch den heutigen Beschluss die wichtigsten Bundesstrassen auch weiterhin mautfrei bleiben.

Abgeordneter SMOLLE (L) vermisste einen gemeinsamen Verkehrswegeplan des Wirtschaftsministers und des Verkehrsministers und verwies auf einen entsprechenden Entschliessungsantrag der Regierungsparteien.

Abgeordneter EDER (SP) machte geltend, dass der vorgesehene Ausbau der Bundesstrassen aus Mitteln des Road-pricing für Lkw finanziert werden solle. Er appellierte daher an Wirtschaftsminister Farnleitner, dieses so rasch wie möglich einzuführen. Um einen möglichst störungsfreien Verkehrsablauf zu sichern, urgierte der Abgeordnete ausserdem ein Baustellenmanagement auf den höherrangigen Strassen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kritisierte demgegenüber, heute werde etwas beschlossen, dessen Finanzierung "in den Sternen steht". Für sie ist das immer wieder verwendete Argument, dass man das Road-pricing für Lkw nur "im europäischen Gleichklang" umsetzen könne, jedoch nicht stichhaltig. Schliesslich würde der Verkehr bereits jetzt in vielen europäischen Staaten wie beispielsweise in Frankreich, Spanien oder Italien fahrleistungsabhängig bemautet.

Im übrigen fürchtet Moser, dass durch den Ausbau der Strassen das Verkehrsaufkommen weiter steigen wird. Sie glaubt, mit der bestehenden Verkehrspolitik wird man das Klimaschutzziel nie erreichen. Ein von der Abgeordneten eingebrachter Entschliessungsantrag zielt darauf ab, in Österreich keine zusätzlichen Strassenverbindungen als transeuropäische Strecken zu deklarieren.

Abgeordneter GROSSRUCK (VP) zitierte aus einem Leserbrief, in dem ein Unternehmer festhält, die Leute "am flachen Land" wünschten sich sicher keinen immens teuren Ausbau der ÖBB, sondern ein brauchbares Strassennetz. Zudem stelle die GSD-Studie klar, dass der Verkehr in Zukunft stark zunehmen werde und sowohl das Strassen- als auch das Schienennetz ausgebaut werden müssten. Eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs von der Strasse auf die Schiene hält Grossruck so lange nicht für wirtschaftlich vertretbar, solange die Rollende Landstrasse nicht schneller werde.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) meinte, es sei unbestritten, dass eine gut ausgebaute Infrastruktur in Form von Strassen wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich sei. Er frage sich daher, warum die österreichischen Strassen in einem derartig schlechten, unausgebauten Zustand seien. Den vorgesehenen Strassenausbau wertete Schöggl lediglich als Wunschliste, schon für die Verwirklichung des bestehenden Lückenschlussprogrammes reichten die Mittel der ASFINAG nicht aus. Weiters fürchtete er, dass der Preis für die Autobahnvignette nach den Wahlen erhöht wird.

Abgeordneter MARIZZI (SP) unterstrich, jährlich würden 19 Mrd. S in den Ausbau der Bundesstrassen investiert. Er hält den vorgesehenen Ausbauplan sehr wohl für realisierbar. Negativ vermerkte der Abgeordnete, dass die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Staus verursacht werden, ständig ansteigen würden. Er hält es "schlicht und ergreifend für einen Witz", dass beispielsweise Baustellen am Freitag installiert würden, obwohl man erst am Montag mit den Arbeiten beginne.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) qualifizierte die sogenannte Nordspange als eines der wichtigsten Strassenprojekte der Stadt Graz. Sie habe nicht nur grosse wirtschaftliche Bedeutung, vielmehr sei durch die Errichtung einer umweltschonenden Unterflurtrasse auch eine erhebliche Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung in der Umgebung zu erwarten, skizzierte er. Kurzmann hofft daher, dass das Projekt zügig fertiggestellt wird.

Abgeordneter ELLMAUER (VP) führte aus, Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft sei eine gute Infrastruktur. Daher brauche man einen bestmöglichen Ausbau des Strassennetzes und des Schienennetzes. Das vorliegende Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag dazu. Für die Zukunft forderte Ellmauer u.a. einen durchgängigen Ausbau der Westautobahn auf sechs Spuren.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) äusserte die Sorge, dass ein neuerlicher Versuch gestartet werden solle, das Ennstal mit einer autobahnähnlichen Strasse zu zerschneiden, nachdem der Bau der ennsnahen Trasse der B 146 gescheitert sei. Er plädierte demgegenüber dafür, Schritte zu setzen, um den Lkw-Transitverkehr aus dem Ennstal wegzubekommen.

Abgeordneter MÜLLER (SP) sagte, er könne dem Wirtschaftsminister den Vorwurf nicht ersparen, dass er mit der Einführung des Road-pricing für Lkw säumig sei. Das habe zur Folge, dass der Pkw-Verkehr den Lkw-Verkehr weiter mitsubventioniere. Da Müller dem nächsten Nationalrat nicht mehr angehören wird, wünschte er dem Hohen Haus für die kommende Gesetzgebungsperiode alles Gute.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER stellte klar, es sei nicht er gewesen, der das Road-pricing für Lkw verhindert habe, vielmehr habe der Verfassungsgerichtshof die rechtliche Basis dafür aufgehoben. Was die Verkehrsverbindung durch das Ennstal betrifft, erklärte er, mehrere Augenscheine vor Ort hätten gezeigt, dass es sich beim dortigen Lkw-Verkehr nicht um Umwegverkehr handle, er werde daher nicht auf andere Strecken verlagert werden können.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) beleuchtete die finanzielle Situation der ASFINAG und gab zu bedenken, dass das Eigenkapital Ende 1999 aufgebraucht sein werde und lediglich ein Luftpolster von 700 Mill. S übrigbleibe. Er fürchtet daher, dass der Preis für die Autobahnvignette erhöht wird.

Abgeordnete Rosemarie BAUER (VP) zeigte sich darüber erfreut, dass das Bundesstrassengesetz einige wichtige Massnahmen und Vorhaben beinhalte, die den Wirtschaftsraum Weinviertel beleben könnten. Prinzipiell sagte sie, man könne nicht ständig Strassenprojekte fordern, deren Finanzierung nicht erfüllbar sei.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (SP) nannte die einheitliche Darstellung des höher- und hochrangigen Strassennetzes als wichtige Errungenschaft, habe doch die Verbesserung des Strassennetzes eine grosse Bedeutung für die heimische Wirtschaft. Das Road-pricing sei ein wesentlicher Beitrag dazu, diese Strassen auch finanzieren zu können.

Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen, der G-Antrag hingegen fand keine Mehrheit.

WOHNRECHTSNOVELLE 1999 * L-ANTRAG 1013/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSGESETZES * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1061/A(E) BETREFFEND DIE DRINGLICHKEIT VON MASSNAHMEN ZUR BESEITIGUNG VON EINKOMMENSKÜRZUNGEN DER MIETER GEMEINNÜTZIGER WOHNUNGEN DURCH UNGERECHTFERTIGTE, ÜBERHÖHTE MIETEN INFOLGE DER VERQUICKUNG VON POLITIK‑, BANKEN‑ UND VERSICHERUNGSINTERESSEN IM GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAU * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1106/A(E) BETREFFEND DIE NOTWENDIGKEIT VON MASSNAHMEN IM BEREICH DES GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAUS

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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) wertete es als Erfolg freiheitlicher Politik, dass das Thema Mietensenkung im gemeinnützigen Wohnbau überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Dennoch hätten sich die Mieter wohl mehr erwartet als die in der Vorlage vorgesehenen Änderungen, und auch seine Partei sei nicht gewillt, sich damit zufrieden zu geben, werde hier doch nur repariert, was mit der 3. Wohnrechtsgesetznovelle falsch gemacht worden sei. Seine Fraktion werde nicht nachlassen, hier weitere Forderungen zu stellen, meinte Firlinger, der in diesem Zusammenhang einen Entschliessungsantrag betreffend Entpolitisierung des gemeinnützigen Wohnbaus einbrachte.

Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) sagte, er wolle zum Abschluss seiner parlamentarischen Tätigkeit dem Abgeordneten Firlinger ins Stammbuch schreiben, dass die Opposition auch im Gesetzgebungsprozess eine wichtige Rolle habe, eine Rolle jedoch, die nicht darin bestehen könne, alles schlechtzumachen. Hätten sich schon die vorangegangenen Reformen positiv ausgewirkt, so werde nun auch die jetzt vorliegende weitere Verbesserungen bringen. Der Redner bekannte sich zu einer gut funktionierenden Wohnbauförderung und zu einem ausreichenden Angebot im Interesse der Wohnungssuchenden. Genau dafür werde mit dieser Novelle gesorgt. Schliesslich brachte der Redner einen VP-SP-Entschliessungsantrag ein, in welchem der Justizminister aufgefordert wird, Schritte zu einer Rechtsbereinigung auf dem gegenständlichen Gebiet einzuleiten. Schliesslich nutzte Schwimmer  die Gelegenheit, aus Anlass seines Ausscheidens aus dem Hohen Haus resümierende Betrachtungen anzustellen.

Abgeordneter SMOLLE (L) bemängelte, dass die Regierungsparteien vier Jahre Zeit gehabt hätten, im Bereich des Wohnrechts Verbesserungen vorzunehmen. Die Regierung sollte keine Wünsche äussern, sie sollte regieren. Auch die Wohnrechtsnovelle selbst sei so unlesbar wie das gesamte Wohnrecht. Gesetze hätten einen Adressaten, den Bürger, und diesem müsse es möglich sein, derlei Gesetzestexte zu verstehen. Kritik übte Smolle daran, dass die Mieten ex nunc und nicht ex tunc gesenkt würden. Weiters bringe diese Novelle zuwenig Markt, auch eine Senkung der Nebenkosten ergebe sich nicht. Sodann brachte der Redner einen Abänderungsantrag betreffend die Definition des Lebensgefährten ein. In einem weiteren Antrag forderte er eine Erleichterung der Möglichkeiten, gemietete Objekte ins Eigentum zu übernehmen.

Abgeordneter EDER (SP) vertrat die Auffassung, die zu beschliessende Novelle sei ausnahmslos im Interesse der Mieter. Die Idee, den gemeinnützigen Wohnbau zurückzunehmen, erschien ihm jedoch wenig zweckdienlich. Man müsse zur Kenntnis nehmen - ob der unterschiedlichen Auffassung zum Thema Wohnrecht -, dass es nicht möglich sei, mit einer einzigen Novelle den Stein der Weisen zu finden, sodass weitere Novellen im Interesse eines sozial gerechten und leistbaren Wohnens anzustreben seien. Sodann erläuterte der Redner den Hintergrund, vor dem die einzelnen in dieser Novelle enthaltenen Massnahmen gesetzt wurden.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) sagte, aus ihrer Sicht sei es evident, dass dieses Gesetz weit eher die Interessen der Versicherungen als jene der Wohnungsnutzer widerspiegle, was sie schmerze. Wenn man schon Verbesserungen schaffe, dann mögen diese in beiderlei Interesse sein. Auch sei es wenig zweckdienlich, wenn das Gesetz jenen, für die es geschaffen wurde, kaum noch verständlich sei. Real habe diese Textierung für die Mieter eine abschreckende Wirkung, weshalb ihr zu dem eingebrachten Regierungsantrag auf bessere Fassung der Gesetzestexte nur einfalle: Am Abend wird der Faule fleissig. Petrovic plädierte für ein soziales Wohnrecht im Interesse der Bevölkerung.

Abgeordneter FREUND (VP) hielt fest, Wohnen sei eines der elementaren Grundbedürfnisse des Menschen, weshalb seine Partei für leistbares Wohnen eintrete. Mit der gegenständlichen Wohnrechtsnovelle würden einige längst notwendigen Massnahmen endlich realisiert. Wichtig seien auch die in Aussicht genommenen Schritte zur Sanierung des Althausbestandes. Gemäss einem von ihm eingebrachten VP-SP-Abänderungsantrag soll im Gesetz die Wortfolge "mit der Baubewilligung" durch die Wortfolge "mit dem Erstbezug" ersetzt werden.

Abgeordneter GAUGG (F) führte die vorgeschlagenen Verbesserungen auf die aktive Politik seiner Fraktion zurück. Bislang seien die Mieten u.a. deshalb so teuer gewesen, weil die Wohnbaugenossenschaften nach dem Proporzsystem funktioniert hätten. Erst durch die Öffnung und Entpolitisierung sei es zu einer Verbesserung gekommen.

Abgeordnete BURES (SP) sah in dem heute zu beschliessenden Wohnungspaket zahlreiche markante Verbesserungen. Der FPÖ warf die Rednerin vor, wohnbaupolitisch "völlig ahnungslos" zu sein. Die Novelle selbst sei jedoch insofern kein so grosser Wurf, weil es bei einem wesentlichen Segment des Wohnungsmarktes, nämlich bei jenen Wohnungen, die vom Mietrechtsgesetz betroffen sind, weiterhin zu keinem Durchbruch komme. Ebenfalls zu bemängeln sei der Aspekt der Maklerprovisionen, die im europäischen Vergleich als viel zu hoch bezeichnet werden müssten.

Justizminister Dr. MICHALEK erinnerte daran, dass der vorliegende Antrag teilweise auf einer Regierungsvorlage für eine Wohnrechtsnovelle basiert, und sprach von begrüssenswerten Neuerungen. Damit sei die Weiterentwicklung des Wohnrechts aber noch nicht abgeschlossen. Es gehe darum, dieses Rechtsgebiet zu vereinfachen und es systematischer, durchschaubarer und verständlicher zu gestalten. Er beabsichtige daher, noch heuer einen umfassenden Diskussionsprozess einzuleiten, der unter dem Aspekt der Rechtsbereinigung und der legistischen Standardverbesserung stehen soll. Im Herbst werde sein Ressort dazu ein zweitägiges Symposium veranstalten, zu dem auch die Parlamentsparteien eingeladen werden. Das sei aber kein Ersatz für ein Begutachtungsverfahren und eine parlamentarische Behandlung, sagte der Minister.

Abgeordneter BLÜNEGGER (F) führte die Wohnrechtsnovelle 1999 darauf zurück, dass die Freiheitlichen die Mieten zum Wahlkampfthema gemacht haben. Nun erfüllen die Koalitionsparteien halbherzig jahrelang vertretene freiheitliche Forderungen. Eine echte Reform des gemeinnützigen Wohnbaus sei dies aber nicht - SPÖ und ÖVP gehe es lediglich darum, noch ein paar Wahlzuckerln zu verteilen.

Abgeordneter KRÖLL (VP) dankte zunächst dem scheidenden Ausschussvorsitzenden Dr. Schwimmer für seine konstruktive Arbeit im Bautenausschuss und wünschte ihm alles Gute für die neue Tätigkeit als Generalsekretärs des Europarates. Die vorliegende Wohnrechtsnovelle bezeichnete der Redner als bedeutend, verpflichte sie doch die Wohnbaugenossenschaften, über neue Kredite zu verhandeln, wenn die Zinsen sinken, und die Mieten entsprechend zu senken. Ausserdem wird der Rechtsanspruch der Mieter auf die Begründung von Eigentum an ihren Wohnungen festgeschrieben. In seiner Abschiedsrede vor dem Nationalrat dankte Kröll für viele positive Begegnungen in diesem Haus. Er bat die Abgeordneten, die Behinderten nicht zu vergessen und dafür dazu sorgen, dass die Gemeinden finanziell so ausgestattet werden, dass sie den Bürgern eine lebenswerte Heimat bieten können.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) hielt die klassenkämpferischen Töne der Abgeordneten Bures gegenüber Immobilienmaklern und Hausverwaltern für nicht angebracht. Es gehe nicht an, Berufsstände pauschal abzuqualifizieren. Ausserdem kritisierte er, dass Genossenschaften auf Geschäftsfeldern der Hausverwalter tätig werden können. Für nicht zielführend hielt es Graf, in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Definitionen für Lebensgemeinschaften zu verankern. Mittragen werde die FPÖ die neuen Bestimmungen für Kleingärten, kündigte Graf an.

Abgeordneter RIEPL (SP) begrüsste die Ausweitung der Rechte der Mieter von Genossenschaftswohnungen und plädierte für ein Miteinander der Entscheidungen statt einseitigen Veranlassungen der Wohnbauvereinigungen. Die Stadt Wien sei dabei einen guten Weg gegangen und habe sehr positive Erfahrungen mit der erweiterten Mietermitbestimmung gemacht.

Nach Annahme eines SP-VP-Abänderungsantrages und nach Ablehnung eines F- sowie eines L-Zusatzantrages wurde die Wohnrechtsnovelle 1999 in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Der VP-SP-Entschliessungsantrag betreffend Rechtsbereinigung und Anhebung des legistischen Standards des Wohnrechts erhielt mehrheitliche Zustimmung.

Der F-Entschliessungsantrag betreffend Dringlichkeit von Massnahmen zur Senkung der überhöhten Mieten im gemeinnützigen Wohnbau um bis zu 30 % fand keine Mehrheit.

Die (negativen) Ausschussberichte über den liberalen Antrag zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sowie über die Entschliessungsanträge der Freiheitlichen betreffend Beseitigung von Einkommenskürzungen der Mieter gemeinnütziger Wohnungen bzw. die Notwendigkeit von Massnahmen im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus wurden mehrheitlich angenommen; diese Anträge sind damit abgelehnt.

NOTIFIKATIONSGESETZ 1999 * VP-SP-F-ANTRAG 1170/A ZUR ÄNDERUNG DES MINERALROHSTOFFGESETZES * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 171/A(E) BETREFFEND BÜRO FÜR INTERNATIONALE FORSCHUNGS‑ UND TECHNOLOGIEKOOPERATION * F-ANTRAG 367/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB 1984

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Abgeordneter HAIGERMOSER (F) warf der ÖVP vor, bei der Vertretung von Wirtschaftsinteressen einmal mehr umgefallen zu sein. Haigermoser erinnerte an das Anliegen des mittelständischen Handels auf Regelung des Ausverkaufs. Die Wirtschaftstreibenden mit ihren 444.000 Mitarbeitern hätten sich eine kleine Hilfestellung verdient, sie wollen keinen Glassturz, aber Rahmenbedingungen, wie sie in der Bundesrepublik herrschen. Wir brauchen Ordnung in der Wirtschaft, keinen Manchesterliberalismus -  die Koalition sei aber nicht bereit, gegen die Multis mit ihren Billigprodukten aus Drittländern, die oft von Kindern hergestellt werden, vorzugehen.

Abgeordnete TICHY-SCHREDER (VP) erinnerte daran, dass heute eigentlich das Betriebsanlagenrecht hätte novelliert werden sollen, und bedauerte, dass darüber keine Einigung in der Koalition erzielt werden konnte; vielleicht können im Herbst die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes trägt einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Rechnung und ermöglicht die Bergung verunglückter Bergleute. Ein SP-VP-Abänderungsantrag bezieht sich auf den Ersatz von Bergungskosten. Tichy-Schreder dankte dem Wirtschaftsminister für seinen Einsatz seit dem Unglück in Lassing und sprach die Hoffnung aus, dass die Bergung der Toten gelingen möge.

Abgeordneten Haigermoser klärte Tichy-Schreder darüber auf, dass die Ausverkaufsregelung auf Wunsch der Wirtschaft abgeschafft wurde. Sein Antrag entspreche nicht den Wünschen aller Wirtschaftstreibenden. Nicht alle Händler und nicht alle KMU sind an strengen Ausverkaufsregelungen interessiert. Viel wichtiger sei die Regelung gegen den Verkauf unter dem Einstandspreis, den der Justizauschuss verabschiedet hat. Zu begrüssen sei die Aufstockung der Mittel für das Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation, das kleine und mittlere Unternehmen bei technischen Innovationen unterstützt.

Abgeordneter Mag. PETER (L) zeigte sich betroffen über das Schicksal der Menschen in Lassing, wandte sich aber gegen eine Anlassgesetzgebung mit rückwirkender Verfassungsbestimmung. Überdies hielt er das Versprechen des Bundeskanzlers und des Wirtschaftsministers, die Toten zu bergen, für von der Realität überholt. Eine Bergung sei angesichts der Gefahren bei der Bergung und der Kosten nicht sinnhaft, sagte Peter. Den freiheitlichen Antrag zum BIT bezeichnete der Redner durch die Finanzierungszusicherung des Wirtschaftsministers für überholt. Mit Ausverkaufsschutzbestimmungen und Regelungen gegen den Verkauf unter dem Einstandspreis sei nichts zu gewinnen, sagte Peter, weil Ausverkauf stattfinde, wann die Kunden das wollen. Zu glauben, man könne den Verkauf unter dem Einstandspreis regeln, sei eine Schimäre.

Abgeordneter Dr. HEINDL (SP) würdigte die Tätigkeit der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Tichy-Schreder seit 1991 und dankte ihr für ihre sachorientierte Vorsitzführung. Ingrid Tichy-Schreder habe auch bei Interessengegensätzen immer Verlässlichkeit und Sachlichkeit unter Beweis gestellt. "Wir werden sie sehr vermissen", sagte Abgeordneter Heindl.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) unterstrich die Kritik Haigermosers an der Ablehnung der ÖVP für die Regelung des Saisonschlussverkaufs und warf der Volkspartei Doppelbödigkeit in der Wirtschaftspolitik vor. Sie wolle die Kammermitglieder glauben machen, sie vertrete ihre Interessen, wenn es darum gehe, Nägel mit Köpfen zu machen, stimme sie aber immer gegen die Interessen der Wirtschaft. Darunter leidet die klein- und mittelständische Wirtschaft und die Nahversorgung. Kritik übte Hofmann auch an der Enderledigung des Berufsausbildungsberichts im Wirtschaftsausschuss, weil die Koalitionsparteien vermeiden wollten, ihren Misserfolg in der Lehrlingsbeschäftigung im Plenum zu diskutieren.

Abgeordneter ELLMAUER (VP) wies darauf hin, dass die Informationsdienste ein rasch wachsender Wirtschaftszweig seien, der kleinen und mittleren Betrieben gute Entwicklungschancen biete. Ellmauer nannte als Beispiele die elektronische Buchung von Reisen, die Abgabe von Rechtsgutachten oder die Versendung von Bauplänen. Es sei naheliegend, das Notifikationsverfahren auf Informationsdienste auszudehnen. Noch ist eine europaweite Regelung dieser Dienste nicht möglich, die Regelungskompetenz bleibt bei den Mitgliedstaaten. Das Notifikationsverfahren soll dafür zu sorgen, dass Schutzinteressen beachtet, die Entstehung von Verkehrshemmnissen aber vermieden werden. Er dankte Tichy-Schreder für ihre menschliche Vorsitzführung, sie habe immer das Ganze der Wirtschaft im Auge gehabt.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) brachte zunächst einen Entschliessungsantrag zur Klärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten beim Felssturz in Schwaz ein. Ein zweiter, umfangreicher und sehr detaillierter Entschliessungsantrag galt der positiven Weiterentwicklung des Mineralrohstoffgesetzes im Sinne einer Effizienzsteigerung der Vollziehung und der Erhöhung der Sicherheit im Bergbau. Insbesondere verlangten die Freiheitlichen die Einrichtung einer Ausbildungseinheit für die Bewältigung von Katastrophen im Bergbau.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) bezeichnete die MinroG-Novelle als rechtspolitisch bedenklich und wandte sich dagegen, dass rückwirkende Verfassungsbestimmungen Schule machen. Diese Novelle ermöglicht die Bergung von Toten und Vermissten bei Bergunfällen. Es sei eine Regelung für Lassing, aber auch für die Zukunft, in der Bergunfälle kaum ausgeschlossen werden können. Wenn die Bergung der Toten von Lassing möglich ist, muss der Konzern Rio Tinto die Kosten übernehmen. Ist die Bergung unmöglich, habe das Unternehmen eine würdige Gedenkstätte zu finanzieren, zeigte sich Kräuter überzeugt.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) begrüsste das längerfristige Finanzierungskonzept für das Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation. Diese und ähnliche Institutionen werden die Freiheitlichen immer als verlässliche Partner an ihrer Seite haben.

Abgeordnete BUDER (SP) konzentrierte sich auf die menschliche Seite des Unglücks von Lassing und machte darauf aufmerksam, dass die Angehörigen und die Frauen der Toten immer noch auf eine Bergung warten. Mit der heutigen Gesetzesänderung hat der Wirtschaftsminister die Möglichkeit, eine Bergung anzuordnen. Es sei unwürdig, zu fragen, wer die Kosten übernehmen wird. Die Angehörigen warten auf eine Entscheidung für die Bergung. Anlässlich ihrer letzten Rede im Nationalrat dankte die Abgeordnete für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihren Kollegen ein herzliches "Glück auf" für die zukünftige Arbeit.

Bundesminister Dr. FARNLEITNER sah Österreich bei der Umsetzung von EU-Recht im guten Mittelfeld und machte darauf aufmerksam, dass auch Initiativanträge dem Notifikationsgesetz unterliegen. Das Budget für das BIT sei gesichert, teilte Farnleitner mit. Zur Änderung des MinroG erinnerte der Minister dran, dass er einen Bergungsbescheid erlassen habe, der vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, daher die heutige Änderung des Gesetzes. Die finanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Bergung wird die Finanzprokuratur, der Rechtsanwalt der Republik, zu verhandeln haben, sagte Farnleitner Abgeordnetem Kräuter.

Das Notifikationsgesetz wurde einstimmig beschlossen.

Die Änderung des MinroG wurde in der Fassung eines VP-SP-Abänderungsantrages in der zweiten Lesung mit wechselnden Mehrheiten angenommen. In der dritten Lesung erfolgte der Beschluss mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Der F-Entschliessungsantrag betreffend Klärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten beim Felssturz in Schwaz blieb in der Minderheit.

Der F-Entschliessungsantrag betreffend Erhöhung der Bergbausicherheit und der Effizienz der Vollziehung im Bereich des Bergbaus wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Die beiden (negativen) Ausschussberichte zu F-Entschliessungsanträgen betreffend Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation sowie zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen; die Anträge sind somit abgelehnt. (Schluss)

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