Parlamentskorrespondenz Nr. 424 vom 16.07.1999
NATIONALRAT BESCHLIESST VORZEITIGES ENDE DER GESETZGEBUNGSPERIODE
Wien (PK) - Sozialthemen prägten die Debatte der 182. und letzten Sitzung des Nationalrats vor der Sommerpause und in dieser Gesetzgebungsperiode. Wie schon an den letzten drei Sitzungstagen kam immer wieder Abschiedsstimmung auf: Viele Mandatarinnen und Mandatare werden dem im Herbst zu wählenden Nationalrat nicht mehr angehören. 27. und letzter Tagesordungspunkt dieser Sitzung: ein Antrag der Koalitionsparteien auf vorzeitige Beendigung der XX. Gesetzgebungsperiode.
NOVELLIERUNG DES MUTTERSCHUTZGESETZES 1979, DES ELTERNKARENZURLAUBSGESETZES, DES KARENZGELDGESETZES, DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES 1977 UND DES KARENZURLAUBSGELDGESETZES SOWIE DIESBEZÜGLICHE G-ANTRÄGE 502/A UND 504/A AUF ÄNDERUNG DES ELTERN‑KARENZURLAUBSGESETZES UND DES KARENZURLAUBSZUSCHUSSGESETZES UND DES KARENZGELDGESETZES* F- ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 935/A(E) BETREFFEND PRAXISGERECHTE BEGRENZUNG VON NEBENEINKOMMEN BEIM KARENZGELDBEZUG
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Mit der heute zur Beschlussfassung stehenden Regierungsvorlage werde endlich eine EU-Richtlinie in Österreich umgesetzt, die einen eigenständigen Karenzanspruch für Väter vorsieht, erläuterte Abgeordnete HALLER (F). Das Gesetz bringe zwar einige wenige Verbesserungen, aber gleichzeitig grosse Belastungen für die heimische Wirtschaft, urteilte sie, denn die ganze Materie werde noch wesentlich komplizierter und die Abwicklung gestalte sich aufwendiger. Als weitere Kritikpunkte führte Haller an, dass beim Wechsel der Betreuungsperson der Karenzurlaub nur einen Monat gleichzeitig (Vater und Mutter) in Anspruch genommen werden kann, dass die Karenzzeit noch immer als Urlaub bezeichnet wird und dass bei Selbständigen keine Teilungsmöglichkeit der Karenz besteht. Zudem bemängelte sie, dass bei einem Jobwechsel der Dienstnehmer den Arbeitgeber nicht über eventuelle Karenzzeitreste informieren müsse.
Abgeordnete REITSAMER (SP) nannte als die zwei grundlegenden Ziele der Regierungsvorlage die Anpassung der österreichischen Bestimmungen an die EU-Elternurlaubsrichtlinie und die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung enthaltenen Leitlinie betreffend Erleichterung der Rückkehr ins Arbeitsleben. Weitere wichtige Neuerungen seien die Schaffung eines eigenständigen Karenzanspruchs für Väter, die Einführung flexiblerer Meldefristen, das Recht der karenzierten Beschäftigten auf Information über wichtige Betriebsgeschehnisse, die gleichzeitige Inanspruchnahme der Karenz in der Dauer von einem Monat, die Schaffung der Möglichkeit, den Karenzurlaub zweimal teilen zu können sowie die Aufschiebemöglichkeit eines Teils des Karenzurlaubes (drei Monate) bis zum Schuleintritt der Kinder. Positiv beurteilte sie auch die Ausschussentschliessung, wonach die Karenzzeit nicht mehr als Urlaub bezeichnet werden soll. Nicht zustimmen werde sie dem Antrag der Abgeordneten Madl, erklärte Reitsamer, da bereits wesentliche Verbesserungen im Bereich der Zuverdienste geschaffen wurden.
Abgeordnete MADL (F) kam in ihrer Wortmeldung vor allem auf den F-Antrag betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen beim Karenzgeldbezug zu sprechen. Um den Frauen die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern, sollte der Zeitraum des gesamten Karenzgeldbezuges hinsichtlich der Nebeneinkommen durchgerechnet werden, schlug sie vor. Das hätte den Vorteil, dass beispielsweise eine dreiwöchige Urlaubsvertretung, aber auch eine geringe dauernde Nebenbeschäftigung, nicht zum Entfall oder zur Kürzung des Karenzgeldes führen würden. Durch die in der Regierungsvorlage enthaltenen Massnahmen werde es den Frauen noch schwerer gemacht, qualifizierte Arbeitsplätze zu finden, kritisierte sie, weil etwa die Aufteilung der Karenzzeit auf sieben Jahre gerade für kleine Unternehmen problematisch sei. Aus ihrer Sicht wäre es besser gewesen, den Kinderbetreuungsscheck, den die Frauen wirklich wollen, bundesweit einzuführen.
Ein Baby bringe nicht nur grosses Glück und Freude, sondern stelle auch eine gewaltige Veränderung im Leben der Eltern dar, meinte Abgeordnete GATTERER (VP). Sie begrüsste daher ausdrücklich die Regierungsvorlage, die eine Reihe von Verbesserungen bringe, wie etwa den eigenständigen Karenzanspruch für Väter. Dadurch werde es den Vätern ermöglicht, eine intensivere Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen und sie hoffe daher, dass mehr Männer als bisher diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden. Weiters hob Gatterer die flexiblere Regelung der Meldefristen und die Besserstellung von Adoptiv- und Pflegeeltern hervor. Bedauerlich sei jedoch, dass noch immer von einem Karenzurlaub gesprochen werde und dass das "Karenzgeld für alle" nicht verwirklicht werden konnte.
Abgeordnete HALLER (F) berichtigte eine Aussage der Abgeordneten Gatterer und stellte klar, sie habe kritisiert, dass bei einem Arbeitsplatzwechsel keine Informationspflicht gegenüber dem Dienstgeber bezüglich der Karenzzeitreste bestehe.
Die Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien in der Sozialpolitik ist nach Ansicht des Abgeordneten GAUGG (F) auf den Nullpunkt gesunken. Die Koalitionsparteien hätten 13 Jahre Zeit gehabt, um wichtige Reformen durchzusetzen, stattdessen hätten sie aber die Pensionen kaum erhöht, die Karenzzeit gekürzt und Anträge der Opposition, wie bespielsweise jenen betreffend Karenzanspruch für alleinstehende Mütter, die den Namen des Vaters ihres Kindes nicht nennen können bzw. wollen, monatelang blockiert. Überdies plädierte er für die Einführung des Kinderbetreuungsschecks, der die Mütter nicht nur entlasten würde, sondern auch die Frauen von dem Zwang befreien würde, menschenverachtende Jobs anzunehmen.
Auch Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) stand der Regierungsvorlage kritisch gegenüber, die ihrer Meinung nach "kein grosser Wurf" sei. Vielmehr handle es sich dabei um den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich die SPÖ und die ÖVP einigen können, wenn frauenrelevante Fragen zur Diskussion stehen. Das von Bartenstein vorgeschlagene Karenzgeld für alle bedeute aus ihrer Sicht die Einführung des freiheitlichen Kinderbetreuungsschecks durch die Hintertür. Sie erachtete den Kinderbetreuungsscheck als zutiefst frauenfeindlich, weil die Frauen unter dem sozialen Druck stünden, daheimzubleiben, und überdies weniger Betreuungsplätze errichtet und die Kosten dafür steigen würden. Sie brachte schliesslich einen Abänderungsantrag ein, in dem die Liberalen fordern, dass Alleinerzieherinnen, die am meisten von der Armut betroffen sind, ein Anspruch auf zwei Jahre Karenzzeit eingeräumt werden sollte.
Heute werde der Nationalrat fünf Gesetze beschliessen, um nur ein "paar Kleinigkeiten durchzubringen", gab Abgeordneter ÖLLINGER (G) zu bedenken. Eigentlich müsste man gleichzeitig ein sechstes Gesetz, nämlich ein KarenzberaterInnengesetz, beschliessen, da aufgrund der vielen Ausnahmebestimmungen die Regelungen nicht mehr lesbar seien.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) rief die Wirtschaft zu einer grundsätzlich geänderten Einstellung auf, um Frauen und Männern die Möglichkeit zu geben, die Karenzzeit in Anspruch zu nehmen. Wichtig wäre es seiner Meinung nach, Rahmenbedingungen für die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu setzen. Die Debatte über Karenzgeld für alle bzw. Karenzgeld für alle, die es brauchen, gehe an dieser Frage völlig vorbei, kritisierte er.
In einem Abänderungsantrag forderte er zwei Jahre Karenzurlaub für Alleinerziehende.
Abgeordnete Dr. MERTEL (SP) plädierte für eine einkommensabhängige Gestaltung des Karenzgeldes und verlangte einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze mit einheitlichen Qualitätsstandards, eine Erhöhung des Karenzgeldes auf S 6.000,- sowie zwei Jahre Karenzgeld für Alleinerzieherinnen. Weitere Anliegen Mertels waren der Ausbau der Wiedereinstiegsmassnahmen und ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum 6. Lebensjahr des Kindes. Die Rednerin gab aber zu bedenken, dass zur Verwirklichung dieser Forderungen erst die entsprechenden budgetären Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Abgeordnete STEIBL (VP) betonte, Karenzgeld für alle sei Gerechtigkeit für Frauen, die wichtige Arbeit in der Familie leisten, und könne nicht als Verteilung nach dem Giesskannenprinzip abqualifiziert werden. Sie sprach sich überdies für zwei Jahre Karenzgeld für alle Mütter, und nicht nur für Alleinerzieherinnen aus.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) warf der Regierung vor, für Panzer zwanzig Mal mehr auszugeben als für Kinderbetreuungsplätze. Unverständlich sei es auch, dass Berufsunterbrechnungen wie Übungen beim Bundesheer voll für arbeitsrechtliche Ansprüche berücksichtigt werden, während die Betreuung von Kindern den Regierungsparteien offenbar weniger wert ist. Sie forderte daher in einem Abänderungsantrag die Anrechnung der Karenzzeit auf die Dauer der Dienstzeit.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) wandte sich gegen ein Auseinanderdividieren von Familie und Wirtschaft. Die Wirtschaft sei bei der Flexibilisierung des Karenzurlaubes an die Grenzen dessen gegangen, was sich noch mit einem ungestörten Betriebsablauf vereinbaren lässt, sagte er. Mit Nachdruck bekannte sich Stummvoll zur Forderung nach Karenzgeld für alle. Wenn es um das Wohl des Kindes geht, dann könne nicht entscheidend sein, ob die Mutter genügend Versicherungszeiten hat oder nicht, argumentierte er.
Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) beklagte das langsame Tempo der Gleichbehandlungsschritte. Rückblickend auf ihre Tätigkeit im Hohen Haus bedauerte sie, dass es nicht möglich war, über die Parteigrenzen hinweg in frauenpolitischen Angelegenheiten zu einem gemeinsamen Konsens unter den Kolleginnen zu kommen.
Abgeordnete HALLER (F) brachte einen Entschliessungsantrag betreffend Einführung des Kinderbetreuungsschecks ein.
Sozialministerin HOSTASCH wertete das Gesetz als Schritt in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dem aber, wie sie sagte, noch weitere Massnahmen folgen müssen. Der zentrale Ansatz des Karenzgeldes als Ersatz für Erwerbseinkommen sollte bei Reformen auf diesem Gebiet jedenfalls erhalten bleiben, betonte sie.
Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes in dritter Lesung mit SP-VP-L-G-Mehrheit angenommen. Die Abänderungsanträge der Grünen und der Liberalen sowie der Entschliessungsantrag der FPÖ fanden keine Mehrheit. Der negative Ausschussbericht über den F-Antrag betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen beim Karenzgeldbezug wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
56. ASVG-NOVELLE * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 341/A(E) ZUR CHIPKARTE
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Abgeordneter Mag. HAUPT (F) deklarierte sich als Anhänger der Chipkarte, bezeichnete die vorliegende Variante allerdings als Rumpflösung, die nicht alles umsetzt, was man von einer Chipkarte erwarten könnte. Er vermisste vor allem die Möglichkeit einer Erweiterung um medizinische Daten auf freiwilliger Basis und forderte die sofortige Abschaffung der Krankenscheingebühr. Er warnte zudem vor der Einführung einer Chipkartengebühr.
In einem Abänderungsantrag verlangte er eine Rechnungshofkontrolle hinsichtlich der mit der Abwicklung der Chipkarte betrauten Gesellschaft. Hauptpunkte eines von Haupt eingebrachten Entschliessungsantrags waren die Anwendung der Chipkarte auch bei Verrechnung der Leistungen von Wahlärzten, die freiwillige Erweiterungsmöglichkeit der Daten sowie die Kompatibilität mit ausländischen Systemen.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) erinnerte daran, dass die Ärzteschaft schon seit Mitte der achtziger Jahre darauf drängt, die "Zettelwirtschaft" mit den Krankenscheinen zu überwinden und eine Chipkarte einzuführen. Die Chipkarte bringe die geringste Überwachungsgefahr für die Menschen mit sich, das sei der SPÖ sehr wichtig, die den Datenschutz sichern und die Privatsphäre der Individuen bewahren will. Gegenüber der Forderung auf Abschaffung der Krankenscheingebühr wies die Ärztin auf die ständig steigende Qualität der medizinischen Versorgung hin, die nur gewährleistet werden könne, wenn die Krankenkassen entsprechende Einnahmen haben.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) bekannte sich zu den Intentionen der Chipkarte und zum Ziel, vom Krankenschein wegzukommen. Die Liberalen würden sich aber eine präzisere Fassung des vorliegenden Gesetzes mit genaueren Definitionen wünschen, was auf der Chipkarte gespeichert werden soll und was nicht. Ausserdem sprach Gredler Probleme mit On-line-Verbindungen zwischen den Ordinationen und den Versicherungen an: Hacker könnten sich in die Datenbanken einschalten und Viren das gesamte System lahmlegen. Gredler plädierte daher für Datenverkehr per Diskette.
Abgeordneter Dr. RASINGER (VP) warnte davor, den Menschen Angst vor der Chipkarte zu machen. Die Chipkarte sei das innovativste Produkt, das in Österreich relativ leicht eingeführt werden könne, weil es einen Monopolanbieter in der Krankenversicherung habe. Rasinger bekannte sich nachdrücklich dazu, den Patienten davor zu schützen, mit seinen Gesundheitsdaten in der Zeitung zu stehen. Diese Gefahr bestehe aber nicht, weil die Chipkarte eine Schlüsselkarte, ein elektronischer Krankenschein sein wird, die nur gemeinsam mit der Ärztekarte verwendet werden kann.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) unterstützte die Chipkarte, wollte aber vermeiden, dass sie zu einer Glaubensfrage wird. Sie soll rational diskutiert und insbesondere die Kostenfrage geklärt werden. Gelöst werden müssen die Datenschutzprobleme, denn Gesundheitsdaten seien besonders sensibel, überdies bestehe die Gefahr, dass durch die Aufnahme von Schullaufbahn- und AMS-Daten ein Schritt in Richtung "gläserner Mensch" getan werde. Daher forderte Öllinger in einem Entschliessungsantrag seiner Fraktion, nur Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Name, Geschlecht, akademischer Grad und Versichertenstatus zu speichern und auszuschliessen, dass sensible Daten missbraucht werden können. Zu vermeiden sei insbesondere auch die Verknüpfung mit anderen Dateien. Eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zur Finanzierung der Chipkarte sei abzulehnen, sagte Öllinger schliesslich.
Abgeordneter NÜRNBERGER (SP) ging mit Abgeordnetem Rasinger konform und setzte sich nachdrücklich für den Ersatz des Krankenscheins durch die Chipkarte ein. Sie werde Arbeitgebern wie Arbeitnehmern erhebliche Vorteile bringen, zeigte sich Nürnberger überzeugt.
In seinen weiteren Ausführungen setzte sich der Redner mit der, wie er sagte, hervorragenden Arbeit der Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auseinander, zeigte sich aber enttäuscht darüber, dass das schon lange angepeilte Ziel einer Arbeits- und sozialrechtlichen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten nicht erreicht wurde. Was die Metallarbeitergewerkschaft erreicht hat, müsse auch für die anderen Arbeiter erreicht werden, sagte Abgeordneter Nürnberger und bekundete seine volle Solidarität mit der "Aktion Fairness" des ÖGB. Kritik übte er an den Abgeordneten Maderthaner und Stummvoll, aber auch am VP-Sozialsprecher Feuerstein, der immer dann auf Seiten der Wirtschaft stehe, wenn es "an das Eingemachte gehe".
Abgeordneter GAUGG (FP) nannte die Ausführungen des Abgeordneten Nürnberger zur "Aktion Fairness" ein durch nichts zu überbietendes, lächerliches Schauspiel, da es die SPÖ seit 13 Jahren in einer Koalition mit der ÖVP verabsäumt habe, die Gleichstellung der Arbeitnehmer herbeizuführen. Nürnberger selbst sitze acht Jahre im Parlament, habe sich aber als zu schwach erwiesen, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Es sei ihm und den anderen SP-Gewerkschaftern nicht gelungen, die Politik der sozialen Demontage zu verhindern, die unter Vranitzky begonnen und von Klima fortgesetzt wurde.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) warf Abgeordnetem Nürnberger vor, die Diskussion über die Einführung der Chipkarte, die enorme Vorteile für die Betriebe und die Arbeitnehmer bringen werde, in einen Wahlkampfauftakt für den ÖGB umfunktionieren zu wollen. Stummvoll bekannte sich zum Prinzip Fairness und sagte, es sei nicht argumentierbar, dass ein Arbeiter nach einem Herzinfarkt eine kürzere Entgeltfortzahlung beanspruchen könne als ein Angestellter. Ebensowenig sei aber argumentierbar, dass Arbeitnehmer, die während des Jahres den Betrieb wechseln, einen zweifachen Urlaubsanspruch haben. Stummvoll plädierte daher für eine Erweiterung der "Aktion Fairness" auf die Betriebe und sah darin die Chance auf einen gemeinsamen schönen Auftakt für die nächste Gesetzgebungsperiode.
Abgeordneter Dr. KIER (L) bekannte sich zur Beseitigung arbeitsrechtlicher Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten, unterstrich aber gleichzeitig das Ziel der Liberalen, die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen aller Arbeitnehmer unter Einschluss des öffentlichen Dienstes und der neuen Selbständigen zu harmonisieren. Dies sei notwendig, um brauchbare Rahmenbedingungen für die neue Arbeitswelt zu schaffen.
Abgeordneter DONABAUER (VP) bezeichnete die Chipkarte, die den Krankenschein ersetzt, als innovative Idee, intelligentes Produkt und als einen Meilenstein in der Sozialpolitik. Besonders hob er hervor, dass die Wirtschaft für diese Umstellung 700 Mill. S und die Sozialversicherung 300 Mill. S auf den Tisch gelegt haben. Für ihn steht auch fest, dass der Datenschutz in vollem Umfang gewahrt ist, wenngleich er sich vorstellen kann, dass auf Auftrag und mit Zustimmung des Versicherten weitere Datenaufnahmen möglich sein sollten. Offen ist für ihn hingegen, wie der Entfall der 650 Mill. S, die der Krankenversicherung mit der Krankenscheingebühr zugekommen sind, ausgeglichen werden kann; keinesfalls wäre eine Belastung der Wirtschaft der richtige Weg, betonte er.
Präsident Dr. NEISSER teilte mit, dass die drei Oppositionsparteien einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Lehrlingshotline der Regierung und Euroteam-Gruppe gestellt haben. - Die Abstimmung darüber erfolgt nach Erledigung der Tagesordnung.
Von der zwangsverordneten Chipkarte, die den Datenschutz nicht wahrt und den gläsernen Menschen ermöglicht, hielt G-Abgeordnete HAIDLMAYR nichts. Auch befürchtet sie, dass mit halbwegs guten PCs alle Daten, die im Netz sind, abgerufen werden können. Zudem glaubt sie, dass ein Dienstgeber bei Einstellung eines neuen Dienstnehmers auf diese Daten zurückgreifen wird, was besonders für Personen, die häufiger einen Arzt brauchen, von Nachteil wäre.
Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) meinte, die Chipkarte diene lediglich dem Versicherungsnachweis, was auch durch die bestehende Versicherungskarte samt einem Foto möglich wäre und keineswegs Kosten von über 1 Mrd. S verursachen würde. Auch die Freiheitlichen erachten eine Chipkarte für sinnvoll, sofern sie eine Eintrittskarte in ein vernetztes Gesundheitssystem darstellt, fälschungssicher ist und datenschutzrechtliche Voraussetzungen bestehen, damit die Privatsphäre des Versicherten gegenüber der Sozialversicherung gewährleistet bleibt. Solange die Chipkarte nur die Versicherungsdaten enthält, stellt sie nach Ansicht von Povysil teuren Sondermüll dar.
Bundesministerin HOSTASCH wies auf den Vorteil für die Versicherten hin, nicht mehr zum Arbeitgeber gehen und einen Krankenschein lösen zu müssen. Der Hauptnutzer aus dieser neuen Regelung ist das Sozialversicherungssystem, das mit diesem modernsten Innovationsschub eine effiziente und zukunftsorientierte Verwaltung ermöglicht.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F): Von den 42 Millionen Krankenscheinen, die derzeit pro Jahr ausgestellt werden, bleiben trotz der Chipkarte 25 bis 30 Millionen erhalten. Hinzu kommt, dass 60 % der Ärzte über keine EDV-Ausrüstung verfügen, was bedeutet, sie haben die Krankenscheine selber auszustellen und haben somit weniger Zeit für die Patienten. Unklar ist ihm, was mit der Chipkarte, die eine Speicherkapazität von 64 MB - das entspricht 32.000 maschingeschriebenen Buchseiten - hat, noch passieren soll.
Bei der Abstimmung wurde die ASVG-Novelle bei gleichzeitiger Ablehnung des F-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages in zweiter Lesung teils mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Teilen der Liberalen, teils mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Teilen der Liberalen angenommen. In dritter Lesung stimmten für die Vorlage die SP- und VP-Abgeordneten sowie L-Mandatare. Der F-Entschliessungsantrag betreffend wünschenswerte Modifikation der Chipkarte fand keine Mehrheit. Auch der G-Entschliessungsantrag zur Chipkarte wurde abgelehnt. Der negative Bericht über den G-Antrag betreffend Chipkarte wurde mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen.
57. ASVG-NOVELLE SOWIE L-G-ANTRAG 1146/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES ASVG UND DES GSVG * L-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 859/A(E) BETREFFEND LOHNSUMMENABHÄNGIGE DIENSTGEBERBEITRÄGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 864/A(E) ZUM WOCHENGELDANSPRUCH FÜR FREIE DIENSTNEHMERINNEN * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 865/A(E) BETREFFEND INFORMATIONSPFLICHT DER SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1015/A(E)ZUR VEREINHEITLICHUNG DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS UND STRUKTURREFORM DER SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER * L-ANTRAG 1151/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES ASVG, DES GSVG, DES BUNDESGESETZES VOM 30.11.1978 ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG FREIBERUFLICH SELBSTÄNDIG ERWERBSTÄTIGER, DES BSVG UND DES B-KUVG * 27. NOVELLE ZUM B-KUVG * 24. NOVELLE ZUM GSVG * L-ANTRAG 892/A ZUR ÄNDERUNG DES GSVG * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1147/A(E) BETREFFEND ANPASSUNG DER BEITRAGSGRUNDLAGE NACH DEM GSVG AN DAS TATSÄCHLICHE EINKOMMEN * 23. NOVELLE ZUM BSVG * F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1148/A(E) ZUR WAHLMÖGLICHKEIT FÜR BAUERN ZWISCHEN DER BEITRAGSBEMESSUNG AUFGRUND DES EINHEITSWERTS UND EINER BEMESSUNG ANHAND DES TATSÄCHLICHEN EINKOMMENS
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Abgeordneter GAUGG (F) forderte eine Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien ein, wurden doch diskussionswürdige Oppositionsanträge zur Vereinheitlichung der Sozialversicherungsrechte keiner Behandlung unterzogen. Auf der einen Seite feierte die Koalition die Chipkarte als ein epochales Ereignis, auf der anderen Seite wehrte sie sich gegen zeitgemässe zukunftsorientierte Sozialversicherungen, meinte der F-Sprecher und regte gleichzeitig an, die über 100 Novellen in einem nachvollziehbaren Sozialversicherungsgesetz zusammenzufassen, damit auch der Leistungsberechtigte erkennen könne, ob er einen Anspruch hat oder nicht.
Abgeordneter SEIDINGER (SP) sprach kurz die Änderungen in der 57. ASVG-Novelle an und präsentierte einen SP-VP-Abänderungsantrag, der redaktionelle Änderungen beinhaltet. Seine abschliessenden Gedanken galten dem Rückblick auf seine Tätigkeit im Hohen Haus, denn auch er wird dem nächsten Nationalrat nicht mehr angehören. Als besonderes Anliegen formulierte er die Beibehaltung des Umlageverfahrens in der Sozialversicherung.
Präsident Dr. NEISSER meinte, er habe Seidinger als einen Abgeordneten, der auch in schwierigen Situationen mit Augenmass argumentiert hat, kennengelernt.
Abgeordneter Dr. KIER (L) wies auf Nachbesserungen und finanzielle Umschichtungen in der neuesten ASVG-Novelle hin. Als vordringlich erachtet er es, dass in Hinkunft Reparaturen grossflächiger angelegt werden.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) meinte, für ihn sei es eine Selbstverständlichkeit, dass in einem Ausschuss Abänderungsanträge eingebracht würden, das sei das Wesen des Parlamentarismus. Mit der vorliegenden Novelle werde eine Reform zum Abschluss gebracht, sodass dieses Paket im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung noch per 1.1.2000 in Kraft treten könne. Auch aus der Sicht der Frauen würden hier entscheidene Verbesserungen vorgenommen. Mit diesen Gesetzen werde eine Phase der Erneuerungen des Pensionssystems, die 1996/97 begonnen wurde, erfolgreich zu einem Ende gebracht, worüber er sich freue. Im übrigen sei auch seine Partei stets für die Aktion Fairness eingetreten, bemerkte Feurstein abschliessend.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) trat eingangs für eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ein und sprach sich für die Aktion Fairness aus. Er wies auf antiquierte Bestimmungen im Gewerberecht hin, die aus dem Jahr 1867 stammten und dringend beseitigt gehörten. Auch sei es wenig zweckdienlich, dass die Novellierungen beim ASVG nach wie vor so zahlreich seien. So sei das Sozialrecht für den Bürger völlig intransparent und unlesbar. Es stelle sich die Frage, ob es sozial gerecht sei, dass man bei den Gewerbetreibenden den Selbstbehalt abschaffe, während er bei den unselbständig Erwerbstätigen nach wie vor bestehe.
Abgeordneter MORAK (VP) bemängelte, dass im Bereich Künstlersozialversicherung nach wie vor nichts geklärt sei. Die Finanzierung sei ebenso offen wie die Definition, wer davon überhaupt betroffen ist, wo die Einkommensobergrenze gezogen werde und dergleichen mehr. Dessen ungeachtet sei seine Fraktion für so eine Regelung, nur müsse dieses Thema sorgfältig erarbeitet werden.
Abgeordneter DOLINSCHEK (F) sagte, Abänderungsanträge wären weit eher ein Recht der Opposition, die so am Gesetzgebungsprozess mitwirken könne und nicht ausgeschlossen wäre. Das Sozialrecht sei mittlerweile völlig undurchschaubar und in dieser Form unzumutbar. Aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung sei die Unterscheidung zwischen einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern nicht zu rechtfertigen. Eine Vereinheitlichung sei hier ebenso erforderlich wie eine Neukodifizierung des Sozialrechts.
Abgeordneter DONABAUER (VP) referierte den Inhalt der einzelnen Vorlagen ein und erklärte, generell sei aus sozialpolitischer Sicht diese GP eine sehr erfolgreiche gewesen. Vieles wurde erreicht, wofür er sich bei den Abgeordneten Feurstein und Reitsamer sowie bei Sozialministerin Hostasch bedanke. Er wünsche sich, dass weiter eine gute Sozialpolitik für dieses Land gemacht werde.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) kritisierte, dass der Bereich der Künstlersozialversicherung nicht proper geregelt wurde. Anscheindend habe die Bundesregierung dieser Personengruppe nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet, seien doch Kulturschaffende zu 99 Prozent eben nicht unter den Begüterten in diesem Land. In diesem Zusammenhang wies die Rednerin auf das Beispiel Irland hin, dass von seiner gerechten Regelung für Künstler enorm profitiere. Es wäre eine Bringschuld des Sozialministeriums, hier eingehende Analysen anzustellen, um dann entsprechend gegensteuern zu können.
Abgeordnete HORNGACHER (VP) begrüsste die vorgesehenen Regelungen in der bäuerlichen Sozialversicherung, vor allem im Hinblick auf die Bäuerinnenpension. Diese Reform sei sehr zu begrüssen, würden dadurch doch soziale Härtefälle vermieden. Ihrer Fraktion sei es gelungen, für die Bauern in dieser GP einiges zu erreichen. Gerade in wirtschaftlich harten Zeiten brauche es eine ausgewogene soziale Absicherung, um den Berufstand entsprechend erhalten zu können.
Abgeordneter BLÜNEGGER (F) forderte die VP auf, Sozialgesetze im Interesse der Sozialversicherten einzubringen. Das Sozialversicherungsrecht solle endlich vereinfacht werden, Strukturreformen müssten in Angriff genommen werden.
Abgeordnete HALLER (F) beklagte ebenfalls, dass für den Bürger die Sozialgesetzgebung überhaupt nicht mehr nachvollziehbar sei. Es wäre zwar erfreulich, dass die Bäuerinnenpension nun endlich zufriedenstellend geregelt werde, doch hätte ihre Partei schon 1992 auf dieses Problem hingewiesen.
Bundesministerin HOSTASCH teilte den Wunsch nach einem einfachen und durchschaubaren Sozialrecht, doch verlaufe das Leben nun einmal nicht linear, sei die Gesellschaft nicht uniform. Es gebe verschiedene Bedürfnisse, weshalb es gut sei, dass die Gesetzgebung auf diese Unterschiedlichkeiten Bedacht nehme. Dessen ungeachtet seien Schritte zu mehr Transparenz gesetzt worden, und sie sei zuversichtlich, diesbezüglich bald erste Ergebnisse präsentieren zu können.
In der Abstimmung wurden sämtliche Berichte des Ausschusses zur Kenntnis genommen, wobei die 24. GSVG-Novelle in der Fassung eines SP-VP-Abänderungsantrages angenommen wurde.
ÄNDERUNG DES BUNDESBEHINDERTENGESETZES UND G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 806/A(E) BETREFFEND GESETZLICHE ANERKENNUNG DER BLINDENFÜHRHUNDE ALS HILFSMITTEL SOWIE GLEICHLAUTENDER L-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 835/A(E) MIT ERWEITERUNG ALS „DIENSTHUND“ * F-ANTRAG 807/A BETREFFEND EIN BUNDESGESTEZ, MIT DEM DER HILFSMITTELBEGRIFF IM ASVG, IM GSVG, IM BSVG UND IM B-KUVG GEÄNDERT WIRD
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Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) führte aus, die Betroffenen wünschten sich, dass Blinden- oder Partnerhunde genauso als Hilfsmittel eingestuft würden wie ein Rollstuhl oder ein Krankenbett. Dann würde auch die Finanzierung leichter fallen. Derzeit müssten Blinde nämlich, so die Abgeordnete, immer wieder feilschen, ob sie einen Zuschuss bekommen, und dieses Feilschen werde auch nach dem heutigen Beschluss kein Ende haben. Offensichtlich würde von der Mehrheit der Abgeordneten noch immer Missbrauch dahingehend befürchtet, "dass Blinde einen Schosshund kaufen und als Blindenhund deklarieren".
Partik-Pable brachte daher einen Entschliessungsantrag ein, in dem die Sozialministerin ersucht wird, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, "die eine Gleichstellung von Blindenführhunden und anderen Tieren, die geeignet sind, Behinderten und Kranken zu helfen, mit anderen Hilfsmitteln in den Sozialversicherungsgesetzen vorsehen".
Abgeordnete SILHAVY (SP) hielt dem entgegen, dass es aufgrund unterschiedlicher Behinderungen unterschiedliche Bedürfnisse gebe. Daher sei es insbesondere wichtig, dass die Betroffenen bei der Anschaffung eines Blindenführhundes die Sicherheit haben, dass dieser Hund gesund und entsprechend gut augebildet ist sowie die erforderlichen Kriterien erfüllt. Mit der heutigen Gesetzesänderung werde dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Generell bedauerte Silhavy, dass viele Pflichtstellen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht besetzt seien.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) meinte, mit der vorliegenden Gesetzesänderung "geht ein Stückerl etwas weiter, aber eben nur ein Stückerl". Man habe sich dem Druck der Behinderten gebeugt, auf freiwilligem Weg wäre nichts gemacht worden, glaubt sie.
Ein von Haidlmayr eingebrachter Abänderungsantrag zielt darauf ab, die Blindenführhund-Prüfungskommission durch das Sozialministerium einzusetzen. Damit wäre ihr zufolge gewährleistet, dass die Prüfungsverordnung nicht willkürlich verändert werden kann. Die Abgeordnete sprach sich darüber hinaus dafür aus, dass Blindenführhunde Zugang zu Lebensmittelgeschäften, Kinos und allen öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten.
Abgeordnete GATTERER (VP) wies die Behauptung von Abgeordneter Partik-Pable zurück, wonach in dieser Legislaturperiode nichts für Behinderte passiert sei. Sie machte u.a. auf die Beseitigung von behindertenbenachteiligenden Bestimmungen aus Gesetzen, die Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes und die Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung aufmerksam. Zum heute vorliegenden Entwurf merkte sie an, der Blindenhund sei ein wichtiges Hilfsmittel, daher seien Qualitätskontrolle und Qualitätssicherheit notwendig.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) räumte ein, dass das Gesetz zur Qualitätssicherung beitrage, betonte aber, dass es den behinderten Menschen nicht um "Legaldefinitionen" gehe, sondern um konkrete Verbesserungen in der Praxis. Die Freiheitlichen hätten sich gewünscht, dass nicht nur Blindenführhunde, sondern auch andere Behindertenhunde als Hilfsmittel anerkannt würden.
Abgeordnete MOTTER (L) wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf auf zwei Bürgerinitiativen zurückgehe. Sie sei sich bewusst, dass man für Behinderte viel mehr tun müsste, sagte sie, die beabsichtigte gesetzliche Regelung für Blindenhunde sei aber ein entscheidender Schritt. Schliesslich würden Blindenhunde Mobilität unterstützen und gefahrenfreie Bewegung auch in unbekannter Umgebung ermöglichen.
Motter nutzte ihre Rede aber auch dazu, sich nach 13jähriger Tätigkeit vom Hohen Haus zu verabschieden. Sie wertete diese Arbeit im Nationalrat als schöne und gewinnbringende Zeit.
In einer zweiten Wortmeldung brachte Abgeordneter Mag. HAUPT (F) einen Abänderungsantrag ein. Dabei geht es darum, dass Behinderte, die ein Kraftfahrzeug selbst nicht lenken können, in den gleichen Genuss einer Förderung für die Kfz-Anschaffung kommen wie Behinderte, die ein solches selbst lenken können.
Sozialministerin HOSTASCH unterstrich in einer kurzen Stellungnahme, es sei wichtig, Behinderte vor unseriöser Geschäftemacherei zu schützen. Deshalb sei die geplante "Legaldefinition" wichtig.
Die Änderung des Bundesbehindertengesetzes wurde nach Ablehnung der Abänderungsanträge der Freiheitlichen und der Grünen in Dritter Lesung einstimmig verabschiedet. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Anerkennung von Blindenführhunden blieb in der Minderheit. Mit SP-VP-L-Mehrheit nahm das Plenum den negativen Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der Freiheitlichen zur Kenntnis.
SP-VP-ANTRAG 1114/A AUF ÄNDERUNG DES JOURNALISTENGESETZES
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Abgeordneter Dr. DIETACHMAYR (SP) machte darauf aufmerksam, dass von den rund 4000 Journalisten in Österreich 2000 freie Mitarbeiter seien. Diesen komme die vorgesehene Novellierung des Journalistengesetzes zugute. Vorgesehen sei, dass sie die Kollektivvertragsfähigkeit erhalten. Derzeit gebe es lediglich kollektivvertragsähnliche Empfehlungen, erläuterte Dietachmayr, die nicht einklagbar wären.
Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) skizzierte, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betrete man Neuland. Es sei das erste Mal, dass für freie Mitarbeiter einer Berufssparte gesetzliche Voraussetzungen zum Abschluss eines Kollektivvertrages geschaffen würden. Trinkl hält das für sinnvoll, da 50 Prozent der Journalisten freie Mitarbeiter sind, er warnte aber davor, dies als Vorbild für andere Branchen zu nehmen. Die laufende Zunahme von Beschäftigungsverhältnissen mit freien Mitarbeitern führte der Abgeordnete darauf zurück, dass die Betroffenen den starren Regelungen eines festen Arbeitsverhältnisses ausweichen wollten.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) beurteilte die Gesetzesänderung als Fortschritt gegenüber dem derzeitigen Zustand, er hält die Situation aber insgesamt für unbefriedigend. Ständige freie Mitarbeiter hätten kein leichtes Leben, erklärte er und äusserte auch Zweifel, dass sie solche Arbeitsverhältnisse freiwillig wählen würden.
Sozialministerin HOSTASCH sprach im Zuammenhang mit der Gesetzesnovelle von einem Durchbruch und wies darauf hin, dass damit erstmals eine rechtliche Grundlage für den Abschluss eines Kollektivvertrages für ständige freie Mitarbeiter geschaffen werde. Zur Wortmeldung von Abgeordnetem Trinkl sagte die Ministerin, wenn der Eindruck erweckt werde, dass freie Mitarbeiter sich aus freien Stücken für diese Arbeitsform entscheiden, so möge das vielleicht für einige stimmen, sie kenne aber mehr, die lieber in einem festangestellten Arbeitsverhältnis wären.
Die Änderung des Journalistengesetzes wurde einstimmig beschlossen.
SP-VP-ANTRAG 1145/A AUF NOVELLIERUNG DES AMSG, DES AMFG, DES ALVG 1977, DES ARBEITSMARKTPOLITIKFINANZIERUNGSGESETZES, DES ARBEITSVERTRAGSRECHTS‑ANPASSUNGSGESETZES, DES ASVG, DES GSVG UND DES BSVG * SP-VP-ANTRAG 1150/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ, MIT DEM DAS NACHTSCHWERARBEITSGESETZ, DAS URLAUBSGESETZ UND DAS ALVG GEÄNDERT WERDEN
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Abgeordneter DOLINSCHEK (F) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung insbesondere auf die neuen Regelungen zur Altersteilzeit. Aus seiner Sicht sind die Massnahmen hinsichtlich der Altersteilzeit ungeeignet und unpraktikabel, da kaum ein Arbeitgeber einen bewährten älteren Mitarbeiter kürzer arbeiten lasse und stattdessen einen jüngeren, noch unerfahrenen, einstelle. Vielmehr sollte man danach trachten, die Arbeitsstunde der älteren Mitarbeiter für den Dienstgeber zu verbilligen, schlug Dolinschek vor.
Bei den vorliegenden gesetzlichen Änderungen stehen vor allem folgende Ziele im Vordergrund, nämlich danach zu trachten, dass ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung gehalten und ihnen bessere Perspektiven geboten werden, betonte Abgeordnete REITSAMER (SP). Neben einer Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell und einer Förderung der Altersteilzeit soll auch der Zugang zur Gleitpension attraktiver gestaltet werden, führte sie aus. Überdies werde eine rechtliche Klarstellung hinsichtlich des Bezugs der Notstandshilfe für ausländische Staatsbürger getroffen.
Die Liberalen werden den Novellierungen nicht zustimmen, weil es sich dabei um eine "nicht zieladäquate Reparatur" handle, erklärte Abgeordneter Dr. KIER (L). Dennoch wolle er anerkennen, dass die Bemühungen teilweise in die richtige Richtung gehen.
Während im Bereich der Jugendbeschäftigung deutliche Erfolge erzielt wurden, steige die Arbeitslosenrate bei den Arbeitnehmern über 50 Jahren ständig an, gab Abgeordnete STEIBL (VP) zu bedenken. Aus diesem Grund sei der sogenannte "Pakt für ältere Arbeitnehmer" die richtige Antwort auf diese Entwicklung. Im besonderen hob Steibl die Altersteilzeitbeihilfe und das Altersteilzeitgeld hervor.
Dem Massnahmenpaket für ältere Arbeitnehmer stimmen die Grünen "mit Bauchweh" zu, erklärte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Mit Sicherheit nicht zustimmen werde er jedoch der Regelung hinsichtlich der Notstandshilfe.
Abgeordnete BAUER (SP) kam auf die Änderungen des Nachtschwerarbeitsgesetz zu sprechen und machte darauf aufmerksam, dass bereits 1992 die ersten Mindestnormen für einen Zusatzurlaub beschlossen wurden. Es habe viele Jahre harter Verhandlungen gebraucht, um für die über 14.500 Betroffenen weitere Verbesserungen zu erreichen.
Sozialministerin HOSTASCH machte geltend, dass Österreich sehr erfolgreich unterwegs sei, was das Schaffen von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit angeht. Bedauerlicherweise hätten aber nach wie vor ältere Arbeitnehmer ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden, merkte sie an, weshalb sie dem heute zum Beschluss stehenden Massnahmenpaket für ältere Arbeitnehmer sehr positiv gegenüberstehe. Sie erhoffe sich dadurch eine Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation und gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass ältere Arbeitnehmer sehr wichtige und kompetente Mitarbeiter sind, denen man Wertschätzung entgegenbringen sollte.
Bei der getrennten Abstimmung wurden die beiden Gesetzesentwürfe mit Stimmenmehrheit bzw. mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
F-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 776/A(E) ZUR KOSTENÜBERNAHME FÜR IN‑VITRO‑FERTILISATION UND SP-VP-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 1171/A(E) BETREFFEND IN‑VITRO‑FERTILISATION * BUNDESGESETZ, MIT DEM EIN FONDS ZUR FINANZIERUNG DER IN‑VITRO‑FERTILISATION EINGERICHTET WIRD
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Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) wies darauf hin, dass es in Österreich über 30.000 Paare gibt, die ungewollt kinderlos sind und sich daher für die künstliche Befruchtung entscheiden müssen. Aus ihrer eigenen beruflichen Erfahrung wisse sie, dass diese Patienten nicht nur unter einem massiven psychischen und physischen Druck, sondern auch unter einer grossen finanziellen Belastung leiden. Sie freue sich daher, dass nunmehr der freiheitlichen Forderung auf Kostenübernahme der In-vitro-Fertilisation zugestimmt werde, auch wenn es sehr mühsam war, die beiden Regierungsparteien davon zu überzeugen.
Nationalratspräsident Dr. FISCHER gab bekannt, dass die Abgeordnete Mag. Stoisits (G) die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit des Innenministers im Fall des Todes von Marcus Omofuma beantragt hat.
Das Bundesgesetz betreffend die künstliche Befruchtung bringe nicht die In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein, betonte die Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP), sondern schaffe einen Fonds, der 70 % der anfallenden Kosten übernimmt. Da Sterilität nicht als Krankheit gesehen werde, war eine ausschliessliche Kostenübernahme durch die Sozialversicherung nicht möglich.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) stand dem IVF-Fonds-Gesetz positiv gegenüber, weil dadurch eine Gruppe finanziell unterstützt werde, die es wirklich brauche. Sie verstehe jedoch nicht, warum für Frauen eine Altersgrenze von maximal 40 Jahren, für Männer hingegen bis 50 Jahre vorgesehen sei. Abschliessend bedankte sich Gredler bei Nationalratspräsident Dr. Fischer für dessen angenehme und transparente Vorsitzführung.
Abgeordneter Dr. RASINGER (VP) begrüsste das vorliegende Gesetz, von dem 40.000 österreichische Paare, die ungewollt kinderlos sind, profitieren werden. Er habe sich dafür ausgesprochen, den Selbstbehalt niedriger anzusetzen, was jedoch vom Koalitionspartner nicht akzeptiert wurde.
Die Grünen seien nicht prinzipiell gegen die In-vitro-Fertilisation, aber sie hätten sich klarere Regelungen gewünscht, konstatierte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Überdies trat er für gleiche Altersgrenzen bei Frauen und Männern und weitere Indikationen etwa für querschnittgelähmte Menschen ein.
Auch Familienminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich erfreut über das IVF-Fonds-Gesetz, das ein gutes Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen seinem Ressort und der Sozialministerin darstelle. Primäres Motiv für diesen Entwurf sei nicht, dass 1.000 bis 1.500 Kinder jährlich mehr auf die Welt kommen, sondern die Vermeidung von menschlichem Leid, bekräftigte er. Was die Altersbegrenzung und die Indikationseinschränkungen betrifft, so habe man sich dabei strikt an die Vorgaben des Obersten Sanitätsrates gehalten; sie entsprächen somit dem derzeitigen Stand der Wissenschaft. Überdies war Bartenstein der Auffassung, dass ein 30 %iger Selbstbehalt an der Obergrenze liege, er hätte sich durchaus auch weniger vorstellen können.
Abschliessend dankte Bartenstein Sozialministerin Hostasch für die gute Zusammenarbeit und überreichte ihr einen Strauss Blumen.
Abgeordneter Dr. LEINER (VP) meinte, die öffentliche Unterstützung der künstlichen Befruchtung sei besser als die Forderung nach Abtreibung auf Krankenschein.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) begrüsste das Gesetz, sprach sich aber gegen die Verankerung einer Altersgrenze aus und lehnte auch die Beschränkung auf öffentliche Krankenanstalten ab.
Sozialministerin HOSTASCH betonte, dieses Gesetz folge den Empfehlungen der Experten, und hob insbesondere den Aspekt der Qualitätssicherung hervor. Sie merkte überdies an, Paare, die nicht finanzstark sind, würden nun die Möglichkeit erhalten, sich einen unerfüllt gebliebenen Kinderwunsch zu erfüllen.
Das Gesetz wurde in Dritter Lesung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung erhielt die Zustimmung der Regierungsparteien.
ÄNDERUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZES
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Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) begrüsste die Einrichtung der Sicherheitsakademie ebenso wie die Verankerung der DNA-Analyse, vermisste jedoch die Möglichkeiten der erweiterten Gefahrenerforschung. Skeptisch äusserte sie sich zur Schaffung des Menschenrechtsbeirates unter Beiziehung von Vertretern der Menschenrechtsorganisationen. Es sei unverständlich, dass der Innenminister Menschenrechtsorganisationen, die in der Cause Omofuma seinen Rücktritt gefordert hatten, nun als Dank dafür in das Gremium hole, sagte sie.
Abgeordneter LEIKAM (SP) wertete das Sicherheitspolizeigesetz als Fortschritt in der Kriminalitätsbekämpfung, bedauerte aber ebenfalls, dass die erweiterte Gefahrenerforschung nicht Platz gefunden habe. Ausdrücklich unterstützte Leikam die Verankerung der DNA-Analyse, wobei er sich durch die zustimmende Meinung der Experten im Innenausschuss bestätigt fühlte.
Abgeordneter Dr. KIER (L) attestierte dem Gesetz "polizeistaatlichen Charme" und übte insbesondere Kritik an den sicherheitspolizeilichen Überprüfungen, der Schleierfahndung und der Telefonüberwachung. Bei der DNA-Analyse wiederum fehlten ihm Qualitätsstandards und ein adäquater Rechtsschutz. Im übrigen zweifelte Kier an der Unabhängigkeit des Menschenrechtsbeirates, zumal dessen Mitglieder, wie er betonte, jederzeit vom Minister abberufen werden können.
Abgeordneter KISS (VP) beurteilte die Möglichkeit der Rückwärtserfassung bei der DNA-Analyse als positiv, hätte sich aber insgesamt vom Gesetz mehr erwartet. Er warf in diesem Zusammenhang SP-Klubobmann Kostelka vor, die erweiterte Gefahrenerforschung und die Reform der Staatspolizei verhindert zu haben.
Diese Behauptung wies Abgeordneter Dr. KOSTELKA (SP) in einer tatsächlichen Berichtigung scharf zurück.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) räumte zunächst ein, dass auch sie die DNA-Analyse für ein wirksames Mittel zur Verbrechensbekämpfung halte. Mit den diesbezüglichen Bestimmungen der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle werde aber über das Ziel hinausgeschossen. Es sei nicht akzeptabel, bei jedem kleinen Vergehen einen Mundhöhlenabstrich zu machen: Die Erfassung von Ladendieben in der DNA-Datei sei nicht notwendig, sagte Stoisits, und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ihrer Fraktion ein.
Der vorgesehene Menschenrechtsbeirat sei ein honoriges Beratungsgremium, aber keine Untersuchungskommission, klagte die Rednerin weiter und wandte sich entschieden dagegen, die Sicherheitsüberprüfung auf alle im Haushalt eines Verdächtigen lebenden Erwachsenen auszudehnen. Das sei eine unzulässige Ausweitung von Überwachungsbefugnissen. Die Grünen sind für eine Polizeireform, sie treten für den Schutz der Grundrechte ein, daher wenden sie sich gegen Schritte in Richtung Polizeistaat.
Abgeordneter GAAL (SP) brachte einen Abänderungsantrag ein, der sich auf Opferschutzeinrichtungen und die DNA-Analyse bezog. Er mass der Einrichtung der Sicherheitsakademie grosse Bedeutung bei, zumal die Anforderung an Führungskräfte der Exekutive komplexer werden. Gaal begrüsste die vorgesehene enge Kooperation der Exekutive mit Universitäten und anderen Berufsgruppen, die sich professionell mit der Verbrechensbekämpfung befassen. Innenminister Schlögl und seinem Vorgänger Löschnak dankte Gaal für ihr Engagement in Sachen Sicherheitsakademie.
Abgeordneter JUNG (F) kritisierte die Vorgangsweise bei der parlamentarischen Behandlung der vorliegenden Novelle und sagte, das Sicherheitspolizeigesetz sei durch den Innenausschuss gepeitscht worden, wobei Unsicherheit und Durcheinander die Debatte geprägt hätten. Die Koalitionsparteien degradierten die freigewählten Abgeordneten dieses Hauses zu Erfüllungsgehilfen der Regierung, das ist einer Demokratie unwürdig, schloss Jung.
Innenminister Mag. SCHLÖGL erinnerte an die breite und ausführliche öffentliche Diskussion der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle seit dem letzten September. Diese Diskussion habe zu einer Vielzahl von Veränderungen geführt, mit denen Einwendungen der Kritiker Rechnung getragen wurde. Es sei falsch zu behaupten, der Polizeistaat werde ausgeweitet. Er halte es aber für notwendig, der Polizei die Instrumente in die Hand zu geben, die sie braucht, um die Bürger gegen Verbrechen zu schützen. Die Sicherheitsexekutive ist ein wesentlicher Teil des Rechtsstaates, sie schützt Menschenrechte. Den Vorwurf einer Aushöhlung des Rechtsstaates wies Schlögl entschieden zurück, dafür stehe er nicht zur Verfügung. Er gehöre auch nicht zu jenen, die Übergriffe aus falsch verstandener Kameraderie decken, sondern setze sich dafür ein, auf Übergriffe mit Konsequenzen zu reagieren.
Mit dem Menschenrechtsbeirat sei nicht beabsichtigt, ein unabhängiges Gremium einzusetzen. Zur unabhängigen Prüfung sei die Justiz berufen. Der Beirat soll als ausgewogenes Expertengremium zur Beratung des Innenministers eingerichtet werden. Die erweiterte Gefahrenforschung, so notwendig sie nach Auffassung des Innenministers sei, dürfe nicht angewendet werden, so lange sie keine gesetzliche Basis hat. Eine gemeinsame Lösung für Heeresnachrichtenamt, Heeresabwehramt und Staatspolizei soll in der nächsten Gesetzgebungsperiode gefunden werden.
Das Wichtigste an der Sicherheitspolizeigesetznovelle ist laut Innenminister Schlögl die DNA-Analyse. Sie diene nicht nur dazu, Täter zu überführen, sondern auch Täter auszuschliessen, sagte Schlögl und nannte das Beispiel eines jungen Mannes, der mittels der DNA-Analyse gegen drei Zeugenaussagen zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung nicht begangen hat. Die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle trage wesentlich zu einer Erhöhung der Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit in Österreich bei, zeigte sich Minister Schlögl überzeugt.
Abgeordneter PLATTER (VP) schilderte die Aufklärung eines brutalen Frauenmordes im Vorjahr in Tirol, der mit Hilfe der DNA-Analyse rasch aufgeklärt werden konnte und sprach die Erwartung aus, dass die gesetzliche Verankerung der DNA-Analyse die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wesentlich verbessern wird.
Abgeordneter Helmut MOSER (L) bedauerte, dass dieses wichtige Gesetz in einer Ho ruck-Aktion beschlossen werde und kritisierte, dass diese knifflige Materie nicht ausführlich debattiert werde. Für ihn gehe dieses Gesetz zu weit, es enthalte unzureichende Bestimmungen, vor allem im Bereich der DNA-Analyse, daher legte Moser einen Abänderungsantrag mit Verbesserungsvorschlägen vor. Er forderte eine höhere Effizienz des Menschenrechtsbeirates und das Recht jedes Staatsbürgers, sich einen Identitätsausweis gebührenfrei ausstellen zu lassen. Präzisere Bestimmungen verlangten die Liberalen auch für das Abhören von Telephonen. Die DNA-Analyse wollen die Liberalen in einem eigenen Gesetz regeln. Zustimmung signalisierte Moser zur Einrichtung der Sicherheitsakademie und zum erweiterten Betretungsverbot, um rechtzeitig gegen Gewalt in der Familie vorgehen zu können.
Abgeordneter KIERMAIER (SP) begrüsst die gesetzliche Regelung der Gemeindewachkörper, dankte Ausschussvorsitzendem Leikam für die kollegiale Leitung des Innenausschusses und dem Innenminister für seine hervorragende Arbeit. Die ständig wiederholten Polizeistaats-Vorwürfe wies der Redner entschieden zurück.
Abgeordneter LAFER (F) unterstrich die Bedeutung der erweiterten Gefahrenforschung und brachte einen Entschliessungsantrag ein, der auf eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes gerichtet war, um die erweiterte Gefahrenforschung unter ausreichender parlamentarischer Kontrolle zu ermöglichen.
Abgeordneter FREUND (VP) bezeichnete es als Wichtigkeit, der Bevölkerung auch weiterhin Sicherheit und Stabilität zu garantieren. Durch das Sicherheitspolizeigesetz würden dahingehend wichtige Massnahmen beschlossen. Damit werde ein wichtiger Beitrag zu einer effizienten Verbrechensbekämpfung geleistet.
Abgeordneter LACKNER (SP) brachte einen Entschliessungsantrag betreffend Erreichbarkeit von Gemeinden in Katastrophenfällen ein, dies mit dem Sonderfall der Gemeinde Brand begründend.
Abgeordneter GROSSRUCK (VP) wies die Kritik der Liberalen und der Grünen an der Exekutive als unbegründet zurück. Besonders wichtig an der heutigen Vorlage sei die rechtliche Verankerung der DNA-Analyse. Positiv sei auch die rechtliche Installierung des Menschenrechtsbeirates.
Abgeordneter MURAUER (VP) resümierte, was sehr lange währe, werde nun endlich gut und begrüsste solcherart die Einrichtung der Sicherheitsakademie. Damit werde vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen an die Beamten die adäquate Ausbildung der Exekutive sichergestellt.
Abgeordneter ACHS (SP) begrüsste das neue Sicherheitspolizeigesetz als einen Schritt im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung. Wenn heute Österreich zu den sichersten Ländern der Welt zähle, so komme dies nicht von ungefähr, habe doch schon vor 10 Jahren der damalige Innenminister die Zeichen der Zukunft erkannt. Diese positive Linie habe sich bis heute fortgesetzt, wofür er sich auch bei den Exekutivbeamten bedanken wolle.
Abgeordneter KOPF (VP) wies auf die Problemlage in der Gemeinde Brand hin und bedankte sich dafür, dass dieser Gemeinde rasch geholfen werden könne.
Der Gesetzesentwurf wurde in der Fassung zweier SP/VP-Abänderungsanträge und eines SP/VP-Zusatzantrages mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen, die Anträge der Opposition blieben in der Minderheit. Angenommen wurde hingegen der Entschliessungsantrag betreffend die Erreichbarkeit von Gemeinden im Katastrophenfall.
NOVELLIERUNG DES LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN BUNDESSCHULGESETZES
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Abgeordnete MADL (F) übte Kritik an den Aufnahmevoraussetzungen bei den betreffenden Bundesschulen, wo einmal mehr der Polytechnische Lehrgang abgewertet werde. Deshalb brachte sie einen Abänderungsantrag ein, wonach das Jahreszeugnis der 4. Klasse Hauptschule nur dann herangezogen werden dürfe, wenn der Lehrgang nicht besucht wurde, um den Stellenwert des Polytechnischen Lehrgangs sicherzustellen.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) bezeichnete die Vorlage als eine der vielen Verbesserungen, die im Bereich der Schulpolitik in dieser Gesetzgebungsperiode gesetzt werden konnten. Es sei gelungen, von einem sehr zentralistisch organisierten Schulwesen hin zu immer mehr Schulautonomie zu kommen. Auch den Fremdsprachen und dem Internet seien immer mehr Bedeutung beigemessen worden.
Abgeordneter Dr. ANTONI (SP) signalisierte Zustimmung zur Vorlage, um sich sodann hinsichtlich der in dieser GP erzielten Fortschritte seinem Vorredner anzuschliessen, dabei ebenfalls konkrete Beispiele benennend. Man befinde sich auf dem richtigen Weg, so Antoni, der sich bei der Unterrichtsministerin und den anderen Schulsprechern für die konstruktive Zusammenarbeit bedankte.
Bundesministerin GEHRER bedankte sich ebenfalls und bezeichnete Bildung als wichtigstes Gut für die Zukunft. Die Ausbildung der Jugend sei von besonderer Wichtigkeit, und hier seien in dieser GP sehr viele positive Massnahmen gesetzt worden. Man dürfe sich über das Erreichte freuen, doch müsse man dabei daran denken, dass es noch einiges zu tun gebe.
Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) formulierte Zielvorstellungen für die zukünftige Bildungspolitik und zeigte sich erfreut darüber, dass sich Ministerin Gehrer den damit verbundenen Fragen so engagiert verschrieben habe.
Abgeordnete DUNST (SP) wertete es als Wermutstropfen, dass es in dieser Legislaturperiode nicht gelungen sei, eine alternative Beurteilungsform in der ersten und der zweiten Klasse Volksschule einzuführen. Obwohl es bereits eine Vereinbarung mit der ÖVP gegeben habe, sei es dann doch nicht dazu gekommen, bedauerte sie. Weiters wies die Abgeordnete auf die Notwendigkeit von lebenslangem Lernen hin.
Abgeordneter SCHUSTER (VP) führte aus, Schul- und Bildungspolitik seien wesentliche Säulen der Bundesregierung, aber auch der ÖVP. In seiner letzten Rede liess er seine Tätigkeit im Parlament nochmals Revue passieren. Den Abgeordneten gab er u.a. folgende Wünsche mit auf den Weg: "Formen Sie an einer Zukunft, in der Leistung gefragt und honoriert wird", eine Zukunft, in der zwischen Parteien, Generationen und auch einzelnen Berufsgruppen Vertrauen und Respekt herrsche.
Abgeordneter REHEIS (SP) begrüsste die vorliegende Gesetzesänderung und wies darauf hin, dass damit der Zugang zu Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten erleichtert werde. Für die Zukunft regte er an, die dreijährige Fachschule für ländliche Hauswirtschaft abzuschaffen und eine einheitliche dreijährige Fachschule für Landwirtschaft für Buben und Mädchen einzurichten.
Abgeordnete FUCHS (SP) drückte die Hoffnung aus, dass in der nächsten Legislaturperiode weiter wesentliche Verbesserungen und Fortschritte in der Bildungspolitik erzielt werden könnten.
Die Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes wurde mehrheitlich beschlossen. Der Abänderungsantrag der Freiheitlichen blieb in der Minderheit.
WAHL EINES MITGLIEDS IN DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATES
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Das Plenum wählte Abgeordneten Dr. Friedrich KÖNIG mehrheitlich als Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates. König folgt damit Abgeordnetem Walter Schwimmer, der Generalssekretär des Europarates wird.
SP-VP-ANTRAG 1161/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ, MIT DEM DIE XX.GP DES NATIONALRATES VORZEITIG BEENDET WIRD
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SP-Klubobmann Dr. KOSTELKA zog Bilanz über die zu Ende gehende Legislaturperiode und hob als besondere Erfolge Budgetkonsolidierung, Pensionsreform und sozial gerechte Steuerreform hervor. Diese und andere beschlossenen Gesetze tragen ihm zufolge sozialdemokratische Handschrift. Weitergehende Schritte hätte sich Kostelka demgegenüber hinsichtlich mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz, der Gleichstellung der Frauen und beim Tierschutz gewünscht. Ein Plädoyer hielt er für die Beibehaltung der Neutralität. Abschliessend forderte der Klubobmann Fairness im Wahlkampf ein.
VP-Klubobmann Dr. KHOL fasste die Arbeit der Legislaturperiode mit dem Goethe-Wort "Wo viel Licht ist, da ist auch viel Schatten" zusammen. Er ging zunächst auf die Misserfolge aus seiner Sicht ein und bedauerte unter anderem, dass keine Einigung über die Bundesstaatsreform und ein einheitliches Anlagerecht erzielt werden konnte. Zudem sei es nicht gelungen, "dieser doppelbödigen Geschichte mit den österreichischen Geheimdiensten" ein Ende zu setzen. Fehlgelaufen ist seiner Meinung nach ausserdem die Diskussion über die Sicherheitspolitik.
Allerdings habe die Regierung, so Khol, "viel mehr gemacht, als uns die Opposition zugetraut hat". "Österreich ist ein ordentliches Land, und wir haben gut regiert", bekräftigte er. Als grösste Herausforderung der letzten vier Jahre nannte er dabei die Frage der Arbeit, und da "waren wir wirklich erfolgreich". Zur Aktion Fairness merkte er im übrigen an, er sei für die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, aber er sei nicht bereit, einen der Sozialpartner zu überstimmen.
Zum Thema Wahlkampf sagte Khol in Richtung seines SP-Amtskollegen Kostelka, "solange wir in der Koalition sind, ist die Zeit für gemeinsames Arbeiten und gemeinsames Problemlösen angesagt". Aber in dem Moment, wo man vor das Volk trete, "vor diejenigen, die den Zuschlag erteilen und die sagen, ich entscheide mich für diese Vision oder für die andere, müssen die Ideen scharf konfrontiert werden".
FP-Klubobmann SCHEIBNER stimmte seinem Vorredner zu, wonach Österreich ein ordentliches Land sei. "Wir können stolz sein auf Österreich und auf das, was die Bevölkerung vollbracht hat", konstatierte er. Die Frage sei aber, "ist Österreich ein ordentliches Land wegen der Arbeit der Koalition oder trotz der Arbeit der Koalition".
SPÖ und ÖVP seien, unterstrich Scheibner, vor vier Jahren mit einem Koalitionsabkommen angetreten, die Bilanz zeige, dass "gerade einmal ein Drittel der Vorhaben umgesetzt wurden". Statt Rahmenbedingungen für eine funktionierende Wirtschaft zu schaffen oder die Pensionen "wirklich zu sichern", habe die Koalition den Österreichern "zwei Sparpakete aufgehalst", um damit Experimente in der EU zu finanzieren. Folge sei, dass heute 1,1 Millionen Österreicher an der Armutsgrenze lebten. Angesichts der Leistungen der Koalition hält es der Abgeordnete für kein Wunder, warum das Ansehen der Politik gering sei.
Scheibner urgierte eine grössere Emanzipation des Parlaments von der Regierung. Er glaubt, dass kein einziges der in dieser Legislaturperiode beschlossenen Gesetze tatsächlich im Nationalrat entstanden ist. Die Tatsache, dass kein einziger Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, zeigt für ihn zudem, dass der Nationalrat sein Kontrollrecht nicht ernst nimmt.
L-Klubobfrau Dr. SCHMIDT zog ebenfalls eine Bilanz der Gesetzgebungsperiode und warf der Koalition vor, falsche Weichenstellungen gesetzt zu haben. Unter anderem kritisierte sie, dass es keine Strukturreform gegeben habe und die Steuer- und Abgabenquote nicht gesenkt worden sei. Versäumnisse ortet Schmidt ausserdem bei der Liberalisierung der Gewerbeordnung, beim Bürokratieabbau und bei der Verringerung der Lohnnebenkosten. Als Anliegen der Liberalen nannte sie die soziale Absicherung unabhängig von der Erwerbsarbeit und eine Gleichstellung von Frauen. Kritik übte sie schliesslich daran, dass Österreich in dieser Legislaturperiode Schritte in Richtung Polizeistaat gegangen sei.
Abgeordneter WABL (G) sagte, man spüre an der Stimmung des Hauses, dass sich der Nationalrat bald für kurze Zeit auflösen werde. Er lobte die Arbeit seiner KlubkollegInnen und meinte, er könnte auch viel Nettes über Abgeordnete anderer Fraktionen sagen. Die hässlichen Dinge werde er aber, so Wabl, alle für sich behalten, er nehme sie mit und werde sie einfach vergessen. Zum Abschluss hielt er fest, "ich werde nun bald wieder ein Teil des Volkes sein, des Souveräns, und Sie sind ja nur die Vertreter davon".
Abgeordneter Dr. LÖSCHNAK (SP) verabschiedete sich mit einer letzten Rede im Nationalrat von der Politik. Er habe nach 22 Jahren in der Politik beschlossen, bei den nächsten Wahlen nicht mehr zu kandidieren, betonte er. Als seine schwierigste Zeit nannte er die Zeit als Innenminister. Seinen Abschied aus dem Hohen Haus verband Löschnak mit dem Wunsch, dass der Weg des Miteinanders und die Fähigkeit zum Kompromiss, beides Markenzeichen der Zweiten Republik, von den Abgeordneten weiter fortgeführt würden. Zudem äusserte er die Hoffnung, dass die neutrale Stellung Österreichs in der Welt nicht aufgegeben werde, ohne dafür "eine friedensstiftende Sicherheit" zu erreichen.
Auch Abgeordneter Dkfm. BAUER (F) hielt, wie er betonte, seine letzte Rede im Hohen Haus. Er listete vier seiner Meinung nach typische Symptome der Grossen Koaliiton auf: Proporz und Postenschacher, politischer Filz und Günstlingswirtschaft, Missbrauch von Steuergeldern, mangelnde Effizienz in Sachfragen. An die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP richtete er den Appell, zu akzeptieren, dass es Aufgabe jeder parlamentarischen Opposition sei, konsequente Kontrolle zu betreiben, und dass dafür die notwendigen Instrumente gebraucht würden. Verteidigt wurde von Bauer in diesem Zusammenhang die "harte" Vorgangsweise der Freiheitlichen.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) brachte einen Entschliessungsantrag ein, der darauf abzielt, den Nationalrat am 15. September 1999 zur ordentlichen Tagung einzuberufen und nicht wie vorgesehen am 23. September.
Abgeordneter Dr. MOCK (VP) führte in seiner Abschiedsrede aus, eine der grössten Errungenschaften der Zweiten Republik sei die Gesprächssfähigkeit zwischen verschiedenen Parteien und unterschiedlichen Gruppen. Diese müsse unbedingt erhalten bleiben, "koste es, was es wolle". In bezug auf seine Tätigkeit als Aussenminister hob er rückblickend u. a. den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union positiv hervor. Er erinnerte aber auch an seine Zeit als Unterrichtsminister. Allgemein hielt er fest, er sei als Optimist in die Politik gekommen und gehe als Optimist.
Das Bundesgesetz, mit dem die XX. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, wurde einstimmig angenommen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung fand mehrheitliche Zustimmung. In der Minderheit blieb der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Einberufung der ordentlichen Tagung mit 15. September 1999.
KEINE MEHRHEIT FÜR UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE
Der gemeinsame Antrag der drei Oppositionsparteien auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss betreffend Lehrlingshotline der Regierung und "Euroteam" wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zur Causa Omofuma und zur Abschiebepraxis in Österreich. Keine Mehrheit erzielte schliesslich ein Antrag der Liberalen auf Permanenterklärung des Innenausschusses, um den Bericht des Innenministers zum Fall Omofuma diskutieren zu können.
Einstimmig sprach sich der Nationalrat dafür aus, den Bundespräsidenten zu ersuchen, die Tagung 1998/99 mit Ende der 182. Sitzung des Nationalrates für beendet zu erklären.
Zum Abschluss wies Nationalratspräsident Dr. NEISSER darauf hin, dass er 24 Jahre dem Hohen Haus angehört und während dieser Zeit einen grossen Wandel des Parlaments mitverfolgt habe. Seinen Dank richtete er an seine beiden Amtskollegen Fischer und Brauneder.
Nationalratspräsident Dr. FISCHER erklärte in seinen Schlussworten, wenn sein persönliches Urteil über die Arbeit des Parlaments immer ein bisschen positiver und optimistischer ausfalle, als dies von manch anderen gesehen würde, liege das nicht zuletzt daran, dass man sich als Vorsitzender einer Körperschaft wünsche, dass diese auch Anerkennung finde und dass man nicht wolle, dass viel Positives, was über den Nationalrat gesagt werden könne, unter den Tisch falle. Seiner Ansicht nach haben es sich die 183 Abgeordneten verdient, dass man den Parlamentarismus in Österreich auch von seiner positiven Seite darstellt. Allen scheidenden Abgeordneten gab Fischer gute Wünsche mit auf den Weg. (Schluss)