Parlamentskorrespondenz Nr. 434 vom 29.07.1999
UMFASSENDES PROGRAMM FÜR DEN BUNDESRAT VOR DER SOMMERPAUSE
Wien (PK) - Nach der Eröffnung der Bundesratssitzung nahm Präsident WEISS die Angelobung von Dr. Klaus Peter NITTMANN vor; er folgt dem Oberösterreicher Mag. Walter Scherb (F) nach.
IN DER FRAGESTUNDE STAND MINISTER BARTENSTEIN REDE UND ANTWORT
Bundesrätin PÜHRINGER (VP): Welche Verbesserungen, finanzielle wie inhaltliche, konnten Sie im Rahmen der Familienberatungsstellen erzielen?
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Bundesminister Dr. Bartenstein teilte mit, dass seit 1998 10 Mill. S mehr für Förderungen von Schwerpunktberatungen, wie die Schwangerenberatung, Beratung bei Gewalt in der Familie, die Scheidungsberatung bei Gericht und die Sektenberatung, aufgewendet werden.
Durch die Änderung des Familienberatungsförderungsgesetzes vom Dezember 1997 ist es zur Auflassung der Arztanwesenheitspflicht von vier Stunden pro Monat gekommen; der Arzt wird nur mehr bei Bedarf anwesend sein. Ferner werden freiwillige Selbstbehalte von Klienten eingeführt.
Ausserdem wies der Familienminister darauf hin, dass man mit der erhöhten Dotation für die Familienberatungsstellen die regionalen Unterschiede bei den Beratungsstellen - österreichweit gibt es 300 - ausgleichen will.
Angesprochen auf die Drogenberatung meinte Bartenstein, nicht jede Beratungsstelle kann diese Schwerpunktsetzung anbieten; sie wird daher auf einzelne Beratungsstellen fokussiert.
Bundesrat MEIER (SP): Welche Ziele des Kyoto-Papiers zum Abbau von Treibhausgas-Emissionen wird Österreich nach der bisherigen Entwicklung bis 2010 erreichen?
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Bartenstein machte darauf aufmerksam, dass es im EU-Raum zu einer Lastenverteilung der in Kyoto übernommenen Verpflichtungen gekommen ist. Deutschland und Dänemark haben höhere Verpflichtungen übernommen als Österreich; gleichauf mit unserem Land liegt Grossbritannien. Um die Kyoto-Ziele zu erreichen, erstellt man ein Massnahmenprogramm.
In Zukunft wird Österreich auf die Biomasse setzen müssen, meinte der Ressortleiter auf eine Zusatzfrage, denn im Bereich der Wasserkraft ist bereits viel ausgebaut worden; Windenergie ist bei uns aufgrund der nicht so hohen Windstärke kaum möglich, und auch die Rentabilität von Sonnenenergie ist niedrig.
Bundesrat WINDHOLZ (F): Warum sind Sie im Gegensatz zur niederösterreichischen Landesregierung und vielen anderen Ländergremien bis heute nicht bereit, klarzustellen, dass die Schliessung bzw. der Baustopp für grenznahe, mit Sicherheitsmängel behaftete Atomkraftwerke unabdingbare Voraussetzung für einen EU-Beitritt der betreffenden Länder ist?
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Dem Anfragesteller teilte der Ressortchef mit, dass in der EU der Gleichheitsgrundsatz gilt und man bei künftigen Mitgliedstaaten keinen anderen Masstab anlegen könne als für die jetzigen EU-Staaten, wird doch Atomkraft im Rahmen der EU von den Ländern Frankreich, Grossbritannien und auch Deutschland zur Aufbringung von Energie genutzt. Daher kann es nicht um ein prinzipielles Verbot von Kernenergie gehen, sondern nur darum, für mittel- und osteuropäische KKW dieselben Sicherheitsprinzipien einzufordern, wie sie in der EU gelten, sagte Bartenstein.
Zu der Frage, ob Bürgerinitiativen in den Reformländern Tschechien und Slowakei von österreichischer Seite unterstützt werden, erklärte Dr. Bartenstein, es sei nicht üblich, dass es eine finanzielle Unterstützung seitens unseres Landes für tschechische Bürgerinitiativen gibt, will man doch vermeiden, dass dies als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates verstanden wird. Sehr wohl erfahren österreichische Initiativen, die grenzüberschreitend arbeiten, eine Unterstützung.
Hinsichtlich Temelin ist laut Bartenstein noch nicht das letzte Wort gesprochen. Im Aktionsprogramm der Bundesregierung wurden zu diesem AKW klare Aussagen getroffen: Temelin muss hinsichtlich seiner Sicherheitsprinzipien in Deutschland genehmigungsfähig sein.
Bundesrat Mag. WILFING (VP): Ist das von Ihnen vorgeschlagene "Karenzgeld für alle" im Hinblick auf die notwendige Fortführung des Budgetkonsolidierungskurses finanzierbar?
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Für das Karenzgeld für alle werden keine budgetären Mittel benötigt. Der Mehraufwand von 840 Mill. S pro Jahr wird aus den Überschüssen des FLAF finanziert werden. Berechnungen, die aus anderen Ressorts stammen, sind seiner Ansicht nach unzutreffend.
Zu dem von Frauenministerin Prammer vorgeschlagenen Modell des einkommensabhängigen Karenzgeldes meinte der Familienminister, dieses aus Schweden stammende Modell würde einen Mehraufwand von 3,8 Mrd. S bedingen, wird doch das Karenzgeld auf 7.743 S angehoben.
Beim Karenzgeld für alle geht es dem Minister auch darum, dass geringfügig Beschäftigte, Schülerinnen und Studentinnen, Bäuerinnen und Hausfrauen, die bis jetzt keinen Anspruch hatten, in den Genuss von Karenzgeld kommen. Über eine soziale Staffelung des Karenzgeldes wäre Bartenstein verhandlungsbereit, so die Sozialdemokraten von der Individualbesteuerung Abstand nehmen.
Bundesrat WINTER (SP): Wie werden Sie sicherstellen, dass anders als bei der Berger-Deponie eine ordnungsgemässe Entsorgung stattfindet, die nicht nur entgegen dem Vermischungsverbot Abfälle vererdet und auf andere Deponien mit hohen Gewinnen auf öffentliche Kosten umlagert?
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Ersatzvornahmen werden von der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt im Auftrag des Innenministeriums durchgeführt. Das Umweltressort war und ist mangels Zuständigkeit in das Verfahren nicht eingebunden, betonte der Ressortverantwortliche.
Von Jänner 1990 bis 1998 sind 2,53 Mrd. S an Beiträgen beim Altlastensanierungsfonds eingegangen. Davon wurden 313 Mill. S für die Untersuchung von Verdachtsflächen aufgewendet und 2,2 Mrd. S für die Förderung der Sanierungsmassnahmen. Zurzeit befinden sich 42 Altlasten in Sanierung, 12 ehemalige wurden saniert oder gesichert. Der Minister machte darauf aufmerksam, dass man derzeit einen guten Kenntnisstand über die Altanlagen hat und die kritischen Anlagen bereits im Altlastenatlas integriert sind.
Bundesrat Dr. BÖSCH (F): Aus welchem konkreten Grund bezeichnen Sie die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks als Vision (APA 320, 20.7.1999), obwohl Berechnungen des ÖIF eindeutig belegen, dass der FLAF im Jahr 2000 3,8 Mrd. S Überschuss aufweisen wird?
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Das Karenzgeld für alle erachtet Bartenstein als einen ersten Schritt in Richtung Kinderbetreuungsscheck. Diese 18 Monate hält er für finanzierbar, machbar und sozial gerecht. Ein Ausbau des Karenzgeldes für alle in ein Kinderbetreuungsgeld für 24 Monate ist seinem Dafürhalten nach ebenso nur mittelfristig machbar wie aus den Kindererziehungszeiten echte Beitragsjahre zu machen.
Die Kritik von SPÖ und den Grünen, dass die Verwirklichung des Kinderbetreuungsschecks Frauen zurück an den Herd drängen würde, teilt der Minister nicht. Während heute Karenzgeldbezieherinnen an Zuhause gebunden sind, wird mit dem Modell des Karenzgeldes für alle ein anderer Weg beschritten. Es geht vom Prinzip der Wahlfreiheit aus, ob junge Eltern selbst die Betreuungsleistungen zu Hause übernehmen oder ob bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit der Eltern subsidiäre Kinderbetreuungseinrichtungen herangezogen werden.
Bundesrätin GRANDER (VP): Welche Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf haben Sie bereits gesetzt?
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Bartenstein wertete eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als das familienpolitische Kernthema. Er wies allerdings auf die beschränkte Gestaltungsmöglichkeit des Gesetzgebers hin und hielt fest, es gehe hier vor allem um Bewusstseinsbildung. Als bisher gesetzte konkrete Massnahmen nannte der Minister unter anderem die "Familienverträglichkeitsprüfung" für Unternehmen, die von den beteiligten Betrieben positiv aufgenommen worden sei. Er wolle, so Bartenstein, erreichen, dass es zum guten Ton in der Wirtschaft gehöre, sich als Unternehmen einer Familien-Auditierung zu unterziehen. Die gestartete Kampagne "Der Chef bin ich" soll ihm zufolge den Unternehmen vor Augen führen, dass es nicht nur einen Chef am Arbeitsplatz, sondern auch einen Chef zu Hause gebe.
Skeptisch äusserte sich Bartenstein hinsichtlich eines Rechtsanspruches auf Teilzeitarbeit für Eltern kleiner Kinder. Er fürchtet, dass ein solcher Rechtsanspruch für Frauen "zu einem Schuss ins eigene Knie" werden könnte. Nach Ansicht des Ministers sollte diese Frage auf betrieblicher Ebene diskutiert werden.
Vor Eingang in die Tagesordnung gab Bundesratspräsident WEISS bekannt, dass ein Antrag der Freiheitlichen vorliegt, dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung über die Anträge 89/A, 85/A und 93/A eine Frist bis zum 17. September 1999 zu setzen. - Die Abstimmung über diesen Antrag wird nach Erledigung der Tagesordnung erfolgen.
Auf Antrag von F-Bundesrat Dr. BÖSCH beschloss die Länderkammer allerdings einhellig die sofortige Abhaltung einer Debatte zu diesem Fristsetzungsantrag. Bösch unterstrich, die Reform des Bundesrates müsse vom Bundesrat heraus betrieben werden. Die Freiheitlichen wollten, dass der Bundesrat in der Gesetzgebung eine essentielle Rolle spiele.
Bundesrat KONECNY (SP) führte aus, der Bundesrat müsse seine Notwendigkeit immer wieder in der Praxis unter Beweis stellen. In der SPÖ werde ständig darüber diskutiert, wie man die Verfassungsstellung und die Kompetenzen des Bundesrates ausweiten und seine Arbeitsweise verbessern könne. Da das Thema aber nicht "als Wahlkampfmunition" geeignet sei, sondern mit Ruhe und Augenmass diskutiert werden sollte, werde seine Fraktion dem Fristsetzungsantrag der Freiheitlichen nicht zustimmen, betonte Konecny.
Bundesrat Dr. d'ARON (F) konstatierte, seine Fraktion sei für eine Aufwertung des föderalistischen Prinzips in Österreich und für eine Aufwertung des Bundesrates als Vertreter von Länderinteressen. Für ihn gelte zudem der Grundsatz, dass der Bundesrat in Permanenz tage. Wenn man etwas erreichen wolle, dürfe man das nicht vor sich herschieben, sagte er.
Bundesrat BIERINGER (VP) äusserte die Vermutung, dass die Debatte um die Abschaffung des Bundesrates von Leuten geführt wird, die die Bundesverfassung sehr wenig kennen und nicht wissen würden, welche Rechte der Bundesrat heute bereits habe. "Wir bekennen uns voll und ganz zu diesem Bundesrat", bekräftigte er. Zum Fristsetzungsantrag der Freiheitlichen merkte Bieringer an, dieser habe wenig Sinn, da Anträge, die im September an den Nationalrat weitergeleitet würden, am Ende dessen Gesetzgebungsperiode im Oktober verfallen würden.
ÄNDERUNG DES BASLER ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE KONTROLLE DER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERBRINGUNG GEFÄHRLICHER ABFÄLLE UND IHRER ENTSORGUNG, ANGENOMMEN AUF DER DRITTEN TAGUNG DER VERTRAGSPARTEIENKONFERENZ IN GENF AM 22. SEPTEMBER 1995; ÄNDERUNG UND ANNAHME VON ANLAGEN DIESES BASLER ÜBEREINKOMMENS, ANGENOMMEN AUF DER VIERTEN TAGUNG DER VERTRAGSPARTEIENKONFERENZ IN KUCHING, MALAYSIA
Berichterstatter: Bundesrat THUMPSER (SP)
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Bundesrat LEDOLTER (VP) hielt in seiner Rede Rückschau auf die Arbeit von Umweltminister Bartenstein in den letzten Jahren und sprach von einer grossen Erfolgsbilanz. Positiv bewertete er etwa das Agieren des Ministers auf der Klimakonferenz in Kyoto. Ledolter begrüsste auch das vorliegende Übereinkommen. Ein umfassendes Erhebungs- und Kontrollsystem für nicht gefährliche Abfälle erachtet er allerdings nicht für vordringlich.
Bundesrat MEIER (SP) bezeichnete das Basler Übereinkommen als wichtige Frage, die der Bundesrat in keiner Weise verzögern sollte. Er bedauerte allerdings, dass kein Vertreter des Umweltministeriums bei den Ausschussberatungen anwesend gewesen sei, um etwaige offene Fragen zu beantworten. Wichtigster Punkt des Übereinkommens ist nach Ansicht von Meier, dass Staaten der Dritten Welt nicht mehr als "Abfallkübel" für gefährliche Abfälle herangezogen werden könnten.
Bundesrat WINDHOLZ betonte, das vorliegende Übereinkommen finde auch die Zustimmung der Freiheitlichen. Er erachtet ein Exportverbot für gefährliche Abfälle in die Dritte Welt für "wirklich erforderlich". Windholz unterstrich darüber hinaus die Notwendigkeit, alles mögliche zu tun, um den Anfall von gefährlichen Abfällen so gering wie möglich zu halten.
Umweltminister BARTENSTEIN teilte mit, dass in den letzten Wochen gemeinsam mit den Ländern Schwerpunktkontrollen hinsichtlich des Transports gefährlicher Abfälle durchgeführt worden seien. Bei der Kontrolle von Lkw an Österreichs Aussengrenzen habe man vom Trend her eine steigende Disziplin der Frächter und Spediteure feststellen können.
Einhellig kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES AMA-GESETZES 1992
Berichterstatter: Bundesrat WOLFINGER (VP)
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Bundesrätin HAUNSCHMID (F) beklagte, dass die Novellierung des AMA-Gesetzes nicht gemeinsam mit der Änderung des Weingesetzes verhandelt worden sei. Inhaltlich begrüsste sie die Gebührenpflicht für Tankwagenweine als Schritt zu mehr Gleichbehandlung. Prinzipiell übte Haunschmid aber Kritik am Gesetzentwurf. Sie fürchtet, dass die Qualität des österreichischen Weines durch die neuen Bestimmungen diskreditiert wird und man künftig den Grundsatz "Masse statt Klasse" verfolge.
Bundesrat KRAML (SP) erläuterte die Intentionen der Vorlage, um sodann auf die Hauptaufgaben der AMA zu sprechen zu kommen. Wenn es auch bei den anderen Gütesiegeln gewisser Nachjustierungen bedürfe, so könne generell festgehalten werden, dass sich die AMA auf dem richtigen Weg befinde.
Bundesrat HENSLER (VP) lobte eingangs die heimischen Weinbauern für ihre hervorragende Arbeit. Ebenso zu würdigen sei die Arbeit der AMA, wobei sich die gegenständliche Novelle trefflich in diese Arbeit einfüge. Schliesslich plädierte der Redner für Fairness zwischen Weinbauern, Weinhändlern und Konsumenten. Besorgt zeigte sich der Redner über die Preisentwicklung am Weinmarkt, dabei dem Landwirtschaftsminister für seine diesbezüglichen Initiativen dankend.
Bundesrat STEINBICHLER (VP) kritisierte die Handelskette Billa, welche nicht bereit sei, sich des AMA-Gütesiegels zu bedienen. Er sprach sich dafür aus, dass gerade im Bereich der Agrarprodukte der Konsument vor allfälligen Täuschungen geschützt werden sollte. In diesem Sinne votierte er dafür, dass die genannte Handelsfirma auch heimische Produkte verkaufen sollte.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zeigte sich zuversichtlich, dass es zu einer verstärkten Kennzeichnung im Interesse des Konsumenten kommen werde, wobei jedoch darauf geachtet werden müsse, den Konsumenten wirklich zu informieren und nicht zu verwirren.
Kein Einspruch.
WASSERRECHTSGESETZ-NOVELLE 1999 * ÄNDERUNG DES HYDROGRAPHIEGESETZES * ÄNDERUNG DES LEBENSMITTELGESETZES 1975
Berichterstatter: Bundesrat STEINBICHLER (VP)
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Bundesrätin HAUNSCHMID (F) signalisierte die Unterstützung ihrer Fraktion zu allen Versuchen, die wichtigste Ressource, das Wasser, zu schützen. Österreich sitze in dieser Hinsicht auf einem Schatz, der bislang noch nicht voll gewürdigt wurde, und auf den sorgsamst geachtet werden müsse. Dies gelte auch und vor allem im Hinblick auf die EU. Unsere wichtigste Ressource dürfte nicht ins Ausland "verscherbelt" werden.
Bundesrat KRAML (SP) erklärte, die gegenständlichen Vorlagen zielten darauf ab, sauberes Trinkwasser und eine umweltschonende Nutzung der Fliessgewässer zu garantieren. Der Redner zeigte sich mit den gegenständlichen Novellen zufrieden und signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion.
Bundesrat Ing. GRUBER (VP) sagte, Hauptaufgabe des Wasserrechts sei es, das "weisse Gold" Wasser zu sichern und zu schützen, wofür sich die genannte Novelle als nützlich erweisen werde.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) meinte, erklärter Wunsch der Wiener sei es, ihr Wasser in der gewohnten Qualität zum üblichen günstigen Preis beziehen zu können. Wasser sei generell ein zu kostbares Gut, um ohne die notwendige Sorgfalt damit umzugehen.
Bundesrat Mag. REPAR (SP) bezeichnete es als Pflicht, die Wasserressourcen auch für künftige Generationen sicherzustellen und die Gewässer soweit als möglich in entsprechender ökologischer Güte zu erhalten. Hiezu trage die in Diskussion stehende Novelle bei.
Bundesrat WEISS (VP) sprach sich prinzipiell für die Intentionen der in Debatte stehenden Vorlagen aus und beleuchtete dabei deren Auswirkungen unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der allgemeinen Verwaltung.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) brachte zwei Entschliessungsanträge ein, die einerseits die Gebarungskontrolle der Wasserverbände und andererseits die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU zur Sicherstellung der österreichischen Wasserressourcen zum Inhalt haben.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN meinte in Richtung Gudenus, es sei richtig, dass das Trinkwasser auf der globalen Ebene immer knapper werde und kriegerische Auseinandersetzungen rund um das "weisse Gold" nicht unvorstellbar sind. Wenn es um die Bewirtschaftung und die Verfügbarkeit des österreichischen Wassers gehe, unterstrich der Minister, dann müsse das Einstimmigkeitsprinzip gelten und auch in Zukunft beibehalten werden.
Bei der Abstimmung wurde gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates jeweils mehrheitlich bzw. mit Stimmeneinhelligkeit (Lebensmittelgesetz) kein Einspruch erhoben. Die beiden F-Entschliessungsanträge fanden keine Mehrheit.
SPG-NOVELLE 1999
Berichterstatter: Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP)
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Bundesrat WINDHOLZ (F) begrüsste es, dass in Zukunft auch Zollorgane bundesweit einschreiten können. Es sei jedoch unverständlich, warum dies erst bei bestimmten Delikten möglich sei und beispielsweise geringfügige Diebstähle davon ausgenommen wurden. Ebenso werde die Zollverwaltung bei der nationalen Umsetzung des Schengen-Systems diskriminiert, kritisierte Windholz. Weiters bemängelte der Redner das Fehlen der erweiterten Gefahrenerforschung in der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle.
Mit der SPG-Novelle sei es gelungen, den Exekutivorganen geeignete und massvolle Instrumente in die Hand zu geben, um gegen die modernen Formen der Kriminalität gewappnet zu sein, betonte Bundesrat Mag. REPAR (SP). Positiv beurteilte Repar auch die Installierung des Menschenrechtsbeirates, der über die praktische Umsetzung der Menschenrechtspolitik wachen wird.
Bundesrat SCHÖLS (VP) wies darauf hin, dass mit der SPG-Novelle vielen Wünschen und Anregungen der Zollwachebeamten Rechnung getragen wurde. Froh zeigte er sich auch darüber, dass nunmehr für die DNA-Analyse eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Mit Bedauern stellte er jedoch fest, dass in dieser Legislaturperiode kein Militärbefugnisgesetz zustande gekommen sei.
Bundesrat Dr. BÖHM (F) kündigte die Ablehnung der SPG-Novelle durch seine Fraktion an. Nicht einverstanden seien die Freiheitlichen u.a. damit, dass sich der Gesetzgeber nicht zur Einführung der erweiterten Gefahrenerforschung durchringen konnte. Grundsätzliche Bedenken hegte Böhm auch gegen den Menschenrechtsbeirat, dessen Zusammensetzung nicht geglückt sei. Die SPG-Novelle enthalte aber auch einige Verbesserungen, wie etwa die Verwirklichung der Sicherheitsakademie oder die Einführung der DNA-Analyse.
Innenminister Mag. SCHLÖGL sprach von einer sehr wichtigen Novelle, die nicht nur zur Stärkung des Rechtsstaates beitragen werde, sondern auch dazu, dass die Exekutive ihre Arbeit noch erfolgreicher als bisher fortführen könne. Der Kritik des Bundesrates Windholz konnte er sich nicht anschliessen, da es seiner Ansicht nach genug Möglichkeiten für die Zollwache gebe, sicherheitspolizeilich zu agieren. Zur Frage der erweiterten Gefahrenerforschung merkte Schlögl an, dass er eine Einführung dieser Fahndungsmethode für sehr wichtig erachte, es aber bedauerlicherweise von seiten der politischen Parteien kein "gestiegenes Interesse" gab, sie noch in dieser Gesetzgebungsperiode umzusetzen.
Mehrheitlich kein Einspruch.
ÄNERUNG DES GLÜCKSSPIELGESETZES UND DES BUNDES-SPORTFÖRDERUNGSGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat GRILLENBERGER (SP)
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Bundesrat Mag. HIMMER (VP) machte darauf aufmerksam, dass es bei der Änderung des Glücksspielgesetzes darum gehe, die Sportförderungsmittel - durch eine Anbindung an die Umsätze der österreichischen Lotterien - zu erhöhen. Er trat weiters dafür ein, die Mittel direkt den Fachverbänden zukommen zu lassen.
Die vorliegenden Novellen garantieren eine gewisse Grundsubvention für den österreichischen Sport, erläuterte SP-Bundesrat FREIBERGER. Durch die Erhöhung der Bundessportförderungsmittel erwarte er sich auch arbeitsmarktpolitische Effekte, wobei ein Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation insbesondere durch die drei Dachverbände (ASKÖ, ASVO, Sportunion) und den Österreichischen Fussballbund geleistet werden kann.
Die Freiheitlichen werden der Änderung des Glücksspielgesetzes und des Bundes-Sportförderungsgesetzes zustimmen, erklärte Bundesrat GRISSEMANN (F). Kritisch merkte der Redner jedoch an, dass in Österreich eine Sportförderung ohne parteipolitische Einflussnahme anscheinend nicht möglich sei.
Sozialministerin HOSTASCH hob hervor, dass durch die Erhöhung der Sportförderungsmittel der Spitzensport, der Breitensport und der Nachwuchs gefördert werden sollen. Sie sehe darin nicht nur einen Beitrag zur Volksgesundheit, sondern auch eine Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und erwarte sich durch die Novellen positive arbeitsmarktpolitische Effekte.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde kein Einspruch erhoben.
BUNDESGESETZ ÜBER DIE LEISTUNG EINES ÖSTERREICHISCHEN BEITRAGES ZUR 8. ALLGEMEINEN WIEDERAUFFÜLLUNG DER MITTEL DES AFRIKANISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (ADF VIII) * BUNDESGESETZ ÜBER DIE LEISTUNG EINES ÖSTERREICHISCHEN BEITRAGES ZUR 12. WIEDERAUFFÜLLUNG DER MITTEL ZUR INTERNATIONALEN ENTWICKLUNGSORGANISATION (IDA 12)
Berichterstatter: Bundesrat GRILLENBERGER (SP)
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Nach reiflicher Überlegung haben sich die Freiheitlichen dazu entschlossen, der Beteiligung Österreichs an der Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds sowie der Internationalen Entwicklungsorganisation nicht zuzustimmen, teilte Bundesrat Mag. GUDENUS mit. Er sei der Auffassung, dass Österreich nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung habe und diese vor allem für die in Not geratenen Nachbarstaaten einsetzen sollte.
Bundesrat Dr. MAIER (VP) hielt seinem Vorredner entgegen, Vertreter des Finanzministeriums hätten im Ausschuss sehr eindrucksvoll dargestellt, wie effizient die bereitgestellten Mittel verwendet würden. Den Freiheitlichen warf er vor, den Weg der Isolation gehen zu wollen statt im Sinne internationaler Solidarität zu handeln.
Bundesrat KRAML (SP) meinte, Österreich sei eines der reichsten Länder, es sei daher seine moralische Verpflichtung, einen Beitrag zu den beiden Fonds zu leisten.
Sozialministerin HOSTASCH bekräftigte, es wäre beschämend, wenn sich Österreich aus der internationalen Solidarität heraushalten würde, nachdem sich selbst Schwellenländer wie Brasilien, Korea oder Südafrika an den Fonds beteiligten. Zudem ist die Ministerin davon überzeugt, dass mit den Fonds eine sehr verwaltungsökonomische Form gefunden werden konnte, um den Ärmsten der Welt zu helfen.
Gegen beide Beschlüsse des Nationalrates wurde mit Stimmenmehrheit kein Einspruch erhoben.
ÄNDERUNGEN DES ZOLLABKOMMENS ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR GEWERBLICHER STRASSENFAHRZEUGE (GENF, 18. MAI 1956)
Berichterstatter: Bundesrat GRILLENBERGER (SP)
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Bundesrat AGER (VP) führte in seiner ersten Rede vor dem Bundesrat aus, es störe ihn ganz gewaltig, "wer aller ungestraft auf dem Bundesrat herumtrampeln darf". "Da werden wir uns formieren müssen", sagte er. Zum vorliegenden Zollabkommen merkte er an, in Zeiten offener Grenzen und gemeinsamer Märkte sei eine Harmonisierung notwendig.
Einstimmig kein Einspruch.
ÄNDERUNG DER ANHÄNGE I UND II SAMT BEILAGEN DES ÜBEREINKOMMENS BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Berichterstatter: Bundesrat GRILLENBERGER (SP)
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Bundesrat Mag. NEUNER (F) beklagte generell, dass Österreich bei der Adaptierung seiner Gesetze an EU-Vorgaben zum Teil zu schnell vorgehe, oftmals ohne die Betroffenen anzuhören. Er warnte davor, stets die Vorreiterrolle einzunehmen, während andere Staaten ihre Märkte schützten. Zum gegenständlichen Übereinkommen brachte Neuner einen Entschliessungsantrag ein, in dem die Freiheitlichen den Finanzminister auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Punzierungen auch in Hinkunft ausschliesslich durch das Punzierungsamt vorgenommen werden dürfen.
Sozialministerin HOSTASCH verwahrte sich in einer kurzen Stellungnahme dagegen, dass die Regierung bei EU-Anpassungen vorschnell und übereifrig agiere, und bekräftigte, dass etwa gerade beim Bauarbeitenkoordinationsgesetz eine massvolle Lösung gefunden werden konnte. Beim vorliegenden Übereinkommen handelt es sich ihrer Auskunft nach nicht um eine EU-Richtlinie, sondern um ein darüber hinausgehendes Übereinkommen.
Der Bundesrat erhob einhellig keinen Einspruch. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen blieb in der Minderheit.
8. BFG-NOVELLE
Berichterstatter: Bundesrat SCHÖLS (VP)
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Bundesrat WEILHARTER (F) kritisierte, die Novellierung des Poststrukturgesetzes betreffe nur einen Teil der Postbediensteten, insbesondere solche mit mittleren und höheren Einkommen. Der sogenannte "Postler" ziehe keinen Nutzen davon. Er vermisst im Poststrukturgesetz ausserdem Regelungen, die garantierten, dass befristete Dienstverträge nach zweimaligen Verlängerungen in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt würden. Zudem müsste mehr darauf Rücksicht genommen werden, dass die verbleibenden Mitarbeiter aufgrund von Rationalisierungsmassnahmen zusätzliche Aufgaben übertragen bekämen.
Bundesrat FREIBERGER (SP) erklärte, sein Vorredner habe "das Thema verfehlt". Beim Gesetzentwurf gehe es vor allem darum, der PTA zu ermöglichen, auf Verordnungsebene Regelungen zu treffen, die vom Beamtendienstrecht abweichen. Damit werde die PTA in die Lage versetzt, sehr flexibel auf wirtschaftliche Gegebenheiten zu reagieren. Lob äusserte Freiberger für die seiner Meinung nach gute Personalvertretung bei der Post.
Bundesrat SCHAUFLER (VP) skizzierte, wenn ein Unternehmen wie die Post von einem Staatsbetrieb zu einem Privatunternehmen werde, sei es klar, dass viele Bestimmungen geändert werden müssten. Es gelte Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Post im freien Wettbewerb bestehen könne. Skeptisch äusserte sich Schaufler zum Vorhaben der Post, in ländlichen Regionen nur noch Basis-Postämter zu betreiben. Er befürchtet in weiterer Folge eine gänzliche Schliessung dieser Postämter.
Bundesrat DROCHTER (SP) begründete die vorliegende Gesetzesänderung damit, dass das auf Beamte zugeschnittene Dienstrecht nicht flexibel genug gewesen sei, um den wirtschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart für die Post Rechnung zu tragen. Seiner Auffassung nach ist das Ergebnis für beide Seiten, Dienstgeber und Dienstnehmer, vertretbar und umsetzbar.
Sozialministerin HOSTASCH hielt fest, die neuen Bestimmungen ermöglichten einerseits den Unternehmen das notwendige flexible Agieren, andererseits schafften sie auch Rechtssicherheit für die Mitarbeiter.
Mehrheitlich kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES BUNDES-VERFASSUNGSGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat SCHÖLS (VP)
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Bundesrat Dr. BÖHM (F) unterstrich, die B-VG-Novelle enthalte überwiegend Punkte, gegen die aus Sicht der Freiheitlichen kein Einwand bestehe. Die Neufassung des Artikels 147 hält er aber für bedenklich. Böhm versteht nicht, weshalb ein Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes als Beamter völlig ausser Dienst gestellt werden müsse. Im Zusammenhang mit der B-VG-Novelle bedauerte er ausserdem generell, dass der Bundesrat Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates nur im ganzen zustimmen könne.
Bundesrat KONECNY (SP) erklärte, bei der Änderung des B-VG handelt es sich um Klarstellungen und Aktualisierungen, die sinnvoll und zweckmässig seien. Als Beispiele nannte er die Klarstellung hinsichtlich der Amtsdauer von Mitgliedern des Bundesasylsenates sowie die Neuumschreibung der Aufgaben der Parlamentsdirektion.
Bundesrat WEISS (VP) wertete es ebenfalls als nicht befriedigend, dass der Bundesrat der Änderung der Bundesverfassung nur als ganzes zustimmen könne, auch wenn die vorliegende Novelle eine Vielzahl von sachlich nicht zusammenhängenden Materien umfasse. Obwohl in der B-VG-Novelle ein beschränkter Eingriff in die Dienstzuständigkeit der Länder enthalten sei, werde er dieser, so Weiss, doch seine Zustimmung geben.
Der Bundesrat erteilte der B-VG-Novelle die verfassungsmässige Zustimmung.
BUNDESVERFASSUNGSGESETZ ÜBR EIN ATOMFREIES ÖSTERREICH
Berichterstatter: Bundesrat Mag. WILFING (VP)
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Bundesrätin HASELBACH (SP) zeigte sich über das Zustandekommen eines Bundesverfassungsgesetzes für ein atomfreies Österreich erfreut. Ihrer Ansicht nach wird dieses Gesetz auch aussenpolitisch eine starke Bedeutung haben. Besonders begrüsste Haselbach den Paragraph 1, der ein umfassendes Atomwaffenverbot beinhaltet.
Bundesrat RODEK (VP) beurteilte es als positiv, dass das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich von allen Fraktionen mitgetragen wird. Das Gesetz sei ein erster Schritt zu einer atomfreien Zone in Europa, sagte er. Rodek sprach sich darüber hinaus dafür aus, dass kein Land der EU beitreten darf, dessen Atomkraftwerke nicht westliche Sicherheitsstandards haben.
Bundesrat Ing. SCHEUCH (F) bezeichnete das Bundesverfassungsgesetz als Meilenstein in der Anti-Atom-Politik Österreichs und betonte, es habe seine volle Zustimmung. Den Bau des Atomkraftwerkes Zwentendorf bezeichnete er als "Altlast der SPÖ". Kritik übte er auch an der ÖVP, da sie auf europäischer Ebene gegen eine Neufassung der Euratom-Verträge gestimmt habe. In einem von Scheuch eingebrachten Entschliessungsantrag der Freiheitlichen wird die Bundesregierung aufgefordert, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, dass EU-Mittel in irgendeiner Form für den Bau von Atomkraftwerken verwendet werden.
Bundesrat MEIER (SP) bezeichnete das Gesetz für ein atomfreies Österreich als wichtig und erklärte, seine Fraktion bekenne sich vorbehaltlos dazu. Man habe aus der Geschichte gelernt, die Entscheidung von 1978 habe sich als zukunftsweisend erwiesen.
Bundesrat RODEK (VP) stellt in einer weiteren Wortmeldung das Abstimmungsverhalten der ÖVP-Fraktion zum Themenkomplex Euratom klar.
Bundesministerin HOSTASCH bekannte sich dazu, bis 1978 ebenfalls zu den Befürwortern der Atomkraft gehört zu haben, doch sei man durch die weitere Entwicklung klüger geworden. Legitimiert durch den grossen Willen der österreichischen Bevölkerung habe die Regierung eine konsequente Anti-Atom-Politik betrieben, die mit der heutigen Beschlussvorlage entsprechend fortgeschrieben werde.
Kein Einspruch. Der F-Antrag verfiel in einer namentlichen Abstimmung mit 15 zu 39 Stimmen der Ablehnung.
DATENSCHUTZGESETZ 2000 * ÄNDERUNG DES VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZES 1958 * BUNDESSTATISTIKGESETZ 2000
Berichterstatter: Bundesrat Mag. WILFING (VP)
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Bundesrat WEILHARTER (F) nahm das Datenschutzgesetz 2000 zum Anlass, an der immer wieder geübten "Satellitengesetzgebung" Kritik zu äussern. Auch im Versicherungsvertragsgesetz werde von der Regierung eine Erforderlichkeit behauptet, die er in dieser Form nicht sehen könne.
Bundesrat GASTEIGER (SP) wies die von seinem Vorredner vorgebrachte Kritik zurück und nannte das Datenschutzgesetz einen wesentlichen Fortschritt. Sodann erläuterte der Redner die gegenständlichen Vorlagen, denen seine Fraktion zustimmen werde.
Bundesrat Dr. HUMMER (VP) unterstrich eingangs die Bedeutung von Daten für eine moderne Gesellschaft, woraus sich auch ein entsprechende Regelungsbedarf ergebe, seien doch Gesetze Ausdruck der sozioökonomischen Entwicklung. Der vorliegende Entwurf sei in sich stimmig, weshalb er vorschlage, gegen ihn keinen Einspruch zu erheben.
Bundesrätin KAINZ (SP) meinte, mit dem vorliegenden Datenschutzgesetz werde dem gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung getragen, weshalb es zu begrüssen sei. Besorgt zeigte sie sich darüber, dass die Datenvielfalt, vor allem im ökonomischen Bereich, auch dazu benützt werden könne, den "gläsernen Menschen" zu schaffen.
Staatssekretär Dr. WITTMANN begründete das Datenschutzgesetz mit einer erforderlichen EU-Anpassung, die jedoch auch zum Anlass genommen worden sei, eine entsprechende Verbesserung auf diesem Gebiete herbeizuführen. Generell sei damit mehr Rechtssicherheit erreicht worden.
Kein Einspruch.
ERLASSUNG EINES RUNDFUNKGEBÜHRENGESETZES SOWIE ABÄNDERUNG DES FERNMELDEGEBÜHRENGESETZES, DER RUNDFUNKORDNUNG, DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES, DES RUNDFUNKGESETZES UND DES KUNSTFÖRDERUNGSBEITRAGSGESETZES * ÄNDERUNG DES REGIONALRADIOGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat HENSLER (VP)
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Bundesrat PRÄHAUSER (SP) nannte das Rundfunkgebührengesetz einen tragfähigen Kompromiss, um sich sodann mit den Aspekten des Regionalradiogesetzes auseinanderzusetzen. Hier bezeichnete er die so geschaffene Vielfalt als positiv, merkte aber gleichzeitig an, dass diese nicht dazu führen dürfe, ausländischen Medientycoonen Tür und Tor zu öffnen.
Bundesrat Ing. GRASBERGER (VP) machte darauf aufmerksam, dass der ORF auch nach der Zulassung von lokalen Mitbewerbern (derzeit 51) einen sehr hohen Marktanteil aufweist, und zwar 79 %. Er sei der Auffassung, dass der ORF, insbesondere mit dem Radioprogramm Ö1, dem Bildungsauftrag in einem sehr hohem Masse nachkomme. Grasberger kam zudem auf die Anhebung des Kunstförderungsbeitrages zu sprechen und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass der österreichische Film wieder stärkere Bedeutung erlangen werde.
Dass das Rundfunkgebührengesetz von der Rechtsabteilung des ORF stamme, sei nicht verwunderlich, meinte Bundesrat GRISSEMANN (F). Es sicherlich notwendig, dass in Erfüllung des Gesetzesauftrages die Mittelbeschaffung durch entsprechende Massnahmen gewährleistet werde. Nicht legitim sei es jedoch, die Datenerhebungen über Stromlieferanten und Kabelgesellschaften durchzuführen, wie dies ursprünglich gefordert wurde. Die Freiheitlichen treten für einen Dualismus in der Rundfunkordnung ein, unterstrich Grissemann. Es sei daher bedauerlich, dass noch immer keine rechtliche Grundlage für ein privates terrestrisches Fernsehen geschaffen wurde.
Bundesrat Dr. Ferdinand MAIER (VP) stand dem Rundfunkgebührengesetz skeptisch gegenüber, da es Ausdruck der restriktiven Medienpolitik in Österreich sei. Er wandte sich zudem dagegen, dass sich Parteisekretariate des öffentlich rechtlichen Rundfunks bedienen und fragte sich, ob der ORF noch seinem öffentlich rechtlichen Auftrag nachkommen könne.
Die Bundesregierung begrüsse ausdrücklich das Rundfunkgebührengesetz, weil es eine effiziente Form der Gebühreneinhebung ermögliche, betonte Staatssekretär Dr. WITTMANN. Als Kunst- und Kulturverantwortlicher freue er sich insbesondere darüber, dass der Gebührenbefreiungsersatz vor allem dem österreichischen Film zugute komme.
Mehrheitlich bzw. einhellig kein Einspruch.
BESEITIGUNG BEHINDERTENDISKRIMINIERENDER BESTIMMUNGEN DES ALLGEMEINEN VERWALTUNGSVERFAHRENSGESETZES 1991, ÄNDERUNG DES ARBEITERKAMMERGESETZES, DER ALLGEMEINEN BERGPOLIZEIVERORDNUNG, DER BUNDESABGABENORDNUNG, DES FINANZSTRAFGESETZES, DER ABGABENEXEKUTIONSORDNUNG, DES ABGB, DES GERICHTSORGANISATIONSGESETZES UND DER STRAFPROZESSORDNUNG 1975
Berichterstatter: Bundesrat HENSLER (VP)
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Behinderte Menschen sollen neben den körperlichen und physischen Leiden nicht auch noch durch behindertenbenachteiligende Bestimmungen in den Gesetzen diskriminiert werden, erklärte Bundesrat RAUCHENBERGER (SP). Es sind aber auch in Zukunft noch grosse Anstrengungen nötig, um eine tatsächliche Gleichstellung für die behinderten Menschen zu erreichen.
Bundesrätin GRANDER (VP) sprach von wichtigen Schritten auf dem Weg zur Gleichstellung von behinderten Menschen und dankte all jenen, die am umfassenden Bericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen mitgearbeitet haben.
Da es das erklärte Ziel dieser Vorlage sei, behindertendiskriminierende Bestimmungen aus der österreichischen Rechtsordnung zu entfernen, werden die Freiheitlichen der Gesetzesmaterie gerne zustimmen, sagte Bundesrat Dr. BÖHM (F).
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde kein Einspruch erhoben.
BUNDESARCHIVGESETZ
Berichterstatter: Bundesrat Ing. GRUBER (VP)
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Mit dem Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes solle dem Umstand Rechnung getragen werden, dass derzeit eine gesetzliche Regelung, die den Zugang durch die Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit zu historisch wertvollen Unterlagen ermöglicht, fehlt, erläuterte Bundesrat RAUCHENBERGER (SP).
Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP) mass dem Bundesarchivgesetz grosse Bedeutung bei, da in ganz Europa das Geschichtsbewusstsein steige. Nunmehr erfolge eine Anpassung an europäische Standards hinsichtlich der Bewahrung, Erhaltung und Nutzung der Archive, wobei auch die Interessen der Länder Berücksichtigung finden.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) bezeichnete das Bundesarchivgesetz als Ergänzung des bestehenden Denkmalschutzgesetzes. Sodann bemängelte er, dass die gesetzliche Regelung über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus der Nazi-Zeit als "Raubkunstgesetz" tituliert werde.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.
ERSTES BUNDESRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ
Berichterstatter: Bundesrat Ing. GRUBER (VP)
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Als die wichtigsten Ziele des Bundesrechtsbereinigungsgesetzes nannte Bundesrat RAUCHENBERGER (SP) den verbesserten Zugang zur österreichischen Rechtsordnung und die Vereinfachung des Rechtsbestandes. Neben der Ausscheidung von nicht mehr relevanten Normen (formale Bereinigung) komme es zu einer Zusammenfassung inhaltlich zusammengehöriger Normen (strukturelle Bereinigung) sowie zur Herstellung bereinigter Textfassungen.
Das Bundesrechtsbereinigungsgesetz sei auch aus der Sicht der Länder ausnahmslos zu begrüssen, konstatierte Präsident WEISS. Die Rechtsbereinigung müsse aber auch in Zukunft im Auge behalten werden, forderte er und wies darauf hin, dass z.B. heute unter drei verschiedenen Tagesordnungspunkten ein- und dasselbe Gesetz, nämlich das ASVG, geändert werde.
Bundesrat Dr. BÖHM (F) erklärte, die Freiheitlichen würden dem 1. BRBG gerne ihre Zustimmung erteilen, da dieses einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung leiste. Die generelle Ausserkrafttretungsklausel habe den Vorteil, dass es keine Unklarheit darüber gebe, welche Rechtsvorschriften gelten würden. Fernziel müsste Böhm zufolge eine strukturelle Rechtsbereinigung sein, darunter versteht er eine systematische Zusammenfassung inhaltlich zusammengehöriger Normen.
Staatssekretär Dr. WITTMANN bezeichnete das Gesetz als einen Meilenstein. Es handle sich um einen ersten Ansatz, die Gesetzesnormen zu durchforsten. Wittmann kündigte weitere Schritte zur Rechtsbereinigung an.
Gegen das 1. BRBG wurde einhellig kein Einspruch erhoben.
ÄNDERUNG DES UNIVERSITÄTS-STUDIENGESETZES * UNIVERSITÄTS-AKKREDITIERUNGSGESETZ
Berichterstatterin: Bundesrätin Mag. TRUNK (SP)
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Bundesrat Dr. BÖHM (F) beklagte, das "Flickwerk" im Bereich der gesetzlichen Regelungen für die Universitäten gehe mit den beiden vorliegenden Gesetzesänderungen weiter. Er fragt sich, wodurch "die Hektik und Eile" am Ende der Legislaturperiode bedingt sei. Böhm bezweifelt etwa, ob es für Bakkalaureat-Absolventen eine Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt gibt. Zum Universitäts-Akkreditierungsgesetz merkte er an, die Einrichtung von Privatuniversitäten sei stets eine Forderung freiheitlicher Bildungspolitik gewesen. Bei der nunmehr getroffenen Regelung handle es sich aber allzu deutlich um Anlassgesetzgebung, seine Fraktion könne daher nicht zustimmen.
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP) erklärte, die beiden vorliegenden Gesetze hätten gemeinsam, dass sie zu einer Öffnung des Marktes der Universitäten beitragen würden. So könnten künftig Privatuniversitäten zugelassen werden. Zum Bakkalaureat-Studium äusserte sich Missethon allerdings zum Teil skeptisch, auch wenn er dessen Einführung grundsätzlich begrüsste.
Bundesrat Dr. LUDWIG (SP) betonte, Österreich verfüge derzeit über ein sehr gutes Universitäts- und Hochschulsystem. Es sei aber notwendig, sich stets an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Zu denken geben müsse, so Ludwig, dass die Studierenden in Österreich für ihr Studium im Schnitt zwei Jahre länger bräuchten als in vergleichbaren Ländern und dass viele ihr Studium nicht abschliessen würden. Mit dem neuen Bakkalaureat-Studium bestehe künftig die Möglichkeit, eine vollwertige akademische Ausbildung in drei Jahren zu absolvieren. Positiv bewertete der Bundesrat auch das Universitäts-Akkreditierungsgesetz.
Die Rede zu den beiden Universitätsgesetzen war, wie er mitteilte, Ludwigs letzte Rede vor dem Bundesrat. Er wird ab Herbst dem Wiener Landtag angehören.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) sieht im Bakkalaureat-Studium eine Abwertung der Akademiker. Österreich brauche internationale Abschlüsse und eine Kürzung der Studienzeit, konstatierte er, beides miteinander zu verknüpfen, sei aber Dilettantismus.
Sozialministerin HOSTASCH erachtet die Einführung des Bakkalaureats für den richtigen Weg, da, wie sie argumentierte, neben Österreich nur noch wenige andere EU-Staaten kein dreistufiges Studium hätten. Österreich binde sich damit in eine internationale Gesamtentwicklung ein. Im übrigen seien die Universitäten nicht gezwungen, das Bakkalaureat einzuführen, hielt Hostasch fest.
Gegen beide Gesetze erhob der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch.
ÄNDERUNG DES TIERVERSUCHSGESETZES 1988
Berichterstatter: Bundesrat Dr. BÖHM (F)
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Bundesrat RAM (F) kritisierte, dass beim Tierschutz nichts weitergehe, und machte dafür die Grosse Koalition verantwortlich. Auch die Änderung des Tierversuchsgesetzes bringe keine wirkliche Verbesserung der Situation. In wesentlichen Punkten sei das Gesetz weniger streng als die betreffende EU-Richtlinie. So gebe es Ausnahmemöglichkeiten vom Tierversuchsverbot für Kosmetika. Ram bedauerte ausserdem, dass das Tierversuchsgesetz nicht Teil eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes ist. In einem von ihm eingebrachten Entschliessungsantrag fordern die Freiheitlichen die Regierung auf, geeignete Initiativen zur Änderung der EU-Tiertransport-Richtlinie zu ergreifen.
Bundesrat Ing. GRUBER (VP) stellte die Frage, ob Tierversuche ethisch überhaupt zulässig und ob sie ein Fluch oder ein Segen seien. Österreich hat seiner Ansicht nach ein modernes Tierversuchsgesetz, das in vielen Punkten strenger sei, als die EU verlange. Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika seien grundsätzlich verboten, bekräftigte Gruber.
Auch Bundesrat HAGER (SP) hält das österreichische Tierversuchsgesetz im internationalen Vergleich gesehen für ein modernes. Ziel des Gesetzgebers sei es, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren und Ersatzmethoden zu fördern, sagte er. Tierversuche seien in fast allen medizinischen Bereichen durch Forschung an Gewebsproben zu ersetzen. Generell bedauerte Hager, dass es auch in dieser Legislaturperiode zu keinem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz gekommen sei.
Sozialministerin HOSTASCH erklärte, sie könne im vorliegenden Gesetz keine Bestimmung erkennen, wo die EU-Richtlinie nicht umgesetzt worden sei. Begrüsst wurde von Hostasch, dass für alternative Methoden sehr viele Mittel aufgewendet würden. Sie hält Ersatzmethoden für den richtigen Weg.
Mehrheitlich kein Einspruch. In der Minderheit blieb der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Verbesserung der Tiertransportbedingungen.
SCHIENENVERKEHRSMARKT-REGULIERUNGSGESETZ * ÖFFENTLICHER PERSONENNAH- UND REGIONALVERKEHRSGESETZ 1999 * KRAFTFAHRLINIENGESETZ
Berichterstatter: Bundesrat BODEN (SP)
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Bundesrat Dr. d'ARON (F) skizzierte, man müsse im Verkehr den Gesamtzusammenhang sehen und dürfe Strasse und Schiene nicht getrennt abhandeln. Zudem sei es erforderlich, im internationalen Einklang vorzugehen. In diesem Sinn fragt sich d'Aron, wozu Österreich mit der Schienenkontrollkommission eine eigene Behörde brauche, wo es demnächst einen europäischen Regulator geben werde. Von den Freiheitlichen befürwortet wird ihm zufolge das Öffentliche Personennah- und Regionalverkehrsgesetz. Ein vom Bundesrat eingebrachter Entschliessungsantrag zielt auf eine verpflichtende nachträgliche Ausrüstung von Reisebussen mit Sicherheitsgurten ab.
Bundesrat LEDOLTER (VP) verhehlt nicht, dass mit dem Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz "nicht ganz alle Wünsche und Forderungen der ÖVP erfüllt worden sind". Das Gesetz stelle aber einen wesentlichen Schritt zur Liberalisierung des Bahnverkehrs dar. Ledolter hofft, dass dadurch auch die ÖBB veranlasst würden, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Marktkonformität zu erhöhen. In diesem Zusammenhang gab er zu bedenken, dass es, wie entsprechende Daten der ÖBB zeigten, mit der Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene "doch nicht so weit her ist".
Bundesrat THUMPSER (SP) erklärte, man könne die Bahn nicht allein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sehen, sondern müsse auch auf volkswirtschaftliche Aspekte Bedacht nehmen. Verkehrspolitische Fragen hätten eine grosse Bedeutung, weshalb man der Bahn auch weiterhin verstärktes Augenmerk widmen müsse. Die gegenständlichen Vorlagen seien diesbezüglich richtungsweisend.
Bundesministerin HOSTASCH ging in ihrer Wortmeldung auf einige Detailfragen zum Fragenkomplex Schienenverkehr und Verkehrsverbünde ein.
Kein Einspruch. Der F-Antrag wurde abgelehnt.
ÄNDERUNG DES MUTTERSCHUTZGESETZES 1979, DES ELTERN-KARENZURLAUBSGESETZES, DES KARENZGELDGESETZES, DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES 1977 UND DES KARENZURLAUBSGELDGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat HAGER (SP)
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Bundesrätin MÜHLWERTH (F) bemängelte, dass die gegenständliche Materie immer mehr zu einem "Fleckerlteppich" verkomme, weshalb es zweckdienlich wäre, hier perspektivisch eine Generalregulierung vorzunehmen. An die Adresse der Sozialdemokraten gewandt, meinte die Rednerin, es sei Zeit zu handeln. Schliesslich brachte sie einen Entschliessungsantrag betreffend Umsetzung des Kinderbetreuungsschecks ein.
Bundesrätin GRANDER (VP) sagte, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde mehr Flexibilität garantiert, gehe es doch darum, Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Frauenpolitik sei zwar nicht Familienpolitik, doch garantiere eine gute Familienpolitik auch bessere Bedingungen für Frauen, so Grander.
Bundesrätin SCHICKER (SP) nannte die Vorlage einen akzeptablen Kompromiss, wenngleich sich ihre Fraktion auch die Umsetzung weiterer Forderungen gewünscht hätte. So wäre ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Frauen, ebenso wie eine Verlängerung der Behaltefrist nach der Karenzzeit, anstrebenswert. Überlegenswert wäre überdies ein einkommensabhängiges Karenzgeld.
Bundesrätin GIESINGER (VP) wandte sich in ihrer Wortmeldung gegen den freiheitlichen Antrag betreffend Umsetzung des Kinderbetreuungsschecks. Verantwortungsvolle Politik stelle sie sich nicht so vor, dass eine Fraktion vor der Wahl etwas verspreche, was diese danach nicht einhalten könne.
Bundesministerin HOSTASCH erklärte, mit diesem Gesetz komme man wieder einen Schritt weiter auf dem Weg zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, würden dabei doch wichtige Rahmenbedingungen für mehr Familienfreundlichkeit geschaffen.
Kein Einspruch. Der F-Antrag verfiel der Ablehnung.
56. UND 57. NOVELLE ZUM ASVG * 27. NOVELLE ZUM B-KUVG * 24. NOVELLE ZUM GSVG * 23. NOVELLE ZUM BSVG
Berichterstatter: Bundesrat PAYER (SP)
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Bundesrat WEILHARTER (F) bezeichnete die 56. ASVG-Novelle als einen Ansatz für einen Schritt in die richtige Richtung, sei seine Fraktion doch für eine Einführung der Chipkarte. Dennoch hätte sich seine Partei von der hier in Aussicht genommenen Vorlage mehr erwartet. So wie das Gesetz hier vorliege, sei es zu zögerlich, weshalb seine Fraktion nicht zustimmen könne, was auch im übrigen für die 57. ASVG-Novelle gelte. Auch in der 23. BSVG-Novelle könne er keine Verbesserung erkennen.
Bundesrat Ing. GRUBER (VP) nannte die einzuführende Chip-Card eine wesentliche Vereinfachung im Bereich der Krankenversicherung und sprach sich auch für die Bauern-Sozialversicherungsgesetz-Novelle aus, die seines Erachtens nicht nur keine Nachteile, sondern vielmehr nennenswerte Vorteile beinhalte.
Bundesrat DROCHTER (SP) vertrat die Ansicht, mit der heute zu beschliessenden Chipkarte sei eine Innovation, mit der es der Sozialministerin gelungen sei, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen und das Vertrauen der Versicherten nicht zu enttäuschen. Schon jetzt freilich gebe es Überlegungen über eine Weiterentwicklung der Chipkarte, womit gesagt werden könne, dass man sich in puncto Chipkarte auf dem richtigen Weg befinde.
Bundesrätin HAUNSCHMID (F) bezeichnete die 56. ASVG-Novelle als eine Art "Husch-pfusch"-Aktion. Dieses Projekt trage zwar einen klingenden Namen, real sei jedoch das Pferd von hinten aufgezäumt worden. Generell bedürfe es im Bereich der Krankenversicherung Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen aller Bürger gerecht werden. Zu diesem Behufe müsse das "Wirrwarr" des geltenden Sozialversicherungsrechts "durchstöbert" werden.
Bundesrätin GIESINGER (VP) zitierte den ersten Absatz des Ausschussberichtes, um sich sodann der Rolle der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Chipkarte zuzuwenden.
Bundesministerin HOSTASCH unterstrich die Notwendigkeit eines einfachen und unkomplizierten Zugangs von den Versicherten zum Krankensystem, dem die Einführung der Chipkarte diene, die auch einen entsprechenden Rationalisierungseffekt mit sich bringe. Schliesslich erklärte die Ressortleiterin, weshalb es zu zwei Novellen gekommen sei, darauf hinweisend, dass bereits eine 58. ASVG-Novelle in Arbeit sei. Das Leben verlaufe eben nicht linear, weshalb vor allem im Sozialrecht auf gewandelte Bedürfnisse entsprechend schnell reagiert werden müsse.
Bundesrat SCHAUFLER (VP) verwahrte sich eingangs gegen die Kritik der Bundesrätin Haunschmid, um sich sodann gegen die 23. BSVG-Novelle auszusprechen, weil er befürchtet, dass dadurch auf Sicht Arbeitsplätze im ländlichen Bereich gefährdet sein könnten.
Bundesministerin HOSTASCH sprach im Zusammenhang mit der Wortmeldung ihres Vorredners von Missverständnissen, die in einem klärenden Gespräch ausgeräumt werden könnten.
Kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES BUNDESBEHINDERTENGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat HAGER (SP)
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Bundesrätin GRANDER (VP) machte darauf aufmerksam, dass durch die gegenständliche Vorlage Qualitätskriterien für Blindenführhunde in das Bundesbehindertengesetz aufgenommen werden.
Bundesrat GRILLENBERGER (SP) wies darauf hin, dass sich zwei Bürgerinitiativen dafür eingesetzt haben, eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für Blindenführhunde zu schaffen. Er hoffe, dass den Blindenführhunden in Zukunft u.a. auch der Zutritt zu Theatern und Lebensmittelgeschäften gestattet wird.
Bundesrätin HAUNSCHMID (F) bedauerte, dass dem wichtigsten Anliegen der Bürgerinitiative, nämlich den Blindenführhund als gesetzliches Hilfsmittel in der Sozialversicherung anzuerkennen, nicht entsprochen wurde.
Laut Bundesministerin HOSTASCH geht es bei diesem Gesetz darum, eine Legaldefinition des Blindenführhundes im Bundesbehindertengesetz zu verankern. Durch die Festlegung von Qualitätskriterien werden die behinderten Menschen vor Geschäftemacherei geschützt, gab sich die Sozialministerin überzeugt.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde kein Einspruch erhoben.
ÄNDERUNG DES JOURNALISTENGESETZES * ÄNDERUNG DES ARBEITSMARKTSERVICEGESETZES, DES ARBEITSMARKTFÖRDERUNGSGESETZES, DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES 1977, DES ARBEITSMARKTPOLITIK-FINANZIERUNGSGESETZES, DES ARBEITSVERTRAGSRECHTS-ANPASSUNGSGESETZES, DES ALLGEMEINEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES, DES GEWERBLICHEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES UND DES BAUERN-SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES * ÄNDERUNG DES NACHTSCHWERARBEITSGESETZES UND DES URLAUBSGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat FREIBERGER (SP)
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Bundesrat Mag. MAINONI (F) bezweifelte, dass mit dem Pakt für ältere Arbeitnehmer der richtige Weg beschritten werde. Sodann befasste er sich mit der Firma Euroteam, die seiner Ansicht nach kostspielige und ineffiziente Projekte durchgeführt hat, wodurch zudem kaum Jobs geschaffen wurden. Weiters brachte er einen Entschliessungsantrag ein, in dem der Bundeskanzler aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Mittel sparsam und effizient eingesetzt werden und Günstlingswirtschaft wirksam unterbunden wird.
Bundesrat SCHAUFLER (VP) begrüsste die Änderung des Journalistengesetzes, da damit die gesetzliche Grundlage für den Abschluss von Gesamtverträgen betreffend die Honorarbedingungen und die Aufwandsersätze für ständige freie Mitarbeiter eines Medienunternehmens geschaffen werde. Positiv stand er auch den Änderungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes sowie der Förderung der Altersteilzeit gegenüber.
Bundesrat DROCHTER (SP) wies darauf hin, dass etwa 50 % aller österreichischen Journalisten als freie oder ständig freie Mitarbeiter beschäftigt sind. Bisher gab es für diese Berufsgruppe keinen Kollektivvertrag, sondern lediglich Honorarempfehlungen, zeigte der Redner auf. Durch die Journalistengesetznovelle werde es nunmehr möglich sein, rechtsverbindliche Kollektiv- oder Tarifverträge abzuschliessen, was ein wichtiger Schritt in Richtung mehr sozialer Sicherheit sei.
Bundesministerin HOSTASCH betonte, dass beim Journalistengesetz ein Durchbruch gelungen sei, da erstmals auf Basis einer rechtlichen Grundlage ein Kollektivvertrag für freie Mitarbeiter abgeschlossen werden könne. Hinsichtlich des Paktes für ältere Arbeitnehmer merkte die Ressortchefin an, dass sie sehr froh sei, dieses grosse Massnahmenbündel noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können, da gerade Arbeitnehmer über 50 besonders von der Arbeitslosigkeit bedroht seien. Was die Causa Euroteam betrifft, so haben sowohl sie als auch der Kanzler sofort die Konsequenzen gezogen und den Rechnungshofpräsidenten aufgefordert, eine Prüfung durchzuführen.
Bei der Abstimmung wurde jeweils einstimmig bzw. mehrheitlich (Arbeitsmarktservicegesetz) kein Einspruch erhoben. Der F-Entschliessungsantrag betreffend Konsequenzen aus dem Euroteam-Skandal fand keine Mehrheit.
IN-VITRO-FERTILISATION-FONDS-GESETZ
Berichterstatter: Bundesrat HAGER (SP)
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Es war seit vielen Jahren ein Anliegen der ÖVP, allen ungewollt kinderlosen Paaren einen Zugang zur In-vitro-Fertilisation zu ermöglichen, rief Bundesrat Mag. WILFING (VP) in Erinnerung. Der IVF-Fonds werde 70 % der Kosten von bis zu vier Versuchen übernehmen, informierte er, wobei die Mittel zu gleichen Teilen vom FLAF und den Krankenversicherungsträgern aufgebracht werden.
Auch Bundesrat DROCHTER (SP) hob positiv hervor, dass in Hinkunft 70 % der Behandlungskosten für die In-vitro-Fertilisation von einem öffentlich-rechtlichen Fonds, der beim Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingerichtet wird, getragen werden. Dies bedeute daher nicht, dass es nunmehr künstliche Befruchtung auf Krankenschein geben wird.
Bundesrätin MÜHLWERTH (F) stellte mit Zufriedenheit fest, dass das IVF-Fonds-Gesetz auf eine Initiative der F-Abgeordneten Dr. Povysil zurückgehe. Sie hoffe, dass bei besonderen sozialen Härtefällen auch der Selbstbehalt in der Höhe von 30 % übernommen werde.
Bundesministerin HOSTASCH befürwortete ausdrücklich das IVF-Fonds-Gesetz und teilte mit, dass der Hauptverband nun mit den zugelassenen Kliniken Verträge aushandle, damit kinderlose Paare ab dem 1.1.2000 den Kostenersatz bei Massnahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Anspruch nehmen können.
Kein Einspruch.
Der Bundesrat unterbrach hierauf seine Beratungen; er wird sie morgen um 9 Uhr wieder aufnehmen. (Schluss)