Parlamentskorrespondenz Nr. 435 vom 30.07.1999
LETZTE HÜRDE LÄNDERKAMMER GENOMMEN
Wien (PK) - Der Bundesrat nahm seine gestern unterbrochenen Verhandlungen wieder auf. Zunächst kam zum Aufruf:
ÄNDERUNG DES BUNDESSTRASSENGESETZES 1971
Berichterstatter: Bundesrat AGER(VP)
---------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dr. d'ARON (F) trat dafür ein, von parteipolitischen Zuordnungen von einzelnen Unternehmungen und Infrastrukturbereichen Abstand zu nehmen. Seiner Meinung nach wäre eine Zusammenführung der Verkehrsbereiche notwendig, was hoffentlich im Rahmen der neuen Regierungsbildung geschehen wird. Kritisch hinterfragte er den § 10 des Bundesstrassengesetzes, wonach von Unternehmungen Beiträge an die Bundesstrassenverwaltung unter bestimmten Bedingungen zu richten sind, und interessierte sich für die Konsequenzen für die Wirtschaft. Als Wiener Vertreter sprach er zudem die Nordost-Umfahrung Wiens und eine sechste Donauquerung an.
Bundesminister Dr. FARNLEITNER wies darauf hin, dass man sich in den letzten Jahren über die Strassenfinanzierung keinen Kopf zerbrechen musste, weil es keine Projekte gab. Als unrichtig qualifizierte er die Einstellung, zuerst eine Steuererhöhung zu machen und dann erst an den Bau eines Projektes zu gehen. Mit dem nun beschrittenen Weg kann man wieder grosse, teils vergessene Strassenprojekte wie die Nordostumfahrung Wiens in Angriff nehmen. Feststeht aber, dass zwischen dem Erstprojekt-Entwurf und der Aufbringung der Finanzierungsmittel Jahre liegen.
In Zusammenhang mit der Novelle ortete Bundesrat PAYER (SP) wirtschaftliche und politische Signale in Richtung unserer Nachbarstaaten. So soll die Verbindungsstrecke zwischen Österreich und Tschechien deutlich verbessert werden, wovon der Wirtschaftsstandort Wien profitieren wird. Die politischen Signale beziehen sich auf die Bestrebungen hinsichtlich der EU-Osterweiterung, denn bereits jetzt muss man sich verkehrsmässig darauf vorbereiten.
Bundesrat Mag. WILFING (VP) hielt es für angebracht, angesichts der beabsichtigten EU-Ostöffnung zeitgerecht Strassenprojekte zu planen. Das betrifft auch die Strassenbauteile im Weinviertel. Er begrüsste, dass dieses Bundesstrassengesetz nun realisiert werden kann, und machte auf eine Umfrage der "Niederösterreichischen Nachrichten" aufmerksam, wonach 92 % der Bevölkerung der Region für eine Nordautobahn plädieren. Dies auch deshalb, weil es im Grenzland wenige Arbeitsplätze gibt und die Menschen nach Wien auspendeln müssen, strich er heraus.
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP) stellte fest, dass durch den Wegfall des Tauerntunnels der Lkw-Transit durch das Ennstal um 11 % zugenommen hat. Täglich fahren somit 2.600 Lastkraftwagen durch dieses Tal, was für die Bevölkerung eine unerträgliche Situation darstellt. Aus diesem Grunde begrüsste er ausdrücklich, dass die Ennstal-Bundesstrasse in das höchstrangige Strassennetz aufgenommen wird.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
WOHNRECHTSNOVELLE 1999
Berichterstatter: Bundesrat AGER (VP)
---------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dr. d'ARON (F): Jeder vierte Österreicher, ungefähr 400.000 Familien leben in einer von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten oder verwalteten Wohnung. Die Bilanzsumme der Gemeinnützigen beläuft sich auf 311 Mrd. S. Das durchschnittliche Gesamtfördervolumen beträgt 34 Mrd. S. Für ihn ergeben sich die Fragen, wie dieses viele Geld kontrolliert wird und warum es keine politische Entflechtung von Vertretern der Banken und Versicherungen, die in den Aufsichtsorganen der Genossenschaften sitzen, gibt. Wir sind, sagte er, der Anwalt der Wohnungssuchenden und treten für den effizienten Einsatz der Mittel ein! In einem Entschliessungsantrag werden Massnahmen gefordert, die eine Entpolitisierung des gemeinnützigen Wohnbaus bewirken und eine massive Senkung der Mietkosten bringen.
Bundesrat GSTÖTTNER (SP): Die Wohnbauförderungsgesetze der Länder bedürfen der Anpassung an die geänderten Verhältnisse, damit das Grundrecht Wohnen wieder den ihm zustehenden Stellenwert erhält. Die Wohnversorgung ist durch Neubau und Sanierung zu sichern und muss mit der materiellen Leistungsfähigkeit der Bewohner und der Wohnungssuchenden im Einklang stehen. Die SPÖ tritt dafür ein, dass für alle Bevölkerungsgruppen zeitgemässes, ihrer Einkommenssituation entsprechend leistbares Wohnen sichergestellt wird, vor allem sind Jungfamilien und Junge zu unterstützen.
Bundesrat BIERINGER (VP) Verweies darauf, dass es in der ÖVP keinen politischen Funktionär mehr gibt, der in Wohnbaugenossenschaften sitzt.
Bundesminister Dr. FARNLEITNER sprach eine Enquete an, dergemäß die österreichische Förderlandschaft den veränderten Gegebenheiten angepasst werden muss, aufgrund der Rechtszersplitterung Druck auf die Verabschiedung eines Bundeswohnrechtes zu erfolgen hat, der gemeinnützige Sektor dem Ausschreibungsverfahren zu unterwerfen ist und die Erfolgsentlohnung der Makler überdacht werden muss.
Justizminister Dr. MICHALEK erläuterte, die vorliegende Materie betreffe sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer. Dabei gehe es beim Mietrecht vor allem um die Aufteilung der Bewirtschaftungskosten und um eine verstärkte Frühwarnung bei drohenden Delogierungen. Für Wohnungseigentümer bewirkt das Gesetz Michalek zufolge substantielle Verbesserungen, wobei er u.a. eine erweiterte rechtliche Kontrolle der Hausverwaltung nennt. Ein grosses Symposium kündigte der Justizminister zum Thema "Erneuerung des Wohnrechts" an.
Mehrheitlich kein Einspruch. In der Minderheit blieb der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Dringlichkeit von Massnahmen zur Senkung der Miete im gemeinnützigen Wohnbau um bis zu 30%.
NOTIFIKATIONSGESETZ
Berichterstatterin: Bundesrätin HAUNSCHMID (F)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP) hielt fest, das Gesetz beinhalte in erster Linie eine Erweiterung des Notifikationsverfahrens auf Informationsdienste. Er unterstrich, die Chancen für Klein- und Mittelbetriebe auf dem Gebiet Online-Dienstleistungen seien nicht hoch genug einzuschätzen. So könnten in der ganzen Welt Dienste angeboten werden, ohne im Ausland einen Firmensitz eröffnen zu müssen.
Bundesrat PAYER (SP) erklärte, beim Gesetz handle es sich um eine Anpassung an eine EU-Richtlinie. Er erachtet einen verlässlichen und stabilen Rechtsrahmen im Bereich der Informationsdienste für notwendig. Aufgrund der neuen Möglichkeiten für Klein- und Mittelbetriebe auf diesem Gebiet erhofft er sich auch positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Bundesrat Dr. BÖHM (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Notifikationsgesetz an. Die Freiheitlichen würden nicht die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung des Normungswesens innerhalb der EU verkennen, unterstrich er, eine solche sei erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Als Wermutstropfen wertete er allerdings, dass durch das Gesetz erhebliche Mehrkosten für den Bund anfallen werden.
Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER versicherte, sein Ressort werde in der Lage sein, die im Gesetz verankerten neuen Aufgaben zu bewältigen.
Gegen das Notifikationsgesetz wurde einhellig kein Einspruch erhoben.
ÄNDERUNG DES MINERALROHSTOFFGESETZES
Berichterstatterin: Bundesrätin HAUNSCHMID (F)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP) führte aus, die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes hänge unmittelbar mit dem Bergwerksunglück in Lassing zusammen. Damit solle die Bergung der Toten gesetzlich ermöglicht werden. Generell kritisierte Missethon, dass das Mineralrohstoffgesetz zwar auf Umweltbelange Rücksicht nehme, hinsichtlich der Sicherheit in Bergwerken aber ungenügende Bestimmungen enthalte. Er ersuchte daher um "Nachjustierungen" in diesem Bereich.
Bundesrat MEIER (SP) sagte, er wolle im Gegensatz zur restlichen SPÖ-Fraktion der Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes nicht zustimmen, und begründete dies damit, dass zahlreiche "Gummiparagraphen" vorgesehen seien. Er sieht es auch als Fehler, dass die Politiker den Hinterbliebenen nach dem Unglück eine Bergung der Toten versprochen haben, obwohl damals niemand wissen konnte, welchen Umfang solche Bergungsmassnahmen hätten, was sie kosten würden und welchen Sinn sie machten. Zweifel äusserte Meier daran, ob der Bergbaubetrieb in Lassing von der zuständigen Behörde ausreichend geprüft worden sei.
Bundesrat WEILHARTER (F) meinte, wenn man sich überlege, was seit dem Grubenunglück in Lassing passiert sei, müsse man zur bitteren Erkenntnis kommen, dass mit Ausnahme des Wohnbaubereiches "dieses tragische Ereignis in eine Politgroteske übergegangen ist". Kritik übte er insbesondere an Wirtschaftsminister Farnleitner und bezeichnete ihn als "Pleiten-, Pech- und Pannenminister". Weilharter forderte die Ablösung Farnleitners und brachte dazu einen entsprechenden Entschliessungsantrag ein.
Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER sagte in Richtung seines Vorredners, eine solche "Summe von unrichtigen Bosheiten" habe er in seinem ganzen Leben noch nicht gehört. "Der Grad Ihrer Uninformiertheit ist entsetzlich", bekräftigte er. So sei der Vorwurf, er habe sich "abgeseilt", eine wahrheitswidrige Unterstellung, Farnleitner betonte, er habe sich regelmässig mit den Betroffenen getroffen.
In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung führte Bundesrat Dr. BÖHM (F) aus, seiner Meinung nach stehe es einem Bundesminister nicht zu zu polemisieren. Ein Ordnungsruf gegen Bundesrat Weilharter erscheint ihm nicht berechtigt, da dieser lediglich ein Zitat aus einer Zeitung verwendet habe. VP-Bundesrat BIERINGER wies ebenfalls in einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung die "Verunglimpfung" von Wirtschaftsminister Farnleitner durch Bundesrat Weilharter zurück.
Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER machte darauf aufmerksam, dass Weilharter ein Zitat von ihm in einem völlig falschen Zusammenhang verwendet habe.
Bundesratsvizepräsidentin HASELBACH erklärte zur Auseinandersetzung, sie werde keinen Ordnungsruf erteilen, appellierte aber an die Bundesräte, bei aller politischen Unterschiedlichkeit daran zu denken, "wir sind Menschen und haben wie Menschen miteinander umzugehen".
Bundesrat GASTEIGER (SP) fragte sich, warum es einer Gesetzesänderung bedürfe, um die Toten von Lassing zu bergen. Seiner Ansicht nach hätte eine solche Bestimmung schon früher ins Gesetz gehört. Die Felsabstürze in Schwaz zeigen Gasteiger zufolge, dass man aus dem Unglück in Lassing zu wenig gelernt habe.
Bundesrat GRISSEMANN (F) meinte, wenn es sich auch um eine Anlassgesetzgebung handle, so stimme seine Fraktion im Interesse der Betroffenen dennoch zu. Sodann kam er auf die Situation in Schwaz zu sprechen, wobei er die Ansicht vertrat, der Minister habe aus der Katastrophe von Lassing anscheinend nichts gelernt.
Bundesrat WEISS (VP) erläuterte in einer eigenen Wortmeldung das Prozedere bei der Erstellung der Rednerliste.
Bundesminister Dr. FARNLEITNER brachte in einer weiteren Wortmeldung seine Sichtweise zum Problemkomplex Schwaz zum Ausdruck.
Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (VP) zog "am Ende der Legislaturperiode" eine positive Bilanz über die Tätigkeit des Wirtschaftsministeriums, das dazu beigetragen habe, dass Österreich nach wie vor ein hervorragender Wirtschaftsstandort sei, was nicht zuletzt auch Minister Farnleitner geschuldet sei.
Bundesrat KEUSCHNIGG (VP) wies die Kritik der Freiheitlichen im Zusammenhang mit Schwaz als unzutreffend zurück. Der Redner fasste die Problemlage aus seiner Sicht zusammen und dachte Lösungsansätze an.
Bundesrat Dr. NITTMANN (F) meinte, es müsse legitim sein, die Frage nach der politischen Verantwortung zu thematisieren.
Kein Einspruch. Der F-Antrag auf Entlassung des Wirtschaftsministers fand keine Mehrheit.
FERNABSATZ-GESETZ * BUNDESGESETZ ÜBER DIE HEMMUNG DES FRISTENABLAUFS DURCH DEN 31. DEZEMBER 1999 * SIGNATURGESETZ
Berichterstatterin: Bundesrätin Hedda KAINZ (SP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat LEDOLTER (VP) erklärte, die gegenständlichen wirtschaftsfördernden und vertrauensbildenden Massnahmen dienten der Rechtssicherheit, weshalb sie zu begrüssen seien.
Bundesrat THUMPSER (SP) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu den drei Vorlagen.
Bundesrat WEILHARTER (F) erklärte, auch seine Fraktion werde zu allen in Diskussion stehenden Gesetzesentwürfen ihre Zustimmung geben, seien diese doch Schritte im Interesse der Konsumenten und Verbraucher.
Bundesminister Dr. MICHALEK kam auf die Entwicklung der Kommunikationstechnologie zu sprechen und unterstrich deren Bedeutung, sodass es österreichischerseits geboten sei, gerade im Bereich der neuen Medien den Anschluss nicht zu verlieren. Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, weshalb auch hier entsprechenden Regelungsbedarf im Interesse der Verbraucher bestehe. Dem Charakter dieser neuen Medien trügen deshalb klare Regelungen Rechnung, welche Sicherheit, Vertrauen und Transparenz schaffen sollen.
Kein Einspruch.
AKTIENRÜCKERWERBSGESETZ
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dr. d´ARON (F) sagte, dass eine solche Möglichkeit für börsenotierte Unternehmen geschaffen werde, sei international nicht unüblich, es stelle sich allerdings die Frage, weshalb dieses Gesetz so kurz vor Ende der Legislaturperiode noch beschlossen werden müsse. Die ins Auge gefassten Stock-options-Pläne könnten seine Zustimmung nicht finden, weshalb er vor allem die Kollegen der SPÖ auffordert, dieser Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen.
Bundesrat Dr. LINZER (VP) erläuterte die Intention der Vorlage und meinte, es sei bewusst ein gewisser Spielraum zur Stabilisierung des eigenen Aktienkurses eingeräumt worden. Hinsichtlich der Stock-options sei eine klare Transparenz beschlossen worden, sodass die Befürchtungen seines Vorredners wohl keine Grundlage haben würden.
Das Aktienrückerwerbsgesetz diene in erster Linie dazu, den Rückkauf eigener Aktien zu erleichtern, erläuterte Bundesrat FREIBERGER (SP). Analog zur internationalen Praxis werde den Aktiengesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, durch Rück- und Wiederverkaufsaktionen den Kurswert der Aktien zu erhöhen und ein zeitgemässes Finanzierungsinstrumentarium anzuwenden.
Das Aktienrückerwerbsgesetz stelle einen Teil jener Bemühungen dar, das österreichische Gesellschaftsrecht europa- und eurofit zu machen und den Börsenplatz Wien zu stärken, hob Bundesminister Dr. MICHALEK hervor. Das AReG werde den börsenotierten österreichischen Aktiengesellschaften - über öffentlich angekündigte Beschlüsse der Hauptversammlung und für eine befristete Zeit - ein international erprobtes Instrumentarium in die Hand geben, gab sich der Justizminister überzeugt.
Mit Stimmenmehrheit kein Einspruch.
ÜBEREINKOMMEN AUF GRUND DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION ÜBER DIE BEKÄMPFUNG DER BESTECHUNG, AN DER BEAMTE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ODER DER MITGLIEDSTAATEN DER EU BETEILIGT SIND SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
--------------------------------------------------------------------
Mit Stimmeneinhelligkeit kein Einspruch.
ÄNDERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Ing. POLLERUHS (VP) kam auf die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu sprechen und wies darauf hin, dass in Hinkunft die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers bedürfe.
Auch die Freiheitlichen werden dem vorliegenden Gesetzesbeschluss zustimmen, kündigte Bundesrat RAM (F) an. Er sei der Auffassung, dass der Konsument davor geschützt werden müsse, Werbezusendungen zu erhalten, die er gar nicht möchte.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde kein Einspruch erhoben.
ÄNDERUNG DES ÜBERNAHMEGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dr. BÖHM (F) stand der Änderung des Übernahmegesetzes positiv gegenüber, da es sich um eine notwendige Reparatur handle. Durch die Streichung des § 35 sollen Zweifel über den Instanzenzug und verfassungsrechtliche Bedenken zerstreut werden.
Mit Stimmeneinhelligkeit kein Einspruch.
DENKMALSCHUTZGESETZ
Berichterstatter: Bundesrat SCHAUFLER (VP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Mag. MAINONI (F) merkte in Richtung der Vizepräsidentin Haselbach an, dass ihre Aussage, ein Ordnungsruf gegenüber einem Regierungsmitglied wäre nicht möglich, falsch sei. Hinsichtlich der Novelle zum Denkmalschutzgesetz stellte der Redner fest, dass aus der Sicht Salzburgs keine Änderung der bisherigen Kompetenzlage notwendig sei.
Bundesrat KONECNY (SP) sprach von einer ausserordentlich problematischen Gesetzesinitiative und einer "eigenartigen Novellierung des Denkmalschutzgesetzes". Das Gesetz enthalte eine Fülle von legistischen Merkwürdigkeiten und zahlreiche unbestimmte, schwammige Absichtserklärungen, kritisierte der Bundesrat, weshalb er nicht zustimmen könne.
Der Gesetzentwurf ziele u.a. auf eine Neuordnung der Zuständigkeiten für historische Gärten und Parkanlagen, informierte Bundesrat WEISS (VP). In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass mit den Ländern ein Kompromiss ausgehandelt wurde, wonach die Bundeszuständigkeit nur für bestimmte Objekte gelte. Da bis dato keine einzige ablehnende Stellungnahme eines Landtages bzw. einer Landesregierung eingelangt sei, werde er dem Gesetz seine Zustimmung erteilen.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) forderte die SPÖ auf, in Solidarität mit Bundesrat Konecny dem Denkmalschutzgesetz die Zustimmung nicht zu erteilen. Seiner Ansicht nach ist das Gesetz unfair und nicht exekutierbar. Gudenus machte geltend, dass Österreicher, die Besitztümer haben, die unter Denkmalschutz stehen, Nachteile wie Wertminderung und Eigentumseinschränkungen in Kauf nehmen müssten. Ein von ihm eingebrachter Entschliessungsantrag hat eine Aufnahme des Schulgartens der Gartenbauschule in Wien-Donaustadt in das Denkmalschutzgesetz zum Inhalt.
Der Bundesrat erteilte dem Denkmalschutzgesetz die verfassungsmässige Zustimmung. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Rettung des Gartens der Gartenbauschule Wien 22 wurde mehrheitlich abgelehnt.
ÄNDERUNG DES LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN BUNDESSCHULGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat SCHAUFLER (VP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat GRILLENBERGER (SP) erläuterte, beim vorliegenden Gesetz handle es sich um eine Anpassung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes an das Schulorganisationsgesetz. Er wertete dies als richtigen Schritt in Richtung Bildungsvielfalt auch in den Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
In Ergänzung seines Vorredners hielt Bundesrat STEINBICHLER (VP) fest, es gehe insbesondere um eine Änderung der Aufnahmevoraussetzungen sowie um Fragen der Zuständigkeit von Behörden.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) sagte, das vorliegende Gesetz sei auch deshalb von Bedeutung, weil Bildung einen besonderen Stellenwert habe. Er erachtet die vorgesehenen Änderungen für richtig.
Einhellig kein Einspruch.
SELBSTÄNDIGER ANTRAG VON ÖVP UND SPÖ BETREFFEND ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES BUNDESRATES * SELBSTÄNDIGER ANTRAG DER FPÖ BETREFFEND ÄNDERUNG DER BR-GO
Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)
--------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dr. BÖHM (F) verwies auf die verbreitete negative Einschätzung dem Bundesrat gegenüber. Daher sollte ihm zufolge alles vermieden werden, was den prekären Eindruck der Inaktivität und Nutzlosigkeit des Gremiums bestärken könnte. Die Freiheitlichen hätten in diesem Sinn, so Böhm, einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, dass Selbständige Anträge von Bundesräten binnen eines halben Jahres vorzubehandeln und binnen eines weiteren halben Jahres zu erledigen seien. Er versteht nicht, warum SPÖ und ÖVP diesen Antrag ablehnen, da dieser seiner Auffassung nach dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit des Bundesrates nützen würde.
Bundesrat KONECNY (SP) führte aus, ein Bundesrat, der in seinem inneren Charakter kein parlamentarisches Gremium ist, wäre tatsächlich entbehrlich. Es sei Verfassungsaufgabe der Bundesräte, die Interessen der Länder zu vertreten, bekräftigte er, aber was im Interesse des Landes liege, dürfe nicht der Meinungsbildung des Landeshauptmannes oder der Landesregierung und nicht einmal der Mehrheit des Landtages obliegen. Konecny hielte es vielmehr für wünschenswert, dass die Bundesräte mit einem direkten Mandat der Bürger ausgestattet würden. Zu den vorliegenden Anträgen merkte er an, der Bundesrat habe kein Interesse, eine lange Latte an alten Anträgen herumzuschleppen.
Bundesrat Dr. BÖSCH (F) unterstrich, für die Freiheitlichen sei die Reform des Bundesrates eine dringende Angelegenheit. Er bedauerte, dass die öffentliche Debatte darüber ohne die Länderkammer stattfinde. Bösch brachte darüber hinaus einen Abänderungsantrag zum Selbständigen Antrag der Freiheitlichen ein, der darauf abzielt, dass die Bundesräte, die von einem Bundesland entsandt werden, in unmittelbarer Nähe zueinander sitzen. Er erwartet sich davon eine bessere Wahrnehmung der Länderinteressen. Der Bundesrat appellierte zudem an die Mandatare von SPÖ und ÖVP, dem gestern eingebrachten Fristsetzungsantrag der Freiheitlichen zuzustimmen.
Bundesrat BIERINGER (VP) nahm zum Fristsetzungsantrag Stellung und wiederholte, die ÖVP werde diesen ablehnen, weil sie über die betroffenen Anträge weiterdiskutieren und vermeiden wolle, dass diese verfielen. Ein von Bieringer vorgelegter Abänderungsantrag zum Selbständigen Antrag von ÖVP und SPÖ hat lediglich eine technische Berichtigung zum Inhalt.
Bundesrat Dr. d'ARON (F) setzte sich kritisch mit dem VP-SP-Antrag auseinander. Den Antrag seiner Fraktion wertete er hingegen als Schritt zur Aufwertung des Bundesrates.
Bundesrat Mag. HIMMER (VP) bezeichnete es als unbestritten, dass ein Misstrauensantrag gegen einen Minister selbstverständlich zulässig sei, doch sei es die Art der Kritik gewesen, die man als unstatthaft bezeichnen müsse. Zur Zukunft des Bundesrates merkte der Redner an, wenn man eine stärkere Kontrollfunktion der Kammer wolle, dann wäre es wohl auch dienlich, wenn die freiheitliche Fraktion die Länderkammer nicht nur als Fortsetzung ihres im Nationalrat geübten Oppositionskurses verstehen würde.
Der VP-SP-Antrag betreffend Änderung der BR-GO wurde in der Fassung eines VP-SP-Abänderungsantrages mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Der Selbständige F-Antrag fand in der Fassung eines Zusatzantrages keine Mehrheit. Ebenso blieb der F-Fristsetzungsantrag in der Minderheit.
RESÜMEE ÜBER DIE ARBEIT DES BUNDESRATES IN DEN LETZTEN 4 JAHREN
Bundesratspräsident WEISS zog zu Ende der Sitzung Bilanz, da dies mutmasslich die letzte Sitzung des Bundesrates während der XX. Gesetzgebungsperiode gewesen sei. In dieser Legislaturperiode habe der Bundesrat 51 Sitzungen abgehalten, 14 pro Jahr, in denen man u.a. 600 Gesetzesbeschlüsse, 300 sonstige Beschlüsse - Staatsverträge und dgl. - und 46 Berichte der Bundesregierung sowie zwei der Volksanwaltschaft behandelt habe. Siebenmal gaben Landeshauptleute Erklärungen ab, 32 Fragestunden wurden abgehalten. Hinter diesen nüchternen Zahlen stecke, so Weiss, ein gewaltiges Arbeitspensum der Bundesratskanzlei und der gesamten Parlamentsdirektion, wofür er herzlich Dank sage, sei doch diese Arbeit trotz des grossen Stresses fehlerfrei erledigt worden. Inhaltliches Niveau und Gesprächskultur könnten sich durchaus mit anderen Gremien messen, meinte der Präsident, der sich hinsichtlich der Zukunft des Bundesrates zuversichtlich zeigte und mit den Wünschen für einen schönen Sommer die Sitzung schloss. (Schluss)