Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 08.11.1999

STÄNDERATSPRÄSIDENT SPRICHT VOR PARLAMENTARISCHER GESELLSCHAFT

Wien (PK) – Im Rahmen seines offiziellen Besuches hielt der Schweizer Ständeratspräsident Univ.Prof. Dr. René RHINOW heute Abend einen Vortrag vor der Österreichischen Parlamentarischen Gesellschaft zum Thema "Der Prozess der Reform der Bundesverfassung in der Schweiz". An der Veranstaltung nahmen u.a. der ehemalige Dritte Präsident des Nationalrates Dr. Willi BRAUNEDER, der Präsident des Rechnungshofes Dr. FIEDLER sowie der Schweizerische Gesandte teil.

Bundesratspräsident Jürgen WEISS würdigte eingangs Rhinows Verdienste als Politiker und Hochschullehrer und verwies darauf, dass diese beiden Tätigkeiten den Ständeratspräsidenten besonders dazu prädestinierten, über die verfassungspolitische Reform in unserem Nachbarland zu referieren. Weiss umriss sodann die diesbezüglichen Entwicklungen und erinnerte daran, dass der Verfassungsentwurf, der im Zuge dieses Prozesses einer zeitgemässen Rechtsbereinigung und Neukodifikation erarbeitet wurde, von der Bevölkerung der Schweiz auf breiter Basis in einem eigenen Referendum gutgeheissen worden sei.

Rhinow knüpfte an die Aussagen seines Vorredners an. Der Entwurf, am 18. April in einer Volksabstimmung angenommen, trete nunmehr mit 1. Januar 2000 in Kraft. Damit finde ein jahrzehntelanger Prozess seinen Abschluss, der 1965 mit ersten parlamentarischen Initiativen eingeleitet worden sei. Seitdem habe es drei Phasen gegeben. Die erste sei die sogenannte "Expertenphase" gewesen, in der unter der Leitung eines ehemaligen Regierungsmitglieds ab 1966 erste Gedanken zum Thema aufgelistet worden seien. 1977 habe dann eine weitere Arbeitsgruppe unter der massgeblichen Mitwirkung des damaligen Regierungsmitglieds Furgler den sogenannten "Entwurf 1977" vorgelegt, der damals sehr kontrovers diskutiert wurde. 1987 gab es eine sogenannte "Verwaltungsphase" mit dem Ziel, einen neuen Entwurf vorzulegen. Ab 1994 wurde in dieser Sache dann Bundesrat Arnold Koller aktiv, und so konnte 1996 ein konkreter Entwurf von der Regierung vorgelegt werden, der 1998 im Parlament verabschiedet und in besagter Volksabstimmung bestätigt wurde.

Rhinow erinnerte daran, dass die bislang geltende Verfassung der Schweiz aus dem Jahre 1848 stamme und nur ein einziges Mal, nämlich 1874, formal geändert wurde. Das Gros des Textes sei also seit 150 Jahren unverändert erhalten geblieben, wodurch diese Fassung teilweise antiquiert formuliert und schwer zu lesen sei. Hinzu komme, dass es insgesamt 140 Teilrevisionen gab, wodurch die Verfassung allmählich immer verschachtelter wurde. Auch die Gliederung der Verfassung habe sich als nicht mehr sonderlich aktuell erwiesen. Aus dieser alten Verfassung sei also, so Rhinow, das Wesen der Schweiz kaum mehr herauslesbar gewesen, weshalb eine Änderung angestrebt wurde.

Die Zielsetzung dieser Veränderung sei nun einerseits eine "Nachführung", also eine Rechtsbereinigung, und andererseits eine schrittweise Reform gewesen, wobei die Diskussion in verschiedene Reformblöcke unterteilt wurde, in denen auch Grundsatzfragen anzusprechen waren. Dabei sei es darum gegangen, "Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit einander anzunähern".

Insgesamt habe die Reform der Verfassung zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. So sei nun im Bereich der Grundrechte jenes auf Existenzsicherung festgeschrieben, ebenso gebe es nun ein Diskriminierungsverbot und ein Nachhaltigkeitsprinzip. Schliesslich habe man sich in diesem Zusammenhang auch über die Einbettung der Schweiz in die Völkergemeinschaft Gedanken gemacht, und auch konkretmaterielle Änderungen waren Ausfluss dieser Debatte. Dadurch wurde den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz "die Augen für die aktuelle Lage unseres Landes geöffnet", womit auch das Ziel, das Bild der Schweiz zu klären, erreicht wurde.

Rhinow zeigte sich froh darüber, dass das Volk der Schweiz diese neue Verfassung einmütig begrüsst und somit die Grundlage für die nächsten Reformschritte geschaffen habe. "Mit dieser Verfassung", schloss der Präsident, "sei die Schweiz in einer guten Verfassung". (Schluss)