Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 18.11.1999
NATIONALRAT WÄHLTE EINSTIMMIG SEINE AUSSCHÜSSE
Wien (PK) - Nach der Durchführung der Aktuellen Stunde und vor Eingang in die Tagesordnung brachten die Grünen eine Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler betreffend Anti-Atompolitik der Bundesregierung und Schliessung des AKW Bohunice ein.
WAHL DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE
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Das Plenum wählte zunächst mit Stimmeneinhelligkeit die ständigen Ausschüsse des Nationalrates in der von der Präsidialkonferenz beschlossenen Zusammensetzung. Die Konstituierung der Ausschüsse ist nach Schluss der Sitzung vorgesehen.
ERSTE LESUNG DES F-ANTRAGES 1/A ZUR ÄNDERUNG DER BEGRENZUNG VON BEZÜGEN ÖFFENTLICHER FUNKTIONÄRE
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Abgeordneter SCHEIBNER (F) bezeichnete vor dem Hintergrund der Pensionserhöhung um 0,6 Prozent die Anhebung der Politikerbezüge um 3,3 Prozent als untragbar. Er erinnerte daran, dass die gesetzliche Grundlage für diese Massnahme 1997 gegen den vehementen Widerstand der Freiheitlichen von den Regierungsparteien mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde. Scheibner hofft, dass nach der nunmehr gefundenen Vierparteieneinigung bereits in der nächsten Sitzung im Dezember dieses Gesetz korrigiert werden kann. Die Anpassung der Politikergehälter nur noch an die Inflationsrate sei jedenfalls ein Schritt in Richtung Privilegienabbau, unterstrich er.
Abgeordneter Dr. CAP (SP) vermisste in Sachen Privilegiendiskussion Aufrichtigkeit der FPÖ und sprach von Doppelbödigkeit und Wählertäuschung. Haider, Prinzhorn, Ortlieb, Krüger und Pumberger würden mit ihren Einkommen weit über der von den Freiheitlichen geforderten Obergrenze von 60.000 Schilling monatlich liegen, stellte Cap fest.
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) wertete den Konsens zwischen den vier Fraktionen als Erfolg der FPÖ und sah darin die seinerzeitige Kritik der Freiheitlichen an der Bezügereform bestätigt. Politikergehälter sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der Bevölkerung stehen, meinte er und rechnete vor, die Politiker würden heute 10 bis 15 mal mehr als die Durchschnittsösterreicher verdienen.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) wehrte sich gegen den Vorwurf, die Politiker hätten es sich beim Bezügegesetz "gerichtet". Die Frage der Anpassung sei bei der Beschlussfassung des Gesetzes von niemanden kritisiert worden, Zufälligkeiten der Statistik und nachträgliche Revisionen von Werten habe man nicht vorhersehen können. Entscheidend sei nun, dass sich Politikereinkommen gleich wie die Einkommen der übrigen Erwerbstätigen, aber etwas weniger gut als die Pensionen entwickeln. Die Anhebung sollte nach klaren Kriterien erfolgen und nicht jedes Jahr neu festgelegt werden, wie dies die FPÖ in ihrem Antrag wünschte, betonte Feurstein.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) begrüsste die nun anvisierte Regelung als vernünftig, hätte sich aber eine Befristung gewünscht. Auf lange Sicht sei an der Sinnhaftigkeit einer generellen Abkoppelung der Politikereinkommen von der allgmeinen Einkommensentwicklung zu zweifeln, gab er zu bedenken.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) sprach von einem Missverhältnis zwischen Pensionserhöhung und Anhebung der Politikergehälter. Die FPÖ habe schon 1997 die automatische Erhöhung kritisiert, erinnerte sie. Nun würden die anderen Parteien aus schlechtem Gewissen vor den Pensionisten der Korrektur zustimmen. Die Rednerin forderte weiters mit Nachdruck eine Valorisierung des Pflegegeldes.
Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 7/A BETREFFEND FREMDENGESETZ 1997 UND ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 8/A BETREFFEND ASYLGESETZ 1997
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Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kam auf den letzten Nationalratswahlkampf zu sprechen und meinte, dass ein Klima in Österreich geschaffen wurde, das von "Aufhetzung, Verhetzung und Ausgrenzung" geprägt sei. Es gehe daher jetzt nicht darum, Appelle an sich selbst zu richten, sondern von den Politikern werde erwartet, konkrete Taten zu setzen. Sodann erläuterte Stoisits die maßgeblichen Inhalte der Anträge der Grünen, die sich vor allem mit folgenden Themen befassen: Drittstaat-Regelung, Wahrscheinlichkeitsprüfung, Ausdehnung der Berufungsfristen, Frage der Aufenthaltsverfestigung und großzügigere Handhabung der Familienzusammenführungen.
Abgeordnete SILHAVY (SP) plädierte für eine differenziertere Sichtweise in dieser sensiblen Thematik. Die Ängste der Bevölkerung basieren ihrer Meinung nach nicht nur auf persönlichen Erfahrungen, sondern werden zum Teil bewußt geschürt. Manche Ängste seien auch nicht erklärbar, weil Menschen, die in Wohngebieten leben, wo es keine Integrationsproblematik gibt, oft mehr Ängste haben, als jene, die am Arbeitsplatz mit Ausländern und Ausländerinnen zusammenarbeiten. Ein wichtiges Anliegen ist Silhavy der Schutz von Frauen auf der Flucht. Zudem erinnerte sie an einen in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebrachten SP-Entschliessungsantrag, der den Kampf gegen die genitale Verstümmelung von Frauen zum Inhalt hatte.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) betonte, dass die FPÖ in der Ausländerfrage immer sehr sachlich argumentiert und sich an den realen Gegebenheiten orientiert habe. Der hohe Ausländeranteil - in manchen Bezirken von Wien bis zu 60 % - habe zu Problemen am Arbeits- und am Wohnungsmarkt geführt, weshalb Integrationsmassnahmen äußerst wichtig sind. Die bisherige Politik von SPÖ und ÖVP habe aber nicht dazu beigetragen, dass In- und Ausländer spannungsfrei zusammenleben, kritisierte Partik-Pable. Der Antrag der Grünen würde ihrer Ansicht nach das Problem sogar noch verschärfen, weil es einer ungehinderten Zuwanderung Tür und Tor öffnen würde.
Abgeordneter KISS (VP) warf den Grünen vor, in der Begründung ihres Antrags vorzugeben, aus dem Fremdengesetz zu zitieren, obwohl diese Formulierung nicht im Gesetz steht. Diese Vorgangsweise sei nicht nur unseriös, sondern "hinterfotzig" und stelle eine Diskreditierung des Gesetzgebers dar, beklagte Kiss. Ablehnend äußerte sich der Redner bezüglich der Vorschläge der Grünen zur Familienzusammenführung, weil damit beabsichtigt werde, "ganze Clans" ins Land zu holen. Die ÖVP trete für eine kontrollierte Zuwanderung, für Integration vor Neuzuzug sowie für kluge, vernünftige und exekutierbare Regelungen ein, unterstrich Kiss.
Innenminister Mag. SCHLÖGL bedauerte eingangs, dass die Fragen Migration, Asyl und Zuwanderung wieder zu bestimmenden Streitthemen in Österreich geworden sind. Er sah darin aber auch die Chance, gemeinsam neue Wege zu finden und alles daran zu setzen, die Integration ausländischer Mitbürger in Österreich deutlich zu verbessern. Schlögl gab sich davon überzeugt, dass Österreich eine sehr erfolgreiche Migrationspolitik in den letzten Jahren durchgeführt und einen richtigen Weg eingeschlagen hat. Natürlich sei es notwendig, immer wieder Veränderungen durchzuführen, die Vollzugspraxis zu überdenken und Schwachstellen zu beseitigen.
Seiner Auffassung nach werden die Grundsätze der Fremdenpolitik, die die Bundesregierung gemeinsam erarbeitet hat, auch in Zukunft Gültigkeit haben: "Ja zu einer menschlichen Asylpolitik, Ja zur bestmöglichen Migration unserer ausländischen Mitbürger, Ja zur Familienzusammenführung, aber auch ein Nein zu einer Neuzuwanderung, die den Arbeits- und Wohnungsmarkt überfordern würde". Weiters stellte der Innenminister klar, dass Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen in der Vergangenheit ihre Berechtigung gehabt habe und sehr viele Menschen sehr bewusst ins Land geholt worden seien. Diesen Menschen sei Österreich verpflichtet und man müsse deshalb im Interesse der sozialen Stabilität alles tun, um diese Menschen auch bestmöglich zu integrieren. Dies sei jedoch nicht die alleinige Aufgabe des Innenministeriums, sondern auch des Sozial-, des Unterrichts- und des Familienministeriums sowie der Bundesländer und Gemeinden, unterstrich Schlögl.
Schliesslich wandte er sich entschieden gegen die Ausgrenzung und Diffamierung von ausländischen Mitbürgern. Aber genauso müsse man sich mit den Ängsten, Unsicherheiten, Sorgen und zum Teil feindseligen Haltungen von ÖsterreicherInnen auseinandersetzen. Diese Probleme können nur gemeinsam angegangen werden, betonte der Innenminister, der Vertreter aller politischen Parteien, Religionsgemeinschaften und wichtiger Institutionen sowie Beamte des Innenressorts für nächste Woche dazu einlud, offen über die Stärken und Schwächen des Fremdenrechts zu diskutieren. Ablehnend stand Schlögl den Anträgen der Grünen gegenüber, da sie, wie er sagte, dazu führen würden, dass Österreich das Zielland Nummer Eins für Zuwanderer werden würde.
Sie sei sehr angetan vom ersten Teil seiner Rede, meinte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) in Richtung des Innenministers, da sie den Eindruck habe, dass die Möglichkeit zur Aufnahme eines ernsthaften Dialogs eröffnet werde. Sie wisse auch aus ihrer persönlichen Wahrnehmung, dass Minister Schlögl stets Einzelfällen nachgehe und versuche, die Härten des Gesetzes zu mildern. Das grundlegende Problem sei aber, dass die Gesetze von einem "unheiligen Geist" getragen sind und zu Situationen führen, die mit Menschlichkeit und Rechtstaatlichkeit nicht mehr vereinbar sind. Diese Schwachstellen müssen schleunigst ausgeräumt und korrigiert werden, verlangt Petrovic.
Innenminister Mag. SCHLÖGL stellte in einer zweiten kurzen Wortmeldung einige von Abgeordneter Petrovic angesprochenen Punkte klar. So unterstrich er, dass es seit 1995 kein Aufenthaltsverbot aufgrund des Versäumnisses einer Fallfrist mehr gebe, für "Altfälle" würden individuelle Lösungen gesucht. Das Problem der Familienzusammenführung sollte ihm zufolge, bei Beibehaltung der geltenden Bestimmungen, mit dem Vollzug der Quote 2001 gelöst sein. Geteilt wurde von Schlögl die Kritik Petrovics an der von den Freiheitlichen geforderten Saisonier-Regelung.
Abgeordneter LEIKAM (SP) steht den Anträgen der Grünen skeptisch gegenüber. Würden diese eine Mehrheit finden, würde dies eine Gesamtrevision des Fremdenrechts bedeuten und zu einer unbeschränkten Zuwanderung führen, sagte er. "Das kann es wohl nicht sein." Seiner Ansicht nach brauchen sich zudem die beiden Regierungsparteien für ihre Fremdenpolitik in den letzten Jahren "wirklich nicht zu schämen". Generell gab Leikam zu bedenken, dass die in Österreich lebenden und zum Teil hier bereits geborenen Ausländer für die österreichische Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbare Aufgaben übernommen hätten.
Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) führte aus, die Österreicher hätten, vor allem in manchen Wiener Bezirken, immer mehr das Gefühl, dass sie Fremde im eigenen Land seien. Dem wolle die FPÖ entgegentreten. Westentahler zufolge begrüßt seine Partei den vielzitierten Slogan "Integration statt Neuzuwanderung", die SPÖ wolle aber Integration und Neuzuwanderung, das könne nicht funktionieren. Den Teilnehmern der Demonstration gegen Rassismus warf der Abgeordnete Intoleranz vor und sprach von "purer Gewalt der Straße gegen ein Wahlergebnis".
Abgeordneter PLATTER (VP) kritisierte, die von den Grünen beantragten Änderungen des Fremden- und des Asylrechts würden eine völlige Umkehr der derzeitigen Regelung in diesen Bereichen bedeuten und wären mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. So zeigte er sich bezüglich der geforderten Einschränkung der Drittlandssicherheit skeptisch. Ein solcher Schritt würde, so Platter, dazu führen, dass Österreich die Hauptlast der Asylwerber zu tragen hätte.
Abgeordneter JUNG (F) glaubt, dass die Anträge der Grünen vor allem auf eine Spaltung innerhalb der SPÖ abzielen, der Riss zwischen "Fundamentalisten und Realos" solle verstärkt werden. "Man merkt sehr schnell die wahre Absicht und ist verstimmt", sagte er. Nach Auffassung von Jung wächst in Österreich die Einsicht, dass man in den letzten Jahren eine verfehlte Fremdenpolitik betrieben hat. Die Vorschläge der Grünen seien aber kein Lösungsansatz für das Fremdenproblem, sondern würden lediglich die Zahl der Fremden erhöhen.
Abgeordneter Dr. OFNER (F) meinte in Richtung Abgeordneter Petrovic, es gebe einen Unterschied zwischen der Zuwanderung nach Wien zur Jahrhundertwende und der heutigen Zuwanderung. Damals seien die Bürger eines riesengroßen Reiches in die Hauptstadt gezogen, das Problem einer doppelten Loyalität habe es nicht gegeben. Als doppelbödig findet es Ofner, Ausländer auf der einen Seite nach Österreich hereinzulasssen, ihnen aber nicht gleichzeitig das Recht zu arbeiten einzuräumen.
Der Zweite Nationalratspräsident Dipl.Ing. PRINZHORN wies die Anträge 7/A und 8/A dem Innenausschuss zu.
ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 14/A ZUR NOVELLIERUNG DES ARBEITERKAMMERGESETZES 1992, DES ARBEITSVERFASSUNGSGESETZES UND DES HOCHSCHÜLERSCHAFTSGESETZES 1998
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Abgeordneter ÖLLINGER (G) warf den Abgeordneten der anderen Fraktionen vor, ArbeitsmigrantInnen politische Rechte rechtswidrig vorzuenthalten. Er wies darauf hin, dass das passive Wahlrecht für AusländerInnen bei der Arbeiterkammerwahl und bei Betriebsratswahlen EU-Recht sei. Dieses werde von Österreich als einzigem EU-Land seit Jahren konsequent gebrochen. Deshalb habe die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Für Öllinger ist die Zustimmung zum Antrag der Grünen die letzte Chance, Österreich eine internationale Blamage und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu ersparen.
Abgeordneter VERZETNITSCH (SP) betonte, die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften seien sehr daran interessiert, auch den ausländischen Mitarbeitern das passive Wahlrecht einzuräumen, da es eines der wesentlichsten Elemente der Integration darstelle. Man müsse dieses passive Wahlrecht aber mit dem Aufenthaltsrecht und den Bestimmungen der Ausländerbeschäftigung abstimmen, damit es nicht zu negativen Entwicklungen wie in Deutschland komme, sagte er. Prinzipiell hielt Verzetnitsch fest, Probleme am Arbeitsmarkt könnten nicht dadurch gelöst werden, dass man einzelne Gruppen, etwa Ausländer, Frauen oder ältere Arbeitnehmer, auseinander dividiere.
Abgeordneter GAUGG (F) bekräftigte, man solle sich lieber über die Zwangsmitgliedschaft bei der Arbeiterkammer unterhalten, statt über das passive Wahlrecht von Ausländern. Er bezweifelt, dass es den Menschnrechten entspricht, die Arbeitnehmer zu zwingen, bei einer Interessengemeinschaft dabei zu sein. Die Arbeitnehmer hätten seiner Meinung nach außerdem wenig davon, wenn man bei Arbeiterkammerwahlen "muslimische, kroatische oder serbische wahlwerbende Gruppen" zulassen würde. Dies würde nichts zur Lösung von bestehenden Problemen beitragen. Gaugg zufolge ist es auch nicht einzusehen, warum jemand für fünf Jahre als Betriebsrat gewählt werden könne, dessen Aufenthaltserlaubnis gar nicht so lange laufe.
Namens der ÖVP hielt Abgeordnete Dr. BRINEK fest, dass 1998 das AK-Gesetz reformiert wurde und sich die Arbeiterkammer seither als eine Körperschaft öffentlichen Rechts versteht. Anregungen, die in Richtung Kollektivvertragsverhandlungen gehen, seien an die Gewerkschaften zu stellen. Den Vorwurf, man würde die Arbeitnehmer verachten, wies die Rednerin schärfstens zurück. Dem Antrag der Grünen kann sie für ihre Partei nicht beitreten, zeigt sich aber für Diskussionen über die Weiterentwicklung der Integrationsproblematik offen.
Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) machte seinen Debattenbeitrag u.a. an der Aussage des früheren F-Abgeordneten Brauneder zum ÖH-Gesetz fest, wonach ein nicht nachvollziehbarer Unterschied bestehe zwischen einem jungen Menschen, der in Bratislava lebt und in Wien studieren will, und jenem, der in Passau wohnt und in Linz ein Studium absolvieren will. Auch Niederwieser betonte, keine sachliche Rechtfertigung für diesen Unterschied zu kennen und trat für das passive Wahlrecht für alle Studierenden ein, denn "der forschende Geist kennt keine Grenzen".
Abgeordneter GAUGG (F) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung klar, er habe seine Informationen aus dem Kollektivvertrag für die Wachorgane.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) strich heraus, dass es sich bei den von den Grünen gewünschten Änderungen um eine verfassungsändernde Bestimmung handelt, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Auch die europäischen Bestimmungen erachten dies als Ausnahmeregelung. In Wahrheit gehe es den Grünen darum, alle Staatsbürgerschaftsrechte in Anspruch zu nehmen und die -pflichten auszuhöhlen.
Abgeordneter DOLINSCHEK (F) befürwortete die Ausdehnung des passiven Wahlrechtes bei der Arbeiterkammer- und Betriebsratswahl auf alle ausländischen Arbeitnehmer nicht, da die Legislaturperiode bei den AK-Wahlen fünf Jahre und bei Betriebsratswahlen vier Jahre dauert, während Beschäftigungsbewilligungen für zwei Jahre erteilt werden. Damit verbunden wäre außerdem eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
In einer zweiten Wortmeldung widersprach Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) Abgeordnetem Gaugg und warf ihm vor, bewusst etwas zu behaupten, was nicht gesagt wurde.
Der Antrag wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.
ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 15/A BETREFFEND BUNDES-TIERSCHUTZGESETZ
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Abgeordnete Dr. PETROVIC (G)erklärte, im Frühjahr 1998 habe es ein sehr erfolgreiches Tierschutzvolksbegehren gegeben, das oftmals im Parlament behandelt worden sei. Herausgekommen sei bis dato wenig. Die grundsätzliche Idee, das Tierschutzrecht auf Bundesebene zu bringen, wurde von vier Fraktionen geteilt, seitens der ÖVP gab es Bedenken und die Sozialdemokratie sei aufgrund des Koalitionsübereinkommens bei der Haltung geblieben, dass Tierschutz nach wie vor Landessache sein solle. Die Förderungskompetenz könnte auch weiterhin bei den Ländern bleiben, aber aufgrund der Tatsache, dass Österreichs Gesetzgeber europaweit sehr fortschrittlich sei und das Tier als leidensfähiges Geschöpf anerkenne, sollte der Tierschutz bundesweit einheitlich geregelt werden, ist es doch nicht einzusehen, dass etwa das Entfernen von Hörnern bei Rindern in einem Bundesland verboten, im anderen jedoch erlaubt ist.
Abgeordnete PARFUSS (SP) hielt es für möglich, dass bei inhaltlichen Änderungen des zur Diskussion stehenden Antrages es zu einem mehrheitsfähigen Vorschlag kommt, wurde doch bisher im Hohen Haus ernst und engagiert für den Tierschutz gekämpft. Drei Parteien sind für dieses Gesetz, lediglich die ÖVP, die man für die Beschlussfassung im Bundesrat braucht, verharre auf ihrer Ablehnung. Parfuss glaubt, dass auch in der Volkspartei Bewegung und Veränderung möglich sein müsste.
Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) strich heraus, dass auf der Basis des Volksbegehrens der Antrag ausgearbeitet und mit Grün-Ideen versehen wurde, und vertrat die Ansicht, wenn es weniger Grün-Inhalt geben würde, könnte man sicher leichter zu einer Einigung im Haus kommen. Unverständlich ist ihm die Haltung der SPÖ, habe sie es doch in der letzten Gesetzgebungsperiode oftmals verstanden, die ÖVP über den Tisch zu ziehen.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) äußerte Unverständnis darüber, dass man zwar den Tierschutz in den Verfassungsrang heben wolle, sich aber weigere, den Schutz der Familie bzw. der Kinder in der Verfassung zu verankern. Wenn im Antrag eine Mitfinanzierung des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln vorgesehen ist, dann müssten auch Umbauten bei Stallsystemen auf tiergerechte Haltung finanziell gefördert werden, erklärte der Redner. Außerdem würde dieses Gesetz einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, was eine Schikane für die bäuerlichen Betriebe darstelle.
Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) erklärte, man brauche in Österreich ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, nicht nur im Interesse der KonsumentInnen, sondern auch im Interesse der Bauern und Bäuerinnen. Als wesentliche Forderungen der Grünen im Bereich der Landwirtschaft nannte Pirklhuber u.a. ein Verbot der Käfighaltung von Hühnern bis zum Jahr 2005 sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung im Hinblick auf artgerechte Tierhaltung.
Abgeordneter GRADWOHL (SP) meinte, er könne sich in vielen Bereichen seinem Vorredner anschließen. Die SPÖ unterstütze die Hauptforderungen des Tierschutz-Volksbegehrens vollinhaltlich. Gradwohl ist davon überzeugt, dass vor allem die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe einen wirtschaftlichen Vorteil aus einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz ziehen könnten. Seiner Ansicht nach muss das gemeinsame Bemühen darauf gerichtet sein, die ÖVP von einem bundesheinheitlichen Tierschutzgesetz zu überzeugen.
Abgeordnete AUMAYR (F) sagte, sie könne einigen Bereichen im Antrag der Grünen betreffend landwirtschaftliche Tierhaltung absolut zustimmen. Allerdings gab sie zu bedenken, dass die dort enthaltenen Punkte mit großen Kosten für die Landwirtschaft verbunden wären, und das zu einer Zeit, in der die zu erzielenden Preise für landwirtschaftliche Produkte beinahe halbiert worden seien. Hier seien Gegenmaßnahmen erforderlich.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) stellte in Frage, ob neun verschiedene Landestierschutzgesetze sinnvoll seien. Beispielsweise sei das Kupieren von Ohren und Schwänzen bei Hunden oder die Käfighaltung von Zirkustieren in manchen Bundesländern erlaubt, in anderen verboten. Das führe dazu, dass Betroffene in jene Bundesländer ausweichen, in denen es weniger strenge Tierschutzbestimmungen gebe.
Der Zweite Nationalratspräsident Dipl.-Ing. PRINZHORN wies den Antrag 15/A dem Verfassungsausschuss zu.
ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 9/A ZUR ÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES, DER ZIVILPROZESSORDNUNG, DES MIETRECHTSGESETZES, DES WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZES 1975, DES ALLGEMEINEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES, DES GEWERBLICHEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES SOWIE DES BEAMTEN-, KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGSGESETZES SOWIE ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 10/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES STRAFGESETZBUCHES
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Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) skizzierte, die beiden vorliegenden Anträge hätten etwas mit dem Thema Toleranz und Respektieren von Menschen, die etwas anders leben, zu tun. Ihr zufolge ist der § 209 StGB, der für homosexuelle Beziehungen ein anderes Schutzalter als für heterosexuelle Beziehungen vorsieht, in Europa einzigartig und steht im Widerspruch zu EU-Recht. Neben der Streichung dieses Paragraphen forderte Lunacek weiters ein Eintrittsrecht von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen in Mietverträge und die Möglichkeit der Mitversicherung.
Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) betonte, die SPÖ trete seit langem für eine Abschaffung des § 209 StGB ein, er warnte aber davor, die Diskussion zu emotionalisieren, weil dadurch die Standpunkte noch festgefahrener würden. Er verwies allerdings auf zahlreiche Entscheidungen, Hinweise und Aufforderungen von europäischen Instanzen, wonach die geltende Regelung mit Menschenrechten und Menschenwürde nicht in Einklang zu bringen sei. Was die Stärkung von Lebensgemeinschaften betrifft, sagte Jarolim, hier gehe es nicht nur um gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sondern prinzipiell um den Umgang mit jenen, die zwar zusammenleben, aber nicht heiraten wollen. Ihm zufolge spricht sich die SPÖ für eingetragene Lebensgemeinschaften aus.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) führte aus, es sei richtig, wenn man Toleranz gegenüber Homosexuellen einmahne, die gleiche Toleranz müsse man aber auch jenen gegenüber aufbringen, die zum § 209 StGB eine andere Meinung hätten. Nach Auffassung von Krüger wird die Diskussion verkürzt geführt. Er hält den Vorschlag der Freiheitlichen, das Schutzalter für homosexuelle Beziehungen auf 16 Jahre herabzusetzen, für einen vernünftigen Kompromiss und machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass viele junge Menschen zwischen 14 und 16 die ersten sexuellen Kontakte hätten.
Abgeordnete Mag. Dr. FEKTER (VP) äußerte sich zu den Vorschlägen der Grünen ablehnend. So betonte sie, ihre Partei sei gegen eine Ausweitung des Eintrittsrechts in Mietverträge, da dies eine weitere Einschränkung der Vermieterrechte bedeuten würde. Ihrer Auffassung nach gibt es bei der Ausweitung der Rechte von Lebensgemeinschaften außerdem das Problem der Nachweisbarkeit, eingetragene Lebensgemeinschaften lehnt Fekter als "Ehe zweiter Klasse" vehement ab. Sie spricht sich auch gegen eine Streichung des § 209 StGB aus und bezweifelt, dass diese Bestimmung dem EU-Recht widerspricht oder menschenrechtswidrig ist.
Abgeordneter SCHIEDER (SP) erinnerte daran, dass das Schutzalter für homosexuelle Beziehungen 1971 deshalb mit 18 Lebensjahren festgesetzt wurde, weil damals alle Experten der Meinung gewesen seien, es gebe eine Prägephase bis zu diesem Alter. Heute wisse man, dass diese Prägung, wenn es sie überhaupt gebe, spätestens bis zum 14. Lebensjahr abgeschlossen sei. "Beseitigen wir daher eine Ungerechtigkeit, die sich in einem Strafgesetz befindet", forderte Schieder.
Abgeordnete HALLER (F) unterstrich, auch die Freiheitlichen wollten keine Kriminalisierung von Homosexuellen, ihre Fraktion könne es aber nicht akzeptieren, dass Homosexualität zur Norm erhoben werde. Die Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften mit der Ehe widerspricht ihr zufolge auch dem freiheitlichen Lebensbild.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) erläuterte, die Grünen hätten bei der letzten Abstimmung deshalb dem Vorschlag der Freiheitlichen, das Schutzalter für homosexuelle Beziehungen auf 16 Jahre zu senken, nicht zugestimmt, weil die Diskriminierung weiter bestanden hätte. Nachträglich könne man natürlich diskutieren, ob das sinnvoll gewesen sei, konstatierte er. Was das Eintrittsrecht in Mietverträge betrifft, versteht es der G-Klubobmann nicht, warum es etwa für streitende Ehepaare ein solches Eintrittsrecht gibt, für gut funktionierende, gleichgeschlechtliche Partnerschaften jedoch nicht.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) stellte klar, die Freiheitlichen würden der Streichung des § 209 StGB nicht zustimmen, weil die damit verbundene Aufhebung des Schutzalters zu weit ginge. Er glaubt, dass es eine unterschiedliche Entwicklung bei weiblichen und männlichen Jugendlichen gibt, dies habe auch in der Gesetzgebung seine Berücksichtigung gefunden.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) fragte in Richtung der Freiheitlichen, ob sie selbst nach deren Ansicht nach "in die Norm fällt". Die FPÖ könne sicht nicht anmaßen zu bestimmen, was die Norm sei und was nicht. Jeder Mensch sei individuell und jeder Mensch entspreche der Norm, bekräftigte die Abgeordnete.
Nationalratspräsident Dr. FISCHER wies die Anträge 9/A und 10/A dem Justizausschuss zu.
ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 13/A ZUR ÄNDERUNG DES BUNDES-VERFASSUNGSGESETZES
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Abgeordnete Mag. STOISITS (G) trat dafür ein, eine
Staatszielbestimmung zur Achtung, Bewahrung, Förderung und zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in der Verfassung zu verankern. Die Umsetzung dieses Anliegens wäre ein Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt in Österreich, unterstrich die Rednerin.
Abgeordneter Mag. POSCH (SP) stand im Namen seiner Fraktion der Verankerung einer Staatszielbestimmung positiv gegenüber, da es sich dabei um eine symbolische Geste gegenüber den Minderheiten handeln würde und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass sie in der laufenden Gesetzgebungsperiode beschlossen werden könne. Es wurde aber bereits einiges erreicht, erinnerte Posch, der u.a. auf die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz der Minderheiten oder die Berichtspflicht über die Situation der Minderheiten hinwies.
Abgeordneter Dr. OFNER (F) sprach von einer grundsätzlich "guten Initiative". Die FPÖ würde sich jedoch wünschen, dass dabei deutlicher auf die autochthonen Volksgruppen in ihrer angestammten Heimat abgestellt würde. Im Besonderen widmete sich Ofner der Volksgruppe der Roma und Sinti, die noch immer darum kämpfen müsse, "normal und würdevoll" behandelt zu werden. Problematisch sei auch die Situation der "Alt-Österreicher deutscher Zunge" in Tschechien, in der Slowakei und in Slowenien, die keinerlei Rechte in diesen Ländern geniessen.
Man dürfe nicht vergessen, unterstrich Abgeordneter Dr. ZERNATTO (VP), dass die gewachsene kulturelle Vielfalt ein wesentlicher Bestandteil der Identität Österreich sei. Er plädierte dafür, die Minderheitenfrage mit sehr viel Ernsthaftigkeit zu diskutieren. Es sei seiner Auffassung nach wichtig und notwendig, zunächst die Fragen zu klären, welche Volksgruppen eine Staatszielbestimmung umfasst, ob auch künftig entstehende Volksgruppen davon betroffen sind, welche organisatorische und finanzielle Notwendigkeiten sich dadurch ergeben und in ob und in welcher Form die Länder mitwirken sollen u.v.m., gab Zernatto zu bedenken.
Abgeordnete PFEFFER (SP) unterstützte grundsätzlich den Vorschlag der Grünen, zumal die Sozialdemokraten in der letzten Gesetzgebungsperiode einen ähnlichen Antrag eingebracht haben. Es wäre an der Schwelle zum nächsten Jahrtausend hoch an Zeit, dass sich die Republik in der Verfassung zu ihrer historisch gewachsenen sprachlichen und ethnischen Vielfalt bekennt, erklärte Pfeffer. Wichtige Anliegen waren der Rednerin zudem die Förderung von interethnischen Kontakten und Projekten, damit ein echtes Miteinander entstehen könne, sowie die Verbesserung der Vertretungs- und Ausdrucksmöglichkeiten der Minderheiten und die Aufwertung der Volksgruppenbeiräte.
Der Antrag wurde dem Ausschuss für Menschenrechte zugewiesen.
Nach Beendigung der 2. Sitzung fand die Generalversammlung der Österreichischen Gruppe der Interparlamentarischen Union statt. Dabei wurden der II.und der III. Präsident des Nationalrats, DI Thomas PRINZHORN und Dr. Andreas KHOL, zu Stellvertretern des Vorsitzenden der Österreichischen Gruppe gewählt. Die geänderten Statuten der Österreichischen Gruppe der Interparlamentarischen Union wurden einstimmig angenommen.
Im Anschluss an diese Generalversammlung fand eine weitere - die 3. - Sitzung des Nationalrats statt, in der Präsident Dr. Fischer Zuweisungen vornahm. (Schluss)
Links
- 15/A - Bundes-Tierschutzgesetz
- 9/A - Strafgesetzbuch, Zivilprozessordnung u.a., Änderung
- 1/A - Bundesverfassungsgesetz Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
- 7/A - Fremdengesetz 1997
- 13/A - Bundes-Verfassungsgesetz idF von 1929, Änderung
- 8/A - Asylgesetz 1997
- 14/A und Zu 14/A - Arbeiterkammergesetz 1992, Arbeitsverfassungsgesetz u.a., Änderung
- 10/A - Strafgesetzbuch, Änderung