Parlamentskorrespondenz Nr. 570 vom 22.12.1999
KEINE ENTWICKLUNGSHILFEMITTEL BEI SCHWERER KORRUPTION
Wien (PK) - Anfang Dezember fand in Brüssel die 3. Verhandlungsrunde auf Ministerebene zwischen der EU und den AKP-Staaten für ein Partnerschaftsabkommen im Dienste der Entwicklung statt. Dabei wurde bei den schwierigsten Verhandlungskapiteln Einigung erzielt. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Außenminister dem Parlament vorgelegt hat. (III-22 d.B. )
Das Partnerschaftsabkommen mit der EU betrifft 71 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raumes. Die Anfang Dezember in Brüssel erreichte Einigung betrifft Handelsfragen, die Verankerung des Prinzips der guten Regierungsführung und die finanzielle Ausstattung des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF).
Ab dem Jahr 2008 soll es zwischen der EU und AKP-Staaten regionale Wirtschaftspartnerschaften geben. "Gute Regierungsführung" wurde als fundamentales Vertragselement in das Dachabkommen aufgenommen. Zusätzlich wurde "schwere Korruption" als Anlass für ein Konsultativverfahren zur Suspendierung von Entwicklungshilfemitteln eingefügt. Der 9. EEF wird mit einem Finanzvolumen von 13,8 Mrd. EURO ausgestattet. Für Österreich bedeutet dies auf der Basis des Anteils von 2,65 % am Gesamtvolumen einen Beitrag von 366 Mio. EURO für eine Laufzeit von fünf Jahren. Der 9. EEF wird frühestens im Jahr 2002 in Kraft treten.
Weitere Verhandlungen bis zur Unterzeichnung des künftigen EU-AKP-Abkommens sollen unter portugiesischer Präsidentschaft abgeschlossen werden. (Schluss)