Parlamentskorrespondenz Nr. 12 vom 14.01.2000
REPUBLIK GIBT KUNSTGEGENSTÄNDE ZURÜCK
Wien (PK) - Gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl I 181/1991 ist das Unterrichtsministerium dazu verpflichtet, dem Nationalrat über die erfolgte Übereignung von Kunstgegenständen jährlich Bericht zu legen. Dieser Bericht (III-18 d.B.) liegt nun vor.
Einleitend wird auf die Vorgeschichte der gegenständlichen Thematik eingegangen. Bereits unmittelbar nach Kriegsende hat die Republik 13.500 Objekte ihren früheren Eigentümern rücküberantwortet. Ähnliche Maßnahmen erfolgten im Laufe der Zweiten Republik in regelmäßigen Abständen, zuletzt im Rahmen einer Novelle zum Kunstbereinigungsgesetz im Jahre 1995. Konkrete Anlaßfälle wie etwa die Zurückbehaltung zweier Schiele-Gemälde aus der Sammlung Leopold im Januar 1998, aber auch die Aufarbeitung des archivalischen Materials zum Thema "Raub und Restitution von Kunst- und Kulturgegenständen" in den 90er Jahren sorgten dafür, daß die Archive der Bundesmuseen und Sammlungen für eine systematische Aufarbeitung geöffnet wurden.
Konkret sollen die ursprünglichen Eigentümer respektive deren Rechtsnachfolger festgestellt und die Kunstgegenstände an diese retourniert werden. In diesem Zusammenhang wurde ein eigener Beirat konstituiert, der das Bundesministerium bei den hiezu erforderlichen Schritten berät. Nach sorgsamen Prüfungen wurden entsprechende Gutachten erstellt, woraufhin der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zum Stichtag 18.8.1999 in insgesamt 290 Fällen von seiner Ermächtigung zur Übereignung Gebrauch machte.
Betroffen von dieser Maßnahme waren dabei das Kunsthistorische Museum, die Österreichische Galerie Belvedere, die Graphische Sammlung Albertina, das Heeresgeschichtliche Museum, die Österreichische Nationalbibliothek sowie das Museum für angewandte Kunst. 241 Kunstgegenstände gingen dabei an die Erben der Familie Rothschild, 36 an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, zehn an die Erben nach Erich Lederer und drei an die Erben nach Edwin und Karoline Czeczowiczka. (Schluß)