Parlamentskorrespondenz Nr. 45 vom 03.02.2000

MOLTERER ERLÄUTERT AGRARPOLITIK DER KÜNFTIGEN REGIERUNG

Wien (PK) - Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER teilte im Rahmen einer Aussprache mit den Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses mit, dass sich das Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ in seinen agrarpolitischen Grundsätzen nicht wesentlich von dem Verhandlungspapier zwischen ÖVP und SPÖ unterscheidet. In beiden Texten würden sich die Parteien zu einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft in einem starken ländlichen Raum bekennen, meinte Molterer und sah darin einen Grundkonsens, der über die Parteigrenzen hinausreicht. Österreich wolle dieses Modell auch auf europäischer Ebene vertreten. ÖVP und FPÖ würden sich weiters in ihrem Übereinkommen auch zur Umsetzung der Agenda 2000 auf Basis der geltenden 40 Mrd.-S-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bekennen, die die Kofinanzierung der ländlichen Entwicklungsmaßnahmen sicherstellt. Die Senkung der Betriebsmittelkosten als Zielsetzung ist nach den Worten des Ministers im VP-FP-Papier stärker konkretisiert. Weitere Zielsetzungen seien die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes und eine bessere Unterscheidbarkeit der Gütesiegel.

Was die ländliche Entwicklung anbelangt, so habe Österreich das entsprechende Planungsdokument in Brüssel bereits vorgelegt. Die wesentlichen Inhalte dabei sind, wie Molterer präzisierte, das ÖPUL 2000, eine Erhöhung des Förderungsvolumens, die Stärkung des betriebsbezogenen Ansatzes, ein größerer Spielraum für regionale Projekte und die Weiterentwicklung der Elemtentarförderungen. Zudem solle ein Sockelbetrag für kleinere Betriebe in Bergbauerngebieten eingeführt werden.

Zum Thema Staffelung der Förderungen meinte Molterer, er trete mit Nachdruck dafür ein, dass Marktordnungsprämien auf europäischer Ebene nach Betriebsgrößen abgestuft werden. Diese Haltung werde in der EU aber nur von der Hälfte der Mitgliedstaaten akzeptiert. Er plane jedenfalls nicht, die Möglichkeit der Staffelung innerösterreichisch vorzusehen, da seiner Ansicht nach Marktordnungsmaßnahmen in der EU einheitlich zu setzen seien. Molterer gab weiters bekannt, dass im VP-FP-Übereinkommen kein Bundestierschutzgesetz vorgesehen ist. Die bestehenden 15a-Vereinbarungen der Länder sollen aber ständig auf ihre Effizienz überprüft werden, meinte er. Nicht geplant sei, wie Molterer betonte, eine Privatisierung oder Ausgliederung der Wildbach- und Lawinenverbauung. Eine Reorganisation sei allerdings notwendig, da die unbegrenzte Ausweitung der Finanzmittel nicht möglich erscheine. Ziel sei es, einen relativ hohen Prozentsatz der Gelder in Baumaßnahmen fließen zu lassen und Aufträge auch an Private zu vergeben. Kein Verkauf sei auch hinsichtlich des Gestütes Piber vorgesehen, versicherte Molterer.

Die Forderung nach einer sozialen Staffelung der Agrarförderungen wurde in der Debatte vor allem von den Abgeordneten GRADWOHL (SP) und DI PIRKLHUBER (G) vertreten, während Abgeordnete PARFUSS (SP) auf die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes aufmerksam machte. Abgeordnete Mag. SIMA (SP) forderte eine Kennzeichnung der Futtermittel auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Holzindustrie vor den Folgen der Sturmkatastrophe waren ein Anliegen des Abgeordneten PISTOTNIG (F).

EINSTIMMIGE KENNTNISNAHME DES GRÜNEN BERICHTS 1998

Der 40. Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1998 (Grüner Bericht) dokumentiert jene wichtigen Weichenstellungen für die EU-Agrarpolitik, die mit dem Beschluss der „Agenda 2000“ am 26. März 1999 in Berlin festgelegt wurden, betont Landwirtschaftsminister Molterer in seinem Vorwort. Gleichzeitig zeige er auf, dass Österreichs Land- und Forstwirtschaft den EU-Beitritt insgesamt gut verkraftet habe, wiewohl die Einkünfte je Betrieb zwischen 1995 und 1998 jährlich um durchschnittlich 3 % rückläufig waren. Die Familienarbeitskräfte haben sich im gleichen Zeitraum zahlenmäßig um rund 2,5 % vermindert. (III-3 d.B.)

Abgeordneter DONABAUER (VP) bedauerte den neuerlichen Einkommensabfluss, der vor allem auf das Auslaufen der degressiven Ausgleichszahlungen und die Entwicklungen am Markt (z.B. Schweinekrise) zurückzuführen sei. Beeindruckende Entwicklungen gebe es hingegen etwa in der biologischen Landwirtschaft, wo Österreich ein Vorzeigemodell in Europa sei. Abgeordneter FREUND (VP) trat dafür ein, Benachteiligungen für die Bauern, wie etwa im Bereich der Betriebsmittelpreise, zu beseitigen.

Der Bericht stelle eine hervorragende Unterlage dar, meinte Abgeordneter GRADWOHL (SP), der jedoch - ebenso wie sein Fraktionskollege SCHWEMLEIN - eine bessere und gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel forderte.

Die Einkommen der Bauern sinken von Jahr zu Jahr und auch die Abwanderung aus der Landwirtschaft könne nicht gestoppt werden, merkte Abgeordnete AUMAYR (F) kritisch an. Eine Folge dieser Politik sei es, dass die „Hofübernehmer“ keine Frauen finden und dadurch keine flächendeckende Landwirtschaft gewährleistet werden könne.

Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) sprach von einem sehr guten Bericht, der aber keine Problemanalyse vornehme und auch nichts über die mentale Situation in der Landwirtschaft aussage. Was die EU-Agrarpolitik betreffe, so halte er es für sehr bedenklich, dass sich diese ausschließlich an der Liberalisierung des Marktes orientiere. Kontraproduktiv sei seiner Ansicht nach auch die Diskussion um die Reduktion der Betriebsmittelpreise, da dabei die ökologischen Konsequenzen nicht mitberücksichtigt würden. Abgeordnete Dr. MOSER (G) wünschte sich, dass im Grünen Bericht -analog zum Umweltkontrollbericht - nach jedem Kapitel Maßnahmen und Aktionen vorgeschlagen werden.

Bundesminister Mag. MOLTERER gab eingangs zu bedenken, dass es sehr schwierig sei, noch zusätzliche Teile in den Bericht aufzunehmen, da dieser an Umfang ständig wachse. In Richtung des Abgeordneten Freund stellt er fest, dass in der Frage „Multifunktionalität in der Landwirtschaft“ eine Veränderung des Bewusstseins in der EU erreicht werden konnte. Es werde von niemanden mehr bestritten, dass die Landwirtschaft nicht nur Einfluss auf den ländlichen Raum habe, sondern auch umweltpolitische, soziale, kulturelle und regionale Aspekte betreffe. Die Landwirtschaft könne sich natürlich nicht vom Markt abkoppeln, aber es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine ökologische Wirtschaft ermöglichen, betonte der Ressortchef. Liberalisierung dürfe nicht Selbstzweck sein und eine grenzenlose Öffnung sei auch nicht im Sinne der Landwirtschaft, unterstrich Molterer.

Ein primäres Ziel sei es auch, unnötigen Administrationsaufwand zu vermeiden, wobei diesbezüglich eine EU-Initiative, die auf den Erfahrungen mit der Umsetzung der Agenda 2000 basiert, geplant sei. Eine offene Debatte werde auch über den Modus der Verteilung der Fördermittel geführt. Für ihn gehe es dabei v.a. um die Fragen: Was verursacht die Arbeitsbelastung und welchen Effekt erfüllt die Förderung. Nicht ganz verstehen könne er den kritischen Einwand des Abgeordneten Pirklhuber hinsichtlich der Betriebsmittel, da es darum gehe, die österreichische Landwirtschaft konkurrenzfähig zumachen. Bezugnehmend auf die Ausführungen der Abgeordneten Dr. Moser führte der Minister schließlich aus, dass die Bundesregierung einen „Grünen Plan“ vorgelegt habe, der auf Basis des Grünen Berichts entsprechende Maßnahmen vorschlage.

Der Grüne Bericht 98 wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

GEWÄSSERSCHUTZBERICHT 1999 FINDET ZUSTIMMUNG VON SPÖ, FPÖ UND ÖVP

"Das gesteigerte Umweltbewusstsein der letzten Jahre hat dazu geführt, die Gewässer nicht nur im Hinblick auf ihre Nutzungsfunktion für den Menschen zu schützen, sondern sie auch in ihrer Gesamtheit als Lebensraum wahrzunehmen". Diese Feststellung trifft der 3. Gewässerschutzbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, der den Berichtszeitraum 1996 – 1998 umfasst und der jetzt im Ausschuss diskutiert wurde (III-23 d.B.).

 

Als wasserreiches Gebirgsland verfügt Österreich über etwa 9.000 natürliche und künstliche Seen. Das Fließgewässernetz erstreckt sich über rd. 100.000 km. Die jährliche Niederschlagshöhe beträgt im Mittel 1.170 mm, das sind ca. 98 Mrd. m3 Wasser. Das  jährliche nutzbare Wasserangebot liegt bei durchschnittlich 84 Mrd. m3, wovon etwa ein Drittel auf das Grundwasser entfällt. Der gesamte Wasserbedarf für Nutzungszwecke umfasst hingegen nur 2,6 Mrd. m3 pro Jahr, er entspricht damit rd. 3% des Angebots. Pro Person werden durchschnittlich 150 l Wasser am Tag verbraucht. Die Grundwasservorkommen werden zu 6% für wirtschaftliche Zwecke genutzt. Lediglich 2,5% des Grundwasserangebots werden für die Abdeckung des Trinkwasserbedarfs benötigt. Zu 99% wird das Trinkwasser aus Grund- und Quellwasser bezogen. 87% aller Haushalte sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung der Grundwassergüte aus dem Berichtszeitraum 1995-1997 zeigen, dass österreichweit ca. 81% aller gemessenen Nitratwerte unter dem Schwellenwert von 45 mg/l liegen, wobei sich die Belastungen im Wesentlichen auf landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerbauregionen im Südwesten und Osten des Bundesgebietes konzentrieren, während in den westlichen Bundesländern die Nitratsituation in der Regel "zufriedenstellend bis sehr gut" ist. 69% wiesen sogar einen Nitratgehalt unter 30 mg/l auf. Immerhin aber musste bei 16% der Grundwässer eine Überschreitung des Trinkwassergrenzwertes von 50 mg/l festgestellt werden. Die Pestiziduntersuchungen ergaben einen stark rückläufigen Trend. Insgesamt beträgt das Flächenausmaß der nitratbelasteten Gebiete ca. 6.200 km2 und hinsichtlich der Belastung durch Atrazin und Abbauprodukte ca. 5.000 km2.

 

Der vorliegende Bericht zeige auf, erklärte Abgeordnete Dr. MOSER (G), dass die Landwirtschaft eine wesentliche Quelle für die Nährstoffbelastung von Gewässern darstelle. Der einzig richtige Weg sei es, die biologische Landwirtschaft, die auf intensiven Düngemitteleinsatz verzichte, zu forcieren. Auch die Abgeordneten Mag. GASSNER und Dr. KEPPELMÜLLER (beide SP) wiesen auf die Überschreitung der Grenzwerte bei Nitrat und Atrazin hin.

Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) schloss sich seinen Vorrednern an und fügte kritisch hinzu, dass die mit der Wasserrechtsgesetznovelle 1990 angestrebte Grundwassersanierung durch Verordnung von Bewirtschaftungsbeschränkungen mit Gewährung von Zuschüssen bei Einkommensminderung bisher nicht realisiert wurde.

 

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) befasste sich mit der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie. Österreich solle sich seiner Auffassung dafür einsetzen, dass die Richtlinie eine über bereits bestehende Emissionsregelungen hinausgehende zusätzliche branchenweise Emissionsregelung bringe und dass kürzere Umsetzungsfristen vorgesehen werden. Bedauerlicherweise würden auch "keine allzu ambitionierten Regelungen" sowohl für die Bewertung der Monitoringergebnisse gefährlicher Stoffe in Fließgewässern als auch für die Bewertung des guten chemischen Zustandes des Grundwassers getroffen. Weiters vermisste der Redner einen Kriterienkatalog, der die Anwesenheit einer aquatischen Flora normiert. Abgeordneter Ing. FALLENT (F) wies auf die hohen Kosten für die Abwasserentsorgung ländlichen Raum hin und setzte sich - ebenso wie Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) - für die Forcierung von dezentralen Lösungen in diesem Bereich ein.

 

Der Bericht beschönige nichts und zeige alle Probleme klar auf, meinte Bundesminister Mag. MOLTERER. Gerade dieser Bericht beweise, dass es Sinn mache, Maßnahmen zu setzen, betonte er, und verwies in diesem Zusammenhang auf die großen Erfolge im Bereich der Seen, deren Badequalität aufgrund rigoros durchgezogener Sanierungsprogramme (Errichtung von Ringkanalisationen mit Ausleitung der Abwässer aus dem Einzugsgebiet der Seen sowie der Ausbau von Kläranlagen) wieder als durchwegs "gut bis sehr gut" bezeichnet werden könne.

 

Im Grundwasserbereich gebe es leider noch Probleme, räumte Molterer ein, wobei jedoch kein einheitlicher Trend feststellbar sei. Er hoffe deshalb, dass rasch eine Novellierung des Paragraphen 33 f des Wasserrechtes realisiert werden könne, damit man sich auf jene Bereiche konzentrieren könne, die steigende Belastungen aufweisen.

Auch das "Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL)" 2000 wurde speziell für Gebiete mit Wasserschutzproblemen konzipiert und enthalte ein Maßnahmenpaket für den vorbeugenden Gewässerschutz. In Richtung des Abgeordneten Grollitsch stellte Molterer klar, dass Österreich führend sei bei der Festlegung von ökologischen Kriterien und weiterhin Flora und Fauna-Untersuchungen durchgeführt werden. Weiters bekannte er sich dazu, den Bau von dezentralen Abwasserentsorgungsanlagen zu unterstützen, wobei jedoch die Kapazität der Vorfluter nicht außer acht gelassen werden dürfe.

 

Der Gewässerschutzbericht fand die Zustimmung von SP, FP und VP.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER GRÜNEN WERDEN ABGELEHNT

Um den in der Agenda 2000 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraum zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Lage der österreichischen Landwirtschaft voll auszuschöpfen, sollten nach Ansicht der G-Abgeordneten Förderobergrenzen eingeführt und GAP-Prämien hin zu umweltorientierten Maßnahmen gelenkt werden. Zudem erachten sie es für wichtig, einen betrieblichen Förder-Sockelbetrag einzuführen, wodurch die ökologische Mehrarbeit von Biobetrieben mit einer kleinflächigen, ökologischen und damit besonders nachhaltigen Wirtschaftsweise abgegolten wird, und einen Arbeitskraft-Bezug bei den agrarischen Förderungen herzustellen, um den Arbeitsplatz Bauernhof aufzuwerten. (27/A[E]) Dieser Antrag wurde ebenso wie ein SP-Entschließungsantrag betreffend Vorlage von Modulationsvorschlägen zur gerechteren und ökologischeren Verteilung von Agrarförderungen von der FP-VP-Ausschussmehrheit abgelehnt.

Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER bekannte sich zur Modulation, die - dort wo es möglich sei - auch bereits umgesetzt wurde (z.B. im ÖPUL-Programm). Für problematisch hielt er hingegen eine Deckelung der Förderungen, weil die Praxis zeige, dass sie leicht durch Betriebsteilung umgangen werden können. Was den Sockelbetrag anbelange, so sei es in der EU nicht möglich gewesen, die ursprüngliche Intention zu verwirklichen, merkte Molterer an.

Ebenso keine Zustimmung fanden die übrigen drei G-Entschliessungsanträge, die nur von SPÖ und G unterstützt wurden:

Nach Ansicht der Grünen sollte das "Programm für die ländliche Entwicklung" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und das Parlament darüber ausreichend informiert werden. Des Weiteren möge eine unabhängige ExpertInnen-Gruppe das Programm evaluieren, um die Zielgenauigkeit hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte zu prüfen. Der Landwirtschaftsminister sollte den ÖPUL-Beirat zu einem Beirat für den ländlichen Raum machen, den Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik bei Futtermitteln und Saatgut festschreiben und eine ausreichende Dotierung des biologischen Landbaus sicherstellen. (28/A[E]) Ein Aktionsprogramm für den biologischen Landbau sollte die Aufstockung des Gesamtbudgets für den biologischen Landbau auf mindestens 15 bis 20 % der Mittel des Agrarumweltprogramms (etwa 1,5 Mrd. S) beinhalten. (29/A[E])

Grün-Abgeordneter Pirklhuber regte zudem an, einen Beirat für die ländliche Entwicklung einzurichten, der das bei der EU eingereichte österreichische Programm für die ländliche Entwicklung 2000 bis 2006 bewerten, begleitend betreuen und hinsichtlich der Zielgenauigkeit überprüfen soll. In den Beirat sind ihm zufolge neben sämtlichen zuständigen Stellen Vertreter der Natur- und Umweltorganisationen, der Wasserwirtschaft, der Raumplanung und des Regionalmanagements einzubinden. (58/A[E]) Pirklhuber trat dafür ein, diesen Themenkreis in einem Unterausschuss näher zu behandeln, was jedoch abgelehnt wurde. (Schluss)