Parlamentskorrespondenz Nr. 86 vom 23.02.2000

UNTERAUSSCHUSS DEBATTIERT FORDERUNGEN DES FAMILIEN-VOLKSBEGEHRENS

Wien (PK) - Mit einer Anhörung von Experten zum Thema "Voller Kostenersatz für Zahnspangen" begannen heute die Beratungen des zur Behandlung des Familien-Volksbegehrens eingesetzten parlamentarischen Unterausschusses. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Kostenfrage. Wie der Kieferorthopäde Gerhard Kucher betonte, haben Erfahrungen in anderen europäischen Ländern gezeigt, dass eine volle Finanzierung der Kieferorthopädie auf die Dauer nicht möglich sei, er trat daher für ein Bezuschussungssystem ein. Wolfgang Ritter von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse bezifferte die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Krankenkassen bei gleich bleibender Patientenanzahl mit zumindest einer halben Milliarde Schilling. Im Gegensatz zu Kucher trat Ritter für den Abschluss von Kassenverträgen ein, er hält eine Sachleistung - eventuell mit Selbstbeteiligung - für besser als Finanzierungszuschüsse.

Die im Unterausschuss vertretenen Abgeordneten und die Initiatoren des Volksbegehrens waren sich im Wesentlichen dahin gehend einig, dass die Kosten für Zahnregulierungen eine zum Teil erhebliche Belastung für die Eltern darstellen, insbesondere für Mehrkinderfamilien und für AlleinerzieherInnen. Hinsichtlich der Finanzierung von Kostenersätzen gab es zwischen der SPÖ einerseits sowie der FPÖ und der ÖVP andererseits aber unterschiedliche Auffassungen. Während SP-Familiensprecherin Ilse Mertel für eine Kostenübernahme aus dem Familienlastenausgleichsfonds eintrat und in diesem Zusammenhang auf vorhandene Überschüsse verwies, winkte Familien- und Sozialministerin Elisabeth Sickl ab. Sie betonte, dass die Finanzierung eine Frage der Krankenkassen sein müsse, man dürfe den FLAF nicht zusätzlich mit Einzelmaßnahmen belasten.

Sowohl ÖVP als auch FPÖ sprachen sich für ein Modell mit Kostenzuschüssen aus, um wie ÖVP-Abgeordneter Kampichler meinte, "Kostenausuferungen zu vermeiden". Beide Fraktionen können sich sozial gestaffelte Selbstbehalte vorstellen, seitens der SPÖ regte Abgeordneter Franz Riepl Einkommensobergrenzen an. Alice Pitzinger-Ryba, eine der Bevollmächtigten des Volksbegehrens, räumte ein, dass ein voller Kostenersatz für Zahnspangen angesichts der angespannten Lage der Krankenkassen schwierig wäre, sie kann sich vorstellen, dass eine volle Kostenübernahme nur bei medizinischer Indikation gewährt wird.

Kieferorthopäde Gerhard Kucher begründete die Ablehnung von Kassenverträgen damit, dass es derzeit keine Qualitätskriterien für Kieferorthopädie gebe. Er forderte eine einheitliche Ausbildung auf diesem Gebiet. Auch Sozialministerin Sickl unterstrich die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung bei der Behandlung.

SCHÜLERFREIFAHRT AUCH FÜR SCHÜLER UND LEHRLINGE IN INTERNATEN

Grundsätzlich positiv standen alle Fraktionen der Forderung des Familien-Volksbegehrens gegenüber, die Schülerfreifahrt auf Schüler und Lehrlinge auszudehnen, die zum Zweck des Schulbesuchs in Internaten wohnen. Ein entsprechender Passus findet sich auch im Regierungsübereinkommen. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit rund 400 bis 450 Mill. S beziffert. Wilhelm Schneider von der Finanzlandesdirektion Oberösterreich unterstrich, dass prinzipiell nur eine Heimfahrtbeihilfe in Frage komme, Freifahrtsausweise wären seitens der Verkehrsbetriebe nicht praktikabel. Einig waren sich die Abgeordneten über eine Finanzierung dieser Leistung aus dem FLAF, FPÖ und ÖVP sprachen sich darüber hinaus dezidiert gegen eine soziale Staffelung aus. (Fortsetzung)