Parlamentskorrespondenz Nr. 98 vom 29.02.2000

ANTRÄGE, ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN IM LETZTEN QUARTAL 99

MEHR VERKEHRSSICHERHEIT DURCH GRIFFIGERE STRASSENBELÄGE

Nahezu 20 % der Verkehrsunfälle mit Personenschäden gehen auf "Schleudern oder Rutschen" zurück. Vor allem bei nasser Fahrbahn ist das Unfallrisiko auf Straßen mit niedriger Griffigkeit um 35 % höher als bei ausreichender Griffigkeit, wobei die Polierresistenz der Mineralstoffe und der Gleitbeiwert des Belages entscheidende Größen darstellen. Von dieser Feststellung ausgehend beantragen die SPÖ-Abgeordneten EDER und PARNIGONI, im Bundesstraßengesetz Mindestnormen für die Griffigkeit der Straßenbeläge festzulegen und ihre Einhaltung mit den Ländern auch auf Landes- und Gemeindestraßen zu vereinbaren. Zudem verlangen die Antragsteller die raschestmögliche Sanierung sensibler Strecken, sie nennen Tunneln, Brücken, Kreuzungen und Unfallschwerpunkte (89/A [E]).     

WOHNUNGEN - SP BEANTRAGT SENKUNG DER MAKLERPROVISONEN

Wohnungssuchende und Wohnungsabgeber zahlen in Österreich deutlich höhere Immobilienmaklerprovisionen als in anderen EU-Staaten, klagt SP-Abgeordnete BURES und beantragt eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes zur Senkung der zulässigen Provisionshöchstsätze. Demnach soll der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Verbraucher 2 % statt bisher 3 % des vereinbarten Kaufpreises ausmachen; bei unbefristeten Mietverträgen soll nur mehr der zweifache Nettomietzins, bei befristeten Mietverträgen der einfache Nettomietzins verlangt werden dürfen. Außerdem soll die Berechnungsbasis für die Vermittlungsprovision verringert werden: Heizkosten sollen bei allen Wohnungen, nicht nur bei mietzinsgeschützten Wohnungen, unberücksichtigt bleiben. Dasselbe gilt für Betriebskosten, laufende öffentliche Abgaben, besondere Aufwendungen und das Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige Leistungen, die der Vermieter zusätzlich erbringt. Zudem will die SPÖ die Makler verpflichten, ihren Kunden alle Informationen, die für die Beurteilung des Geschäftes wichtig sind (Höhe der Betriebskosten und sonstige laufende Aufwendungen, zu erwartende Bau- oder Erhaltungsarbeiten), schriftlich zu erteilen. Schließlich soll in Fällen, in denen ein Naheverhältnis des Maklers zu einer Partei besteht (z.B. Hausverwalter-Eigentümer) eine Maklerprovision nicht verrechnet werden dürfen (91/A).

SP FÜR FESTLEGUNG EINER INSGESAMTEN MIETZINSOBERGRENZE

In einem Initiativantrag zum Mietrechtsgesetz verlangt die SPÖ, eine genauere Mietzinsobergrenze im Bereich des Richtwertmietzinses festzulegen. Konkret ist vorgesehen, die Summe aller Zuschläge zum Richtwert mit 20% zu begrenzen. Die bestehenden Ausnahmebestimmungen für sogenannte Luxuswohnungen sollen auf Wohnungen der Kategorien A und B in besonders guter Lage ausgeweitet werden (90/A ).

Nach Auffassung der AntragstellerInnen soll der unbefristete Mietvertrag die Regel sein. Es wird daher vorgeschlagen, die Möglichkeit befristeter Verträge auf Eigentumswohnungen, die nach 1945 errichtet wurden, und auf Altbaumietwohnungen bei Vorliegen eines Eigenbedarfs bzw. einer Sanierungsabsicht einzuschränken. Eigentumswohnungen, die öffentlich gefördert wurden, sollen unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen.    

ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN IM 4. QUARTAL   1999

Im 4. Quartal 1999 hat der Finanzminister überplanmäßige Ausgaben in der Gesamthöhe von 64.060,410 Mill. S genehmigt. Bedeckt wurden diese Ausgaben durch Einsparungen von 9.128,617 Mill. S sowie durch Mehreinnahmen in Höhe von 54.931,793 Mill. S.

Ein Großteil der Umschichtungen, nämlich insgesamt 39.872,195 Mill. S erfolgte im Zusammenhang mit Transaktionen im Bereich der Finanzschuld, vor allem durch Währungstausch, Erwerb eigener Anleihen sowie durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren.

Im Allgemeinen Haushalt schlugen unter anderem die Kapitalbeteiligung bei der Gründung und Errichtung der "Schienen-Control GmbH" mit 2 Mrd. S, Bezugserhöhungen für Landeslehrer, Maßnahmen des NAP und die Behindertenintegration im Schulwesen mit 1,434 Mrd. S. sowie die Arbeitsmarktpolitik mit 1,180 Mrd. S. zu Buche. (9 BA)

(Schluss)

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