Parlamentskorrespondenz Nr. 102 vom 01.03.2000

KURZE DEBATTE ÜBER IMMOBILIEN-VERKAUF DURCH DAS AMS

Wien (PK) - Um 15 Uhr wurde die Debatte für zwei Kurze Debatten unterbrochen. Die Fraktion der Grünen thematisierte im Rahmen der ersten Kurzdebatte einmal mehr den Verkauf eines Hauses in der Wiener Weihburggasse. In der zweiten Kurzdebatte ging es um eine Fristsetzung für den G-Antrag auf Einführung eines generellen Nachtfahrverbots für LKW über 7,5 Tonnen.

KURZE DEBATTE ÜBER AB-BESPRECHUNG BEZ. AMS-HAUSVERKAUF

Abgeordneter ÖLLINGER (G) berichtete von Ungereimtheiten beim gescheiterten Verkauf eines Palais des AMS in der Weihburggasse. Das Arbeitsmarktservice habe eine Provision ohne Auftrag und ohne sachlichen Grund bezahlt, kritisierte er. Der Redner vermutete überdies Zusammenhänge mit der Person des AMS-Rechtsanwaltes, der ein Mandat im Parteischiedsgericht der FPÖ innehat. Aufklärungsbedürftig erschien Öllinger auch eine Treuhandkonstruktion hinsichtlich der Trigon-Bank.

Abgeordnete REITSAMER (SP) konnte zwar, wie sie sagte, keine Rechtswidrigkeiten bei dem Vorgang feststellen, teilte aber die Betroffenheit ihres Vorredners. Sie übte heftige Kritik am Rechtsanwalt des AMS Dr. Fichtenbauer und zweifelte an dessen Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten. An die Sozialministerin appellierte sie, dafür Sorge zu tragen, dass das AMS in Zukunft eine bessere Rechtsvertretung als bisher erhalte.

Abgeordneter GAUGG (FP) wies die Kritik der Grünen zurück und meinte, der einzige Leidtragende in der Sache sei der Rechtsanwalt des AMS. Im übrigen sollte man seiner Meinung nach lieber die teuren Lehrlingsprojekte von Sickls Vorgängerin Hostasch einer Prüfung unterziehen.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) sprach von einem Sturm im Wasserglas. Die Grünen würden unter dem Schutz der Immunität Behauptungen in den Raum stellen, für die sie keine Beweise haben.

Sozialministerin Dr. SICKL bezeichnete das rechtlich einwandfreie Vorgehen beim Verkauf als unbestritten und erinnerte überdies daran, dass eine Verwertung wegen Verzugs des Käufers nicht zustandegekommen sei.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) folgerte daraus, dass das AMS auf Einhaltung des Kaufvertrages hätte klagen müssen, und blieb im übrigen bei seinen Vorwürfen.

Sozialministerin Dr. SICKL verwies auf ein unabhängiges Gutachten, aus dem hervorgeht, dass sämtliche Vorgänge rechtmässig abgelaufen sind.

KURZE DEBATTE ÜBER FRISTSETZUNG FÜR G-ANTRAG AUF LKW-NACHTFAHRVERBOT

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) forderte ein Nachtfahrverbot für lärmarme Lkw als Reaktion auf die drohende Klage der EU gegen die Brenner-Maut. Dies sei die einzige Möglichkeit, zu einer Beschränkung des Lkw-Transits zu kommen, meinte sie.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) unterstützte die Initiative der Grünen und befürchtete zudem, dass diese Bundesregierung auf Grund der internationalen Isolation nicht in der Lage sein werde, mit den EU-Partnern über einen Maut-Kompromiss zu verhandeln.

Abgeordneter WATTAUL (FP) plädierte dafür, vor einer Entscheidung die für Mitte März angekündigte Studie über das tatsächliche Verkehrsaufkommen abzuwarten. Im Tiroler Landtag sei der Antrag eben wegen dieser Studie ausgesetzt worden, erinnerte er.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) sah keinerlei Dringlichkeit in der Materie. Die Regierung werde Massnahmen treffen, wenn das Urteil des EuGH vorliegt. Schwere Vorwürfe richtete Kukacka an die Verkehrsminister der SPÖ, die den Mautvertrag ausverhandelt hatten und das Problem seiner Meinung nach nun zu verantworten hätten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterbreitete Fakten zu einer starken Zunahme des LKW-Verkehrs in Tirol, die zu einer massiven Bedrohung der Lebensqualität von Anrainern geführt habe. Die EU-Klage sei rechtlich korrekt, beruhe aber auf Rahmenbedingungen, die zu wenig umfassend, nicht menschengerecht und nicht kostenwahr seien. Man hätte auf ein Zurückziehen der Klage hinwirken können, das habe Landeshauptmann Weingartner aber nicht gewollt, weil ihm die Interessen der Frächter am Herzen lägen. Daher bleibe nur die Möglichkeit, den Transitverkehr durch Verbote einzuschränken.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag, dem Verkehrsausschuss zur Behandlung des gegenständlichen Antrags eine Frist bis 20. März 2000 zu setzen, mit der Mehrheit von FPÖ und ÖVP abgelehnt. (Schluss)