Parlamentskorrespondenz Nr. 111 vom 08.03.2000

FRAUENFÖRDERUNG IN BUND, LÄNDERN UND STÄDTEN

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat - unter freiwilliger Mitarbeit der Länder und Städte - jedes zweite Kalenderjahr dem Nationalrat einen Bericht über die Maßnahmen zum Abbau von bestehenden gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen vorzulegen. Für den gegenständlichen Bericht (III-29 d.B.), der den Zeitraum 1997 bis 1998 umfasst, wurden nur jene Maßnahmen erhoben, die nach außen wirken (externe Maßnahmen). - Der Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst ist Gegenstand des ebenfalls alle zwei Jahre von der Bundesregierung zu erstellenden "Gleichbehandlungsberichts".

Die Auswertung der Ministeriumsberichte hat ergeben, dass rund 28 % der Nennungen auf Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt entfallen; mit jeweils 16 % rangieren die Bereiche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie gleichberechtigte Lebensformen/Kultur des Zusammenlebens an zweiter Stelle; die restlichen Nennungen betreffen eigenständige soziale Sicherheit und soziale Teilhabe, Gleichstellung von Mädchen und Frauen in der schulischen und beruflichen Bildung und gleichberechtigten Zugang zu Entscheidungs- und Machtpositionen.

DIREKTE UND INDIREKTE FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG

Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die überwiegende Mehrheit der gesetzten Maßnahmen der indirekten Förderung der Gleichstellung der Geschlechter dient (rund 70 %). Als indirekte Maßnahme wird z.B. die Förderung der Publikation "Goldmarie. Eine Fachtagung zu Lohn, Qualifikation und Geschlecht" angesehen, weil damit die Auseinandersetzung mit diesem Thema forciert und ein verstärktes Engagement der politischen AkteurInnen angeregt werden soll. Ein Beispiel für eine direkte Förderung stellt etwa die Herausgabe der überarbeiteten und aktualisierten 5. Auflage der "Frauenratgeberin" dar. Diese Broschüre "enthält einerseits grundlegende Informationen über die derzeitige Situation der Frauen in der österreichischen Gesellschaft und vermittelt andererseits all jenes Wissen, das nötig ist, damit Frauen die vorhandenen Möglichkeiten tatsächlich nützen können".

BEISPIELE FÜR FÖRDERMASSNAHMEN DER LÄNDER UND STÄDTE

Von Seiten des Landes Wien wurden sehr unterschiedliche Maßnahmen beschrieben: Sie reichen von der Aufnahme von weiblichen Lehrlingen in so genannte traditionelle Männerberufe, über innovative Ausbildungskonzepte für Frauen und deren Umsetzung, Studien und Kampagnen zum Thema Frauengesundheit bis hin zum öffentlichen Verkehr.

Für den vorliegenden Bericht ist auch erstmals die Einladung an die berichtlegenden Stellen ergangen, eine innovative Maßnahme zu beschreiben. Ein "best-practice-Modell" betrifft etwa die Arbeitsstiftung FAST, mit der arbeitslos gewordene Frauen unterstützt werden sollen. Dieses Projekt wendet sich vor allem an Frauen, die nur ein geringes Qualifikationsniveau aufweisen und mit denen individuelle Strategien für die berufliche Entwicklung ausgearbeitet werden. Eine weitere innovative Einrichtung stellt das Gesundheitszentrum FEM dar, das als Schnittstelle für Frauengesundheitsförderung in der Klinik Semmelweis konzipiert wurde. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Förderung eines gesundheitsbewussten Lebensstils sowie die Beratung in Fragen der Schwangerschaft, Geburt, Erziehung, Probleme mit Partnern, Kindern etc. Ein zweiter Angebotsschwerpunkt dieses Projekts ist die Fort- und Weiterbildung von Personen, die in pflegemedizinischen oder psychosozialen Berufen tätig sind.

In Salzburg       wiederum wurde ein Ausbildungslehrgang für Frauen entwickelt, die politisch tätig werden wollen: "Auf die Plätze, Frauen los!". Während in Vorarlberg versucht wird, Frauen verstärkt in neuen Technologien und Medien auszubilden ("Frauen und Technologien"), hat man in Tirol eine "Mentoring-Plattform" gegründet, die Frauen in der Karriereplanung zur Seite steht. Weitere "best-practice-Modelle": Förderung des Business-Frauen-Centers und des Gründerinnen-Zentrums in Graz (Steiermark); Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Frauen, die nach Jahren der Erziehungsarbeit oder Haushaltsführung in das Berufsleben eintreten wollen (Burgenland); Aufbau einer Telearbeitsbörse in der Region Hermagor (Kärnten); Kurse für Mädchen in traditionellen Frauenberufen (Salzburg); frauengerechter Wohnbau und Städteplanung (Linz); Beratungsgespräche und Hilfestellung für allein erziehende Frauen bei Wohnungs-, Arbeits- und sonstigen Problemen (Eisenstadt); Frauennachttaxi (Innsbruck); Renovierungsprojekt "Frauenwerkstätte Wels" (gesellschaftliche und berufliche Integration langzeitarbeitsloser Frauen). (Schluss)