Parlamentskorrespondenz Nr. 133 vom 16.03.2000

AKTUELLE AUSSPRACHE IM MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS

Wien (PK) - In der heute stattfindenden 2. Sitzung des Menschenrechtsausschusses nahm der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Franz MORAK, zu aktuellen Fragen Stellung und betonte eingans, er werde das Dialogangebot von Ausschussobfrau Stoisits gerne annehmen. Unter Bezugnahme auf die Diskussionen rund um die Regierungsbildung in den letzen Wochen wies Morak auf die Präambel zum Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ hin, die ein grundlegendes Bekenntnis und einen "unanfechtbaren Katalog" zu den Menschenrechten darstelle. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass die EU-Kommission die heimische Menschenrechtssituation kritisch beleuchtet und Österreich ein "nahezu untadeliges Zeugnis" ausgestellt habe. Dies heiße aber natürlich nicht, dass über Verbesserungen nicht diskutiert werden solle.

Der Staatssekretär zitierte sodann aus der von Karl Schwarzenberg initiierten Erklärung zur Regierungsbeteiligung der FPÖ: "Österreich ist heute ein stabiles und demokratisches Land, das ganz und gar zur europäischen Familie gehört. Unleugbar gehören Rassismus und Verfolgung Andersdenkender zu seinem Erbteil, jedoch steht dem längst eine Tradition von Toleranz und Offenheit, nach innen wie nach außen, gegenüber... Dieses Land verdient Vertrauen und Dialog - und keinen Ausschluss aus der europäischen Familie. Österreichs demokratisch gesinnte Mehrheit und seine starken demokratischen Institutionen machen uns zuversichtlich, dass es mit seinen Problemen fertig werden kann." - In diesem Sinne seien auch seine Ausführungen zu sehen, betonte Morak.

Abgeordnete Dr. LUNACEK (G) erkundigte sich danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung im Bereich der Menschenrechte plane, um etwa dem wachsenden Selbstbewusstsein von rechtsextremen Gruppen entgegenzutreten. Weitere wichtige Anliegen waren ihr die Wahrung der Menschenrechte von Strafgefangenen und in der Schubhaft sowie die Gleichstellung von Lesben und Schwulen.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) wies auf eine Diskussion der Helsinki-Gruppe hin, bei der alle Beteiligten außer Streit gestellt haben, dass sich die Menschenrechtssituation in Österreich durch den Regierungswechsel nicht geändert hätte. Er habe den Eindruck, dass derzeit in der EU mit zweierlei Maß gemessen werde, da Länder wie Belgien oder Frankreich, die Österreich scharf kritisieren, selbst wichtige UN-Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben.

Er sei sehr froh darüber, dass der Staatssekretär so klar Stellung bezogen habe, erklärte Abgeordneter ELLMAUER (VP). Auch er erinnerte daran, dass der EU-Jahresbericht über die Achtung der Menschenrechte Österreich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt habe. Weiters sprach er das Problem an, dass manche Ausländer in Österreich zwar eine Aufenthaltsbewilligung, aber keine Arbeitserlaubnis bekommen. Hier müsste seiner Auffassung nach eine Lösung gefunden werden.

Abgeordneter Mag. POSCH (SP) erinnerte Morak an eine Parlamentsrede im Jahr 1998, in der er im Zusammenhang mit der FPÖ von "ausgrenzen" und "vernichten" gesprochen hat. Hinsichtlich der Frage der NS-Zwangsarbeiter fragte Posch, ob die Zahlungen rein symbolischen Charakter haben oder eine echte Entschädigung in valorisierter Form darstellen. Überdies erkundigte er sich danach, ob die Regierung eine Abschaffung des "Homosexuellen-Paragraphen" plane.

Abgeordnete JÄGER (SP) bezeichnete die Präambel als Novum, die notwendig war, weil die FPÖ in der Vergangenheit immer wieder gegen Grundsätze der Zweiten Republik, wie die eindeutige Verurteilung des Nationalsozialismus, verstoßen habe. Aufklärung erbat sie bezüglich der Übergriffe der Polizei in Asylwerberheimen. Auch was die Demonstrationen von Rechtsradikalen in Berlin betrifft, die sich mit der österreichischen Regierung solidarisiert haben, erwarte sie sich eine eindeutige Verurteilung.

Staatssekretär MORAK kam auf die Einsetzung einer Regierungsbeauftragten zur Lösung der Zwangsarbeiterproblematik zu sprechen. Es sei zwar derzeit nicht möglich, über konkrete Verhandlungsergebnisse zu reden, aber die Ernennung von Frau Dr. Schaumayer sei Beweis dafür, dass die Bundesregierung mit großer Ernsthaftigkeit an diese Frage herangehe. Außerdem gebe es die Historikerkommission, meinte Morak, die mit "umfassenden Ressourcen ausgestattet" wurde. Was die Entschädigungen anbelangt, so falle es ihm angesichts der Schwere der Verbrechen schwer, von einer wirklichen Abgeltung zu sprechen. Seiner Meinung nach sei hier der symbolische Charakter wesentlich größer. Morak regte zudem an, eine Initiative zur Begriffsklärung zu starten, um etwa im Rahmen einer parlamentarischen Enquete zu diskutieren, was genau unter Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit verstanden werde, wie Österreich mit dem Ausländeranteil umgehe, welche Ängste und Sorgen es in der Bevölkerung gebe etc. Seiner Meinung nach sollte bei all diesen Diskussionen vom in Österreich gepflegten "Kult der Übertreibung" Abstand genommen werden und ein gewisser Konnex zwischen "Realität und Benennen" im Vordergrund stehen.

In Richtung des Abgeordneten Posch führte Morak aus, dass er diese Aussagen im Rahmen einer Kulturdebatte getätigt habe, wo über den Katalog der Biennale diskutiert wurde. Grundsätzlich merkte er an, dass Politik alles andere als ein statisches Element sei. Deshalb müsse man einer politischen Partei, die glaubhaft versichere, sich zu verändern, auch glauben können. Er erachte es für das zentrale politische Erlebnis der letzten Jahrzehnte, dass eine Partei, die gegen Europa war, jetzt für Europa ist; die gegen die Osterweiterung war, jetzt für die Osterweiterung ist; und die gegen den Euro war, für den Euro eintritt.

Die von Abgeordnetem Ellmauer angesprochene Charta für Regional- und Minderheitensprachen sollte so rasch wie möglich ratifiziert werden, erklärte Morak, wobei man von einem Zeitplan bis Jänner 2001 ausgehe. Zum Thema Abschaffung des Paragraphen 209 StGB wies Morak darauf hin, dass seine persönliche Meinung bekannt sei, die jedoch nicht ganz der Linie Bundesregierung entspreche.

Ein Vertreter des Innenministeriums antwortete noch auf die Fragen der Abgeordneten Lunacek und teilte mit, dass der Bundesminister für Inneres im vorigen Jahr den Menschenrechtsbeirat beauftragt habe, die Folgewirkungen des Falles Omofuma zu untersuchen. Der Beirat habe dann eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet, die vor allem Fragen der Dokumentation von Problemabschiebungen, der Vorbereitung von Menschen, die von Schubhaft betroffen sind, sowie die Schulungen von Beamten anbelangen. Einige Empfehlungen konnten bereits umgesetzt werden, die restlichen sollen bis Mitte des Jahres realisiert werden. Keine Auskunft konnte er hinsichtlich der "Übergriffe in Asylantenheimen" erteilen, da entsprechende Verfahren derzeit noch laufen. Um das Problem an der Wurzel anzupacken, werde großer Wert auf die Schulung von Beamten gelegt und zudem soll gemeinsam mit NGOs ausgelotet werden, welche Möglichkeiten es gibt, damit diskriminierende Verhaltensweisen unterbleiben.

Der vom Abgeordneten Ellmauer (VP) eingebrachte Vertagungsantrag wurde schließlich mit FP-VP-Mehrheit angenommen.

BERATUNGEN ÜBER ANTRÄGE VERTAGT

Im Anschluss an die aktuelle Aussprache nahm der Ausschuss seine Beratungen über vier Entschließungsanträge - 21/A(E), 34/A(E), 39/A(E) und 48/A(E) - wieder auf, die sich grundsätzlich mit dem Thema Demokratie und Menschenrechte beschäftigen. Die Anliegen der einzelnen Fraktionen sind dabei breit gestreut, sie reichen von der Ausarbeitung eines geschlossenen Grundrechtskatalogs, eine Forderung der FPÖ, bis hin zu einer von den Grünen monierten Verschärfung des § 283 StGB, der den Tatbestand der Verhetzung regelt.

In erster Linie auf Bewusstseinsbildung setzen SPÖ und ÖVP in ihren "Toleranzanträgen". Sie regen u.a. eine Kampagne zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung und für das Miteinander aller Bevölkerungsgruppen in Österreich sowie gemeinsame Aktionen von Ministerien und Jugendorganisationen an, um die Kritikfähigkeit der Jugend gegenüber fremdenfeindlichen und antisemitischen Strömungen zu erhöhen. Gemeinsame Konzepte von Innenministerium, Ländern, Städte- und Gemeindebund sollen einer drohenden Ghettoisierung von Ausländern in manchen Wohngegenden entgegenwirken. Darüber hinaus wollen auch SPÖ und ÖVP den strafgesetzlichen Tatbestand der "Verhetzung" einer Überprüfung unterzogen wissen, der Justizminister soll der Frage nachgehen, ob es einer Gesetzesänderung bedarf, um betroffene Gruppen besser gegen Angriffe schützen zu können.

Konkretere Forderungen enthält der Antrag der Grünen. Neben der Neuformulierung des § 283 StGB urgieren sie die Einräumung eines aktiven und passiven Wahlrechts für alle AusländerInnen bei Kommunalwahlen nach fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, einen quotenfreien Nachzug von Familienangehörigen (EhegattInnen und Kinder bis zum 21. Lebensjahr) im Falle von Unterhaltsgewährung, eine Arbeitsbewilligung für nachgezogene Familienangehörige nach zweijährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich und ein passives Wahlrecht für alle AusländerInnen bei Arbeiterkammer-Wahlen und bei ÖH-Wahlen.

Die Freiheitlichen wollen das Thema Demokratie und Menschenrechte nicht allein auf Österreich beschränkt wissen und fordern EU-weite Regelungen. Unter anderem sprechen sie sich für die Erstellung eines Grundrechtskatalogs für alle EU-Bürger und für ein verbindliches europäisches Volksgruppenrecht aus, außerdem soll die Regierung darauf hinwirken, dass die EU-Staaten eine einheitliche Politik in Menschenrechtsfragen verfolgen. Hilfe bei Katastrophen und bewaffneten Konflikten einerseits und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Schlepperei, Asylmissbrauch und illegaler Einwanderung andererseits müssten von den Mitgliedsländern gemeinsam und zu gleichen Teilen erfolgen. Innerstaatlich plädiert die FPÖ für eine bessere Integration der legal in Österreich lebenden Ausländer.

Um, wie VP-Abgeordneter ELLMAUER betonte, zu versuchen, aus den vorliegenden vier Anträgen einen gemeinsamen Vier-Parteien-Antrag zu machen, wurden die Beratungen mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. SPÖ und Grüne bedauerten diese Entscheidung, sie hatten zuvor signalisiert, dem ÖVP-Antrag zustimmen zu wollen. Es wäre ein guter Beginn für den Menschenrechtsausschuss, wenn heute ein Antrag zustande käme, sagte Abgeordnete JÄGER (SP). Darüber hinaus machte die Opposition geltend, dass in den letzten Wochen genug Zeit für die Ausarbeitung eines gemeinsamen Antrages gewesen wäre.

Einig waren sich die Abgeordneten darüber, dass ein gemeinsamer Vier-Parteien-Antrag zum Thema Demokratie und Menschenrechte ein positives Signal nach außen wäre. So verwiesen die Abgeordneten ELLMAUER (VP) und Mag. POSCH (SP) darauf, dass es in Österreich nach 1945 immer einen Grundkonsens hinsichtlich der Menschenrechtsthematik gegeben habe. Österreich habe als Asylland für viele Flüchtlinge Positives geleistet, unterstrich Posch.

Der Menschenrechtssprecher der SPÖ ortet aber eine Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Tendenzen und machte beispielsweise auf Aussagen jüdischer Bürger aufmerksam, sie würden diffamiert und fühlten sich bedroht. Vorsicht und Wachsamkeit seien daher angebracht. Durch die vier Anträge werde dokumentiert, dass sich der Nationalrat dieses Themas annimmt, bekräftigte Posch.

Ausschussvorsitzende Mag. STOISITS (G) hielt fest, sie habe gegen die Anträge der anderen Fraktionen nichts einzuwenden, auch wenn diese in manchen Punkten zu wenig konkret seien. Ebenso wie ihre Fraktionskollegin Mag. LUNACEK zeigte sie sich aber überrascht, dass die beiden Regierungsparteien die sechs Wochen seit dem letzten Ausschuss hätten verstreichen lassen, ohne Kontakt mit der Opposition zur Formulierung eines gemeinsamen Antrages aufzunehmen.

Für die Freiheitlichen monierten die Abgeordneten Dr. GRAF und Dr. OFNER eine gemeinsame Vorgangsweise aller vier Parteien. Ofner betonte, beim Thema Menschenrechte handle es sich um keine parteipolitische Dissensmaterie, man sollte es auch nicht dazu machen. Durch eine "Kampfabstimmung" würde lediglich Porzellan zerschlagen, taktische Spiele seien nicht angebracht. Graf erklärte, Toleranz könne keine Einbahnstraße sein, in einen gemeinsamen Antrag müssten auch Gedanken der freiheitlichen Fraktion einfließen können.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) meinte dazu, die SPÖ sei an Gesprächen mit den Freiheitlichen interessiert, es gehe aber auch um die Frage der Glaubwürdigkeit. Abgeordneter AMON (VP) führte aus, es seien in allen vier Anträgen Punkte enthalten, die unterstützenswert seien.

Ebenfalls mit FP-VP-Mehrheit vertagt wurde die Debatte über einen Entschließungsantrag der Grünen, dem zufolge das Massaker an der armenischen Bevölkerung im osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1917 von Österreich als Völkermord anerkannt werden soll. Die Grünen weisen darauf hin, dass andere nationale Parlamente bereits einen solchen Schritt gesetzt haben, und wünschen sich eine entsprechende Erklärung der Bundesregierung aus Anlass der 85. Wiederkehr der Massaker am 24. April 2000.

Im Rahmen der Debatte signalisierte die SPÖ Zustimmung zum Antrag. Man müsse jedoch noch die Frage klären, ob es nicht problematisch sei, sich bei einem Ereignis, das 1915 stattgefunden habe, auf eine UN-Konvention aus dem Jahr 1948 zu berufen, sagte Abgeordnete JÄGER.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) nannte mehrere Gründe für die Einbringung des Antrages. Sie wies darauf hin, dass es zum Zeitpunkt der Massaker ein enges Verhältnis zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem osmanischen Reich gegeben habe und es sinnvoll wäre, eine symbolische Geste zu setzen. Zudem könne der Antrag als Aufforderung an die Türkei gesehen werden, gerade im Lichte des EU-Beitrittsansuchens Stellung zu einer Menschenrechtsfrage zu beziehen.

Abgeordneter ELLMAUER (VP) bezweifelte demgegenüber die Sinnhaftigkeit des Antrages. Er fragt sich, ob eine derartige Erklärung der Regierung jetzt, wo es erste Gespräche auf höchster Ebene zwischen der Türkei und Armenien gebe und "das Pflänzchen der Versöhnung zu keimen beginnt", hilfreich wäre.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER schloss sich den Ausführungen Ellmauers mit dem Hinweis an, dass es auf der einen Seite eine historische, auf der anderen Seite aber eine aktuelle Perspektive gebe. Das Massaker sei wirklich ein schreckliches und furchtbares Ereignis gewesen, skizzierte sie, prioritäres Ziel heute müsse aber die Frage einer Versöhnung zwischen der Türkei und Armenien sein. In diesem Sinn sei ein Aufheizen der Emotionen von außen nicht angebracht. Als OSZE-Vorsitzende habe sie, unterstrich Ferrero-Waldner, die Position eines Vermittlers, nichts wäre abträglicher, als sich von außen "als Gerechtigkeitsfanatiker zu zeigen". Die Außenministerin machte weiters geltend, dass mit der Türkei derzeit ohnehin mehr denn je ein Menschenrechtsdialog geführt werde.

Schließlich vertagten die Abgeordneten die Beratungen über einen kürzlich eingebrachten Entschließungsantrag der SPÖ (104/A[E]) zum Thema Todesstrafe. Die Sozialdemokraten wollen die Bundesregierung auffordern, in bilateralen Gesprächen mit betreffenden Staaten die Aufhebung der Todesstrafe zu verlangen und insbesondere darauf hinzuwirken, dass Jugendliche in keinem Staat der Todesstrafe unterliegen dürfen. Organisationen und Kampagnen, die sich dem Kampf gegen die Todesstrafe widmen, sollen unterstützt werden. Die Antragsteller weisen vor allem darauf hin, dass verschiedenste Delikte die Verhängung der Todesstrafe nach sich ziehen können, und auch rassische sowie soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen.

Abgeordneter AMON (VP) begründete den Vertagungsantrag damit, dass im SP-Antrag einige Punkte, beispielsweise das Eintreten österreichischer Regierungsmitglieder gegen die Todesstrafe in multilateralen Organisationen, fehlten. Er will aber auf Basis eines in der letzten Legislaturperiode gefassten Beschlusses zu einem gemeinsamen Antrag kommen.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) stellte fest, sie finde es "ein bisschen eigenartig", dass man alle Anträge vertage, das werfe kein gutes Licht auf die Arbeit des Ausschusses.

Der Vertagungsantrag fand die Zustimmung der Koalitionsparteien sowie von Teilen der SPÖ und der Grünen.(Schluss)