Parlamentskorrespondenz Nr. 144 vom 21.03.2000
PARLAMENTARISCHES NACHSPIEL ZUM "WORLD SPORTS AWARD"
Wien (PK) - Die Debatte über den Rechnungshofbericht über das Verwaltungsjahr 1998 wurde zur Abhaltung von zwei Kurzdebatten unterbrochen. Zunächst stand die Anfragebeantwortung 209/AB des Bundeskanzlers zur Anfrage 159/J der Grünen betreffend "World Sports Award of the Century" zur Debatte. Es folgte eine Debatte über den Antrag der Grünen, dem Sozialausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 141/A betreffend Änderung des Arbeiterkammergesetzes eine Frist bis 25. April zu setzen.
KURZDEBATTE: ANFRAGEBEANTWORTUNG "WORLD SPORTS AWARD"
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Abgeordneter BROSZ (G) kritisierte die Vorgangsweise bei der Förderung des World Sports Award und ortete unzulässige Interessenverquickungen. Der Ministerrat habe ohne Vorliegen eines entsprechenden Ansuchens eine Förderung von 25 Mill. S beschlossen, der damalige Generalsekretär der Sporthilfe, Hubert Neuper, habe ohne Ermächtigung der Sporthilfe gehandelt, die Veranstaltung sei zudem nicht von der Sporthilfe, sondern von Neupers Privatfirma organisiert worden, wobei die Gewinne einzig und allein dieser Firma zugute kamen. Brosz zog auch den Erfolg des Events in Zweifel und meinte, die Veranstaltung sei nicht ausverkauft, sondern ausverschenkt worden. Er forderte eine lückenlose Aufklärung.
Staatssekretär MORAK wies jegliche Kritik an der jetzigen Bundesregierung zurück und betonte, die Betrauung der Firma Neupers mit der Durchführung der Veranstaltung falle in den Verantwortungsbereich des früheren Bundeskanzlers und sei von diesem politisch zu vertreten. Im Moment liege die Endabrechnung des Events beim Kontrollamt der Stadt Wien zur Überprüfung auf.
Abgeordneter Mag. MAIER (SP) verwies auf den weltweiten Werbeeffekt für Österreich, den die Veranstaltung gebracht hatte. In Anbetracht der politischen Situation werde man in Zukunft auf Events dieser Art verzichten müssen. Es sei bedauerlich, dass der mediale Bonus bereits verfallen ist. Verantwortlich für diese Situation sei die derzeitige Bundesregierung.
Die Firma Neupers sei deshalb betraut worden, um das finanzielle Risiko von der Sporthilfe zu nehmen und einen eigenen Rechnungskreis zu entwickeln, informierte Maier. Für die Zukunft verlangte der Redner allerdings klare Abwicklungsregelungen, auch sollte verhindert werden, dass eine private Firma durch eine solche Veranstaltung einen Gewinn lukrieren kann.
Abgeordneter KOPF (VP) sah offene Fragen hinsichtlich der Abwicklung der Veranstaltung und erwartete sich eine lückenlose Aufklärung. Er hegte auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Events und stellte fest, der Nutzen für die Sporthilfe sei in keiner Relation zum finanziellen Aufwand gestanden.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) leitete die Kritik an der Abwicklung an die SP-Politiker Klima, Wittmann und Häupl weiter. Er erinnerte darüber hinaus an die Verwertung der Übertragungsrechte der Spiele bei der Fussball-WM durch den Grünen ORF-Kurator Pius Strobl und meinte, dies sei ein Sittenbild der Grünen.
Abgeordneter Mag. KOGLER (G) forderte die SPÖ auf, sich nicht gegen die Aufklärung der Ungereimtheiten zu sperren. An Staatssekretär Morak wiederum appellierte er, sein Hintergrundwissen über diese Sache an die Abgeordneten weiter zu geben.
Präsident Dr. FISCHER teilte mit, dass die SPÖ die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Alpenstrassen-AG beantragt hatte. Eine Debatte darüber werde nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden.
KURZDEBATTE: FRISTSETZUNGSANTRAG AK-GESETZ
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Abgeordneter ÖLLINGER (G) verlangte mit Nachdruck das passive Wahlrecht für Ausländer bei den AK-Wahlen und meinte, das gegenständliche Arbeiterkammergesetz breche EU-Recht. ÖVP und FPÖ werden auf Beschluss des EuGH das passive Wahlrecht für Ausländer noch einführen müssen, prophezeite er. Eine klägliche Rolle bescheinigte er auch der SPÖ, die sich, wie er sagte, gegen den Widerstand der ÖVP nicht durchsetzen konnte.
Öllinger erinnerte daran, dass bereits 1920 das Betriebsrätegesetz ein passives Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmer vorgesehen hatte. Der Austrofaschismus und die Nationalsozialisten hätten dieses Recht dann beseitigt. Die jetzige Haltung von ÖVP und FPÖ zeige, in welche Kontinuität sich diese Koalition stelle, bemerkte Öllinger. Er kündigte an, dass die Grünen alles unternehmen werden, damit die EU-Kommission den Prozess eines Verfahrens beim EuGH beschleunige.
Abgeordnete REITSAMER (SP) stellte selbstkritisch fest, ihre Fraktion sei in der Vergangenheit in dieser Frage vielleicht zu wenig offensiv gewesen. Doch gerade jetzt seien Initiativen für die Arbeitnehmer gefragt. Die SPÖ werde den Antrag unterstützen, da sie wissen möchte, wie es diese Regierung mit den Arbeitnehmerrechten hält und wie ehrlich es die FPÖ mit der Präambel meint, sagte Reitsamer.
Abgeordneter Mag. TANCSITS (VP) warf den Grünen vor, mit ihrem Antrag die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des EuGH bloss unterlaufen zu wollen. Die Arbeiterkammer falle nicht in den Geltungsbereich des EU-Rechts, sie sei als Körperschaft öffentlichen Rechtes in einem wesentlich höheren Ausmass an der Hoheitsverwaltung beteiligt als gewerkschaftliche, individuelle Interessenvertretungen im EU-Raum, von denen der EuGH bisher immer ausgegangen ist. Einem Verfahren vor dem EuGH sehe er jedenfalls mit Zuversicht entgegen, betonte Tancsits.
Abgeordneter GAUGG (F) übte Kritik an der AK und fügte an, nicht über das passive Wahlrecht von Ausländern, sondern über den Sinn der Pflichtmitgliedschaft schlechthin sollte man diskutieren. Der SPÖ warf er vor, es gehe ihr nur um Machterhalt und nicht um die wahren Interessen der Arbeitnehmer.
Den am heutigen Tag begangenen Internationalen Tag gegen Rassismus nahm G-Abgeordnete STOISITS zum Anlass, für die Beseitigung des "institutionellen Rassismus" einzutreten. Die Präambel zum Koalitionsabkommen der Regierungsparteien stehe in krassem Widerspruch zu den Taten der Bundesregierung, kritisierte Stoisits. Sie kündigte an, in den nächsten Monaten und Jahren den Bundeskanzler beim Wort zu nehmen und ihn an seinen Taten zu messen. Es sei eine nachhaltige Verletzung der Menschenrechte, jemandem das demokratische Recht vorzuenthalten, Betriebsrat zu werden. Die Beharrlichkeit der Opposition und die EU würden dazu führen, dass diese Bestimmung fallen werde, betonte Stoisits.
Der Fristsetzungsantrag blieb in der Minderheit. (Schluss)