Parlamentskorrespondenz Nr. 150 vom 27.03.2000

DAS SCHRITTWEISE ENDE DES ANONYMEN SPARBUCHS

ENDE DER SPARBUCH-ANONYMITÄT

Mit der Vorlage von Gesetzentwürfen zur Änderung des Bankwesengesetzes und für diesbezügliche Begleitmaßnahmen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz hat die Bundesregierung das Ende des anonymen Sparbuches in Österreich eingeläutet. Sie löst damit die Verpflichtung zum Verbot anonymer Sparbücher ein, die Österreich als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), der internationalen Organisation gegen die Geldwäsche, bereits im Jahr 1989 übernommen hat. Ab 1. November 2000 dürfen Sparbücher nur noch im Zusammenhang mit einer Identitätsfeststellung des Sparers eröffnet werden. Von diesem Zeitpunkt an dürfen auf bestehende anonyme Sparbücher keine Einzahlungen mehr gutgeschrieben werden. Davon ausgenommen bleiben vorerst Überweisungen von Wertpapierkonten, sie können noch bis zum 30. Juni 2002 anonym eingetragen werden. Bis dahin sollen auch noch Auszahlungen von nicht legitimierten Sparbüchern möglich sein. Nach dem 30. Juni 2002 müssen die Banken dann aber jene Sparkonten, für die noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist, besonders kennzeichnen. Ein- und Auszahlungen auf und von diesen Konten dürfen dann "erst durchgeführt und Überweisungen erst gutgeschrieben werden, wenn die Identitätsfeststellung erfolgt ist", heißt es dazu im Gesetzentwurf.

Um "Irritationen auf dem Geld- und Kapitalmarkt" infolge der Abschaffung anonymer Sparbücher hintanzuhalten, sieht ein weiterer Gesetzentwurf vor, Sparguthaben bis zum 30. Juni 2002 von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer zu befreien. Diese Befreiung gilt auch für Erbschaftssteueransprüche aus der Zeit vor der Einführung der Endbesteuerung am 1.1.1993. Sie soll aber nicht für Schenkungen oder Erbschaften gelten, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes Gegenstand abgaben- oder finanzstrafrechtlicher Ermittlungen waren.

Im Zuge der Änderung des Bankwesengesetzes werden auch Anpassungen an EU-Richtlinien und eine Reihe technischer Korrekturen vorgenommen. So sollen für Warentermingeschäfte und warenunterlegte Derivate Methoden zur Erfassung der Risken und Techniken zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses festgelegt werden. Außerdem ist beabsichtigt, die Kooperation der Bankenaufsicht mit Aufsichtsbehörden in Drittstaaten auf internationalen Standard zu heben. (57 d.B. und 58 d.B.)

BUDGET-BEGLEITGESETZE

Gleichzeitig mit dem Budget 2000 hat die Regierung dem Nationalrat ein Budgetbegleitgesetz vorgelegt. Angefangen vom Publizistikförderungsgesetz über das Elektrizitätsabgabengesetz und das Tabaksteuergesetz bis hin zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz werden insgesamt 34 Gesetze geändert. Auf den Konsumenten werden sich insbesondere die Anhebung der Gebühren für Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine, die Erhöhung der Tabaksteuer und die Erhöhung der Elektrizitätsabgabe deutlich auswirken, auch Auto fahren wird durch die Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kfz-Steuer teurer. Zusammengerechnet ergeben sich Belastungen in der Höhe von rund 7 Mrd. S im Jahr 2000 und ca. 11 Mrd. S in den nachfolgenden Jahren. Der Großteil der Gebühren- und Steuererhöhungen tritt am 1. Juni in Kraft.

Im Budgetbegleitgesetz ist aber auch eine Umschichtung von Mitteln aus dem Familienlastenausgleichsfonds und dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds vorgesehen. Insgesamt sollen aus diesen beiden Fonds heuer 6,352 Mrd. S abgeschöpft und für eine Reduktion des Bundesbeitrages zur Pensionsversicherung herangezogen werden. Auch das AMS und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) müssen zusätzliche Mittel zur Abdeckung der Pensionszahlungen zur Verfügung stellen. (61 d.B.)

Im Einzelnen sieht das Budgetbegleitgesetz 2000 folgende Maßnahmen vor:

Am meisten budgetwirksam ist die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kfz-Steuer, wobei in den Erläuterungen darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei im Wesentlichen lediglich um eine Valorisierung der seit über 15 Jahren nicht mehr angehobenen Sätze handelt. Konkret wird die Versicherungssteuer für PKW - bei jährlicher Zahlung - künftig von 5 S je KW auf 7,57 S (0,55 Euro) je KW erhöht, was einer Steigerung des Steuersatzes um 51,4 % entspricht. Analoge Regelungen gelten für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die unter das Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen. Die Steuerbelastung für Motorräder steigt von 20 Groschen je Kubikzentimeter Hubraum auf 30 Groschen (0,022 Euro). Insgesamt rechnet die Regierung hier mit zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von 3,75 Mrd. S im Jahr 2000 und rund 5 Mrd. S in den Folgejahren.

Um zu gewährleisten, dass diese erwarteten Mehreinnahmen dem Bund zugute kommen, wird außerdem begleitend zur Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer das Finanzausgleichsgesetz geändert.

Die Tabaksteuer wird in zwei Schritten erhöht, sie beträgt ab dem 1. Juni 255 S (bisher 246 S) und ab dem 1. Jänner 2001 263 S je 1000 Stück plus jeweils 42 % des Kleinverkaufspreises. In den Erläuterungen heißt es dazu, dass Österreich im Moment den EU-Mindeststeuersatz auf Zigaretten, der auf 57 % des Kleinverkaufspreises der Zigaretten der gängigsten Preisklasse festgelegt ist, unterschreitet und die Steuerbelastung daher aus Gründen der EU-Konformität ohnehin angehoben werden müsste. Für das Budget bedeutet das eine Einnahmenerhöhung von 600 Mill. S im Jahr 2000 und von je 1,2 Mrd. S in den Folgejahren.

Mehr, nämlich 2,1 Mrd. S im Jahr 2000 und 4 Mrd. S im Jahr 2001, bringt die Erhöhung der Elektrizitätsabgabe von derzeit 10 Groschen je Kilowattstunde auf 20,64 Groschen (0,015 Euro). Die Regierung will diesen Schritt aber auch unter dem Blickwinkel einer weiteren Ökologisierung des Steuerrechts verstanden wissen.

Von der geplanten Gebührenanpassung betroffen sind in erster Linie Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine. So kostet das Ausstellen eines neuen Reisepasses künftig 950 S statt bisher 490 S, Datenänderungen schlagen mit 360 S statt 180 S zu Buche. Für die Ausstellung eines Personalausweises sind in Hinkunft 780 S (bisher 320 S), für die Ausstellung eines Führerscheins 760 S (bisher 660 S) zu bezahlen. Teurer werden auch Datenänderungen im Führerschein oder die Ausstellung eines Mopedausweises für Personen unter 16 Jahren. In Summe ergeben die Gebührenanpassungen Budgetmehreinnahmen von 100 Mill. S im Jahr 2000.

Im Budgetbegleitgesetz ebenfalls vorgesehen ist eine Erhöhung des Kunstförderungsbeitrages, der gemeinsam mit der Radiogebühr eingehoben wird. Derzeit müssen monatlich 4,60 S entrichtet werden, ab 1. Juni sollen es 6,60 S sein. Dadurch werden insgesamt 35 Mill. S mehr lukriert. Der Kunstförderungsbeitrag ist, wie in den Erläuterungen vermerkt wird, seit 1993 nicht mehr valorisiert worden.

HÖHERE GERICHTSGEBÜHREN

Sowohl die Parteien- als auch die Publizistikförderung werden auf dem Stand des Jahres 2000 eingefroren, was für das Budget eine Ausgabenreduktion in der Höhe von 1,2 Mill. S bei der Parteienförderung bzw. im Ausmaß von 5,6 Mill. S bei der Publizistikförderung zur Folge hat. Im Bereich der Gerichte sollen die Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Reduzierung von kostenintensiven RSa- und RSb-Briefen Einsparungen bewirken. Darüber hinaus sind auch hier - zum Teil erhebliche - Gebührenerhöhungen geplant.

Angehoben werden u.a. die Pauschalgebühren für Konkursverfahren, die Gebühren für bestimmte Außerstreitverfahren (z.B. Feststellung von Ansprüchen auf Heiratsgut oder Ausstattung, Kraftloserklärung von Urkunden, Verfahren vor dem Bezirksgericht nach dem Mietrechtsgesetz) sowie bestimmte Eingabengebühren (etwa für Berufungen gegen Urteile der Gerichtshöfe). Von diesen Gebührenerhöhungen erwartet sich die Regierung im Jahr 2000 Mehreinnahmen in der Höhe von 30 Mill. S, in den Folgejahren von 60 Mill. S.

Weitere 100 bis 150 Mill. S pro Jahr sollen dadurch eingebracht werden, dass gemeinnützige Bauvereinigungen in Hinkunft bei Grundbucheintragungen und verwandten Angelegenheiten nicht mehr von Gerichtsgebühren befreit sind. 150 bis 200 Mill. S bringt der Entfall der Gebührenbefreiung bei Verfahren vor der Agrarbehörde (z.B. zur Flurbereinigung oder zur Regelung von Wald- und Weidenutzungsrechten).

BUDGETUMSCHICHTUNGEN IN RICHTUNG PENSIONSVERSICHERUNG

Die in den Jahren 1999 und 2000 anfallenden Überschüsse aus dem Familienlastenausgleichsfonds in der Höhe von insgesamt 8,2 Mrd. S (davon 4,352 Mrd. S im Jahr 2000) will die Regierung dazu verwenden, um den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung zu senken. Ebenso werden dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds für diesen Zweck einmalig 2 Mrd. S entnommen. Begründet werden die Budgetumschichtungen zum einen damit, dass Kindererziehungszeiten pensionsrechtlich angerechnet werden, für die Finanzierung solcher Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung jedoch nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Zum anderen wird darauf verwiesen, dass durch Insolvenzen in nicht unbeträchtlichem Ausmaß Pensionierungen bzw. Frühpensionierungen verursacht würden.

Größere Umschichtungen betreffen aber auch das Arbeitsmarktservice (AMS) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Das AMS wird verpflichtet, bis zum 1. Oktober 2000 zusätzlich 3,1 Mrd. S aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger zu überweisen. Damit sollen arbeitsmarktbedingte Mehraufwendungen der Pensionsversicherung aufgrund vorzeitiger Pensionsantritte abgegolten werden. Eine Valorisierung des Bundesbeitrages zur Arbeitsmarktpolitik entfällt. Die AUVA hat dem Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger 1 Mrd. S zur Verfügung zu stellen.

Durch eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes und des Umweltförderungsgesetzes wird bei der Abwicklung von Förderungen dem Prinzip der Kostenwahrheit stärker Rechnung getragen. Weiters sollen Liquiditätserfordernisse in der Siedlungswasserwirtschaft mit Mitteln aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds bedeckt werden, was den Dotationsbedarf für die Finanzausgleichspartner in den Jahren 2000 bis 2003 reduziert.

KEINE SUBVENTIONEN MEHR FÜR VERBILLIGTEN "POSTZEITUNGSVERSAND"

Vorläufig 650 Mill. S erspart sich der Bund im Jahr 2000 dadurch, dass er der Post ab Juli dieses Jahres die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Rahmen des "Postzeitungsversandes" nicht mehr abgilt. Der begünstigte Versand von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Druckschriften von Behörden, Parteien, Religionsgemeinschaften oder Vereinen kostet die Post pro Jahr 1,3 Mrd. S - Erlösen von rund 900 Mill. S stehen tatsächliche Beförderungskosten von ca. 2,2 Mrd. gegenüber. Eine Abgeltung dieser Differenz ist der Regierung zufolge in Zeiten der Liberalisierung des Postmarktes überholt, sie soll durch eine Förderung der betroffenen Versender ersetzt werden. Zur Lösung dieser Frage wird eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet.

Schließlich ist im Budgetbegleitgesetz noch eine Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes vorgesehen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung muss dem Budgetentwurf künftig kein Plan für die Datenverarbeitungsanlagen mehr angeschlossen werden, dafür werden zur Unterstützung der Beratungen des Nationalrates im Arbeitsbehelf zum Bundesvoranschlag das "Maastricht-Defizit" und die "Maastricht-Verschuldung" ausgewiesen. (61 d.B.)

AMTSSITZABKOMMEN MIT ICMPD

Um dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung auch weiterhin eine effiziente Aufgabenerfüllung zu ermöglichen, wird zwischen Österreich und dem ICMPD ein Amtssitzabkommen geschlossen. Demgemäß soll sein Amtssitz - ähnlich wie Gebäude diplomatischer Vertretungen - unverletzlich sein; die Angestellten werden von allen Pflichtbeiträgen an die Sozialversicherungseinrichtungen der Republik befreit, es wird den Mitarbeitern aber das Recht eingeräumt, jedem einzelnen Zweig der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung mit der Wirkung einer Pflichtversicherung beizutreten.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienangehörige wird in einem Annex geregelt: Ehegatten und Kindern bis zu einem Alter von 21 Jahren, sofern sie vor Erreichen dieses Alters aus Gründen der Familienzusammenführung nach Österreich kamen, wird vom Außenministerium eine Bescheinigung ausgestellt, bei deren Vorlage einem künftigen Arbeitgeber in der Regel sofort eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wird (56 d.B. ).

NIEDERLASSUNG VON EUROPÄISCHEN RECHTSANWÄLTEN IN ÖSTERREICH

Durch die Umsetzung der Rechtsanwalts-Niederlassungsrichtlinie 98/5/EG werden im EuRAG die Möglichkeiten von Rechtsanwälten aus der Europäischen Union und aus dem EWR-Raum, sich in unserem Land niederzulassen und den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, erweitert. In Hinkunft werden sich solche Rechtsanwälte unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates sofort ohne vorherige Eignungsprüfung in Österreich niederlassen können; nach dreijähriger "effektiver und regelmäßiger" Berufsausübung im Aufnahmestaat sollen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen voll in die österreichische Rechtsanwaltschaft integrieren und die im Aufnahmestaat übliche Berufsbezeichnung führen können (59 d.B. ).

Die vollen Titel der Regierungsvorlagen:

57 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird

58 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz (Bundesverfassungsgesetz), das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden

61 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Tabaksteuergesetz 1965, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Gebührengesetz 1957, das Agrarverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Postgesetz 1997, das Wohnbauförderungsgesetz 1984, das Wohnhaussanierungsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2000)

56 d.B.: Abkommen zwischen der Republik und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) über den Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung samt Annex

59 d.B.: Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung

ANTRÄGE

GRÜNE: BEGLEITAUSSCHUSS BEI DER FÖRDERUNG DES LÄNDLICHEN RAUMES

Die Grünen wollen die effiziente und ordnungsgemäße Umsetzung der Entwicklungspläne zur Förderung des ländliches Raumes, wie sie im Rahmen der Agenda 2000 beschlossen wurde, begleitend bewerten und kontrollieren. Zu diesem Zweck fordern sie die Einsetzung eines Begleitausschusses, wie er in der EU-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vorgesehen ist. Darüber hinaus verlangen die Unterzeichner eines diesbezüglichen Entschließungsantrages die Bundesregierung und den Landwirtschaftsminister auf, Vorkehrungen zur Sicherung der Qualität und Effizienz der Durchführung zu treffen sowie unabhängige Bewertungssachverständige, Umweltbehörden und -organisationen beizuziehen (120/A[E]).

VP-FP UNTERSTÜTZEN DIE REGIERUNG BEI INITIATIVE ZUR TEMELIN-UVP

ÖVP- und FPÖ-Abgeordnete wollen die Bundesregierung in ihrer Initiative zur Temelin-Umweltverträglichkeitsprüfung von Seiten des Nationalrates unterstützen. Konkret geht es um die Prüfung und Bewertung der Umweltverträglichkeit eines Teiles dieses KKW, nämlich eines Hilfsbetriebsgebäudes, für das das Prager Obergericht die Baubewilligung aufgehoben und ein UVP-Verfahren vorgeschrieben hat. In diesem Verfahren möge die Bundesregierung ihre ökonomischen und energiepolitischen Argumente untermauern und verstärken und ihre Bemühungen um energiewirtschaftliche Kooperation mit der Tschechischen Republik mit dem Ziel fortsetzen, Möglichkeiten zu einem Verzicht auf das KKW Temelin aufzuzeigen, schreiben die Abgeordneten KOPF (VP) und Mag. SCHWEITZER (FP) (121/A[E]). 

In einem Antrag auf Änderung des ASVG will die SPÖ klarstellen, dass auch Tätigkeiten von Feuerwehren im Einsatz, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, von der Liste der Berufskrankheiten erfasst werden (117/A).

Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU-Regierungskonferenz für die Verankerung einer rechtlichen Basis für Sanktionen der EU bei Verletzungen der Grundwerte der Europäischen Union durch ein Mitgliedsland einzutreten. Nach den Vorstellungen des Abgeordneten Dr. VAN DER BELLEN soll ein mehrstufiges Verfahren eingerichtet werden, das zunächst die Beobachtung des betreffenden Staates und als weitere Schritte die Verwarnung und schliesslich Sanktionen vorsieht. Als Anknüpfungspunkt könnte dabei das strukturierte Verfahren im Rahmen des Stabilitätspaktes dienen. Die derzeitigen Massnahmen der EU gegen die Bundesregierung bezeichnet Van der Bellen in der Begründung seiner Initiative als verständlich (119/A(E)).

 

Die Sozialdemokraten verlangen von der Bundesregierung eine Unterstützung der Initiative des Bundespräsidenten beim EU-Ratsvorsitzenden Guterres zur Aufhebung der EU-Sanktionen (122/A(E)).

Der Vorbereitung der von den Koalitionsparteien geplanten Reform der Sozialversicherungen dient ein FP-VP-Antrag eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes. Bis zur Durchführung direkter Wahlen soll die Entsendung von Versicherungsvertretern in die Sozialversicherungsträger durch einen Kammertagsbeschluss bzw. einen Voll- oder Hauptversammlungsbeschluss nach dem d'Hondt'schen Verfahren Platz greifen (123/A ).

(Schluss)