Parlamentskorrespondenz Nr. 160 vom 03.04.2000

MASSNAHMEN FÜR DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IM JAHR 2000

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat auf Grund des Grünen Berichtes - spätestens gleichzeitig mit dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das folgende Finanzjahr - dem Nationalrat einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft und der im folgenden Jahr zu treffenden Maßnahmen vorzulegen. Diese Maßnahmen gemäß § 9 (Abs.2) LWG bilden jene Grundlagen, die für die Ausrichtung der Förderungen in der Land- und Forstwirtschaft und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern entscheidend sind.

Im vorliegenden Bericht wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Zielsetzungen der EU-Agrarpolitik und des geltenden Landwirtschaftsgesetzes die Einkommensverbesserung für bäuerliche Familien, die verstärkte Umweltorientierung der Agrarproduktion bzw. die Sicherung der Multifunktionalität, die konsequente Umsetzung der neuen EG-Verordnung 1257/99 für die Entwicklung des ländlichen Raums und eine offensive Politik für die Berggebiete im Vordergrund stehen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Umsetzung der Agenda 2000, wobei insbesondere die stärkere Ökologisierung der EU-Agrarpolitik, die Betonung sozialer Aspekte sowie die Förderung des ländlichen Raums hervorgehoben werden.

Grundsätzlich bekennt sich die Bundesregierung zu einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden sind zur Bewältigung der Anpassungsprobleme im EU-Binnenmarkt und zur Umsetzung der Beschlüsse der Agenda 2000 folgende Maßnahmen und Instrumente vordringlich: Planerstellung für die Entwicklung des ländlichen Raums; optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung; partnerschaftliche Zusammenarbeit der verschiedenen, mit der Abwicklung der Förderungsmaßnahmen betrauten Organisationen; Qualitätsanstrengungen in der Produktion unter besonderer Ausrichtung auf die Wünsche der Konsumenten (Kennzeichnung); Verbesserungen der Marktposition der Betriebe; wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen; schlagkräftiges Agrarmarketing sowie eine wirksame Bildungs-, Beratungs- und Forschungsarbeit für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum (III-34 d.B.).(Schluss)