Parlamentskorrespondenz Nr. 223 vom 27.04.2000

DRINGLICHE ANFRAGE DER GRÜNEN ZUM THEMA SOZIALABBAU

Wien (PK) - Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen und einer turbulenten Diskussion über das Budgetbegleitgesetz wurde am Nachmittag die Dringliche Anfrage (695/J ) der Grünen zum Thema "Kein Schulterschluss mit dem Sozialabbau durch die Bundesregierung" aufgerufen. Ausschlaggebend für die Dringliche Anfrage ist nach Abgeordnetem ÖLLINGER (G), der die Anfrage als Erstredner begründete, die Tatsache, dass das Koalitionsabkommen sowie der Vorschlag für einen neuen sozialen Gesellschaftsvertrag eine Absage an den Sozialstaat darstelle, wie wir ihn in Österreich kennen, und eine weitgehende Privatisierung der Sozialpolitik vorbereite.

Dieser neue soziale Gesellschaftsvertrag, in dem von Hilfe zur Selbsthilfe, von Leistungsgerechtigkeit und von privater Sozialverantwortung gesprochen wird, bedeute einen Umbau des Sozialstaates in Richtung systematischen Abbau, der nicht nur einzelne Bürger sondern auch jene Einrichtungen treffe, die das soziale Netz mittragen. Hinter all den geplanten Maßnahmen ortete Öllinger daher auch ein gesellschaftspolitisches Konzept.

Öllinger ging dann auf die Neuregelung für Zivildiener ein, wodurch die Bundesregierung seiner Ansicht nach klare Wertigkeiten treffe. Durch die geplante Anrechnung des Grundwehrdienstes als Beitragszeit für die Pension, was jedoch nicht für Zivildiener gelten soll, werde den jungen Menschen ein sichtbares Zeichen gegeben, dass der Zivildienst unterhalb des Präsenzdienstes stehe, wofür man eben persönliche Risiken in Kauf nehmen müsse. Er appellierte in diesem Zusammenhang an die SPÖ, diesen Punkt gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof einzuklagen.

Seit gestern, so Öllinger, sei auch klar, dass die Bundesregierung ein Wahlversprechen gebrochen hat, nachdem Bundesministerin Sickl erklärt habe, dass es beim Kinderbetreuungsgeld Zuverdienstgrenzen geben werde. Er kritisierte auch, dass für AlleinerzieherInnen nach zwei Jahren die Möglichkeit wegfalle, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu beziehen. Dies alles werde zu einer Ausstiegsfalle für Frauen. Darüber hinaus nehme man älteren Menschen nun auch die Möglichkeit der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit, geißelte der Abgeordnete die Sozialpolitik der Bundesregierung, und schloss mit der rhetorischen Frage, ob das wirklich die Perspektive für dieses Land sei.

Für Bundesminister BARTENSTEIN stellt diese Dringliche Anfrage einen misslungenen Versuch dar, das Bild einer Bundesregierung zu zeichnen, die in Österreich einen Sozialabbau der besonderen Art betreibt. Vielmehr sei man angetreten, für mehr soziale Gerechtigkeit und mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz zu sorgen.

Zur Untermauerung dieser These stellte der Minister fest, dass bereits im Februar diese Jahres eine Arbeitslosenrate von 3,5 % erreicht worden sei, womit Österreich in der EU an dritter Stelle liege. Der nationale Plan für Beschäftigung habe 100 000 zusätzliche Arbeitsplätze bis 2002 vorgesehen, dies sei bereits jetzt erreicht. Bartenstein kündigte an, bis 2003 nochmals 100 000 Arbeitsplätze schaffen zu wollen. Erstmals nach vielen Jahren gehe die Arbeitslosigkeit auch in Problemgruppen zurück. Weiters führte der Minister ins Treffen, dass im nächsten Ministerrat die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheits- und Dienstverhinderungsfall beschlossen werde. Dieser Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik solle durch einen weiteren, nämlich den Aufbau einer betrieblichen Pensionsvorsorge, ergänzt werden.

Auch in Sachen Kinderbetreuungsgeld wies der Ressortchef die Behauptungen von Abgeordnetem Öllinger zurück. Die Zuverdienstgrenze gebe es auch heute, sie komme aber einem Arbeitsverbot gleich. Dieses wolle man lockern, selbstverständlich könnten die Grenzen nicht schrankenlos sein, weil es darum gehe, die Kinderbetreuung in der eigenen Familie zu optimieren. Die Verlängerung der Karenzzeit von 18 auf 24 Monate stehe im Interesse von AlleinerzieherInnen, da diese heute keine Möglichkeit hätten, Kinderbetreuungsgeld gemeinsam mit einem eigenen Einkommen zu vereinbaren. Bartenstein widersprach seinem Vorredner auch vehement, dass die Sondernotstandshilfe gestrichen werde. Die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Frauen blieben wie im derzeitigen System aufrecht, weshalb es auch nicht zu Auswirkungen auf die Wiedereinstiegsmöglichkeiten von Frauen kommen könne. An eine Abschaffung der Teilzeitkarenz sei nicht gedacht, versicherte Bartenstein. 

In der konkreten Beantwortung der 51 Fragen stellte der Bundesminister fest, dass die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht ersatzlos gestrichen werde. Ab 1. Oktober 2000 werden auch jene Personen eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit erhalten, die aus gesundheitlichen Gründen am Arbeitsmarkt als unvermittelbar gelten. Außerdem sei ein großes Begleitpaket mit Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer vorgesehen. Beim Programm Integra handle es sich um Arbeitstrainings- und Integrationsmaßnahmen, wobei keine Dienstverhältnisse begründet würden. Eine kollektivvertragliche Entlohnung könne daher als Bezugsbasis nicht herangezogen werden, die Zumutbarkeitsbestimmungen würden jedoch die gleichen sein wie bei anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. 

Bei der Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten sei jedenfalls eine Angleichung des Grundanspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie aus anderen Verhinderungsgründen vorgesehen. Die Mehrbelastung der ArbeitgeberInnen belaufe sich dadurch auf 1,7 Mrd. S, dem stehe durch die Senkung des Dienstgeberbeitrages in der Krankenversicherung um 0,3 % eine Entlastung von 930  Mio. S gegenüber. Die Urlaubsaliquotierung bringe geschätzte Einsparungen für die ArbeitgeberInnen von 2,05 Mrd. S, die Gesamtersparnis für sie betrage 1,28 Mrd. S.

Abgeordneter NÜRNBERGER (S) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung fest, dass die Verschlechterung im Urlaubsrecht die ArbeitnehmerInnen mehr als 4 Mrd. S koste und damit für die Unternehmen ein Körberlgeld geschaffen werde.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) konstatierte drei Grundgedanken einer Gesamtphilosophie der Bundesregierung, die Minister Bartenstein ihrer Ansicht nach nicht habe entkräften können: Menschen, vor allem Frauen, würden in erster Linie im Familienverband und in der Gruppe gesehen, was dann auch finanziell unterstützt werde. Selbstständigkeit und eigene soziale Absicherung sei nicht gewollt. Zweitens würden Langzeitarbeitslose und jene, die ihre Erwerbstätigkeit nicht fortsetzen können, als "Tachinierer" angesehen, wofür es einen staatlichen Stachel brauche, um sie zu motivieren. Und drittens habe man vor, die Kammern als bürokratische schwerfällige Apparate zurückzudrängen, wobei man aber nur die Arbeiterkammer im Visier habe.

Zu Integra bemerkte die Rednerin, dass hier das zentrale Kriterium die Freiwilligkeit sein müsse. Grundsätzlich meinte Petrovic, dass man auch dann Sozialabbau betreibe, wenn man einige Bereiche finanziell besser ausstatte, der Abbau an Selbstständigkeit sei jedenfalls ein Schritt gegen die Emanzipation.

Abgeordneter NÜRNBERGER (S) sprach von der unsozialsten Bundesregierung seit 1945 und sagte: "Sie lassen eine Belastungswelle auf die ärmsten Menschen los." Während Selbständige und Bauern 19 Mrd. S an Vorteilen lukrieren, würden Arbeiter, Angestellte und arme Menschen mit 15 Mrd. S belastet. Zur Untermauerung seiner Aussage listete der Redner einmal mehr die geplanten Maßnahmen im Bereich der Pensionen, die Steuererhöhungen und die, wie er sagte, Sanierung der Krankenkassen auf dem Rücken der Kranken auf. Zuletzt bezeichnete er die "Aktion Fairness" der Regierung als die "grösste Mogelpackung" die je in diesem Land beschlossen wurde. Nürnbergers zentraler Kritikpunkt: Das komme in erster Linie den Arbeitgebern zugute.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brach Abgeordneter Nürnberger einmal mehr eine Lanze für die Sozialpartnerschaft, die dieses Land aufgebaut habe und zu einem Vorbild für die ganze Welt geworden sei. Ergebnis dieser Sozialpartnerschaft waren eine niedrige Streikrate und sozialer Friede - "Standortvorteile, die wir uns erhalten sollten." Daher wies Nürnberger Angriffe der Freiheitlichen auf die Arbeiterkammer zurück und machte nachdrücklich darauf aufmerksam, dass alle Bezugsregelungen der Kammer vom Rechnungshof kontrolliert werden, auf gesetzlichen Grundlagen beruhen und von gewählten Gremien beschlossen werden. Hinter den Angriffen auf die Arbeiterkammer stehe der Versuch, den Arbeitgebern ein weiteres "Körberlgeld" zukommen zu lassen. Denn 90 % der Arbeiterkammerumlage fließe in die Beratung der Mitglieder, wobei es der Kammer gelinge, den Arbeitern und Angestellten 1,5 Mrd. S pro Jahr zu erstreiten.

Abgeordneter GAUGG (F) reagierte zunächst auf Angriffe der Grünen auf die Sozialministerin Sickl und bezeichnete ihre Kritik an dem sozialen Umbau, den die Regierung vornehme, als ungerecht. Es gehe nicht um Abbau, sondern vielmehr um Reformen zur Herstellung grösserer sozialer Gerechtigkeit. 

An die Sozialdemokraten gewendet, übte Gaugg scharfe Kritik daran, dass ÖGB-Funktionäre bei den ÖBB, die kaum jemals an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, Bestlaufbahnen absolvieren können. Sie seien nur deshalb aus dem Besoldungsschema der Bundesbahnen herausgenommen wurden, damit die ÖBB-Bediensteten nicht merken, was vor sich gehe.

Angriffe Gauggs auf Abgeordnete Petrovic wies Abgeordneter ÖLLINGER in einer tatsächlichen Berichtigung zurück: Weder hätten die Grünen die Verhältnisse unter den früheren Regierungen als "Sozialparadies" betrachtet, noch fahre Abgeordnete Petrovic einen Porsche.

Mit einer tatsächlichen Berichtigung reagierte auch Abgeordneter VERZETNITSCH (S), und zwar gegen die Aussage Gauggs, er wohne gratis in einem Haus der BAWAG. Er zahle für seine Mietwohnung die ortsübliche Miete, sagte Verzetnitsch.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) zeigte sich dankbar für die Gelegenheit, klar aufzuzeigen, worin sich seine Fraktion in der Sozialpolitik von den Grundsätzen der Grünen unterscheide. Die ÖVP setze auf die Selbständigkeit der Menschen, sie will in der Sozialpolitik daher Hilfe zur Selbständigkeit geben und die Menschen unabhängiger machen. Tancsits unterstrich die gute Arbeitsmarktlage, insbesondere die deutlichen Verbesserungen bei den jungen, aber auch bei den über 50-jährigen Arbeitnehmern. Diese Regierung beende den schleichenden Sozialabbau zu Lasten künftiger Generationen, zu Lasten von Kindern und Familien und zu Lasten älterer Mitbürger - denn auf deren Kosten hätten frühere Regierungen die verstaatlichte Industrie saniert.

Tancsits zitierte Umfragen, aus denen klare Mehrheiten für die Anhebung des Eintrittsalters in die Frühpension sowie für Maßnahmen für die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt hervorgehen. Und der Redner begrüsst es, dass die bislang per Notstandshilfe geregelte Kindererziehung nunmehr eigenständige Ansprüche, auch Pensionsansprüche zugesprochen erhalte und den Frauen gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet wird, die Verbindung zur Arbeitswelt aufrecht zu erhalten.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) forderte den Wirtschafts- und Arbeitsminister vorerst zur Aufklärung darüber auf, warum im Programm "Integra" ausdrücklich Personen ohne persönliche Vermittlungshemmnisse vermittelt werden sollen. In ihren weiteren Ausführungen konzentrierte sich die Abgeordnete auf die geplanten Veränderungen beim Zivildienst. Haidlmayr sah einen Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes zur Bezahlung gemeinnütziger Tätigkeiten von Langzeitarbeitslosen und äußerte die Vermutung, Langzeitarbeitslose sollten, teilweise zu einem Stundenlohn von einem Schilling pro Stunde, jene Arbeiten ausführen, die bislang Zivildienern oblagen. Haidlmayr befürchtete insbesondere Schlechterstellungen für behinderte Menschen, die auf die Hilfestellung motivierter Mitarbeiter gemeinnütziger Vereine angewiesen seien. Budgetprobleme ließ Haidlmayer als Begründung für solche Maßnahmen nicht gelten und schlug eine Umkehrung vor: Die Caritas sollte bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben nicht auf Spenden angewiesen sein, sondern ordentliche Beiträge aus dem Budget erhalten. Stattdessen sollte man versuchen, Panzerkäufe mit Spenden zu finanzieren.

Auch Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) kritisierte die Sozialpolitik der Bundesregierung, die die Schwächsten dieses Landes treffe und erinnerte daran, dass es stets der Grundsatz sozialdemokratischer Sozialpolitik gewesen sei, Maßnahmen auf Kosten der Ärmsten zu vermeiden. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik setze die Regierung offensichtlich auf die Selbstheilungskräfte des Marktes, von denen jeder wisse, dass sie noch nie funktioniert haben. Dem gegenüber forderte sie nachdrücklich eine aktive Arbeitsmarktpolitik ein, weil diese notwendig sei, um soziale Stabilität zu garantieren. Während die Bundesregierung behaupte, etwas gegen die Langzeitarbeitslosigkeit zu tun, verschärften ihre Maßnahmen in Wahrheit die Arbeitslosigkeit. Ein besonderes Anliegen der Rednerin stellt die Aufrechterhaltung von Jugendbeschäftigungs-Sicherungsmaßnahmen und das Offenhalten der Zugänge zu Ausbildungsplätzen dar. Denn es sei zu befürchten, dass viele Schulabgänger in Zukunft ohne Ausbildungsplätze dastehen werden.

Abgeordnete ZIERLER (F) unterstrich den Einsatz der Bundesregierung gegen Privilegien und Proporz und ihr Engagement für Familien, Frauen und Alleinerzieherinnen. Was jahrelang gefordert wurde, die Installierung einer Behindertenbeauftragten, sei der neuen Sozialministerin Sickl innerhalb weniger Monate gelungen. Ein spezieller Arbeitskreis wurde eingerichtet, um die Hilfe für schwerst behinderte Menschen zu koordinieren. Selbstverständlich werde auch gespart, weil diese Bundesregierung ihre Verantwortung nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft ernst nehme. Im Einzelnen hielt die Rednerin den Oppositionsparteien die zahlreichen Verbesserungen vor, die die neue Bundesregierung für Familien und Frauen plane und rechnete vor, dass eine vierköpfige Durchschnittsfamilie zwar mit 2.110 S pro Jahr belastet, aber gleichzeitig um 11.560 S entlastet werde, sodass ihr 9.450 S mehr in der Geldbörse bleibe.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) wies auf die Notwendigkeit der Senkung der hohen Lohnnebenkosten hin, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern. Die Vorwürfe der Grünen in Richtung Frauenfeindlichkeit bezeichnete Pecher als Verdrehungen. Wenn nun erstmals Studentinnen in den Genuss von Karenzgeld kommen oder der Hinzuverdienst für Frauen erhöht wird, dann liege dies eindeutig im Interesse der Frauen, unterstrich die Rednerin.

Abgeordnete REITSAMER (S) kritisierte mit scharfen Worten die Erhöhung der Rezeptgebühr, die Ambulanzgebühr, die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages und die Kürzung des Krankengeldes und meinte, Kranke würden von dieser Regierung bestraft. Nach Ansicht Reitsamers wäre es höchste Zeit, die Beiträge von den Dienstgebern einzufordern, die diese von den Dienstnehmern eingehoben haben, den Kassen aber noch immer schuldig sind.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) bezeichnete die Harmonisierung der Pensionssysteme und die Sicherung der Pensionen der zukünftigen Generationen als überfällig und konnte darin keinen Sozialabbau erkennen.

Abgeordneter DONABAUER (V) betonte, es gehe darum, das Penionssystem mit zumutbaren Vorgaben rechtzeitig zu verändern. Den Vorwurf der sozialen Schieflage wies er dabei vehement zurück.

Abgeordnete HALLER (F) begrüßte die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes, das sie als ersten Schritt zum Kinderbetreuungsscheck sieht. Sie interpretierte diese Maßnahme als soziale Innovation, nicht aber als Sozialhilfe. Einziger Grund für die Kritik der Opposition daran sei der Umstand, dass das Kinderbetreuungsgeld nicht der links-linken Ideologie entspreche, konstatierte Haller.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) warf der Regierung vor, sie gebe beim Kinderbetreuungsgeld ungedeckte Schecks auf die Pensionsversicherung aus. Auch die den Präsenzdienern versprochenen Beitragszeiten auf die Pension könne die Regierung nicht zahlen. Unklarheiten ortete Öllinger ferner bei der Gestaltung der Beiträge für die "Abfertigung neu".

GRÜNER FRISTSETZUNGSANTRAG FÜR ANTRAG 10/A ABGELEHNT

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) erinnerte daran, dass das Europäische Parlament Österreich bereits fünfmal zur Streichung des Homosexuellen-Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch aufgefordert hat. Sie sah in der österreichischen Rechtslage eine Verletzung der Menschenrechtskonvention und forderte die Regierungsparteien auf, die Diskussion nicht weiter zu verweigern, sondern die Materie endlich auf die Tagesordnung des Justizausschusses zu setzen.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) schloss sich dem Anliegen seiner Vorrednerin an und meinte, es wäre höchst an der Zeit, dass sich Österreich endlich in dieser Frage dem europäischen Standard angleiche. Dies wäre gerade angesichts der international prekären Situation Österreichs ein wichtiges Zeichen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) betrachtete den Paragraph 209 StGB als nachhaltige Menschenrechtsverletzung, die auch der Präambel der Regierungserklärung widerspreche.

Der Fristsetzungsantrag wurde abgelehnt. (Schluss)