Parlamentskorrespondenz Nr. 246 vom 09.05.2000

ERSATZLÖSUNG FÜR GETRÄNKESTEUER PASSIERT FINANZAUSSCHUSS

 

Wien (PK) - Mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP wurde heute im Finanzausschuss die Getränkesteuer-Ersatzlösung dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet. In Kraft treten wird die Neuregelung größtenteils mit 1. Juni 2000, außer bei Aufgussgetränken, wo der 1. Jänner 2001 vorgesehen ist. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines F-V-Abänderungsantrages angenommen, der u.a. die modifizierten Einschätzungen der Aufkommenserwartungen der Länder und Gemeinden, die als Grundlage für die Aufteilung im Jahr 2000 herangezogen werden, enthielt. Weiters wurden bezüglich der Werbeabgabe Ausnahmen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften sowie für die mediale Unterstützung nach dem Glücksspielgesetz festgelegt.

 

Einstimmig angenommen wurde überdies ein im inhaltlichen Zusammenhang mit der Vorlage stehender F-V-S-Antrag auf Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1997: Dabei geht es um die Ermächtigung von Gemeinden, Ankündigungen durch Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) zu besteuern. Da es in diesem Zusammenhang zu Verfahren gekommen ist, aus denen Rückforderungsansprüche entstehen könnten, wurde eine Verfassungsbestimmung erforderlich. "In der Praxis werden damit (lediglich) diejenigen Verordnungen von zahlreichen Gemeinden aufgehoben, mit denen nach den unterschiedlichsten Kriterien eine Abgabe auf Rundfunkwerbung, die im jeweiligen Gemeindegebiet empfangen werden kann, ausgeschrieben wurde und die bei ihrer Vollziehung auf größte oder sogar unüberwindliche Schwierigkeiten gestoßen sind."

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf mit jenem Paket an steuerrechtlichen Maßnahmen vorgelegt, das sie - im Zusammenhang mit der Abschaffung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke - mit den Vertretern der Städte und Gemeinden sowie mit den betroffenen Wirtschaftszweigen vereinbart hat. Diese EU-konforme Regelung sieht im einzelnen vor, dass die Gemeinden einen Getränkesteuerausgleich durch höhere Ertragsanteile bei der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhalten. Steuerliche Anpassungen bei der Umsatzsteuer, der Biersteuer, Alkoholsteuer und der Zwischenerzeugnissteuer und Änderungen der Teilungsverhältnisse bei diesen Abgaben ersetzen dem Bund einen Teil der für die Gemeinden bereitgestellten Mittel.

 

Im Konkreten wird der Umsatzsteuersatz beim Vor-Ort-Verzehr von Speisen und bei der Lieferung von Wein durch Weinbauern mit 1. Juni 2000 von 10 auf 14 % erhöht. Die Lieferung von Kaffee und Tee in fester Form wird ab dem 1. Juni 2000 mit dem Normalsteuersatz von 20 % (bisher 10 %) besteuert. Aufgussgetränke wie Tee und Kaffee, die bis zum 31. Dezember 2000 noch mit der Getränkesteuer belastet sind, werden ab dem 1. Jänner 2001 mit dem Normalsteuersatz von 20 % besteuert.

Die Biersteuer wird von derzeit ca. 2,40 S auf ca. 3,44 S pro Liter angehoben. Bei der Alkoholsteuer ist die Anhebung des Regelsatzes auf 13.800 S je hl Alkohol und der ermäßigten Steuersätze durch Festsetzung der bisherigen Verhältnisse in Hundertsätzen (54 bzw. 90 %) auf 7.452 bzw. 12.420 S je hl vorgesehen. Um Missbräuche durch Markteinführung spirituosenähnlicher Zwischenerzeugnisse hintanzuhalten, werden auch die Steuersätze für solche Erzeugnisse angehoben.

Zweiter Schwerpunkt des umfangreichen Gesetzentwurfes ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Werbeabgabe. Sie soll die nicht mehr zeitgemäßen Ankündigungsabgaben und Anzeigenabgaben ersetzen, da diese einerseits Doppelbesteuerungen, andererseits Steuerwettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften mit sich bringen. Der Steuersatz wird von 10 % auf 5 % gesenkt.

Im Kapitalverkehrsteuergesetz wird für Wertpapier-Anschaffungsgeschäfte klargestellt, dass bei Verträgen, deren Wirksamkeit vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig ist, die Steuerschuld erst mit Eintritt der Bedingung bzw. der behördlichen Genehmigung entsteht.

Auf Grund der Erhöhung der Bundesverwaltungsabgaben um durchschnittlich 50 % soll auch die Höchstgebühr um 50 % angehoben werden.

Darüber hinaus werden im Umsatzsteuergesetz Klarstellungen hinsichtlich der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges bei Leasingautos getroffen. Künstler und Schriftsteller erhalten die Möglichkeit, die Verteilung der Einkünfte des laufenden Jahres auf insgesamt drei Jahre zu beantragen, wodurch eine gleichmäßigere Besteuerung erreicht werden soll. Schließlich werden Eingaben und Zeugnisse im Zusammenhang mit dem Artenschutz im Gebührengesetz befreit.

Abgeordneter Dr. CAP (S) kam auf den von der SPÖ eingebrachten Abänderungsantrag zu sprechen, der auf eine steuerrechtliche Besserstellung von Künstlern abzielt. Seiner Auffassung nach würde die geplante 3-Jahresverteilung der Einkünfte nicht ausreichen und er schlug deshalb die Einführung des Halbsatzes vor.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) kritisierte die vorliegende Getränkesteuerlösung, da seiner Meinung nach die Gemeinden keinerlei finanzielle Einbussen mehr verkraften können. Er forderte die Regierungsparteien daher auf, dem Paragraph-27-Antrag der Sozialdemokraten zuzustimmen, in dem die SPÖ dafür eintritt, die betroffenen Gebietskörperschaften schadlos zu halten.

Die Neuregelung der Getränkesteuer sei ein Trapezakt, räumte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) ein, da die Gemeinden die größten Auftraggeber der mittelständischen Wirtschaft sind. Da man aber mehrere Ziele unter einen Hut bringen musste, glaube er doch, dass ein realistischer und Erfolg versprechender Weg beschritten wurde.

Abgeordneter BÖHACKER (F) meinte, es sei aufgrund der budgetären Situation nicht möglich, den gesamten Entfall der Getränkesteuer zu ersetzen.

Abgeordneter AUER (V) verhehlte nicht, dieser Ersatzlösung nur mit Zähneknirschen zustimmen zu können. Diese Regelung sei schmerzvoll für die Gemeinden, auch wenn sie zumindest Rechtssicherheit biete.

Er habe den Eindruck gewonnen, sagte Abgeordneter Mag. KOGLER (G), dass irgendeine Lösung gefunden wurde, die den Gemeinden weniger Geld bringe und einzelne Wirtschaftszweige sowie die Konsumenten über Gebühr belaste.

Abgeordneter EDER (S) erinnerte ÖVP und FPÖ daran, dass sie im Vorjahr noch dafür eingetreten sind, bei einem Wegfall der Getränkesteuer die Gemeinden schadlos zu halten. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass die Kommunen wesentliche Investitionsträger sind. Auch Abgeordneter EDLINGER (S) lehnte den Regierungsvorschlag ab, da die Getränke nicht billiger werden, die Speisen teurer und die Gemeinden 2,5 Mrd. verlieren.

Es gebe keinen Bereich der Steuerpolitik, in dem so massiv zu Lasten der finanzschwachen Gemeinden umverteilt werde, führte Abgeordneter SCHWARZBÖCK (V) ins Treffen. Es sei daher für ihn eine große Genugtuung, die Regierungsvorlage mitbeschließen zu können.

In Richtung des Abgeordneten Cap wies Finanzminister Mag. GRASSER darauf hin, dass die von der Regierung vorgesehene 3-Jahresveranlagung eine wesentliche Begünstigung für Künstler darstelle. Er sei sehr erfreut darüber, dass es trotz der budgetären Engpässe gelungen sei, diese Regelung zu finden. Würde man dem Vorschlag der Sozialdemokraten näher treten, müsste man von Kosten in der Höhe von etwa 1 Mrd. S ausgehen, informierte er. 

Die Getränkesteuerregelung, die ein Sparsignal an die Gemeinden in der Höhe von 1,1 Mrd. S sei, hielt er für zumutbar, da die Kommunen auch vom Wegfall der Bürokratie profitieren würden. Zudem komme es zu einer deutlichen Entlastung der Wirtschaft in der Höhe von 1,4 Mrd. S, betonte Grasser. Er hoffe natürlich, dass dies auch den Konsumenten zugute kommen werde. Er gehe auch davon aus, dass sowohl der Städte- als auch der Gemeindebund dem Vorschlag zugestimmt haben. Heute habe er allerdings ein unsigniertes Schreiben dieser Vereinigungen erhalten, in dem zum Ausdruck gebracht werde, dass die Lösung für das Jahr 2000 abgelehnt wird.

Was den Antrag bezüglich der kommunalen Ankündigungs- und Anzeigenabgaben betrifft, so sagte der Finanzminister - auf Bitte des Abgeordneten Dr. Stummvoll - zu, dass die Verfassungsbestimmung bis zur zweiten Lesung von Juristen seines Hauses geprüft werde.

Bei der Abstimmung wurden zudem noch zwei von den Koalitionsparteien eingebrachte Ausschussfeststellungen angenommen: Eine betraf das Werbeabgabegesetz und stellte klar, dass als Bemessungsgrundlage nur das direkte Entgelt für die Werbeeinschaltung herangezogen wird. Die zweite bezog sich auf das Umsatzsteuergesetz. Um die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Leistungen im Tourismus leichter abzugrenzen, sollen Pauschalsätze zur Anwendung kommen können.

Der S-Abänderungsantrag und der Paragraph-27-Antrag der Sozialdemokraten fanden keine Mehrheit. Schließlich wurde noch ein Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt, in dem die Regierung ersucht wird, die Gemeinden für den Entfall der Getränkesteuer finanziell zu entschädigen. (Schluss)