Parlamentskorrespondenz Nr. 277 vom 19.05.2000
HÖHERE STRAFEN FÜR SCHLEPPER
Wien (PK) - Eine von der Regierung vorgelegte Novellierung des Fremdengesetzes zielt auf eine erhebliche Verschärfung der Strafen für Schlepperei ab. So wird künftig bereits der Grundtatbestand der Schlepperei, der derzeit mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird, gerichtlich strafbar sein. Als Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr - im Wiederholungsfall von bis zu zwei Jahren - vorgesehen, für gewerbsmäßige oder organisierte Schlepperei drohen sogar fünf Jahre Haft. Besonders streng bestraft wird außerdem eine menschenverachtende Behandlung der illegalen MigrantInnen.
Um die Verfolgung der Schlepper zu erleichtern, sieht die Gesetzesnovelle darüber hinaus vor, dass mit der Zurück- oder Abschiebung der illegal eingereisten Fremden bis zu deren Einvernahme zugewartet werden darf. Der Tatbestand der Ausbeutung eines unrechtmäßig in Österreich aufhältigen Fremden zum Zweck der Bereicherung des Täters wird verselbständigt. In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass Österreich aufgrund seiner geographischen Lage vom Phänomen der illegalen Migration in besonderem Maße betroffen ist und sich die geltenden Strafbestimmungen als nicht praxisgerecht und zweckmäßig erwiesen hätten. (110 d.B.) (Schluss)