Parlamentskorrespondenz Nr. 278 vom 19.05.2000

UNABHÄNGIGER BUNDESASYLSENAT ZIEHT POSITIVE GESAMTBILANZ

Wien (PK) - 1997 hat der Gesetzgeber die (verfassungs-)gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung des Unabhängigen Bundesasylsenates als gerichtsförmige Behörde zur Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bundesasylamtes in Asylangelegenheiten geschaffen. Der Sitz des UBAS befindet sich in der Laxenburger Straße 36 im 10. Wiener Gemeindebezirk. Zum Vorsitzenden wurde Mag. Harald Perl bestellt.

Dem Unabhängigen Bundesasylsenat standen gemäß den Bundesvoranschlägen 1998 und 1999 jährlich 70 Mill. S - davon 47 Mill. S für Personalausgaben und 23 Mill. S für den Sachaufwand - zur Verfügung. Mit Stichtag 31.12.1999 betrug der gesamte Personalstand des UBAS 97 Bedienstete.

Wie aus dem dem Parlament übermittelten Bericht hervorgeht, sind in den beiden Berichtsjahren 1998 und 1999 beim UBAS rund 15.500 Geschäftsfälle anhängig geworden: Etwa 1.500 haben Verfahren betroffen, die mit 1.1.1998 beim vormals als Berufungsbehörde zuständigen Innenministerium anhängig und laut Asylgesetz vom UBAS als nunmehr zuständige Rechtsmittelinstanz zu übernehmen waren, und 3.600 Fälle waren vor dem 1.1.1998 beim VwGH anhängig und sind nun - zur Entlastung des Höchstgerichtes - in die UBAS-Zuständigkeit übergegangen.

Rund 9.500 Verfahren konnten vom UBAS zum Abschluss gebracht werden. In ungefähr 2.400 Fällen hat der UBAS Berufungen gegen erstinstanzliche Bescheide des Bundesasylamtes stattgegeben und in etwa 3.000 Fällen sind Berufungen abgewiesen worden. (III-42 d.B. ) (Schluss)