Parlamentskorrespondenz Nr. 293 vom 23.05.2000

SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ UND ERWEITERTE GEFAHRENERFORSCHUNG

Wien (PK) - Die Parlamentsfraktionen einigten sich im Ausschuss für innere Angelegenheiten darauf, über die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz , in deren Mittelpunkt die erweiterte Gefahrenerforschung gegen kriminelle Verbindungen steht, eine Generaldebatte abzuführen. Der von den Grünen beantragte Unterausschuss wurde von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. Der Beschluss, die Verhandlungen über diese Regierungsvorlage zu vertagen, wurde hingegen einstimmig gefasst.

Wir brauchen in Österreich dieses Gesetz. Wir warten seit geraumer Zeit darauf, denn auch die Staatspolizei braucht Rechtssicherheit. So leitete V-Sicherheitssprecher KISS seine Wortmeldung im Ausschuss ein. "Wer Vertrauen hat, der wird mit ruhigem Gewissen ja zu diesem Gesetz sagen, jene, die präventiv Ängste schüren wollen, die werden nicht zustimmen."

Die Rechtssicherheit ist laut F-Abgeordneter Dr. PARTIK-PABLE dadurch gewährleistet, dass ein Rechtsschutzbeauftragter prüfen soll, auf welche Art die Durchleuchtung der Personen vorzunehmen ist.

Kritik kam von G-Abgeordnetem Dr. PILZ. Er äußerte sein Misstrauen gegen die "Umformung des Rechtssystems und des österreichischen Rechtsstaates in Richtung Ermächtigungsparagraphen". Der Rechtstaat funktioniert so, dass man keinen Rechtsschutzbeauftragten braucht, weil das System in der Lage ist, sich selbst zu schützen. Die Installierung eines Rechtsschutzbeauftragten weist für Pilz darauf hin, dass die notwendige Rechtssicherheit nicht mehr gegeben ist. Unverständnis signalisierte er hinsichtlich der Begriffes "kriminelle Verbindungen", bis jetzt "organisierte Kriminalität". Nicht um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität geht es seiner Meinung nach den Regierungsparteien, sondern um Politik und politischen Extremismus, z.B. um die PKK, um radikale Tierschützer und um politischen Terrorismus. Aus diesem Grunde beantragte Pilz die Einsetzung eines Unterausschusses, um diese "sensible" Materie ernsthaft behandeln zu können. - Dagegen sprach sich Abgeordneter JUNG (F) aus.

Da "dringender Gesprächs- und Diskussionsbedarf" besteht, schloss sich S-Abgeordneter Mag. SCHLÖGL dem Antrag der Grünen an. Der Ex-Minister bekannte sich zu wesentlichen Teilen der Regierungsvorlage, wies darauf hin, dass die erweiterte Gefahrenerforschung mehr Rechtssicherheit bringt und für die EDOK und die Staatspolizei klare gesetzliche Vorgaben vorhanden sein müssen. Enttäuscht zeigte sich der Redner hingegen darüber, dass die Regierungsvorlage im Bereich des Rechtsschutzbeauftragten von der ursprünglichen Vorlage abweicht.

Eine kritische Durchleuchtung der Praxis forderte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) ein, da sie Gesinnungsobservierung befürchtete.

Die Installierung einer parlamentarischen Rechtsschutzkontrolle vermisste Abgeordneter GAAL (S).

Der G-Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses wurde von FPÖ und ÖVP abgelehnt. Die Vertagung der Verhandlungen erfolgte einhellig.

Einstimmig angenommen wurde die Regierungsvorlage: Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die EU betreffend den Anwendungsbereich des Waschens von Erträgen in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die Aufnahme des amtlichen Kennzeichens des Transportmittels in das Übereinkommen samt Erklärung Österreichs.

Den S-Entschließungsantrag betreffend zusätzliche 1.000 Planposten für die Sicherheitsexekutive in den nächsten vier Jahren (96/A[E] ) vertrat Ausschussobmann LEIKAM. Er machte darauf aufmerksam, dass V-Sicherheitssprecher Kiss vor wenigen Monaten in einer Pressemeldung als Grundbedingung für eine VP-Regierungsbeteiligung 500 Gendarmen für das Burgenland und weitere 500 für das Bundesgebiet gefordert habe. Trotz der Vermehrung der Planstellen bei der Exekutive ist nach wie vor großer Personalbedarf gegeben. Aus diesem Grund sollen in den nächsten vier Jahren die Planstellen für die Exekutive deutlich erhöht werden, argumentierte er.

Niemand ist gegen eine Aufstockung der Sicherheitsexekutive, meinte Abgeordneter REINDL (F). Aber woher sollen die 700 bis 800 Mill. S für die Personalaufstockung kommen?, fragte er.

Populismus warf Abgeordneter KISS (V) den Sozialdemokraten vor, sind sie doch mit ihrem Anliegen auf Aufstockung der Exekutive unter Minister Schlögl bei Finanzminister Edlinger nicht durchgekommen.

Nicht nur Abgeordneter Kiss, sondern auch die V-Abgeordneten Murauer und Zweytick haben mehr Personal verlangt, warf Abgeordnete PARFUSS (S) ein.

Es stimmt nicht, führte Abgeordneter Mag. SCHLÖGL (S) aus, dass Finanzminister Edlinger den Wunsch auf Personalaufstockung abgelehnt hat, er hat in den Regierungsverhandlungen zugegeben, dass zusätzliches Personal notwendig ist. Die Schaffung von 1.000 Planstellen ist für Schlögl dringend notwendig, nimmt man die Arbeit der Sicherheitsexekutive auf dem Land, an der Grenze und in den Städten ernst.

Der S-Antrag wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und G abgelehnt. (Fortsetzung)