Parlamentskorrespondenz Nr. 296 vom 23.05.2000
REGIERUNGSVORLAGE: AGRARRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2000
Wien (PK) - Die Regierungsvorlage für ein Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 (107 d.B.)bringt im Wege einer Sammelnovelle Änderungen bei einer Reihe von den landwirtschaftlichen Bereich betreffenden Gesetzen. Da bei der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes 1995 einige Probleme auftraten, soll durch die nunmehrige Novellierung eine ordnungsgemäße Vollziehung gewährleistet werden. Zudem wird eine Gebührenpflicht bei der Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus Drittländern eingehoben, und zwar auch für die die Ausnahmegrenzen übersteigenden Kleinsendungen.
Durch die Änderungen im Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 wird u.a. der Stellungnahme der Kommission betreffend das vereinfachte Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel entsprochen, heißt es in der Vorlage. Anpassungen des Saatgutgesetzes 1997 dienen v.a. dazu, alle tatsächlichen oder möglichen Handelsbeschränkungen im EU-Binnenraum zu beseitigen. Dazu wurde der Begriff des Inverkehrbringens neu definiert und eine Reihe von technischen Bestimmungen über die Saatgutqualität, Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung vorgesehen.
Aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts war es notwendig, bisher geltende Bestimmungen zu präzisieren und den neuen Gegebenheiten anzupassen, lautet die Begründung. Dies gelte insbesondere für den Bereich der Gentechnik. Beim Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Sorten sind daher etwaige Risken für Menschen und Umwelt im Zusammenhang mit der absichtlichen Freisetzung in die Umwelt zu berücksichtigen. Es wird in der Vorlage betont, dass gentechnisch verändertes Saatgut nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn es für die menschliche Gesundheit und Umwelt als unbedenklich anerkannt wird. Weiters kommt es zu einer Neuorganisation der Behördenzuständigkeit: die territoriale Zuständigkeit soll von einer fachlich-sektoralen abgelöst werden.
Überdies hat die Vorlage folgende Ziele zum Inhalt: Umsetzungen von EU-Richtlinien sowie Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Zierpflanzen (Pflanzgutgesetz 1997); Klarstellung der Rechtsqualität der Programme als Verordnung (Wasserrechtsgesetz 1959); Umsetzung der UVP-Richtlinie und Verwaltungsvereinfachung (Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten); Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung, Kompetenzkonzentration - Übertragung der Vollzugskompetenzen der Wasserrechts- und Forstbehörden auf Agrarbehörden (Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967); die rechtswidrige Restsüßeherstellung soll entkriminalisiert und in Zukunft nur mehr als Verwaltungsübertretung gewertet werden (Weingesetz 1999); Anpassung der österreichischen Rechtslage an die europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951).
Der vollständige Titel der Regierungsvorlage:
107 d.B.: Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 und das Weingesetz 1999 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000)
(Schluss)