Parlamentskorrespondenz Nr. 304 vom 24.05.2000
WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS ANALYSIERT LAGE DES TOURISMUS
Wien (PK) - Der Wirtschaftsausschuss befasste sich im seiner heutigen Sitzung schwerpunktmäßig mit dem BERICHT ÜBER DIE LAGE DER TOURISMUS- UND FREIZEITWIRTSCHAFT 1998, der nach ausführlicher Debatte einstimmig angenommen und vom Ausschuss enderledigt wurde. Berichterstatter HORNECK (F) fasste einleitend die wirtschaftlichen Eckdaten zusammen, wobei er mitteilte, dass bereits Mitte 1997 in der Tourismusbranche eine Belebung eingesetzt habe. Infolgedessen stiegen die Einnahmen aus dem internationalen Reiseverkehr 1998 gegenüber dem Vorjahr um 5,25 % auf 156,3 Mrd. S. Die Umsätze im Binnenreiseverkehr wuchsen mit 8,75 % noch stärker. Insgesamt übertrafen die Tourismuseinnahmen erstmals jene des Rekordjahres 1992. Das Wachstum der Tourismusumsätze wird für 1999 mit rund 5 % auf über 200 Mrd. S berechnet, für die kommenden Jahre wird eine ähnlich positive Entwicklung erwartet. Die günstigen Aussichten basieren auf der guten Konjunktursituation im In- und Ausland, dem hohen Verbrauchervertrauen und den Vorteilen der Europäischen Währungsunion.
In dieses positive Bild passten auch die aktuellen Daten, die Staatssekretärin ROSSMANN den Ausschussmitgliedern mitteilte. Österreich habe die beste Wintersaison seit Jahren hinter sich, die Umsätze seien von November bis April um 4 %, die Nächtigungen um 2,3 % gestiegen. Sensationelle Ergebnisse seien im März mit einem Plus von 10,1 % und im April in Wien mit 15 % erzielt worden. Besonders erfreulich seien die Zuwachsraten von 229 % bei Besuchern aus Belgien, sowie von 103 % aus den Niederlanden. Auch die Arbeitsmarktsituation verbessere sich: Die Beschäftigung wuchs 1999 um 2,2 Prozent, die Zahl der Arbeitslosen nahm in der Branche um rund 10.000 ab. Auch die Zahl der Lehrlinge stieg und zwar um 3,7 Prozent. Die Nachwuchsfrage sei aber nach wie vor kritisch, merkte Staatssekretärin Rossmann an.
Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) zeigte sich enttäuscht, dass dieser Bericht im Ausschuss enterledigt werde und damit eine Debatte im Plenum entfalle. Er wünsche sich möglichst bald Parteiengespräche über Detailfragen der Tourismuspolitik, da es notwendig sei, auf aktuelle Entwicklungen rasch zu reagieren. Ohne etwas "kaputt reden" zu wollen, wies der Redner darauf hin, dass andere europäische Länder im Tourismus eine weit dynamischere Entwicklung verzeichnen als Österreich. Er sah die Gefahr einer Abkoppelung Österreichs vom stark wachsenden Urlauberpotential. ZU klären sei, wo einzugreifen sei, um die Nächtigungszahlen und damit die Rentabilität der Betriebe zu erhöhen.
Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) stellte eine Reihe von Detailfragen zum Thema Österreich Werbung und ortete Widersprüche in der Imagewerbung zwischen den einzelnen Regionen und dem Bild, mit dem die Marke "Österreich" insgesamt beworben werde. Sie wies auf den Widerspruch zwischen Inhalten wie "jung, dynamisch" und der zentralen Zielgruppe der Senioren an. Einen weiteren Widerspruch registrierte Lichtenberger zwischen der Erlebnisorientierung und dem Ziel mehr Erlebnisse pro Zeiteinheit zu bieten und den Anforderungen eines nachhaltigen Tourismus. Diese Fragen bieten ein grosses Feld für die Tourismuspolitik, so Lichtenberger, die sich überzeugt zeigte, dass in Intensivregionen genügend touristische Infrastruktur vorhanden sei. Weitere Fragen betrafen den Arbeitsmarkt im Tourismus und die im internationalen Vergleich schlechten Einkommensverhältnisse im österreichischen Fremdenverkehr.
Abgeordneter KIERMAIER(S) hätte sich ebenfalls die grössere Publicity einer Plenardebatte für die Tourismusbranche gewünscht. Im einzelnen drängte er darauf, die Gastronomie von bürokratischen Regelungen zu entlasten, er nannte Pauschalierungsmöglichkeiten und Einheitssteuersätze und kritisierte einmal mehr die Ausweitung der Paria-Gastronomie, namentlich der Buschenschanken und Mostheurigen.
Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) interessierte sich für den Stand der Dinge bei der Bestellung des Geschäftsführers der Österreich Werbung und drängte darauf, den Tourismusbericht 1999 rasch fertig zu stellen.
Abgeordneter EDER (S) setzte sich mit dem negativen Befund auseinander, dass die Betriebe trotz höherer Auslastung, dennoch höhere Verschuldungsquoten aufwiesen. Er stellte die Frage, ob die getroffene Getränkesteuerlösung hilfreich für den Tourismus sei und erkundigte sich nach der künftigen Richtung der Förderungspolitik. Interesse zeigte er auch an den Auswirkungen der Stromliberalisierung auf Kleinbetriebe sowie an einer Zusammenarbeit der Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer mit der Österreich Werbung. Ein gemeinsames, Synergien nutzendes Auftreten wäre etwa auf dem Hoffnungsmarkt China angebracht, sagte Abgeordneter Eder.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) erwartete sich von der Umsetzung des Paketes zur Senkung der Lohnnebenkosten eine Verbesserung der Verschuldung in der Tourismusbranche. Bei der Vertretung des Österreich Tourismus im Ausland setzte auch Haigermoser auf Synergien zwischen der Wirtschaftskammer und der Österreich Werbung. -
Staatssekretärin ROSSMANN sagte den Abgeordneten zu, den Tourismusbericht künftig rascher zu präsentieren. Über das Jahr 1999 will sie noch vor dem Sommer, spätestens aber im September berichten. Auch sie sei dafür, den Tourismusbericht künftig im Plenum zu debattieren. Die Zahl der belgischen Urlaubsgäste bezifferte Rossmann im März mit 200.000. Abgeordneter Lichtenberger stimmte sie in der Forderung nach mehr Kooperation im Tourismusmarketing zu, das Kirchturmdenken der Bürgermeister sei zurückzudrängen. Für den kommenden Sommer laute der Werbeschwerpunkt "Wanderbares Österreich" mit Konzentration auf Seen und Berge. Infrastrukturmaßnahmen hielt Rossmann vor allem dort für notwendig, wo es bei der mit 27 % viel zu wenig ausgelasteten Ferienhotellerie um Saisonverlängerung gehe. Als jüngste Neuerung informierte die Staatssekretärin über die Einführung einer Garantiemodells für Kongressveranstalter.
Die Geschäftsführerposition der Österreich Werbung sei ausgeschrieben. Alle, auch der bisherige Geschäftsführer, können sich bewerben. Die Staatssekretärin garantierte ein transparentes Verfahren ohne jegliche Präferenz des Ressorts. Auch sie strebe bürokratische Vereinfachungen für die Gastronomie an sagte Rossmann und stellte eine Pauschalierungslösung in Aussicht. In der Förderungspolitik setzt die Staatssekretärin auf die Top-Aktionen und Garantieübernahmen. In diesem Zusammenhang wies sie auf die starken Zuwächse von EU-Kofinanzierungen hin, namentlich in der Südsteiermark und im Burgenland. Probleme ortete die Staatssekretärin auf dem Deutschen Markt, den es stärker zu bearbeiten gelte. Nach wie vor sei Österreich auch noch zu wenig eine Flugdestination; hier würdigte Rossmann die Vorreiterrolle Kärntens. Die Vorteile der Stromliberalisierung könnten Tourismusbetriebe durch den Eintritt in Strompools nützen, teilte die für den Tourismus zuständige Staatssekretärin mit. - Der Tourismusbericht 1998 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Er ist damit enderledigt.
GENERALDEBATTE ÜBER ONE-STOP-SHOP FÜR BETRIEBSANLAGEN
Dann unterzog der Ausschuss den Antrag der Abgeordneten KOPF (V) und HAIGERMOSER (F) für eine Gewerbeordnungsnovelle einer Generaldebatte und vertagte die Verhandlungen dann auf Vorschlag von Ausschussobmann Dr. PUTTINGER bis zur nächsten Ausschusssitzung, um der Opposition Gelegenheit zu geben, sich in die sehr komplexe Materie einzuarbeiten. Diese Vorgangsweise wurde von allen Fraktionen begrüßt. Zudem lud Wirtschaftsminister Bartenstein die Oppositionsparteien zu informellen Gesprächen über das Gesetzeswerk ein.
Die Vorlage gilt in erster Linie der Umsetzung von EU-Richtlinien im Sinne der "integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" (IPPC-RL), der "Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen" (Seveso II-Richtlinie) und der "Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen" (VOC-Richtlinie). Diese Novelle stellt, wie Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN ausführte, über die Umsetzung von EU-Recht hinaus den ersten von insgesamt drei Schritten auf dem Weg zur geplanten Umwandlung der Gewerbebehörde in eine einheitliche Anlagenbehörde, zu einem "One-Stop-Shop" dar. Die Bezirksbehörde wird künftig als erste Instanz eine konzentrierte Betriebsanlagengenehmigung erteilen, die alle für Errichtung, Betrieb und Änderung oder zum Schutz vor Auswirkungen der Betriebsanlage notwendigen bundesrechtlichen Genehmigungen bzw. Bewilligungen enthält. Auch nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird die Gewerbebehörde für die Überwachung der Anlage, die nachträgliche Konsensanpassung und die Gefahrenabwehr zuständig bleiben. Einem EuGH-Urteil folgend soll das Erfordernis eines inländischen Wohnsitzes für den gewerberechtlichen Geschäftsführer entfallen, wenn es sich um einen Staatsangehörigen einer EWR-Vertragspartei handelt. Ob der Geschäftsführer in der Lage ist, sich im Betrieb vorschriftgemäß zu betätigen, wenn er in großer Entfernung vom Unternehmen wohnt, wird die Behörde zu entscheiden haben. Über die EU-Anpassung hinaus normiert die Novelle, dass bei gewerberechtlichen Prüfungen von Behinderten auf deren Gebrechen in besonderer Weise Bedacht genommen wird.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) merkte vorweg an, sie sei mit der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien nicht zufrieden, insbesondere hinsichtlich des Gebotes der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren. Zudem ortete sie Kontrolldefizite und bezweifelte den Sinn einer Einbeziehung des Denkmalschutzes in das Anlagenrecht. Die vorgesehenen Schwellenwerte, etwa für Ammoniak sowie beim Wasserschutz hielt sie für zu niedrig und kritisierte die Außerkraftsetzung der Störfallverordnung. In einem Entschließungsantrag verlangte die Abgeordnete die Ausarbeitung einer Novelle zum Sprengmittelgesetz, um Gefahren entgegenzutreten, wie sie bei der Sprengmittelexplosion in Enschede/Niederlande deutlich geworden sind.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) stellte die EU-Konformität des Antrages fest, mit dem das One-Stop-Shop-Prinzip verwirklicht, Rechtsunsicherheit ausgeräumt und der Weg zum einheitlichen Anlagenrecht beschritten werde. Der Antrag bringe Vorteile für Behinderte sowie mehr Kontrolle und mehr Ökologie.
Abgeordneter KOPF (V) bekannte sich zur europaweiten Harmonisierung der Genehmigungsbestimmungen, da dies zur Anhebung der Standards in den anderen EU-Ländern und zu Vorteilen für den Standort Österreich führe. Kopf unterstrich das Ziel eines einheitlichen Anlagenrechts und zeigte sich überzeugt, dass sich die Bezirksverwaltungsbehörden darauf rechtzeitig vorbereiten werden. Das Äußerkrafttreten der Störfallverordnung sei logisch, zumal ihre Inhalte in ein gesetzliches Regime übernommen werden.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN sah gegenüber Abgeordneter Glawischnig einen ausreichenden Zugang der Öffentlichkeit gegeben und hielt die Bezirksverwaltungsbehörden für groß genug, um die neuen Aufgaben zu bewältigen. Er sprach von einer bürgernahen und regionalen Lösung. Sollte eine Behörde nicht zu Rande kommen, gebe es die Möglichkeit, das Verfahren auf die Landesebene zu transformieren. Hinsichtlich der Störfallverordnung hielt des der Minister für angebracht, sie außer Kraft zu setzen, wenn eine modernere Regelung komme. Die Oppositionsparteien lud der Ressortleiter zu Gesprächen über die Details der Vorlage ein.
VERLÄNGERUNG DES INTERNATIONALEN KAFFEE-ÜBEREINKOMMENS
Da Österreich die Verlängerung der Geltungsdauer des Internationalen Kaffee-Übereinkommens um zwei Jahre, die der Internationale Kaffeerat am 21. Juli vorigen Jahres in London beschlossen hat, nicht rechtzeitig notifizieren konnte, ist es aus dem Übereinkommen ausgeschieden. Eine Regierungsvorlage beinhaltet die Formalitäten des neuerlichen Beitritts unter rückwirkender Übernahme der Verpflichtungen mit 1. Oktober 1999. Das Übereinkommen schafft ein Forum für zwischenstaatliche Konsultationen sowie die Voraussetzungen für Studien, die Beseitigung von Verbrauchshindernissen und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Kaffee-Weltmarkt. - Einhellige Genehmigung.
Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) merkte in ihrer positiven Wortmeldung an, dass den Grundsätzen fairen Handels auf dem Weltmarkt mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Dem schlossen sich die Abgeordneten EDER (S) und HAIGERMOSER (F) an.
EU-ANPASSUNGEN BEI DER PREISAUSZEICHNUNG
Dann wandten sich die Ausschussmitglieder der Preisangabenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr
1998 zu. Sie vereinheitlicht die Rechtsvorschriften im Bereich der Preisauszeichnung und schreibt bei Sachgütern die Angabe des Grundpreises unabhängig von der jeweiligen Verpackungsmethode vor. Bislang bestehende Ausnahmen für landwirtschaftliche Betriebe fallen künftig grundsätzlich weg. Der Umsetzung dieser Richtlinie dient eine Regierungsvorlage zur Anpassung des Preisauszeichnungsgesetzes, die EU-konforme Ausnahmen für Kleinunternehmen, etwa für konkrete Güter wie Fertiggerichte oder Geschenkpackungen ermöglicht.
Abgeordneter EDER (S) klagte, dass die Regierungsvorlage keine Vereinheitlichung für die Konsumenten bringe, die Zersplitterung aufrecht bleibe und zu viele Ausnahmen zugelassen würden. Betriebe mit 250 Quadratmetern seien nicht als Kleinbetriebe einzustufen, sagte Eder und begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass es die Konsumenten auch in Zukunft schwer haben werden, Preisvergleiche zwischen den verschiedenen Angeboten anzustellen, weil Produkte in unterschiedlichen Behältern und Dichtegraden (Waschmittel) angeboten werden.
Abgeordneter Mag. MAIER (S) stellte grundsätzlich die Frage, ob das Preisauszeichnungsgesetz ein Wirtschaftsgesetz mit wettbewerbsrechtlichen Zielen oder ein Konsumentenschutzgesetz sein soll, das die Käufer vor Täuschung schütze. Er brachte eine Fülle von Vollzugsproblemen zur Sprache und sagte, die Regierungsvorlage komme der Wirtschaft in ungerechtfertigtem Ausmass zu Lasten der Konsumenten entgegen. Daher könne die SPÖ nicht zustimmen. Als besondere Anliegen nannte Maier eine Regelung für Wechselstuben und die Aufrechterhaltung der Preisauszeichnungspflicht bei den Taxis.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) sah demgegenüber keinen Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Käufern und Verkäufern. Die Regierungsvorlage sei ausgewogen, sorge für Markttransparenz und sichere einen fairen Wettbewerb. Ausnahmen für Betriebe bis 250 Quadratmeter Verkaufsfläche dienten der Nahversorgung.
Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) legte einen V-F-Abänderungsantrag mit weiteren Ausnahmen, u. a. für Lebensmittel mit herabgesetztem Verkaufspreis wegen bevorstehender Erreichung des Mindesthaltbarkeitsdatums vor. Das Gesetz soll mit 1.9.2000 in Kraft treten, um den Betrieben ausreichend Zeit zur Umstellung zu geben.
Abgeordnete Mag. PECHER (V) wies darauf hin, dass die Zahl der Geschäfte mit 250 Quadratmeter Verkaufsfläche zwar noch gross sei, ihr Umsatz insgesamt aber stark abnehme. Die Ausnahmen seien für diese Betriebe wichtig, weil sie durch den Aufwand bei der Preisauszeichnung stark belastet seien.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN verteidigte die Vorlage. Die EU-Richtlinie werde umgesetzt, die Übersichtlichkeit der Preisangaben bleibe für den Konsumenten gewahrt und es werde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Preisauszeichnung für kleine Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor darstelle. Daher habe man die von der EU eingeräumten Ausnahmeregelungen genützt. - Annahme der Regierungsvorlage mit F-V-G-Mehrheit.
NOVELLIERUNG DES ZIVILTECHNIKERKAMMERGESETZES
Nach zustimmenden Wortmeldungen der Abgeordneten EDER (S) und Dipl.-Ing. HOFMANN (F) verabschiedete der Ausschuss schließlich einstimmig eine Novellierung des Ziviltechnikerkammergesetzes, durch die u.a. die Schaffung von Einrichtungen zur Krankenvorsorge und die gemeinsame Verwaltung des Pensions- sowie des Sterbekassenfonds ermöglicht werden sollen. Außerdem werden Präzisierungen hinsichtlich der Anspruchsberechtigten (Pensionsalter für Männer und Frauen 65 Jahre, Hinterbliebene) vorgenommen und Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der seit Anfang 2000 geltenden Pflichtversicherung getroffen. Zentrales Anliegen der Ziviltechniker ist der kostenneutrale Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren. (Schluss)
Stichworte
Links
- III-31 d.B. - Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 1998
- 95 d.B. - Internationales Kaffee-Übereinkommen
- 166/A - Gewerbeordnung 1994
- 156/A - Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird
- 97 d.B. - (Preisauszeichnungsgesetz - PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb