Parlamentskorrespondenz Nr. 313 vom 25.05.2000

AKTUELLE AUSSPRACHE IM GESUNDHEITSAUSSCHUSS

Waneck berichtete über Vorhaben der Bundesregierung

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses stand Staatssekretär Dr. WANECK den Abgeordneten Rede und Antwort.

Vor Beginn der aktuellen Aussprache wurde Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) einstimmig zum Ausschussobmann gewählt.

In Beantwortung der zahlreichen Fragen informierte Staatssekretär Dr. WANECK darüber, dass vorige Woche die Verhandlungen mit den Ländern über den Finanzausgleich begonnen haben. Einen wesentlichen Aspekt stelle dabei die Frage des Selbstbehaltes dar. Grundsätzlich solle der Behandlungsbeitrag nicht unbedingt der Finanzierung der Krankenkassen dienen, sondern als Signal verstanden werden. Ziel sei eine Systemänderung, und zwar die Ambulanzen zu entlasten und die Behandlung dort stattfinden zu lassen, wo sie kostengünstiger ist, nämlich im niedergelassenen Bereich. Zudem solle nur ein geringer Teil dieses Betrages  - so wenig wie möglich - in die Verwaltung fließen, unterstrich Waneck.

Er machte darauf aufmerksam, dass die höchsten Ambulanzkosten im Bereich innere Medizin an (25 %) anfallen, Unfallchirurgie und Chirurgie machen etwa 10 % aus. 30 % der Kosten sind allerdings nicht zuordenbar, weshalb hier angesetzt werden müsse, betonte Waneck.

Was die Einhebung des Selbstbehaltes betreffe, so halte er es für die sinnvollste Lösung, wenn dies vom Spital selbst übernommen werde und die Gelder auch dort bleiben. Er räumte ein, dass die Verwaltung der Höchstgebühren eine Hürde sei, die aber spätestens mit Einführung der Chip-Karte beseitigt werden könne. Da jedoch die Verhandlungen darüber erst begonnen haben, könne er den Ergebnissen nicht vorgreifen.

In Richtung der Abgeordneten Dr. Pittermann (S), die die Frage der Versicherungspflicht thematisierte, merkte Waneck an, dass bei der Entwicklung eines neuen Systems zwei Grundvoraussetzungen erfüllt werden müssen: Einerseits müsse gesichert sein, dass kein Versicherungsnehmer abgelehnt wird und andererseits dass die Versicherung kein Kündigungsrecht habe. Weiters sei es ein längerfristiger Wunsch der Regierung, eine Harmonisierung im ASVG-Bereich und beim Leistungsspektrum anzustreben. 

Mit dem Krankenanstaltenplan befasse sich zurzeit eine Strukturarbeitsgruppe, führte Waneck weiter aus, wobei ein Stufenplan entwickelt werde. Zunächst soll ein internationaler Vergleich angestellt werden, der z.B. die Zahl der Akutbetten, die medizinischen Spitzenleistungen und Ausbildungspraxis näher beleuchtet. Wenn dieser Plan stehe, werde er Verhandlungen mit den Ländern aufnehmen, die bis Ende des Jahres abgeschlossen werden sollen. Zum Thema Geräteplan erklärte er, dass im Bereich der Computertomographie eine Marktsättigung eingetreten und daher kein Plan erforderlich sei.

Beim Krankengeld gebe es in Österreich die beste Regelung in Europa, gab sich Waneck überzeugt, und er glaube, dass es innerhalb von 60 Wochen möglich sein müsse, das Krankheitsbild eines Menschen zu beurteilen. Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen im Krankenhaus Freistadt stellte Waneck klar, dass er sich gegen eine Anlassgesetzgebung ausspreche. Dieser Fall hätte nicht passieren dürfen, wenn die bestehenden Gesetze eingehalten worden wären. Er halte es daher für eine seiner vordringlichen Aufgaben, derartige Missstände aufzuzeigen. Handlungsbedarf gebe es hingegen bei den Entschädigungen, die im Spitalsektor nicht funktionieren. Es soll deshalb ein Fonds für verschuldensunabhängige Entschädigungen eingerichtet werden, kündigte er an.

Was die Preisgestaltung bei den Medikamenten anbelangt, sei er ein Gegner von Zwangsmaßnahmen. Bei den Veterinärmedikamenten sei es beispielsweise gelungen, die Großhandelsspanne auf dasselbe Niveau wie bei den Humanmedikamenten zu senken. In Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Pumberger gab Waneck bekannt, dass er morgen in Innsbruck eine Veranstaltung des Fonds Gesundes Österreich zum Thema Diabetes eröffne und überdies werden Aufklärungsveranstaltungen durchgeführt. Durch die Einsparungen bei den Zivildienern erwarte sich Waneck keinen Engpass in den Spitälern, da diese nicht im Pflegebereich eingesetzt wurden. Positiv bewertete er den Vorschlag eines Strahlenpasses. Er müsse allerdings darauf hinweisen, dass nur 11 % der Strahlenbelastung auf medizinische Gründe zurückzuführen sei. Er könne sich vorstellen, dass bei der Einführung der Chip-Karte eine Zusatzkarte auf freiwilliger Basis angeboten werde, in der auch die Strahlenbelastung aufgenommen wird.

Einige Fragen konnte Waneck nicht beantworten, da diese 15a-Vereinbarungen betreffen und die entsprechenden Verhandlungen noch im Laufen sind. Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Positionspapier seines Ressorts, das - wie er sagte - den Fraktionen zur Verfügung gestellt werde.

TIER- UND VIRUSSEUCHENBEKÄMPFUNG WERDEN ZUSAMMENGELEGT

Die Zustimmung aller vier Fraktion fand eine Regierungsvorlage, mit der die bereits erfolgte Zusammenlegung der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling mit der Bundesanstalt für Virusseuchenbekämpfung bei Haustieren in Wien gesetzlich verankert werden soll. Als Name für die neu gebildete Anstalt ist "Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling" vorgesehen. Weiters enthält die Änderung des Bundesgesetzes über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten Regelungen betreffend eine derzeit noch in Hetzendorf verbleibende Außenstelle. Zusätzliche Kosten sind mit der Novellierung des Gesetzes nicht verbunden. (6 d.B.)

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) machte darauf aufmerksam, dass diesen Anstalten durch die immer umfangreicheren Untersuchungen und die Kontrollen der Importe eine große Bedeutung zukomme. Er hob positiv hervor, dass durch die Zusammenlegung die Personalressourcen besser eingesetzt werden können. Wichtig sei auch, dass in Zukunft für beide Anstalten das gleiche Personalrecht gelte. Auch Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) hielt eine Zusammenlegung aufgrund der entstehenden Synergieeffekte für sinnvoll. Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies darauf hin, dass es Klagen von Seiten der Veterinärmediziner gebe, dass die Untersuchungen von Fleisch bezüglich des unerlaubten Einsatzes von Hormonen, Antibiotika und sonstigen Arzneimitteln zurückgehen.

In Richtung seines Vorredners führte Staatssekretär Dr. WANECK

aus, dass er sich dieses Problems bewusst sei und die Untersuchungen nicht weiter eingeschränkt, sondern verstärkt werden sollen. Dabei könnte er sich auch vorstellen, Untersuchungen auszulagern. Grundsätzlich bestehe eine exzellente Gesundheitssituation bei der Tierpopulation, und auch von der EU wurde Österreich Seuchenfreiheit attestiert.

KRANKENANSTALTEN-ARBEITSZEITGESETZ-ANTRAG EINSTIMMIG VERTAGT

Sodann befasste sich der Ausschuss mit einem F-Entschließungsantrag zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, der, ebenso wie ein F-V-Abänderungsantrag - nach ausführlicher Diskussion - einstimmig vertagt wurde. Die Redner der Oppositionsparteien kritisierten nämlich, dass der zuständige Minister Bartenstein bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend war.

Die Freiheitlichen fordern im Entschließungsantrag, dass die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes für Krankenanstalten stärker kontrolliert wird und etwaige Verstöße gegen das Gesetz auch Sanktionen zur Folge haben. Sie bezweifeln, dass die bestehenden Dienstposten ausreichen, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen( 57/A[E]). In dem F-V-Abänderungsantrag wird die Ministerin für soziale Sicherheit und Generationen ersucht, sich im Rahmen der Bundesstrukturkommission für konkrete Lösungsansätze zur Einhaltung des KA-AZG (Einhaltung der Arbeitszeiten, leistungsgerechte Bezahlung, Aufnahme der fehlenden Fachärzte, Erhalt der Fachausbildungsstellen) einzusetzen und im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des LKF-Systems gemeinsam mit den Ländern Lösungen zu suchen, welche die Einhaltung des KA-AZG sicherstellen.

KRANKENANSTALTEN- UND GROSSGERÄTEPLAN SOWIE QUALITÄTSSICHERUNG

Von der Ausschussmehrheit vertagt wurden sodann zwei Initiativen der Grünen: Der Österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) ist nach Ansicht der Grünen weiterzuentwickeln. Vor allem soll neben der Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten in Akutkrankenanstalten auch das dort angebotene medizinische Leistungsspektrum konkret dargestellt werden. Außerdem wollen die Grünen, dass der ÖKAP/GGP um den Bereich der ambulanten und teilstationären detaillierten Leistungsangebotsplanung erweitert wird. ( 93/A(E) ) In einem weiteren Antrag kritisieren die Grünen, dass sich der Landesgesetzgeber nicht dazu durchgerungen hat, die Kontrolle der Qualitätssicherung in Spitälern gesetzlich vorzuschreiben. Sie verlangen daher eine Änderung des Krankenanstaltengesetzes, die eine wirksame Qualitätskontrolle in allen Krankenhäusern gewährleisten soll. Weiters schlagen sie die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Qualitätskontrolle vor. Eine österreichweit tätige Gruppe von Expertinnen und Experten soll die qualitätssichernden Maßnahmen auf ihre Effizienz hin prüfen ( 94/A(E) ).

Abgeordneter Mag. HARTINGER (F) unterstützte die Intention des zweiten Antrages und wies darauf hin, dass es regionale Unterschiede in der Qualitätssicherung gebe. Im Bundesland Steiermark z.B. wurde eine eigenen Qualitätssicherungskommission eingerichtet, die sehr effizient arbeite und deren Ergebnisse auch zu Konsequenzen führen.

Staatssekretär Dr. WANECK meinte zum ersten Antrag, dass hinsichtlich der Notwendigkeit der Weiterentwicklung des ÖKAP und des GGP Einigkeit herrsche. Da dafür jedoch die Zustimmung der Bundesländer erforderlich sei, möchte er ein Verhandlungsergebnis nicht präjudizieren. Hinsichtlich der G-Forderungen nach einer wirksamen Qualitätskontrolle führte er aus, dass Projekte bezüglich Qualität im Krankenhaus und Messung der Ergebnisqualität durchgeführt werden. Es sei zudem die Einrichtung einer Bundesclearingstelle geplant, die darauf achten werde, dass die Maßnahmen effizient durchgeführt werden.

Abgelehnt wurde schließlich noch ein Entschließungsantrag - in der Fassung eines G-Abänderungsantrages - der Grünen, der die Vorkommnisse im Spital Freistadt zum Inhalt hat( 92/A(E) ). Diesen Fall nahmen die Grünen zum Anlass, die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen aufzufordern, in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Länder ein Modell einer zentralen Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle auszuarbeiten, in welcher dem Hauptverband der SV-Träger eine tragende und verantwortliche Rolle zukommt. Zudem sollen jährliche Berichte dem Nationalrat vorgelegt werden, betonte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G). Auch Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) trat dafür, dem Nationalrat jährliche Berichte zur Verfügung zu stellen, um dem Parlament eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. Ein wichtiges Anliegen war ihr noch die medizinische Qualitätssicherung.

Abgeordneter Dr. LEINER (V) konnte sich den Forderungen der Grünen teilweise anschließen, gab jedoch zu bedenken, dass es sich bei den Vorgängen im Krankenhaus Freistadt insofern um einen Skandal gehandelt hat, als sich zwei Ärzte nicht vertragen haben. Seine Fraktion lehne den Antrag ab, da sich zurzeit mit dieser Thematik eine Arbeitsgruppe befasse, argumentierte er.

Staatssekretär Dr. WANECK berichtete von den Plänen der Bundesregierung und gab bekannt, dass eine Qualitätssicherungsgruppe eingesetzt wurde, die ein gesamtösterreichisches Qualitätssystem entwickeln soll. Dadurch können vor allem die Rahmenbedingungen vorgegeben werden, unterstrich er. Überdies sei beabsichtigt, eine Clearingstelle einzurichten und Sanktionsmechanismen zu verankern. Er erachte es für wichtig, dass alle Betroffenen, d.h. auch der  Hauptverband und die Ärztevertreter, in diesen Diskussionsprozess einbezogen werden. (Schluss)