Parlamentskorrespondenz Nr. 324 vom 30.05.2000

WENIGER MITTEL FÜR DIE ERWACHSENENBILDUNG

Wien (PK) - Die Themen Erwachsenenbildung und Universitätskliniken standen mit Mittelpunkt der weiteren Beratungen des Rechnungshofausschusses .

Institutionen der Erwachsenenbildung förderte das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten jährlich mit rund 160 Mill. S. Die Ausgaben des Ressorts für die Erwachsenenbildung betrugen aber nur 0,33 % jener für die Erstausbildung an Schulen. Aus diesem Grund empfahl der Rechnungshof im Rahmen seiner Überprüfung im Jahr 1999, ein ausgewogenes Verhältnis der öffentlichen Ausgaben für Erstausbildung zu jenen für Weiterbildung anzustreben. Da die von der Europäischen Kommission formulierten Ziele für Bildung und Weiterbildung mit den österreichischen Programmen nur teilweise übereinstimmten, hält es der RH für angebracht, die Ziele der Erwachsenenbildung den gesamteuropäischen Bestrebungen anzupassen und Kriterien für die Evaluierung von Bildungsmaßnahmen zu erarbeiten.

S-Abgeordneter FAUL schnitt die Mittelkürzungen für die Erwachsenenbildung an, hinterfragte vor allem die Lehrlingsstiftungen, Initiativen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und die Verteilung der Mittel.

Für die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung und die Kooperation auf internationaler Ebene interessierte sich Abgeordnete LENTSCH (V).

Da das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung in St. Wolfgang -je nach Förderungswürdigkeit der Seminarveranstalter bzw. Teilnehmer - drei unterschiedliche Tarifklassen anwendete, fragte G-Abgeordneter BROSZ, wann mit einer Veränderung der Tarifgestaltung gerechnet werden kann.

Die Fragen der Abgeordneten BURKET (F) bezogen sich u.a. auf die Förderansuchen und auf die Schwerpunktsetzungen bei der Erwachsenenbildung.

Die Zielvorgaben des Weißbuches der Europäischen Kommission zur allgemeinen und beruflichen Bildung hinterfragte Abgeordneter REHEIS (S).

Bundesministerin GEHRER wies eingangs darauf hin, dass neben dem Bund auch die Länder und Gemeinden bzw. privatrechtliche Organisationen für die Erwachsenenbildung zuständig sind. Die Erwachsenenbildung musste eine Mittelkürzung um 12 % hinnehmen, da es sich um Ermessensausgaben handelt.

Im Zusammenhang mit den Lehrlingsstiftungen gab die Ressortleiterin bekannt, dass das Auffangnetz gesichert sei und Berufslehrgänge - wenn notwendig - eingerichtet werden. Durch verschiedene positive Entwicklungen, aber auch durch geänderte Strukturen gibt es derzeit 200 Lehrstellen mehr als Lehrstellensuchende. Das AMS rechnet damit, dass 2.000 Jugendliche ein Auffangnetz brauchen werden. Beabsichtigte Änderungen bei der Schülerfreifahrt oder Kinderbeihilfe sind der Ministerin nicht bekannt.

Die unterschiedlichen Tarife im Bundesinstitut für Erwachsenenbildung werden vereinheitlicht, versprach Gehrer und gab bekannt, dass das Bundesinstitut eine BetriebsGesmbH werden soll.

RH-Präsident Dr. FIEDLER meinte im Zusammenhang mit der an ihn gerichteten Frage nach dem Gesamtaufwand für die Erwachsenenbildung, laut einer OECD-Studie müssten, wollte man in vielen Bildungsbereichen in das europäischen Spitzenfeld vordringen, zusätzlich 15 Mrd. S aufgewendet werden. Angesichts des Spargedankens und der Tatsache, dass Ermessensausgaben gekürzt wurden, sei auch die Erwachsenenbildung unter das "Fallbeil" gekommen. Für Fiedler stellt sich aber die Frage, ob man wirklich in allen Bereichen eine lineare Kürzung vornehmen soll; eine weitere Einschränkung bei den Mitteln für die Erwachsenenbildung wird seiner Ansicht nach "schwer verträglich" mit den OECD-Bildungsmaßnahmen sein.

KLINISCHER MEHRAUFWAND UND PERSONALANGELEGENHEITEN BEI DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN

Abschließend befassten sich die Mitglieder des Rechnungshofausschusses mit den Kapiteln "Kostenersatz für den klinischen Mehraufwand" und "Universitätskliniken; Personalangelegenheiten".

Im Bericht wird festgestellt, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben von Lehre und Forschung der Bund den Krankenanstaltenträgern die Mehrkosten, die sich bei der Errichtung, Ausgestaltung und Erweiterung sowie beim Betrieb dieser Krankenanstalten ergeben (klinischer Mehraufwand), ersetzt. Der Rechnungshof empfahl in diesem Zusammenhang, dass bei der künftigen Regelung des klinischen Mehraufwandes auf eine gleiche Behandlung der Träger von Universitätskliniken Bedacht zu nehmen sei. Zudem solle die Abwicklung der Verrechnung vereinfacht werden.

Der Rechnungshof überprüfte weiters in der Zeit vom Juni 1998 bis Februar 1999 die finanziellen Beziehungen des Bundes mit den jeweiligen Trägern der an den Standorten Wien, Graz und Innsbruck eingerichteten Universitätskliniken. Hauptkritikpunkt der Prüfer war, dass die dort beschäftigten Bundesärzte während der Dienstzeit Nebenbeschäftigungen ausübten, die nachteilige Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb hatten. Beispielsweise waren mehr als 50 % der Ärzte der Chirurgischen Uni-Klinik des Landeskrankenhauses Graz während ihrer Dienstzeit in Sanatorien tätig, stellte der Rechnungshof fest. Der RH empfahl daher, eine dienstrechtliche Regelung zur Vermeidung jener Tätigkeiten von Bundesärzten zu schaffen, die öffentliche Gesundheitseinrichtungen konkurrenzieren. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr verwies in diesem Zusammenhang auf seine bisherigen Bemühungen und auf den fehlenden Konsens mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Hinsichtlich des klinischen Mehraufwandes stellte Bundesministerin GEHRER fest, dass es ihren Vorgängern nicht gelungen sei, ein neues Vertragsverhältnis herzustellen. Zunächst wurden als Basis der Abrechnung die Belegtage herangezogen, seit 1997 ist man zu einer leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung übergegangen. Da es unterschiedliche Auffassungen gebe, erklärte Gehrer, befinde man sich derzeit mit der Stadt Wien vor dem Verfassungsgerichtshof. Ein Urteil müsse abgewartet werden, um auch alle weiteren Fragen, wie die Sonderhonorare oder den Anteil von Forschung und Lehre, neu zu überdenken. Zudem informierte sie darüber, dass der Bau des AKH Wien bis zum Jahr 2007 abgeschlossen werden soll. In Richtung der Abgeordneten Dr. Pittermann merkte sie an, es sei ein Ziel für sie, dass die Ausbildung der Fachärzte nicht nur an den Unikliniken sondern auch an kleineren Spitälern absolviert werde.

Der Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Graz, Prof. Dr. Helmut WURM, nahm zu den Personalangelegenheiten Stellung und betonte, es sei nicht richtig, dass 50% der Ärzte in Graz während ihrer Dienstzeit abwesend waren. 1997 kam es zu Missbräuchen, räumte er ein, es habe sich dabei jedoch um Einzelfälle gehandelt, die mittlerweile abgestellt wurden.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER kam auf den Kostenersatz für den klinischen Mehraufwand zu sprechen und unterstrich, dass man seiner Meinung nach mit einer reinen Differenzbetrachtung nicht das Auslangen finden werde. Es müssten unbedingt eine Kostenrechnung und eine interne Kontrolle eingeführt werden, schlug Fiedler vor. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass in Deutschland und in der Schweiz die Kosten nur zu 20 bis 30% abgegolten werden. Erst wenn exakte Werte vorliegen, könne man auch alle anderen in diesem Zusammenhang stehenden Probleme lösen, denn neben dem finanziellen Aspekt gehe es unter anderem auch um die Frage der Schnittstellen sowie um das Dienstrecht. Derzeit würden Detailprobleme zu den Gerichten verschoben, meinte er, die das grundsätzliche Problem jedoch nicht wirklich lösen können. (Schluss)