Parlamentskorrespondenz Nr. 352 vom 09.06.2000
HAUPTAUSSCHUSS: DAS BURGENLAND ERHÄLT ZWEISPRACHIGE ORTSTAFELN
Wien (PK) - Unter dem Vorsitz von Nationalratspräsident Dr. Heinz FISCHER stimmte der Hauptausschuss des Nationalrates heute einstimmig der Topographieverordnung-Burgenland zu, die jene Gebietsteile bestimmt, in denen topographische Bezeichnungen und Aufschriften nicht nur in deutscher, sondern auch in kroatischer oder ungarischer Sprache anzubringen sind.
Gemäß der Verfassungsbestimmung des Art 7 Abs. 3 des Staatsvertrages von Wien sind in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken des Burgenlandes mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in kroatischer Sprache als auch in deutscher Sprache zu verfassen. Gemäß § 2 Abs. 1 Volksgruppengesetz sind die Gebietsteile festzulegen, in denen wegen der verhältnismäßig beträchtlichen Zahl (ein Viertel) der dort wohnhaften Volksgruppenangehörigen topographische Bezeichnungen zweisprachig anzubringen sind. In der nun zu erlassenden Topographieverordnung-Burgenland werden jene Gebietsteile bestimmt, in denen topographische Bezeichnungen und Aufschriften nicht nur in deutscher, sondern auch in kroatischer und ungarischer Sprache vorzusehen sind.
In die Verordnung werden jene Gebietsteile burgenländischer Gemeinden aufgenommen, in denen nach der letzten amtlichen Volkszählung 1991 mindestens 25 % der dort wohnhaften Bevölkerung entweder die kroatische oder die ungarische Sprache als Umgangssprache angegeben haben. Die Bezeichnungen wurden anhand von sprachlich historischen Ermittlungen festgelegt. Sie orientieren sich an der jeweils verwendeten Volksgruppensprache. Das bedeutet, dass das "Burgenländischkroatische" maßgeblich war und nicht das Kroatische, wie es in Kroatien gesprochen wird.
Da sich die Verpflichtung, ob solche topographischen Bezeichnungen und Aufschriften anzubringen sind, aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt - wie die Anbringung von Ortstafeln aufgrund der StVO, deren Funktion darin besteht, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h anzuzeigen - , beschränkt sich die Verordnung darauf, wie es in der Begründung heißt, jene Gebiete zu nennen, wo zweisprachige topographische Bezeichnungen und Aufschriften anzubringen sind, vorausgesetzt, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Das heißt, wenn Ortstafeln laut Gesetz aufgestellt werden müssen, so haben diese in den bezeichneten Ortschaften zweisprachig zu sein.
Der Verordnungsentwurf ist einem Begutachtungsverfahren unterzogen worden. Im Kommuniqué zur 17. Sitzung des Ministerrates wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Verfahren vorgebrachten Bemerkungen zum großen Teil berücksichtigt worden seien.
Auf eine Frage der Abgeordneten Dr. LICHTENBERGER (G), die die Erfüllung dieser staatsvertraglichen Verpflichtung unisono mit VP-Klubobmann Dr. KHOL begrüßte, sagte Staatssekretär MORAK, mit der Aufstellung der zweisprachigen Tafeln werde nach Kundmachung der Verordnung im Bundesgesetzblatt begonnen werden.
EINE EU-PERSONALENTSCHEIDUNG
Ebenso einstimmig erzielten die Mitglieder des Ausschusses Einvernehmen darüber, Frau Dr. Christine Stix-Hackl als österreichische Kandidatin für den Posten eines Generalanwaltes am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ab 6. Oktober 2000 für eine Funktionsperiode von sechs Jahren zu nominieren.
AUSFUHRFÖRDERUNG IM ERSTEN QUARTAL 2000
Im Anschluss daran stand der Bericht des Finanzministers über die im 1. Quartal 2000 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung, der mit S-F-V-Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde.
Demnach wurden zwischen dem 1. Jänner 2000 und dem 31. März 2000 elf Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 100 Mill. S überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: Brasilien (2), China (1), Indien (1), Iran (2), Israel (1), Kroatien (2), Slowakische Republik (1) und Türkei (1). Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände per 31. Dezember 1999 über 500 Mill. S wie folgt (in Mill. S): Afrika - 36. 474; Asien - 71 868; Amerika-gesamt - 12.976 und Europa - 125. 472, davon ehemaliger Ostblock - 108.073. Der Haftungsrahmen von 420 Mrd. S wurde zum Quartalsultimo mit 382.853 Mill. S ausgenützt, davon entfielen 105.211 Mill. S auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 12.935 Mill. S. Die Entgelte inklusive Zinsen und Kosten beliefen sich auf 509 Mill. S, Dotationen zu Zinssatzreduktionen auf 138 Mill. S. Die Schadenszahlungen betrugen 2.394 Mill. S. Durch Einbeziehung von Forderungsankäufen wurden 495 Mill. S umgebucht, die Rückflüsse zu Schadenszahlungen machten 234 Mill. S aus. Die Zinssatzreduktionen für Polen lagen bei 399 Mill. S, für Toronto, Trinidad, Naples, Ägypten und Lyon bei 138 Mill. S.
Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) begründete die Ablehnung dieses Berichtes einmal mehr mit den nach Auffassung ihrer Fraktion zu wenig konkreten Auskünften. Die Abgeordnete sprach die Hoffnung auf eine künftig detailliertere Berichterstattung aus.
SONDERLEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON ABC-ABWEHRKRÄFTEN IN TSCHECHIEN
Schließlich stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses der Entsendung von bis zu 60 Grundwehrdienern zur Ausbildung von ABC-Abwehrkräften in die Tschechische Republik einhellig zu. Der Antrag der Bundesregierung wird damit begründet, dass diese Ausbildung für den Umgang mit chemischen Schadstoffen im Inland nicht mit gleicher Wirkung bzw. gleicher Qualität durchgeführt werden könne. Die Beteiligung an diesem Sonderlehrgang, der in der Zeit vom 10. bis 14. Juli 2000 stattfindet, erfolgt freiwillig. Grundlage für diese Entsendungen ist das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG).
Die Zustimmung der Grünen erfolgte, nachdem Staatssekretär MORAK G-Abgeordneter Dr. LICHTENBERGER den freiwilligen Charakter dieser Entsendung bestätigt hatte.
Schließlich gab Nationalratspräsiden Dr. FISCHER den Ausschussmitgliedern bekannt, dass in der heutigen Präsidialkonferenz vereinbart wurde, im Anschluss an den für Mittwoch, den 14.Juni, anberaumten EU-Hauptausschuss, der der Vorbereitung der Regierungskonferenz von Feira dient, eine weitere Sitzung des Hauptausschusses abzuhalten. Zur Debatte werden Vorlagen über UN-Missionen gelangen, so die Entsendung zweier Exekutivbeamter nach Albanien, die Fortsetzung der Mission ziviler Kräfte sowie des Infanteriekontingents im Kosovo und die Weiterbelassung des österreichischen Transportkontingents bei der SFOR in Bosnien-Herzegowina. (Schluss)