Parlamentskorrespondenz Nr. 372 vom 20.06.2000

MOBILFUNK-ENQUETE (2): DIE PROPONENTEN, DIE POLITIK, DIE EXPERTEN

Wien (PK) - Eva MARSALEK (Proponentin der Petition) eröffnete im Anschluss an die Expertenrunde die Diskussion. Sie verwies auf die derzeitige rechtliche Situation, wonach weder eine Mitsprache noch eine Information für die Anrainer und Mieter bei Handysendern gegeben ist, bei Handys keine Produktinformationspflicht in Bezug auf Emissionen bzw. Immissionen besteht und das Mietminderungsurteil von München aus 1989 nicht analog angewendet wird. Außerdem erleiden Grundstücke im Umkreis von Mobilfunksendern Wertminderungen bzw. sind unverkäuflich.

Im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit der bestehenden Informationspolitik meinte Marsalek, das Forum Mobilkommunikation betreibe als "verlängerter Arm" der einschlägigen Industrie einseitige Informationspolitik, Vereinbarungen mit Politikern wurden einseitig gebrochen, in ihrer Befindlichkeit Betroffenen wird nicht der Eindruck vermittelt, dass zielstrebig an einer raschen Klärung gearbeitet wird, und entgegen den Behauptungen des FMK liegen die GSM-Immissionen meist weiter über jenen vom ORF. Außerdem ist die Haftungsfrage ungeklärt, da das Gesundheitsrisiko aus elektromagnetischen Feldern für Versicherungsgesellschaften kaum kalkulierbar und somit meist nicht versicherbar sei. Aus ihrer Sicht dürfen auch Auswirkungen auf den Tourismus nicht unberücksichtigt bleiben.

Dr. Gerd OBERFELD (Proponent der Petition) befasste sich mit einem einstimmigen Beschluss des Salzburger Landtages betreffend den Mobilfunk und einer Resolution zu Mobilfunksendeanlagen. Demnach wird empfohlen, die Situierung und den Betrieb von Sendeanlagen an ein Bewilligungsverfahren zu knüpfen. Dabei sollten berücksichtigt werden: vorangehende Information und aktive Einbeziehung der Bevölkerung, Überprüfung mehrerer Standortalternativen, Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens, Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes, Berechnung und Messung der Exposition, Berücksichtigung bereits vorhandener hochfrequenter Feld-Quellen und die Überprüfung sowie Überwachung nach Installation. Auf staatlicher Ebene sollte eine Datenbank mit detaillierten Angaben über alle Basisstationen und deren Emissionen erstellt werden. Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird für die Summe der niederfrequent-pulsmodulierten hochfrequenten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein vorläufiger Beurteilungswert von maximal 1 mW/m2 empfohlen.

Stadtrat Johann PADUTSCH (Proponent der Petition) meinte, er vollziehe ein Gesetz, das die Gesundheit nicht berücksichtigt und nicht berücksichtigen kann. An der "Grenze der Rechtsstaatlichkeit", da bundesgesetzlich ungenügend geregelt, können nur auf freiwilliger Basis gemeinsam mit den Betreibern Maßnahmen gesetzt werden. Als wichtig sah er an, eine gesetzliche Regelung für einen Vorsorgewert zu beschließen und eine Informationspflicht einzuführen bzw. den betroffenen Anrainern Parteistellung zu geben. Er widersprach der Ansicht, dass die Nachrüstung bestehender Anlagen, sollte eine Überschreitung des Salzburger Vorsorgewertes festgestellt werden, Milliarden kosten würde.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erachtete es als notwendig, dass die vorliegende Petition auf sachlicher Ebene diskutiert wird und dass Lösungen gesucht werden. Seine Anfragen an verschiedene Referenten betrafen rechtliche Rahmenbedingungen wie die Landeskompetenz und Parteienstellung, und die etwaige Verabschiedung eines Bundesgesetzes zum Schutze vor nicht-ionisierenden Strahlungen. Auch wollte er wissen, ob die Notwendigkeit für einen Vorsorgegrenzwert besteht.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F): In der Öffentlichkeit herrscht große Unsicherheit; außerdem bestehe Handlungs- und Diskussionsbedarf. Die Bevölkerung mache sich Sorgen, daher sei der Gesetzgeber gefordert. Bezüglich der individuellen Strahlung von Handys sollte der Konsument die Auswahlmöglichkeit haben, ob er sich ein strahlungsarmes oder nicht strahlungsarmes Handy zulegt.

Abgeordneter KURZBAUER (V) trat dafür ein, mit der Gemeinde "zeitgerecht", also zu dem Zeitpunkt, zu dem der Netzbetreiber den Standort ausfindig macht, Kontakt aufzunehmen, da die Gemeinde zurzeit erst spät davon in Kenntnis gesetzt wird.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) hinterfragte die Verordnung über den Grenzwert und die Handhabung der "freiwilligen Verpflichtung" der Betreiber zur Information des Ressortleiters.

Bundesrat Ing. GRASBERGER (V) wünschte Auskunft darüber, welche Auswirkungen eine Umsetzung der Petition nach sich ziehen würde und wer diesen maximalen Immissionswert kontrollieren soll.

Univ.-Prof. Dr. Ferdinand KERSCHNER (Johannes Kepler-Universität, Institut für Umweltrecht) ging auf das Vorsorgeprinzip ein, strich heraus, er könne mit gutem Gewissen keine Garantie für den Gesundheitsschutz abgeben, und machte darauf aufmerksam, dass nach der Rechtsprechung des EuGH der Gesundheitsschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen hat. Sein konkreter Alternativvorschlag ging in die Richtung, die Bevölkerung umfassend zu informieren, den Nachbarn statt Parteienstellung das Recht auf Gehör bzw. auf Stellungnahme zu geben, dem Umweltanwalt eine formale Parteienstellung einzuräumen und den Sicherheitsabstand auf Meterabstand umzustellen.

Dr. Barnabas KUNSCH (Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf) gab vorerst bekannt, dass das Forschungszentrum für die Behörden Literaturauswertungen gemacht hat und vor drei Wochen die letzte Studie im Rahmen einer ORF-Sendung veröffentlicht wurde. In dieser Studie kam man zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte, die die Grundlage für die Ratsempfehlung bilden, geeignet sind, eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Bevölkerung hintanzuhalten. Auf Langzeiteffekte werde Rücksicht genommen, betonte der Redner.

Dr. Marc SEGUINOT (Europäische Kommission) machte gleichfalls darauf aufmerksam, dass das Vorsorgeprinzip Langzeiteffekte abdeckt und die wissenschaftliche Basis für die Ratsentscheidung die besten wissenschaftlichen Daten waren. Mehr als 9 Millionen Euro werden für die Forschung in diesem Bereich ausgegeben, gab der Referent bekannt.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) fasste aus seiner Sicht zusammen: Krankmachende Effekte sind nicht nachweisbar, die Angst davor macht krank. Der Redner sprach auch die Silny-Studie an, die von Ex-Minister Einem präsentiert wurde. Danach entspricht die ÖNORM den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und es besteht ausreichender Schutz vor den Folgen von Strahlungen. In einem Entschließungsantrag hat der Nationalrat die Bundesländer aufgefordert, in ihren Bauordnungen Parteienrechte zu verankern. Bis auf das Land Salzburg ist kein einziges Bundesland dieser Aufforderung nachgekommen. Seiner Ansicht nach sollte man kein österreichisches Sonderrecht schaffen, sondern die EU-Richtlinien bzw. die Ratsempfehlung umsetzen.

Prof. DI Dr. Norbert LEITGEB (TU Graz - Institut für biomedizinische Technik) wies den Vorwurf zurück, die WHO sei in diesem Zusammenhang befangen. Heute wisse man sehr viel über die physikalische Wirkung elektromagnetischer Felder sowie über biologische Wechselwirkungen, und aufgrund dieser Daten seien auch die Grenzwerte durch die WHO und das Österreichische Norminstitut festgelegt worden. Der Experte sprach sich für Grenzwerte aus, die sowohl in Bezug auf andere Emissionen als auch in Bezug auf exponierte Berufsgruppen schlüssig sein müssen.

Dem widersprach DI Dr. Hans-Peter HUTTER (Vorstand "Ärzte für eine gesunde Umwelt"), da seiner Meinung nach bei der WHO Dinge falsch gelaufen seien. Als das größte Versäumnis bezeichnete er die mangelnde Informationspolitik und schlug daher vertrauensbildende Maßnahmen vor. So hält er die Beteiligung der Anrainer bei Standortfragen für wichtig, außerdem müssten realistische Richtwerte aufgrund von Vorschlägen der Ärzte festgelegt werden. Die Information der Bevölkerung dürfe auch nicht nur aus technischen Daten bestehen, vielmehr brauche man eine Information, mit der jeder etwas anfangen könne. Es sollte daher eine glaubwürdige Stelle beauftragt werden, ein Konzept zur Strukturierung des Kommunikationsprozesses zu entwickeln.

Dr. Martin PANOSCH (Salzburg) ging zunächst auf die verfassungsrechtliche Kompetenzlage ein und stellte fest, dass der Landesgesetzgeber insbesondere bei der Ortsbildpflege und beim Naturschutz entsprechende Normen setzen könne. Leider hätten nur Salzburg und Oberösterreich diese Möglichkeiten genützt. Auch er sprach sich für ein Bewilligungsverfahren mit Parteienstellung oder zumindest Informationspflicht bei der Aufstellung von Sendeanlagen aus. Zur Grenzwertdiskussion meinte Dr. Panosch, dass im Telekommunikationsgesetz der Gesundheitsschutz angesprochen sei und  daher auch Grenzwerte nach objektiven Kriterien festgelegt werden sollten. Diese müssten aber unter den derzeitigen Werten liegen, da es sich gezeigt hätte, dass auch in den unteren Bereichen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können.

Auch DI Peter PELZMANN (Wien) ging auf gesundheitliche Probleme ein, die in Niedrigfrequenzbereichen auftreten. Man könne aber nicht eindeutig feststellen, ob die Ursachen in den magnetischen Feldern liegen oder psychosomatischer Natur sind. Unbestritten sei jedoch, dass manche Menschen sensibler reagieren. Da sich die Normen in erster Linie auf thermische Effekte beziehen, regte DI Pelzmann an, in Hinkunft mehr Wert auf athermische Effekte zu legen. Insbesondere seien im Hinblick auf die nächsten Telekommunikationssysteme entsprechende Vorsorgeplanungen unumgänglich, vor allem unter dem Aspekt, wie sich die neuen Technologien kumulierend auswirken.

Mag. Harald PFANNHAUSER (Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen) machte auf den Widerspruch zwischen Ortsbildsschutz, der weniger Masten bedeute, und Grenzwertsenkung, die wiederum ein vermehrtes Aufstellen von Masten nach sich zöge, aufmerksam. Seitens der Branche sei man aber zu einer besseren Information der lokalen politischen Entscheidungsträger bereit, wozu es auch ein akkordiertes Papier gebe. Darin wird vorgeschlagen, genaue technische Daten sowie die Emissionsberechnung der elektromagnetischen Felder weiterzugeben, diese Daten auch zu überprüfen und die Anrainer darüber zu informieren. Mag. Pfannhauser sprach im Zusammenhang mit dem Grenzwertschutz auch das fünfte wissenschaftliche Rahmenprogramm der EU an, bei dem Seibersdorf miteingebunden ist und das einen Schwerpunkt "bio electric magnetics" vorsieht.

Michaela REEH (Forum Mobilkommunikation) monierte Rechtssicherheit für Anbieter und Kunden und hofft auf eine baldige bundeseinheitliche Grenzwertregelung, die sich an der EU-Regelung orientiert. Der Markt erlaube kein zusätzliches Warten, meinte Frau Reeh. Die Anbieter seien jedoch bereit, über die Kennzeichnung der Endgeräte zu diskutieren, obwohl dabei größere Schwierigkeiten auftreten könnten, da z.B. das Handy mit jeder Bewegung auch seine Leistung verändert.

(Fortsetzung)